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NN (.10.2024)
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- Unternehmensrecht
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Zins(satz) (29.10.2024)
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- Zins siehe Kalkulatorische Zinsen
- Zinseszins - bisher auf Wiki verlinkt: (Zins (Begriff))
- Zinsrechnung - bisher auf Wiki
- Zinssatz - bisher auf Wiki verlinkt: (Referenzzinssatz) ohne Wiki (Zins (Begriff), Konjunktur, Wirtschaftsintegration, Basiszinssatz) siehe auch variabler Zinssatz, Interbankenhandel, Roll-over-Kredit
siehe auch:
vgl. auch Hurdle Rate
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Arbitrage (28.10.2024)
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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbitrage Arbitrage (von französisch arbitrage, von lateinisch arbitratus „Gutdünken, freie Wahl, freies Ermessen“) ist in der Wirtschaft die ohne Risiko vorgenommene Ausnutzung von Kurs-, Zins- oder Preisunterschieden zum selben Zeitpunkt an verschiedenen Orten zum Zwecke der Gewinnmitnahme. Gegensatz ist die Spekulation, die diese Unterschiede innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausnutzt und deshalb mit Risiken behaftet ist.
- Allgemeines
Die Arbitrage gehört neben der Spekulation und dem Hedging zu den Handelsstrategien im Finanzmanagement. Zu den Arbitrageobjekten gehören Finanzinstrumente (Forderungen, Verbindlichkeiten), Finanzierungstitel, Wertpapiere (insbesondere Aktien, Anleihen), Devisen, Sorten, Edelmetalle, Derivate oder Handelswaren (Commodities). Anders als bei der Spekulation eignen sich Immobilien und Kunstwerke wegen bestehender Transaktionshemmnisse und/oder mangelnder Markttransparenz nicht für die Arbitrage. Grundstücke können nur durch zeitaufwendige Einschaltung von Notaren und Grundbuchämtern erworben und veräußert werden, was ein entscheidendes Transaktionshemmnis darstellt. Bei Kunstwerken reichen die Markttransparenz und die Marktliquidität für Arbitragezwecke nicht aus.
Ausschließliches Ziel der Arbitrage ist die Gewinnerzielung durch Gewinnmitnahme, ein Interesse an den Arbitrageobjekten besitzt der Arbitrageur[1] nicht. Wegen der Asymmetrie der Geschäfte – Käufer und Verkäufer sind beim Eröffnen und Schließen derselben Risikoposition im Regelfall nicht identisch – gibt es theoretisch nicht immer nur einen Gewinner und einen Verlierer. Unterschiedliche Zeithorizonte (Haltedauern), Richtungsentscheidungen (Long- und Short-Position), Strategien (Arbitrage, Hedge oder Spekulation) machen die Marktteilnehmer und deren Erfolg oder Misserfolg unübersichtlich. Arbitragegeschäfte sind risikolos, da dem Arbitrageur sämtliche Informationen über Kurse, Zinsen oder Preise bereits zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses vorliegen und deshalb seine Entscheidungen unter Sicherheit getroffen werden (Informationsgrad: 100 %).
- Arten
Man unterscheidet allgemein zwischen Differenz- und Ausgleichsarbitrage:
Die Differenzarbitrage ist die Kopplung von Kauf- und Verkaufsgeschäften zum selben Zeitpunkt und stellt die Arbitrage im engeren Sinne dar. Eine Differenzarbitrage liegt vor, wenn der Arbitrageur eine bestimmte Aktie an einer Börse kauft (verkauft), um sie zum selben Zeitpunkt an einer anderen Börse zu einem höheren (niedrigeren) Kurs zu verkaufen (kaufen). Auch Leerverkäufe können Bestandteil des Arbitragegeschäfts sein. Dann kann der Leerverkäufer durch den sofortigen Kauf den Leerverkauf glattstellen. Meist werden Arbitrageanreize durch die Existenz räumlich getrennter Teilmärkte geschaffen (Raumarbitrage), die dann Arbitragegewinne ermöglichen, wenn die Marktpreisdifferenz die interlokalen Transaktionskosten (Wertpapierprovisionen, Zinsen, Frachtraten) überschreitet.[2] Die Ausgleichsarbitrage besteht darin, dass von verschiedenen Teilmärkten der günstigste für den angestrebten Abschluss (Kauf oder Verkauf) zum Ausgleich der eigenen Position ausgewählt wird.[3] Ausgleichsarbitrage ist damit lediglich ein Kauf oder Verkauf ohne simultanes Gegengeschäft, der auf dem Teilmarkt mit dem niedrigsten oder höchsten aller bekannten Preise vollzogen wird. Stehen zwei Alternativen zur Verfügung, wählt der Arbitrageur bei der Ausgleichsarbitrage die günstigere Alternative aus. Eine Ausgleichsarbitrage mit Termindevisen liegt etwa dann vor, wenn der Exporteur (Importeur) seine auf Fremdwährung lautende Forderung (Verbindlichkeit) durch einen auf die gleiche Fälligkeit bezogenen Devisenterminverkauf (Devisenterminkauf) mit dem höchsten (niedrigsten) Terminkurs abdeckt.**
Zudem werden in der Fachliteratur im Rahmen der Arbitragefreiheit zwei Arbitrage-Möglichkeiten unterschieden:[1]
Art | Bezeichnung | Bemerkungen |
---|---|---|
Typ I Dominanzarbitrage |
Vorlage:EnS | Arbitrage führt zu einer nicht-negativen Zahlung zu Beginn einer Periode und zu einer nicht-negativen Zahlung am Ende derselben Periode |
Typ II Differenzarbitrage |
Vorlage:EnS | Arbitrage führt zu einer strikt-positiven Zahlung zu Beginn einer Periode und zu einer nicht-negativen Zahlung am Ende derselben Periode |
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbitragefreiheit Die Arbitragefreiheit bezeichnet das Fehlen jeglicher Arbitrage-Möglichkeit auf einem Handelsmarkt. Arbitrage ist ein risikoloses Geschäft, das aus der Ausnutzung von Preis-, Kurs- oder Zinsdifferenzen für gleiche Handelsobjekte zum selben Zeitpunkt auf verschiedenen Teilmärkten einen Gewinn erzielt.[1]
Bei Handelsmärkten mit hoher Transparenz und Liquidität kann angenommen werden, dass sie nahezu arbitragefrei sind.[2] Das bedeutet, dass ein Marktteilnehmer davon ausgehen kann, dass er für ein äquivalentes Produkt auf allen Teilmärkten den gleichen Preis erzielen wird.
Arbitragefreiheit ist in einem vollkommenen Kapitalmarkt eine notwendige – allerdings nicht alleinige – Bedingung für das Marktgleichgewicht.[3]
- Arbitragegeschäfte
Eine Arbitrage-Möglichkeit versetzt den Anleger in die Lage, sichere (risikolose) Gewinne zu erzielen, ohne dass er Finanzmittel einsetzen muss (denn er kauft das Handelsobjekt auf einem Markt und verkauft es zum selben Zeitpunkt auf einem anderen Markt).[4] Marktteilnehmer werden solange Arbitragegeschäfte tätigen, bis die Preis-, Kurs- oder Zinsdifferenzen verschwunden sind – dann liegt Arbitragefreiheit vor. Arbitragefreiheit ist also gegeben, wenn keine Arbitrage (mehr) möglich ist.[5]
Generell sind zwei Arbitrage-Möglichkeiten vorhanden:[6]
- Kapitalmarkttheorie
Stephen Ross entwickelte 1976 die Arbitragepreistheorie (APT) und stellte ein statistisches Arbitrage-Portfolio vor,[10] das optimal risikodiversifiziert ist, keine Transaktionskosten erzeugt und keine Betafaktoren aufweist.[11] Neben der Arbitragefreiheit ging Ross von der Annahme unendlich vieler Handelsobjekte auf einem Kapitalmarkt aus, was eine Annäherung an die Realität erschwert. Er gelangte zu der Erkenntnis, dass es auf gut funktionierenden Märkten keine Arbitragefreiheit (englisch absence of arbitrage, no arbitrage) geben könne.
Im Marktgleichgewicht herrscht Arbitragefreiheit, denn die Übernachfrage nach preiswerten Handelsobjekten und das Überangebot an teuren Handelsobjekten führen zu Preisveränderungen, die erst bei einem Preisausgleich (also Arbitragefreiheit) beendet sind. Handelsobjekte gelten erst dann als äquivalent, wenn sie in jedem denkbaren Umweltzustand zum selben Zahlungsstrom beim Anleger führen,[12] also duplizierbar sind.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsgesch%C3%A4ft Ein Sicherungsgeschäft (auch Absicherungs-, Kurssicherungs- oder Hedgegeschäft genannt; englisch to hedge „absichern“, „mit einer Hecke umzäunen“) ist in der Wirtschaft ein Finanzkontrakt, mit dem Risiken (insbesondere Preis-, Wechselkurs- und Zinsrisiken) aus einer eingegangenen anderen Risikoposition abgesichert werden sollen.
- Arten
Oft schränkt die Fachliteratur das Hedgegeschäft auf die Absicherung von Fremdwährungsrisiken ein,[2] doch sind sämtliche Marktrisiken absicherbar.
Im Hinblick auf die Grundgeschäfte und deren Finanzrisiko werden die Sicherungsgeschäfte wie folgt aufgeteilt:
Nach dem Umfang der Absicherung wird unterschieden:[4][5]
- Absicherung eines einzelnen Grundgeschäfts durch ein einzelnes Sicherungsgeschäft (Vorlage:EnS);
- Absicherung mehrerer gleichartiger Grundgeschäfte durch ein oder mehrere Sicherungsgeschäfte (Vorlage:EnS) oder
- Absicherung ganzer Gruppen von Grundgeschäften (Vorlage:EnS).
Sämtliche Arten werden beim Hedge Accounting von den Rechnungslegungsstandards des HGB und IFRS anerkannt. Portfolio-Hedges oder Macro-Hedges sind bei Hedgefonds üblich.
Im Hinblick auf veränderliche externe Marktdaten wird unterschieden:
- Preisniveau: Es ändert sich durch Inflation oder Deflation. Hiergegen kann man sich bei Commodities durch Warentermingeschäfte (Terminkontrakte an Warenbörsen) absichern.
- Zinsniveau: Gegen Schwankungen des Zinssatzes können Collars, Forward Rate Agreements, Zinscap und Zinsfloor, Zinsoptionen oder Zinsswaps abgeschlossen werden.
- Kursniveau: Volatilitäten an den Devisen-, Geld- und Wertpapiermärkten (Wertpapierbörsen) begegnet man durch Devisenoptionen, Devisentermingeschäfte, Swapgeschäfte (Devisenswap), Optionen, Equity Swaps oder Futures.
Beim Hedging durch Optionen bestehen weiterhin Gewinnchancen aus dem Grundgeschäft, während bei Futures ein Verzicht hierauf vorgesehen ist. Länderrisiken können bei Nichtbanken durch Exportkreditversicherungen abgesichert werden und gehören deshalb nicht zu den Hedgeschäften im engeren Sinne.
Ein Terminkauf zur Absicherung von Preissteigerungen heißt Long-Hedge, ein entsprechender Terminverkauf zur Absicherung gegen Preisverfall ist ein Short-Hedge.
https://de.wikipedia.org/wiki/Spekulation_(Wirtschaft) Spekulation (lateinisch speculor, „beobachten, spähen, auskundschaften“) ist in der Wirtschaft die mit einem Risiko behaftete Ausnutzung von Kurs-, Zins- oder Preisunterschieden innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum Zwecke der Gewinnmitnahme. Gegensatz ist die Arbitrage, die diese Unterschiede an einem bestimmten Zeitpunkt ausnutzt und deshalb risikolos ist.
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Portfoliotheorie (26.10.2024)
In Kap. Effizienzlinie ergänzen: Im Punkt M liegt ein Pareto-Optimum vor. wohl nicht nur dort ev erläutern und Lemma
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Hurdle Rate (15.10.2024)
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https://www.gabler-banklexikon.de/definition/hurdle-rate-58722
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
I.w.S. Minimumverzinsung, i.e.S. Mindestanspruch eines Beteiligungskapitalgebers, ohne dass dieser von der Beteiligungsgesellschaft garantiert wird. Die Vereinbarung einer Hurdle Rate gewährleistet jedoch, dass der Beteiligungsgesellschaft keine Erfolgsbeteiligung (Carried Interest) zusteht, sofern das Kapital der Investoren am Ende der Investitionsdauer nicht mindestens in Höhe der Hurdle Rate verzinst wurde.
https://en.wikipedia.org/wiki/Hurdle_rate Hurdle rate may refer to
- a minimum acceptable rate of return on a project
- a level of return that a hedge fund must exceed before it can charge a performance fee
https://en.wikipedia.org/wiki/Minimum_acceptable_rate_of_return
In business and for engineering economics in both industrial engineering and civil engineering practice, the minimum acceptable rate of return, often abbreviated MARR, or hurdle rate is the minimum rate of return on a project a manager or company is willing to accept before starting a project, given its risk and the opportunity cost of forgoing other projects.[1] A synonym seen in many contexts is minimum attractive rate of return.
The hurdle rate is frequently used as a synonym of cutoff rate, benchmark and cost of capital. It is used to conduct preliminary analysis of proposed projects and generally increases with increased risk.
In der Wirtschaft und für die Ingenieurökonomie sowohl im Wirtschaftsingenieurwesen als auch im Bauingenieurwesen ist die minimale akzeptable Rendite, oft als MARR oder Hurdle Rate abgekürzt, die minimale Rendite eines Projekts, die ein Manager oder ein Unternehmen vor Beginn eines Projekts zu akzeptieren bereit ist , angesichts des Risikos und der Opportunitätskosten, die mit dem Verzicht auf andere Projekte verbunden sind.[1] Ein Synonym, das in vielen Zusammenhängen verwendet wird, ist eine minimale attraktive Rendite.
Die Hurdle Rate wird häufig als Synonym für Cutoff Rate, Benchmark und Kapitalkosten verwendet. Sie dient zur Durchführung einer vorläufigen Analyse vorgeschlagener Projekte und erhöht sich im Allgemeinen mit zunehmendem Risiko
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Erledigt (mit Link)
chonologisch, nach 3 Jahren lö
2021 - 2023
bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise
2024
- Lebenszyklus (Begriff) (2.1.2024)
- Daten (Begriff) (4.1.2024)
- Buchung + Konto (21.1.2024)
- Bezugsgrößen (15.2.2024)
- Axiome & Vereinfachungen (16.2.2024)
- Zukunftsbezogenheitsprinzip (19.2.2024)
- Wahrer Wert (24.2.2024)
- Standardsetter (Fachsenat für Unternehmensbewertung und Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB)) (25.2.2024)
- Bewertungsergebnis (1.3.2024)
- vereinfachte Wertfindung (10.3.2024)
- Bewertung / Wertfindung (11.3.2024)
- Ertragswertverfahren (22.3.2024)
- Gewinnverwendung (23.3.2024)
- Entnahme / Einlage (27.3.2024)
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- Soll-Ist-Vergleich (27.3.2024)
- Kapitalerhaltung (28.3.2024)
- Informationsfunktion (29.3.2024)
- Grundfreiheiten (31.3.2024)
- Persistenz (20.5.2024)
- Leaks (11.7.2024)
- Steuerabwehr (13.7.2024)
- Branchenklassifikation (28.7.2024)
- Statistik (27.9.2024)
- Kassa- / Terminkurs (17.10.2024)
- Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole (22.10.2024)
- Key-Performance-Indicator (26.10.2024)
- Diversifikation (Begriff) (29.10.2024)
Einzelnachweise
- ↑ Jonathan E. Ingersoll, Theory of Financial Decision Making, 1987, S. 54 f.
- ↑ Wolfgang Grill (Hrsg.), Gabler Bank Lexikon, Band I, 1995, S. 822
- ↑ streng genommen kein Sicherungsgeschäft, sondern ein Risikotransfer, weil bei Forderungsausfall der Forderungsverlust durch einen Versicherer getragen wird
- ↑ Vorlage:BT-Drs vom 30. Juli 2008, Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG), S. 58
- ↑ Norbert Horn/Ernst Heymann (Hrsg.), Handelsgesetzbuch (ohne Seerecht): Kommentar, Band 3, 1999, S. 183 f.