Aktie
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Die Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland auch Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft.[1]
Die Aktie verbrieft dem Aktionär einen Anteil am Grundkapital einer AG. Damit wird ein bestimmtes Beteiligungsverhältnis zum Ausdruck gebracht. Die Aktie ist nicht teilbar, es kann aber Miteigentum daran begründet werden. Mit der Aktie wird weiters auch eine Mitgliedschaft an einer AG zum Ausdruck gebracht. Mit jeder Aktie sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. Die Aktie ist weiters ein Wertpapier, welches das Mitgliedschaftsrecht verbrieft (Aktienurkunde). [2]
Inhaltsverzeichnis
Bestandteile
Sie besteht aus drei Komponenten: [3]
- der Haupturkunde,
- dem Dividenden-(Gewinn-)schein (oftmals werden diese für mehrere Jahre in Form eines Bogens ausgegeben, von welchem die einzelnen Kupons bei Bedarf abgetrennt werden können) sowie den
- Talons (Erneuerungsscheine), die zum Bezug neuer Gewinnanteilsscheine berechtigen.
In der Praxis werden bei börsenotierten AG keine Urkunden mehr ausgegeben, sondern eine Dauersammelurkunde bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt.[4]
Aktiengattungen und -typen
Mit Aktien können unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sein (Aktiengattungen). Bei Aktientypen zieht die Differenzierung hingegen keine unterschiedliche Rechtsstellung nach sich.[5]
Unterscheidung nach:
- Stimmrecht:[6]
- Stammaktien wiki (engl. )
- Vorzugsaktien] wiki
- Übertragbarkeit:[7]
- Inhaberaktien (englisch bearer shares)
- Namensaktien (englisch registered share)
- Vinkulierte Namensaktien
- Emissionszeitpunkt:
- junge Aktien wiki und
- alte Aktien
- Unternehmensanteil:
- Nennbetragsaktien (auch Nennwertaktien)
- Stückaktien als unechte nennwertlose Aktien (bzw. Quotenaktien als echte nennwertlose Aktien).
Ein Zwischenschein (Bezugsrecht) wird an Stelle der Aktien ausgegeben. Nach Ausstellung der endgültigen Aktie wird der Zwischenschein durch die Aktie ersetzt bzw. das Bezugsrecht erlischt.
Eigene Aktien
Eigene Aktien sind Aktien, die durch die AG selbst erworben werden.[8]
Der Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft (oder Tochterunternehmen oder Treuhänder der Gesellschaft bzw. Tochterunternehmens) ist grundsätzlich verboten. Bei Kapitalerhöhung ausnahmslos, später in Ausnahmefällen zur Schadensabwehr eingeschränkt zulässig.[9]
Der bilanzielle Ausweis erfolgt gem. § 229 Abs. 1 UGB in einer Vorspalte offen von dem Posten Nennkapital abzusetzen. Im AktG und ind der urspünglichen Fassung des RLG erfolgte der Ausweis im Umlaufvermögen § 224 (2) B III. Wertpapiere und Anteile.
Börsengang
- Weiterleitung: Börsengang, Börsenabgang ev Delisting
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Unter einem Börsengang wird die Notierungsaufnahme der Aktien eines Unternehmens in einem organisierten Kapitalmarkt (Börse) verstanden. Wenn dabei auch Aktien aus dem Bestand der Altaktionäre oder aus einer Kapitalerhöhung angeboten werden, wird von einer Erstplatzierung gesprochen (engl. initial public offering, IPO), ansonsten von einem „kalten Börsengang“ (engl. cold listing). Weitere Verkaufsangebote von Altaktien des Unternehmens werden Zweitplatzierung (engl. secondary public offering) genannt.</s)[10]
Die Abwicklung des Börsengangs wird meist von einer Investmentbank <s>(sog. underwriter) oder einem Konsortium aus mehreren Investmentbanken vorgenommen.
Das Gegenteil eines Börsengangs ist der Börsenabgang (Delisting). Danach ist ein erneuter Börsengang möglich, der in Verbindung mit einem Aktienangebot auch Re-IPO genannt wird. [11]
Aktienkurse
- Weiterleitung: Aktienkurs, historischer Aktienkurs beide bisher weiterleitung Weblinks Unternehmensbewertung#Historische Aktienkurse
siehe auch-> Börsenkurs
Der Aktienkurs ist der an der Börse festgestellte Preis der Aktien.
Quellen historischer Aktienkurse:
- Yahoo Finanzen, abgefragt 26.4.2020
- Onvista, abgefragt 26.4.2020[14]
- Google Finance, abgefragt 26.4.2020
- Wiener Börse, abgefragt 26.4.2020[15]
- Börse-Online, abgefragt 26.4.2020
- Börse Frankfurt, abgefragt 26.4.2020[16]
abfragedatum akt, bei Weblinks Unternehmensbewertung#Historische Aktienkurse weiterleitung, siehe [Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Aktie (8.5.2020)]]
Literatur
Gesetz
- AktG
Fachliteratur
- Rieder / Huemer (2016)
- Kastner ua (1990)?
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Aktie bei Wikipedia, abgefragt: 25.10.2020
- Börsengang bei Wikipedia, abgefragt: 25.10.2020
- Delisting bei Wikipedia, abgefragt: 25.10.2020
- Eigene Aktie bei Wikipedia, abgefragt: 25.10.2020
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt: 25.10.2020
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Aktie, abgefragt 8.5.2020
- ↑ Rieder / Huemer (2016), S. 344.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 346 f.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 345 f.
- ↑ Rieder / Huemer (2016), S. 349.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 349.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Börsengang, abgefragt 25.10.2020
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Börsengang, abgefragt 25.10.2020
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Onvista, abgefragt 26.4.2020
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Wiener Börse, abgefragt 26.4.2020
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Börse Frankfurt, abgefragt 26.4.2020