Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Personengesellschaft, Anteilsbewertung
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Der Begriff bezeichnet:
Begriff bedeutet.
Inhaltsverzeichnis
Generelle Gliederung
- Allgemeines (Beschreibungen, Besonderheiten, Gesetzliches)
- Bewertungsanlass
- Bewertungszweck
- Funktion Gutachter
- Gutachten
- Bewertungsobjekt
- Besonderheiten
- Bewertungssubjekt
- Bewertungsmethode
- Zukunftserfolg
- Planung
- Vergangenheitsanalyse
- Marktanalyse
- Planungsplausibilisierung
- Mehrphasenmodell
- Besonderheiten Fortführungszeitraum
- Planung
- Steuer
- Diskontierungszins
- Art Zins
- Bestandteile Zins
- sicherer Zins
- Marktrisikoprämie
- Beta
- Besonderheiten NBN
- Besonderheiten Liquidationswert
- Ergebnisplausibilisierung
Bedeutung
Bewertungszweck
siehe auch-> Bewertungszweck, Anteilsbewertung
Bei Personengesellschaften sind häufig Besonderheiten der Struktur, ja Ungewöhnlichkeiten der Verhältnisse zu beachten und es stellt sich die Frage, ob ein fremder Dritter dies auch so gestalten wür-de. Dazu ist anzumerken, dass der objektivierte Wert das Unternehmen bewertet „wie es steht“. Sofern ein fremder Dritter diese Verträge nicht so gestalten würde, so ist abzuklären, ob die konkreten Verträge geändert werden können.
Bewertungsobjekt
siehe auch-> Personengesellschaft, Bewertung
Bewertungsobjekt ist der Anteil an einer Gesellschaft. Der Wert des Gesamtunternehmens kann positiv sein, der Gesellschaftsanteil hingegen negativ. Bei Personengesellschaften können sich Besonderheiten aus dem Sonderbetriebsvermögen und Gesellschafterdarlehen ergeben.
Berechnung
Hauptartikel-> Anteilsbewertung
- Weiterleitung:
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Der Anteilswert einer Personengesellschaft lässt sich direkt (aus den Zahlungsströmen) oder indireket (aus dem Unternehmenswert) berechnen.
Finanzieller Überschuss
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Herrschaftsrechte
Hauptartikel-> Herrschaftsrechte
* Weiterleitung:
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> Anteilsbewertung
Herrschaftsrechte ergeben sich bei der Personengesellschaft nicht aus dem Beteiligungsausmaß, sondern aus der Leitung der Gesellschaft (Selbstorganschaft).
Herrschaftsrechte (Minderheitsabschläge und Mehrheitszuschläge) sind nur bei der indirekten Anteilsbewertung zu beachten. Bei der direkten Methode fließen sie in den Zahlungsstrom direkt ein.[13] Bei der objektivierten Bewertung sind Minderheitsab- oder Mehrheitszuschläge unzulässig.[14]
Bei Personengesellschaften ist die Diskussion um Herrschaftsrechte noch nicht sehr umfangreich.
Die Literatur lehnt sie bei Komplementären und Kommanditisten fast durchwegs ab.[15]
finanzielle Ausstattung
Hauptartikel-> finanzielle Ausstattung
siehe auch-> Anteilsbewertung
Beispiele bei Personengesellschaften:
- Avalprovision für unbeschränkte Haftung
- Beschränkte Haftung
- Vorweggewinne (zB für Geschäftsführung und die Überlassung von Wirtschaftsgütern) link?
- Besondere Verlustzuweisungen link?
Tätigkeitsvergütung
- Weiterleitung: Tätigkeitsvergütung
Kategorie: [[Kategorie:Steuerrecht]]
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
siehe auch-> Unternehmerlohn
Tätigkeitsvergütung ist die, im Gesellschaftsvertrag von Personengesellschaften vorgesehene, Ersatz für die Tätigkeit des Gesellschafters in der Gesellschaft durch einen Vorweggewinn oder höheren Gewinnanteil.
Generell sind Tätigkeiten des Inhabers für seine Gesellschaft durch einen Unternehmerlohn fremdüblich zu vergüten. Bei der objektivierten Bewertung wird man Über-/Unterzahlungen (soweit dies möglich ist) auf ein Normalmaß reduzieren, da ein fremder Dritter nicht mehr bezahlt.
Die dafür zugewiesenen Vorweggewinne sind dann anzupassen.
Zufluss
siehe auch-> Personengesellschaft, Bewertung
Basis der Unternehmens- und Anteilsbewertung sind die Zuflüsse an den Gesellschafter. Während die Ausschüttung die Basis der Bewertung von Kapitalgesellschaften darstellt, ist für die Personengesellschaft die (potentielle) Entnahme der Gesellschafter maßgeblich.
Der Anteilswert basiert auf dem Zufluss an den Gesellschafter. Bei Personengesellschaften ist dabei die (potentielle) Entnahme der Gesellschafter maßgeblich. Es sind daher Entnahmebeschränkungen zu beachten, insbesondere bei [[Beschränkte Haftung|beschränkt haftenden Gesellschaftern ein negatives Kapitalkonto oder ein unterschreiten der Hafteinlage.
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Besonderheiten Liquidationswert
Hauptartikel-> Liquidationswert
Bei Ermittlung des Liquidationswertes ist zu beachten, dass die Vermögensbeteiligung von der Erfolgsbeteiligung abweichen kann.
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz.
- IDW S1 Rz.
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
- Bachl (2018),
- Drukarczyk / Schüler (2016),
- Fleischer / Hüttemann (2015)
- Ihlau ua (2013),
- Mandl / Rabel (1997),
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A
- WPH-Edition (2018), Rz. A
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Datum und Dateiname
- Hager: "Bewertung von Personengesellschaften", Datei:PersGes-UBW.pdf, Stand Dez. 2020
- Hager: "Anteilsbewertung - Personengesellschaften", Datei:PersGes-ABW.pdf, Stand Dez. 2020
- Hager: "Bewertungsobjekt", Datei:Bewertungsobjekt.pdf, Stand Okt. 2020
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020
- Hager: "Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet", Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf, Stand Aug. 2020
- Hager: "Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung", Datei:VEWV-Berechn.pdf, Stand Juli 2020
- Hager: "Ermittlung des Unternehmerlohns", Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf, Stand Mai 2019
- Hager: "Liquidationswert", Datei:Liquidationswert.pdf, Stand Februar 2019
- Hager: Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Juni 2018
- Hager: Objektivierter vs. subjektiver Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Jan. 2018
- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Okt. 2017
- Hager: Cash-Flow, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Aug. 2017
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand August 2020
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015 nicht mehr aktuell
- Hager: Wozu braucht man Unternehemensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015
- Hager: Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 „Unternehmensbewertung“ vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform, Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf, Stand Jan. 2015
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien,
Folien
- Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, Datei:VWT 2019.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, Datei:UBW-Basis 2013.pdf, Stand Februar 2013
- Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, Datei:Wertmarke-Präsentation.pdf
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt:
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt:
Einzelnachweise
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2020
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2020
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2020
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ Vgl. Bachl (2018), S. 74.
- ↑ Vgl. KFS/BW 1 Rz. 149.
- ↑ Vgl. Piltz (1994), S. 237.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2020
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2020
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2020
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2020
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2020
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2020
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2020
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]