Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Bilanzrecht

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Bilanzrecht (07.01.2023)

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Das Bilanzrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Aufstellung und Inhalt eines Jahresabschlusses, insbesondere die Buchführung und die Aufstellung der Bilanz, regeln. Adressaten sind somit nur Bilanzierendelink?. [1]

Die Rechtsvorschriften zur Aufstellung der Steuerbilanz werden als Bilanzsteuerrecht bezeichnet.[2]

Quellen des Bilanzrechtes

Je nach Rechtsgrundlage des Jahresabschlusses gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen. Diese dienen jedoch zT als Grundlage für das andere Rechtsgebiet oder als Interpretationshilfe.

Art Jahresabschluss:

Steuerbilanz

Die Rechtsquellen des Bilanzsteuerrechtes sind:

  • §§ 4-14 EStG 1988 [1],
  • erläuternd auch die unternehmensrechlichen Bestimmungenlink?, insbesondere im Bereich der Maßgeblichkeitlink? und
  • erläuternd die EStR 2000 Rz. 401 - 3938 [2].

Einzel- bzw. Konzernabschluss nach UGB

  • Weiterleitung: Bilanz-Richtlinie

Die Vorschriften zur unternehmensrechlichen Rechnungslegung finden sich im Dritten Buch des UGB. Dabei ist zu unterscheiden:

In der Europäischen Union wurde das Bilanzrecht durch die Bilanz-Richtlinie[3] vereinheitlich. Aktuell ist die RL 2013/34/EU vom 19.7.2013 idF RL2022/2464 vom 14.12.2022 [3].

Stellungnahmen, Erläuterungen zu Einzelthemen des unternehmensrechtlichen Bewertungsfragen, Jahresabschlusses und der Jahresabschlussprüfung finden sich in den Stellungnahmen des Austrian Financial Reporting and Auditing Committees (AFRAC).

Die Erläuterungen in IAS und IFRS werden oftmals als Interpretationshilfe für die Bestimmungen des UGB herangezogen.

[4] [5] [6]

Einzel- bzw. Konzernabschluss nach IFRS

  • Weiterleitung:

Die Standards für die internationale Rechnungslegung finden sich in IAS und IFRS bzw. US-GAAP. Die IAS- bzw. IFRS-Regeln werden durch Endorsement der EU-Kommission in der Europäischen Union verbindlich.

[7] [8] [9]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

eigene

[10] [11] [12]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

eigene

[13] [14] [15]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname


Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzrecht https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzrecht_(Deutschland) https://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_Rechnungslegungsrecht https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bilanzsteuerrecht-28368

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 7.1.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 7.1.2023;

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Bilanzrecht, abgefragt 7.1.2023.
  2. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Bilanzsteuerrecht, abgefragt 7.1.2023.
  3. Wikipedia, Stichwort: Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-Richtlinie), abgefragt 20.5.2023.
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
  5. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
  6. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
  7. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
  8. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
  9. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
  10. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
  11. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.

[[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]]