Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Handelsstrategie
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Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
erg
Eine Handelsstrategie ist eine Strategie, die im [[Ware|Warenhandel oder beim Handel mit Finanzprodukten langfristig die Gewinnchancen erhöhen und Verlustgefahren verhindern soll.[1]
Grundstrategien:
Bedeutung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Arbitrage
Hlf Arb (lö)
- Weiterleitung: Arbitrage
(zT) ok
https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsstrategie
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbitrage
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arbitrage-29775
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18703/arbitrage/
eigene Arbitrage [7] ist der Kauf und Verkauf desselben Handelsobjekts zum selben Zeitpunkt an verschiedenen (Handels)orten. Wegen der Zeitpunktbezogenheit ist die Arbitrage risikolos.[8]
Gegenstand der Arbitrage sind zB:[9] sortieren
Arbitrage wird gehemmt durch:
- Transaktonshemmnisse, zB Börsenumsatzsteuer,
- Markttransparenz oder
- mangelnde Marktliquidität
Arten: [10]
- Effektenarbitrage (Wertpapierarbitrage),
- Devisenarbitrage und
- Zinsarbitrage.
Literatur
Weblinks
- Arbitrage bei Wikipedia, abgefragt 1.11.2024;
- Arbitrage bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 1.11.2024;
- Arbitrage bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 1.11.2024;
* [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;
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- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbitragefreiheit
Die Arbitragefreiheit bezeichnet das Fehlen jeglicher Arbitrage-Möglichkeit auf einem Handelsmarkt. Arbitrage ist ein risikoloses Geschäft, das aus der Ausnutzung von Preis-, Kurs- oder Zinsdifferenzen für gleiche Handelsobjekte zum selben Zeitpunkt auf verschiedenen Teilmärkten einen Gewinn erzielt.[1]
Bei Handelsmärkten mit hoher Transparenz und Liquidität kann angenommen werden, dass sie nahezu arbitragefrei sind.[2] Das bedeutet, dass ein Marktteilnehmer davon ausgehen kann, dass er für ein äquivalentes Produkt auf allen Teilmärkten den gleichen Preis erzielen wird.
Arbitragefreiheit ist in einem vollkommenen Kapitalmarkt eine notwendige – allerdings nicht alleinige – Bedingung für das Marktgleichgewicht.[3]
- Arbitragegeschäfte
Eine Arbitrage-Möglichkeit versetzt den Anleger in die Lage, sichere (risikolose) Gewinne zu erzielen, ohne dass er Finanzmittel einsetzen muss (denn er kauft das Handelsobjekt auf einem Markt und verkauft es zum selben Zeitpunkt auf einem anderen Markt).[4] Marktteilnehmer werden solange Arbitragegeschäfte tätigen, bis die Preis-, Kurs- oder Zinsdifferenzen verschwunden sind – dann liegt Arbitragefreiheit vor. Arbitragefreiheit ist also gegeben, wenn keine Arbitrage (mehr) möglich ist.[5]
Generell sind zwei Arbitrage-Möglichkeiten vorhanden:[6]
- Kapitalmarkttheorie
Stephen Ross entwickelte 1976 die Arbitragepreistheorie (APT) und stellte ein statistisches Arbitrage-Portfolio vor,[10] das optimal risikodiversifiziert ist, keine Transaktionskosten erzeugt und keine Betafaktoren aufweist.[11] Neben der Arbitragefreiheit ging Ross von der Annahme unendlich vieler Handelsobjekte auf einem Kapitalmarkt aus, was eine Annäherung an die Realität erschwert. Er gelangte zu der Erkenntnis, dass es auf gut funktionierenden Märkten keine Arbitragefreiheit (englisch absence of arbitrage, no arbitrage) geben könne.
Im Marktgleichgewicht herrscht Arbitragefreiheit, denn die Übernachfrage nach preiswerten Handelsobjekten und das Überangebot an teuren Handelsobjekten führen zu Preisveränderungen, die erst bei einem Preisausgleich (also Arbitragefreiheit) beendet sind. Handelsobjekte gelten erst dann als äquivalent, wenn sie in jedem denkbaren Umweltzustand zum selben Zahlungsstrom beim Anleger führen,[12] also duplizierbar sind.
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;
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- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;
Sicherungsgeschäft (Hedging)
- Weiterleitung: Hedging, Sicherungsgeschäft,
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsstrategie Durch Hedging wird ein risikotragendes Finanzprodukt durch ein anderes, mit einer korrespondierenden Risikoposition versehenes Finanzprodukt abgedeckt. Im Bankwesen wird das Hedging auch Glattstellung genannt, die wie das Closing zu den Risikominderungsstrategien gehört.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsgeschäft Ein Sicherungsgeschäft (auch Absicherungs-, Kurssicherungs- oder Hedgegeschäft genannt; englisch to hedge „absichern“, „mit einer Hecke umzäunen“) ist in der Wirtschaft ein Finanzkontrakt, mit dem Risiken (insbesondere Preis-, Wechselkurs- und Zinsrisiken) aus einer eingegangenen anderen Risikoposition abgesichert werden sollen.
- Arten
Oft schränkt die Fachliteratur das Hedgegeschäft auf die Absicherung von Fremdwährungsrisiken ein,[26] doch sind sämtliche Marktrisiken absicherbar.
Im Hinblick auf die Grundgeschäfte und deren Finanzrisiko werden die Sicherungsgeschäfte wie folgt aufgeteilt:
Nach dem Umfang der Absicherung wird unterschieden:[28][29]
- Absicherung eines einzelnen Grundgeschäfts durch ein einzelnes Sicherungsgeschäft (Vorlage:EnS);
- Absicherung mehrerer gleichartiger Grundgeschäfte durch ein oder mehrere Sicherungsgeschäfte (Vorlage:EnS) oder
- Absicherung ganzer Gruppen von Grundgeschäften (Vorlage:EnS).
Sämtliche Arten werden beim Hedge Accounting von den Rechnungslegungsstandards des HGB und IFRS anerkannt. Portfolio-Hedges oder Macro-Hedges sind bei Hedgefonds üblich.
Im Hinblick auf veränderliche externe Marktdaten wird unterschieden:
- Preisniveau: Es ändert sich durch Inflation oder Deflation. Hiergegen kann man sich bei Commodities durch Warentermingeschäfte (Terminkontrakte an Warenbörsen) absichern.
- Zinsniveau: Gegen Schwankungen des Zinssatzes können Collars, Forward Rate Agreements, Zinscap und Zinsfloor, Zinsoptionen oder Zinsswaps abgeschlossen werden.
- Kursniveau: Volatilitäten an den Devisen-, Geld- und Wertpapiermärkten (Wertpapierbörsen) begegnet man durch Devisenoptionen, Devisentermingeschäfte, Swapgeschäfte (Devisenswap), Optionen, Equity Swaps oder Futures.
Beim Hedging durch Optionen bestehen weiterhin Gewinnchancen aus dem Grundgeschäft, während bei Futures ein Verzicht hierauf vorgesehen ist. Länderrisiken können bei Nichtbanken durch Exportkreditversicherungen abgesichert werden und gehören deshalb nicht zu den Hedgeschäften im engeren Sinne.
Ein Terminkauf zur Absicherung von Preissteigerungen heißt Long-Hedge, ein entsprechender Terminverkauf zur Absicherung gegen Preisverfall ist ein Short-Hedge.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/hedging-33310 Verringerung eines Risikos durch Kombination negativ korrelierter Einzelpositionen. Die Risiken der einen Position werden durch die Chancen der anderen teilweise kompensiert (Diversifikation).
- Rohstoff-Hedging
Sicherungsgeschäfte in Form von Warentermingeschäften (Deckungsgeschäft) zum Zwecke der Ausschaltung von Preisrisiken bei Welthandelsrohstoffen; diese unterliegen i.d.R. starken Preisschwankungen (z.B. Baumwolle). Der Verarbeiter der Rohstoffe verkauft gleichzeitig mit dem Einkauf eine gleiche Menge des Rohstoffs als Terminware, und zwar auf den Zeitpunkt der beabsichtigten Veräußerung der Fertigware. Fallen die Preise während der Verarbeitung, kann er die fertige Ware nur billiger absetzen, aber auch die zur Erfüllung des Termingeschäfts benötigten Rohprodukte entsprechend billiger einkaufen und dadurch den geminderten Gewinn bzw. Verlust des einen Geschäfts durch den des anderen ausgleichen; umgekehrt beim Steigen der Preise.
- Finanz-Hedging
Sicherungsgeschäfte (Risikomanagement) zur Absicherung z.B. von Zins- und Wechselkursrisiken im Devisen-, Edelmetall- und Wertpapierhandel. Der Hedger überträgt die Zins- und Wechselkursrisiken auf einen Kontrahenten, der entweder das Risiko aus spekulativen Motiven übernimmt oder ein entgegengesetztes Risiko abzusichern versucht. Dabei werden die Cash-Positionen durch zeitlich und wirtschaftlich kongruente Hedge-Instrumente aus dem Bereich der Termingeschäfte gesichert, so z.B. durch Financial Futures, Collars, Caps, Floors, Optionen.
- Regulierung
EMIR. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/emir-53787
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_Nr._648/2012_(Marktinfrastrukturverordnung) EMIR
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19606/hedging/ Bezeichnung für die Risikobegrenzung bei Wertpapier-, Währungs- oder Warengeschäften durch ein zweites, entgegengesetztes Geschäft; z. B. bei Aktiengeschäften kann man mit Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Verkaufsoptionsscheinen (siehe dort)
das Risiko eines Kursverlustes absichern.
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;
Spekulation
- Weiterleitung: Spekulation
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Spekulation_(Wirtschaft) Spekulation (lateinisch speculor, „beobachten, spähen, auskundschaften“) ist in der Wirtschaft die mit einem Risiko behaftete Ausnutzung von Kurs-, Zins- oder Preisunterschieden innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum Zwecke der Gewinnmitnahme. Gegensatz ist die Arbitrage, die diese Unterschiede an einem bestimmten Zeitpunkt ausnutzt und deshalb risikolos ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsstrategie * Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;
Literatur
Weblinks
- Handelsstrategie bei Wikipedia, abgefragt 1.11.2024;
* [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.11.2024;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Handelsstrategie, abgefragt 1.11.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ Von fr. arbitrage, zu lat. arbitratus "Gutdünken, freie Wahl, freies Ermessen".
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Handelsstrategie, abgefragt 1.11.2024.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Arbitrage, abgefragt 1.11.2024.
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Arbitrage, abgefragt 1.11.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ Wolfgang Grill (Hrsg.), Gabler Bank Lexikon, Band I, 1995, S. 822
- ↑ streng genommen kein Sicherungsgeschäft, sondern ein Risikotransfer, weil bei Forderungsausfall der Forderungsverlust durch einen Versicherer getragen wird
- ↑ Vorlage:BT-Drs vom 30. Juli 2008, Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG), S. 58
- ↑ Norbert Horn/Ernst Heymann (Hrsg.), Handelsgesetzbuch (ohne Seerecht): Kommentar, Band 3, 1999, S. 183 f.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]