Kapitalgesellschaft

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Die Kapitalgesellschaft ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts, deren Mitglieder einen gemeinsamen meist wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Sie ist eine juristische Person.[1] links ex Gesellschaft holen

Wichtig ist das Trennungsprinzip link? und die Drittorganschaft lema? Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, sie können daher nur durch ihre Organe handeln.

Durch die begrenzte Haftung seiner Mitglieder gibt es bei Kapitalgesellschaften viele Gläubigerschutzbestimmungen.

Arten

In Österreich zugelassene Rechtsformen:

Rechtsformen anderer Länder[2] alphabetisch sortiert Abfragedatum angleichen

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Aktiengesellschaft

  • Weiterleitung: Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten zu haften.[3]

Die Aktiengesellschaft besteht aus drei Organen: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.

Die Bedeutung der Aktiengesellschaft beruht weniger in der Zahl der Unternehmen, sondern im Umstand dass Aktien an Börsen gehandelt werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • Weiterleitung: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Stammeinlagen auf das in Geschäftsanteile zerlegte Stammkapital beteiligt sind, ohne dass die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.[4]

Organe der GmbH sind Geschäftsführer, [1]][5] und Generalversammlung.

Rieder / Huemer (2016), S. 229 führen auch den Abschlussprüfer als Organ an.

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd [6] [7]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt:

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Kapitalgesellschaft, abgefragt 11.10.2020
  2. Eine sehr vollständige Liste findet sich auf Wiki.en, Stichwort: List of legal entity types by country, abgefragt 11.10.2020
  3. § 1 AktG
  4. Rieder / Huemer (2016), S. 229
  5. Bei Überschreiten bestimmter Grenzen obligatorisch, § 29 GmbHG
  6. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Kapitalgesellschaft&oldid=10952