Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Handelsstrategie

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise_1#Arbitrage (28.10.2024)

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Begriff (lö)

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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbitrage

https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsstrategie

Grundstrategien bei allen Handelsarten

Sowohl Warenhandel als auch Finanzwesen nutzen die drei Grundstrategien Arbitrage, Hedging und Spekulation:[15]

   Arbitrage ist der Kauf und Verkauf desselben Handelsobjekts zum selben Zeitpunkt. Wegen der Zeitpunkt-Bezogenheit ist die Arbitrage risikolos.
   Durch Hedging wird ein risikotragendes Finanzprodukt durch ein anderes, mit einer korrespondierenden Risikoposition versehenes Finanzprodukt abgedeckt.
   Bei der Spekulation liegt zwischen Kauf und Verkauf ein Zeitraum, so dass der in der Zukunft liegende Zeitraum ein Risiko auslöst.

eigene Eine Handelsstrategie ist in der Betriebswirtschaftslehre und im Handel eine Strategie, die im [[Ware|Warenhandel oder beim Handel mit Finanzprodukten langfristig die Gewinnchancen erhöhen und Verlustgefahren verhindern soll.[1]

Grundstrategien:

  • [[Handelsstrategie#

|Arbitrage,

  • [[Handelsstrategie#

|Hedging und

  • [[Handelsstrategie#

|Spekulation [2] [3] [4] [5] [6]

Bedeutung

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[7] [8] [9] [10] [11]

Arbitrage

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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbitrage Arbitrage (von französisch arbitrage, von lateinisch arbitratus „Gutdünken, freie Wahl, freies Ermessen“) ist in der Wirtschaft die ohne Risiko vorgenommene Ausnutzung von Kurs-, Zins- oder Preisunterschieden zum selben Zeitpunkt an verschiedenen Orten zum Zwecke der Gewinnmitnahme. Gegensatz ist die Spekulation, die diese Unterschiede innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausnutzt und deshalb mit Risiken behaftet ist.

Allgemeines

Die Arbitrage gehört neben der Spekulation und dem Hedging zu den Handelsstrategien im Finanzmanagement. Zu den Arbitrageobjekten gehören Finanzinstrumente (Forderungen, Verbindlichkeiten), Finanzierungstitel, Wertpapiere (insbesondere Aktien, Anleihen), Devisen, Sorten, Edelmetalle, Derivate oder Handelswaren (Commodities). Anders als bei der Spekulation eignen sich Immobilien und Kunstwerke wegen bestehender Transaktionshemmnisse und/oder mangelnder Markttransparenz nicht für die Arbitrage. Grundstücke können nur durch zeitaufwendige Einschaltung von Notaren und Grundbuchämtern erworben und veräußert werden, was ein entscheidendes Transaktionshemmnis darstellt. Bei Kunstwerken reichen die Markttransparenz und die Marktliquidität für Arbitragezwecke nicht aus.

Ausschließliches Ziel der Arbitrage ist die Gewinnerzielung durch Gewinnmitnahme, ein Interesse an den Arbitrageobjekten besitzt der Arbitrageur[1] nicht. Wegen der Asymmetrie der Geschäfte – Käufer und Verkäufer sind beim Eröffnen und Schließen derselben Risikoposition im Regelfall nicht identisch – gibt es theoretisch nicht immer nur einen Gewinner und einen Verlierer. Unterschiedliche Zeithorizonte (Haltedauern), Richtungsentscheidungen (Long- und Short-Position), Strategien (Arbitrage, Hedge oder Spekulation) machen die Marktteilnehmer und deren Erfolg oder Misserfolg unübersichtlich. Arbitragegeschäfte sind risikolos, da dem Arbitrageur sämtliche Informationen über Kurse, Zinsen oder Preise bereits zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses vorliegen und deshalb seine Entscheidungen unter Sicherheit getroffen werden (Informationsgrad: 100 %).

Arten

Man unterscheidet allgemein zwischen Differenz- und Ausgleichsarbitrage:

   Die Differenzarbitrage ist die Kopplung von Kauf- und Verkaufsgeschäften zum selben Zeitpunkt und stellt die Arbitrage im engeren Sinne dar. Eine Differenzarbitrage liegt vor, wenn der Arbitrageur eine bestimmte Aktie an einer Börse kauft (verkauft), um sie zum selben Zeitpunkt an einer anderen Börse zu einem höheren (niedrigeren) Kurs zu verkaufen (kaufen). Auch Leerverkäufe können Bestandteil des Arbitragegeschäfts sein. Dann kann der Leerverkäufer durch den sofortigen Kauf den Leerverkauf glattstellen. Meist werden Arbitrageanreize durch die Existenz räumlich getrennter Teilmärkte geschaffen (Raumarbitrage), die dann Arbitragegewinne ermöglichen, wenn die Marktpreisdifferenz die interlokalen Transaktionskosten (Wertpapierprovisionen, Zinsen, Frachtraten) überschreitet.[2]
   Die Ausgleichsarbitrage besteht darin, dass von verschiedenen Teilmärkten der günstigste für den angestrebten Abschluss (Kauf oder Verkauf) zum Ausgleich der eigenen Position ausgewählt wird.[3] Ausgleichsarbitrage ist damit lediglich ein Kauf oder Verkauf ohne simultanes Gegengeschäft, der auf dem Teilmarkt mit dem niedrigsten oder höchsten aller bekannten Preise vollzogen wird. Stehen zwei Alternativen zur Verfügung, wählt der Arbitrageur bei der Ausgleichsarbitrage die günstigere Alternative aus. Eine Ausgleichsarbitrage mit Termindevisen liegt etwa dann vor, wenn der Exporteur (Importeur) seine auf Fremdwährung lautende Forderung (Verbindlichkeit) durch einen auf die gleiche Fälligkeit bezogenen Devisenterminverkauf (Devisenterminkauf) mit dem höchsten (niedrigsten) Terminkurs abdeckt.**

Zudem werden in der Fachliteratur im Rahmen der Arbitragefreiheit zwei Arbitrage-Möglichkeiten unterschieden:[12]

Art Bezeichnung Bemerkungen
Typ I
Dominanzarbitrage
Vorlage:EnS Arbitrage führt zu einer nicht-negativen Zahlung
zu Beginn einer Periode und zu einer nicht-negativen Zahlung am Ende derselben Periode
Typ II
Differenzarbitrage
Vorlage:EnS Arbitrage führt zu einer strikt-positiven Zahlung
zu Beginn einer Periode und zu einer nicht-negativen Zahlung am Ende derselben Periode


eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;

[13] [14] [15] [16] [17]

NN

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  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;

[18] [19] [20] [21] [22]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Tabellen

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen, Liste der verwendeten Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Handelsstrategie, abgefragt 1.11.2024.
  2. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  4. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  5. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  6. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  7. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  8. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  9. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  10. Jonathan E. Ingersoll, Theory of Financial Decision Making, 1987, S. 54 f.
  11. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  12. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  13. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  14. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  15. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  16. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  17. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  18. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.

[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]