Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Investor

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Begriff (lö)

(zT) ok

https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)

https://de.wiktionary.org/wiki/Anleger

eigene Investoren (Anleger) im Allgemeinen sind Wirtschaftssubjekte die Kapital zur Verfügung stellen. *) Anleger im Speziellen ist jemand der auf grund öffentlichen Anbietens oder ähnlichem Investitionsobjekte (zB Finanzinvestitionen, Anlagegoldev lö) erwirbt. [1]

Die Begriffe Investor und Anleger werden oft synonm verwendet, manchmal ist der Investor der allgemeine Begriff des Geldgebers, während der Anleger der Geldgeber auf grundlage eines öffentlichen Anbietens ist. Investor und Anleger leiten sich jeweils von Investition und Anlage (insbesondere bei Finanzprodukten)Klammer ev lö ab.

Manchmal werden Anlegerals FN als langfristige Geldgeber, im Gegensatz zum Spekulantenals FN als kurzfristigen Investor verwendet.

Investoren sind volkswirtschaftlich Wirtschaftssubjekte, welche das nicht für Konsum verbrauchte Geld [[sparen und somit der Spekulationskasse zuführt und damit Sparen betreiben.[2]

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Bedeutung

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  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

erg 

Investoren sind wichtige Financiers, die Eigenkapital oder Mezzanine-Kapital Begriff ev hier erläutern zur Verfügung stellen. Zahlreiche Bestimmungen des |externen Rechnungswesens dienen dem Schutz der Gläubiger im Allgemeinen und der Investoren im Speziellen. Verweise & Links Unternehmen, insbesondere börsennotierte, haben zusätzlichen Aufwand um das Wohlwollen der Investoren zu gewinnen bzw. zu erhalten (= Investor Relations.

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Anlegerarten

hlf (lö)

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(zT) ok

https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)


https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anlegertypen-52875 https://de.wikipedia.org/wiki/Institutioneller_Anleger

eigene Für den Anlegerschutz unterscheidet die Finanzmarktrichtlinie in Art. 4 Nr. 9 ff folgende Arten von Kunden: [9]

  • Kleinanleger, alle Kunden die keine professionellen Kunden sind und
  • Professionelle Kunden: die Kunden, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. [10]

Die Richlinie wird die nationalstaatlichen Gesetzgeber in Gültigkeit gesetzt. Die Ausformlierungen sind dabei unterschiedlich,wenn lö, Rest umformulieren so unterscheidet der deutsche Gesetzgeber: [11]

  • Privatanleger,
  • semiprofessionelle und professionelle Anleger (jeweils im KAGB) sowie
  • qualifizierte Anleger (im WpPG).

Wirtschaftlich wird unterschieden:

[12] [13] [14]

Privatanleger

  • Weiterleitung: ev Privatanleger

nicht verwechseln mit Privatplatzierung (Private Placement][15]

(zT) ok

https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)

eigene 'Privatanleger (Privatkunden, Kleinanleger) sind Investoren, die über keine ausreichenden Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand (finanzielle Allgemeinbildung erläutern) verfügen. Zumeist handelt es sich um natürliche Personen. Aber auch Gemeinden fallen in Deutschland in diese Kategorie.[16]

Sie bedürfen stets der Anlageberatung. Dadurch soll die asymmetrische Information erläutern des Privatanlegers vermindert oder ganz ausgeschaltet werden.[17]

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Institutionelle Anleger

  • Weiterleitung: Institutioneller Anleger

siehe auch-> Beteiligungsgesellschaft

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)

https://de.wikipedia.org/wiki/Institutioneller_Anleger

'

eigene Ein institutioneller Anleger (oder institutioneller Investor) im wirtschaftlichen Sinn ist ein Anleger, dessen Kapitalanlagen so hoch sind und/oder so häufig vorkommen, dass dafür ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist.[21]

Die im Anlegerschutz übliche Unterscheidung zwischen geborenen und gekorenen institutionellen Anlegern ist wirtschaftlich unbeachtlich. Institutionelle Anleger bringen meist höhere Finanzmittel auf, fordern dafür jedoch zumeist auch höhere Mitspracherechte.

Arten:

  • [[Beteiligungsgesellschaft#Beteiligungsgesellschaften im engen Sinn|Beteiligungsgesellschaften im engen Sinn]
Hierzu gehören Kreditinstitute, Versicherungen, Fonds, öffentliche Hand, Pensionskassen oder sonstige Nichtbanken wie Großunternehmen sowie der Bund und die Länder als nationale Regierungen bzw. regionale Regierungen im Sinne des § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 WpHG. In einigen Rechtssystemen werden solche institutionellen Anleger auch als Qualifizierte institutionelle Investoren bezeichnet.

[22] [23] [24]

Anleger iSd Anlegerschutzes

lö?

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https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Arten, allgemein Es gibt beim Anlegerschutz drei Anlegerkategorien: Privatanleger, semiprofessionelle und professionelle Anleger. Als Privatanleger gilt, wer weder professioneller noch semiprofessioneller Anleger ist (§ 1 Abs. 19 Nr. 31 KAGB). Der „Kleinanleger“ ist kein professioneller Kunde gemäß Art. 4 Nr. 11 Richtlinie 2014/65/EU (Finanzmarktrichtlinie). Ein semiprofessioneller Anleger investiert mindestens 200.000 Euro oder ist in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts, einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder einer Gesellschaft, an der der Bund oder ein Land mehrheitlich beteiligt ist (Staatsunternehmen, Kommunalunternehmen), organisiert (§ 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB). Professioneller Anleger ist jeder Anleger, der im Sinne von Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU als professioneller Kunde angesehen wird oder auf Antrag als ein professioneller Kunde behandelt werden kann (§ 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB). Ein professioneller Kunde ist gemäß Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU ein Kunde, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Professionelle Kunden im Sinne des § 67 Abs. 2 WpHG sind Kunden, die über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Privatkunden sind gemäß § 67 Abs. 3 WpHG alle übrigen Kunden.

Das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) kennt zudem noch den qualifizierten Anleger. Es handelt sich gemäß § 2 Nr. 6a WpPG insbesondere um Kunden und Unternehmen, die vorbehaltlich einer Einstufung als Privatkunde professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien im Sinne des § 67 Abs. 2 oder 4 WpHG sind, oder die gemäß § 67 Abs. 6 WpHG auf Antrag als solche eingestuft worden sind oder gemäß § 67 Abs. 5 Satz 5 WpHG weiterhin als professionelle Kunden behandelt werden.


eigene

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Investor Relations

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https://de.wikipedia.org/wiki/Investor_Relations Investor Relations (Abkürzung IR, deutsch Investorendialog oder Finanzkommunikation) ist ein Handlungsfeld der Unternehmenskommunikation. Es bezeichnet bei einer Aktiengesellschaft oder anderen kapitalbasierten Gesellschaften die Kontaktpflege zu Aktionären bzw. Investoren, Analysten und Finanzmedien. Diese drei Gruppen bilden die sogenannte Finanzgemeinschaft (englisch „financial community“). Da die einzelnen Zielgruppen unterschiedliches Vorwissen, Erwartungen und Anlagehorizonte haben, sind sie idealerweise mit Zielgruppen-optimierten Informationen und Maßnahmen anzusprechen. Da sich der Investorendialog auf profitorientierte Organisationen bezieht, ist er als Disziplin der Unternehmenskommunikation einzuordnen.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investor-relations-38089 Abk. IR; Maßnahmen von Aktiengesellschaften (AG), um das stetig steigende Bedürfnis der aktuellen oder potenziellen Aktionäre nach Informationen zu erfüllen aber auch auf ihre sonstigen Erwartungen im veränderlichen Kapitalmarktumfeld flexibel zu reagieren oder diese gar antizipieren zu können. Dazu gehört eine Dividendenpolitik, die den Erwartungen der Aktionäre auf Ausschüttungen entspricht, und eine Emissionspolitik, die ihre Interessen ausreichend berücksichtigt. Von großer Bedeutung ist es deswegen auch für Gesellschaften, ihre Aktionärsstruktur bzw. Aktionäre zu kennen. Bei Inhaberaktien ermöglichen dies die Stimmrechtsmeldungen des WpHG, wonach ein Aktionär ab 3 Prozent seine Aktienpakete melden muss, vgl. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Bei Namensaktien kommt das Aktienregister hinzu, in das jeder Aktionär einzutragen ist. Zur Arbeit der IR-Abteilungen gehört die umfassende Information durch Aktionärsbriefe und Aktionärszeitschriften, aber auch durch die Erfüllung der gesetztlich vogeschriebenen Publizitätsvorschriften wie der Veröffentlichung von Finanzberichten.

https://www.wienerborse.at/wissen/in-wertpapiere-investieren/informiert-bleiben/investor-relations/ Ziel der Investor Relations (IR) ist, Anleger und potenzielle Investoren sowie Analysten und Finanzmedien aktiv über das Unternehmen und seine Entwicklung zu informieren.

Kontinuierliche Investor Relations-Arbeit ist für die Entwicklung der Aktie nach dem Gang an die Börse von großer Bedeutung. Denn der gute Ruf eines börsenotierten Unternehmens ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass Aktionäre bereit sind, Kapital in dieses Unternehmen zu investieren.

IR-Verantwortliche verfügen neben einem exzellenten internen und externen Netzwerk über ein umfassendes Wissen bezüglich des eigenen Unternehmens, der Branche, des Kapitalmarkts und seiner Instrumente sowie des wirtschaftlichen und regulatorischen Umfelds. Sie sind daher auch für Privatanleger die ideale Ansprechperson.

eigene

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Anlageziele

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https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Anlageziele Die dem Anleger empfohlene Finanzanlage muss seinen Anlagezielen entsprechen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 FinVermV).

Es gibt drei Anlageziele mit gegenseitigen Zielkonflikten, nämlich Rendite, Sicherheit (Finanzrisiko) und Liquidität (Fungibilität).[12] Hinzu kommt bei nicht gemeinnützigen Anlegern das Ziel der Steuervermeidung.[13] Dieses Magische Dreieck der Vermögensanlage ist dadurch gekennzeichnet, dass nicht alle drei Ziele gleichmäßig und im gleichen Ausmaß erfüllt werden können. Die Rendite signalisiert dem Anleger die Ertragskraft eines Anlageobjektes (etwa Dividendenrendite, Umlaufrendite), während das Finanzrisiko aus der Gefahr besteht, ob und inwieweit der Anleger mit dem Verlust seines eingesetzten Kapitals rechnen muss. Eine hohe Rendite ist regelmäßig mit einem hohen Finanzrisiko verbunden und umgekehrt. Die Liquidität sagt etwas darüber aus, wie schnell ein Anleger ohne Veräußerungsverluste die Anlage wieder in Geld umwandeln kann. Bei hoher Rendite und gleichzeitig hohem Finanzrisiko ist wiederum die Liquidität eingeschränkt. Die Anlageobjekte können je nach Erfüllbarkeit der Anlageziele in Risikoklassen eingeteilt werden. Risikoscheue Anleger ziehen Sicherheit und Liquidität vor, risikofreudige präferieren dagegen die Rendite und nehmen bewusst hohe Finanzrisiken in Kauf.

Bezogen auf die Laufzeit können Anlageziele kurzfristig (Sparen für den nächsten Urlaub), mittelfristig (Geldanlage für einen Autokauf) oder langfristig (Altersvorsorge) sein.[14] Auch wenn der Anleger das persönliche Ziel der langfristigen Vermögensmehrung verfolgt, stehen kurz- oder mittelfristige Anlageziele nicht im Widerspruch hierzu. Bei einem zeitlich unbegrenzten Anlagehorizont müssen in der Anlagestrategie auch Ereignisse berücksichtigt werden, deren Eintritt bei Betrachtung eines nur begrenzten Anlagezeitraums als unwahrscheinlich gilt[15] wie etwa Finanz- oder Wirtschaftskrisen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage Das magische Dreieck der Vermögensanlage (auch magisches Dreieck der Geldanlage) bezeichnet die bei der Vermögensanlage untereinander konkurrierenden Ziele Rentabilität, Sicherheit und Liquidität.[1] Die drei Ziele werden durch die Eckpunkte des Dreiecks symbolisiert.

  • Sicherheit: Mit der Sicherheit ist in diesem Zusammenhang der Erhalt des Vermögens gemeint. Ein höheres Maß an Sicherheit kann zum Beispiel durch die Streuung des Vermögens (Diversifikation) erreicht werden.
  • Liquidität (auch Verfügbarkeit): Liquidität einer Anlage drückt aus, wie schnell ein in diese Anlage investierter Betrag wieder zu Bargeld oder Bankguthaben umgewandelt werden kann beziehungsweise wie hoch die aus der Umwandlung resultierenden (Straf-)Kosten sind. Je kleiner dieser Umwandlungszeitraum ist, desto liquider ist die Vermögensanlage.
  • Rentabilität (auch Rendite): Die Rentabilität beschreibt den Ertrag, der aus einer Investition in eine Anlage resultiert. Erträge können beispielsweise durch Dividenden-, Zinszahlungen, Wertsteigerungen (Kursveränderungen) oder sonstige Ausschüttungen erzielt werden.

Magisches Viereck

Nimmt man als weitere Klasse soziale oder ökologische Kriterien hinzu, entsteht das magische Viereck der Geldanlage. Eine solche Geldanlage bezeichnet man als nachhaltiges oder ethisches Investment. Hier kann zu dem Zielkonflikt zwischen Rendite, Risiko und Liquidität noch ein Konflikt mit ethischen Kriterien hinzutreten; die meisten Untersuchungen kommen jedoch zu dem Schluss, dass Geldanlagen, die ethische Kriterien berücksichtigen, nicht schlechter abschneiden.[2]

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Anlagebeschränkung

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https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)

Anlagebeschränkungen Viele institutionelle Anleger in EU-Mitgliedstaaten sind in der Wahl der Anlageobjekte, ihrem betragsmäßigen Umfang und ihrer Laufzeit nicht immer frei. Sie unterliegen gesetzlichen oder internen Anlagerichtlinien, die diese Anlageobjekte wegen Granularität, Klumpenrisiko und Risikodiversifizierung limitieren. So müssen Versicherungen (insbesondere Lebens- und Sachversicherungen, Pensionskassen und Sterbekassen) ihre Kapitalanlagen nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegen. Sie unterliegen den strengen Anlagegrundsätzen des § 124 VAG, der das Sicherungsvermögen abschließend aufzählt und in Verbindung mit § 2 AnlV mit Mischungs- und Streuungsvorschriften (§§ 3 und 4 AnlV) kontingentiert, wobei bestimmte Beitragsüberträge und versicherungstechnische Rückstellungen nicht überschritten werden dürfen. Investmentgesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften dürfen Gelder nur nach dem Grundsatz der Risikomischung anlegen (u. a. §§ 110, 214 und 243 KAGB), worunter eine Risikodiversifizierung zu verstehen ist. Die betroffenen institutionellen Anleger sind in § 1 KAGB und Ausnahmen in § 2 KAGB aufgezählt. Ähnlich gehen auch Hedgefonds vor, wobei für Dachhedgefonds nach § 225 KAGB ebenfalls risikobegrenzende Anlagevorschriften vorhanden sind. Viele institutionelle Anleger, die nicht unter diese Anlagevorschriften fallen, wenden sie freiwillig an.

Weitere Anlagebeschränkungen ergeben sich für die institutionellen Anleger aus den Ratings der Anlageobjekte oder deren Emittenten durch Ratingagenturen. Kauf- und Verkaufsschwelle ist der zwischen AAA (bzw. Aaa) und BBB- (bzw. Baa3) liegende „investment grade“, der die Grenze wiedergibt, bis zu der ein Emittent oder eine Emission als kreditwürdig anzusehen ist. Liegen diese Ratingcodes unterhalb des „investment grade“, so dürfen institutionelle Anleger diese Anlageobjekte nicht erwerben, fallen die Ratings entsprechend, müssen sie diese Anlageobjekte verkaufen.

eigene

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Anlegerschutz

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https://de.wikipedia.org/wiki/Anlegerschutz Anlegerschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Anleger schützen sollen. Die Annahme eines Schutzbedürfnisses beruht auf der Annahme, dass Anleger gegenüber den Anbietern von Geldanlagen „strukturell unterlegen“ sind, das heißt infolge mangelnder Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung leicht benachteiligt werden können (siehe auch „Asymmetrische Information“).

Anlegerschützer haben es sich zur Aufgabe gemacht, Anleger vor unseriösen Angeboten auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt durch Information und Beratung zu schützen. Der Begriff Anlegerschützer ist nicht geschützt; jedermann kann sich als Anlegerschützer bezeichnen.

Unter Anlegerschutz versteht man im Allgemeinen den Schutz vor unseriösen Angeboten auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt link? und Kapitalanlagebetrug]. Anlegerschützer nehmen dabei nicht nur die Aktivitäten der börsengelisteten Unternehmen unter die Lupe, sondern besonders auch die Anbieter aus dem Bereich, den man Grauer Kapitalmarkt nennt.

Ziele des Anlegerschutzes Anlegerschutz verfolgt drei wesentliche Ziele: fe links

  • Schaffung von Transparenz über Kosten und Risiken einer Geldanlage,
  • Schutz vor unseriösen oder betrügerischen Angeboten,
  • Schutz der Werthaltigkeit der Anlagen.

Nicht Ziel eines Anlegerschutzes kann es sein, sicherzustellen, dass die Anlage den gewünschten Ertrag bringt. Das Risiko der Kapitalanlage muss durch den Anleger getragen werden.

ev löZiel des Anlegerschutzes muss es sein, Mindeststandards für Transparenz und Schutz vor Betrug sicherzustellen. Kritiker sehen diese Mindeststandards in Teilbereichen überschritten und sprechen von einer Überregulierung.

Instrumente des Anlegerschutzes Instrumente des Anlegerschutzes sind vor allem:

  • Gesetzesregelungen,
  • Zulassungspflicht für Anbieter von Finanzdienstleistungen,
  • Schaffung von Transparenz und
  • Beratung der Anleger.

Darüber hinaus haben sich für den Schutz von Aktionären 7 Kriterien etabliert, an denen der Anlegerschutz gemessen wird.[3]

Hierzu gehören die Regelungen, dass

  • jede Aktie nur ein Stimmrecht hat,
  • Abstimmung an Hauptversammlungen auch aus der Ferne, z. B. per Briefwahl, möglich ist,
  • Stimmrechte von Aktien nicht von der Hauptversammlung ausgeschlossen werden können,
  • denn Stimmen entsprechen pro-rata und proportional Einfluss, der auf das Unternehmen genommen werden kann, z. B. durch eine direkt gewählte Besetzung des Aufsichtsrates,
  • Minderheitsaktionäre, insbesondere beim Vorliegen besonderer Umstände wie einer Firmenübernahme, durch besondere Regelungen geschützt werden
  • Generell den Altaktionären ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gewährt wird und dass
  • die Prozentzahl der zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung erforderlichen Stimmen kleiner oder gleich 10 % ist.

Grundlagen des Verbraucherschutzes

  • Aufsichtsbehörden: Die Kontrolle von Finanzdienstleistern erfolgt durch Aufsichtsbehörden (in Deutschland: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Deutsche Bundesbank, in der Schweiz: Eidgenössische Bankenkommission, in Österreich: Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)). Diese haben weitreichende Kompetenzen zum Schutz des Geldanlegers.
  • Zulassungspflichten: Der Betrieb von Kreditinstituten, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern bedarf der Genehmigung durch die BaFin. Ebenso sind Investmentfonds vor Beginn des Vertriebes zu genehmigen.
  • Einlagensicherung: → Hauptartikel: Einlagensicherung Kreditinstitute und Versicherungen sind verpflichtet, Mitglied von Einlagensicherungs­einrichtungen zu sein.
  • Sondervermögen: Fondsgesellschaften haben die Geldanlagen ihrer Kunden getrennt von eigenen Mitteln zu verwalten (Sondervermögen).
  • Bilanzierungsvorschriften nach HGB: Die Bilanzierungsregeln des deutschen Handelsgesetzbuchs sind stark vom Gedanken des Gläubigerschutz geprägt. Bewertungen sollen möglichst konservativ sein, da die dadurch entstehenden stillen Reserven dem Gläubiger (= Anleger, der Anleihen des Unternehmens zeichnet) zugutekommen sollen. Diese Regeln stellen eine frühe Form des Anlegerschutzes dar.

Transparenz Das Setzen von Mindeststandards für Transparenz ist zentrales Ziel einer Reihe von gesetzlichen Auflagen für Anbieter von Kapitalanlagen.

Prospekte Auch für Wertpapiere und Fonds, die nicht börsengehandelt sind, müssen vor dem Beginn des Verkaufs Prospekte erstellt werden, aus denen die relevanten Informationen für den Anleger hervorgehen müssen. Für falsche Angaben in den Prospekten besteht die sogenannte Prospekthaftung. Grundsätzlich ist jeder Prospekt, der einem breiten Publikum zur Zeichnung unterbreitet wird, von der BaFin zu genehmigen. Von der Genehmigungspflicht befreit sind nur Prospekte, die eine Zeichnung der Anlage auf 20 Zeichner (Personen und/oder Firmen) beschränkt.

Ad-hoc-Publizitätspflicht Zur Vermeidung der Schädigung von Anlegern durch Insidergeschäfte besteht die Pflicht für börsennotierte Unternehmen, kursrelevante Informationen unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung bekannt zu geben.

Produktinformationsblatt Das Produktinformationsblatt (auch Verbraucherschutzinformation oder Beipackzettel genannt) soll dazu dienen, Anlegern auf einen Blick die wesentlichen Chancen und Risiken von Bankprodukten übersichtlich darzustellen. Es soll somit dem Verbraucher ermöglichen, die wesentlichen Eigenschaften des Finanzprodukts schnell zu erfassen und verschiedene Anlageprodukte miteinander leichter zu vergleichen.

Kosten der Geldanlage Die Angabe aller Kosten für Geldanlagen (siehe Abschnitt Transparenz) ist Voraussetzung für eine sachgerechte Anlageentscheidung. Auch wenn diese vielfach schon gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es eine Reihe von Bereichen, in denen versteckte Kosten oder „Kick-back“-Zahlungen an die Emittenten bestehen.

Beispielhaft ist die Kostentransparenz bei inländischen offenen Investmentfonds geregelt. Neben der Angabe der einmaligen Ausgabeaufschläge sind die Fondsgesellschaften verpflichtet, die Gesamtkostenquote (abgekürzt TER von englisch total expense ratio) des Fonds anzugeben. Jedoch besteht auch hier die Möglichkeit, Kostenbestandteile (z. B. erfolgsabhängige Provisionen, Transaktionskosten für Wertpapiergeschäfte (z. B. bei der Muttergesellschaft)) außer Acht zu lassen. Das Erzeugen künstlicher Transaktionskosten (das sogenannte Churning) ist verboten (und führt zu einer Verschlechterung der historischen Renditen).

Bislang ist in Deutschland (anders als z. B. in der Schweiz und Österreich) nicht vorgeschrieben, die Umschichtungsqote (abgekürzt PTR von englisch portfolio turnover rate) anzugeben, anhand der der Anleger leichter erkennen könnte, ob die Umschichtungen in einem angemessenen Verhältnis zur verfolgten Anlagestrategie stehen.

Die EU-weit gültige Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (Finanzmarktrichtlinie) geht bezüglich der Kosten von Wertpapierdienstleistungen noch einen Schritt weiter und fordert die „Best Execution“, d. h. die Ausführung des Auftrags zu den günstigsten Kosten für den Kunden. Diese Regelungen sind hoch umstritten. Die Umsetzung in deutsches Recht ist noch nicht erfolgt.


eigene Vom Anlegerschutz ist der Gläubigerschutz zu unterscheiden.

Die UGB-Bilanz dient dem Gläubigerschutz, die IFRS-Bilanz dem Anlegerschutz. Quelle und Verweis

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Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015),

Ihlau / Duscha (2019),

  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 28.1.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 28.1.2023;

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Anleger_(Finanzmarkt), abgefragt 28.1.2023.
  2. Wikipedia, Stichwort: Anleger_(Finanzmarkt), abgefragt 28.1.2023.
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  4. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  6. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  7. RL 2014/65/EU vom 16.5.2014, Konsolidierter Text bei Eur-Lex, abgefragt 28.1.2023.
  8. Details vgl. Anhang 2 der RL.
  9. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 28.1.2023.
  10. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  11. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  12. Betrifft eine Emission außerhalb der Börse.
  13. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 28.1.2023.
  14. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 28.1.2023.
  15. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  16. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  17. Wikipedia, Stichwort: Institutioneller Anleger, abgefragt 28.1.2023.
  18. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  19. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  20. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  21. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  22. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  23. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  24. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  25. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  26. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  27. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  28. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  29. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  30. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  31. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  32. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  33. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  34. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  35. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  36. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.
  37. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 28.1.2023.

[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]