Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Personalaufwand

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Personalaufwand (31.7.2023)

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Begriff (lö)

  • Weiterleitung:

(zT) ok 

Personalaufwand stellt den durch den Einsatz von eigenen Arbeitnehmern (Dienstnehmer) entstandenen Aufwand dar. [1] Nicht zum Personalaufwand gehören jedoch Aufwendungen für Fremdpersonal (zB Fremdlöhne, Leasingpersonal oder Leiharbeitskräfte). Insbesondere nicht Aufwendungen für die sogenannten freien Dienstnehmer und dienstnehmerähnliche Werkverträge. [2]

besser: Personalaufwand stellt den Aufwand dar, der durch den Einsatz eigener Arbeitnehmern (Dienstnehmer) entstand. [3] Nicht zum Personalaufwand gehören jedoch Aufwendungen für Fremdpersonal (zB Fremdlöhne, Leasingpersonal oder Leiharbeitskräfte). Insbesondere nicht Aufwendungen für die sogenannten freien Dienstnehmer und dienstnehmerähnliche Werkverträge. [4]


[5] [6] [7] [8]

Bedeutung

  • Weiterleitung:

 ev erg 

eigene Der Personalaufwand ist nicht nur für Dienstleister ein wesentlichen Aufwand.

[9] [10] [11] [12]

Bestandteile

Hlf (lö)

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Personalkosten Die Personalkosten können nach ihrem Entstehungsgrund wie folgt unterteilt werden:[3]

  • Löhne (Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn, Überstundenlohn);
       Fertigungslöhne;
       Hilfslöhne;
  • Gehälter (Zeitlohn);
  • Gesetzliche, tarifliche und betriebliche Sozialkosten (Personalnebenkosten;
  • Gesetzliche Sozialkosten: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung;
  • Primäre vertragliche Sozialkosten (direkte Zahlung an Arbeitnehmer): Essenszuschüsse, Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen, Jahresabschlussvergütungen;
  • Sekundäre vertragliche Sozialkosten (kommen dem Arbeitnehmer indirekt zugute): Kantine, Betriebsarzt, Kindergarten, betriebliche Altersversorgung und Unterstützung;
  • Sonstige Personalkosten (entstehen durch Fluktuationen): Stellenanzeigen, Abfindungen.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/personalkosten-45374 Zu den Personalkosten gehören Fertigungslöhne und Hilfslöhne, Gehälter, gesetzliche und freiwillige soziale Aufwendungen sowie alle übrigen Personalnebenkosten. Den kalkulatorischen Unternehmerlohn rechnet man nicht zu den Personalkosten, die im externen Rechnungswesen angesetzt werden (Personalaufwand) - er gehört ausschließlich in das interne Rechnungswesen und zählt zu den kalkulatorischen Kosten (Zusatzkosten).

eigene Der Personalaufwand umfasst:

  • Löhne
  • Gehälter
  • Personalnebenkosten
  • Gesetzliche Personalnebenkosten
  • Tarifliche Personalnebenkosten
  • Vertragliche Personalnebenkosten

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;

[13] [14] [15] [16]

Lohn

  • Weiterleitung: Lohn

siehe auch-> Lohn (Begriff), Lohn (VWL)

 ev erg 

eigene Lohn ist das Arbeitsentgelt für Arbeiter. IdR stellt es variable Kosten der Produktion dar.

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;

[17] [18] [19] [20]

Gehalt

  • Weiterleitung: Gehalt

 ev erg 

eigene Das Gehalt ist das Arbeitsentgelt für Angestellte. IdR stellt es fixe Kosten der Verwaltung bzw. des Vertriebs dar.

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;

[21] [22] [23] [24]

Personalnebenkosten

  • Weiterleitung: Personalnebenkosten
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Personalkosten Arten der Personalnebenkosten:

  • gesetzliche Personalnebenkosten: Arbeitgeberanteile an der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung oder Unfallkassen, die gesetzlich vorgeschriebene Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die bezahlten Feiertage und Urlaubstage.
  • tarifliche Personalnebenkosten: Werksarzt, Kantine, Arbeitsbekleidung, Kuren.
  • vertragliche Personalnebenkosten: Abfindungen in Ö Gesetz

Personalnebenkosten haben eine zunehmende Bedeutung erlangt. Sie betragen bei Kreditinstituten bis zu 98 % des Bruttoverdienstes, liegen in der Industrie bei bis zu 80 % und im Einzelhandel bei etwa 70 %.[4]

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/182879/umfrage/lohnnebenkosten-in-der-eu/

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/personalnebenkosten-45027 1. Begriff: Zusätzlich zum Leistungsentgelt anfallende Personalkosten für das Unternehmen.

2. Personalnebenkosten setzen sich zusammen aus: a) Personalnebenkosten aufgrund gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Aufwand nach dem Schwerbehindertengesetz und Mutterschutzgesetz, bezahlte Abwesenheit wie Urlaub, Feiertage, Krankheitstage, Aufwand nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

b) Personalnebenkosten aufgrund freiwilliger Leistungen: Aus- und Fortbildung, Altersversorgung, Werksverpflegung, sonstiger freiwilliger Sozial- und Personalaufwand.

https://www.wko.at/service/steuern/Aktuelle_Werte_Lohnverrechnung.html

Kommunalsteuer

Berechnungsgrundlage: Bruttolohnsumme Freigrenze 1.460 EUR monatlich Freibetrag 1.095 EUR monatlich Steuersatz 3 %

Dienstgeberbeitrag

Freigrenze 1.460 EUR monatlich Freibetrag 1.095 EUR monatlich Steuersatz bis 31.12.2017: 4,1 % ab 1.1.2018: 3,9 % ab 1.1.2025: 3,7 %*

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)

Niederösterreich 0,38 %

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870462 Sozialversicherungsbeitrag eines Angestellten Bezeichnung Beitragssatz Beitragssatz Dienstnehmer Beitragssatz Dienstgeber Krankenversicherung 7,65 % 3,87% 3,78% Unfallversicherung 1,2 % - 1,2% Pensionsversicherung 22,8 % 10,25% 12,55% Arbeitslosenversicherung 1) 6,0 % 3% 3% Insolvenz -Entgeltsicherung 0,1 % - 0,1% Betriebliche Vorsorge 1,53 % - 1,53 % Arbeiterkammerumlage 0,5 % 0,5% - Wohnbauförderung 1,0 % 0,5% 0,5% Summe 40,78 % 18,12% 22,66%



eigene Begriff?

Nach der Rechtsgrundlage lassen sich unterscheiden:

  • gesetzliche Personalnebenkosten: zB
  • tarifliche Personalnebenkosten:
  • vertragliche Personalnebenkosten:

Das Ausmaß der Personalnebenkosten stieg in Österreich zwischen 2018 und 2020 von 38% auf 41% (EU Schnitt: 30% bzw. 32%; Deutschland: 27% bzw. 27%).[25]


Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;

[26] [27] [28] [29]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;

[30] [31] [32] [33]

Ausweis in der Gewinn-Verlust-Rechnung

 ok 

In der Gewinn-Verlust-Rechnung ist gem. § 231 Abs. 2 Z. 6 UGB[1] für Kapitalgesellschaften folgende Gliederung vorgesehen.

6. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, Löhne und Gehälter getrennt voneinander ausweisen müssen;
b) soziale Aufwendungen, davon Aufwendungen für Altersversorgung, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, folgende Beträge zusätzlich gesondert ausweisen müssen:
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen;
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge;

Durch das RÄG 2014 wurde eine klare Verkürzung der bisherigen Darstellungsweise vorgenommen.

6. Personalaufwand:
a) Löhne,
b) Gehälter,
c) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen,
d) Aufwendungen für Altersversorgung,
e) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge,
f) sonstige Sozialaufwendungen;

Im Kontenrahmen wird der Personalaufwand in der Kontenklasse 6 erfasst.

Ausweis in der Kostenrechnung

  • Weiterleitung: Personalkosten

 ev erg 

eigene Personalkosten umfassen neben dem Personalaufwand auch Opportunitätskosten wie den Unternehmerlohn.

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;

[34] [35] [36] [37]

Kennzahlen

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

 ev erg 

Wesentliche Kennzahlen im Zusammenhang mit dem Personalaufwand sind:

Weblinks

* [ NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;

[38] [39] [40] [41]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;

[42] [43] [44] [45]

Literatur

Fachliteratur

  • Wöhe u.a. (2020), S. 121;

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur, ev lö Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Personalkosten, abgefragt 1.8.2023.
  2. Hirschler (2019), § 231 Rz. 121.
  3. Vgl. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Personalkosten, abgefragt 1.8.2023.
  4. Hirschler (2019), § 231 Rz. 121.
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  6. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  7. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  8. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  9. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  10. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  11. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  12. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  13. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  14. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  15. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  16. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  17. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  18. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  19. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  20. Wikipedia, Stichwort: Lohnnebenkosten unter Verweis auf Statista.com, Tabelle Lohnnebenkosten-in-der-EU, beide abgefragt 1.8.2023.
  21. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  22. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  23. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  24. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  25. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  26. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  27. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  28. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  29. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  30. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  31. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  32. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  33. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  34. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
  35. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.

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