Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Handelsstrategie

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Kurzinfo!

Begriff (lö)

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Eine Handelsstrategie ist eine Strategie, die im [[Ware|Warenhandel oder beim Handel mit Finanzprodukten langfristig die Gewinnchancen erhöhen und Verlustgefahren verhindern soll.[1]

Grundstrategien:

Bedeutung

  • Weiterleitung:
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  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene

[2] [3] [4] [5] [6]

Arbitrage

Hlf Arb (lö)

  • Weiterleitung: Arbitrage

 (zT) ok 

https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsstrategie

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbitrage

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arbitrage-29775

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18703/arbitrage/

eigene Arbitrage [7] ist der Kauf und Verkauf desselben Handelsobjekts zum selben Zeitpunkt an verschiedenen (Handels)orten. Wegen der Zeitpunktbezogenheit ist die Arbitrage risikolos.[8]

Gegenstand der Arbitrage sind zB:[9] sortieren

Arbitrage wird gehemmt durch:

Arten: [10]

  • Effektenarbitrage (Wertpapierarbitrage),
  • Devisenarbitrage und
  • Zinsarbitrage.

Literatur

Weblinks

* [ NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;

[11] [12] [13] [14] [15]

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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbitragefreiheit Die Arbitragefreiheit bezeichnet das Fehlen jeglicher Arbitrage-Möglichkeit auf einem Handelsmarkt. Arbitrage ist ein risikoloses Geschäft, das aus der Ausnutzung von Preis-, Kurs- oder Zinsdifferenzen für gleiche Handelsobjekte zum selben Zeitpunkt auf verschiedenen Teilmärkten einen Gewinn erzielt.[1]

Bei Handelsmärkten mit hoher Transparenz und Liquidität kann angenommen werden, dass sie nahezu arbitragefrei sind.[2] Das bedeutet, dass ein Marktteilnehmer davon ausgehen kann, dass er für ein äquivalentes Produkt auf allen Teilmärkten den gleichen Preis erzielen wird.

Arbitragefreiheit ist in einem vollkommenen Kapitalmarkt eine notwendige – allerdings nicht alleinige – Bedingung für das Marktgleichgewicht.[3]

Arbitragegeschäfte

Eine Arbitrage-Möglichkeit versetzt den Anleger in die Lage, sichere (risikolose) Gewinne zu erzielen, ohne dass er Finanzmittel einsetzen muss (denn er kauft das Handelsobjekt auf einem Markt und verkauft es zum selben Zeitpunkt auf einem anderen Markt).[4] Marktteilnehmer werden solange Arbitragegeschäfte tätigen, bis die Preis-, Kurs- oder Zinsdifferenzen verschwunden sind – dann liegt Arbitragefreiheit vor. Arbitragefreiheit ist also gegeben, wenn keine Arbitrage (mehr) möglich ist.[5]

Generell sind zwei Arbitrage-Möglichkeiten vorhanden:[6]

Kapitalmarkttheorie

Stephen Ross entwickelte 1976 die Arbitragepreistheorie (APT) und stellte ein statistisches Arbitrage-Portfolio vor,[10] das optimal risikodiversifiziert ist, keine Transaktionskosten erzeugt und keine Betafaktoren aufweist.[11] Neben der Arbitragefreiheit ging Ross von der Annahme unendlich vieler Handelsobjekte auf einem Kapitalmarkt aus, was eine Annäherung an die Realität erschwert. Er gelangte zu der Erkenntnis, dass es auf gut funktionierenden Märkten keine Arbitragefreiheit (englisch absence of arbitrage, no arbitrage) geben könne.

Im Marktgleichgewicht herrscht Arbitragefreiheit, denn die Übernachfrage nach preiswerten Handelsobjekten und das Überangebot an teuren Handelsobjekten führen zu Preisveränderungen, die erst bei einem Preisausgleich (also Arbitragefreiheit) beendet sind. Handelsobjekte gelten erst dann als äquivalent, wenn sie in jedem denkbaren Umweltzustand zum selben Zahlungsstrom beim Anleger führen,[12] also duplizierbar sind.


eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;

[16] [17] [18] [19] [20]

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  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;

[21] [22] [23] [24] [25]

Sicherungsgeschäft (Hedging)

  • Weiterleitung: Hedging, Sicherungsgeschäft,
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  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsstrategie Durch Hedging wird ein risikotragendes Finanzprodukt durch ein anderes, mit einer korrespondierenden Risikoposition versehenes Finanzprodukt abgedeckt. Im Bankwesen wird das Hedging auch Glattstellung genannt, die wie das Closing zu den Risikominderungsstrategien gehört.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsgeschäft Ein Sicherungsgeschäft (auch Absicherungs-, Kurssicherungs- oder Hedgegeschäft genannt; englisch to hedge „absichern“, „mit einer Hecke umzäunen“) ist in der Wirtschaft ein Finanzkontrakt, mit dem Risiken (insbesondere Preis-, Wechselkurs- und Zinsrisiken) aus einer eingegangenen anderen Risikoposition abgesichert werden sollen.

Arten

Oft schränkt die Fachliteratur das Hedgegeschäft auf die Absicherung von Fremdwährungsrisiken ein,[26] doch sind sämtliche Marktrisiken absicherbar.

Im Hinblick auf die Grundgeschäfte und deren Finanzrisiko werden die Sicherungsgeschäfte wie folgt aufgeteilt:

Grundgeschäft/Bilanzposition Finanzrisiko Sicherungsgeschäfte
Aktien Kursrisiko Aktienoption, Asset-Swap, Terminverkauf
Anleihen Emittentenrisiko
Zinsrisiko
Asset-Swap, Credit Default Swap
Zinsoption, Zinsswap
Forderungen in Inlandswährung Zahlungsrisiko Credit Default Swap, Kreditversicherung[27]
Kreditgeschäft Kreditrisiko Credit Default Swap
Forderungen in Fremdwährung Währungsrisiko Terminverkauf, Währungsswap
Verbindlichkeiten in Fremdwährung Währungsrisiko Terminkauf, Währungsswap

Nach dem Umfang der Absicherung wird unterschieden:[28][29]

  • Absicherung eines einzelnen Grundgeschäfts durch ein einzelnes Sicherungsgeschäft (Vorlage:EnS);
  • Absicherung mehrerer gleichartiger Grundgeschäfte durch ein oder mehrere Sicherungsgeschäfte (Vorlage:EnS) oder
  • Absicherung ganzer Gruppen von Grundgeschäften (Vorlage:EnS).

Sämtliche Arten werden beim Hedge Accounting von den Rechnungslegungsstandards des HGB und IFRS anerkannt. Portfolio-Hedges oder Macro-Hedges sind bei Hedgefonds üblich.

Im Hinblick auf veränderliche externe Marktdaten wird unterschieden:

Beim Hedging durch Optionen bestehen weiterhin Gewinnchancen aus dem Grundgeschäft, während bei Futures ein Verzicht hierauf vorgesehen ist. Länderrisiken können bei Nichtbanken durch Exportkreditversicherungen abgesichert werden und gehören deshalb nicht zu den Hedgeschäften im engeren Sinne.

Ein Terminkauf zur Absicherung von Preissteigerungen heißt Long-Hedge, ein entsprechender Terminverkauf zur Absicherung gegen Preisverfall ist ein Short-Hedge.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/hedging-33310 Verringerung eines Risikos durch Kombination negativ korrelierter Einzelpositionen. Die Risiken der einen Position werden durch die Chancen der anderen teilweise kompensiert (Diversifikation).

Rohstoff-Hedging

Sicherungsgeschäfte in Form von Warentermingeschäften (Deckungsgeschäft) zum Zwecke der Ausschaltung von Preisrisiken bei Welthandelsrohstoffen; diese unterliegen i.d.R. starken Preisschwankungen (z.B. Baumwolle). Der Verarbeiter der Rohstoffe verkauft gleichzeitig mit dem Einkauf eine gleiche Menge des Rohstoffs als Terminware, und zwar auf den Zeitpunkt der beabsichtigten Veräußerung der Fertigware. Fallen die Preise während der Verarbeitung, kann er die fertige Ware nur billiger absetzen, aber auch die zur Erfüllung des Termingeschäfts benötigten Rohprodukte entsprechend billiger einkaufen und dadurch den geminderten Gewinn bzw. Verlust des einen Geschäfts durch den des anderen ausgleichen; umgekehrt beim Steigen der Preise.

Finanz-Hedging

Sicherungsgeschäfte (Risikomanagement) zur Absicherung z.B. von Zins- und Wechselkursrisiken im Devisen-, Edelmetall- und Wertpapierhandel. Der Hedger überträgt die Zins- und Wechselkursrisiken auf einen Kontrahenten, der entweder das Risiko aus spekulativen Motiven übernimmt oder ein entgegengesetztes Risiko abzusichern versucht. Dabei werden die Cash-Positionen durch zeitlich und wirtschaftlich kongruente Hedge-Instrumente aus dem Bereich der Termingeschäfte gesichert, so z.B. durch Financial Futures, Collars, Caps, Floors, Optionen.

Regulierung

EMIR. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/emir-53787

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_Nr._648/2012_(Marktinfrastrukturverordnung) EMIR

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19606/hedging/ Bezeichnung für die Risikobegrenzung bei Wertpapier-, Währungs- oder Warengeschäften durch ein zweites, entgegengesetztes Geschäft; z. B. bei Aktiengeschäften kann man mit Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Verkaufsoptionsscheinen (siehe dort)

das Risiko eines Kursverlustes absichern.

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;

[30] [31] [32] [33] [34]

Spekulation

  • Weiterleitung: Spekulation
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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https://de.wikipedia.org/wiki/Spekulation_(Wirtschaft) Spekulation (lateinisch speculor, „beobachten, spähen, auskundschaften“) ist in der Wirtschaft die mit einem Risiko behaftete Ausnutzung von Kurs-, Zins- oder Preisunterschieden innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum Zwecke der Gewinnmitnahme. Gegensatz ist die Arbitrage, die diese Unterschiede an einem bestimmten Zeitpunkt ausnutzt und deshalb risikolos ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsstrategie * Weiterleitung:

Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;

[35] [36] [37] [38] [39]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;

[40] [41] [42] [43] [44]

Literatur

Weblinks

* [ NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.11.2024;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.11.2024;

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Handelsstrategie, abgefragt 1.11.2024.
  2. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  4. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  5. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  6. Von fr. arbitrage, zu lat. arbitratus "Gutdünken, freie Wahl, freies Ermessen".
  7. Wikipedia, Stichwort: Handelsstrategie, abgefragt 1.11.2024.
  8. Wikipedia, Stichwort: Arbitrage, abgefragt 1.11.2024.
  9. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Arbitrage, abgefragt 1.11.2024.
  10. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  11. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  12. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  13. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  14. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  15. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  16. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  17. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  18. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  19. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  20. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  21. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  22. Wolfgang Grill (Hrsg.), Gabler Bank Lexikon, Band I, 1995, S. 822
  23. streng genommen kein Sicherungsgeschäft, sondern ein Risikotransfer, weil bei Forderungsausfall der Forderungsverlust durch einen Versicherer getragen wird
  24. Vorlage:BT-Drs vom 30. Juli 2008, Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG), S. 58
  25. Norbert Horn/Ernst Heymann (Hrsg.), Handelsgesetzbuch (ohne Seerecht): Kommentar, Band 3, 1999, S. 183 f.
  26. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  27. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  28. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  29. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  30. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  31. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  32. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  33. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  34. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  35. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  36. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.
  37. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.11.2024.

[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]