Anlegerschutz

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Kurzinfo!

siehe auch-> Gläubigerschutz

Anlegerschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Anleger schützen sollen. [1]

Die Erforderniss des Schutzes ergibt sich aus der Informationsasymmetrie.

Anlegerschutz verfolgt drei wesentliche Ziele:

  • Schaffung von Transparenz über Kosten und Risiken einer Geldanlage,
  • Schutz vor unseriösen oder betrügerischen Angeboten,
  • Schutz der Werthaltigkeit der Anlagen.

Nicht Ziel eines Anlegerschutzes kann es sein, sicherzustellen, dass die Anlage den gewünschten Ertrag bringt. Das Risiko der Kapitalanlage muss durch den Anleger getragen werden.

Vom Anlegerschutz ist der Gläubigerschutz zu unterscheiden. Die UGB-Bilanz dient dem Gläubigerschutz, die IFRS-Bilanz dem Anlegerschutz.

Bedeutung

siehe auch-> Länderbewertung

Fehlender Anlegerschutz erhöht das Risiko einer Investition.

Der internationale Investitionsschutz ist ein wichtiges Kriterium des Landesrisiko in der Cross border valuation.

Aufsichtsbehörde des Anlegerschutzes

Hauptartikel-> Aufsichtsbehörde

Die Kontrolle von Finanzdienstleistern obliegt:

Weitere Aufsichtsbehörden finden sich:

Ziele und Mittel des Anlegerschutzes

Anlegerschutz verfolgt drei wesentliche Ziele:[2]

Wichtige Mittel des Anlegerschutzes sind:[3]

  • Gesetzesregelungen (z.B. Offenlegung lt. UGB),
  • Zulassungspflicht für Anbieter von Finanzdienstleistungen,
  • Schaffung von Transparenz und
  • Beratung der Anleger.

Transparenz

Tranzparenz [4] bedeutet im Zusammenhang mit Investments im Allgemeinen und Wertpapieren im Besonderen die Kenntnis aller wichtigen Informationen im Zusammenhang mit dem Wertpapier.

Mittel der Transparenz sind:

Internationaler Investitionsschutz

Investitionsschutzabkommen sind völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten zum Schutz von ausländischen Direktinvestitionen, insbesondere gegen eigentumsbeeinträchtigende Maßnahmen wie Enteignungen. Sie werden häufig als bilaterale Abkommen abgeschlossen, aber auch in Multilateralen Verträgen wie Freihandelsabkommen (zB TTIP). [5]

Die zur Weltbankgruppe gehörende Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) bietet gleichfalls Schutzinstrumente für Direktinvestitionen in Entwicklungsländern an.[6]

Ein Investitionsschiedsverfahren (Investor-state dispute settlement) ist ein völkerrechtliches Instrument, dass dem ausländischen Investor erlaubt ein Streitbeilegungsverfahren gegen einen Staat anzustoßen, wenn er seine Rechte verletzt sieht.[7]

Weblinks

Weblinks

Einzelnachweise