Kapitalherabsetzung
Kurzinfo!
Kapitalherabsetzung ist eine Kapitalmaßnahme zur Verringerung des Nennkapitals. Gegensatz ist die Kapitalerhöhung. Die Kombination beider nennt man Kapitalschnitt.
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Bedeutung
Kapitalherabsetzung kann auch eine Kapitalrückzahlung vorliegen. Es sind die Vorschriften zum Gläubigerschutz und zum Mindestkapital zu beachten. Steuerlich ist das Eigenkapital-Evidenzkonto zu führen.
Arten
Es gibt zwei Hauptgruppen von Kapitalherabsetzungen:
- effektive - nominelle bzw.
- ordentliche - vereinfachte Herabsetzungen
AG | GmbH |
---|---|
ordentliche effektive Kapitalherabsetzung | ordentliche effektive Kapitalherabsetzung |
ordentliche nominelle Kapitalherabsetzung | |
vereinfachte nominelle Kapitalherabsetzung | vereinfachte nominelle Kapitalherabsetzung |
Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien |
Bei der effektiven Kapitalherabsetzung erfolgt eine Reduzierung des Nennkapitals mit Kapitalrückzahlung oder Umwandlung von Nennkapital in Rücklagen (Gewinn- oder Kapitalrücklage).
nominelle Kapitalherabsetzung bezweckt eine Reduzierung des Nennkapitals ohne Kapitalrückzahlung. Dadurch können (buchmäßige) Verluste ausgeglichen werden.
Bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung ist ein bestimmtes Prozedere einzuhalten.
Vereinfachte Kapitalherabsetzung: Es gilt ein vereinfachtes Prozedere.
Aktieneinziehung
Die Einziehung kann auf zwei Arten erfolgen:
- entweder durch Zwangseinziehung (sofern dies in der ursprünglichen Satzung oder durch eine Satzungsänderung vor Übernahme oder Zeichnung der Aktien angeordnet oder gestattet war); hier werden anhand eines Tilgungsplans in Form einer Verlosung die Aktien laufend eingezogen
- oder durch Kauf zur Einziehung (freiwillige Amortisation).
Es sind die Vorschriften zu den eigenen Aktien und die Vorschriften über die ordentlichen Kapitalherabsetzung zu beachten.
Literatur
- Rieder / Huemer (2016), S. 427;
Weblinks
- Kapitalherabsetzung bei Wikipedia, abgefragt 11.2.2025;
- Aktieneinziehung bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 11.2.2025;
Literatur
Fachliteratur
- Rieder / Huemer (2016) , S. 329 ff, 424 ff;
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Kapitalherabsetzung bei Wikipedia, abgefragt 11.2.2025;
- Aktieneinziehung bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 11.2.2025;
- Kapitalherabsetzung bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 11.2.2025;