Kapitalherabsetzung
Kurzinfo!
Kapitalherabsetzung ist eine Kapitalmaßnahme zur Verringerung des Nennkapitals. Gegensatz ist die Kapitalerhöhung. Die Kombination beider nennt man Kapitalschnitt.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Kapitalherabsetzung kann auch eine Kapitalrückzahlung vorliegen. Es sind die Vorschriften zum Gläubigerschutz und zum Mindestkapital zu beachten. Steuerlich ist das Eigenkapital-Evidenzkonto zu führen.
Arten
Es gibt zwei Hauptgruppen von Kapitalherabsetzungen:
- effektive - nominelle bzw.
- ordentliche - vereinfachte Herabsetzungen
AG | GmbH |
---|---|
ordentliche effektive Kapitalherabsetzung | ordentliche effektive Kapitalherabsetzung |
ordentliche nominelle Kapitalherabsetzung | |
vereinfachte nominelle Kapitalherabsetzung | vereinfachte nominelle Kapitalherabsetzung |
Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien |
Bei der effektiven Kapitalherabsetzung erfolgt eine Reduzierung des Nennkapitals mit Kapitalrückzahlung oder Umwandlung von Nennkapital in Rücklagen (Gewinn- oder Kapitalrücklage).
nominelle Kapitalherabsetzung bezweckt eine Reduzierung des Nennkapitals ohne Kapitalrückzahlung. Dadurch können (buchmäßige) Verluste ausgeglichen werden.
Bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung ist ein bestimmtes Prozedere einzuhalten.
Vereinfachte Kapitalherabsetzung: Es gilt ein vereinfachtes Prozedere.
Aktieneinziehung
Die Einziehung kann auf zwei Arten erfolgen:
- entweder durch Zwangseinziehung (sofern dies in der ursprünglichen Satzung oder durch eine Satzungsänderung vor Übernahme oder Zeichnung der Aktien angeordnet oder gestattet war); hier werden anhand eines Tilgungsplans in Form einer Verlosung die Aktien laufend eingezogen
- oder durch Kauf zur Einziehung (freiwillige Amortisation).
Es sind die Vorschriften zu den eigenen Aktien und die Vorschriften über die ordentlichen Kapitalherabsetzung zu beachten.
Literatur
- Rieder / Huemer (2016), S. 427;
Weblinks
- Kapitalherabsetzung bei Wikipedia, abgefragt 11.2.2025;
- Aktieneinziehung bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 11.2.2025;
Literatur
Fachliteratur
- Rieder / Huemer (2016) , S. 329 ff, 424 ff;
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Kapitalherabsetzung bei Wikipedia, abgefragt 11.2.2025;
- Aktieneinziehung bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 11.2.2025;
- Kapitalherabsetzung bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 11.2.2025;