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(Schulden (4.1.2020))
(Lexika)
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==== Lexika ====
 
 
* [https://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=134332 Brockhaus] *)<!-- <s>Schuld, juristisch der für die Zurechnung einer rechtsverletzendcn Handlung oder einer Gesetzesübertretung maßgebende innere Grund. Die S. ist entweder zurückzuführen aus bewußt rechtswidriges Handeln (Absicht, böser Vorsatz, s. V0W3) oder auf Fahrlässigkeit (s. d.). Die S. verpflichtet einerfeits zum Schadenersatz (s. d.), Zahlung von Schmerzensgeld (s. d.), Buße (s. d.); andererseits
 
trifft den Urheber einer strafbaren Handlung die im
 
Gefetz angedrohte öffentliche Strafe. - Über S. im
 
vermögensrechtlichen Sinne f. Schulden.
 
Unter S. in moralischer Bedeutung ver-
 
steht man die Urheberschaft des sittlich Böfen, das
 
aus der Nichtachtung oder der bewußten Leugnung
 
des Sittengesetzes entspringt. Zur S. wie zu dem
 
ihr entgegengesetzten Verhalten gehört daher die
 
Freiheit der Handlung. Die Größe der S. bemißt
 
sich nach dem Grade der aufgewandten Willens-
 
energie, die auf Grund der Beschaffenheit, Zahl und
 
Stärke der entgegenwirkenden Motive beurteilt wird.
 
Die größere S. wird dem Menschen beigemessen, der
 
den größeren Antrieb zum Guten zu überwinden hatte.</s>
 
 
'''Schulden''', im ''weitern Sinne'' alle vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten, also auch die, fremde Sachen, welche wir entliehen haben, die bei uns hinterlegt sind u. s. w., zurückzugeben. Im ''engern Sinne'' sind es die Verbindlichkeiten, deren Erfüllung sich als eine Aufopferung, eine Entäußerung von dem Unserigen, wenn schon gegen Entgelt, darstellt. S. in diesem Sinne (Passiven) sind die negativen Größen des Vermögens, während die uns gehörigen Sachen und Rechte, einschließlich der Forderungen (Aktiven), die positiven Größen darstellen, so daß man, um den Bestand des Vermögens zu finden, den Wert der Schuld von dem Wert der Aktiven abziehen muß (s. Bilanz).
 
''Juristisch'' entspricht die Schuld des Schuldners der Forderung des Gläubigers, so daß was von dem Forderungsrecht (s. d.) gilt, für die Begründung, Klassifizierung, Tilgung u. s. w. der S. maßgebend ist. Eine besondere Klasse der S. sind die generischen Verbindlichkeiten, einschließlich der Geldschulden, weil sich bei ihnen die Gefahr anders stellt. (S. Gattung, Bd. 7, S. 594d.)
 
 
Bezüglich der ''Sicherung'' unterscheidet man die hypothekarischen S. (s. Hypothek), Grundschulden (s. d.) oder durch Faustpfand (s. d.) gedeckten von den einfachen Buchschulden (chirographarischen) einschließlich der Wechselschulden. Wegen ihres Verhältnisses zu dem kaufmännischen Geschäft des Schuldners unterscheidet man die ''Geschäftsschulden'', welche im Betriebe des Geschäfts begründet sind und getilgt werden, von den Privatschulden. Denn bei Veräußerung
 
des Geschäfts werden wohl die Geschäftsschulden, aber nicht die Privatschulden von dem Geschäftsnachfolger übernommen; auch gewinnt diefe Unterscheidung eine Bedeutung im Falle des Konkurses einer Offenen Handelsgesellschaft (Handelsgesetzbuch Art. 122). Wegen zwangsweiser Einziehung der S. s. Zwangsvollstreckung, Schuldhaft und Schuldknechtschaft. -->
 
 
* [http://www.zeno.org/nid/20010872434 Pierer's Universal-Lexikon], Band 15. Altenburg 1862, S. 451-452. bei zeno.org *)<!--
 
[451] Schuld, <s>1) die Urheberschaft eines Übels, insofern damit zugleich die Verpflichtung entweder zum Ersatz od. zur Erduldung eines vergeltenden Übels (einer Strafe) verbunden ist. Es liegen dabei immer entweder stillschweigend od. ausdrücklich Verhältnisse zu Grunde, welche entweder selbst Rechtsverhältnisse od. nach Analogie derselben zu beurtheilen sind. Unmittelbar deutlich ist dies, wo etwa die Rückzahlung einer Geldsumme od. überhaupt die Erfüllung einer Verbindlichkeit als Bezahlung einer S. od. überhaupt als Schuldigkeit bezeichnet wird, indem darin liegt, daß die Unterlassung eine Rechtsverletzung einschließen würde. Eben so aber auch, wenn im Allgemeinen unsittliche Handlungen (die Sünde) als S.u. das Bewußtsein der sittlichen Unvollkommenheit (Sündhaftigkeit) als Schuldbewußtsein bezeichnet wird, liegt dabei die Voraussetzung zu Grunde, daß Gott als sittlicher Gesetzgeber u. Richter durch die Nichterfüllung seiner Gebote verletzt u. dadurch Strafe verwirkt werde. In juristischem Sinne ist zu unterscheiden zwischen S. (Culpa, s.d.) im civilistischen u. im criminalistischen Sinne, im letzteren bezeichnet sie im Gegensatze zu dem vorsätzlichen u. absichtlichen Verbrechen (Dolus, s. d) die unvorsätzliche u. unbeabsichtigte Zufügung eines Übels, welche durch größere Aufmerksamkeit u. Achtsamkeit hätte vermieden werden sollen u. können.</s>
 
 
2) '''(Debitum)''', was Einer dem Andern aus einem Rechtsgrunde zu leisten od. von ihm zu bekommen hat, vorzüglich insofern das Object der Leistung in Geld besteht; das erstere heißt eine passive S. (D. passivum), vom Schuldner (Debitor) gesagt, das andere eine active S. (D. activum); vom Gläubiger (Creditor) gesagt, in Handlungsrechnungen auch das Debet u. Credit od. das Sollen u. Haben. Ein Debitor obaeratus ist der, dessen Vermögen zur Bezahlung seiner Schulden nicht auszureichen droht; l) ebitor principalis, ein Hauptschuldner, im Gegensatz zum Bürgen u. dgl.; Debitor usuarius, ein Schuldner, welcher das Capital verzinsen muß. Man unterscheidet noch: Debitum legis eine S., deren Rechtsgrund unmittelbar auf dem Gesetze beruht; D. verum, eine wirklich vorhandene S.; D. exigibile. eine S., welche eingetrieben werden kann, indem sie, im Gegensatz einer noch nicht fälligen S., schon fällig, auch der Schuldner zahlungsfähig ist; D. bonum, eine S., welche der Schuldner wirklich zahlen kann; D. certum, eine S., welche ihrem Gegenstande, ihrer Größe u. ihren sonstigen Bedingungen nach genau u. sicher bestimmt ist; D. incertum, eine böse S., bei welcher es wegen des Schuldners Unvermögen ungewiß ist, ob solche werde bezahlt werden, auch eine ihrer Quantität u. Qualität nach unbestimmte S. Ferner unterscheidet man: Capitalschulden, welche im Hauptstamm auf eine bestimmte Summe fixirt sind; hypothekarische S-en, welche durch eine Hypothek (s.d.) gesichert sind; Wechselschulden, deren Rechtsgrund auf einem ausgestellten Wechsel beruht; handschriftliche S-en, welche nur durch ein handschriftliches Anerkenntniß bestätigt sind; Buchschulden, welche blos in den Büchern des Gläubigers notirt sind, ohne daß ein bes. Bekenntniß darüber vorhanden ist. Sie stehen in Concursen den hypothekarischen u. handschriftlichen S-en[451] meist nach; S-en, welche nur einfache Forderungen ohne besondere Belege sind, z.B. Rechnungen beim Bäcker, Höker, heißen Hand- od. Lapperschulden Vgl. Obligatio.
 
 
Während sich in Griechenland die Gesetze mehr über die S-en des Staates ausgebildet hatten, war in Rom dagegen mehr das Schuldenwesen der Privatleute Gegenstand der Gesetze. In Griechenland, wo der Gläubiger Chrestes (Daneistes) u. der Schuldner auch Chrestes (Opheiletes) hieß, war meist der Staat Schuldner seiner Bürger; außerdem wurde aus den Tempelschätzen, zuweilen auch von reichen Schutzgenossen geborgt. Privatleute erhielten stets Zinsen (s.d.), an die Tempelschätze, ausgenommen den auf Delos, wurden keine gezahlt. Hypotheken u. Pfänder wurden selten gegeben; wo es geschah, verpfändete man die nächst fälligen Staatseinkünfte, öffentliche Viehweiden etc. Der Staat gab seinen Gläubigern Schuldverschreibungen, welche bei Privatpersonen, bes. Wechslern, od. in Tempeln niedergelegt wurden. Als eine Art Schuldscheine kann man auch das einst von den Klazomeniern geschlagene Eisengeld ansehen, welches sie nach u. nach gegen Silber wieder einlösten. Öffentliche Schuldbücher gab es (außer in Chies) nicht; in Athen wurde der Gläubliger beim Borgen auf Grundstücke dadurch sicher gestellt, daß man Säulen od. Tafeln vor dem Grundstück aufrichtete, auf welches geborgt war. Der Privatcredit war, wegen mangelnden Vertrauens, in Griechenland im Allgemeinen unbedeutend; doch gab es Häuser, welche Credit in allen griechischen Ländern hatten u. auf deren Namen man Geld aufnehmen konnte; geleistete Bürgschaft galt nach athenischen Gesetzen auf ein Jahr. Um den für den Handel so nöthigen Credit zu beben, gab es in Athen strenge Schuldgesetze: Schuldner, welche den Tag der Zahlung nicht gehalten, wurden ehrlos, bis sie bezahlt hatten; in Handelssachen wurden sie mit Gefängniß gestraft, u. wenn ein Schuldner seinem Gläubiger das Pfand entzog, konnte er sogar hingerichtet werden; wenn der Vater im Gefängniß od. in Ehrlosigkeit starb, so ging die Strafe auf den Sohn über, bis er bezahlt hatte. Staatsschuldner durften kein öffentliches Amt verwalten u. keine Rede an das Volk halten. In Rom waren die Rechte des Gläubigers (Creditor) gegen seinen Schuldner (Debitor) nicht minder hart; in den ältesten Zeiten wurden die Schuldner, wenn sie zur bestimmten Zeit den Darlehnscontract (Nexum) nicht erfüllten u. nicht bezahlen konnten, u. wenn sich Niemand fand, welcher für sie gutsagte, dem Gläubiger überantwortet welcher sie dann ins Gefängniß setzen (solche Schuldgefangene hießen Addicti) od. Sklavendienste verrichten ließen (darum Nexi od. Vincti nexu), bis sie bezahlten. Nach den Gesetzen der Zwölf Tafeln erhielt der Schuldner 30 Tage (später 2, zuletzt 4 Monate) Frist, wenn dann nicht Zahlung erfolgte od. Bürgschaft geleistet ward, so wurde der Schuldner dem Gläubiger zur Disposition übergeben. Der Gläubiger behielt den Schuldner 60 Tage in seinem Gewahrsam, während welcher Zeit er ihn täglich mit 12 Unzen Reis beköstigen mußte (wiewohl es dem Schuldner unbenommen war für seinen Unterhalt selbst zu sorgen) u. ihn mit einer Kette fesseln durfte, auch ließ er ihn an Markttagen ausführen, um Andere durch seine traurige Lage zu bewegen für ihn zu bezahlen. Erfolgte hinnen der 60 Tage die Zahlung nicht, so wurden die Besitzungen des Schuldners angeschlagen u. veräußert, u. wenn der Erlös zur Deckung der S. nicht hinreichte, auch er selbst in die Sklaverei verkauft, obgleich er rechtlich Statu liber blieb, d. b. sich jeder Zeit wieder frei kaufen konnte. Die Schuldschaft fiel seit 326 v. Chr. durch die Lex Poetelia Papiria weg u. der Gläubiger mußte sich mit den Gütern des Schuldners begnügen, s. Sectio. Die häufigen Verschuldungen der Plebejer an die Patricier veranlaßten Erstere oft zu dem Verlangen die angelaufenen S-en ganz zu tilgen, dies nannte man Tabulae novae; allein von den Politikern wurde diese Maßregel als zu Revolutionen führend stets gemißbilligt Eine Erleichterung wurde den Schuldnern einmal durch die Lex Valeria 86 v. Chr., u. später, da durch den Bürgerkrieg eine Menge Bürger verschuldet worden waren, schlug Cäsar vor, daß Taxatoren nach den Verhältnissen vor Ausbruch des Krieges nach Billigkeit schätzen u. daß darnach die Auszahlung geschehen sollte. Gleiche Wohlthaten erneuerte Justinian den Schuldnern (vgl. Obligationen).  -->
 
 
* [http://www.zeno.org/nid/20000420832 Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart], Band 3. Leipzig 1798, S. 1673-1675. bei zeno.org *)
 
<!-- Schuld, die
 
 
[1673] Die Schuld, plur. die -en, ein sehr altes Wort, welches in einer doppelten Hauptbedeutung vorkommt.
 
 
<s>I. Mit dem herrschenden Begriffe eines begangenen Fehlers, Vergehens oder Verbrechens.
 
 
1. Ein Verbrechen. 1) Eigentlich. Auf daß sie sich nicht mit Missethat und Schuld beladen, 3 Mos. 22, 10. Daniel war treu, daß man keine Schuld noch Übelthat an ihm finden mochte, Dan. 6, 4. Und so in andern Stellen mehr, wo es gemeiniglich durch die folgende Verbindlichkeit zur Strafe erkläret wird. Allein, daß es ehedem wirklich eine böse That, ein Verbrechen bedeutet habe, erhellet auch aus alten Niedersächsischen Statuten, wo mit der Schuld begrepen so viel ist, als auf einer bösen That ergriffen seyn. In der Monseeischen Glosse ist Sculd gleichfalls Crimen, Vitium. Indessen ist es in dieser Bedeutung jetzt veraltet, außer daß es noch dann und wann in der höhern Schreibart gebraucht wird. 2) Die Folge eines Verbrechens, oder die Verbindlichkeit zur Strafe, ohne Plural; eine noch in einigen R.A. übliche Bedeutung. Wenn ich dir ihn nicht wiederbringe, so will ich mein Leben lang die Schuld tragen, 1 Mos. 43, 9. Das ist der Sünde Schuld, die Folge, die Strafe, der Sünde. So mag sie die Schuld ihrer Thorheit tragen.
 
 
2. In weiterer Bedeutung, ein Fehler, ein Versehen, ingleichen die wirkende oder veranlassende Ursache eines Übels, und die daraus folgende Verbindlichkeit zum Ersatz oder zur Strafe; wo es nur im Singular allein, und gemeiniglich nur in einigen besondern R.A. gebraucht wird. Es ist deiner Bosheit Schuld, daß du so gezüchtiget wirst, Jer. 2, 19. Das ist ohne meine Schuld geschehen. Einem etwas Schuld geben, ihn für die wirkende Urasche eines Verbrechens oder auch eines Übels überhaupt erklären. S. Beschuldigen. Ich werde ihm die Schuld nicht beymessen. Die Schuld auf jemanden schieben. Endlich wird alle Schuld auf mich fallen. Wer hat die Schuld? An wem liegt die Schuld? Die Schuld liegt nicht an mir.[1673] Was hilft dein Zorn? du selbst hast alle Schuld, Rost. Hingegen mit dem Vorworte an ist diese R.A. mit haben unrein. Bloß deine Gelindigkeit hat Schuld daran, Gottsch. besser, ist Schuld daran. Ohne Schuld seyn. Eine Schuld auf sich nehmen. Schlägt es fehl, so ist das meine Schuld nicht. Es war gewiß seine Schuld nicht, daß er nicht noch rechtschaffener war, Less. Eine besondere Redensart ist es, sich etwas zu Schulden kommen lassen, sich eines Vergehens schuldig machen. Daß keiner der Unglücksfälle mir zu Schulden kommen solle, Less. Mit dem Zeitworte seyn wird es in eben dieser Bedeutung oft in adverbischer Gestalt gebraucht. An etwas Schuld seyn. Ich bin nicht Schuld daran. Ist sie nicht selber Schuld, wenn mir ein Wort im Zorne entfährt? Gell. Du bist an allem Schuld. Doch hat er schon die Flucht genommen,
 
 
So seyd ihr selbst durch eure Blicke Schuld,
 
 
Gell.
 
 
Zuweilen wird es mit dem Zeitworte seyn auch wohl für Ursache überhaupt gebraucht; ich bin Schuld, daß du das Geld bekommen hast. Allein alsdann geschiehet es sehr uneigentlich und gemeiniglich nur im Scherze. Eigentlich bedeutet Schuld allemahl die Ursache eines Übels.</s>
 
 
II. Mit dem herrschenden '''Begriffe der Verbindlichkeit'''. 1. ''Im weitesten Verstande'', eine jede Verbindlichkeit, welche man einem andern zu leisten verbunden ist; wo es doch nur seltener und am liebsten im Singular gebraucht wird. <s>Versprechen macht Schuld. Die Schuld der Natur bezahlen, sterben. Dieses Geständniß ist eine Schuld, die ich dem Verdienste abtragen muß. Ich bin noch in ihrer Schuld, bin ihnen noch zu einer Pflicht verbunden.</s> 2. In der ''engsten und gewöhnlichsten Bedeutung'', eine Geldsumme, welche man einem andern zu zahlen verbunden ist, wo von mehrern solchen Geldsummen auch der Plural üblich ist. Seine Schuld bezahlen. Einem eine Schuld erlassen. Schulden machen. In Schulden stecken, gerathen. Frey von Schulden seyn. Ein Gut, auf welchem viele Schulden haften. Zuweilen, obgleich seltener, wird es auch von Geldsummen gebraucht, welche man von andern zu fordern hat, welche man auch wohl active Schulden zu nennen pflegt, zum Unterschiede von den vorigen passiven. Seinem Nächsten eine Schuld borgen, 5. Mos. 24, 10. Seine Schulden eintreiben. Viele Schulden ausstehen haben.
 
 
Anm. Dieses alte Wort lautet in der Fränkischen Mundart schon in 8ten Jahrhunderte <u>Sculd</u>, bey dem Kero gleichfalls Sculd, im Nieders. Schuld, im Schwed. Skuld, im Lettischen Skola. Die gemeinste und fast von allen Wortforschern angenommene Ableitung ist von sollen, welches im Nieders. schallen, Imperf. ich schull, lautet, da denn der Begriff der Verbindlichkeit als der herrschende angegeben wird. Allein, so gut sich diese Ableitung zu der zweyten Hauptbedeutung schickt, so gezwungen wird sie für die erste, besonders in dem Verstande eines Verbrechens, eines Versehens, welchem Zwange durch die Verbindlichkeit zur Strafe, durch welche man es gemeiniglich erkläret, nicht abgeholfen wird, und der noch mehr hervor leuchtet, wenn man die veralteten Bedeutungen dieses Wortes mit in Erwägung ziehet. In der Monseeischen Glosse ist Sculd theils Lohn, Sold, ane sculd, umsonst, theils Recht, Billigkeit, von Sculde, von Rechts wegen. Bey andern alten Schriftstellern bedeutet es den Fall, Zufall. Ob es zu solchen Schulden queme, wenn sich der Fall ereignen sollte. Im Schwedischen bedeutet Skuld nicht allein alles, was unser Deutsches Schuld ausdruckt, sondern auch Steuer, Zins, Abgabe, Ursache überhaupt, for min Skuld, um meinetwillen, Pflicht u.s.f. Hierzu kommt noch, daß der Zischlaut diesem Worte nicht wesentlich ist. Im Salischen Gesetze ist Chalta Geldstrafe, Ersatz und[1674] Verbrechen, im Schwabenspiegel Gelte, im Schwed. Geldeta, im Dänischen Giäld, und im Lettischen Kalte, die Schuld, bey den Schwäbischen Dichtern ist Gelter der Schuldner; so daß es scheinet, daß dieses Wort eher von gelten als von sollen abgeleitet werden müsse, zumahl da gelten ehedem nicht allein zahlen, sondern auch zum Ersatz, und dessen Ermanglung zur Strafe verbunden seyn.  -->
 
 
* [http://www.zeno.org/nid/20007440170 Meyers Großes Konversations-Lexikon], Band 18. Leipzig 1909, S. 59. bei zeno.org *)<!--
 
[59] '''Schuld (Debitum)''' nennt man die aus einem Rechtsgrund zu entrichtende Leistung, besonders an Geld und Geldeswert (Passivum), die der Forderung des Gläubigers (Aktivum, Schuldforderung) entspricht (s. Schuldverhältnis). In den Handelsbüchern führt man die S. unter »Debet« oder »Soll«, die Forderungen unter »Credit« oder »Haben« auf. Die Vergleichung beider bildet die Bilanz. <s>Sodann bezeichnet S. den Zusammenhang zwischen der Handlung eines Menschen und einer Verletzung der Rechtsordnung, vermöge dessen diese Störung auf jene Handlung als auf ihre Ursache zurückgeführt, zur S. zugerechnet wird; s. Verschulden. Im strafrechtlichen Sinn ist S. die dem Seelenleben des Täters gegebene Voraussetzung für den Eintritt der Strafe; sie ist bedingt durch die Zurechnungsfähigkeit (s. d.) des Täters und die Zurechenbarkeit des Erfolges. Die beiden Arten der S. sind Vorsatz (s. Dolus) u. Fahrlässigkeit (s. d.). Vgl. Strafrecht. – In der Ethik bezeichnet S. im objektiven Sinne den Tatbestand der Übertretung eines sittlichen Gebotes, im subjektiven Sinne das Bewußtsein, nicht so gehandelt zu haben, wie man hätte handeln sollen. Bei einem Wesen, dem das Unterscheidungsvermögen für gut und schlecht (der moralische Sinn) fehlt, kann von S. nicht einmal im objektiven Sinne die Rede sein, wogegen umgekehrt bei hochentwickeltem sittlichen Gefühl das Schuldbewußtsein selbst dann sich einstellt, wenn die Übertretung eine unwissentliche (Ödipus) oder durch einen Konflikt der Pflichten (Max Piccolomini) bedingt war.</s> -->
 
 
* Krünitz: Oeconomische Encyclopädie, 1773 bis 1858,: [http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Online] bei uni-trier.de *)<!--
 
Schuld  , ein nach Adelung sehr altes Wort, welches in doppelter Hauptbedeutung vorkommt. I. Mit dem herrschenden Begriff eines begangenen Fehlers, Vergehens oder Verbrechens. 1. Ein Verbrechen. Eigentlich in der heil. Schrift. Du hättest eine Schuld auf uns gebracht, 1 Mos. 36, 10. Auf daß sie sich nicht mit Schuld und Missethat beladen, 3 Mos. 22, 10. Daniel war treu, daß man keine Schuld noch Uebelthat an ihm finden mochte, Dan. 6, 4. Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde thut -- so hat die Seele eine Schuld auf ihr. Und sie sollen ihre Sünde bekennen -- und ihre Schuld versöhnen, 4 Mos. 5, 6, 7. Gott du weissest meine Thorheit und meine Schulden sind dir nicht verborgen, Ps. 69, 6, und so in andern Stellen mehr, wo es gemeiniglich durch die folgende Verbindlichkeit der Strafe erklärt wird. Daß es aber ehemals wirklich eine böse That, ein Verbrechen bedeutet habe, erhellt auch aus allen Niedersächsischen Statuten, wo mit der Schuld begrepen so viel ist, als auf einer bösen That ergriffen seyn. In den Monseeischen Glossen ist Sculd gleichfalls Crimen, Vitium. In dieser Bedeutung ist es jetzt veraltet, ausser daß es noch dann und wann in der höheren Schreibart gebraucht wird. (2) Die Folge eines Verbrechens, oder die <148, 758> Verbindlichkeit zur Strafe, eine noch in einigen Redensarten übliche Bedeutung, besonders in der Bibel. Z. B. Wenn ich dir ihn nicht wiederbringe, so will ich mein Lebenlang die Schuld tragen, 1 Mos. 43, 9. Das ist der Sünde Schuld, die Folge, die Strafe der Sünde. So mag sie die Schuld ihrer Thorheit tragen.
 
 
2. In weiterer Bedeutung ein Fehler, ein Versehen, ingleichen die wirkende oder veranlassende Ursache eines Uebels und die daraus folgende Verbindlichkeit zum Ersatz oder zur Strafe, wo es nur in der Einheit allein, und gemeiniglich nur in einigen besondern Redensarten allein gebraucht wird. Es ist deiner Bosheit Schuld, daß du so gezüchtigest wird, Jerem. 2,19. Das ist ohne meine Schuld geschehen. Einem etwas Schuld geben, ihn für die wirkende Ursache eines Verbrechen oder auch eines Uebels überhaupt erklären. Ich werde ihm die Schuld nicht beimessen. Die Schuld auf Jemanden schieben. Endlich wird alle Schuld auf mich fallen. Wer hat die Schuld? An wem liegt die Schuld? Die Schuld liegt nicht an mir. Nach Adelung ist diese Redensart mit dem Vorworte an mit haben unrein. Bloß deine Gelindigkeit hat Schuld daran, Gottsched, besser, ist Schuld daran. Ohne Schuld seyn. Eine Schuld auf sich nehmen. Schlägt es fehl, so ist das meine Schuld nicht. Es war gewiß seine Schuld nicht, daß er nicht noch rechtschaffener war. Less. Eine besondere Redensart ist es: sich etwas zu Schulden kommen lassen, sich eines Vergehens schuldig machen, daß keiner der Unglücksfälle mir zu Schulden kommen soll. Less. Mit dem Zeitworte seyn wird <148, 759> es in eben dieser Bedeutung oft in adverbialischer Gestalt gebraucht. An etwas Schuld seyn. Ich bin nicht Schuld daran. Ist sie nicht selber Schuld, wenn mir ein Wort im Zorn entfährt. Gell. Du bist an allem Schuld. Zuweilen wird es mit dem Hülfsworte seyn auch wohl für Ursache überhaupt gebraucht; ich bin Schuld, daß du das Geld bekommen hast. Dieses soll jedoch nur sehr uneigentlich, und nur im Scherz geschehen. Eigentlich bedeutet Schuld allemal die Ursache eines Uebels.
 
 
II. Mit dem herrschenden Begriffe der Verbindlichkeit. 1. Im weitesten Verstande, eine jede Verbindlichkeit, die man einem Andern zu leisten verbunden ist, wo es jedoch nur seltener und am liebsten in der Einheit gebraucht wird. Versprechen macht Schuld. Die Schuld der Natur bezahlen, sterben. Dieses Geständniß ist eine Schuld, die ich dem Verdienste abtragen muß. Ich bin noch in ihrer Schuld, bei ihnen noch zu einer Pflicht verbunden. -- 2. In der engsten und gewöhnlichsten Bedeutung, eine Geldsumme, welche man einem Andern zu zahlen verbunden ist, wo von mehreren solchen Geldsummen auch die Mehrheit üblich ist. Seine Schuld bezahlen. Einem eine Schuld erlassen. Schulden machen. In Schulden stecken, gerathen. Frei von Schulden seyn. Ein Gut, auf welchem viele Schulden haften. Zuweilen wird es auch, jedoch selten, von Geldsummen gebraucht, welche man von andern zu fordern hat, welche man auch active Schulden zu nennen pflegt, zum Unterschiede von den vorigen, den passiven, s. weiter unten. Seinem Nächsten eine Schuld borgen, 5 Mos. 24, 10. Seine Schulden eintreiben. Viele Schulden ausstehen haben.
 
<148, 760>
 
 
DDC-Icon Schuld, Debitum; Fr. Dette, im Handel und Wandel, überhaupt im Geschäftsleben, alles dasjenige, was ein Andrer mir, oder ich ihm schuldig bin, oder was ich einem Andern zu zahlen versprochen oder er mir. Es sind daher gewisse gegenseitige Leistungen, welche eine Schuld in diesem hier genommenen Sinne bestimmen. Man theilt die Schuld im Handel und Wandel in die Activ=und in die Passivschuld. Die Activschuld, Debitum activum; Fr. Detteactive, ist daher dasjenige, was mir ein Anderer zu zahlen schuldig ist, eine Schuld, die ich auszustehen habe; denn in Ansehung meiner ist die Schuld activ; dahingegen ist diejenige Schuld, die ich einem Andern zu zahlen schuldig bin oder zu zahlen habe, in Ansehung meiner eine Passivschuld, weil sie auf mir liegt oder lastet; Debitum passivum; Fr. Dette passive. Beide Arten der Schulden werden von den Kaufleuten wieder verschiedentlich eingetheilt. So z. B. sind die Activschulden entweder gute, oder gewisse, sichere, mit Recht zu fordernde Schulden, Fr. Dettes bonnes et exigibles, welche gewiß bezahlt werden, und die man ohne Schwierigkeiten einkassiren kann; oder zweifelhafte, ungewisse und unsichere Schulden, Fr. Dettes douteuses, die ungewiß sind, ob sie bei der Vorzeigung der Rechnung oder des sonstigen Schulddokumentes bezahlt werden oder nicht, und verlorne oder böse Schulden, Fr. Dettes perdues, von denen durchaus nichts zu hoffen ist. Bei den Passivschulden werden ebenfalls drei verschiedene Arten gezählt, nämlich das Depositengeld, Depositogeld, was Privatpersonen, die keine Kaufleute sind, schuldig geworden, und das, was sie Kaufleuten schuldig sind, mit denen sie im Handel stehen. Ferner werden die Schulden eingetheilt in einseitige oder <148, 761> zweiseitige. Eine einseitige oder einfache Schuld, Debitum simplex oder unilaterale, heißt eine Schuld, da nur ein Schuldner und ein Gläubiger ist, ohne daß beide mit einander abzurechnen haben; eine zweiseitige dagegen, wenn Gläubiger und Schuldner einander schuldig sind, und sich berechnen müssen, oder beide miteinander abzurechnen haben. Lat. Debitum mutuum oder bilaterale. Eine andere Eintheilung ist in selbst gemachte und in fremde Schulden. Eine selbst gemachte Schuld, Debitum ab ipso Debitore contractum, heißt eine Schuld, die Jemand selbst gemacht, und die er dieserhalb auch nur ohne andere auf ihn Einfluß habende Verpflichtungen zu bezahlen hat. Eine fremde Schuld ist dagegen eine Schuld, welche derjenige, der sie zu bezahlen hat, oder der sie bezahlen soll, von einem Andern übernommen, entweder als Erbe, oder als Cessionarius, Assignatarius etc. -- Man theilt die Schulden nun noch ein: in erlaubte und in unerlaubte. Eine erlaubte oder zuläßige Schuld, Debitum licitum, ist eine Schuld, die entweder aus einer an und für sich selbst erlaubten, oder doch in den Rechten nicht verbotenen Ursache entspringt; dagegen ist eine unerlaubte oder verbotene Schuld, Debitum illicitum eine Schuld, die entweder aus einer an und für sich selbst schon unzuläßigen Sache oder auch aus andern in den Rechten verbotenen Ursachen gemacht wurde, und also nach den Rechten weder eingeklagt, noch bezahlt werden darf; dahin gehören z. B. die von den noch unter väterlicher Gewalt stehenden oder von Minderjährigen, Unmündigen, Verschwendern und dergleichen Personen gemachten Schulden, wie auch die von denselben darüber ausgestellten Wechselbriefe; ingleichen die Spielschulden, bei welchen, wenn einer darüber verklagt wird, <148, 762> die Ausflucht Statt hat, daß die Schuld vom Spiele herrühre. (Exceptio aleae), welche auch dann gilt, wenn über eine dergleichen Schuld ein Wechsel ausgestellt wäre (s. Hamburger Wechsel=Ordnung von 1711, Art. 48); auch wenn dergleichen über Spielgelder ausgestellte Wechselbriefe auf Ordre lauten und an einen Dritten verhandelt worden. Diese Ausflucht muß aber klar und erweislich seyn, weil sie sonst in die Reconvention verwiesen wird. -- Man theilt auch die Schulden in alte und neue. Eine alte Schuld, Debitum antiquum, ist eine Schuld, die schon seit geraumer Zeit, entweder auf einem unbeweglichen Gute oder auf des Schuldners eigener Person gehaftet hat; dagegen eine neue Schuld, Debitum novum, die von dem Schuldner erst ganz neuerlich, entweder kurz vor entstandenem Concurse, oder vor dessen Absterben, oder auch vor dem in der ausgestellten Schuldschrift enthaltenen Zahltage gemacht worden. -- Man theilt die Schulden auch noch in bedingte und unbedingte. Eine bedingte Schuld, Debitum conditionatum, ist eine Schuld, deren Zahlung der Schuldner nicht anders, als unter einer gewissen Bedingung versprochen hat, und wozu derselbe nicht eher, als bis nach deren Erfüllung angehalten werden kann; eine unbedingte Schuld, Debitum simplex oder purum, ist dagegen eine solche Schuld, deren Bezahlung auf eine gewisse Zeit schlechterdings und ohne Bedingung verheißen worden ist. -- Man theilt die Schulden nun noch in betagte und unbetagte. Eine betagte Schuld, Debitum, cujus dies venit, heißt eine Schuld, deren in dem Schuldinstrumente bestimmte Zahlungszeit wirklich da, oder bereits verstrichen ist, und die daher auch von dem Schuldner mit Beistande Rechtens eingetrieben werden kann; dagegen ist eine unbetagte Schuld, <148, 763> Debitum, cujus dies nondum venit, eine Schuld, deren Verfall= oder Zahlungszeit noch nicht herangenahet, noch weniger verstrichen ist, und deren Bezahlung also von dem Schuldner mit Bestande Rechtens weder durch eine angestellte Klage, noch sonst gefordert werden kann. -- Man theilt nun auch noch die Schulden in liquide und illiquide. Eine liquide Schuld, ist diejenige, wider welche nichts eingewendet werden kann, indem sie von dem Gegentheile schon eingeräumt worden, oder nach ihrer Art so beschaffen ist, daß sie nicht geläugnet werden kann und sofort zu erweisen ist; dagegen ist eine illiquide Schuld diejenige, dawider noch eingewendet werden kann, und die also erst ausgemacht werden muß. Eine liquide Forderung kann durch eine illiquide nicht hintertrieben, noch aufgehalten werden. Ausser diesen Eintheilungen giebt es noch andere Gattungen der Schulden; z. B. Currentschulden oder laufende Schulden, Klitterschulden, Waarenschulden, Wechselschulden, s. das Pfeil-IconRegister, Th. 149. -- Eine Pfandschuld, oder durch Pfand versicherte Schuld, Debitum pignoratitium oder Debitum pignore dato et accepto confirmatum, ist eine Schuld, in welcher der Schuldner dem Gläubiger zu seiner mehreren Sicherheit eine gewisse bewegliche Sache unterpfändlich verschreibt, und wie gemeiniglich zu geschehen pflegt, bis zu deren Tilgung auch in seinen Gewahrsam übergiebt; s. auch Pfeil-IconVerpfänden, in V. -- Eine hypothekarische oder verhypothecirte Schuld, Debitum hypothecarium, ist eine Schuld, in welcher der Schuldner dem Gläubiger entweder sein ganzes Vermögen, oder einen Theil desselben, besonders liegende Gründe und unbewegliche Güter, unterpfändlich verschrieben hat. -- Eine eidlich versicherte Schuld, Debitum juramento confirmatum, oder Debitum <148, 764> sub cautione juratoria contractum, ist eine Schuld, zu deren Bezahlung sich der Schuldner entweder sogleich bei deren Verschreibung, oder doch nachher eidlich bekennt und anheischig gemacht hat. -- Eine verbürgte Schuld, Debitum fidejussoribus munitum, heißt eine Schuld, für deren Wiederbezahlung sich zu desto mehrerer Sicherheit des Gläubigers, außer dem Hauptschuldner, noch ein anderer oder mehrere als Bürgen verpflichten; s. auch den Art. Pfeil-IconBürge, Th. 7, Pfeil-IconS. 373.
 
 
Zu einer jeden Schuld, welche an und für sich selbst richtig. und auch dafür anerkannt worden, wenn sie auf dem Wege Rechtens eingefordert werden soll, gehören gewisse Contrahenten, das ist, ein gewisser Pfeil-IconSchuldner, und Pfeil-IconGläubiger, s. diese Artikel, ein nahmhaftes Quantum, oder eine ausdrückliche Summe, auf wie hoch nämlich die contrahirte Schuld gemacht worden, eine gewisse Ursache, oder ein Bewegungsgrund, warum solche Schuld contrahirt wurde (Causa debendi), welche in allen Schuldverschreibungen, Wechsel ausgenommen, ausdrücklich benannt werden muß; eine gewisse Zeit, wenn solche wieder bezahlt, oder sonst getilgt werden soll, und ein richtiger Beweis derselben; der Beweis einer Schuld ist richtig und klar, wenn er auf einem rechtskräftigen Abschlusse oder Urtheile, oder auf einer anderen gerichtlichen Handlung, oder auf Amts= oder Gerichtsbüchern, Matrikeln etc., oder auf einem gültigen Testamente, oder endlich auf einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Verschreibung und Handschrift beruhet, s. Pfeil-IconSchuldbrief. Zuweilen werden den Schuldnern einige Rechtswohltharen vergönnt; allein diese dürfen nicht anders, als mit genugsamer Sicherheit der Gläubiger verstattet werden. Wenn aber diese den Gläubigern nicht mit gehöriger Sicherheit verschafft wer<148, 765>den können, muß den Gläubigern vielmehr durch die Schärfe der Gesetze zu dem Ihrigen verholfen werden, als sie durch unzeitige Gelindigkeit und Güte des Richters dieserhalb in Gefahr zu setzen. Was eine auf gewisse Zeit contrahirte Schuld anbetrifft, so kann, so lange, als diese Zeit oder der Zahlungstag nicht erschienen ist, weder deren Bezahlung, noch Caution, noch weniger Execution gefordert werden, außer in dem Falle, wenn der Schuldner in Abfall seiner Nahrung und seines Vermögens käme, oder der Flucht wegen verdächtig wäre; ja nach einiger Rechtslehrer Meinung oder Behauptung soll das Kapital vor der Zeit wieder zurückgefordert werden können, wenn zur gesetzten Zeit nicht die Zinsen bezahlt werden. Wider die vor ihrem Fortgehen böslicher Weise Schulden contrahirende und die gekauften Waaren verbergende Schuldner, ist mit der Inquisition zu verfahren. So ist auch derjenige Schuldner, welcher das auf einer Sache haftende Pfandrecht verdeckt oder verschweigt, und die verpfändete Sache verkauft, in Ansehüng des Käufers nur ein Betrüger, der mit allerlei Ränken umgeht. Eine Schuld wird getilgt durch Uebergabe einer andern Sache, z. B. der verpfändeten oder verhypothecirten Sache, an Zahlungsstatt durch Leistung oder Unterlassung einer gewissen dafür versprochenen Handlung oder That; durch Compensation, da nämlich der Schuldner, der an seinen Gläubiger eine Gegenschuld zu fordern hat, mit solchem aufhebt. Durch Erlassung der Schuld von Seiten des Gläubigers; diese Erlassung geschieht entweder ausdrücklich, bei der sogenannten Scheinzahlung, oder Erklärung, daß man nichts fordern wolle, oder auch stillschweigend, entweder auf einer oder beiden Seiten, durchaus, oder durch eine Neuerung, besonders durch einen Vergleich. Zuletzt wird noch eine Schuld ge<148, 766>tilgt durch die Bezahlung mit baarem Gelde, welche entweder von dem Schuldner selbst, oder an dessen Statt von dessen Bürgen, oder auch von einem Dritten, vermittelst An= und Ueberweisung, dem Gläubiger, oder, bei dessen ungebührlicher Verweigerung, nach vorhergehendem Angebote der Schuld, an seiner Statt dem Richter geschieht. Die gerichtliche oder wirkliche Offerirung der Schuld, Oblatio debiti júdicialis, oder reatis, geschieht, wenn der Schuldner dem Gläubiger die Schuld baar, zu rechter Zeit, und am gehörigen Orte, wo er die Zahlung zu thun versprochen hat, anbietet, dieser aber dieselbe anzunehmen sich weigert; da denn der Schuldner seinen Gläubiger durch die Obrigkeit auf einen gewissen Tag oder Termin vorladen läßt, um zu sehen, wie er das schuldige Geld bei den Gerichten niederlegen werde; hierauf, es erscheine der Gläubiger oder nicht, die ganze Schuld sammt den Zinsen, beides sowohl in guter Münze, als am gesetzten Tage vor den Gerichten darbietet und zahlt, und endlich, wenn der Gläubiger erscheint, oder nicht, oder wenn er die Schuld nicht annehmen will, solches schuldige Geld bei den Gerichten versiegelt niederlegt, und darüber von den Gerichten einen Schein empfängt. Wenn nun der Schuldner dieses Alles gehörig beobachtet, so ist derselbe dann von der Obligation, sowohl in Ansehung des Kapitals, als der Zinsen, frei, und darf auch nicht für die Gefahr des Geldes stehen, wie denn die Obrigkeit gleichfalls nicht weiter dafür zu haften schuldig ist, als auf den Fall, wenn das Geld irgend durch eine große Fahrlässigkeit verloren ginge. Wenn aber der Schuldner bloß zur rechten Zeit, und am gehörigen Orte, dem Gläubiger die Schuld baar anbietet, dieser sie aber nicht annimmt, so wird solche zwar eigentlich für keine Zahlung gehalten, jedoch entschuldiget es <148, 767> den Verzug, der sonst dem Schuldner wegen der Mahnung beigemessen wird, und stillt auch die Zinsen, welche sonst daher, und zwar insbesondere aus Verzug der Zahlung, aufwachsen. Wäre aber der Zins durch einen ausdrücklichen Vergleich versprochen worden, so wird auch die gerichtliche Hinterlegung dazu erfordert, wenn anders der Schuldner von den Zinsen frei seyn will. Es giebt aber gewisse Fälle, in welchen auch bloß die außer den Gerichten geschehene Offerirung genug ist, z. B. bei unbeweglichen und unkörperlichen Dingen, oder wenn noch nicht gewiß ist, was, und wie viel man eigentlich zu bezahlen schuldig ist, oder auch der Schuldner selbst das Geld durchaus nicht länger behalten und wieder zu sich nehmen will. Uebrigens ist die Richtigkeit in Bezahlung desjenigen, was man schuldig ist, eine von den vornehmsten Pflichten eines ehrlichen Mannes; solche ist besonders bei Kaufleuten nöthig, wenn sie ihren Credit erhalten wollen, indem der geringste Aufschub der Bezahlung sie in bösen Ruf bringen, und die gänzliche Weigerung derselben, sie ohne Rettung stürzen kann. Ueber die geschehene Bezahlung oder andere Befreiung von der Schuld, wird zum Beweise derselben Quittung, dem Gläubiger zum Besten auch Gegenquittung, und bei verlorener, also nicht zurückzugebender Verschreibung, ein Mortificationsschein ausgestellt, zuweilen auch gerichtlich Verzicht geleistet; s. über die verschiedenen Schulden auch das Pfeil-IconRegister, Th. 149. Was das Eintreiben der Schulden anbetrifft, so muß derjenige, der dazu geschickt seyn soll, folgende Eigenschaften besitzen: Kühnheit, damit er sich nicht durch jede abschlägliche Antwort abschrecken lasse, sondern mit gehörigem Muthe vorbringe: er habe Geld nöthig, welches besonders bei Standespersonen räthlich ist, die gern sich mehrere Male <148, 768> mahnen lassen, ehe sie bezahlen, nicht aus dem Grunde, nicht bezahlen zu wollen, sondern weil ihnen oft das Mahnen zur ungelegenen Zeit kommt, wo sie theils Beschäftigung, theils Fremde erwarten oder haben. Der Mahnende muß daher darauf achten, daß er die rechte Stunde treffe, wenn der Schuldner zu Hause zu finden ist, oder wenn er eine Zeit bestimmt hat, da er bezahlen will. Eine versäumte Stunde kann eine Zahlung auf viele Tage bei schlechten Zahlern verzögern, indem ihnen die Versäumung zur Entschuldigung dient. Dann gehört zum Eintreiben der Schulden viel Geduld, das heißt, damit man nicht verdrießlich werde, nicht mit Worten auffahre, die als beleidigend ausgelegt werden können, und wodurch die Schuld zuweilen noch schlechter wird. Uebrigens ist es gewiß, daß ein Kaufmann durch seinen Diener schärfer mahnen lassen kann, als wenn er es selbst thut, weil jener eine Portion der Verschuldung des ungestümen Mahnens auf sich nehmen muß. Wenn aber alles Erinnern, alles Mahnen nichts hilft, dann muß der Kaufmann zu gerichtlichen Mitteln schreiten.
 
 
DDC-Icon Was nun das Schuldenwesen bei Privatpersonen (denn von Kauf= und Handelsleuten kann hier nicht die Rede seyn, welche Credit geben, und ihn wieder erhalten müssen, welches einmal Handel und Wandel bedingt) anbetrifft, so könnte dieses, leider! in unsern Tagen so sehr eingerissene Uebel, wohl durch einen klugen Haushalt, durch weise Ersparung, Einschränkung des Luxus, geregeltere Vergnügungen etc., wenn nicht aufgehoben, doch sehr vermindert werden; denn die häufigen Concurse, die in großen und kleinen Städten entstehen, haben gewöhnlich, wenn man nicht lieblos urtheilen will, mehr Leichtsinn, als Vorsatz zum Grunde. Der eigene Hang zum Vergnügen, zu große Gefälligkeit und Nachsicht gegen <148, 769> die Gattin, zu große Freundschafts=Verbindungen, und zum öftern ein falscher Begriff von Ehre geben Veranlassung zu Ausgaben, die, nicht sowohl in Rücksicht ihrer Größe, als der häufigen Wiederholungen, beim Jahresschluß einen Defect in der Kasse verursachen. Wer diesen Mangel nach Verlauf eines Jahres verspürt, und solchen in Zeiten vorbeugt, handelt als kluger Wirth, wer dieses aber nicht beachtet, sondern frisch darauf los hier und da Schulden macht, seinem Glückssterne vertrauend, der ihm bald leuchten soll, der wird sich in ein Heer von Widerwärtigkeiten stürzen, welches ihn oft bis ans Ende seines Lebens verfolgt. In diese Widerwärtigkeiten stürzen sich gewöhnlich junge Officianten oder Staatsdiener. Haben diese nicht schon vor ihrer Verheirathung Schulden gemacht, und sich glücklich durch alle Irrwege des Jünglingsalters hindurch gewunden, so geschieht es gewöhnlich nach derselben, besonders wenn die junge Gattin kein Vermögen besitzt. Die Einrichtung des Hauswesens, der Luxus, der sich unvermerkt mit einschleicht, die Vergnügungsparthien, als Erstlinge, in dem jungen Ehestandsleben, späterhin Kinder etc., geben Veranlassung zu so manchen aussergewöhnlichen Ausgaben, wozu der Gehalt oder die Besoldung nicht hinreicht, und so wird schon beim Beginnen des Ehestandes der Grund zu so manchen, späterhin eintretenden, mißvergnügten Tagen gelegt. Das Schuldenmachen in einer bedrängten Lage wird nun noch bei Unterbeamten dadurch erleichtert, oder vielmehr begünstiget, daß sie leicht von Kauf= und Handelsleuten, Handwerkern etc. Credit erhalten, ja so manche Ellen=Waarenhändler der jungen Frau Zeug, Putzsachen etc. sogar aufdringen, weil sie wissen, daß der Mann eine bestimmte monatliche oder vierteljährige Einnahme hat, sie also beim fleißigen Mahnen, Drücken und Drän<148, 770>gen, wenn sie nämlich ihre Waare auf Borg angebracht haben, zu ihrem Gelde kommen und immer wieder neue Waaren auf diese Weise anbringen können. Diese Art des Creditgebens hat für den Empfänger etwas Anlockendes, da er nicht gleich zu bezahlen braucht; auch würde es bei einem einzigen Artikel nicht drückend werden, und sich von Monat zu Monat, oder von Vierteljahr zu Vierteljahr abbezahlen lassen; allein da der Bedürfnisse in einem Haushalte so mannigfaltige sind, und besonders, wenn schon Kinder das Eheglück erhöhen, so wird auch das zur Ausgabe bestimmte Geld so sehr zersplittert, daß es nirgend recht zureichen will, und wohl noch eine zweite, eine dritte Schuld mit dem Versprechen gemacht wird, sie monatlich etc. abzubezahlen, und so häufen sich unvermerkt die Schulden bis zu einer Summe an, die durch monatliche Abzahlungen nicht mehr gelöscht werden kann, und besonders, wenn keine Einschränkung Statt findet, und die Besoldung nach dem Empfange in Wohlleben und Putz verbracht wird, ohne an die Gläubiger zu denken, bis die Zeit heranrückt, wo man Zahlung versprochen. In dieser Lage befinden sich gewiß sehr viele Staatsbeamte, besonders Unterbeamte, in großen Städten; aber auch in den Provinzialstädten hört man dieselben Klagen, daß der Gehalt zu den Ausgaben, oder um die Ausgaben zu bestreiten, nicht hinreicht, weil, man möchte sagen, hier der Aufwand weit größer, als oft in der Residenz ist, wo sich im Gewühle so Manches verstecken läßt, was hier an den Tag gezogen wird, weil die Einzelnheit jeden Lichtstrahl durchläßt, und so darf es auf einem Ball, Picknick oder Kränzchen, an einem öffentlichen Vergnügungsorte nicht an Aufwand fehlen, weil Keiner dem Andern nachstehen will, und daher entstehen Ausgaben, besonders da die meisten Luxusarti<148, 771>kel erst aus der Residenz verschrieben werden müssen, die den Großstädter nicht drücken.
 
 
Um sich nun vor Schulden zu bewahren, ist es nöthig, daß man sich einen genauen Ueberschlag der jährlichen Einnahmen, und der nothwendigen, unentbehrlichen Ausgaben mache, und dabei den Vorsatz festhalte, durchaus nicht mehr zu verwenden, als man festgesetzt. Ist die jährliche baare Einnahme bestimmt, wie z. B. bei Staatsbeamten, so kann ein jeder, der nur einigermaßen die Rechenkunst versteht, leicht berechnen, wie viel er zu diesem oder jenem Bedürfniß verwenden kann, um nicht mehr auszugeben, als er einnimmt; ist dagegen diese Einnahme unbestimmt, so erfordert die Ausgabe mehr Vorsicht, welche sich nur nach dem wirklichen Verhältniß der unbestimmten Einnahme eines Haushalters richten kann. Es ist indessen Jedem nützlich zu wissen, wie hoch sich seine täglichen Ausgaben in einem Jahre belaufen, weil er daraus leicht berechnen kann, ob solche höher, oder geringer, als seine Einnahme seyen, letztere mag bestimmt gewesen seyn, oder nicht. -- In den mehresten bürgerlichen Haushaltungen ist die Ausgabe für Kleinigkeiten der Hausfrau überlassen, und diese kann sehr oft aus Unwissenheit fehlen, weil sie die Rechenkunst nicht versteht. Könnte manche Frau übersehen, wie hoch eine bestimmte kleine tägliche Ausgabe am Jahresschlusse sich beliefe, so würde sie wahrscheinlich nicht an der häuslichen Unordnung Theil nehmen, welche öfters durch Mangel einer richtigen Berechnung veranlaßt wird. Folgende Tabelle von einem Hausvater, wird ohne Mühe zeigen, wie viel eine tägliche Ausgabe jährlich beträgt. -->
 
  
 
==== Literatur ====
 
==== Literatur ====

Version vom 20. Februar 2020, 19:54 Uhr

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Inhaltsverzeichnis

Neu (mit Dat)

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NN (.2.2020)

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  • Bewertung immaterielles Vermögen
  • Bilanzkennzahl
  • internationale Bilanzierung
  • Liegenschaftsbewertung
  • Mathematischer Begriff
  • Rechnungswesen
  • Steuerrecht
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensrecht
  • Wert

Abk, Formel, Wiki

  • Weiterleitung:

mm

[3] [4]

Übersicht Rechnungswesen (19.2.2020)

fe Fehlt
H Hinweis
B Baustelle
Fertig
W Weiterleitung
Rechnungswesen [2] Einzelseiten Bilanzkennzahl [3] Einzelseiten Bemerkung
1 Jahresabschluss Ertragslage (W), Finanzlage (W), Vermögenslage (W) Jahresabschlussanalyse (H)
2 Erfolg (B)
Gewinn-Verlust-Rechnung (B)
Erfolgsanalyse (fe) Rentabilität (H)
3 Finanzen (fe) Finanzanalyse (fe)
NN
Liquiditätsanalyse fe), Cash-Flow (H) bisheriges Lemma Baustelle Finanzanalyse auf Wertpapieranalyse ändern.
4 Vermögen, Kapital
Bilanz
1 Anlagevermögen (W), Umlaufvermögen (W), Gesamtvermögen (W) Vermögensstruktur Anlagenintensität (W), Umlaufintensität (W)
2 Eigenkapital (W), Fremdkapital (W), Gesamtkapital (W) Kapitalstruktur, NN Eigenkapitalquote (W), Fremdkapitalquote (W), Anspannungsgrad (W), Verschuldungsgrad (W), Gearingquote (W)

[[

]] (W),

5 Kennzahlensysteme (H) Retourn on investment (DuPont-Schema) (D)
NN NN

mm

[5] [6]

Jahresabschlussanalyse (19.2.2020)

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  • Bilanzkennzahl

Abk, Formel, Wiki

  • Weiterleitung:

Bisherige Hinweise:


Weblinks:

mm

[7] [8]

Fachzeitschriften-Unternehmensbewertung (14.2.2020)

Ergänzung bestehende Seite:

  • Aufsichtsrat Aktuell [4]
  • Der Jahresabschluss [5]
  • Weiterleitung:

mm

[9] [10]

Überschuldung (3.2.2020)

  • Weiterleitungen: buchmäßige Überschuldung, negatives Eigenkapital, Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes


Ergänzung / neue Seite - Kategorie: * Bewertung immaterielles Vermögen

  • Bilanzkennzahl
  • internationale Bilanzierung

* Liegenschaftsbewertung

  • Mathematischer Begriff
  • Rechnungswesen

* Steuerrecht

  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensrecht

* Wert Abk, Formel, Wiki

  • Weiterleitung:

Eine buchmäßige Überschuldung (negatives Eigenkapital) liegt vor, wenn Nennkapital, Kapital- und Gewinnrücklagen fe link nicht ausreichen, die im laufenden Geschäftsjahr und den Vorjahren entstandenen kummulierten Verluste abzudecken.[11]

Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes setzt eine zu Liquidationswerten erstellte rechnerische Überschuldung und eine negative Fortbestehensprognose voraus.[12]

fiktive Schuldentilgungsdauer gem. § 24 Abs. 2 URG fe Ges vgl. ES 630

mm

[13] [14]

zahlungswirksam Ein- Ausgaben (1.2.2020)

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  • Bilanzkennzahl
  • internationale Bilanzierung
  • Liegenschaftsbewertung
  • Mathematischer Begriff
  • Rechnungswesen
  • Steuerrecht
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensrecht
  • Wert

Abk, Formel, Wiki

  • Weiterleitung:


Klassifizierung Positiv Negativ Saldo Darstellung
Zahlungswirksam Einzahlung Auszahlung (Zahlung) Geldflussrechnung
Erfolgswirksam Einnahme Ausgabe Überschuss Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Periodenrichtig Ertrag Aufwand Gewinn Gewinn-Verlust-Rechnung
KoRE Leistung Kosten Kostenrechnung

mm

[15] [16]

Aufwand

Fristigkeit (27.1.2020)

Ergänzung / neue Seite - Kategorie: * Bewertung immaterielles Vermögen

  • Bilanzkennzahl
  • internationale Bilanzierung
  • Liegenschaftsbewertung
  • Mathematischer Begriff
  • Rechnungswesen

* Steuerrecht

  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensrecht
  • Wert

Abk, Formel, Wiki

  • Weiterleitung:

fehlende Links:

Liquidität

Finanzielles Gleichgewicht: * Kurzfristige Liquidität: Liquidität ist hier die Fähikgeit des Unternehmens, die zu einem best6immten Zeitpunkt <s>zwingend fälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt erfüllen zu können. Ist sie nicht gegeben, besteht Insolvenzgefahr. Link?[17]

  • Langfrisitge Liquidität: Betrachtet die strukturellen Zusammenhänge zwischen der Kapitalausstattung und der Kapitalverwendung. Sie wird durch die Finanzierungsregeln (vgl. auch Goldene Finanzierungsregel) und den Verschuldungsgrad (vgl. auch [Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#K|Verschuldungsgrad]]).[18]</s>
  • Der Rentabilitätsaspekt: Ein Gleichgewicht herrscht, wenn der Ertrag aus dem eingesetzten Kapital einerseits für eine angemessene Gewinnausschüttung und andererseits für Rücklagenbildung (Thesaurierung) bzw. zur Substanzerhaltung ausreicht.[19]ev Ref in Überschrift


Eine Kapitalflussrechnung ist im UGB nur für Konzernunternehmen verpflichtend, wird aber durch KFS BW 2 (2019) für von allen prüfungspflichtigen Unternehmen verlangt.[20]


KFS BW 2 (2019) [21] [22]

Liquiditätsanalyse


Durch die Liquidätsanalyse soll festgestellt werden, ob die für den Bestand des Unternehmens notwendige Bedingung der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit erfüllt ist.[23]

Die Jahresabschlussanalyse ist nur geeignet, die grundsätziche Liquidität eines unternehmens bzw. deren Entwicklung (Verbesserung oder Verschlechterung) über mehrere Jahre Hinweg festzustellen. ES 624 Dazu kommen in Frage:

  • Bestandsgrößen
  • Stromgrößen
Bestandsgröße

LES 904f:

  • Deckungsregeln: horizontale Finanzierungsregel, goldene Bilanzregel
  • Working Capital

ES 624 ff: horizontale Finanzierungsregel: ≤ ≥

Anlagevermögen Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital
Umlaufvermögen kurzfristiges Fremdkapital
Vermögen = Kapital

ab UV eine Plattitüde

  • langfristige Finanzierung:
Anlagendeckung I-II
  • kurzfrisitige Finanzierung Working Capital & -Ratio

Auer (2004)

  • Goldene Bilanzregel (Deckungsgrad A) - 118
  • Goldene Finanzierungsregel (Deckungsgrad B) 120

Auer (2004)

  • Working capital / Netto-Umlaufvermägen - 206
Liquiditätsrisikoindikator
  • Working capital ratio - 209
Stromgröße

LES 906f

  • Cash-Flow
  • Geldflussrechnung

ES 926

  • Cash Flow

Auer (2004)

  • Cash-burn rate - 56
  • Cashflow - 59
Cashflow als finanzwirtschaftlicher Erfolgsrnaßstab - 63
Gewinnqualität
  • Cashflow als Innenfinanzierungskraft / Free Cashflow - 68
Investitionsdeckung, Investitionsgrad, Free Cashflow, Segment-Investitionsdeckung, Segment-Wachstumsquote, Selbstfinanzierungsgrad, Zinsdeckung, Dividendendeckung
  • Cashflow als Indikator für die Verschuldungsfähigkeit - 73
Entschuldungsdauer
  • Cashflow-Statement - 74
Free Cashflow, Investitionsdeckung, Wachstumsquote, Entschuldungsdauer, Cash-burn rate
Finanzmittelfonds

zu Cash-Flow Bis vor einigen Jahren wurden für die Geldflussrechnung unterschiedlich weit gefasste Finanzmittelfonds herangezogen:

  1. Fonds der flüssigen Mittel: Kassa, Bankguthaben, Wechsel, Schecks
  2. Fonds der flüssigen Mittel - Netto: Fonds der flüssigen Mittel abz. kurzfristige Bankverbindlichkeiten
  3. Fonds des Nettogeldvermögens: Flüssige Mittel zuzüglich kurzfirsitge Forderungen abzüglich kurzfristige Verbindlichkeiten ~Working Capital?
  4. Fonds des Netto-Umlaufvermögens (Working Capital): Netto-Geldvermögen zuzüglich Vorräte und aktive Rechnungsabgrenzungsposten abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten und passive_Rechnungsabgrenzungsposten

Durch das vom FASB herausgegebene FAS 95 bzw. dem IAS 7 hat sich die Nr. 1 und nur in Ausnahmen die Nr. 2 durchgesetzt. [24]

Literatur

Lit:

  • Lechner ua (2010)
Weblink

[25] [26]


Fachautoren (7.1.2020)

Ergänzung Seite Unternehmensbewertung#Fachautoren

Litlist durchsuchen

  • Fehlende Werkverz: Schüler, Seicht
  • Fehlender Lebenslauf Seicht

Schulden (4.1.2020)

Kategorie:

  • Bilanzkennzahl
  • Rechnungswesen
  • Steuerrecht
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensrecht
  • Weiterleitung:

[27] [28] [29] [30]

Überschuldung

[31] [32]

Literatur

  • Brockhaus 14. Auflage 1893–1897 „Konversations-Lexikon“, 16 Bände, 1 Ergänzungsband A–Z, Online bei Retro.bib, zitiert: Brockhaus, 14. Aufl., Bd. S.
  • Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 451-452. bei zeno.org, zitiert: Pierer' Univesal Lexikon, Bd. S.
  • Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, 1. Auflage in 5 Bände, Breitkopf, Leipzig 1774–1786, bei zeno.org, zitiert: Adelung Wörterbuch, Bd. S.

mm

[33] [34]

Empfehlung (2.1.2020)

Ergänzung Fachgutachten Was ist Unterschied?

Bilanzkennzahlen (31.12.2019)

Ergänzung / neue Seite - Kategorie:

  • Bilanzkennzahl
  • Rechnungswesen?

A

  • Abschreibungen in % der Betriebsleistung (siehe Investitionspolitik)
  • Anlagenabnutzungsgrad (siehe Investitionspolitik)
  • Anlagendeckung (siehe Goldene Bilanzregel, Goldene Finanzierungsregel)
  • Anlagenintensität (siehe Vermägensintensität)

B

  • Betriebsnotwendiges Vermögen (siehe capital employed)
  • Betriebsleistung (siehe Gesamtleistung)
  • Break-Even-Analyse - 48
    • Break-Even-Punkt
    • Sicherheitsspanne
    • Unhealthy point

C

  • Capital Employed (betriebsnotwendiges Vermögen) - 52
  • Cash-burn rate - 56
  • Cash conversion cycle (CCe) - 57
  • Cashflow - 59
  • Cashflow als finanzwirtschaftlicher Erfolgsrnaßstab - 63
    • Gewinnqualität
  • Cashflow als Innenfmanzierungskraft / Free Cashflow - 68
    • Investitionsdeckung
    • Investitionsgrad
    • Free Cashflow
    • Segment-Investitionsdeckung
    • Segment-Wachstumsquote
    • Selbstfinanzierungsgrad
    • Zinsdeckung
    • Dividendendeckung
  • Cashflow als Indikator für die Verschuldungsfähigkeit - 73
    • Entschuldungsdauer
  • Cashflow-Statement - 74
    • Free Cashflow
    • Investitionsdeckung
    • Wachstumsquote
    • Entschuldungsdauer
    • Cash-burn rate
  • Current ratio (siehe Liquiditätsgrade kurzfristig)

D

  • Deckungsbeitrag und Deckungsbeitragsrechnung - 78
    • DBU-Faktoren
  • Deckungsbeitragsraten / DBU-Faktoren (siehe Deckungsbeitrag)
  • Deckungsgrade kurzfristig (siehe Liquiditätsgrade kurzfristig)
  • Deckungsgrade langfristig (siehe goldene Bilanzregel, goldene Finanzierungsregel)
  • Dividenden-bezogene Kennzahlen - 82
    • Dividende je Aktie
    • Payout-Ratio
    • Dividendenrendite
    • Amortisationsdauer je Aktie
    • Dividenden-DeckUngsgrad

E

* EBIT, EBITA, EBITDA und Abwandlungen - 85 in Arbeit

  • Effektivverschuldung - 87
  • Eigenkapitalrentabilität - 88
  • Entschuldungsdauer / Entschuldungsgrad - 90
  • EPS (siehe Gewinn je Aktie)
  • Ergebnisstruktur - 92
    • Betriebs-, Finanz-, ao Ergebnis
  • EVA (Economic Value Added) - 94

F

  • Finanzanlagen: Quote und Rentabilität - 99
  • Forderungen: Konzemverflechtung - 101
  • Forderungen: Umschlagshäufigkeit I Kundenziel - 102
  • Free Cashflow (siehe Cashjlow als Innenjinanzierungskraft)

G

  • Gesamtkapitalrentabilität / ROI / ROA / RONA / ROCE - 104
    • CFROI (cashflow return on investment)

* Gesamtleistung - 109in Arbeit

* Gewinn: Mögliche Arten / Einsatz in der Analyse 110

    • Bilanzgewinn/-verlust, Jahresüberschussl-fehlbetrag,
    • EGT, EBT, EBILAT, EBIT, EBITDA, Betriebsergebnisin Arbeit
    • Gewinn je Aktie
  • Gewinn je Aktie (EPS) - 115
  • Goldene Bilanzregel (Deckungsgrad A) - 118
  • Goldene Finanzierungsregel (Deckungsgrad B) 120

I

  • Investitionsdeckung - 122
    • Investitionsdefizit
  • Investitiönspolitik - 125
    • Investitionsstruktur
    • Investitionsquote
    • Wachstumsquote
    • Abschreibungsquote
    • Kapitalintensität
    • Anlagenabnutzungsgrad
    • Investitionsdeckung
    • Amortisationsdauer

K

  • Kapitalflussrechnung (siehe Cashjlow-Statement)
  • Kapitalkosten (siehe WACC)
  • Kapitalrentabilität 134
    • Übersicht über mögliche Kennzahlen
  • Kapitalstrukturanalyse 136
    • Eigenkapitalquote
    • Fremdkapitalquote (Anpassungsgrad)
    • Langfristiger Kapitalanteil
    • Verschuldungsgrad
    • Gearing ratio
    • Bankverbindlichkeiten in % des Fremdkapitals
  • Kapitalstruktur: Weitere Kennzahlen - 141
    • Selbstfmanzierungsgrad
    • Ausschüttungspotential
    • Außenfmanzierungsgrad des Eigenkapitals
    • Bilanzkurs
    • Minderheitenanteil
    • Anteil erfolgsneutrales Eigenkapital
  • Kapitalumschlag - 144
  • KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis), P/E-Ratio (price-earnings-ratio) - 146
  • Kostenanalyse -148
  • Kostenstellenanalyse - 151
    • Herstellungsintensität
    • Vertriebsintensität
    • Verwaltungsintensität
    • F&E-Intensität
    • Deckungsbeitrag
  • Kurs-Gewinn-Verhältnis (siehe KGV)

L

  • Leverage-Analyse - 154
  • Lieferantenverbindlichkeiten / Lieferantenziel -158
    • Umschlagshäufigkeit
    • Lieferantenziel
    • Kosten Lieferantenkredit
  • Liquiditätsgrade kurzfristig - 160
    • Liquidität 1. Grades (absolute liquidity ratio)
    • Liquidität 2. Grades (net quick ratio, acid test)
    • Liquidität 3. Grades (current ratio)
    • Working capital

M

  • Marktanteils-Marktwachstums-Matrix -163
  • Marktwertmultiples -165
    • EK-Multiple
    • GK-Multiple
  • Materialintensität - 167
  • Mobilitätsstatus - 169

N

  • Nettofinanzschulden (siehe EjJektivverschuldung)

P

  • P/E-Ratio (siehe KGV, Kurs-Gewinn-Verhältnis)
  • Personalintensität -172
  • Produktivität - 174

R

  • ROI, ROA, RONA, ROCE (siehe Gesamtkapitalrentabilität)

S

  • Schuldentilgungsdauer (siehe Entschuldungsdauer)
  • Segmentkennzahlen - 175
    • Umsatz, Ergebnis, Vermägen
    • Investitionsdeckung
    • Wachstumsquote
    • Wertbeitrag
    • Cashflow
  • Shareholder Value - 178

U

  • Umlaufmtensität (siehe Vermögensintensität)
  • Umsatzanalyse - 181
    • Märkte, Kunden, Produlcte
    • Gesamtleistung
    • Umsatzqualität
  • Umsatzrelationen - 185
    • Sachanlagenbindung
    • Vorratsbindung
    • Forderungsbindung
  • Umsatzrentabilität (Gewinnmarge) - 187
    • Umsatzrendite
    • Bruttogewinnspanne
    • Cashflow-Umsatzrendite
    • Cashflow-Leistungsrate
    • Umschlagshäufigkeiten / Umschlagskoeffizienten - 190

V

  • Vermägensintensität / Vermägensstruktur - 192
    • Anlagenintensität
    • Umlaufmtensität
  • Verschuldungsgrad (siehe Kapitalstrukturanalyse)
  • Vorräte: Umschlagshäufigkeit / Umschlagsdauer - 195
  • Vorräte: Vorratsintensität - 198

W

  • WACC (Kapitalkosten) - 200
  • Wertschöpfungsanalyse - 204
  • Working capital / Netto-Umlaufvermägen - 206
    • Liquiditätsrisikoindikator
  • Working capital ratio - 209

Abk, Formel, Wiki

  • Weiterleitung:

mm

[35] [36]

Erfolgskennzahlen (31.12.2019)

Ergänzung / neue Seite - Kategorie:

  • Bewertung immaterielles Vermögen
  • Bilanzkennzahl
  • internationale Bilanzierung
  • Liegenschaftsbewertung
  • Mathematischer Begriff
  • Rechnungswesen
  • Steuerrecht
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensrecht
  • Wert

Abk, Formel, Wiki

  • Weiterleitung:



mm

[37] [38]

Finanzplan (29.12.2019)

oder Finanzplanung vgl.Fehlende Links

neue Seite - Kategorie:

  • Bilanzkennzahl?
  • Rechnungswesen
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensrecht?

Abk, Formel, Wiki

  • Weiterleitung:

mm

[39] [40]

Working Capital (28.12.2019)

neue Seite - Kategorie:

  • Bilanzkennzahl

Bilanzierungsfähigkeit (27.12.2019)

Bisher Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Bilanzierungsfähigkeit, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Bilanzierungsverbot, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Bilanzierungswahlrecht als Weiterleitung auf Vermögen, dort ev ergänzen oder Link in Wiki, ev auch Verweise jeweils mit Aktiva- / Passiva- lt Tabelle.

Ergänzung

  • Rechnungswesen

Abk, Formel, Wiki

  • Weiterleitung:


Vermögen und Schulden müssen bilanzierungsfähig sein. Es darf kein Bilanzierungsverbot vorliegen. Es gib Bilanzierungswahlrecht

Begriff Aktivseite Passivsseite
Bilanzierungsfähigkeit
Wikipedia, Stichwort: Bilanzierungsfähigkeit
Aktivierungsfähigkeit[41] Passivierungsfähigkeit
Bilanzierungspflicht
Wikipedia, Stichwort: Bilanzierungsgebot
Aktivierungspflicht
Wikipedia, Stichwort: Aktivierung_(Rechnungswesen)
Passivierungspflicht
Bilanzierungsverbot
Wikipedia, Stichwort: Bilanzierungsfähigkeit
Aktivierungsverbot
Wikipedia, Stichwort: Aktivierung_(Rechnungswesen)
Passivierungsverbot[42]
Bilanzierungswahlrecht
Wikipedia, Stichwort:Bilanzierungswahlrechte
Aktivierungswahlrecht
Wikipedia, Stichwort: Aktivierung_(Rechnungswesen)
Passivierungswahlrecht

Finanzwirtschaft (25.12.2019)

Stichwörter

[43] [44]

1. Grundlegendes
  • Zahlung: (S. 1) Einzahlung, Auszahlung, Zahlungsstrom (vgl. auch (S. 21)
  • Investition, Finanzierung: (S. 2)Kru, 3f
  • Finanzbedarf, Kapitalbindung (Investition) Kapitalfreisetzung (Desinvetition)(S. 4)
  • Vermögen, Nettovermögen (S. 9)
  • Finanzwirtschaftliche Ziele, Shareholder Value, Rentabilität, Liquidität (S. 11)
2. Modelle
  • betrieblicher Planungsprozess(S. 17)
  • Modell: Begriff, Vereinfachungen (S. 17)Kru, 20f, Arten
  • Kapitalmarktmodell: reale modellhafte Kapitalmärkte, Begriff Kapitalmarkt(S. 21)
    • vollkommener vollständiger Kapitalmarkt(S. 23f)
    • Kapitalgeber /-nehmer, -beschaffung - anlage(S. 22f)
  • allgemeines Entscheidungsmodell: (S. 24f) Aktionen, Zustände, Wahrscheinlichkeiten (Sicherheit, Unsicherheit, Risiko)
  • Risiko, Risikoeinstellung (S. 33)Kru,
    • Risikoeinstellung (S. 33)Kru,
3. Finanzmathematik
  • Arten Zins (enfach/zusammengesetzt, Anzahl pro jahr Vor/Nachschüssig)(S. 41)

(S. 41)Kru,

oo

mm

[45] [46]

Bewertung Rechnungswesen (26.7.2019)

Ergänzung / neue Seite - Kategorie:

  • Bilanzkennzahl
  • internationale Bilanzierung
  • Rechnungswesen
  • Steuerrecht
  • Unternehmensrecht

Abk, Formel, Wiki

  • Weiterleitung:

mm

[47] [48]

Wertminderung und Beibehaltung (26.7.2019)

Ergänzung / neue Seite - Kategorie:

  • internationale Bilanzierung
  • Rechnungswesen
  • Steuerrecht
  • Unternehmensrecht

Abk, Formel, Wiki

  • Weiterleitung:

  • Niederst- Höchstwertprinzipien
  • Wertbeibehaltung

bei Anlagevermögen und Umlaufvermögen ergänzen.

mm

[49] [50]

Anglizismen (26.7.2019)

in Arbeit


Gewinn-Verlust-Rechnung (18.7.2019)

neue Seite - Kategorie:

  • Rechnungswesen
  • Steuerrecht
  • Unternehmensbewertung

Abk, Formel, Wiki

  • Weiterleitung:

Die Gewinn-Verlust-Rechnung zu GVR Bei der Gliederung ist zwischen den Mindestvorschriften, die für alle Unternehmen gelten und den Vorschriften für Kapitalgesellschaften zu unterscheiden.

  • Mindestgliederung:[51]
  • Aufwendungen
  • Erträge

https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn-_und_Verlustrechnung https://de.wikipedia.org/wiki/Aufwand ??? https://de.wikipedia.org/wiki/Ertrag ???

Fehlende Links:

mm

[52] [53]

Opportunitätskosten (16.7.2019)

Opportunitätskosten (Alternativ-, Verzichtskosten) sind entgangene Erlöse (allgemeiner: entgangener Nutzen), die dadurch entstehen, dass vorhandene Möglichkeiten (Opportunitäten) nicht wahrgenommen werden. Umgangssprachlich kann man auch von Kosten der Reue oder Kosten entgangener Gewinne sprechen.[54]

Opportunitätskosten sind somit keine Kosten]] im Sinne der Kosten- und Leistungsrechnung, sondern ein ökonomisches Konzept zur Quantifizierung des Nutzens entgangener Alternativen.[55]

Den Gegensatz zu Opportunitätskosten als entgangene Erlöse bilden die nicht zusätzlich entstehenden (Mehr-)Kosten, die auch als Opportunitätserlös bezeichnet werden.[56]

Als Opportunitätserlös werden in wirtschaftswissenschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen einer unternehmerischen Entscheidung diejenigen Kosten bezeichnet, die aufgrund einer Wahl einer wirtschaftlicheren Variante nicht entstehen. Es handelt sich dabei also nicht um Erlöse im eigentlichen Sinn, sondern um Kostenersparnisse, die dadurch entstehen, dass man sich für eine andere Alternative entscheidet.[57]

Opportunitätserlöse bilden den Gegensatz zu den Opportunitätskosten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Opportunitätskosten https://de.wikipedia.org/wiki/Opportunitätserlös

mm

[58] [59]

Kategorien (16.7.2019)

  • Wie erstelltman Unterkategorien?

Opus

Seite Opus ergänzen:

  • Var 1: neue Spalte oder überschreiben Spalt Kategorie,
Bewertung immaterielles Vermögen, Bilanzkennzahl, internationale Bilanzierung, Liegenschaftsbewertung, Mathematischer Begriff, Rechnungswesen, Steuerrecht, Unternehmensbewertung, Wert
  • Var 2: für jede Kategorie eine Spalte

Cash-Flow (12.7.2019)

neue Seite - Kategorie Abk, Formel, Wiki

ES 629:

  • Direkte / indirekte Ermittlung
  • Praktikermethode

ähnlich Mittelüberschuss für fiktive Schuldentilgungsdauer

https://de.wikipedia.org/wiki/Cashflow https://de.wikipedia.org/wiki/Liquidit%C3%A4tsplan https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzplanung https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalflussrechnung

mm

[60] [61]

Erfolg (12.7.2019)

ev besser Ergbnis

Fe:

  • ordentliches / außerordenliches Ergebnis
  • Periodenfremdes Ergebnis
  • Kalkulatorische / pagatorische Erlöse

Literatur

fe ES

  • Hirschler (2019)

Weblinks

* https://de.wikipedia.org/wiki/Erfolg#Betriebswirtschaftlicher_Erfolg



Bilanz (11.7.2019)

Bilanzierungsfähigkeit

Bilanzierungswahlrechte Bilanzierungsverbote besser herausarbeiten.

Fehlende Abkürzungen (10.7.2019)

Rentabilität (9.7.2019)

neue Seite - Kategorie Abk, Formel, Wiki

https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilit%C3%A4t#Eigenkapitalrentabilit%C3%A4t

Rentabilität (engl. profitability) ist der Oberbegriff für mehrere betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die der Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs wiki eines Unternehmens dienen.[68] Unteschied Erfolg - Ertrag?

besser: Unter Rentabilität versteht man allgemein den Quotienten aus dem Überschuss aus Kapitalnutzung und dem Kapitaleinsatz.(Geyer 2011, S. 13)

Zur Geschichte vgl.-> Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilität

Je nach Analysezweck variieren die Faktoren.

Arten: ev erg Unterarten

  • Eigenkapitalrentabilität
  • Gesamtkapitalrentabilität
  • Umsatzrentabilität

Unterschied Rendite

https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilität https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilitätsrechnung

https://de.wikipedia.org/wiki/Rendite erg


Die Rendite (von ital. "rendita", einbringen, englisch yield) ist im Finanzwesen der in Prozent eines Bezugswerts ausgedrückte Effektivzins, den ein Anleger bei Finanzprodukten oder ein Investor bei Investitionen innerhalb eines Jahres erzielt.[69] Da sich die Rendite meist auf einen jährlichen Kapitalertrag bezieht, kann sie mit der Kennzahl Rentabilität, welche sich auf einen Unternehmenserfolg bezieht, nicht gleichgesetzt werden.[70]

Rentabilität (engl. profitability) ist der Oberbegriff für mehrere betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die der Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens dienen.[71]

Rentabilität ist eine Beziehungzahl, die eine den Erfolg darstellende Größe zu einer anderen Größe in Relation setzt, von der vermutet wird, dass sie wesentlich zur Erzielung des Erfolges beigetragen hat.[72] Kütting / Weber (2009): Kütting / Weber, "Die Bilanzanalyse", Schäffer-Poeschel 2009; Gräfer (2008): Grafer, "Bilanzanalayse", Herne 2008

Die Kruschwitz (2009) unterscheidet nicht zwischen Rentabilität und Rendite.[73]

Kruschwitz (2009), Kruschwitz: „Investitionsrechnung“, Oldenbourg, 2009,

Die Kapitalrendite und der Kapitalisierungszinssatz werden oft synonym verwendet (so zB bei Helbling (1998)). stimmt aber nicht


[74] [75]

Bedeutung - Kennzahlensysteme

besser zu den Einzelkapiteln

Kennzahlen

[76] [77]

Eigenkapitalrentabilität
  • Weiterleitung: Eigenkapitalrentabilität, Eigenkapitalrendite (syn), ev: Unternehmerrentabilität (syn), Return on Equity, abgekürzt: ROE
  • bei BAC markieren, Eigenkapitalrendite 54, 61, 67

Die Eigenkapitalrentabilität - EKR (Eigenkapitalrendite, Unternehmerrentabilität; engl. Return on Equity -ROE) dokumentiert, wie sich das Eigenkapital eines Unternehmens innerhalb einer Rechnungsperiode verzinst hat.[78] gefällt mir nicht

[math]\text{Eigenkapitalrentabilität} = \frac{\mathrm{Gewinn}}{\text{Eigenkapital}}[/math][79]
[math]\text{Eigenkapitalrentabilität} = \frac{\mathrm{EBIT}}{\text{Eigenkapital}}[/math][80]

Formel berichtigen, Formel, Symb

Als Gewinn link? kommen für diese Kennzahl in Betracht:

  • Der Jahresüberschuss / -fehlbetrag link? als das Ergebnis, letztendlich aus Sicht der Eigentümer verdient worden ist.
  • Das EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) link? kann eingesetzt werden, um im Vergleich mit VOljahren außerordentliche Einflüsse auf das Ergebnis eines Geschäftsjahres auszuschalten. (Hinweis: nach IFRS gibt es kein außerordentliches Ergebnis). Siehe zu daraus resultierenden Problemen aber die Ausführungen zum ---+EGT im Rahmen der möglichen Arten des ---+Gewinns.
  • Im Rahmen einer internationalen Analyse kann als Vergleichsmaßstab der Jahresüberschuss/-fehlbetrag vor Steuern (sog EBT, earnings before taxes) verwendet werden, um unterschiedliche steuerliche Rahmenbedingungen in den verglichenen Ländern auszuschließen.[81]

bei Auer durchschnittliches EK

Die Kapitalrentabilität gibt an, wie viel Erfolg (Gewinn) vom Kapital prozentuell erzielt wird. Beispielsweise bedeutet eine Eigenkapitalrentabilität von 12 %, dass von jedem Euro eingesetztem Eigenkapital 12 Cent Gewinn erzielt werden.[82]

Die Eigenkapitalrentabilität kann mit der Verzinsung des Eigenkapitals auf Kapitalmärkten verglichen werden. Insofern muss die Eigenkapitalrentabilität (deutlich) über dem marktüblichen Zins :für langfristige Anleihen liegen, da die Rentabilität eines Unternehmens im Gegensatz zu den (bei guter Bonität) idR sicheren Anleihen mit einem (hohen, höheren) Risiko verbunden ist. Vergleichswerte liefern dementsprechend vergleichbare Branchendaten der Aktienmärkte.[83]

besser: Die Eigenkapitalrentabilität zeigt die Verzinsung des Eigenkapitals (ohne Berücksichtigung von Risiko).

Bedeutung

erg [84] [85]

  • Auer (2004), S. 88

https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilität#Eigenkapitalrentabilität

Gesamtkapitalrentabilität

Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Gesamtkapitalrendite


  • Weiterleitung: Gesamtkapitalrendite, GKR
  • Hauptartikel bei Rendite

Die Gesamtkapitalrendite (GKR) ( Gesamtkapitalrentabilität, Kapitalrentabilität, Kapitalrendite, Unternehmensrentabilität, Unternehmensrendite, englisch Return on Assets, RoA) trifft aussagen über die Profitabilität eines Unternehmens.[86]

Für die Gesamtkapitalrentabilität gilt:

[math]\text{Gesamtkapitalrentabilität} = \frac{\text{Reingewinn} + \text{Fremdkapitalzinsen}}{\text{Gesamtkapital}} =\frac{\text{Reingewinn} + \text{Fremdkapitalzinsen}}{\text{Eigenkapital} + \text{Fremdkapital}}\,[/math] zu Formel

Die Gesamtkapitalrendite gibt an, wie effizient der Kapitaleinsatz eines Investitionsvorhabens innerhalb einer Abrechnungsperiode war. Durch den Einsatz dieser Kennzahl lassen sich die Nachteile der Eigenkapitalrentabilität, und somit die des Leverage-Effektes, umgehen.[87]

Die Gesamtkapitalrendite (GKR) ist eine Kennzahl, welche dem Analysten hilft, die Profitabilität einer Firma einzuschätzen. Sie gibt an, wie ein Unternehmen sein vorhandenes Kapital nutzt, um Gewinn zu erzielen. Man addiert hierzu den Gewinn und den Zinsaufwand, um den wirklich erwirtschafteten Gewinn zu erhalten. Nun teilt man das Ergebnis durch das Gesamtkapital und multipliziert den Quotienten mit Hundert und erhält für die Gesamtkapitalrendite eine Prozentzahl, die die Effizienz des Unternehmens in der Berechnungsperiode zeigt.<s> Für den Analysten sagt diese Kennzahl sehr viel über das Management der untersuchten Aktiengesellschaft aus. Auch bei der Gesamtkapitalrendite ist es schwer, einen Maßstab festzulegen, da diese stark branchenabhängig ist und somit von Branche zu Branche enorme Unterschiede aufweisen kann. Um aber alles etwas konkreter zu machen, legen wir einen universalen Maßstab fest: Eine GKR größer als 12 % gilt als gut. Liegt die GKR darunter, wird die Bewertung negativer. Das Beispielunternehmen weist einen Zinsaufwand von 1.000 Millionen € und ein Gesamtkapital von 12.000 Millionen € auf. Mit den bekannten Werten (Gewinn: 603 Millionen €) errechnet sich eine GKR von 13,36 %.


Auer (2004), 104


[88] [89]

  • Gesamtkapital- + Synonyme Auer (2004), S. 104
Fremdkapitalrendite
  • BAC Fremdkapitalrendite 54

[90] [91]

Umsatzrentabilität
  • Witerleitung: Umsatzrentabilität

Die Netto-Umsatzrendite (auch: Umsatzrentabilität (engl. Return on Sales - ROS, operating profit margin) bezeichnet das Verhältnis von Gewinn zu Umsatz. innerhalb einer Rechnungsperiode

[math]\text{Netto-Umsatzrendite} = \frac{\text{Gewinn}}{\text{Umsatz}}[/math]

Sie darf nicht verwechselt werden mit dem Rohertrag (Bruttomarge): https://de.wikipedia.org/wiki/Rohertrag

Der so genannte „Rohertrag I“ berechnet sich wie folgt:

  Umsatzerlöse (brutto)
- Erlösschmälerungen
- Umsatzsteuer
- Wareneinsatz (netto)
-------------------------------------------------
= Rohertrag I


Der so genannte „Rohertrag II“ berechnet sich durch das Miteinbeziehen der Warenbezugskosten wie folgt:

  Rohertrag I
- Warenbezugskosten
-------------------------------------------------
= Rohertrag II



[92] [93] https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilit%C3%A4t#Umsatzrentabilität

mm

[94] [95]

  • Umsatzrentabilität Auer (2004), S. 187

Seiten löschen (7.7.2019)

Weiterleitung teilen (6.7.2019)

  • Synonym - keine Kategorie (neue Kategorie oder Liste)
  • Unterbegriff - Kategorie

Neuwert-Zeitwert-Wiederbeschaffungskosten (6.7.2019)

https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederbeschaffungskosten https://de.wikipedia.org/wiki/Zeitwert

Zeitwert bisher Weiterleitung auf Substanzwert (?)neue Seite - Kategorie Abk, Formel, Wiki

Wiki mE widersprüchlich mE Neuwert = akt AK - Wertminderung = Zeitwert

https://de.wikipedia.org/wiki/Zeitwert : :[math]Zeitwert = Anschaffungswert - bisherige Abschreibung + Wertkorrektur[/math].

https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederbeschaffungskosten : Die Wiederbeschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes stellen die Anschaffungskosten des gleichen oder zumindest eines vergleichbaren Wirtschaftsguts in der Zukunft dar.

Man unterscheidet:

  • Wiederbeschaffungsneuwert
Der Wiederbeschaffungsneuwert stellt die Größe dar, die aufzubringen wäre, um den Gegenstand heute neu zu kaufen. Um diesen Wert mit dem eines bereits gebrauchten Gegenstands vergleichbar zu machen, muss er fortgeführt werden. Wurde der gebrauchte Gegenstand bereits zur Hälfte abgeschrieben, so schreibt man den Wiederbeschaffungsneuwert ebenfalls zur Hälfte ab und vergleicht nun die beiden Werte.
  • Wiederbeschaffungszeitwert
Der Wiederbeschaffungszeitwert ist ein Wert eines möglichst gut vergleichbaren Gegenstands, der gebraucht verkauft wird/wurde. Er ist direkt mit dem Wertansatz des gebrauchten Gegenstands vergleichbar.

In Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Termini als Klammerausdruck zu [Rekonstruktionszeitwert]] gesetzt.

mm

[96] [97]

Anschafffungs- Herstellungskosten (6.7.2019)

neue Seite - Kategorie Abk, Formel, Wiki

mm

[98] [99]

Basiszins (3.7.2019)

https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Statistiken/Zeitreihen_Datenbanken/Geld_und_Kapitalmaerkte/geld_und_kapitalmaerkte_details_value_node.html?tsId=BBK01.WT3500&listId=www_skms_it03a

neue Seite - Kategorie Abk, Formel, Wiki

mm

[100] [101]

Berater (2.7.2019)

ergänzen Seite Weblinks Unternehmensbewertung wo? eigenes Kapitel oder Teilen

Fachliteratur, abgefragt 2.7.2019

Abk, Formel, Wiki

mm

[102] [103]

Wertpapieranalyse (30.6.2019)

in Arbeit

Abk, Formel, Wiki * Weiterleitung: Finanzanalyse, Sentimentanalyse

Die Finanzanalyse von Unternehmen, Wertpapieren und Märkten gliedert sich in drei Bereiche:

  • Fundamentalanalyse
  • Chartanalyse
  • Sentimentanalyse
befasst sich mit den Stimmungen von Investoren und versucht daraus, die Entwicklung von Wertpapierkursen abzuleiten.fe Ref

Fundamentalanalyse

* Weiterleitung: Fundamentalanalyse

Die Fundamentalanalyse ist eine Form der Finanzanalyse. Sie versucht, den fairen oder angemessenen Preis von Wertpapieren ("innerer Wert") zu ermitteln. Im Gegensatz zur Chartanalyse basiert sie nicht auf einer Betrachtung von Kursverläufen, sondern auf betriebswirtschaftlichen Daten und ökonomischem Umfeld eines Unternehmens, den sogenannten Fundamentaldaten.

Wichtige Kennzahlen:

  • Kurs-Gewinn-Verhältnis
  • Kurs-Buchwert-Verhältnis
  • Kurs-Umsatz-Verhältnis
  • Kurs-Cashflow-Verhältnis
  • Gesamtkapitalrendite
  • Eigenkapitalquote

Kurs-Gewinn-Verhältnis

* Weiterleitung: Kurs-Gewinn-Verhältnis, KGV, Price-Earnings-Ratio - PER, PE-Ratio

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) (engl: Price-Earnings-Ratio - PER, PE-Ratio) entspricht dem Quotient aus dem aktuellen Kurs und dem (erwarteten) Unternehmensgewinn je Aktie. Der Gewinn je Aktie Wiki ev eigene Seite wird auch als earnings per share - EPS bezeichnet.[104]ev eigene Seite

[math]\mbox{KGV} = \frac{\mbox{Kurs einer Aktie}}{\mbox{Gewinn je Aktie}}\!\ [/math] zu Formel

Bedeutung:

  • Fundamentalanalyse: Eine Aktie, die mit einem KGV unterhalb des langjährigen branchenspezifischen Mittelwertes liegt, gilt demnach als günstig. Ein KGV von 10 bedeutet, dass das Unternehmen einen Gewinn von 10 % im Bezug auf den Wert des Unternehmens (der Wert aller Aktien zusammen) macht, ein KGV von 20, dass der Gewinn nur bei 5 % liegt.[105]
  • Vergleichswert in der Unternehmensbewertung

Auer (2004), 146 https://de.wikipedia.org/wiki/Kurs-Gewinn-Verhältnis

Kurs-Buchwert-Verhältnis

* Weiterleitung: Kurs-Buchwert-Verhältnis KBV, P/B ratio oder P/BV market-to-book ratio and the price-to-equity ratio

Das Kurs-Buchwert-Verhältnis (KBV; engl. price-to-book ratio, P/B ratio oder P/BV market-to-book ratio and the price-to-equity ratio) ist eine substanzorientierte Kennzahl zur Beurteilung der Börsenbewertung.[106]

Man erhält ihn , indem man den aktuellen Kurswert einer Aktie durch den Buchwert je Aktie teilt.

[math]\text{KBV} = \frac{\text{Kurs einer Aktie}}{\text{Buchwert je Aktie}}[/math] zu Formel
  • <s> Kritik

Die Aussagekraft dieser Kennzahl ist zu hinterfragen. Aussagen wie: "Die traditionelle Theorie des Value Investing besagt, dass eine Aktie umso preiswerter ist, je niedriger ihr KBV ist, und dass ihr fairer Wert in etwa dem Buchwert entspricht."[107] oder "Nach Tobin Wiki sollte ein Unternehmen ein Q (Anm. Verhältnis von Marktwert zu Buchwert) in der Gegend von 1 haben, so dass der Marktwert des Unternehmens ungefähr die Kosten widerspiegelt, die es benötigen würde, um das Unternehmen exakt nachzubilden; für die Gesamtheit aller Unternehmen sollte Q (laut Tobin) immer bei 1 liegen."ref>Wikipedia, Stichwort: Tobinsches Q Wiki , abgefragt 30.6.2019</ref> sind so wie der Substanzwert in der einschlägigen Fachliteratur nicht anerkannt. Betriebswirtschaftlich haben sie nur historische Bedeutung.

Auer (2004) https://de.wikipedia.org/wiki/Kurs-Buchwert-Verhältnis

Kurs-Umsatz-Verhältnis

* Weiterleitung: Kurs-Umsatz-Verhältnis, KUV

Das Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV) erhält man, wenn man den aktuellen Kurs einer Aktie durch den Umsatz je Aktie dividiert.[108]

[math]KUV = \frac{\mbox{Kurs einer Aktie}}{\mbox{Umsatz je Aktie}}[/math] zu Formel

Das KUV berücksichtigt die Profitabilität eines Unternehmens nicht. Das KUV wird zur Beurteilung von Aktiengesellschaften eingesetzt, die Verluste schreiben sowie für zyklische Branchen Wiki . Das KGV ist für diese Unternehmen nicht ansetzbar, weil es ja noch keine Gewinne gibt. Tendenziell gilt ein Unternehmen mit einem im Branchenvergleich niedrigen Kurs-Umsatz-Verhältnis als günstig.

Das KUV kann bei Unternehmen mit zyklisch schwankender Umsatzrendite ein geeigneteres Bewertungskriterium sein als das KGV. In Turnaround-Situationen Wiki und bei jungen Unternehmen, die sich noch in der Phase der Anlaufverluste befinden, kann es im Gegensatz zum KGV eine sinnvolle Aussage liefern. In der Regel ist jedoch das KGV aussagekräftiger, da das KUV die Profitabilität der Unternehmen ignoriert.[109]

Zu Zeiten des New-Economy-Booms] Wiki wurden KUVs dazu herangezogen, die exorbitant hohen Bewertungen von oft unprofitablen Unternehmen zu rechtfertigen. Seither hat das KUV als Kennzahl an Popularität verloren.


Auer (2004) https://de.wikipedia.org/wiki/Kurs-Umsatz-Verhältnis

Kurs-Cashflow-Verhältnis

* Weiterleitung: Kurs-Cashflow-Verhältnis, KCV

Das Kurs-Cash-Flow-Verhältnis (KCV) erhält man, wenn man den aktuellen Kurs einer Aktie durch den Cash-Flow je Aktie ev FN (operativen) Cash-Flow dividiert.

[math]KCV = \frac{\mbox{Kurs einer Aktie}}{\mbox{Cash-Flow je Aktie}}[/math] zu Formel

In der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens sind viele verschiedene Faktoren wie Rückstellungen oder Abschreibungen enthalten, welche das Ergebnis des realen Geldflusses verfälschen. Der Cashflow eines Unternehmens bildet die wirklichen Zahlungsflüsse in einer bestimmten Zeitperiode ab. Gegenüber dem KGV ist das KCV weniger anfällig für die Maßnahmen, die von Firmen unternommen werden, um ihre Bilanzen zu schönigen. Es macht eine Aussage darüber, wie der Kurs einer Firma in Relation zu ihrer Liquidität steht.[110]

<s>Mit dem Kurs-Cashflow-Verhältnis kann man sozusagen die Entwicklung der Ertragskraft einer Aktiengesellschaft bewerten. Als Maßstab für das KCV gilt sieben als Richtwert für eine faire Bewertung, da das KCV unter dem KGV liegt. Im Jahresbericht des betrachteten Unternehmens wird als Cashflow 700 Millionen € angegeben. Teilt man diesen Wert durch die Anzahl der Aktien (201 Millionen) erhält man den Cashflow je Aktie: 3,48 €. Folglich haben wir bei unserem Beispiel ein KCV von 7,18 wenn man einen Aktienkurs von 24,99 € ansetzt.

Auer (2004) https://de.wikipedia.org/wiki/Kurs-Cash-Flow-Verh%C3%A4ltnis</s>

Gesamtkapitalrendite

Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Gesamtkapitalrentabilit.C3.A4t

  • Weiterleitung: Gesamtkapitalrendite, GKR
  • Hauptartikel bei Rendite

Die Gesamtkapitalrendite (GKR) ( Gesamtkapitalrentabilität, Kapitalrentabilität, Kapitalrendite, Unternehmensrentabilität, Unternehmensrendite, englisch Return on Assets, RoA) trifft aussagen über die Profitabilität eines Unternehmens.[111]

Für die Gesamtkapitalrentabilität gilt:

[math]\text{Gesamtkapitalrentabilität} = \frac{\text{Reingewinn} + \text{Fremdkapitalzinsen}}{\text{Gesamtkapital}} =\frac{\text{Reingewinn} + \text{Fremdkapitalzinsen}}{\text{Eigenkapital} + \text{Fremdkapital}}\,[/math] zu Formel

Die Gesamtkapitalrendite gibt an, wie effizient der Kapitaleinsatz eines Investitionsvorhabens innerhalb einer Abrechnungsperiode war. Durch den Einsatz dieser Kennzahl lassen sich die Nachteile der Eigenkapitalrentabilität, und somit die des Leverage-Effektes, umgehen.[112]

Die Gesamtkapitalrendite (GKR) ist eine Kennzahl, welche dem Analysten hilft, die Profitabilität einer Firma einzuschätzen. Sie gibt an, wie ein Unternehmen sein vorhandenes Kapital nutzt, um Gewinn zu erzielen. Man addiert hierzu den Gewinn und den Zinsaufwand, um den wirklich erwirtschafteten Gewinn zu erhalten. Nun teilt man das Ergebnis durch das Gesamtkapital und multipliziert den Quotienten mit Hundert und erhält für die Gesamtkapitalrendite eine Prozentzahl, die die Effizienz des Unternehmens in der Berechnungsperiode zeigt.<s> Für den Analysten sagt diese Kennzahl sehr viel über das Management der untersuchten Aktiengesellschaft aus. Auch bei der Gesamtkapitalrendite ist es schwer, einen Maßstab festzulegen, da diese stark branchenabhängig ist und somit von Branche zu Branche enorme Unterschiede aufweisen kann. Um aber alles etwas konkreter zu machen, legen wir einen universalen Maßstab fest: Eine GKR größer als 12 % gilt als gut. Liegt die GKR darunter, wird die Bewertung negativer. Das Beispielunternehmen weist einen Zinsaufwand von 1.000 Millionen € und ein Gesamtkapital von 12.000 Millionen € auf. Mit den bekannten Werten (Gewinn: 603 Millionen €) errechnet sich eine GKR von 13,36 %.


Auer (2004), 104

Eigenkapitalquote

* Weiterleitung: Eigenkapitalquote, EKQ solange Hpt nicht fertig Weiterleitung, dann lö

  • Hauptartikel: Kapitalstruktur(analyse)

Die Eigenkapitalquote (EKQ) zeigt das Eigenkapital eines Unternehmens im Verhältnis zu seinem Gesamtkapital in Prozent.[113]


[math]\text{Eigenkapitalquote} = \frac{\text{Eigenkapital}}{\text{Gesamtkapital}} \cdot 100\,\%[/math] zu Formel

Mit dieser Kennzahl will man die finanzielle Stabilität und Fremdkapitalabhängigkeit des Unternehmens untersuchen. Je höher die EKQ, desto höher ist die Stabilität und die Unabhängigkeit von Fremdmitteln. Zudem verbessert sich die Kreditwürdigkeit der Aktiengesellschaft mit einer höheren EKQ und damit erhöht sich auch die Möglichkeit, mehr Fremdkapital aufzunehmen. Ein geringerer Fremdmittelanteil vermindert zudem die den Gewinn schmälernde/Verlust erhöhende Zinslast (sog. "finance leverage"). Dies ist besonders in Zeiten der Subprime-Krise, in der die Banken bei der Kreditvergabe vorsichtiger werden, wichtig, da Unternehmen mit einer hohen EKQ nicht so leicht Probleme mit steigenden Zinssätzen oder fehlendem Investitionskapital bekommen.[114]

Auer (2004), 137 https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenkapitalquote

Chartanalyse

* Weiterleitung: Chartanalyse, Technische Analyse

Die Chartanalyse (auch Technische Analyse) ist eine Form der Finanzanalyse. Sie versucht aus der Kurs- und Umsatzhistorie des Basiswerts günstige Kauf- bzw. Verkaufzeitpunkte zu ermitteln, d. h. die Kursentwicklung – oder zumindest deren Eintrittswahrscheinlichkeit – vorherzusagen.[115]

https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Analyse

Weblinks

https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzanalyse https://de.wikipedia.org/wiki/Sentimentanalyse_(Börse)

Avalprovision (16.6.2019)

Neue Seite oder zu Haftung Hinweise:

  • PGE-UBW Kap.2.6.1.
  • PGE-ABW Kap Haftung

mm

Unternehmenskauf (12.6.2019)

Arten:

  • Asset Deal
  • Share Deal

WOL 820 Wiki

mm

Anteilsbewertung (3.6.2019)

Schlüsselperson

neue Seite fehlenden Link personenbezogenes Unternehmen hierher

Infolge der Selbstorganschaft lemma? der Personengesellschaft sind diese personenbezogenlemma?, d.h. der Eigentümer arbeitet mit und ist als Schlüsselperson ein entscheidender Wertfaktor.unformulieren?

Der Eigentümer wirkt insbesondere:[116]

  • als (Haupt-)Leistungserbringer (z. B. Anwalt, Architekt, Arzt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), dessen Leistung entscheidend für die Kundenzufriedenheit ist, auch wenn er sich dabei Erfüllungsgehilfen bedient,
  • als Verkaufsleiter, der kontinuierlich neue Kunden gewinnt,
  • als Geschäftsleiter, der hohe Marketingeffekte erzielen kann,
  • als Vertrauensperson gegenüber den Mitarbeitern, die eine hohe Loyalität in der Belegschaft erzeugt,
  • als Träger von bestimmtem Wissen, aufgrund dessen neue Produkte und Verfahren entwickelt werden.

Diesen Faktoren ist gemein, dass sie sich ohne dessen weites Mitwirken im Zeitablauf verbrauchen und somit nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen. Die damit verbundenen finanziellen Überschüsse können also nicht dauerhaft erwirtschaftet werden.[117]

Die Entscheidung, ob die Abschätzung des zukünftigen Zahlungsstroms mit oder ohne Gesellschaf-ter erfolgt, ist abhängig vom Bewertungsanlass. Es sind jene positiven als auch negativen Erfolgsbei-träge zu identifizieren, die losgelöst vom bisherigen Eigentümer nicht realisiert würden.[118]

Schlüsselperson und Bewertungsanlass
Gesellschafter
verbleibt im Unternehmen scheidet aus dem Unternehmen
Aufnahme weiterer Gesellschafter (bspw für Zwecke der Finanzierung) Verkauf
Ehescheidung, wenn Gesellschaft fortgeführt wird Abfindung eines/des operativ tätigen Gesellschafters
die vorweggenommene Erbfolge, bei der die Geschäftsführung
in der Hand des Erblassers verbleibt
Erbfolge
Bewertung für steuerliche Zwecke
Abfindung/Ausscheiden eines nicht operativ tätigen Gesellschafters

mm

Vergleiche (16.5.2019)

  • Vor- bzw. Nacherwerb
  • Transaktionen
  • Börsenkurs

Extrapolationsphase (16.5.2019)

Hirschböck fasst die Grobplanungs- und Rentenphase zum Überbegriff Extrapolationsphase zusammen.

International Standards (18.4.2019)

in Arbeit:

Seite Fachgutachten-Unternehmensbewertung

neu sortieren,ergänzen

1. ö
  1. AFRAC, fe
  2. ksw
  3. IWP, fe
2. D
  1. DRSC – Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. [6]
  2. BStBK fe
  3. DVFA
  4. IDW
3. CH (leer?)
  • EXPERTsuisse

nicht in Wiki, homepage, abgefragt 18.4.2019

4. Europa
  1. AE
  2. EACVA
  3. International Accounting Standards Board (IASB) - GB
5. Welt
  1. Financial Accounting Standards Board (FASB) [7]
  2. International Accounting Standards Board (IASB) [8]

Bewertungsstandard

bisher auf Fachgutachten-Unternehmensbewertung alles enthalten alle anderen Seiten nur weiterleitung:

Verweis auf Standardseter. neue Weiterleitungseite Empfehlung Bewertung

* Stand der Wissenschaft Erläutern statt verweisen

Ertrag / Cash Flow (8.3.2019)

die beiden Kapitel ev hierher

  • Hinweis Thesauierung

Listen (4.3.2019)

in Muster ergänzen

Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole

in Arbeit

  • Zwei Hauptteile je als sortierbare Tabelle

Abk - Bedeutung - Herkunft - alternativ (bei strittigen, Bezug)

Liste der verwendeten Formeln

in Arbeit

  • Tabelle mit Verweis auf Verwendung - bei Änderung aktualisieren

Formel - Quelle - Verwendung

Bewertungdaten (2.3.2019)

Unternehmerlohn, daten bei Seite bisher link auf Weblinks_Unternehmensbewertung#Bewertungsdaten sollte auch Begriff wiedergeben

  • Begriffseite Bewertungsdaten-Begriff
hier erläutern und verweis auf Weblink
    • Unternehmensdaten
    • Marktdaten
    • Vergangenheits- Zukunftsdaten
  • Weblink Bewertungsdaten-Quelle

Bachl (2018) Stichwörter (24.2.2019)

vgl. Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Stichwörter

Konvergenzannahme (9.3.2019)

Neue Seite: KFB 64 Purtscher / Sylle, "Grobplanungsphase und Konvergenz - Anmerkungen für die Umsetzung in der Praxis", RWZ 2015/48 (266/15) Forum UBW 2013: Bartl/Gleißner "Planung der finanziellen Überschüsse" 14

14 510 Rabel Der Terminal Value nach der Neufassung des Standards KFS BW1 RWZ 2014 50 Rabel, RWZ 2014, 218

(16 130 Rabel Grobplanungsphase und Rentenphase nach dem Fachgutachten KFS/BW1 BP 2016 15 16 295 Rabel Grobplanungsphase und Terminal Value nach dem Standard KFS/BW1 RWZ 2016 65

KFS/BW1 E4 4.11.2015 Empfehlung zur Grobplanungsphase und zur Rentenphase (Terminal Value)

BAC 31: Die Grobplanungsphase richtet sich daher hinsichtlich der Dauer im Einzelfall zB nach dem Verbrauch von steuerlichen Verlustvorträgen, der Dauer von Investitionsintervallen oder der Dauer, innerhalb der bestehende Überrenditen gegen ein branchenübliches Niveau oder die Kapitalkosten konvergieren. Hinsichtlich dieser Konvergenzannahme findet sich in der Literatur die Empfehlung, für den Regelfall von einer Dauer von zehn fahren auszugehen (vgl Purtscher/Sylle, RWZ 2015, 182). Im Hinblick darauf, dass sich diese Empfehlung doch auf ältere Untersuchungen stützt, die insgesamt Zeiträume betreffen, die allesamt mehr als 25 fahre zurückliegen, lässt sich durchaus vor dem Hintergrund ständig steigender Anpassungsgeschwindigkeiten in der Wirtschaft auch ein kürzerer Zeitraum vertreten.

BAC 35: Die Empfehlung des Fachgutachtens KFS BW 1, die wohl in der Praxis im Regelfall Anwendung finden wird (Ausnahmen sind natürlich in begründeten Fällen geboten), bedeutet Folgendes. Die Rendite auf im Unternehmen thesaurierte und dort investierte Beträge wird den Kapitalkosten gleichgesetzt. Die Rendite auf das bereits am Beginn der Rentenphase investierte Kapital wird hingegen unverändert für die Zukunft fortgeschrieben. Sehr langfristig nähert sich daher insgesamt die Rendite den Kapitalkosten an. Nachdem sich neu investiertes Kapital exakt zu den Kapitalkosten verzinst, hat zukünftiges Wachstum letztendlich keinen wertsteigernden Effekt (auch als „kapitalwertneutrale Wiederveranlagung“ bezeichnet). Für diesen Fall gilt für die Berechnung des Barwertes der ewigen Rente beim Bruttoverfahren folgende Formel:

TV = NOPLAT / WACC

Bei Anwendung des Equity Verfahrens gilt folgende Formel:

TV = JÜ / EKR

Obige Formeln werden auch als "Konvergenz-Formel" bezeichnet. Für die Ableitung dieser Formeln und Darstellung der weiterführenden Zusammenhänge sei an dieser Stelle auf spezielle Literatur (vgl zB Rabel, RWZ 2014, 218) und auf die Empfehlung der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenates für Betriebswirtschaft der KSW zur „Grobplanungsphase und Rentenphase (Terminal Value)“ vom 4. 11. 2015 verwiesen.

vereinfachte Wertfindung (7.3.2019)

  • BAC 79
  • Unterlage in Vorbereitung (Wartet auf VKW-Vereinf)

Value Driver (7.3.2019)

Eigene Seite (noch kein Link), Link: Werttreiber

  • BAC 38: Für die Ermittlung unterschiedlicher Szenarien ist es wichtig, zunächst bestimmte besonders wertbestimmende Faktoren festzulegen. Diese Faktoren werden „Werttreiber“ oder „Value Drivers“ genannt. Diese Werttreiber können zB Planungsparameter (zB nachhaltige Wachstumsrate des Umsatzes) oder auch reine Bewertungsparameter (zB Höhe der Eigenkapitalrendite) darstellen.

Durch Variation der Werttreiber werden unterschiedliche Ertragsverläufe und Unternehmenswerte ermittelt. Bereits diese Analyse zeigt, wie sensibel das Bewertungsergebnis auf die Variation bestimmter Parameter reagiert und innerhalb welcher Bandbreite mögliche Unternehmenswerte liegen können. Der Adressat des Bewertungsgutachtens erhält so ein gutes „Gefühl“ für die kritischen Einflussgrößen auf den Unternehmenswert, was insgesamt eine bessere Interpretation des Bewertungsergebnisses erlaubt. Es lässt sich auch feststellen, wie stark sich einzelne Werttreiber maximal verändern dürfen, sodass die Investitionsentscheidung (zB bei einem bereits fixierten Unternehmenskaufpreis) insgesamt noch als vorteilhaft betrachtet werden kann (sogenannte Sensitivitätsanalyse).

Hinweis zu Grobplanung, Szenario

Vergangenheitsanalyse (7.3.2019)

eigene Seite oder bei Gutachten BAC 77

Nettoentnahme- oder Nettoeinnahmenprinzip (24.2.2019)

Zu Ertragswertverfahren oder Ertrag

Bachl (2018), S. 16: Die für die Bewertung maßgeblichen Zukunftserfolge sind die vom Investor erzielten Einnahmen aus dem Unternehmen abzüglich seiner damit verbundenen Ausgaben (sogenanntes Nettoentnahme- oder Nettoeinnahmenprinzip). Die vom Investor erzielten Einnahmen bestehen aus Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen einschließlich Kapitalrückzahlungen. Die damit verbundenen Ausgaben umfassen zB die aus diesen Einnahmen resultierenden Ertragsteuerbelastungen des Investors.

Die in Zukunft möglichen Auszahlungen des Unternehmens an den Investor hängen maßgeblich von den erwarteten Gewinnen sowie deren rechtlicher und faktischer (insbesondere in Bezug auf die Finanzierbarkeit) Ausschüttbarkeit ab. Nicht entscheidend sind daher die Gewinne, die auf Unternehmensebene erzielt werden, sondern nur jene Gewinne, die auch tatsächlich dem Investor (Gesellschafter, Unternehmenseigner) zufließen. Dies erfordert auch eine Prognose des zukünftigen Ausschüttungsverhaltens des Bewertungsobjektes.

Ertrag (24.2.2019)

fehlenden Link Ertrag auf Finanzieller Überschuss ändern, dort Link Ertrag lö und fett formatieren

Diverse Methoden

Dividend Discount Model (24.2.2019)

eigene Seite schon in Baustelle vorbereitet. Verweis bei Bewertungsverfahren#sonstige_Verfahren einfügen. Bachl (2018), S. 20: In der Literatur taucht auch immer wieder der Begriff des so genannten Dividend Discount Models (DDM) auf. Das DDM ist dem Ertragswertverfahren herkömmlicher Prägung ähnlich und entspricht letztendlich einem Equity-Ansatz, der konsequent auf die dem Investor zufließenden (Netto-) Ausschüttungen abstellt.

Economic Value Added /Residualwertverfahren (24.2.2019)

bereits ind Baustelle Residualgewinnverfahren begonnen mit mehreren Verweisen. Ev ergänzen.

Zukunfts-Vergangenheitsbezug (24.2.2019)

Für das Vergangene zahlt der Kaufmann nichts (Schmalenbach), die Zukunft kann man nur leider nicht greifen (Hager).

  • Ev Aufsatz

Vergangenheitsorientierung:

  • Mittelwertverahren (zB WRV)
  • vereinfachtes EWV

Zukunftsorientierung Diskontierungsverfahren

Was ist mit Multiple? Beta MRP?

Steuer (15.6.2018)

  • Unternehmensteuer
  • (persönliche) Ertragsteuer
  • sonstige Steuern
  • Vereinfachung
  • Transaktionsbedingte Steuern (vgl. unten

Steuern finden sich in der Gewinn-Verlust-Rechnung

  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Z. 18 GKV, Z. 17 UKV) [Hirschler (2019) § 231 Rz. 258]
  • sonstige Steuern (Z. 21 GKV, Z. 20 UKV) [Hirschler (2019) § 231 Rz. 262]
  • Steuern, sofern sie nicht unter Z 18 fallen (Z. 8a GKV) [Hirschler (2019) § 231 Rz. 168]
  • DGA in Sozialer Aufwand (Z. 6b GKV) [Hirschler (2019) § 231 Rz. 134a ff] ausgewiesen oder nur enthalten?

Steuern können aber auch nur als Verbindlichkeit in die Bilanz kommen, wenn der Unternehmer diese nur für das Finanzamt einhebt:

  • Umsatzsteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • DNA

ertragschwaches Unternehmen (14.6.2018)

Vgl. Liquidationswert

Ertragsschwach sind Unternehmen, die nicht einmal die Kapitalkosten erwirtschaften. (Vgl. BStBK (2014) Rz. 52).

Unternehmen / Unternehmensanteil / Beteiligung (2.4.2018)

Bei Bewertungsobjekt#Arten_von_Bewertungsobjekten </u>neue Kapitel einfügen</u>

Unternehmen

in Arbeit: Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Unternehmen

Unternehmensanteile

Unternehmensverbünde (Konzerne)

Betriebe

Teilbetriebe

Kundenstamm

mm

Geschichte der Werte (30.3.2018)

Ordentlicher - Außerordentlicher Wert

Sollte auf römisches Recht zurückgehen. Bei Dok GWE-VKW_entwurf.pdf begonnen.

Gemeiner Wert Verkehrswert

mm

mm

mm

IAS / IFRS (11.3.2018)

mm

Datei:Obj-Subj.pdf (14.1.2018)

Objektive - subjektive - funktionale Werttheorie

aus Unterlage Datei:Obj-Subj.pdf

  • Kölner Funktionenlehre (weiterleitung)

funktionale Unternehmensbewertung bisher Weiterleitung als Text, bei [Geschichte_der_Unternehmensbewertung#Funktionale_Unternehmensbewertung]] Hinweis Hauptartikel

neu;´:Werttheorie

Objektivierung in Fachgutachten

bei Objektivierter Unternehmenswert erg Kapitel

Objektivierung (Entsubjektivierung)

Datei:Obj-Subj.pdf, Kapitel 2

==== Normorientierte Unternehmensbewertung ==== eigenes Lema (bisher Verweis), bei Bewertungsanlass Link, was mach ich mit nicht normorientierte UBW? Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Normwert

Unternehmenskonzept

eigenes lema ev auch für bestehendes Konzept

Literatur Richtlinie: Rz. 79 KFS/BW 1, Rz. 29 IDW S1 Bücher: Bachl (2015), S. 8 f, Wollny (2010), S. 167 ff., WP-Handbuch II (2014), Tz. A 82, Unternehmenskonzept: findet seinen Niederschlag in einer im Regelfall mittelfristigen Unternehmensplanung.27 Wollny (2010), S. 169 sieht die Gleichsetzung von Planung mit Konzept als zu eng gegriffen. Die Planung sei nur ein Teil des Unternehmenskonzeptes. Ein Unternehmenskonzept könnte durch folgende Themenkreise, jeweils dokumentiert durch quantita-tive Planungen und Erläuterungen hierzu, beschrieben werden:28 • die Beschreibung der anzubietenden Produkte und Dienstleistungen (Ist und Plan), • die Beschreibung der zu bearbeitenden Märkte (Ist und Plan), • die Beschreibung der Rolle des Unternehmens auf diesen Märkten (Ist und Plan), • die Beschreibung der notwendigen Kapazitäten hinsichtlich Menschen, Produktionsmittel und Fi-nanzen (Ist und Plan), • die Beschreibung der Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Produktion, Ver-trieb und Finanzen, um diese Ziele zu erreichen. Wichtig ist zunächst die Festlegung auf das zum Bewertungsstichtag bestehende Unternehmenskon-zept. Nur jene Zukunftserwartungen dürfen in die Bewertung einfließen, die auf Basis des vorhandenen Unternehmenskonzeptes vernünftigerweise realisiert werden können. Jene Effekte, die sich aus dem Verkauf oder Erwerb des Unternehmens selbst ergeben (zB Synergieeffekte), sind bei objektivierten Bewertungen nicht zu berücksichtigen. 29

Synergie (17.11.2017)

Begriff aus subj-obj Hinweis Wiki insbesondere Wirtschaft https://de.wikipedia.org/wiki/Synergiepotenzial

  • echt - unecht
  • realisiert - nn realisiert

Wissenschaftstheoretische Einordnung der Unternehmensbewertung (18.10.2017)

Die Unternehmensbewertung ist Bestandteil der Betriebswirtschaftslehre. Die Investitionstheorie befasst sich mit den Günstigkeitsüberlegungen Wort von Vermögensgegenständen, die Unternehmensbewertung mit der von Unternehmen(bzw. Teilen von Unternehmen link Bewertungseinheit?

https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebswirtschaftslehre https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzwirtschaft

Planplausibilisierung (17.10.2017)

  • formelle- materielle Plausibilisierung Passt hier?
  • Vergangenheits-, Markt- und Umweltanalyse

Ergebnisplausibilisierung (17.10.2017)

  • formelle- materielle Plausibilisierung
  • Börsenkurse, Transaktionspreise (tatsächlich oder auch einzelne vergleichbare?
  • Vergleichsverfahren

Schlüssigkeit (16.10.2017)

mE passend wie Schlüssel und Schloß Stand der Wissenschaft Denkgesetze sind Eigenschaften von schlüssig

technischer Bewertungsstichtag (15.10.2017)

Fällt der Bewertungsstichtag nicht mit dem Ende eines Geschäftsjahres zusammen wird meist ein technischer Bewertungsstichtag gewählt und der Wert von diesem auf den tatsächlichenn Stichtag übergeleitet. auf Unterlage Bewertugnsstichtag warten ev eigene Unterlage erstellen

Bilanzbegriffe (9.10.2017)

  1. NOPLAT Wiki
  2. NOPAT = Net Operating Profit After Taxes Wiki
  3. EBI = Earnings Before Interest Wiki (bei NOPLAT)

BDU (9.10.2017)

Fortführungsphase (16.9.2017)

  • link auf Rentenphase ändern und Weiterleitungsseite
  • (Unternehmensdauer, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Terminal Value, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Mehrphasenmodell) bei: Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Rentenphase

Verbundberücksichtigungsprinzip (13.9.2017)

(ex GoB) Bücher: Fleischer / Hüttemann (2015), S. 99,

Verbund- oder Synergieeffekte beschreiben eine Veränderung des zukünftigen 26 Ertrags (oder Cashflows), die durch einen Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen entstehen und größer sind als die Summe der zukünftigen Erträge (oder Cashflows) der Unternehmen auf stand alone Basis. Das Verbundberücksichtigungsprinzip stellt ebenfalls einen Grundsatz ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung dar; eine Nichtberücksichtigung von Verbundeffekten wäre als Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung zu werten.1 Der IDW S 1 2008 unterscheidet zwischen echten und unechten Synergieeffekten. Hiernach sind unechte Synergieeffekte „dadurch gekennzeichnet, dass sie sich ohne Durchführung der dem Bewertungsanlass zugrunde liegenden Maßnahme realisieren lassen." Fleischer / Hüttemann (2015), S. 99

Synergieeffekte schreiben, dort diesen Text einfügen und Verbundberücksichtigungsprinzip als Weiterleitung.==> Bisher weiterleitung zu GoU

Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen

• Baldauf / Pummerer: „Transaktionsbedingte Ertragsteuern bei der Bewertung personenbezogener Unternehmen“, RWZ 2006/77 • Mandl / Rabel: „Gegenüberstellung der neuen Fachgutachten IDW S 1 und KFS BW 1“, RWZ 2006/33 • Wagner: „Unterschiedliche Wirkungen bewertungsbedingter und transaktionsbedingter latenter Ertragsteuern“, WPg 2008, 834 • Pummerer: „Unternehmensbewertung für KMU“, Linde 2015 zitiert: Pummerer (2015), S. 146 ff;

Länger Offen - versteckt (mit Dat)

nach Datum sortiert, nach 12 Monaten nur Stichwort, Rest versteckt

Erledigt (mit Link)

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2019

2020

Verweis Muster

Benutzer:Peter Hager/Musterseite

Einzelnachweise

  1. Einzelreferenz
  2. 2,0 2,1 Referenztext
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  6. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  7. Vgl. Hirschler (2019) § 225 Rz.2
  8. Vgl. Hirschler (2019) § 225 Rz.4
  9. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  10. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  11. Vgl. Lechner ua (2010), S. 229
  12. Vgl. Lechner ua (2010), S. 229
  13. Vgl. Lechner ua (2010), S. 229
  14. Vgl. Lechner ua (2010), S. 665
  15. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  16. Lechner ua (2010), S. 903
  17. Lechner ua (2010), S. 907 f
  18. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  19. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  20. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  21. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  22. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  23. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  24. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  25. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  26. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 27.12.2019
  27. Bei Wikipedia, Stichwort:Passivierungsverbot nur eine Aussage zur Rückstellung
  28. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  29. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  30. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  31. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  32. Vgl. § 196 UGB[1]
  33. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  34. Wikipedia, Stichwort: Opportunitätskosten, abgefragt 15.7.2019
  35. Wikipedia, Stichwort: Opportunitätskosten, abgefragt 15.7.2019
  36. Wikipedia, Stichwort: Opportunitätskosten, abgefragt 15.7.2019
  37. Wikipedia, Stichwort: Opportunitätserlös, abgefragt 15.7.2019
  38. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  39. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  40. Liste_der_verwendeten_Formeln
  41. Liste_der_verwendeten_Formeln
  42. Liste_der_verwendeten_Formeln
  43. Liste_der_verwendeten_Formeln
  44. Liste_der_verwendeten_Formeln
  45. Liste_der_verwendeten_Formeln
  46. Wikipedia, Stichwort:Rentabilität, abgefragt 10.7.2019
  47. Wikipedia, Stichwort:Rendite, abgefragt 10.7.2019
  48. Wikipedia, Stichwort:Rendite, abgefragt 10.7.2019
  49. Wikipedia, Stichwort: Rentabilität, abgefragt 10.7.2019
  50. Gräfer (2008), S 61 zitiert bei Kütting / Weber (2009), 317
  51. Kruschwitz (2009)
  52. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 10.7.2019
  53. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt .7.2019
  54. Wikipedia, Stichwort: Rentabilität, abgefragt 10.7.2019
  55. Wikipedia, Stichwort: Rentabilität, abgefragt 10.7.2019
  56. Wikipedia, Stichwort: Rentabilität, abgefragt 10.7.2019
  57. Auer (2004), S. 88
  58. Auer (2004), S. 88
  59. Auer (2004), S. 88
  60. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt .7.2019
  61. Wikipedia, Stichwort: Fundamentalanalyse, abgefragt 1.7.2019
  62. Wikipedia, Stichwort:Rentabilität, abgefragt: 1.7.2019
  63. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt .7.2019
  64. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt .7.2019
  65. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt .7.2019
  66. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt .7.2019
  67. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  68. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  69. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  70. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  71. Auer (2004), 115
  72. Wikipedia, Stichwort: Kurs-Gewinn-Verhältnis, abgefragt 30.6.2019
  73. Wikipedia, Stichwort: Kurs-Buchwert-Verhältnis, abgefragt 30.6.2019
  74. https://de.wikipedia.org/wiki/Fundamentalanalyse#Kurs-Buchwert-Verhältnis Wikipedia, Stichwort: Fundamentalanalyse], abgefragt 30.6.2019
  75. Wikipedia Stichwort: Kurs-Umsatz-Verhältnis, abgefragt 1.7.2019
  76. Wikipedia Stichwort: Kurs-Umsatz-Verhältnis, abgefragt 1.7.2019
  77. Wikipedia, Stichwort: Kurs-Cashflow-Verhältnis, abgefragt 1.7.2019
  78. Wikipedia, Stichwort: Fundamentalanalyse, abgefragt 1.7.2019
  79. Wikipedia, Stichwort:Rentabilität, abgefragt: 1.7.2019
  80. Wikipedia, Stichwort:Fundamentalanalyse, abgefragt: 1.7.2019
  81. Wikipedia, Stichwort:Fundamentalanalyse, abgefragt: 1.7.2019
  82. Wikipedia, Stichwort: Technische Analyse, abgefragt 1.7.2019
  83. Vgl. BStBK (2014), Rz. 25
  84. Vgl. BStBK (2014), Rz. 26
  85. Aschauer / Purtscher (2013), S. 86