Aktie

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Die Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland auch Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft.[1]

Die Aktie verbrieft dem Aktionär einen Anteil am Grundkapital einer AG. Damit wird ein bestimmtes Beteiligungsverhältnis zum Ausdruck gebracht. Die Aktie ist nicht teilbar, es kann aber Miteigentum daran begründet werden. Mit der Aktie wird weiters auch eine Mitgliedschaft an einer AG zum Ausdruck gebracht. Mit jeder Aktie sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. Die Aktie ist weiters ein Wertpapier, welches das Mitgliedschaftsrecht verbrieft (Aktienurkunde). [2]

Bestandteile

Sie besteht aus drei Komponenten: [3]

  • der Haupturkunde,
  • dem Dividenden-(Gewinn-)schein (oftmals werden diese für mehrere Jahre in Form eines Bogens ausgegeben, von welchem die einzelnen Kupons bei Bedarf abgetrennt werden können) sowie den
  • Talons (Erneuerungsscheine), die zum Bezug neuer Gewinnanteilsscheine berechtigen.

In der Praxis werden bei börsenotierten AG keine Urkunden mehr ausgegeben, sondern eine Dauersammelurkunde bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt.[4]

Aktiengattungen und -typen

Mit Aktien können unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sein (Aktiengattungen). Bei Aktientypen zieht die Differenzierung hingegen keine unterschiedliche Rechtsstellung nach sich.[5]

Unterscheidung nach:

  • Übertragbarkeit:[7]
    • Inhaberaktien
    • Namensaktien
      • Vinkulierte Namensaktien
  • Unternehmensanteil:
    • Nennbetragsaktien (auch Nennwertaktien)
    • Stückaktien als unechte nennwertlose Aktien (bzw. Quotenaktien als echte nennwertlose Aktien).

Ein Zwischenschein (Bezugsrecht) wird an Stelle der Aktien ausgegeben. Nach Ausstellung der endgültigen Aktie wird der Zwischenschein durch die Aktie ersetzt bzw. das Bezugsrecht erlischt.

Junge Aktien

Junge Aktie sind am Aktienmarkt jene Aktien, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung ausgegeben werden.[8] Zu ihrem Erwerb ist idR ein Bezugsrecht erforderlich.

Die jungen Aktien werden zu alten Aktien, wenn sie diesen in allen Rechten, z. B. volle Dividendenberechtigung, gleichgestellt sind.[9]

Mit Abschluss der kommenden Hauptversammlung werden junge Aktien voll dividendenberechtigt. Damit entfällt der Zusatz junge Aktien auf dem Kurszettel.[10]

Weblinks

Alte Aktien

Als alte Aktien bezeichnet man jene Aktien, die bereits vor einer Kapitalerhöhung im Umlauf sind.[11] Sie besitzen idR ein Bezugsrecht auf junge Aktien.

Weblinks

Eigene Aktien

Eigene Aktien sind Aktien, die durch die AG selbst erworben werden.[12]

Der Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft (oder Tochterunternehmen oder Treuhänder der Gesellschaft bzw. Tochterunternehmens) ist grundsätzlich verboten. Bei Kapitalerhöhung ausnahmslos, später in Ausnahmefällen zur Schadensabwehr eingeschränkt zulässig.[13]

Der bilanzielle Ausweis erfolgt gem. § 229 Abs. 1 UGB in einer Vorspalte als offener Abzug von dem Posten Nennkapital. Im AktG und in der urspünglichen Fassung des RLG erfolgte der Ausweis im Umlaufvermögen § 224 (2) B III. Wertpapiere und Anteile.

Börsengang

siehe auch-> Emission

Unter einem Börsengang wird die Notierungsaufnahme der Aktien eines Unternehmens in einem organisierten Kapitalmarkt (Börse) verstanden. [14] Die Abwicklung des Börsengangs wird meist von einer Investmentbank vorgenommen.

Börsenabgang

Bei dem Börsenabgang (Delisting oder Börsenrückzug) handelt es sich um die dauerhafte Einstellung der Börsennotiz einer kapitalmarktaktiven Kapitalgesellschaft (meist einer Aktiengesellschaft). Demgegenüber bezeichnet Downlisting oder Downgrading den Wechsel in ein Börsensegment mit niedrigeren Anforderungen, etwa vom regulierten Markt in den Freiverkehr.[15]

Nach einem Delisting ist ein erneuter Börsengang Börsengang möglich, der in Verbindung mit einem Aktienangebot auch Re-IPO genannt wird.[16]

  • )

Aktienkurse

siehe auch-> Börsenkurs

Der Aktienkurs ist der an der Börse festgestellte Preis der Aktien.

Quellen historischer Aktienkurse:

Liquidität

siehe auch-> Liquidität (Begriff)

Liquidität ist die Möglichkeit Aktien, Wertpapiere oder andere Werte möglichst schnell zu kaufen und zu verkaufen bzw. in Bargeld umwandeln zu können (= Veräußerbarkeit). [20]

Literatur

Gesetz

  • AktG

Fachliteratur

  • Rieder / Huemer (2016)
  • Kastner ua (1990)?

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Aktie, abgefragt 8.5.2020
  2. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
  3. Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
  4. Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
  5. Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
  6. Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 346 f.
  7. Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 345 f.
  8. </u> Wikipedia, Stichwort: Junge Aktie, abgefragt 12.2.2025.
  9. </u> Wikipedia, Stichwort: Junge Aktie, abgefragt 12.2.2025.
  10. Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Junge Aktie, abgefragt 12.2.2025.
  11. Wiener Börse - Börsenlexikon, Stichwort: Alte Aktie, abgefragt 12.2.2025.
  12. Rieder / Huemer (2016), S. 349.
  13. Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 349.
  14. Wikipedia, Stichwort: Börsengang, abgefragt 25.10.2020
  15. Wikipedia, Stichwort: Delisting, abgefragt 27.2.2021.
  16. Wikipedia, Stichwort: Börsengang, abgefragt 25.10.2020
  17. Wikipedia, Stichwort: Onvista, abgefragt 25.10.2020
  18. Wikipedia, Stichwort: Wiener Börse, abgefragt 25.10.2020
  19. Wikipedia, Stichwort: Börse Frankfurt, abgefragt 25.10.2020
  20. www.wienerborse.at, Börsenlexikon, Stichwort Liquidität, abgefragt 13.7.2021.