Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Februar 2023, 04:23 Uhr
Hinweis:
Inhaltsverzeichnis
- 1 Neu (mit Dat)
- 1.1 NN (.02.2023)
- 1.2 Sicherheit (18.02.2023)
- 1.3 Rendite (18.02.2023)
- 1.4 Mitunternehmerschaft (18.02.2023)
- 1.5 Kalkulatorische Kosten (11.01.2023)
- 1.6 Kalkulatorische Abschreibung (11.01.2023)
- 1.7 Bilanzrecht (07.01.2023)
- 1.8 Investition (04.01.2023)
- 1.9 Forderungs- / Verbindlichkeitsspiegel (31.12.2022)
- 1.10 Jahresabschlussanalyse JAA (19.12.2022)
- 1.11 außerordentliches und periodenfremdes Ergebnis (19.12.2022)
- 1.12 Steuer (10.12.2022)
- 1.13 Börsennotierte Unternehmen (4.12.2022)
- 1.14 Pagatorik-Diskontierung-Nominalwert (1.12.2022)
- 1.15 Ökonomisches Prinzip (29.11.2022)
- 1.16 Produkt(Markt)phase (28.11.2022)
- 1.17 Gewinnermittlungszeitraum (20.11.2022)
- 1.18 Markt (17.11.2022)
- 1.19 Gut und Dienstleistung (17.11.2022)
- 1.20
Abgabe / Transferzahlung (9.11.2022) - 1.21 Liquider Markt (2.11.2022)
- 1.22 Kennzahl (Übersicht) (30.10.2022)
- 1.23 Weitere Werte (25.10.2022)
- 1.24 Familienverträge (8.10.2022)
- 1.25 Recht (5.10.2022)
- 1.26 Unternehmensrecht aufteilen (5.10.2022)
- 1.27 Transaktion (1.10.2022)
- 1.28 Kreditkosten (25.9.2022)
- 1.29 Insolvenz (11.9.2022)
- 1.30 Business Judgement Rule (30.7.2022)
- 1.31 Fairness Opinion (30.7.2022)
- 1.32 Vermögenswert (27.7.2022)
- 1.33 Wertänderung (13.7.2022)
- 1.34 Jahresabschlussanalyse (28.5.2022)
- 1.35 Abschreibung (22.5.2022)
- 1.36 Liquidation (12.5.2022)
- 1.37 Entnahme- / Ausschüttungssperre (5.5.2022)
- 1.38 Person (11.3.2022)
- 1.39 Markteffizienz (13.2.2022)
- 1.40 Wachstumsäquivalenz (29.1.2022)
- 1.41 Risiko (30.12.2021)
- 1.42 Offenlegung und Prüfung (21.12.2021)
- 1.43 Marktpreis (19.12.2021)
- 1.44 Kapitalmarkttheorie (18.12.2021)
- 1.45 Multiplikatoren (10.12.2021)
- 1.46 Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) (10.12.2021)
- 1.47 Standardsetter-Standards (10.11.2021)
- 1.48 Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks (4.11.2021)
- 1.49 Kapitalmaßnahmen (22.9.2021)
- 1.50 ausstehende Einlage (22.9.2021)
- 1.51 Investor (22.9.2021)
- 1.52 Werttreiber (18.9.2021)
- 1.53 Economic Value Added & Market Value Added (13.9.2021)
- 1.54 Beteiligungsbewertung (13.9.2021)
- 1.55 Wertorientierte Unternehmenssteuerung und Managementvergütung (12.9.2021)
- 1.56 Gewinnanteil (31.8.2021)
- 1.57 Dividende (24.8.2021)
- 1.58 betriebswirtschaftliches Eigenkapital (16.8.2021)
- 1.59 Jahresabschlussanalyse (20.6.2021)
- 1.60 Zukunftsbezogenheitsprinzip (18.6.2021)
- 1.61 Offenlegung (UGB) (6.6.2021)
- 1.62 Kaufpreisallokation (14.5.2021)
- 1.63 Wahrer Wert (10.5.2021)
- 1.64 Bewertung - Wertfindung (17.3.2021)
- 1.65 Kapitalbeteiligung (8.3.2021)
- 1.66 Umgründung (1.3.2021)
- 1.67 Unternehmensleitung (29.1.2021)
- 1.68 Transaktionskosten (21.1.2021)
- 1.69 Unternehmenskauf (21.1.2021)
- 1.70 Liste der verwendeten Literatur (18.1.2021)
- 1.71 Gewinn- Vermögensanteil (7.1.2021)
- 1.72 Eigenfinanzierung (20.12.2020)
- 1.73 ao Ergebnis (8.12.2020)
- 1.74 Kapitalanteile (29.11.2020)
- 1.75 Personengesellschaft - Anteilsbewertung (7.11.2020)
- 1.76 Bewertungsobjekt (8.10.2020)
- 1.77 Net Asset Value (16.8.2020)
- 1.78 Paketzuschlag (4.8.2020)
- 1.79 Corona (17.7.2020)
- 1.80 Impairmenttest (23.6.2020)
- 1.81 Berater (6.5.2020)
- 1.82 Kapitalmarkttheoretische Modelle (20.4.2020)
- 1.83 Zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten (7.4.2020)
- 1.84 Arbitrage Pricing Theory (4.4.2020)
- 1.85 Modigliani / Miller (30.3.2020)
- 1.86 CAPM (23.3.2020)
- 1.87 Diskontierungszins (20.3.2020)
- 1.88 Buchung + Konto (12.3.2020)
- 1.89 Übersicht Rechnungswesen (19.2.2020)
- 1.90 Jahresabschlussanalyse (19.2.2020)
- 1.91 Fachzeitschriften-Unternehmensbewertung (14.2.2020)
- 1.92 Überschuldung (3.2.2020)
- 1.93 Fristigkeit (27.1.2020)
- 1.94 Bilanzkennzahlen (31.12.2019)
- 1.95 Erfolgskennzahlen (31.12.2019)
- 1.96 Finanzplan (29.12.2019)
- 1.97 Bewertung Rechnungswesen (26.7.2019)
- 1.98 Wertminderung und Beibehaltung (26.7.2019)
- 1.99 Anglizismen (26.7.2019)
- 1.100 Rentabilität (9.7.2019)
- 1.101 Seiten löschen (7.7.2019)
- 1.102 Weiterleitung teilen (6.7.2019)
- 1.103 Neuwert-Zeitwert-Wiederbeschaffungskosten (6.7.2019)
- 1.104 Basiszins (3.7.2019)
- 1.105 Berater (2.7.2019)
- 1.106 Wertpapieranalyse (30.6.2019)
- 1.107 Avalprovision (16.6.2019)
- 1.108 Unternehmenskauf (12.6.2019)
- 1.109 Vergleiche (16.5.2019)
- 1.110 Extrapolationsphase (16.5.2019)
- 1.111 Ertrag / Cash Flow (8.3.2019)
- 1.112 Bewertungdaten (2.3.2019)
- 1.113 Bachl (2018) Stichwörter (24.2.2019)
- 1.114 Zukunfts-Vergangenheitsbezug (24.2.2019)
- 1.115 ertragschwaches Unternehmen (14.6.2018)
- 1.116 Geschichte der Werte (30.3.2018)
- 1.117 Datei:Obj-Subj.pdf (14.1.2018)
- 1.118 Synergie (17.11.2017)
- 1.119 Wissenschaftstheoretische Einordnung der Unternehmensbewertung (18.10.2017)
- 1.120 Planplausibilisierung (17.10.2017)
- 1.121 Ergebnisplausibilisierung (17.10.2017)
- 1.122 Schlüssigkeit (16.10.2017)
- 1.123 technischer Bewertungsstichtag (15.10.2017)
- 1.124 Fortführungsphase (16.9.2017)
- 2 Länger Offen - versteckt (mit Dat)
- 3 Erledigt (mit Link)
- 4 Verweis Muster
- 5 Einzelnachweise
Neu (mit Dat)
nach Datum absteigend sortiert, nach 6 Monaten zu länger offen
NN (.02.2023)
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
mm
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Sicherheit (18.02.2023)
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* Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
ev* Mathematischer Begriff
* Rechnungswesen
- Steuerrecht
ev* Unternehmensbewertung
* Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Seiten:
-
Sicherheit (Begriff) - Sicherheit bisher Weiterleitung Entscheidung unter Sicherheit
- Sicherheitsleistung Weiterleitung Sicherheit (Begriff)#Sicherheitsleistung (Kaution)
- Risiko bisher Weiterleitung Entscheidung unter Risiko
- Siehe auch Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Risiko (30.12.2021)
- und Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Risiko
- Unsicherheit bisher Weiterleitung Entscheidung unter Unsicherheit
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Sicherheit (Begriff)
(zT) ok
bisher Sicherheit (lat. Securitas) bezeichnet
- den Zustand, in welchem man kein Übel zu fürchten hat. Man unterscheidet
- physische S., als den Zustand des Menschen, welcher sich gegen Naturübel, wie Krankheit, Feuersbrunst etc. möglich geschützt fühlt; u.
- (moralische S.), als Zustand desjenigen, welcher in der Tugend so befestigt ist, daß er keine Versuchung zum Bösen fürchten darf, od. der sich in diesem Zustande wähnt;
- rechtliche S., der Zustand des Menschen, worin er durch den Staat sein Leben u. sein Eigenthum geschützt sieht. [10]
- die Gewissheit, das etwas eintritt (Sicherheit);
- steht sinngemäß für ein Unterpfand (Kaution).
neu ....
- rechtliche S., der Zustand des Menschen, worin er durch den Staat sein Leben u. sein Eigenthum geschützt sieht. [11]
- wirtschaftliche S., der Zustand, eines Individuums oder eines Kollektivs, bei dem das Vorhandensein der materiellen oder finanziellen Mittel für die Existenz
oder für vorgesehene oder geplanten Abläufe und Vorhabenim vorgesehenen Zeitraum für ein Wirtschaftssubjekt gewährleistet ist.Dies kann sowohl das einzelne Individuum betreffen als auch Kollektive (betriebswirtschaftliche Unternehmen oder ganze Staaten).[19][12] - Sicherheit einer Investition 'erg'
Rendite (18.02.2023)
hlf (lö)
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
ex Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Investor#Rendite
- Fehlende Links:
siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)
Die Liquidität sagt etwas darüber aus, wie schnell ein Anleger ohne Veräußerungsverluste die Anlage wieder in Geld umwandeln kann. Bei hoher Rendite und gleichzeitig hohem Finanzrisiko ist wiederum die Liquidität eingeschränkt. Die Anlageobjekte können je nach Erfüllbarkeit der Anlageziele in Risikoklassen eingeteilt werden. Risikoscheue Anleger ziehen Sicherheit und Liquidität vor, risikofreudige präferieren dagegen die Rendite und nehmen bewusst hohe Finanzrisiken in Kauf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage
https://de.wikipedia.org/wiki/Rendite
https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilität
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/rentabilitaet-45028
Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Erfolgsanalyse#Rentabilität
eigene
Ertrag
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
- Ertrag betrifft Berechnungsgröße des Ertragswertverfahrens
- Ertrag (Begriff)
- Ertrag (Rechnungswesen)
- Ertragslage (Weiterleitung Jahresabschluss#Generalnorm)
- Ertragskraft fe, Hinweis auf Zukunftserfolg
fe
eigene
mm
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Mitunternehmerschaft (18.02.2023)
ergänzen Personengesellschaft - Kategorie:
- Steuerrecht
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Mitunternehmerschaft Eine Mitunternehmerschaft ist der Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischen Personen (Mitunternehmer) zur gemeinsamen Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünften aus Gewerbebetrieb oder Einkünften aus selbständiger Arbeit.
Mitunternehmerschaft ist ein rein steuerrechtlicher Begriff. Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, wer als Gesellschafter einer Personengesellschaft Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann.
Das Ergebnis einer Mitunternehmerschaft wird nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und verfahrensrechtlich nach § 179, § 180 AO gesondert und einheitlich für alle Beteiligten festgestellt und auf die Mitunternehmer verteilt.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/mitunternehmerschaft-38838
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mehrheit von Mitunternehmern.
1. Einkommensteuer: Die Mitunternehmerschaft selbst ist nicht steuerpflichtig, sondern die Mitunternehmer.
2. Die Feststellung der Gewinnanteile der einzelnen Mitunternehmer erfolgt durch einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung (§§ 179 f. AO).
3. Bewertung: Alle Wirtschaftsgüter, die einer Mitunternehmerschaft gehören, bilden eine wirtschaftliche Einheit und sind dem Betriebsvermögen zuzurechnen (§ 97 BewG).
EStR Rz. 1508 ff 5801 Personengesellschaften und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind kein Steuersubjekt und damit als solche nicht einkommensteuerpflichtig. Die Gewinne der Personengesellschaft werden im Wege der Gewinnfeststellung anteilig bei ihren Gesellschaftern erfasst. Gesellschafter von Personengesellschaften können natürliche und juristische Personen sein. 19.1.2 Begriff 5802 Mitunternehmerschaft ist kein unternehmensrechtlicher, sondern ein rein steuerlicher Begriff. Als Mitunternehmerschaften gelten nur solche Personengesellschaften, die im Rahmen eines Betriebes unternehmerisch tätig sind. Ihre Gesellschafter als Mitunternehmer erzielen daher betriebliche Einkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb). 5803 Der Gewinn/Verlust der Mitunternehmerschaft wird nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften (§§ 4 bis 14 EStG 1988, § 17 EStG 1988) ermittelt und unter Beachtung der besonderen Leistungsbeziehungen (§ 21 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, § 22 Z 3 EStG 1988, § 23 Z 2 EStG 1988) auf die einzelnen Mitunternehmer verteilt und zur Einkommensbesteuerung erfasst. Ist an einer Mitunternehmerschaft eine andere Mitunternehmerschaft beteiligt, dann vermittelt diese den an ihr beteiligten natürlichen oder juristischen Personen Mitunternehmerstellung, die Anteile an den Einkünften der Mutter- Personengesellschaft werden festgestellt und bei den Gesellschaftern der Tochter- Personengesellschaft gemäß ihrem Beteiligungsverhältnis erfasst.
5804 Mitunternehmer ist nur, wer Unternehmerwagnis eingeht (Entfalten von Unternehmerinitiative und Übernahme von Unternehmerrisiko). Das Zutreffen dieser Voraussetzungen ist grundsätzlich für jeden Gesellschafter einer Personengesellschaft zu prüfen.
19.1.2.1 Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko 5805 Unternehmerinitiative entfaltet, wer betriebliche Abläufe mitgestaltet, indem er entweder die Geschäfte führt oder Stimmrechte ausübt oder Kontroll- und Widerspruchsrechte wahrnimmt (VwGH 29.6.1995, 94/15/0103). Es ist nicht notwendig, dass er die ihm zustehenden Rechte auch tatsächlich wahrnimmt, es reicht die Möglichkeit dazu. 5805a Keine mitunternehmerische Betätigung wird durch eine bloße Gebrauchsregelung gemeinschaftlicher Wirtschaftsgüter begründet. Die im Zuge einer solchen Gebrauchsregelung zu leistenden Zahlungen auf ein Gemeinschaftskonto zur Deckung der Betriebskosten stellen daher keine Einkünfte dar (VwGH 27.2.2014, 2011/15/0082, zu einem gemeinschaftlichen Erwerb und Nutzung landwirtschaftlicher Maschinen). 5806 Unternehmerrisiko übernimmt, wer an den wirtschaftlichen Risken des Unternehmens teilnimmt. Der Mitunternehmer hat Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens mitzutragen. IdR zeigt sich dies in der Beteiligung am Gewinn/Verlust, den stillen Reserven und dem Firmenwert der Gesellschaft, aber auch in der Haftung für Gesellschaftsschulden. Trotz fehlender Mitunternehmerinitiative ist die Mitunternehmerstellung des atypisch stillen Gesellschafters wegen seiner Teilnahme an den stillen Reserven und am Firmenwert zu bejahen (VwGH 23.2.1994, 93/15/0163). Grundsätzlich wird die Mitunternehmerstellung nach dem Vorliegen von Unternehmerwagnis insgesamt zu beurteilen sein, dh., dass zu geringe Unternehmerinitiative durch höheres Unternehmerrisiko kompensiert wird. 5807 Mitunternehmerstellung liegt nicht vor, wenn der
Formulierung StR1 Mitunternehmerschaft § 23 EStG; EStR Rz 5802 ff; Dor § Rz; Hir § Rz ; HHR § Rz ; HR § Rz ; JAK § 23 Rz 121 ff; QS § Rz ; Als Mitunternehmerschaften gelten Perso-nengesellschaften und vereinigungen, die im Rahmen eines Betriebes unternehmerisch tätig sind. Merkmale: • Personengesellschaft • Betrieb • unternehmerische Tätigkeit
Querverweis • Vermögensverwaltende Personengesell-schaft •
Vermögensverwaltung § 32 BAO; § EStG; § UGB EStR Rz ; Dor § Rz; Hir § Rz ; HHR § Rz ; HR § Rz ; JAK § Rz ; QS § Rz ;
Vermögensverwaltung (im Sinn der Abga-benvorschriften): liegt insbesondere vor, wenn Vermögen ge-nutzt (Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet) wird. Das Charakteristikum der Vermögensver-waltung liegt in der Nutzung des Vermögens. Die Vermögensverwaltung wird in § 32 BAO durch die verzinsliche Anlage von Kapitalver-mögen und die Vermietung oder Verpachtung von unbeweglichem Vermögen umschrieben. Diese Beispiele grenzen die Vermögensverwal-tung nicht endgültig ab, Die Definition erfolgt letztlich danach ob die Tätigkeit nicht dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffas-sung einen Gewerbebetrieb ausmacht. Querverweis • Betrieb • (Einkünfte aus) Gewerbebetrieb) •
eigene
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Kalkulatorische Kosten (11.01.2023)
ergänzen / neue Seite:
siehe auch->
- Kostenrechnung: Rechnungswesen#Kostenrechnung
- Leistung (Kostenrechnung): Erfolg#Betriebserfolg
- Kosten: Erfolg#Betriebserfolg
- Fixkosten: Wiki
- Variable Kosten: Wiki
- Opportunitätskosten: Nutzen#Opportunitätskosten
- Pagatorik Wiki
- Betriebserfolg: Erfolg#Betriebserfolg
eigene
mm
- Weiterleitung:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Kalkulatorische Abschreibung (11.01.2023)
ergänzen vor Abschreibung#außerplanmäßige Abschreibung (Teilwertabschreibung)
Kalkulatorische Abschreibung
- Weiterleitung: Kalkulatorische Abschreibung - Kategorie:
- Rechnungswesen
ev * Wirtschaftswissenschaft
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Kalkulatorische_Abschreibung Die kalkulatorische Abschreibung ist im Rechnungswesen ein Teil der kalkulatorischen Kosten, die den tatsächlichen Werteverzehr vom Sachanlagevermögen unabhängig von handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Schranken zugrunde legen.
Es gibt Kostenarten im Unternehmen, die nicht als Aufwand (pagatorische Kosten) in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheinen, aber dennoch bei der Kalkulation in der Kostenrechnung berücksichtigt werden müssen. Diese Zusatzkosten oder Anderskosten werden in der unternehmensinternen Preiskalkulation verwendet, damit sie die Selbstkosten der Kostenträger mit dem effektiven Werteverzehr belasten. Zu diesen kalkulatorischen Kosten gehören im Einzelnen Abschreibungen, Zinsen, Mieten, Unternehmerlohn und Wagnisse.[1
Berechnung:
Siehe auch
- kalkulatorischer Unternehmerlohn
- kalkulatorische Zinsen
- kalkulatorische Miete
- kalkulatorisches Wagnis
- kalkulatorische Erlöse
- kalkulatorischer Gewinn
eigene
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Bilanzrecht (07.01.2023)
Investition (04.01.2023)
siehe auch:
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Gläubiger (2.2.2023)
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Investor (22.9.2021
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Vermögensanalyse#Nettoinvestition + Gesamtinvestition
fehlende Links:
- Investition (bisher Wiki)
- Investor
- Investitionsdeckung vgl. Liquiditätsanalyse
- Investitionsrechnung (bisher Wiki)
Investition (lö)
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Investition
Volkswirtschaftslehre Literatur
Investitionsrechnung (lö)
https://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsrechnung
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investitionsrechnung-41465
c) Die dynamische Amortisationsrechnung ermittelt den Zeitraum, der vergeht, bis die ursprünglichen Investitionsauszahlungen unter Berücksichtigung von Zinsen zurückgeflossen sind.
e) Die modifizierte interne Zinsfußmethode verwendet ebenfalls eine prozentuale Zielgröße, wobei jedoch die problematische implizite Wiederanlageprämisse der internen Zinsfußmethode durch eine realitätsnähere Wiederanlageprämisse ersetzt wird (z.B. Anlage zur durchschnittlichen Unternehmensrentabilität).
f) Die Kapitalwertrate setzt den Kapitalwert ins Verhältnis zum investierten Kapital und ist damit ebenfalls eine relative Zielgröße. Diese dimensionslose Größe beschreibt den relativen Beitrag, um den sich das Vermögen des Investors infolge eines Investitionsprojektes erhöht.
3. Aussagefähigkeit: Die dynamischen Investitionsrechenverfahren zeichnen sich durch ihre Zahlungs- und Zukunftsorientierung sowie durch die Berücksichtigung des Opportunitätskostenprinzips aus. Damit werden die Investoren unmittelbar darüber informiert, welchen Beitrag ein Investitionsprojekt zur Erfüllung ihrer finanzwirtschaftlichen Ziele leistet. Grenzen der dynamischen Investitionsrechenverfahren resultieren aus dem für die Ermittlung der Zahlungsreihe erforderlichen Planungs- und Prognoseaufwand sowie auf der ebenfalls aufwändigen Ableitung des relevanten Kalkulationszinssatzes.
Berücksichtigung von Steuern
In der Unternehmenspraxis lösen Investitionsentscheidungen regelmäßig steuerliche Konsequenzen aus, sodass Steuern bei der Investitionsbeurteilung zu berücksichtigen sind. Es wird dabei zwischen gewinnunabhängigen und gewinnabhängigen Steuerarten unterschieden.
1. Gewinnunabhängige Steuern sind Substanz- oder Verbrauchsteuern (z.B. Grundsteuer, Mineralölsteuer). Diese Steuerzahlungen sind Auszahlungen, die bei der Prognose der Zahlungsreihe analog zu anderen betrieblichen Auszahlungen geplant werden. Die Umsatzsteuer ist ebenfalls eine gewinnunabhängige Steuerart, die letztlich vom Endverbraucher getragen wird. Bei den vom Unternehmen vereinnahmten Umsatzsteuerzahlungen handelt es sich um durchlaufende Posten, die um die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) vermindert und an den Fiskus abgeführt wird. In der Investitionsrechnung ist die Umsatzsteuer daher nicht zu berücksichtigen.
2. Gewinn- bzw. ertragsabhängige Steuern (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) mindern ebenfalls die zukünftigen Einzahlungsüberschüsse. Steuerbemessungsgrundlage sind allerdings nicht die Einzahlungsüberschüsse, sondern der steuerpflichtige Gewinn. Daher werden die Steuerzahlungen in der Investitionsrechnung üblicherweise durch ein Näherungsverfahren bestimmt. Hierzu werden die betrieblichen Einzahlungsüberschüsse um die steuerrechtlich relevanten Abschreibungen (Absetzung für Abnutzung (AfA)) vermindert. Die Differenz wird anschließend mit dem durchschnittlichen Ertragsteuersatz des Unternehmens multipliziert, um die ertragsabhängigen Steuerzahlungen zu ermitteln. Die Einzahlungsüberschüsse nach Steuern errechnen sich schließlich als Differenz zwischen den Einzahlungsüberschüssen vor Steuern und den Steuerzahlungen. Die Einzahlungsüberschüsse nach Steuern werden dann mit einem Kalkulationszinssatz nach Steuern abgezinst, um den Kapitalwert unter Berücksichtigung von Steuern zu ermitteln. Bei anderen Investitionsrechenverfahren erfolgt die Berücksichtigung von Steuern in analoger Weise, indem sowohl die jährlichen Erfolgsgrößen als auch der Kalkulationzinssatz um steuerliche Auswirkungen korrigiert werden. Berücksichtigung von Unsicherheit
1. Problematik: Die bisher beschriebenen Rechenverfahren beurteilen Investitionen grundsätzlich unter der Annahme von Sicherheit, d.h. bei Vorliegen vollkommener Information. In der Unternehmenspraxis sind die meisten der benötigten Einflussgrößen jedoch unsicher. Die Unsicherheit betrifft die erwarteten Umsatzeinzahlungen, die Auszahlungen für die betriebliche Leistungserstellung, die Nutzungsdauer sowie den verwendeten Kalkulationszinssatz (Opportunitätskosten). Für die Investitionsrechnung stellt sich die Aufgabe, die Unsicherheit bzw. das Risiko in den Entscheidungsprozess (Investitionsplanung) so zu integrieren, dass der Investor eine rationale Entscheidung treffen kann. Grundsätzlich werden Investitionsentscheidungen unter Unsicherheit ebenfalls auf Basis der o.g. statischen und dynamischen Investitionsrechenverfahren getroffen. Zur Berücksichtigung der Unsicherheit können mehrwertige Zielgrößen ermittelt werden, indem unterschiedliche Szenarien untersucht werden (Szenario-Technik). Ist dagegen eine einwertige Zielgröße gewünscht, werden die Einflussgrößen modifiziert (z. B. durch Risikozuschläge). Hierzu dienen folgende Verfahren:
a) Pauschale Korrekturverfahren modifizieren die für die Höhe der Zielgröße (z.B. Kapitalwert) relevanten Einflussgrößen (z.B. Ein- und Auszahlungen, Kalkulationszinssatz, Nutzungsdauer). In Abhängigkeit von der Wirkungsrichtung einer Einflussgröße wird das Risiko entweder durch einen Risikozuschlag (z.B. im Kalkulationszinssatz) oder durch einen Risikoabschlag (z.B. auf die Einzahlungsüberschüsse) erfasst.
b) Kapitalmarktorientierte Risikoberücksichtigung: Kapitalmarktmodelle (z.B. Capital Asset Pricing Model (CAPM), Weighted Average Cost of Capital (WACC)) nutzen Kapitalmarktdaten, um die risikoabhängigen Renditeforderungen der Investoren abzuleiten. Investoren sind i.d.R. risikoavers und erwarten für die Übernahme des Investitionsrisikos eine Prämie. Daher liegen die risikoadjustierten Renditeforderungen regelmäßig oberhalb des risikofreien Kalkulationszinssatzes. In der Investitionsrechnung dienen die nach dem CAPM bzw. WACC-Ansatz ermittelten Renditeforderungen als Kalkulationszinssatz, um den Kapitalwert zu berechnen.
3. Aussagefähigkeit: Im Vergleich zu den pauschalen Korrekturverfahren weist die kapitalmarktorientierte Risikoberücksichtigung Vorteile hinsichtlich Transparenz, Objektivierbarkeit und Investorenorientierung auf. Grenzen der Kapitalmarktmodelle resultieren aus der Datenverfügbarkeit sowie der Datenqualität. In der Finanzierungspraxis hat sich die Kapitalkostenermittlung mithilfe des CAPM sowie des WACC-Ansatzes weitgehend durchgesetzt, sodass diese Modelle heute als State-of-the-Art der Risikoberücksichtigung in der Investitionsrechnung gelten.
https://www.controllingportal.de/Fachinfo/Investitionsrechnung/dynamische-und-statische-Investitionsrechnungen.html
Endwertmethode
Die Endwertmethode zinst die Überschüsse einer Investition bis zum Endjahr auf. Der Endwert stellt somit die Summe alle aufgezinsten Überschüsse dar. Diese Methode wird angewandt, um die Investition mit alternativen Anlageformen zu vergleichen. Dabei stellt der Kalkulationszinssatz die Verzinsung des Kapitals in der alternativen Investition dar. Wenn der Endwert somit höher ist als die Auszahlungssumme der Investition, ist diese Investition vorteilhafter als die alternative Anlage des Kapitals.
Formel:
∑Zn * Ün = Endwert
Zn Aufzinsungsfaktor des Jahres n Ün Überschuss des Jahres n
Rest (lö)
Wöhe
Unter Finanzierung versteht man die Bereitstellung finanzieller Mittel, die zur Durchführung einer Investition notwendig sind. S. 464 wohin damit? ev Kapital#Finanzierung
Die Bilanz lässt sich im Hinblick auf Investition und Finanzierung wie folgt darstellen: S. 466
Bilanz | |
---|---|
Aktiva | Passiva |
Investitionsbereich | Kapitalbereich |
Zahlungsbereich |
Kruschwitz (2009)
Finanzierung ist eine Handlung, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten (t) Ein- und Auszahlungen vorursacht, wobei dieser Vorgang immer mit einer Einzahlung beginnt. S. 4
Investor
Wöhe S 750
Während in der kontinentaleuropäischen Rechtstradition (zB UGB fe Link) der Gläubigerschutz vorherscht, hat in der angelsächsischen Rechtstradition (IFRS, US-GAAP fe Link) der Investorenschutz fe Link) im Vorrang. am besten zu Jahresabschluss
Wöhe S 561
Je nach Fondstyp bestehen unterschiedliche Ausprägungen des Anlegerschutzes: Wohin damit?
- Investmentfonds hoher Schutz durch Bankenaufsicht
- Private-Equity- und Hedgefonds: unterentwickelter Schutz, nur durch Prospekthaftung näheres heraussuchen
https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)
Allgemein
Arten, allgemein
Privatanleger
Institutionelle Anleger
Kriterien der Anleger Mit dem Anleger rechtlich oder wirtschaftlich verbunden sind die Anlageberatung, seine Risikobereitschaft, seine Anlageziele und die möglichen Anlageobjekte.
Anlageberatung
Risikobereitschaft Der Anleger geht mit seiner Anlageentscheidung bestimmte, mit dem Anlageobjekt verbundene Finanzrisiken ein, die er als Risikoträger übernehmen muss. Der Grad seiner Risikoeinstellung schwankt dabei zwischen Risikoaversion (der Anleger übernimmt keine oder lediglich vernachlässigbare Risiken) über Risikoneutralität bis zur Risikoaffinität (er geht sehr hohe Risiken ein). Diese Risiken lassen sich anhand der Risikoklasse einstufen, der jedes Anlageobjekt zugeordnet ist. Mit der Risikoeinstellung hängt die Risikoprämie unmittelbar zusammen. Der Risikoprämie R R können somit folgende Risikoeinstellungen zugeordnet werden:[9][10]
Risikoneutrale Anleger erwarten eine Rendite in Höhe des risikolosen Zinssatzes, weil sie keine Risikoprämie einfordern und dem Risiko einen Disnutzen zuordnen. Risikoscheue Anleger bevorzugen dagegen Anlagen, bei denen sie eine Risikoprämie zahlen. Risikofreudige Anleger wiederum erhalten vom Kontrahenten sogar eine Risikoprämie.[11]
Anlageziele
Anlageobjekte Als Anlageobjekte kommen alle Finanzprodukte und Finanzinstrumente des Finanzmarkts in Frage, außerdem auch Beteiligungskapital an allen Unternehmensformen (etwa Private Equity) bis hin zu Mezzanine-Kapital (etwa Nachrangdarlehen). Auch die auf dem Immobilienmarkt gehandelten Immobilien (Wohn- und Gewerbeimmobilien), die an Warenbörsen gehandelten Commodities (vor allem Edelmetalle) sowie die auf dem Kunstmarkt gehandelten Kunstwerke können Anlageobjekte sein. Der Anleger kann einen Vermögenszuwachs durch ihre relative Knappheit erzielen, weil mit der Knappheit im Regelfall eine langfristige Wertsteigerung verbunden ist. Die Anlageobjekte des Finanzmarkts sind in Risikoklassen unterteilt, die wiederum mit der Risikobereitschaft des Anlegers positiv korrelieren.
Klumpenrisiken, also die kumulative Häufung eines Anlageobjekts im Portfolio (Wertpapierdepot) mit ähnlich hohen oder identisch hohen Korrelationswerten, sind zu vermeiden. Vielmehr ist eine Risikomischung durch hohe Granularität anzustreben. So dürfen beispielsweise Investmentgesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften Mittel nur nach dem Grundsatz der Risikomischung anlegen (vgl. § 214 KAGB, § 243 KAGB), was auf alle Anleger zu übertragen ist. Das gilt auch für Versicherungen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 VAG, wonach die Anlagen in angemessener Weise so zu mischen und zu streuen sind, dass eine übermäßige Abhängigkeit von einem bestimmten Vermögenswert oder Emittenten oder von einer bestimmten Unternehmensgruppe oder einem geographischen Raum und eine übermäßige Risikokonzentration im Portfolio als Ganzem vermieden werden und Vermögensanlagen bei demselben Emittenten oder bei Emittenten, die derselben Unternehmensgruppe angehören, nicht zu einer übermäßigen Risikokonzentration führen dürfen.
Diese Risikostreuung zielt allgemein darauf ab, Vermögensrisiken möglichst zu diversifizieren, also den Anlagebetrag auf unterschiedliche Anlageobjekte, Betragshöhen, Emittenten und Laufzeiten zu verteilen. Auf diese Weise werden Klumpenrisiken vermieden.
Anlagemotivation
Wirtschaftliche Aspekte
- Im Sinne der Kapitalmarkttheorie ist der Anleger ein Marktteilnehmer auf einem vollkommenen Kapitalmarkt. Dadurch verfügen die Anleger über vollständige Voraussicht (Sicherheit) der künftigen Marktentwicklung,[16] Homogenität ihrer Erwartungen,[17] es besteht völlige Substituierbarkeit der Finanzprodukte, das Marktverhalten der Anleger ist rational im Sinne der Gewinn- oder Nutzenmaximierung, sie besitzen keine zeitlichen, örtlichen, sachlichen oder persönlichen Präferenzen, verfügen über vollständige Markttransparenz, und es gibt weder Transaktionskosten, Arbitragemöglichkeiten noch Steuern.[18] Anleger werden als rational handelnde, informationssuchende Personen mit stabilen Präferenzen modelliert, die in der Lage sind, Informationen zutreffend zu verarbeiten und deren Grenzen einzuschätzen.[19]
- Die Realität weicht von diesem wissenschaftlichen Idealtypus des Anlegers stark ab. Asymmetrische Information verhindert vollständige Markttransparenz, rationales Verhalten wird durch Intuition ergänzt, die Marktentwicklung ist durch Ungewissheit geprägt und bestimmte Präferenzen lenken seine Anlageentscheidungen – er agiert auf einem unvollkommenen Kapitalmarkt. Die Nutzenfunktion eines risikoscheuen Anlegers ist Kenneth J. Arrow zufolge durch abnehmenden Grenznutzen unsicherer Vermögen gekennzeichnet.[20] Die Nachfrageelastizität nach sicheren Anlagen ist ≥ 1. Damit sind sichere Anlagen Luxusgüter und keine Grundbedürfnisse.[21]
Geldanlagen erfolgen bei Unternehmen aus einer Finanzplanung heraus, durch Haushaltsplan (Staat und seine Untergliederung) oder durch private Finanzplanung (Privathaushalte). Der Anleger tauscht Bargeld oder Buchgeld in weniger liquide Anlageobjekte ein und muss im Regelfall hierfür Transaktionskosten in Kauf nehmen. Am Tag des Tauschs ergibt sich meist keine Vermögensveränderung. Das Risiko der Anlageobjekte zeigt sich später in ihrem Kurswert, Marktwert, Metallwert, Sammlerwert oder Verkehrswert, die eine künftige Vermögensveränderung verursachen können.
Als Märkte kommen für Anleger der Geldmarkt, Kapitalmarkt (Wertpapierbörsen mit den Börsensegmenten Aktienmarkt und Rentenmarkt), Warenbörsen, Immobilienmarkt oder der Gütermarkt und Kunstmarkt in Frage. Auf letzteren werden Commodities und als Anlageobjekte geeignete Kunstwerke gehandelt. Bei zunehmender Enge der Märkte kommt auch der öffentliche Subventionsmarkt in Betracht. Entweder treten Anleger auf diesen Märkten unmittelbar als Akteure auf oder mittelbar über Kreditinstitute, Versicherungen, Anlagevermittlung oder auch über Schattenbanken.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investor-41809
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/esg-kriterien-120056
Wohin damit. Dienen dem Schutz
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anlegertypen-52875
https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzielle_Allgemeinbildung
Link bei passender Stelle einbauen
In einem „Arbeitspapier Finanzielle Allgemeinbildung als Bestandteil der ökonomischen Bildung“ wird Finanzielle Allgemeinbildung wie folgt definiert: „Finanzielle Allgemeinbildung bezeichnet den Prozess zur Entwicklung von Finanzkompetenz. Diese wird als die Summe von Einstellungen, Motivationen, Wertvorstellungen, Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten verstanden, die es einem Individuum ermöglichen, sich kompetent und mündig auf dem Finanzdienstleistungsmarkt zu orientieren, es befähigen, seine privaten Finanzen zu organisieren, entsprechend zu handeln und sich an der Analyse und Gestaltung der institutionellen Rahmenbedingungen des Finanzdienstleistungsbereichs zu beteiligen. Finanzielle Allgemeinbildung umfasst neben der Verbraucherperspektive auch die Unternehmensperspektive und die ordnungspolitische Dimension, um eine multiperspektivische Auseinandersetzung mit dem Finanzwesen, den Finanzprodukten und den darauf bezogenen institutionellen Rahmenbedingungen zu ermöglichen.“[8]
Schwerpunkt finanzieller Allgemeinbildung ist das Finanzwesen. Hierbei geht es nicht um Fachwissen über besondere Finanzprodukte oder Finanzinstrumente, sondern vielmehr um die Vermittlung von Wirkungsweisen und ökonomischen Zusammenhängen und das Verständnis über die Phasen von Finanzinstrumenten oder Finanzkontrakten:[15]
- Ermittlung und Bewertung der eigenen Bedürfnisse
- Informationsbeschaffung
- Bewertung von Handlungsalternativen
- Kontakt mit Anbietern
- Entscheidung
- Vertragsabschluss
- Umgang mit Rechten und Pflichten aus dem Vertrag
- Reaktion auf Situationen mit Anpassungsbedarf
https://de.wikipedia.org/wiki/Institutioneller_Anleger
Anlagebeschränkungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage
eigene
Anlegerschutz
https://de.wikipedia.org/wiki/Anlegerschutz
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Investitionsplanung
Investition und Steuer
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LES 373 f
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Amortisation
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https://de.wikipedia.org/wiki/Amortisation Amortisation (oder Amortisierung; von französisch amortir, „tilgen“) ist allgemein in der Wirtschaft ein Prozess, in welchem ein angefallener Aufwand oder vorhandene Verbindlichkeiten durch Erträge oder Tilgungen ausgeglichen oder gedeckt werden. In mehreren Fachgebieten wird unter Amortisation ein anderer Begriffsinhalt verstanden.
- Amortisationszeit
Die Amortisationszeit (Vorlage:EnS) ist in der Investitionsrechnung ein Zeitraum, innerhalb dessen das in einer Investition gebundene Kapital (beispielsweise die Investitionsausgaben) durch Einnahmen, Erträge oder Umsatzerlöse zurückgeflossen ist.[52] In einer gemittelten Betrachtungsweise bedeutet das:[53]
- .
Wann sich eine Investition dynamisch, also unter Berücksichtigung der zu zahlenden Kreditzinsen, amortisiert hat, lässt sich wie folgt berechnen:
- .
Durchschnittlicher Gewinn ist der durchschnittliche Gewinn vor Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen. In der Pharmaindustrie beispielsweise müssen die enormen Forschungs- und Entwicklungskosten für neue Arzneimittel innerhalb der verbleibenden Patentlaufzeit durch erzielte Umsatzerlöse hereingeholt werden.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/amortisationsdauer-31538 Amortisationsdauer
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kapitalrückflussdauer, Payback Period, Payoff Period. 1. Begriff: Zeitpunkt, in dem die Summe der Einzahlungsüberschüsse eines Investitionsprojekts (bei statischer Amortisationsrechnung) oder deren Barwert (bei dynamischer Amortisationsrechnung) gleich der Investitionsausgabe (Anschaffungsauszahlung) ist.
2. Bedeutung: Kriterium zur Vorteilhaftigkeitsbeurteilung von Investitionsprojekten (Investitionsrechnung). Die Amortisationsdauer beurteilt v.a. das Investitionsrisiko, da die Prognosegenauigkeit der Investitionsrückflüsse mit höherer Kapitalrückflussdauer abnimmt. Die Amortisationsdauer trifft allerdings keine Aussage über den Gewinn oder die Verzinsung (Rentabilität) des Investitionsprojektes.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/break-even-point-27541 Break-Even-Point Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Punkt, an dem eine Ausbringungsgröße eine Einsatzgröße erstmalig im Zeitablauf überschreitet.
2. Kostenrechnung: Beschäftigungsgrad, bei dem der Umsatz einer Periode gerade sämtliche fixen Kosten der Periode und die angefallenen variablen Kosten deckt. Wird auch als Deckungspunkt, Gewinnpunkt, Gewinnschwelle, Kostenschwelle, Nutzschwelle und „Toter Punkt” bezeichnet.
Ermittlung des Break-Even-Points: vgl. auch Break-Even-Analyse.
3. Investitionsrechnung: Break-Even-Point eines Investitionsobjekts ist der Zeitpunkt, zu dem die kumulierten Einzahlungen erstmals die kumulierten Auszahlungen überschreitet.
Vgl. auch Amortisationsdauer.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/amortisation-30226 Amortisation usführliche Definition im Online-Lexikon
1. Tilgung einer Schuld.
2. Rückfluss der Investitionsbeträge unter dem Gesichtspunkt (1) der Finanzierung (Finanzplan, Liquidität); (2) der Wirtschaftlichkeitsrechnung (Amortisationsdauer, Amortisationsrechnung).
eigene
Investitionstheorie
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https://de.wikipedia.org/wiki/Investitionstheorie Investitionstheorie ist ein Sammelbegriff für verschiedene Theorien in der Betriebswirtschaftslehre, die sich mit betrieblichen Investitionsentscheidungen befassen. schwach
Allgemeines
Die Investitionstheorie nimmt heute im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Forschung eine zentrale Stellung ein. Das liegt daran, dass Investitionsentscheidungen in besonderem Maße risikobehaftet sind, weil sie auf unsicheren Zukunftserwartungen beruhen und darüber hinaus zu einem späteren Zeitpunkt entweder gar nicht oder nur unter Inkaufnahme hoher Verluste korrigierbar sind. Zudem ist die Kapitalbindung auch bei Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen von bedeutender Größenordnung.[1] Deshalb hängt die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen in hohem Maße von Investitionsentscheidungen ab, die auf optimalen Investitionsplanungen beruhen müssen. Die betriebliche Investitionstheorie hat vornehmlich Verfahren zur optimalen Auswahl von einzelnen Investitionsmaßnahmen und ganzen Investitionsprogrammen zum Inhalt.[2] Klassische Investitionstheorie
Die Investitionstheorien sind aus der volkswirtschaftlichen Zins- und Kapitaltheorie hervorgegangen. Zum ersten Mal begegnet man ihr bei Irving Fishers Kapital- und Investitionstheorie im Jahre 1906[3] und 1907,[4] aber die klarste und berühmteste Darstellung seiner Theorie stellt seine Zinstheorie (englisch The Theorie of Interest) aus 1930 dar. Unter der Annahme eines vollkommenen Kapitalmarktes bei Sicherheit begnügte sich die mit dem Fisher-Separationstheorem begonnene[5] klassische Investitionstheorie mit der eher oberflächlichen Untersuchung einer Vergleichsinvestition zu einem bestimmten Kalkulationszinsfuß.[6] Hierzu bediente sie sich für die Investitionsrechnung der drei finanzmathematischen Grundmodelle der Kapitalwertmethode, der Methode des internen Zinsfußes (Risikoprämie) oder der Annuitätenmethode. Wegen des vollkommenen Kapitalmarktes musste sie nicht zwischen Eigenkapital oder Fremdkapital unterscheiden, brauchte sie keine finanziellen Engpässe zu berücksichtigen und legte einen einzigen Kapitalmarktzins zugrunde. Neoklassische Investitionstheorie
Diese wenig realistischen Annahmen versuchte die neoklassische Investitionstheorie zu überwinden. Sie berücksichtigt das Risiko, dass mit einer Investition möglicherweise umfangreiche Sunk costs in Kauf zu nehmen sind, dass die Cashflows aus der irreversiblen Investition der Unsicherheit (Ungewissheit) unterliegen und dass der Investor häufig eine zeitliche Flexibilität im Hinblick auf den Investitionszeitpunkt besitzt.[7] Dabei bedient sie sich der Realoptionsanalyse. Die explizite Berücksichtigung von Anpassungskosten des Kapitalstocks in der Investitionstheorie findet sich erstmals 1963.[8] Neo-institutionelle Investitionstheorie Erst die ab etwa 1980 entwickelte Neo-institutionelle Investitionstheorie überwand auch den vollkommenen Kapitalmarkt und geht von einem unvollkommenen Kapitalmarkt aus. Es gibt Transaktions- und Informationskosten, Steuern, Informationsasymmetrie, Präferenzen sowie irrationales Verhalten. Sie betont marktzinsorientierte Investitionsrechnungen[9] und bedient sich der Theorie der Verfügungsrechte sowie der Transaktionskostentheorie auf der Grundlage der Neuen Institutionenökonomik.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investitionstheorie-38148 Investitionstheorie sführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Teilbereich der Finanzierungs- und Investitionstheorie. Während die Finanzierungstheorie die Frage der Finanzmittelbeschaffung untersucht, analysiert die Investitionstheorie die optimale Verwendung der aufgenommenen Finanzmittel.
2. Bedeutung: Im Sinn der entscheidungsorientierten Betriebswirtschaftslehre verfolgt die Investitionstheorie das Ziel, theoretisch fundierte Optimierungsregeln für Investitionsentscheidungen abzuleiten. Hierzu werden Investitionprojekte aus dem Blickwinkel eines rational handelnden Investors analysiert, der seinen monetären Nutzen maximieren will (Investitionsrechnung). Die Optimierungsregeln gehen dabei i.d.R. von risikoaversen Investoren aus (Risikopräferenz), die bei einem gegebenen Risiko die Rendite der Investition maximieren wollen.
3. Zusammenhang: Angesichts der engen Interdependenzen von Investition und Finanzierung fließen in die Investitionstheorie Erkenntnisse der Finanzierungstheorie und der Kapitalmarkttheorie ein. Weitere Verbindungen bestehen zur Produktions-, Kosten- und Absatztheorie.
eigene Die Investitionstheorie ist in der englischsprachigen Literatur und Lehre Bestandteil des Corporate Finance. In der deutschsprachigen Literatur wird die Investition meist in einem Atemzug mit der Fianzierung genannt.
Die Unternehmensbewertung basiert auf Überlegungen der Investitionstheorie
Investor Relations
Mezzaninkapital
mm
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Forderungs- / Verbindlichkeitsspiegel (31.12.2022)
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
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mm
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Jahresabschlussanalyse JAA (19.12.2022)
hlf (lö)
siehe auch:
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Kennzahl (Übersicht) (30.10.2022)
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Jahresabschlussanalyse (28.5.2022)
-
Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Jahresabschlussanalyse (20.6.2021) - Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise##Übersicht Rechnungswesen (19.2.2020)
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]]
- [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#
]]
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Übersicht (lö)
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Übersicht:
- Kennzahl (Übersicht) (in Arbeit )
- Jahresabschlussanalyse (in Arbeit): Erfolgsanalyse, Vermögensanalyse, Finanzanalyse, Liquiditätskennzahlen lemma ändern (Cash-Flow-Kennzahlen), Kennzahlen für börsennotierte Unternehmen, Kennzahlensysteme
- Vermögensanalyse (in Arbeit): Anlagenintensität (in Arbeit), Abschreibungsquote (in Arbeit), Anlagenabnutzungsgrad (in Arbeit), Wachstumsrate Anlagevermögen (in Arbeit), Investitionsrate Anlagevermögen (in Arbeit), Umlaufintensität (in Arbeit), Lagerumschlagshäufigkeit (in Arbeit), Umschlagshäufigkeit der Debitoren (in Arbeit), Konzernverflechtungsgrad (in Arbeit), Vermögensumschlagshäufigkeit (in Arbeit), Geldumschlag (in Arbeit), Vermögensgrößen, die keine Kennzahl sind (in Arbeit),
- OO (nn, ): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
- Finanzanalyse (in Arbeit): Eigenkapitalquote (nn, ), Fremdkapitalquote (nn, ), Verschuldungsgrad (nn, ), Nettoverschuldung (nn, ), Nettoverschuldungsgrad (nn, ), Effektivverschuldung (nn, ), Weitere (Eigen)Kapitalstrukturkennzahlen (nn, ), Finanzgrößen, die keine Kennzahl sind (nn, ),
): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
- siehe auch: Finanzanalyse (Begriff) (in Arbeit),
3.1 Stromgrößen (dynamische Analyse) 3.1.1 Cash-Flow 3.1.2 Entschuldungsdauer (Schuldentilgungsdauer, dynamischer Verschuldungsgrad) 3.1.3 Cash-Flow-Umsatzrate (Cash-Flow-Leistungsrate) 3.1.4 Cash-Burn-Rate 3.1.5 nn 3.2 Bestandsgrößen (statische Analyse) 3.2.1 Deckungsgrad 1 (goldene Bilanzregel) 3.2.2 Deckungsgrad 2 (silberne Bilanzregel, Anlagendeckungsgrad) 3.2.3 Deckungsgrad 3 (Goldene Finanzregel) 3.2.4 Nettoumlaufvermögen (Working Capital) - Mobilitätsgrad (Working Capital Ratio) 3.2.5 Liquidität 1. Grades 3.2.6 Liquidität 2. Grades (Quick Ratio) 3.2.7 Liquidität 3. Grades 3.2.8 Zinsdeckung 3.2.9 Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen 3.2.10 Investitionsdeckung 3.2.11 nn 3.3 mm 3.3.1 nn
4 Liquiditätsgrößen, die keine Kennzahl sind
- Liquiditätskennzahlen (in Arbeit): OO (nn, ), OO (nn, ), OO (nn, ),
- OO (nn, ): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
- siehe auch: Liquidität (in Arbeit),
- Kennzahlen für börsennotierte Unternehmen (nn, ): OO (nn, ), OO (nn, ), OO (nn, ),
- OO (nn, ): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
- siehe auch: NN ([[
|in Arbeit]]),
OO (nn, ), OO (nn, ), OO (nn, ),
- OO (nn, ): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
- siehe auch: NN ([[
|in Arbeit]]),
- MM (nn, ): OO (nn, ), OO (nn, ), OO (nn, ),
- OO (nn, ): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
- MM (nn, ): OO (nn, ), OO (nn, ), OO (nn, ),
- OO (nn, ): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
- NN (nn, ): MM (nn, ), MM (nn, ), MM (nn, ),
- MM (nn, ): OO (nn, ), OO (nn, ), OO (nn, ),
- OO (nn, ): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
===== Earnings after Taxes =====
erledigt
mm
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nn
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außerordentliches und periodenfremdes Ergebnis (19.12.2022)
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Periodenfremdes Ergebnis
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Erfolg ist eine zeitraumbezogende Größe (vgl. Gewinnermittlungszeitraum). Dies gilt unabhängig von der dem Erfolg zugrunde gelegten Größe (
- Cash-Flow (Zahlungsüberschuss)
- Überschuss (der Einnahmen über die Ausgaben)
- Gewinn
- Betriebserfolg
Die Erfassungsperiode des Einnahmenüberschusses muss aber nicht mit der Erfassung als Gewinn übereinstimmen, da erstere nach dem Zu- /Abflussprinzip (Istprinzip) erfasst werden. Letztere nach dem Zeitpunkt des Entstehens (Sollprinzip.
Vor allem bei der Gewinnermittlung durch Bilanzierung kann es infolge des Vorsichtsprinzips dazu kommen, dass im Vorjahr nicht ausgewiesene Erträge realisiert werden, bzw. im Vorjahr zu hoch ausgwiesene Aufwände (zB Rückstellung) rückgangig zu machen sind.
Bei der Überschussermittlung wird dies nur selten vorkommen.
Unternehmensrecht
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Unternehmensrechtlich sind später
Steuerrecht
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Steuer (10.12.2022)
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Einkommensteuerbei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Steuer#Ertragsteuer -
Ertragsteuerbei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Steuer#Ertragsteuer - Ertragsteuerersparnis
- Nachsteuerbetrachtung
- persönliche Ertragsteuern
- Sozialleistung
-
Steuerbei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Steuer - Steuerneutralität
- Steuervereinfachung
- Transferzahlung
-
Transparenzprinzipbei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Steuer#Anknüpfung der Steuer -
Umsatzsteuerbei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Steuer#Verkehrsteuer - Unternehmenssteuer
- Vorsteuerbetrachtung
siehe auch
- Steuerparadoxon
- Barwert der Steuervorteile
- Steuervorteil der Fremdfinanzierung
- Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen
- Gewinn / Verlust
- Verlustvortrag
Steuern bei Wiki
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Einkommensteuer (Österreich) -
Umsatzsteuer (Österreich) - Kommunalsteuer (Österreich)
-
Grunderwerbsteuer (Österreich) -
Körperschaftsteuer (Österreich) - Versicherungssteuer (Österreich)
- Motorbezogene Versicherungssteuer
- Feuerschutzsteuer#Österreich
- Lohnsteuer (Österreich)
- Werbeabgabe
- Gebührengesetz (Österreich)
- Grundsteuer (Österreich)
- Normverbrauchsabgabe
- Stiftungseingangssteuergesetz
- Tabaksteuer (Österreich)
mm
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Börsennotierte Unternehmen (4.12.2022)
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- Unternehmensrecht
eigene
[102] [103] [104] ergänzen vor Börse#Weblinks
Börsennotiertes Unternehmen
- Weiterleitung: Börsennotiertes Unternehmen Kat w.o.
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B6rsennotiertes_Unternehmen Börsennotiertes Unternehmen (auch Publikumsgesellschaft; englisch listed/quoted/public company) ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, dessen Unternehmensanteile börsennotiert sind.
An den meisten weltweiten Börsen werden überwiegend Aktien gehandelt, so dass sich die Rechtsform von börsennotierten Unternehmen auf die Aktiengesellschaft (AG; und in Deutschland zusätzlich auf die Kommanditgesellschaft auf Aktien, KGaA) und die Europäische Gesellschaft (SE) beschränkt. Ihr Grundkapital befindet sich ganz oder teilweise in Streubesitz, wobei im Idealfall 100 % der Aktien eines Unternehmens an der Börse gehandelt werden. Allein die Tatsache der Marktkapitalisierung ist für die Einstufung als börsennotiertes Unternehmen maßgeblich, so dass bereits >0 % Streubesitz ein Unternehmen zum börsennotierten Unternehmen macht.
Im Englischen wird ein börsennotiertes Unternehmen auch verwirrend als „public company“ bezeichnet (deutsch „öffentliche Gesellschaft“, auch „Publikumsgesellschaft“).[1] Diese Übersetzung darf nicht verwechselt werden mit öffentlichen Unternehmen (Unternehmen im Staatseigentum) und mit öffentlichen Stellen.
Arten
Allgemein werden weltweit die börsennotierten Unternehmen in – allerdings nicht vereinheitlichte – Größenklassen unterteilt, wobei die Betriebsgröße anhand der Umsatzerlöse gemessen wird. Dabei ist zwischen Small Caps, Mid Caps und Large Caps zu unterscheiden:[105] Diese Begriffe sind auf den Aktienmarkt beschränkt.
Kriterium | Small Cap | Mid Cap | Large Cap |
---|---|---|---|
Größenklassen | ≤ € 100 Mio. | € 100 Mio. ≤ € 2 Mrd. | > € 2 Mrd. |
Anzahl der Unternehmen | 520 | 175 | 44 |
Marktkapitalisierung (allgemein) | € 11,32 Mrd. | € 87,45 Mrd. | € 581,63 Mrd. |
Marktkapitalisierung (Streubesitz) | € 5,01 Mrd. | € 36,42 Mrd. | € 347,61 Mrd. |
Wirtschaftliche Aspekte Börsennotierte Unternehmen haben aufgrund ihrer Teilnahme an der Börse eine bessere Möglichkeit, ihren Kapitalbedarf an Eigenkapital durch Kapitalerhöhungen zu decken, weil im Regelfall die Marktliquidität höher ist als bei nicht notierten Unternehmen. Letztere sind auf die Vermögenslage ihrer Gesellschafter, auf die Akquisition neuer Gesellschafter oder auf Fremdkapital angewiesen. Die Unternehmensbewertung fällt leichter, weil über den Börsenkurs der Marktwert (konkret die Marktkapitalisierung) ermittelt werden kann, die eine betriebswirtschaftliche Kennzahl zur Ermittlung des Unternehmenswerts darstellt. Nicht notierte Unternehmen stellen externe Finanzanalysten dagegen vor große Herausforderungen, weil durch deren geringere Publizitätspflicht einige Unternehmensdaten nicht zur Verfügung stehen.[7] Um sie bewerten zu können, ist ein so genannter Fungibilitätszuschlag zu berücksichtigen, der sich aus der schlechteren Fungibilität gegenüber vergleichbaren börsennotierten Unternehmen ergibt.[8] Dieser Fungibilitätszuschlag nützt jedoch nichts, wenn ein Verkauf nicht gelingt.[9]
Zu den börsennotierten Unternehmen gehören typischerweise meist kapitalintensive Großunternehmen, während kleine und mittlere Unternehmen und Familienunternehmen meist nicht notiert sind. Für börsennotierte Unternehmen ist das Unternehmenswachstum ein Mittel zum Erhalt der Marktkapitalisierung und damit der Verteidigung der eigenen Position und dem Schutz vor Übernahmen.[10]
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_b%C3%B6rsennotierten_deutschen_Unternehmen https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_b%C3%B6rsennotierten_%C3%B6sterreichischen_Unternehmen https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_b%C3%B6rsennotierten_Schweizer_Unternehmen
https://www.oenb.at/Statistik/Standardisierte-Tabellen/Wertpapiere/boersennotierte-aktien.html Börsennotierte Aktien sind an einer Börse notierte Anteilspapiere. Eine solche Börse kann eine anerkannte Börse oder jede andere Form eines Sekundärmarkts sein.
Verschiedene Statistiken zB https://www.oenb.at/isaweb/report.do?lang=DE&report=803.1.2
https://www.oenb.at/Statistik/Standardisierte-Tabellen/Wertpapiere/nicht-boersennotierte-aktien.html Nicht-börsennotierte Aktien sind nicht an einer Börse oder in einer anderen Form auf einen Markt gehandelten Aktien bzw. Partizipationsscheinen. Zu den Anteilspapieren gehören z.B. folgende Aktien, die von nicht-börsennotierten Aktiengesellschaften ausgegeben worden sind: Aktien, die ihre Inhaber zu Teilhabern machen und ihnen zugleich im Liquidationsfall einen Anspruch auf einen Anteil am gesamten ausgeschütteten Gewinn sowie am gesamten Nettovermögen gewähren; Genussscheine; Dividendenaktien, auch Gründeraktien genannt, die nicht Teil des Aktienkapitals sind; Vorzugsaktien mit Beteiligung am Liquidationserlös, die zur Teilnahme bei der Verteilung des Restwerts der Gesellschaft im Fall der Liquidation berechtigen.
Verschiedene Statistiken zB https://www.oenb.at/isaweb/report.do?lang=DE&report=803.1.3
https://www.wienerborse.at/listing/aktien/unternehmensliste/ https://www.wienerborse.at/wissen/boersenlexikon/
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Besonderheiten
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Pagatorik-Diskontierung-Nominalwert (1.12.2022)
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- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
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- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
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- Diskontierung
- Pagatorik (wiki)
- Im Steuerrecht: Nominalwertprinzip. vgl. Ausführungen BFH 15.12.1999, X R 23/95, BStBl 2000 II, 267 (215/22)
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Ökonomisches Prinzip (29.11.2022)
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siehe auch-> Gewinnmaximierung, Nutzenmaximierung
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96konomisches_Prinzip Das ökonomische Prinzip (auch Wirtschaftlichkeitsprinzip) ist eine wirtschaftliche Ausprägung des Rationalprinzips und bezeichnet die Rationalitätsannahme, dass Wirtschaftssubjekte aufgrund der Knappheit der Güter bei wirtschaftlichen Interaktionen die eingesetzten Mittel mit dem Ergebnis ins Verhältnis setzen und nach ihren subjektiven Präferenzen durch zweckrationales Handeln eine Nutzenmaximierung (so private Haushalte) beziehungsweise Gewinnmaximierung (so Unternehmen) anstreben. Das ökonomische Prinzip ist eine der Annahmen, auf denen das Modell des Homo oeconomicus basiert.
Ausprägungen In den Wirtschaftswissenschaften wird Wirtschaftlichkeit (Effizienz) als Quotient zwischen Ergebnis und Aufwand definiert.
- Minimalprinzip: Ein vorgegebenes Ergebnis ist mit einem minimalen Aufwand zu erreichen.
- Maximalprinzip: Ein maximales Ergebnis soll, durch einen vorgegebenen Aufwand erreicht werden.
- Extremumprinzip (Optimum-): Das Verhältnis zwischen Ergebnis und Aufwand sollt optimiert werden.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wirtschaftlichkeitsprinzip-48143?redirectedfrom=45953 ökonomisches Prinzip; Grundsatz, dass ein bestimmter Erfolg mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz (Minimalprinzip) bzw. mit einem bestimmten Mitteleinsatz der größtmögliche Erfolg (Maximalprinzip) erzielt werden soll.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20261/oekonomisches-prinzip/ Grundsatz der Wirtschaftstheorie, nach dem vernünftiges wirtschaftliches Handeln unter den Bedingungen knapper Mittel zur Erreichung wirtschaftlicher Ziele (z. B. Nutzenmaximierung beim privaten Haushalt, Gewinnmaximierung beim Unternehmen) erfolgen sollte. Entweder gilt es, mit gegebenen Mitteln einen möglichst großen Erfolg zu erzielen, oder es gilt, ein vorgegebenes Ziel mit möglichst geringem Aufwand zu erreichen. Die erste Handlungsweise wird auch als Interner Link: Maximalprinzip (siehe dort), die zweite als Interner Link: Minimalprinzip (siehe dort) bezeichnet. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, das Verhältnis von Erfolg und Mitteleinsatz möglichst optimal zu gestalten (Extremumprinzip).
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20097/maximalprinzip/ wirtschaftlicher Grundsatz, nach dem mit vorgegebenen Mitteln ein größtmöglicher Erfolg erreicht werden soll. Nach dieser Formulierung des Interner Link: ökonomischen Prinzips (siehe dort) bemüht sich z. B. ein Unternehmen, mit einer gegebenen betrieblichen Ausstattung an Maschinen, Personal und Rohstoffen eine möglichst große Produktionsmenge zu erreichen.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20121/minimalprinzip/ Sparprinzip
wirtschaftlicher Grundsatz, nach dem ein bestimmtes vorgegebenes Ziel unter Einsatz geringstmöglicher Mittel erreicht werden soll. Nach dieser Formulierung des Interner Link: ökonomischen Prinzips (siehe dort) beabsichtigt z. B. ein Unternehmen, eine festgelegte Materialmenge zu möglichst geringen Kosten einzukaufen.
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Wirtschaftlichkeit
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeit (englisch relativ selten: „economicalness“, noch seltener: „economicity“, französisch „économicité“, italienisch „economicità“, portugiesisch „economicidade“) ist ein Wirtschaftssystem- und unternehmenszielindifferenter Ausdruck dafür, inwieweit eine Tätigkeit dem Wirtschaftlichkeitsprinzip genügt.[1]
Kennzahlen Wirtschaftlichkeit kann durch eine betriebswirtschaftliche Kennzahl repräsentiert sein, deren Maß „Effizienz“ im weitesten Sinne ist. Sie wird ausgedrückt durch einen Quotienten, der aus einem Bruchterm hervorgeht, in dessen Zähler unterschiedliche Variablen des „Nutzens“ und in dessen Nenner unterschiedliche Variablen der „Entbehrung“ eingesetzt werden können, welche untereinander in Zusammenhang stehen. Im Einzelnen kann man unter anderem folgende betriebswirtschaftliche Kennzahlen des Wirtschaftlichkeitsbegriffs voneinander unterscheiden:
- Wirtschaftlichkeit
- Kostenwirtschaftlichkeit
- Sparsamkeitsgrad
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wirtschaftlichkeit-47252 1. Begriff: Wirtschaftssystem- und unternehmenszielindifferenter Ausdruck dafür, inwieweit eine Tätigkeit dem Wirtschaftlichkeitsprinzip genügt.
2. Ausprägungsformen: a) Absolute Wirtschaftlichkeit: Für eine bestimmte Handlung ermittelte Beziehung zwischen dem Handlungsergebnis und dem dafür erforderlichen Mitteleinsatz. Der Wert des Handlungsergebnisses und des Mitteleinsatzes wird durch die jeweils relevanten Ziele festgelegt, in einem erwerbswirtschaftlichen Unternehmen durch Erträge und Aufwendungen oder Erlöse und Kosten gemessen. Ein Investitionsprojekt ist z.B. dann absolut wirtschaftlich, wenn sein Kapitalwert größer als Null ist.
b) Relative Wirtschaftlichkeit: Beziehung zur absoluten Wirtschaftlichkeit einer anderen Handlung. Ein Investitionsprojekt A ist z.B. dann relativ wirtschaftlich gegenüber einem Projekt B, wenn sein Kapitalwert größer ist, unabhängig davon, ob er Null übersteigt oder nicht.
3. Abgrenzung: a) zur Produktivität: Die Wirtschaftlichkeit ist wertmäßig erfassbar (bewertete Beziehung zwischen Mitteleinsatz und Handlungsergebnis).
b) zur Rentabilität: Es erfolgt keine zwangsläufige Bezugnahme auf das eingesetzte Kapital.
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Effektivität
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https://de.wikipedia.org/wiki/Effektivität
Effektivität ist allgemein das Verhältnis zwischen geplanten Sollwerten (Zielen) und tatsächlich erreichten Istwerten. Der Begriffsinhalt und die Abgrenzung zur Effizienz sind in vielen Fachgebieten umstritten.
In der Betriebswirtschaftslehre gibt es keine Einigkeit über die Bedeutung der Begriffe Effektivität und Effizienz; sie werden entweder gegeneinander abgegrenzt oder synonym verwendet.[2] Effektivität stammt aus lateinisch effectuvis (für „bewirkend“), Effizienz leitet sich von lateinisch efficere (für „bewirken“) ab. Als Synonyme für die Effizienz tauchen Leistungsfähigkeit, Produktivität, Wirtschaftlichkeit oder Ergiebigkeit auf.[3] Für Günter Wöhe ist die Effizienz das Verhältnis von wertmäßigem Output zu wertmäßigem Input,[4] also identisch mit der Wirtschaftlichkeit. Einige Autoren ordnen die Effizienz der Effektivität unter.[5] Effektivität wird manchmal als strategisch ausgerichteter Begriff gesehen, Effizienz wird dann eher operativ verstanden.[6]
2 Kurt Bohr, Effizienz und Effektivität, in: Erwin Grochla/Waldemar Wittmann (Hrsg.), Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, Band I, 1993, Sp. 855 3 Kurt Bohr, Effizienz und Effektivität, in: Erwin Grochla/Waldemar Wittmann (Hrsg.), Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, Band I, 1993, Sp. 855 4 Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeines Betriebswirtschaftslehre, 25. Auflage, 2013, S. 8; ISBN 9783800646876 5 Ulrich Wever, Unternehmenskultur in der Praxis, 1989, S. 180 6 Alexandra Rausch/Werner Mussnig, Controlling von innerbetrieblichen Kommunikationsprozessen, 2008, S. 47
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftlichkeit Effektiv arbeiten bedeutet, so zu arbeiten, dass ein angestrebtes Ergebnis erreicht wird. Effizient arbeiten bedeutet, so zu arbeiten, dass erzieltes Ergebnis und eingesetzte Mittel in einem möglichst günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen und der Nutzen dabei größer ist als die Kosten (ökonomisches Prinzip). Der Begriff der "Kosten" umfasst hierbei nicht nur monetäre Kosten und nicht nur sofort anfallende Kosten, sondern alle negativen Konsequenzen der Aktion.
- Effektivität beschreibt den Grad der Zielerreichung (Wirksamkeit, Qualität der Zielerreichung).[4][5]
- Effizienz ist ein Maß für die Wirtschaftlichkeit (Kosten-Nutzen-Relation).[Anm. 1]
Wirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der Quotient aus erreichtem Ist(-Ergebnis) (beispielsweise dem betriebswirtschaftlichen Ertrag) und dem aufgewendeten Mitteleinsatz (beispielsweise dem betriebswirtschaftlichen Aufwand) gleich oder größer 1 ist:
- Wenn die Effizienz > 1 ist, liegt Wirtschaftlichkeit vor.
- Wenn die Effizienz = 1 ist, liegt aufwandsdeckende Wirtschaftlichkeit vor.
- Wenn die Effizienz < 1 ist, handelt es sich um Unwirtschaftlichkeit.
In einem produzierenden Unternehmen erfordert Wirtschaftlichkeit das in Preisen bewertete Verhältnis zwischen Ausbringungsmenge (englisch Output) und Einsatzmenge (englisch Input). Dies ist nicht ohne Weiteres anwendbar auf reine Dienstleistungsunternehmen und auch nicht auf öffentliche Institutionen, solange diese keine „produzierenden Abteilungseinheiten“ betriebswirtschaftlich integrieren müssen.[Anm. 2]
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Produkt(Markt)phase (28.11.2022)
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- Wirtschaftswissenschaft
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https://de.wikipedia.org/wiki/Produktlebenszyklus (Weiterleitung von Marktphasenschema) Der Produktlebenszyklus ist ein Konzept der Betriebswirtschaftslehre und eine Produktstrategie, die den Prozess von der Markteinführung bzw. Fertigstellung eines marktfähigen Produktes bis zu seiner Produkteliminierung aus dem Markt beschreiben. Die Produktlebenszeit hingegen ist die Zeitspanne von der Herstellung des Produkts bis zum Zeitpunkt, an dem das Produkt einen negativen Grenzertrag erwirtschaftet. Beim Produktlebenszyklus wird die „Lebensdauer“ eines Produktes am Markt in mehrere Phasen unterteilt, die die Hauptaufgaben der aktiven Produktpolitik im Rahmen des Lebenszyklus-Managements (englisch life cycle management) darstellen. Der Produktlebenszyklus gilt in den meisten Fällen nur für Konsumgüter. Für Innovationen sollte der Technologielebenszyklus (TLC) zu Rate gezogen werden.
Grundmodell:
- Einführungsphase
- Wachstumsphase
- Reifephase
- Sättigungsphase
- Degenerationsphase (Rückgang)
- ggf. wird auch noch von einer Nachlaufphase gesprochen.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/marktphase-39233 Entwicklungsstadium eines Marktes. Nach E. Heuß durchläuft ein Markt von seiner Entstehung bis zu seinem Endzustand verschiedene Marktphasen mit jeweils unterschiedlichen Angebots- und Nachfragebedingungen, die Heuß in Experimentier-, Expansions-, Ausreifungs- und Stagnations- oder Rückbildungsphase einteilt. Diesen vier Marktphasen entsprechen der Pionierunternehmer, der spontan imitierende, der nur unter Druck reagierende Unternehmer sowie der immobile Unternehmer. Als mögliches Einteilungskriterium für die Marktphasen dient die Einkommenselastizität der Nachfrage.
Die von Heuß vorgenommene Typisierung von Marktphasen und Unternehmertypus erlaubt Rückschlüsse für die Wettbewerbspolitik, da die Marktphasen nicht nur mit dem Unternehmertypus, sondern auch mit der Marktform und den Marktzutrittsschranken sowie den im Wettbewerb eingesetzten Aktionsparametern und Gewinnraten korrelieren.
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Gewinnermittlungszeitraum (20.11.2022)
siehe auch:
Gegenstand Gewinnermittlung
Der Gewinn wird steuerrechtlich für den Betrieb ermittelt.
Gem. § 189 Abs. 1 Z 3 UGB link besteht Buchführungspflicht bei Überschreiten einer Umsatzgrenze des Betriebes. IAS 1.36 spricht vom Unternehmer, der einen Jahresabschluss aufzustellen hat.
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Markt (17.11.2022)
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Marktgleichgewicht
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- Wirtschaftswissenschaft
siehe auch-> Angebots-, Nachfragefunktion
fe Graphische Darstellung
https://de.wikipedia.org/wiki/Marktgleichgewicht
Als Marktgleichgewicht bezeichnet man in der Wirtschaftswissenschaft die Marktentwicklung auf einem Markt, in der die Menge des Angebots gleich der Nachfragemenge ist. Diese Menge wird als Gleichgewichtsmenge bezeichnet.
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Marktformen
https://de.wikipedia.org/wiki/Marktgleichgewicht#Marktformen
Polypol
https://de.wikipedia.org/wiki/Marktgleichgewicht
https://de.wikipedia.org/wiki/Polypol
Oligopol
https://de.wikipedia.org/wiki/Marktgleichgewicht https://de.wikipedia.org/wiki/Oligopol
Monopol
https://de.wikipedia.org/wiki/Marktgleichgewicht
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Marktstruktur
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https://de.wikipedia.org/wiki/Marktstruktur
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/marktstruktur-40203
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Die Marktstruktur umfasst alle Merkmale, die die Zusammensetzung und das Gefüge eines Marktes beschreiben.[151]
Sie wird bestimmt durch:
- die die Marktform, dh die Zahl der Anbieter und Nachfrager sowie ihrer Marktanteile am Marktvolumen,
- Art der Güter,
- Markttransparenz,
- Marktschranken bei Marktein- bzw. -austritt],
- Marktphase ev Produktphase und
- ggf. weitere Einflussfaktoren.
Marktanalyse
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Analyse
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https://de.wikipedia.org/wiki/Marktanalyse Marktanalyse (englisch market analysis, market research) ist in der Marktforschung die systematische Analyse vorhandener Marktdaten eines bestimmten Marktes zu einem bestimmten Zeitpunkt.
eigene Die Marktanalyse ist ein wesentlicher Bestandteil der materiellen Planplausibilisierung.
Marktdaten
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https://de.wikipedia.org/wiki/Marktdaten Marktdaten (auch Marktinformationen) sind in der Mikroökonomie und der Betriebswirtschaftslehre alle vorhandenen Daten über einen bestimmten Markt oder ein Marktsegment. Marktdaten sind der wichtigste Untersuchungsgegenstand der Marktforschung und des Marketing.
Jeder Markt liefert eine Vielzahl solcher Informationen, die für die Marktteilnehmer und andere Interessenten (Marktforschung, Analysten, Informationsbrokern, statistischen Ämtern) von Bedeutung sind. Um einen Markt überhaupt einschätzen und Aussagen über dieMarktentwicklung machen zu können, ist der betroffene Markt einer Marktbeobachtung zu unterziehen, aus der sich die Marktdaten ergeben. Es schließt sich eine Marktanalyse aller relevanten Marktdaten an. Sie findet mit Hilfe von üblichen Analysemethoden statt. Eine Totalanalyse befasst sich mit den Daten eines gesamten Markts, die Partialanalyse untersucht Teilaspekte. Spezielle Analyseformen sind die Szenarioanalyse oder die Schwachstellenanalyse. In vielen Märkten stehen standardmäßig Daten zur Verfügung, die zur Bestimmung der Preis-Absatz-Funktion genutzt werden können. Hierzu zählen Konsumgütermärkte, in denen Marktforschungsinstitute wie Nielsen oder GfK permanent Absatzmengen, Marktanteile und Preise erheben.[1]
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Marktpotenzial
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https://de.wikipedia.org/wiki/Marktpotenzial Das Marktpotenzial (englisch market potential) umfasst in der Volkswirtschaftslehre und im Marketing die in einem bestimmten Markt maximal verkäufliche Absatzmenge oder das maximal erzielbare Umsatzvolumen eines Gutes oder einer Dienstleistung.
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Segmentierung
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Marktsegmentierung
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https://de.wikipedia.org/wiki/Marktsegmentierung Marktsegmentierung ist die Aufteilung eines Gesamtmarktes in Marktsegmente sowie die Bearbeitung eines oder mehrerer dieser Marktsegmente.[1] Die Marktsegmentierung besteht einerseits aus der Markterfassung und dem Prozess der Marktaufteilung sowie andererseits aus der Marktbearbeitung d. h. der Auswahl von Segmenten und ihrer Bearbeitung mittels geeigneter Marketinginstrumente.[2]
Marktsegmente lassen sich sowohl nach Produkten als auch nach Kunden bilden. Die Segmente können nach unterschiedlichen Gesichtspunkten wie z. B. Alter, Einkommen, Geschlecht, sozialer Status, Beruf gebildet werden (Kundensegmentierung). Im Rechnungswesen kann die Segmentierung durch Aufgliederung nach Produktgruppen abgebildet werden (Produktsegmentierung).
Die Marktsegmente sollen so gebildet werden, dass sie möglichst gleichartige Reaktionen auf die Marketinginstrumente und Verhaltensweisen des Unternehmens aufweisen und so eine differenzierte Marktbearbeitung ermöglichen.
Die Bildung von Käuferschichten nach sozio-demografischen Merkmalen oder Freizeitinteressen wurde schon von Horst Kliemann (1896–1965) vorgeschlagen.[3]
https://de.wikipedia.org/wiki/Marktsegmentierung Segmentierungskriterien:
- Demografisch
- Geografisch
- Psychografisch
- Verhaltensorientiert/Beobachtbares Kaufverhalten
- Hybride Segmentierungs-Ansätze
- Segmentierung nach Rentabilität
Sinnvolle und anwendbare Segmentierungskriterien sollten dabei folgenden Anforderungen genügen:
Sie müssen kaufverhaltensrelevant sein, d. h. aktuelles und zukünftiges Konsumentenverhalten möglichst sicher in Segmente gliedern. Sie sollten mittels bewährter Marktforschungsmethoden messbar und verifizierbar sein.[8] Sie müssen eine zeitliche Stabilität der auf das Segment bezogenen Informationen mindestens für eine Planungsmethode gewährleisten. Die Wirtschaftlichkeit des Aufwands der Segmentierung und der dafür erforderlichen Analyse muss im Rahmen von Kosten und Nutzen tragbar sein.[9]
Notwendige Eigenschaften für die gebildeten Segmente:
Sie sollten sich anhand von gewählten Variablen einfach identifizieren lassen. Sie müssen marktrelevant sein, die Segmente müssen einen wesentlichen Teil des Marktes abbilden können. Stabilität (siehe Variablenkriterien) Sie sollten erreichbar sein, die Segmente sollen auf Marketingmaßnahmen angesprochen werden können (targeting). Sie sollten ansprechbar sein, die Segmente sollen auf Marketingmaßnahmen einheitlich reagieren. Eine Identifizierung der Segmente soll Anleitung für Entscheidungen bezüglich einer effektiven Spezifikation von Marketinginstrumenten geben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zielgruppe
Unter einer Zielgruppe (englisch target audience) versteht man im Marketing eine bestimmte Menge von Marktteilnehmern, die auf kommunikationspolitische Maßnahmen homogener reagieren als der Gesamtmarkt.[1] Die Grundlage zur Zielgruppenfindung nach jeweils relevanten Merkmalen ist die Marktsegmentierung.[2]
Spezielle Zielgruppen:
- Sinus-Milieus: Schema eines Marketininstituts,
- SOHO (Small Office, Home Office - Kleinbüro, Heimbüro),
- DINK (Double income no kids - kinderlose Doppelverdiener),
- LOHAS (Lifestyle of Health and Sustainability - Lebensstil Gesundheit und Nachhaltigkeit)
- LOVOS (Lifestyles of Voluntary Simplicity - Lebensstile der freiwilligen Einfachheit) und
- WOOF (Well off older Folks, wohlhabende Senioren).
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Marktsegment
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https://de.wikipedia.org/wiki/Marktsegment Marktsegment (englisch market segment) ist in der Mikroökonomie der Teilbereich eines relevanten Marktes, auf dem eine bestimmte Produktgruppe oder Dienstleistungsart angeboten wird und auf bestimmte Kundengruppen und Kundentypen mit homogenen Bedürfnissen als Nachfrager trifft.
Ein Marktsegment ist das Ergebnis einer Marktsegmentierung, die einen Gesamtmarkt in strategische Geschäftsfelder unterteilt. Dazu bedarf es zunächst der Erhebung der Marktdaten und der Marktentwicklung, um die Attraktivität eines bestimmten Marktsegmentes zu ermitteln. Der Begriff Marktsegment wird in der Fachliteratur nicht einheitlich verwendet. Einige Autoren verstehen hierunter lediglich die Nachfrageseite eines Markts,[1][2] während sie mit dem Begriff „Teilmarkt“ den produkt- und/oder angebotsorientierten Teilbereich umschreiben. Da ein Markt aus Angebot und Nachfrage besteht und Entscheidungen im Hinblick auf ein Produkt und dessen Käufer nicht unabhängig voneinander getroffen werden, betrifft die Segmentierung den gesamten Teilmarkt.[3] So gibt es beispielsweise auf dem Automobilmarkt unter anderem das Marktsegment der Sportwagen, die nur von einer bestimmten Zielgruppe nachgefragt werden. Produkt- und Kundengruppe können mithin nicht voneinander getrennt werden.
Arten Marktsegmente werden nach bestimmten Marktmerkmalen gebildet, die durch eine vorangegangene Marktanalyse identifiziert werden müssen. Für eine Segmentierung kommen folgende Kriterien in Frage:[4]
- geografische Kriterien: Staat, Region, Klima, Sprache;
- demografische Kriterien: Alter, männliches oder weibliches Geschlecht, Einkommen, Nationalität, Ausbildung, Beruf oder Religion;
- sozialpsychologische Kriterien: Lebensstil, Temperament, soziale Schicht, Wertvorstellungen oder
- verhaltensbezogene Kriterien: Freizeitverhalten, Ess- und Trinkgewohnheiten, Kaufverhalten, Preisbewusstsein oder Markentreue.
Bei der Nischenstrategie fokussiert sich ein Unternehmen auf ein bestimmtes Marktsegment, das von Konkurrenten gar nicht oder nur unwesentlich bearbeitet wird.
Börse → Hauptartikel: Börsensegment
In der Börsensprache bedeutet Markt- oder Börsensegment einen Teilbereich, in welchem die gehandelten Wertpapiere bestimmte Zulassungs- und Transparenzvoraussetzungen und Folgepflichten zu erfüllen haben. Allgemein ist in allen EU-Mitgliedstaaten zwischen dem „regulierten Markt“ (englisch regulated market) und dem „börsenregulierten Markt“ (englisch regulated unofficial market) zu unterscheiden. Während der „regulierte Markt“ von der Europäischen Union überwacht wird, erfolgt die Regulierung des „börsenregulierten Markts“ durch die jeweilige Börse. Die bisherigen deutschen Börsensegmente „amtlicher Markt“ und „geregelter Markt“ wurden im November 2007 in den „regulierten Markt“ überführt. Er stellt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit den Segmenten „General Standard“ und „Prime Standard“ aufbauende Handelssegmente mit höheren Transparenzstandards dar. Das Segment „börsenregulierter Markt“ ist an der Frankfurter Börse der Freiverkehr (englisch open market). Nach § 42 BörsG kann die Börsenordnung für Teilbereiche des regulierten Marktes ergänzend zu den vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen zusätzliche Voraussetzungen für die Zulassung von Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikate und weitere Unterrichtungspflichten des Emittenten auf Grund der Zulassung von Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikate zum Schutz des Publikums oder für einen ordnungsgemäßen Börsenhandel vorsehen. Ein weiteres Börsensegment sind der Primär- und Sekundärmarkt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Börsensegment Ein Börsensegment ist ein Teilmarkt der Börse, in welchem die gehandelten Wertpapiere bestimmte Zulassungs- und Publizitätsvoraussetzungen oder Folgepflichten zu erfüllen haben.
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- Bewertung immaterielles Vermögen
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- internationale Rechnungslegung
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Anbieter / Nachfrager
Angebot, Angebotsfunktion, Anbieter, [[ ]], [[
Nachfrage, Nachfragefunktion, Nachfrager, [[ ]], [[
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siehe auch-> [[]]
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Gut und Dienstleistung (17.11.2022)
bisher Weiterleitungen: Gut - [[Vermögen#Gut], Dienstleistung - Wiki ergänzen zB bei Angebot vor Angebotsfunktion: - Kategorie: wie bisher Abk, Formel, Wiki
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Abgabe / Transferzahlung (9.11.2022)
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Liquider Markt (2.11.2022)
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siehe auch-> [[]]
ex https://de.wikipedia.org/wiki/Liquidit%C3%A4t#Marktliquidität Die Marktliquidität erfordert[5]
- Marktbreite (englisch market breadth) mit niedrigen Transaktionskosten in Form einer geringen Geld-Brief-Spanne,
- Markttiefe (englisch market depth) mit niedrigen Transaktionskosten für großes Marktvolumen und
- Erholungsfähigkeit (englisch market resiliancy), indem Abweichungen vom inneren Wert eines Handelsobjekts schnell korrigiert werden.
Ein liquider Markt ist durch hohe Markttiefe, Marktbreite und Erholungsfähigkeit gekennzeichnet.[6]
Ein liquider Markt ist wertpapierrechtlich gemäß § 2 Abs. 23 WpHG ein Markt für ein Finanzinstrument oder für eine Kategorie von Finanzinstrumenten, auf dem kontinuierlich kauf- oder verkaufsbereite vertragswillige Käufer oder Verkäufer verfügbar sind und der unter Berücksichtigung der speziellen Marktstrukturen des betreffenden Finanzinstruments oder der betreffenden Kategorie von Finanzinstrumenten nach den folgenden Kriterien bewertet wird:
- Durchschnittsfrequenz und -volumen der Geschäfte bei einer bestimmten Bandbreite von Marktbedingungen unter Berücksichtigung der Art und des Lebenszyklus von Finanzprodukten innerhalb der Kategorie von Finanzinstrumenten;
- Zahl und Art der Marktteilnehmer, einschließlich des Verhältnisses der Marktteilnehmer zu den gehandelten Finanzinstrumenten in Bezug auf ein bestimmtes Finanzinstrument und
- durchschnittlicher Spread (Geld-Brief-Spanne), sofern verfügbar.
Die Marktliquidität ist ein Kriterium für die Erfüllung der Marktfunktionen.
Ein aktiver Markt ist im Bilanzrecht ein liquider Markt mit homogenen Produkten und der Öffentlichkeit zugänglichen Preisen (IAS 36.5).
Siehe auch
Liquiditätsablaufbilanz Liquiditätsgrad Liquiditätsrisiko Marktliquiditätsrisiko Zahlungsbedingungen Zahlungsverhalten
ev ergänzen Markt oder Liquidität (Begriff) [200] [201] [202]
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Kennzahl (Übersicht) (30.10.2022)
- vgl. auch
in Arbeit
siehe auch -> Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Termini, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
(c) durch (L) ersetzen Formelquelle ev lö
ÜT
- Kennzahlen:
Eigenkapitalquote (equity ratio), Fremdkapitalquote (Anspannungsgrad) (debt ratio), Verschuldungsgrad, Nettoverschuldung (Net Debt), Nettoverschuldungsgrad (Gearing), Effektivverschuldung
- Weitere (Eigen)Kapitalstrukturkennzahlen: [[ ]],
- keine Kennzahl: [[ ]],
| Finanzierungsaufwand in % des Umsatzes
| -
| (E)
| JAA 4a, S. 3
|
|-
| Herstellungskostenanteil
| -
| (E)
| JAA 4a, S. 3f
| </s>
|-
offen
| Entschuldungsdauer
| -
| (C)
| JAA 3, S. 3
|
|-
| Cash-Flow-Umsatzrate
| -
| (C)
| JAA 3, S. 3
|
|-
| Cash-Burn-Rate
| -
| (C)
| JAA 3, S. 4
|
|-
| Deckungsgrad 1
(goldene Bilanzregel)
| -
| (C)
| JAA 3, S. 5
|
|-
| Deckungsgrad 2
(silberne Bilanzregel, Anlagendeckungsgrad)
| -
| (C)
| JAA 3, S. 5
|
|-
| Deckungsgrad 3 (Goldene Finanzregel)
| -
| (C)
| JAA 3, S. 6
|
|-
| Nettoumlaufvermögen
(Working Capital)
| WC
| (C)
| JAA 3, S. 6
|
|-
| Mobilitätsgrad
(Working Capital Ratio)
| -
| (C)
| JAA 3, S. 6
|
|-
| Operatives Working Capital
| -
| (C)
| JAA 3, S. 6
|
|-
| Operative Working Capital Ratio
| -
| (C)
| JAA 3, S. 7
|
|-
| Liquidität 1. Grades
| -
| (C)
| JAA 3, S. 7
|
|-
| Liquidität 2. Grades (Quick Ratio)
| -
| (C)
| JAA 3, S. 7
|
|-
| Liquidität 3. Grades
| -
| (C)
| JAA 3, S. 7
|
|-
| Zinsdeckung
| -
| (C)
| JAA 3, S. 8
|
|-
| Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen
| -
| (C)
| JAA 3, S. 8
|
|-
| Investitionsdeckung
| -
| (C)
| JAA 3, S. 8
|
|-
| Wertschöpfung
| -
| (E)
| JAA 4, S. 7
| ev teilen Entstehung, Verteilung
|-
| Net Asset
| -
| (V)
| JAA 4, S. 12f
|
|-
| Capital Employed
| -
| (V)
| JAA 4, S. 13
| ev Abk CE
|-
| Finanzanlagenrentabilität
| -
| (E)
| JAA 4, S. 14
|
|-
| Wertschöpfungsrentabilitäten
| -
| (E)
| JAA 4, S. 14
|
|-
| Rohaufschlag
| -
| (E)
| JAA 4a, S. 3
|
|-
| Spanne
| -
| (E)
| JAA 4a, S. 3
|
|-
| Anteil Betriebsergebnis
| -
| (E)
| JAA 4a, S. 7
| ev besser: Betriebsergebnisanteil
|-
| Anteil Finanzergebnis
| -
| (E)
| JAA 4a, S.
| ev besser: Finanzergebnisanteil
|-
| durchschnittliche Nutzungsdauer
| -
| (V)
| JAA 5, S. 4
|
|-
| Eigenkapitalquote
(equity ratio
| EKQ
| (F)
| JAA 5, S. 10
|
|-
| Risikokapitalquote
| -
| (F)
| JAA 5, S. 10
|
|-
| Risikokapital
| -
| (F)
| JAA 5, S. 10
|
|-
| Fremdkapitalquote
(Anspannungsgrad, debt ratio)
| -
| (F)
| JAA 5, S. 11
|
|-
| Nettoverschuldung
(Net Debt
| -
| (F)
| JAA 5, S. 11
|
|-
| Flüssige Mittel
(Liquide Mittel
| -
| (F)
| JAA 5, S. 11
|
|-
| verzinsliches Fremdkapital
| -
| (F)
| JAA 5, S. 11
|
|-
| Nettoverschuldungsgrad
(Gearing
| -
| (F)
| JAA 5, S. 12
|
|-
| Effektivverschuldung
([[ ]]
| -
| (F)
| JAA 5, S. 12
|
|-
| Verschuldungsgrad
(debt to equity ratio
| -
| (F)
| JAA 5, S. 12f
|
|-
| Selbstfinanzierungsgrad
| -
| (F)
| JAA 5, S. 14
| eher lö
|-
| Ausschüttungspotential
| -
| (F)
| JAA 5, S. 14
| eher lö
|-
| Außenfinanzierungsgrad
| -
| (F)
| JAA 5, S. 14
| eher lö
|-
| Minderheitsanteil
| -
| (F)
| JAA 5, S. 14
| eher lö
|-
| Rückstellungen in % der Bilanzsumme
| -
| (F)
| JAA 5, S. 15
| eher lö
|-
| Bankverschuldungsquote
| -
| (F)
| JAA 5, S. 15
|
|-
| Verschuldungsquote
| -
| (F)
| JAA 5, S. 15
|
|-
| [[ ]]
([[ ]]
| -
| (F)
| JAA 5, S.
|
|-
| [[ ]]
([[ ]]
| -
| (F)
| JAA 5, S.
|
|-
| [[ ]]
([[ ]]
| -
| (F)
| JAA 5, S.
|
|-
| [[ ]]
([[ ]]
| -
| (F)
| JAA 5, S.
|
|-
| [[ ]]
([[ ]]
| -
| (F)
| JAA 5, S.
|
|-
| Cash Flow in % Betriebsleistung
| -
| (?)
| ?
| bei Kralicek‘scher Quicktest
|-
| Schuldentilgungsdauer
|
| (V) (F) (E) (C)???
| JAA x, S.
| bei Kralicek‘scher Quicktest, Zu Entschuldungsdauer? siehe auch fiktive Schuldentilgungsdauer
|-
| Eigenmittelquote
|
| (V) (F) (E) (C)??
| JAA x, S.
| bei URG-Kennzahlen siehe auch Eigenkapitalquote
|-
| fiktive Schuldentilgungsdauer
|
| (V) (F) (E) (C) ???
| JAA x, S.
| bei URG-Kennzahlen siehe auch Entschuldungsdauer, Schuldentilgungsdauer,
|-
| [[ ]]
|
| (V) (F) (E) (C)
| JAA x, S.
|
|-
Begriffe
Größe | Generalnorm | Analyse | Kennzahl | Anmerkung |
---|---|---|---|---|
Erfolg | Ertragslage | Erfolgsanalyse (ia) | Erfolgskennzahl ([[ |ia]]) | |
Finanzen | Finanzlage | Finanzanalyse (ia) | Finanzkennzahl ([[ |ia]]) | Kapitalstruktur |
Vermögen | Vermögenslage | Vermögensanalyse (ia) | Vermögenskennzahl bisher: -struktur | |
Liquidität (ia) | - | Liquiditätsanalyse ([[ |ia]]) | Liquiditätskennzahl ([[ |ia]]) | |
- [[Erfolgs
- [[Finanz
- [[Vermögens
- [[Liquiditäts
, [[ ]]
([[ |ia]])
Kapitalstruktur
bisher Inhalt nach Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Finanzanalyse
Neu [208] [209] [210] Neues Kapitel vor Kapitalstruktur#Literatur
Optimale Kapitalstruktur
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalstruktur#Optimale_Kapitalstruktur Die richtungweisenden Irrelevanzthesen von Franco Modigliani und Merton Miller vom Juni 1958 stellen die bekannteste Veröffentlichung zur Theorie der Kapitalstruktur dar.[211] Sie gehen in ihrem Aufsatz davon aus, dass bei einem (irrealen) vollkommenen Markt ohne Steuern,[212] Insolvenzkosten, Informationsasymmetrie und Transaktionskosten jede Kapitalstruktur gleich gut sei, weil Veränderungen der Kapitalstruktur keine Auswirkungen auf den Unternehmenswert hätten. Der Unternehmenswert kann aber in der Realität dadurch maximiert werden, dass der gegebene Anteil von Eigen- und Fremdkapital die durchschnittlichen Kapitalkosten minimiert.[213]
Da es in der Wirtschaftspraxis nur unvollkommene Märkte gibt, ist für eine gesunde Finanzierung die Kenntnis über die vorhandene Kapitalstruktur notwendig. Wird durch eine gesunde Finanzierung der Unternehmenswert mit Hilfe einer optimalen Dimensionierung von Eigen- und Fremdkapital maximiert, liegt eine so genannte optimale Kapitalstruktur vor.
Praktische Regeln zur optimalen (horizontalen) Kapitalstruktur stellen die Finanzierungsregeln dar. Die goldene Bilanzregel besagt in ihrer strengen Form, dass das Anlagevermögen mit Eigenkapital gedeckt sein muss und dass für das Umlaufvermögen Fremdkapital eingesetzt werden darf. Sie lautet
Anlageintensive Betriebe weisen mithin eine tendenziell höhere Eigenkapitalquote auf. In ihrer weniger strengen Form („silberne Finanzierungsregel“) wird eine Fristenübereinstimmung zwischen langfristigem Kapital und Vermögen gefordert:
Hiernach decken Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital das langfristig dem Betrieb zur Verfügung stehende Anlagevermögen. Risiken der Anschlussrefinanzierung und Zinsrisiken sind im Idealfall durch Fristenkongruenz ausgeschlossen. Weitere Regeln sind die Eins-zu-eins-Regel oder die Goldene Bankregel.
Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Modigliani / Miller (30.3.2020)
eigene
nn
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siehe auch-> [[]]
Weitere Werte (25.10.2022)
Liste ex https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeiner_Wert#Siehe_auch
- https://de.wikipedia.org/wiki/Zeitwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederbeschaffungswert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Restwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungswert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Minderwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Wertschöpfung_(Wirtschaft)%7CMehrwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Schrottwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Höchstwertprinzip
- https://de.wikipedia.org/wiki/Niederstwertprinzip
- https://de.wikipedia.org/wiki/Neuwert_(Versicherungsrecht)%7CNeuwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Sachwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Ertragswert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Tauschwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Beleihungswert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Buchwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Substanzwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenswert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Repartitionswert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Wertminderung
fe TWE, BZW, Fair Val i Use, BZZ, VKW
Familienverträge (8.10.2022)
neue Seite: Familienvertrag - Kategorie:
* Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
* Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht (Recht, allgemein)
* Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Nach § 25 BAO [5]
§ 25. (1) Angehörige im Sinn der Abgabenvorschriften sind 1. der Ehegatte; 2. die Verwandten in gerader Linie und die Verwandten zweiten, dritten und vierten Grades in der Seitenlinie; 3. die Verschwägerten in gerader Linie und die Verschwägerten zweiten Grades in der Seitenlinie; 4. die Wahl-(Pflege-)Eltern und die Wahl-(Pflege-)Kinder; 5. Personen, die miteinander in Lebensgemeinschaft leben, sowie Kinder und Enkel einer dieser Personen im Verhältnis zur anderen Person; 6. der eingetragene Partner.
(2) Die durch eine Ehe begründete Eigenschaft einer Person als Angehöriger bleibt aufrecht, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht.
(3) Abs. 1 Z 3 gilt für eingetragene Partner sinngemäß. Die durch eine eingetragene Partnerschaft begründete Eigenschaft einer Person als Angehöriger bleibt aufrecht, auch wenn die eingetragene Partnerschaft nicht mehr besteht.
Das Steuerrecht verwendet auch den tautologischen Begriff nahe Angehörige oder Familienverträge
EStR 2000 Rz. 1130 kürzen Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen finden - selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen (vgl. zB VwGH 3.9.1997, 93/14/0095, VwGH 26.1.1999, 98/14/0095) - im Steuerrecht nur dann Anerkennung, wenn sie
- nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität),
- einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und
- auch zwischen Familienfremden unter den selben Bedingungen abgeschlossen worden wären (ständige Rechtsprechung; vgl. zB VwGH 22.2.2000, 99/14/0082, VwGH 28.5.2015, 2013/15/0135).
Bei Transaktion, Transaktionsbeteiligte und Transaktionspreis ergänzen.
mm
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siehe auch-> [[]]
Recht (5.10.2022)
- siehe auch
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Rest: Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Recht
Recht (Begriff)
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Subjektives Recht
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https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_(Begriffsklärung)
https://de.wikipedia.org/wiki/Subjektives_Recht Subjektive Rechte finden sich einerseits als Herrschaftsrechte und andererseits als Gestaltungsrechte. Herrschaftsrechte sind absolute Rechte, die sich gegen jedermann richten und von jedermann zu beachten sind, so beispielsweise das Persönlichkeitsrecht oder das Recht am Eigentum. Gestaltungsrechte sind relative Rechte, die nur gegenüber einer bestimmten Person, klassischerweise aus Vertragsbeziehungen, bestehen. Hierzu zählen beispielsweise die Kündigung oder Anfechtung von Verträgen.
Im Bereich des öffentlichen Rechts wird der Begriff des subjektiven öffentlichen Rechts verwendet.
Subjektive Rechte sind neben dem rechtlichen (regelmäßig positives Recht) auch im politischen und moralischen Kontext relevant. In der Moralphilosophie werden sie als individuelle Ansprüche postuliert, die dem Einzelnen unabhängig von staatlicher Gewährung als überpositives Recht zustehen.
Träger subjektiver Rechte können sowohl Einzelne (jura singulorum) als auch Gruppen (jura consortii) sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Herrschaftsrecht Herrschaftsrechte gehören zu den subjektiven Rechten und räumen dem Inhaber eine absolute und unmittelbare Herrschaftsmacht über einen bestimmten Gegenstand ein, also auf diesen einzuwirken und andere von der Einwirkung auszuschließen.[1][2] Herrschaftsrechte können an körperlichen (Sachen), an Rechten, oder unkörperlichen (Immaterialgütern) Rechtsobjekten bestehen.
Herrschaftsrechte an Sachen werden auch dingliche Rechte genannt und werden überwiegend im Sachenrecht geregelt. Das wichtigste und umfassendste dingliche Recht ist das Eigentum, dass dem Besitzer die volle rechtliche Sachherrschaft gibt. Er kann mit seiner Sache (im Rahmen der Rechtsordnung) nach Belieben verfahren und andere von der Nutzung ausschließen.[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum Hinweis bei Eigentümer
https://de.wikipedia.org/wiki/Gestaltungsrecht Das Gestaltungsrecht ist ein relatives subjektives Recht, durch das einseitig ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis geändert oder aufgehoben werden kann. Es ist Voraussetzung für ein wirksames Gestaltungsgeschäft.
Gestaltungsrechte sind im Regelfall mit einem Hauptrecht mehr oder weniger eng verbundene Rechte wie beispielsweise die Kreditkündigung bei einem Kreditvertrag. Das Gestaltungsrecht (Ausnahme: z. B. Aneignung, vgl. unten) muss dem anderen Teil gegenüber durch Gestaltungserklärung ausgeübt werden (empfangsbedürftige Willenserklärung). Die Wirkung des Gestaltungsrechts tritt dann mit Zugang der Erklärung ein. Allerdings gibt es auch Gestaltungsrechte, welche durch ein Gerichtsverfahren ausgeübt werden müssen (so genannte Gestaltungsklagerechte).
https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1 Arten subjektiver Rechte des Privatrechts Man teilt die den einzelnen Rechtssubjekten / Personen zustehenden subjektiven Rechte nach verschiedenen (vgl idF die Punkte 7-11), sich zum Teil überschneidenden, Gesichtspunkten ein, nämlich in:
- Personen- und Sachenrechte → Personen- und Sachenrechte als subjektive Rechte,
- Dingliche und Forderungsrechte → Dingliche Rechte und Forderungsrechte,
- Gestaltungsrechte → Gestaltungsrechte,
- Absolute und relative Rechte → Absolute und relative Rechte sowie
- Nachgiebiges und zwingendes Recht → Nachgiebiges und zwingendes Recht
https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6chstpers%C3%B6nliches_Recht Höchstpersönliche Rechte sind in der Rechtswissenschaft subjektive Rechte, die einer bestimmten Person zustehen und so eng mit der Person des Berechtigten verbunden sind, dass sie ausschließlich für diese ihre Bestimmung und ihren Sinn haben.
Höchstpersönliche Rechte (lateinisch iura personalissima) sind eine Unterart der subjektiven Rechte.
Bei letzteren besitzt ein Rechtssubjekt die rechtlich gewährleistete konkrete Befugnis, etwas zu tun (z. B. das Freiheitsrecht der Meinungsfreiheit auszuüben; Art. 5 GG), zu dulden (der Mieter muss sämtliche Maßnahmen dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind; § 555a BGB), zu unterlassen (Eigentumsbeeinträchtigung des fremden Eigentums; § 1004 BGB) oder zu verlangen (eine Kaufpreiszahlung zu verlangen). Die meisten subjektiven Rechte – wie etwa eine Forderung – sind dadurch gekennzeichnet, dass sie von ihrem Rechtsinhalt her nicht sehr eng mit ihrem Rechtsinhaber (hier dem Gläubiger) verbunden sind, so dass der Gläubiger sie an andere Rechtssubjekte übertragen kann, ohne dass eine Inhaltsänderung erfolgt; sie sind von der Person abtrennbar.
Höchstpersönliche Rechte sind dagegen Rechte, die so eng mit der Person ihres Rechtsträgers verknüpft sind, dass sie nicht übertragen werden können und deshalb mit dem Tod des Berechtigten erlöschen.[1] Höchstpersönlichkeit kann daraus resultieren, dass die Ausübung von subjektiven Rechten sehr eng mit der persönlichen Beziehung des Berechtigten zu dem Verpflichteten verbunden ist.[2] Den höchstpersönlichen Rechten ist eigen, dass sie so eng mit der Person des Berechtigten oder Verpflichteten verbunden sind, dass sie nur von diesem in Anspruch genommen oder erfüllt werden können.[3]
Arten Höchstpersönliche Rechte kommen sowohl im Privat- als auch öffentlichen Recht vor: Wichtige höchstpersönliche Rechte sind zB:[226] FN ev kürzen auf Vgl.
- Dienstbarkeiten: Grunddienstbarkeit (§ 1018 ff. BGB), Nießbrauch (§ 1030 ff. BGB), beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1090 ff. BGB) und Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) sind einer bestimmten Person als Nutzungsrechte eingeräumt und können nur von ihr wahrgenommen werden.
- Gesellschaftsrecht: Gesellschafteransprüche gegeneinander in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 717 BGB) sind höchstpersönlicher Natur. Das trifft auch auf die Ausübung der Geschäftsführung einer GmbH oder bei Vorstandsmitgliedern einer AG zu.
- Grundstücksrecht: Eine zugunsten einer bestimmten Person bestehende Reallast kann gemäß § 1111 Abs. 2 BGB von dieser nicht veräußert oder belastet werden, sie ist an den Begünstigten gebunden.
- Das Urheberrecht ist als höchstpersönliches Recht nicht übertragbar, außer im Wege der Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung (§ 29 Abs. 1 UrhG). Eine Ausnahme bildet das Nutzungsrecht hieraus. Übertragbar sind – trotz Höchstpersönlichkeit – Patente und Lizenzen (§ 15 PatG), Marken (§ 27 Abs. 1 MarkenG) sowie Geschmacks- und Gebrauchsmuster (§§ 29 Designgesetz, § 22 GebrMG), nicht jedoch das Erfinderpersönlichkeitsrecht.
Eigenschaften
Höchstpersönliche Rechte sind so eng mit einer bestimmten Person verknüpft, dass nur diese sie als Rechtsträger geltend machen kann. Sie verbleiben bei dieser Person bis zu deren Tod. Diese Rechte sind daher weder abtretbar, übertragbar, vererblich,[17] pfändbar noch verpfändbar; dies ergibt sich aus den §§ 399, § 400 BGB und § 851 Abs. 1 ZPO. Sie unterfallen daher nicht dem Begriff des Rechtsobjekts.[18] Höchstpersönliche Rechte sind auch für eine Stellvertretung nicht zugänglich, sondern müssen durch den Rechtsträger selbst ausgeübt werden. Das ist bei der Eheschließung besonders einsichtig. Auch die stellvertretende Ausübung höchstpersönlicher Rechte durch die Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters ist nicht möglich.
eigene
Objektives Recht
Kapitel
-
Rechtsordnung - Rechtsnorm (Gesetz/Gewohnheit hier Handelsbrauch
- Rechtsobjekt / -subjekt
- Öffentliches Recht hierher Steuerrecht
- Privatrecht hierher Unternehmensrecht
Text
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung
https://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient. Gefasst werden die Beziehungen natürlicher und juristischer Personen unter- und zueinander und weiterhin die Beziehungen zu Sachen sowie die Relationen der Sachen untereinander. Die seit der Römischen Republik nachweisbaren kulturanthropologischen Grundlagen lassen sich charakteristisch an Grundbegriffen verdeutlichen wie Person, Besitz und Vertrag. Diese Grundbegriffe erlauben es, das natürliche Verhältnis des Menschen zu sich selbst, zu anderen Menschen und zu Sachen zu erfassen, zu formalisieren und zu strukturieren. So wird durch die Formen des Rechts der natürliche Mensch zum Bürger, der Besitz zum Eigentum und Übereinkünfte werden zu Verpflichtungsgeschäften.
Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht und Zivilrecht (Übersetzungen des lateinischen Terminus ius civile) werden häufig synonym verwendet, obwohl sie im Kern nur die Teilmenge des „allgemeinen Privatrechts“ bezeichnen, im deutschen BGB mithin die Kategorien Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht.
Dieser Logik folgend, gliedert sich das Privatrecht in das Allgemeine Privatrecht und das Sonderprivatrecht (auch: sonstiges Privatrecht).
Eine Kodifikation des Zivilrechts erfolgte in Deutschland 1900 mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in Österreich 1812 mit dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), in der Schweiz 1883 mit dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR) und 1912 mit dem Zivilgesetzbuch (ZGB), in Frankreich 1804 mit dem Code civil (Code Napoléon) und in Italien mit dem Codice civile. Besonders der Code civil hatte eine starke Ausstrahlungskraft und war Vorbild für die übrigen Kodifikationen der sogenannten Civil Law Countries.
Bevor das Deutsche Kaiserreich das Bürgerliche Gesetzbuch einführte, gab es in einigen deutschen Teilstaaten bereits ein kodifiziertes Landrecht, so den Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 in Bayern und das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 (ALR). Manche Landrechte basierten auf dem Code civil, z. B. das Badische Landrecht von 1810.
Bereits im Mittelalter hatten viele Territorien des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation ein kodifiziertes Landrecht, das jedoch neben dem Zivilrecht auch andere Rechtsbereiche (z. B. Straf- und Verfassungsrecht) regelte.
Vorlage:Siehe auch Sonderprivatrecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Positives_Recht https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbrauch
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsobjekt https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssubjekt
https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1 Die österreichische Rechtsordnung, das ist die Summe aller in Österreich geltenden Rechtsvorschriften, besteht aus privatem und öffentlichem Recht.
Zur Strukturierung der Rechtsordnung vgl deren Stufenbau → Stufenbau der Rechtsordnung
Neben der hier besprochenen nationalen / österreichischen Rechtsordnung gibt es auch noch supranationale Rechtsordnungen (bspw die der Europäischen Gemeinschaften/EU) und die internationale Völkerrechtsordnung (UNO etc).
https://de.wikipedia.org/wiki/öffentliches_Recht Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) regelt. Im Unterschied dazu regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten. Ferner umfasst das öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen der Verwaltungsträger untereinander sowie das die Organisation und Funktion des Staats betreffende Staatsorganisationsrecht, wie beispielsweise die Zuständigkeit der einzelnen Behörden und Gerichte oder Regelungen über das Dienstverhältnis der Beamten.
Teilgebiete
Das öffentliche Recht umfasst folgende Materien:
- Völkerrecht
- Allgemeines Völkerrecht (Recht der Völkerrechtlichen Verträge, der Staatenverantwortlichkeit, Staatenimmunität etc.)
- Menschenrechte
- Recht internationaler Organisationen
- Wirtschaftsvölkerrecht (Welthandelsrecht, Investitionsschutz etc.)
- Umweltvölkerrecht
- Seerecht
- Weltraumrecht
- Humanitäres Völkerrecht
- Völkerstrafrecht
- Supranationales Recht
- Nationales Recht
- Staats- und Verfassungsrecht
- Staatsorganisationsrecht (Aufbau des Staates, Beziehungen seiner Organe untereinander, Gesetzgebungsverfahren)
- Grundrechte (Rechte des Bürgers gegen den Staat, Schutzpflichten des Staates)
- Staatskirchenrecht (Beziehung Staat – Religionsgemeinschaften)
- Verwaltungsrecht (Subordinationsverhältnis Öffentliche Verwaltung – Bürger)
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Öffentliches Baurecht
- Kommunalrecht
- Dienstrecht
- Polizeirecht
- Umweltrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Besonderes Verfahrensrecht und Prozessrecht
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Innenrecht von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
- Strafrecht (meist jedoch eigenständig behandelt)
- Staats- und Verfassungsrecht
eigene Das allgemeine Privatrecht lässt sich nach dem Pandektensystem (so im BGB, Obligationenrecht) oder dem Institutionensystem (so im ABGB) in Rechtgebiete unterteilen.
Das allgemeine Privatrecht ist kodifiziert:
- ....
Recht:
- Öffentliches Recht iwS (Verfassungsrecht, Öffentliches Recht ieS und Strafrecht)
- Privatrecht
- Allgemeine Privatrecht
- Sonderprivatrecht
Recht
bisher Weiterleitung Vermögen#Recht (Kategorie: Bewertung immaterielles Vermögen, Rechnungswesen, Steuerrecht)
Unternehmensrecht aufteilen (5.10.2022)
siehe auch Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Recht (5.10.2022)
Übersicht
A
Abnutzbarkeit Abschreibung Acquisitions Agio Aktie Aktiengesellschaft Aktionär Aktive latente Steuern Aktive Rechnungsabgrenzungsposition Anbieter Anlagevermögen Anschaffung Anschaffungskosten Anschaffungszeitpunkt Anspruchsgruppe Anteilseigner Anteilskauf Arbeitsgesellschafter Arbeitskreis für Corporate Governance Asset Deal Aufgeld Aufwendungen für das Ingangsetzen, Erweitern und Umstellen eines Betriebes Ausschüttung Ausschüttungsplanung Ausschüttungsprognose Ausschüttungssperre
B
Badwill Berater (Begriff) Beschränkte Haftung Beteiligung Beteiligungsausmaß Beteiligungsgesellschaft Beteiligungskapital Betrieb Betriebsergebnis Betriebsergebnis (Begriff) Betriebstätte Betriebsvermögen Bilanzgewinn Bilanzverlust Buchdifferenz Buchgewinn Buchgewinn (Begriff) Buchverlust Buchwert Buchwert des Eigenkapitals Buchwert des Fremdkapitals Buchwertklausel Buy-out Börsenabgang Börsenaufsicht Börsengang
C
Chief Executive Officer Chief Financial Officer Closing Confusio Corporate Governance Bericht Corporate Governance Kodex Corporate-Governance
D
Damnum Delisting Derivativer Firmenwert Disagio Dokumentation Dokumentationsprinzip Downlisting Drittorganschaft Due-Diligence
E
Eigene Aktie Eigenkapital Eigentümerrisiko Emission Emissionskurs Employee-Buy-out Erfolg Ergebnis nach Steuern Ergebnis vor Steuern Erweiterungsaufwand Erwerber Eventualverbindlichkeit
F
Finanzanlage Finanzergebnis Finanzielle Ausstattung Finanzierung Firmenwert Forderung Fremdfinanzierte Übernahme Fremdkapital Fungibilität (Begriff)
G
Gemeiner Wert (Begriff) Gesamtkapital Gesamtkostenverfahren Geschenkgeber Geschenknehmer Geschäftsführer (Begriff) Geschäftsführung Geschäftsinhaber Geschäftsleitung Geschäftswert Gesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschafter Gesellschafterdarlehen Gesellschafterhaftung Gewinn Gewinn nach Steuern Gewinn und Verlust Rechnung Gewinn vor Steuern Gewinn-Verlust-Rechnung Gewinnrücklage Gewinnverteilung Gewinnverwendung Gewinnvortrag GmbH-Anteil Goodwill Grundkapital Größenklasse (UGB)
H
Hafteinlage Haftung Haftungsverhältnis Handlungsvollmacht Herstellung Herstellungskosten Holding
I
Immaterieller Vermögensgegenstand Immaterielles Vermögen Ingangsetzungsaufwand Initial Public Offering Institutional-Buy-out Investmentgesellschaft IPO
J
Jahresfehlbetrag Jahresüberschuss
K
Kapital Kapitalanteil Kapitalgesellschaft Kapitalkonto Kapitalrücklage Kauf Kaufvertrag Kaution Kommanditgesellschaft Kommanditist Komplementär Konzern Käufer Körperlichkeit Körperschaft
L
Latente Steuern Leistung (Begriff) Leveraged-Buy-out Liquide Mittel Liquidität (Aktie) Liquidität (Begriff) Lucky buy
M
M&A Management Management-Buy-in Management-Buy-out Materieller Vermögensgegenstand Mergers Mergers & Acquisitions Mindestabschichtung Mindestwert Mobilität
N
Negativer Firmenwert Negatives Eigenkapital Nennwert Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Nominalwert Normwert
O
Offene Gesellschaft Offener Gesellschafter Organ Originärer Firmenwert
P
Pari Passive latente Steuern Passive Rechnungsabgrenzungspostion Personengesellschaft Pflichteinlage Private Equity Private-Equity-Gesellschaft Prokura Prozentnotierung Public-private-Partnership
R
Rechnungsabgrenzungsposition Rechnungslegungsstandard Rechnungswesen Rechtsform Risikokapital Rücklage Rückstellung
S
Sachanlage Schenker Schenkung Schulden Secondary Buy-out Selbstorganschaft Share Deal
(vorherige Seite) (nächste Seite)
S
Sicherheit (Begriff) Sicherheitsleitung Signing Sonderbetriebsvermögen Spin-off Stakeholder Stammkapital Standard Standards (Sonstige) Standardsetter (Begriff) Standardsetter (Sonstige) Stichtag Stille Gesellschaft Stille Last Stille Reserve Stiller Gesellschafter Strategische Geschäftseinheit Streubesitz Stücknotierung Subvention
T
Tausch Teilbetrieb Transaktionsbeteiligte Transaktionsentgelt (Begriff) Transaktionsprozess Tätigkeitsvergütung
U
Umgründungsmehrwert Umlaufvermögen Umsatzkostenverfahren Umstellungsaufwand Unbeschränkte Haftung Unter pari Unternehmen Unternehmensanteil Unternehmensbeteiligung Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Unternehmenserwerb Unternehmensführung Unternehmenskauf Unternehmensleitung Unternehmensteil Unternehmensverbund Unternehmensverkauf Unversteuerte Rücklage
V
Venture-Capital Venture-Capital-Gesellschaft Verbindlichkeit Vereinbarte Einlage Verkauf Verkehrswert (Begriff) Verkäufer Verlust Verlustvortrag Vermögen Vermögensausstattung Vertretbarkeit Veräußerbarkeit Veräußerer Vorrat Vorweggewinn Vorwegverlust
W
Wagniskapital Wert Wertpapier Wertuntergrenze Wertverzehr
Z
Zeitwert (Begriff) Zugangswert Zuschuss (Begriff)
Ö
Öffentlich-private Partnerschaft
Ü
Über pari Übernahme Übernehmender Übertragender
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Transaktion (1.10.2022)
diverse Projekte
* erledigt:
- Transaktion 2 Ergänzungen:
- dort als Weiterleitung: Transaktionspreis, Transaktionsprozess,
- Hinweis: Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen, transaktionsbezogener Bewertungsanlass
siehe auch
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Wirtschaftseinheit
- Kunde, Konsument (Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wirtschaftseinheit_.2829.9.2022.29
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Marktpreis (19.12.2021)
Tausch: fe Hinweis Steuerrecht
Kreditkosten (25.9.2022)
ev besser: Fremdkapitalkosten
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
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siehe auch-> [[]]
fehlende Links:
siehe auch:
- Kreditaufschlag (Credit Spread)
- Fremdkapital
- Rating
- https://de.wikipedia.org/wiki/Credit_Spread
- Fremdkapital-Beta (debt-Beta)
Die Fremdkapitalkosten sind vom Fremdkapitalzins zu unterscheiden.
mm
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siehe auch-> [[]]
Insolvenz (11.9.2022)
vgl. auch
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liquidität
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Fristigkeit (27.1.2020)
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Überschuldung (3.2.2020)
ergänzen / neue Seite: Insolvenz - Kategorie:
* Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
ev* Rechnungswesen ev* Steuerrecht ev* Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
* Wert
ev* Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
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siehe auch-> [[]]
Punktation
- Begriff
- Verfahren
- Berücksichtigung UBW
https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenz Eine Insolvenz (lateinisch insolventia, zu solvere ‚zahlen‘) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit („Illiquidität“ oder mangelnde Liquidität) oder drohende Zahlungsunfähigkeit, die aus Überschuldung abgeleitet werden kann. Die Zahlungsunfähigkeit kann faktisch festgestellt werden, wohingegen die Überschuldung als Ergebnis ökonomischer Einschätzungen (ggf. unter Einhaltung buchhalterischer Vorschriften) nicht immer eindeutig ist. Die Rechtsform eines betroffenen Unternehmens wird um den Zusatz i.l. (in Liquidation) ergänzt.
Die Art und Durchführung einer Insolvenz ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt. Auch das Ziel des Insolvenzverfahrens ist von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich; während das vornehmliche Ziel in Deutschland, der Schweiz und Österreich die Befriedigung der bzw. die gerechte Verteilung der Verluste auf die Gläubiger ist, ist Ziel in Frankreich der Erhalt von Arbeitsplätzen und in den USA, dem Schuldner einen fresh start zu ermöglichen.[1] Vom Insolvenzrecht ausgenommen sind insolvenzunfähige Schuldner.
https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzunf%C3%A4higkeit Insolvenzunfähigkeit ist im Insolvenzrecht das Privileg bestimmter Schuldner, kraft Gesetzes vom allgemein geltenden Insolvenzregime befreit zu sein. in D: z.B. Gemeinden, KöR
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausfallverlustquote Die Verlustquote[1] oder Ausfallverlustquote[2], auch englisch als Loss Given Default (Abkürzung LGD) bezeichnet, ist im Bankwesen ein bankenaufsichtsrechtlicher Risikoparameter zur Messung der Kreditrisiken.
Hierbei bezeichnet
- LGD die Verlustquote,
- EL die erwartete Ausfallhöhe,
- EaD das Ausfallvolumen.
Anmerk entspricht der Höhe des zu erwarteten Verlustes und nicht der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls.
Zombiunternehmen
Insolvenz und Gläubiger
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Glaeubiger_im_Insolvenzverfahren.html 1. Insolvenzgläubiger ist, wer gegen den Schuldner eine Insolvenzforderung hat.
Insolvenzforderung ist jene persönliche Forderung des Gläubigers, die schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner entstanden ist.
Auch für Insolvenzgläubiger gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf der Schuldner die Lage einzelner Gläubiger nicht auf Kosten der anderen verbessern. Insolvenzgläubiger können nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits aufrechenbar waren. Sie können ihre Forderungen außerhalb des Insolvenzverfahrens nicht mehr einklagen oder Zwangsvollstreckungsverfahren in die Insolvenzmasse einleiten oder fortsetzen.
Rechtshandlungen des Schuldners, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, können binnen einem Jahr vom Insolvenzverwalter wegen Benachteiligungsabsicht, Unentgeltlichkeit, Begünstigung oder Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners angefochten werden.
Hat der Vertragspartner des Schuldners einen zweiseitigen Vertrag voll erfüllt, so kann er seine Gegenforderung als Insolvenzforderung geltend machen. Ist der Vertragspartner des Schuldners laut Vertrag zur Vorausleistung verpflichtet und mussten ihm die schlechten Vermögensverhältnisse des Schuldners nicht bekannt sein, so kann er seine Vorausleistung bis zu einer allfälligen Sicherstellung durch den Insolvenzverwalter verweigern.
Besonderheiten bestehen hinsichtlich Absonderungs- und Aussonderungsgläubigern sowie hinsichtlich einbezahlten Stammkapitals oder eigenkapitalersetzender Darlehen. 2. Massegläubiger ist, wer gegen den Schuldner eine Masseforderung hat (z.B. auf die Verfahrenskosten sowie auf alle Auslagen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Masse).
Sie entsteht grundsätzlich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder wird wenigstens nach ihr fällig. Masseforderungen werden aus der Insolvenzmasse vorweg befriedigt, müssen im Insolvenzverfahren nicht angemeldet werden und können trotz laufenden Insolvenzverfahrens gerichtlich geltend gemacht werden 3. Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist beim Insolvenzgericht anmelden. Eine Forderungsanmeldung ist grundsätzlich auch nach Fristablauf bis spätestens 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung möglich. Dies kann aber dazu führen, dass das Gericht den Ersatz der Kosten für zusätzliche, sonst nicht notwendige Tagsatzungen auferlegt, sodass die "Rentabilität derartiger verspäteter Anmeldungen (Höhe der zu erwartenden Quote und Kostenersatz) zu prüfen ist. Die angemeldeten Forderungen können vom Insolvenzverwalter, Schuldner, aber auch von anderen Insolvenzgläubigern bestritten werden. Unbestrittene Forderungen bilden nach Beendigung des Insolvenzverfahrens einen Exekutionstitel gegen den Schuldner. 4. Wer ist Absonderungs- bzw. Aussonderungsgläubiger?
a. Der Absonderungsgläubiger hat ein Recht auf abgesonderte, bevorzugte Befriedigung an bestimmten Sachen des Schuldners, wie etwa aufgrund eines Pfand- oder Zurückbehaltungsrechtes. Das Absonderungsrecht wird durch ein laufendes Insolvenzverfahren nicht berührt.
Lässt die Befriedigung des Absonderungsgläubigers keine volle Deckung erwarten, kann er seine ungesicherte Restforderung als Insolvenzforderung geltend machen. In den letzten 60 Tagen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworbene richterliche Pfandrechte zur Befriedigung oder Sicherstellung erlöschen (ausgenommen solche zugunsten öffentlicher Abgaben) mit der Verfahrenseröffnung.
Vertragliche oder gerichtliche Absonderungsrechte an Arbeitseinkünften erlöschen gleichfalls nach bestimmten Zeitabläufen.
b. Der Aussonderungsgläubiger ist Eigentümer einer Sache, die sich bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Verfügungsmacht des Schuldners befindet. Der Eigentümer oder sonst zur Herausgabe Berechtigte (z.B. Vermieter) kann die Aussonderung begehren, da die Sache nicht in die Masse gehört.
Ein Aussonderungsrecht ist bei Sachen, welche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, gegeben. Der Insolvenzverwalter kann die Aussonderung bis zu sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinauszögern, wenn die auszusondernde Sache für die Fortführung des Betriebes notwendig ist. Stand: 12.02.2021
mm
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Business Judgement Rule (30.7.2022)
neue Seite: Business Judgement Rule - Kategorie:
* Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
* Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Business_Judgment_Rule Die Business Judgment Rule (vorherrschende Schreibweise Judgment; teilweise auch Business Judgement Rule)[1] (deutsch Regel der geschäftlichen Beurteilung) beschreibt den Umfang des unternehmerischen Entscheidungsspielraums von Geschäftsführern und Vorständen, der nicht gerichtlich überprüfbar ist. Die Regel entstammt dem US-amerikanischen Rechtssystem, wo sie seit 1994 die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen gegenüber den Eigentümern des Unternehmens regelt und limitiert. Seit 1997 ist sie auch in Deutschland geltendes Recht. Danach haften Geschäftsführer und Vorstände dann nicht für negative Folgen unternehmerischer Entscheidungen, wenn die Entscheidung auf Grundlage angemessener Informationen, ohne Berücksichtigung sachfremder Interessen, zum Wohl der Gesellschaft und in gutem Glauben gefasst wurde.
Die Business Judgment Rule („Regel für unternehmerische Entscheidungen“) beruht auf den Principles of Corporate Governance des American Law Institute aus dem Jahr 1994 und der deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH.[5] Der BGH hatte in seinem Urteil vom 21. April 1997 entschieden,[6] dass ein Unternehmensleiter hinsichtlich der zu treffenden unternehmerischen Entscheidungen einen bestimmten Spielraum genießt. „Ihn trifft keine persönliche Haftung, wenn er ausreichend gut informiert ist und eine Entscheidung nachvollziehbar im besten Sinne des Unternehmens getroffen hat“, urteilte der BGH.[7]
Eigene: Im amerikanischen Englisch: Business Judgment Rule sinngemäß "Regel der geschäftlichen Beurteilung" oder Regel für unternehmerische Entscheidungen (gefällt mir besser), stammt aus dem US-amerikanischen Recht.
Literatur
mm
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Fairness Opinion (30.7.2022)
neue Seite: Fairness Opinion - Kategorie:
- Unternehmensbewertung
ev * Unternehmensrecht
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fairness_Opinion Fairness Opinions sind Stellungnahmen eines unabhängigen Gutachters zur Beurteilung eines geplanten Unternehmens(ver)kaufs (Mergers & Acquisitions) aus Sicht der Aktionäre.
Während die Fairness Opinion lediglich die Durchsicht öffentlich zugänglicher Dokumente beinhaltet, werden beim Due-Diligence-Verfahren Strategien und Bücher der betroffenen Unternehmen einer tiefgehenden Prüfung unterzogen und bewertet.[1]
Franken / Schulte (2014) D e r Begriff d er Fairness Opinion bezeichnet im wirtschaftlichen Sprachgebrauch die Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen zur Angemessenheit ein e r vereinbarten oder angebotenen Gegenleistung im Rahmen von Un tern ehm en stran sak tio n en. D e r Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet sinngemäß anständige, ehrliche o d er gerechte Meinung. S. 1
IDW S8
Eine Fairness Opinion i.S. dieses IDW Standards ist die Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers zur finanziellen Angemessenheit eines Transaktionspreises im Rahmen einer unternehmerischen Initiative.
VO Hager (2016)
Fol. 5:
Fairness Opinion ist die Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen zur finanziellen Angemessenheit einer Angebotsleistung im Rahmen einer (geplanten)
Unternehmenstransaktion.
Zweck der Fairness Opinion ist es festzustellen, ob Preis und Wert zusammenpassen.
Fol. 34:
- Winner: “Fairness Opinion“, S. 678 in Fleischer / Hüttemann (Hrsg): „Rechtshandbuch Unternehmensbewertung“, Verlag Otto Schmidt, 2015
- Zimmermann: “Fairness Opinion“, S. 352ff in Petersen u.a.: „Handbuch der Unternehmensbewertung“, Bundesanzeiger, 2013;
eigene: Eine Fairness Opinion ist eine Stellungnahme eines Sachverständigen zur (finanziellen) eigentlich eine Tautologie Angemessenheit eines Transaktionspreises im Rahmen einer unternehmerischen Initiative was ist das?.[257]
Literatur:
- DVFA (2008);
- IDW S 8 (2011);
- Franken / Schulte (2014);
Schima, G.: Reform des Untreue-Tatbestandes und gesetzliche Verankerung der Business Judgment Rule im Gesellschaftsrecht. Hrsg.: RdW. 2016.
- DVFA (2008): Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA), "Grundsätze für Fairness Opinions (Version 2.0 vom November 2008)";
- IDW S 8 (2011): Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), "IDW Standard: Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions (IDW S 8) (Stand: 17.01.2011)";
- VO Hager(2016), Kap. 1
- VO Hager(2016): Hager, "Bewertung IAS – Bedeutung für die Unternehmens- und Steuerbilanz" Wissensweitergabe, Wien 14.10.2016, nicht veröffentlicht;
mm
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Vermögenswert (27.7.2022)
ergänzen Vermögen: - Kategorie:
- internationale Rechnungslegung
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
einfügen vor Arten
==== Vermögenswert ====
https://de.wikipedia.org/wiki/Vermögensgegenstand
Lüdenbach S. 4 f
Das Rahmenkonzept R 49 definiert:
* Ein Vermögenswert ist eine Ressource, die vom Unternehmen als Resultat vergangener Ereignisse beherrscht wird und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird.
- Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens aus vergangenen Ereignissen, von deren Erfüllung erwartet wird, dass vom Unternehmen Ressourcen mit abfließen werden, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern.
- Das Eigenkapital ist der nach Abzug aller Schulden des Unternehmens verbleibende Restbetrag seiner Vermögenswerte.
mm
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Wertänderung (13.7.2022)
neue Seite: - Kategorie:
* Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
* Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
ev* Steuerrecht
* Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
ev * Wert
* Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> Wert
vgl. auch
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Bewertung Rechnungswesen (26.7.2019) (Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wertminderung (-erhöhung))
Wertänderungen von Vermögensgegenständen (aktiven Wirtschaftsgüter sind im Jahresabschluss entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu berücksichtigen. fe Passiva
Dabei sind insbesondere zu beachten:
- (Strenges bzw. gemildertes) Niederstwertprinzip und das Höchstwertprinzip als Ausprägungen des Vorsichtsprinzip,
- Grundsatz der Bilanzkontinuität (Bilanzstetigkeit),
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit.
Wertänderungen können sein:
- Werterhöhung: Zuschreibung
- Wertminderung: planmäßige Abschreibung, außerplanmäßige Abschreibung (Teilwertabschreibung).
Hinweis Wertaufholung
https://de.wikipedia.org/wiki/Wertminderung: Unter Wertminderung (englisch Impairment) versteht man im Rechnungswesen den Betrag, um den der aktuelle Wert eines Vermögensgegenstands zu einem bestimmten Zeitpunkt unter seinem anfänglichen Buchwert liegt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zuschreibung_(Rechnungswesen): Zuschreibung ist im Handels-, Bilanz- und Steuerrecht die Erhöhung des Buchwerts eines Vermögensgegenstandes gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr aufgrund einer eingetretenen Werterhöhung. Technisch wird der im Vorjahr gewählte Buchwert im laufenden Geschäftsjahr an den höheren Wertansatz angepasst. Komplementärbegriff ist die Abschreibung. falsch: außerplanmäßige Abschreibung [267] [268] [269]
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Jahresabschlussanalyse (28.5.2022)
siehe auch: Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Kennzahl (Übersicht) (30.10.2022)
- Fehlende Links: , Erfolgsanalyse, Erfolgskennzahl, Liquiditätsanalyse (in Arbeit: Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liquidität; fertig: Cash-Flow, Geldflussrechnung),
- in Arbeit:
- ev überarbeiten Vermögensstruktur,
Kategorie ändern
Kennzahl
neue Seite: Kennzahl - erledigt
Jahresabschlussanalyse (Neue Seite)
Erfolgsanalyse
Finanzanalyse
ergänzen Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Finanzanalyse: - Kategorie:
- internationale Rechnungslegung
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Die Finanzanalyse bezieht sich auf:
- Vermögensstruktur (Aktivseite)
- Kapitalstruktur (Passivseite) und die
- Liquiditätsstruktur () fe Link.
Die Finanzanalyse gibt Auskunft über die Finanz- und die Vermögenslage.
Vermögensstruktur
Kapitalstruktur
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
oo
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
nn
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
oo
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
mm
ergänzen / neue Seite: - Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschluss
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
nn
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
bisher
wenn erledigt neu vor alt
-
Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Jahresabschlussanalyse (20.6.2021)erledigt - Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Bilanzkennzahlen (31.12.2019) wenn Kennzahl angelegt dort
streichen
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Übersicht Rechnungswesen (19.2.2020)
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Liquiditätsanalyse in Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Fristigkeit (27.1.2020)
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Überschuldung (3.2.2020)
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Erfolgskennzahlen (31.12.2019)
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Rentabilität (9.7.2019)
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Wertpapieranalyse (30.6.2019) in Arbeit bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Finanzanalyse Hinweis hier lö und bei Finanzanalyse einfügen
- [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#
]]
ex Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Jahresabschlussanalyse (19.2.2020)
Bisherige Hinweise:
Weblinks: (zu Erfolgsanalyse)
- Ergebnis nach DVFA bei Wikipedia, abgefragt 28.5.2022;
- Cash-Flow nach DVFA/SG bei Wikipedia, abgefragt 28.5.2022;
Bestehende Seiten ergänzen
- Kapitalstruktur erg. Synonym Finanzierungsanalyse ???
- Kategorie:Bilanzkennzahl in Kategorie:Jahresabschlusskennzahl oder betriebswirtschaftliche Kennzahl
Übersicht
(c) durch (L) ersetzen
Bestehende Seiten laut Kategorie
Stand 29.9.2022
Bilanzkennzahl
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Name | Kurz | Typ [310] | Formel | Anmerkung |
---|---|---|---|---|
Bestandsgröße | Typ V / F / E / C / B / S | Anmerk | ||
Betriebsergebnis | BE ? | E | Anmerk | |
Betriebsleistung | BL | E | Anmerk | |
Betriebsnotwendiges Kapital | ? | S | Anmerk | |
Name Betriebsnotwendiges Vermögen (Begriff) | S | Anmerk | ||
[[]] | Kurz | Typ V / F / E / C / B / S | Anmerk | |
[[]] | Kurz | Typ V / F / E / C / B / S | Anmerk | |
[[]] | Kurz | Typ V / F / E / C / B / S | Anmerk |
B
Bilanzgewinn Bilanzsumme Bilanzverlust Bonität Buchwert des Eigenkapitals Buchwert des Fremdkapitals
E
Earnings Before Interest Earnings before interest and taxes Earnings before interest, taxes and amortization Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization Earnings Before Taxes EBT Eigenkapital Eigenkapitalquote Erfolg Erfolgsgrößen Ergebnis nach Steuern Ergebnis vor Steuern Ergebnis vor Zinsen nach angepassten Ertragsteuern Ertrag (Begriff)
F
Finanzierung Flow-to-Equity Free-Cash-Flow Fremdkapital Fremdkapitalquote
G
Gearingquote Gesamtkapital Gesamtleistung Gesamtvermögen Gewinn Gewinn nach Steuern Gewinn vor Steuern
J
Jahresfehlbetrag Jahresüberschuss
K
Kapital Kapitalstruktur Kurzfristiges Fremdkapital Kurzfristiges Vermögen
L
Langfristiges Fremdkapital Langfristiges Vermögen Liquidität (Begriff) Liste der verwendeten Formeln
N
Net Operating Asset Net Operating Profit After Taxes Net Operating Profit Less Adjusted Taxes NOPAT NOPLAT
R
Reinvermögen
S
Schulden Stromgröße
T
Total-Cash-Flow
U
Umlaufintensität Umsatzerlös
V
Verlust Vermögen Verschuldungsgrad
nn
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
nn
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
nn
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Abschreibung (22.5.2022)
planmäßige Abschreibung
IFRS
- Weiterleitung: Neubewertungsmodell, Wertminderung-IFRS
erg Abschreibung / Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Abschreibung Kapitel Berrechnungsgrundlagen
Bei IFRS-Bilanzierungen kann die Abschreibung neben dem Anschaffungskosten für Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (für die ein aktiver Makrt existiert) auch nach einem Neubewertungsmodell erfolgen. Beim Neubeertungsmodell ist als Wertansatz ein verlässlich zu ermittelnder Zeitwert richtiger Link, oder Fair value abzüglich kummulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen anzusetzen.[326]
außerplanmäßige Abschreibung
vgl. auch
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Bewertung Rechnungswesen (26.7.2019) (Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wertminderung (-erhöhung))
- Teilwert,
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/beizulegender Wert
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/beizulegender Zeitwert
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Fair Value
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Value in Use
- Vorsichtsprinzip (strenges bzw. gemildertes Niederstwertprinzip)
außerplanmäßige Abscheibung IFRS
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Zugangswert
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Ergänzen Abschreibung#Berechnungsgrundlagen
bisher: Zugangswert:
- idR Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
- Sonderbestimmungen bestehen unternehmensrechtlich für:
- Einlagen oder Zuwendungen (§ 202 Abs 1 UGB[6]),
- Umgründungen (§ 202 Abs 2 UGB) und
- Firmenwert (§ 203 Abs 5 UGB[7]).
- Steuerrechtlich sind abweichend anzusetzen:
ergänzen: fe
Liquidation (12.5.2022)
ergänzen / neue Seite: Liquidation - Kategorie:
* Bewertung immaterielles Vermögen
- Bilanzkennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
ev* Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
ev* Unternehmensrecht
* Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Liquidation Liquidation (von lateinisch liquidare ‚verflüssigen‘) ist die Abwicklung einer Gesellschaft durch den Verkauf aller Vermögensgegenstände, der Begleichung aller Schulden und die Verteilung der verbleibenden Geldmittel an die Anteilseigner oder eine andere in dem Gesellschaftsvertrag bestimmten Institution. Ziel der Liquidation ist die Beendigung der Gesellschaft.
Liquidator Löschung Firmenbuch
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/liquidation-37058 Abwicklung der Geschäfte einer aufgelösten Handelsgesellschaft; aus einer vorher werbenden Gesellschaft ist eine "sterbende Gesellschaft" geworden.
Vgl. auch Abwicklung.
Buchhalterische Durchführung: Abwicklungsbilanz.
Finanztechnische Durchführung: Finanzierung. [336] [337] [338]
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Entnahme- / Ausschüttungssperre (5.5.2022)
- Ausschüttungssperre bisher Weiterleitung Gewinn#Ausschüttung
- Entnahmesperre vgl. Entnahme#Entnahmebeschränkung
Oberbegriff? ergänzen / neue Seite: - Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Bilanzkennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
§ 235 UGB
[342]
[343]
[344]
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Person (11.3.2022)
zu Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Recht (5.10.2022)
https://de.wikipedia.org/wiki/Person#Recht Person ist im BGB der Oberbegriff für natürliche Personen und juristische Personen,
https://de.wikipedia.org/wiki/Nat%C3%BCrliche_Person Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig:
Als juristische Person wird ganz allgemein alles bezeichnet, was Träger von Rechten oder Pflichten sein kann. In diesem mehr rechtstheoretischen Sinn ist auch ein Mensch als natürliche Person eine juristische Person.[1] Der Ausdruck juristische Person ist dann Synonym für die Bezeichnung Person im Sinne des Rechts oder Rechtsperson. Nach vorherrschendem Sprachgebrauch werden als juristische Person nur Rechtspersonen bezeichnet, die keine Menschen sind (juristische Person im weiteren Sinn); ein (älteres) Synonym ist hierfür moralische Person. Herkömmlich wird der Ausdruck juristische Person nur für solche Rechtspersonen verwendet, die der Gesetzgeber ausdrücklich anerkannt hat (kann juristische Person im engeren Sinn genannt werden, ist aber nicht verbreitet).
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssubjekt Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.[1][2] Gegensatz sind die Rechtsobjekte (Sachen und Immaterialgüter). [348] [349] [350]
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Markteffizienz (13.2.2022)
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- Wirtschaftswissenschaft
https://de.wikipedia.org/wiki/Markteffizienzhypothese
Die Markteffizienzhypothese (englisch efficient market hypothesis), kurz EMH, ist eine mathematisch-statistische Theorie der Finanzökonomik. Die EMH besagt, dass Assetpreise alle verfügbaren Informationen widerspiegeln. Eine direkte Konsequenz ist, dass kein Marktteilnehmer den Markt langfristig schlagen kann, außer durch Glück oder Nutzung nicht-öffentlicher Informationen. Assetpreise sollten nur auf neue Informationen reagieren und daher einen zufälligen Verlauf (random walk) aufweisen.[1]
Wesentliche Beiträge zur EMH lieferten Bachelier (1900), Samuelson (1965) und vor allem Eugene Fama.[2][3][1] Dieser systematisierte 1970 in einem einflussreichen Review-Paper die wesentlichen theoretischen und empirischen Forschungsergebnisse.[1] Außerdem operationalisierte Fama erstmals die EMH und lieferte eine Reihe von empirischen Tests.[1] Die EMH kann nur zusammen mit einem Risikomodell formuliert werden (Verbundhypothese).[4] Die Finanzökonomie untersucht daher seit den 1980er Jahren Marktanomalien, das heißt Abweichungen vom jeweils spezifizierten Asset-Pricing bzw. Risikomodell.[5] In der Regel handelt es sich dabei um Abweichungen vom CAPM.[6]
Die EMH stellt eine theoretische Grundlage der modernen Portfoliotheorie dar.[7] Außerdem bildet die EMH das Fundament des passiven Investierens mit Indexfonds.[8][9]
Im Jahr 2013 wurden Eugene Fama zusammen mit Robert J. Shiller und Lars Peter Hansen für ihre Arbeiten zur Effizienz von Märkten (bzw. “for their empirical analysis of asset prices”) mit dem Alfred-Nobel-Gedächtnispreis für Wirtschaftswissenschaften ausgezeichnet.[10]
besser: Die Markteffizienzhypothese (engl. efficient market hypothesis) ist eine Kapialmarkttheorie die besagt, dass die Preise der gehandelten Güter alle verfügbaren Informationen widerspiegeln.[354]
Die Markteffizienzhypothese stellt eine theoretische Grundlage der modernen Portfoliotheorie dar. Abweichungen von der Markteffizienzypothese werden als Marktanomalien bezeichnet. Mit der Markteffizienzhypothese im Zusammenhang steht die Verbundhypothese, im Widerspruch dazu steht die Random-Walk-Theorie.
Die Hypothese beruht auf den Arbeiten von Louis Bachelier, Paul Samuelson und vor allem Eugene Fama zurück, letzterer erhielt dafür den Nobel-Gedächtnispreis für Wirtschaftswissenschaften.[355]
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/effizienz-des-kapitalmarkts-36070 1. Dimensionen: Kapitalmarkteffizienz ist zu untergliedern in Marktorganisationseffizienz, Informationseffizienz und Allokationseffizienz. In dieser Reihenfolge ist die Erfüllung der einzelnen Subkategorien als notwendige, nicht aber hinreichende Bedingung für die Erfüllung der nächsthöheren Effizienz anzusehen.
2. Definition: Als Kapitalmarkteffizienz i.e.S. kann die Informationseffizienzhypothese, zurückgehend auf Eugene F. Fama (1965), angesehen werden. Ein Kapitalmarkt ist in diesem Sinne bez. einer Informationsmenge effizient, wenn basierend auf diesen Informationen durch Anlagestrategien keine dauerhaften Gewinne (Überrenditen) zu erzielen sind. Dies erfordert die unverzügliche Einpreisung neuer Informationen in den Marktpreis und impliziert die Unmöglichkeit von Prognosen über zukünftige Kursverläufe auf Basis dieser Informationsmenge.
3. Informationseffizienzhypothesen: a) Schwache Informationseffizienzhypothese: Sämtliche historischen marktrelevanten Informationen sind in dem aktuellen Marktpreis berücksichtigt. b) Mittelstrenge Informationseffizienzhypothese: Sämtliche öffentlich verfügbaren marktrelevanten Informationen sind in dem aktuellen Marktpreis eingepreist. c) Strenge Informationseffizienzhypothese:Zusätzlich sind auch nicht öffentlich zugängliche marktrelevante Informationen bereits in dem aktuellen Marktpreis antizipiert. Die Erfüllung der jeweils schwächeren Formen der Informationseffizienz ist wiederum Voraussetzung für die Erfüllung der nächsthöheren Effizienzstufe.
4. Bedeutung: Der Informationseffizienz eines Kapitalmarktes kam seither in den Bereichen der Wertpapieranalyse (technisch vs. fundamental), Wertpapierbewertung und der Performanceanalyse eine entscheidende Rolle zu. Ihre hohe Relevanz beweist sich in zahlreichen empirischen Studien zu dieser Fragestellung (bspw. Event Studies). Aktuell ist die Kapitalmarkteffizienz in der Diskussion durch den Hochfrequenzhandel (automatisierte Handelsverfahren mit ultrakurzen Reaktionszeiten).
GRO rz 887 Zweifel an CAPM infolge des Markteffizienz. "Wenn Märkte effizient wären, müsste man börsennotierte Unternehmen nicht bewerten" rz 890 Vorläufer Rz 889 [356] [357] [358]
Random-Walk-Theorie
- Weiterleitung: Random-Walk-Theorie
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https://de.wikipedia.org/wiki/Random-Walk-Theorie
Die Random-Walk-Theorie (RWT) bzw. Theorie der symmetrischen Irrfahrt, Irrflugstatistik) ist eine Theorie, die den zeitlichen Verlauf von Marktpreisen (insbesondere von Aktienkursen und anderen Wertpapierpreisen) mathematisch beschreibt. Sie wird auch Irrflugstatistik genannt. Der Begriff Random Walk bzw. Symmetrische Irrfahrt ist eine unmittelbare Folgerung der Markteffizienzhypothese.
Nicht zutreffend ist die Aussage bei Wikipedia wonach der Random Walk eine unmittelbare Folgerung der Markteffizienzhypothese sei, sie steht mE vielmehr im diametralen Widerspruch. Denn das errreichen des wahren Wertes ist nur ceteris paribus möglich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Random_Walk Ein Random Walk (stochastische Irrfahrt, Zufallsweg) ist ein mathematisches Modell für eine Verkettung zufälliger Bewegungen. Es handelt sich um einen stochastischen Prozess in diskreter Zeit mit unabhängigen und identisch verteilten Zuwächsen. Random-Walk-Modelle eignen sich für nichtdeterministische Zeitreihen, wie sie beispielsweise in der Finanzmathematik zur Modellierung von Aktienkursen verwendet werden (siehe Random-Walk-Theorie). Mit ihrer Hilfe können auch die Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Messwerten physikalischer Größen verstanden werden. Der Begriff geht zurück auf Karl Pearsons Aufsatz The Problem of the Random Walk aus dem Jahr 1905.[2] Die deutsche Bezeichnung Irrfahrt wurde von George Pólya erstmals im Jahr 1919 in der Arbeit Wahrscheinlichkeitstheoretisches über die „Irrfahrt“ verwendet.[3]
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/random-walk-hypothese-44211 Hypothese über die Entwicklung von Aktienkursen im Zeitablauf. Auf effizienten Kapitalmärkten beschreiben Aktienkurse einen Zufallspfad (Random Walk). Alle bewertungsrelevanten Tatsachen sind im Augenblick ihres Entstehens allen Marktteilnehmern bekannt und somit voll im Kurs einer Aktie eskomptiert (Effizienz des Kapitalmarkts). Die Aktien sind zu keinem Zeitpunkt über- oder unterbewertet. Deshalb ist der zukünftige Kursverlauf nur vom Zufall, nämlich vom Auftreten neuer bewertungsrelevanter Tatsachen abhängig.
Aus der Random-Walk-Hypothese ergibt sich, dass die technische Aktienanalyse keine Erfolgsaussichten bietet.
Die Random-Walk-Hypothese ist für die großen amerik. Börsen empirisch gut bestätigt.
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Wachstumsäquivalenz (29.1.2022)
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WPH führ Wachstumsäquivalenz als eigenes Äquivalenzprinzip an, siehe auch Benutzer:Peter_Hager/fehlende_Links
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Risiko (30.12.2021)
Erwartungswert-Varianz-Prinzip https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_unter_Risiko#Die_%CE%BC-%CF%83-Regel In der μ-σ-Regel oder Erwartungswert-Varianz-Prinzip und deshalb eigentlich μ-σ²-Regel, findet die Risikoeinstellung des Entscheiders dadurch Berücksichtigung, dass auch die Standardabweichung berücksichtigt wird. Bei risikoneutralen Entscheidern entspricht sie der Bayes-Regel, bei risikoaversen (risikoscheuen) Entscheidern sinkt die Attraktivität einer Alternative a i {\displaystyle a_{i}} a_{i} mit zunehmender Standardabweichung. Bei risikofreudigen Entscheidern steigt die Attraktivität hingegen.
Für α < 0 {\displaystyle \alpha <0} \alpha <0 gilt: Der Entscheider ist risikofreudig, eine Alternative mit einem höheren σ {\displaystyle \sigma } \sigma wird einer Alternative mit gleichem Erwartungswert μ {\displaystyle \mu } \mu aber niedrigerem σ vorgezogen. Für α > 0 {\displaystyle \alpha >0} \alpha >0 gilt: Der Entscheider ist risikoavers, eine Alternative mit niedrigerem σ {\displaystyle \sigma } \sigma wird einer Alternative mit gleichem Erwartungswert, aber höherem σ {\displaystyle \sigma } \sigma vorgezogen. Für α = 0 {\displaystyle \alpha =0} \alpha =0 entspricht die Regel der Bayes-Regel, der Entscheider ist risikoneutral, die Standardabweichung σ {\displaystyle \sigma } \sigma hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Alternativen.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/erwartungswert-varianz-prinzip-53962 Entscheidungsprinzip bei Risiko, kurz (μ,σ)-Prinzip genannt. Bei Anwendung des (μ,σ)-Prinzips ist die Präferenzfunktion über den Erwartungswert μ und die Varianz (σ²) bzw. Standardabweichung σ des Ergebnisses definiert. Die Präferenzfunktion ist entsprechend zu konkretisieren, d.h. der Entscheider muss spezifizieren, wie μ und σ in die Präferenzfunktion eingehen.
Risikozuschlag
- Nach Ende Zins erg.
- siehe auch Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Diskontierungszins (20.3.2020)
- Bei vereinfachtem Ertragswertverfahren einheitlicher Risikozuschlag.
Offenlegung und Prüfung (21.12.2021)
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https://de.wikipedia.org/wiki/Jahresabschlusspr%C3%BCfung
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Marktpreis (19.12.2021)
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https://de.wikipedia.org/wiki/Marktpreis
In der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre ist der Marktpreis der für Güter und Dienstleistungen auf einem Markt zu einem bestimmten Zeitpunkt von Marktteilnehmern bezahlte und erzielte Preis wird. [380]
Der Marktpreis ist auch ein Rechtsbegriff, bei dem es jedoch an einer Legaldefinition fehlt. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht im Marktpreis das ortsübliche Entgelt,[16] also der am Erfüllungsort zur Erfüllungszeit für bestimmte Waren einer bestimmten Gattung gezahlte Durchschnittspreis.[17]
rest verm falsch Im Handelsrecht ist der Marktpreis mit dem Börsenpreis gleichgestellt. Börsenpreise sind alle Börsenkurse, die für die an einer Börse gehandelten Effekten (Effektenbörse) oder Commodities (Warenbörse) notiert werden. Alle übrigen Preise auf einem aktiven Markt sind Marktpreise. Soweit jedoch kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, ist der beizulegende Zeitwert mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen (§ 253 Abs. 4 HGB). Das Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB verlangt beim Umlaufvermögen die Zugrundelegung von Börsen- oder Marktpreisen, um den niedrigsten Wert eines Vermögensgegenstands zu ermitteln. Dabei setzt § 255 Abs. 4 HGB den beizulegenden Zeitwert dem Marktpreis gleich.[18] Hierdurch sind sowohl der Börsenpreis als auch der den beizulegende Zeitwert handelsrechtlich dem Marktpreis gleichgestellt.
Bilanzrechtlich ist der Marktpreis ein Preis, der für vergleichbare Vermögenswerte wie dem zu bewertenden Vermögenswert auf einem aktiven Markt am Bilanzstichtag (zeitgleich) gezahlt wird. Vergleichbar bedeutet hierbei, dass alle preisbildenden Parameter weitgehend gleich sind, so dass keine Anpassungen des beobachteten Preises vorgenommen werden müssen. Ein aktiver Markt zeichnet sich dadurch aus, dass weitgehend homogene Vermögenswerte zu öffentlich zugänglichen Preisen gehandelt werden und in der Regel jederzeit vertragswillige Käufer und Verkäufer zu finden sind. Der Marktpreis wird als an einem aktiven Markt ermittelt angesehen, wenn er an einer Börse, von einem Händler, von einer Branchengruppe oder von einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich ist und auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen zwischen unabhängigen dritten Marktteilnehmern beruht. Ist Wertersatz zu leisten, bestimmt sich der Wert des Gutes nach dem Marktpreis (§ 429 Abs. 3 HGB).
Das BGB erwähnt den Börsen- oder Marktpreis vor allem bei der Verwertung von Kreditsicherheiten (Verpfändung: § 1221 BGB, § 1235 Abs. 2 BGB; gesetzliches Pfandrecht: § 1259, Pfandrecht an Rechten: § 1279 und § 1295 BGB).
Sind steuerrechtlich Wirtschaftsgüter vergleichbarer Art und Güte am Markt tatsächlich erhältlich, so stimmt der Marktpreis in aller Regel mit dem Teilwert überein.[19]
16 BGH NJW 2000, 1254, 1255 zum Kaufvertrag 17 BGH NJW 1979, 758, 759 18 BT-Drs. 16/10067 BT-Drucksache 16/10067 vom 30. Juli 2008, Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts, S. 61 19 BFH, Urteil vom 29. Juli 1965, Az.: IV 164/63 U
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/marktpreis-38454 1. Ein von den Klassikern der Nationalökonomie im Gegensatz zum natürlichen Preis geprägter Begriff für den ausschließlich durch Angebot und Nachfrage auf einem Markt über die unsichtbare Hand (Tâtonnement) bestimmten Gleichgewichtspreis.
2. Der auf einem Markt (Produktenbörse, Effektenbörse, Wochenmarkt, Weltmärkten etc.) entsprechend dem durchschnittlichen Angebot und der allg. Nachfrage während der Marktzeit erzielte Preis; auch der bei staatlicher Preispolitik festgelegte, am Tageswert orientierte Preis. Dieser durchschnittliche Preis liegt der amtlichen Preisstatistik zugrunde.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/natuerlicher-preis-37185 Der natürliche Preis ist im Gegensatz zum Marktpreis ein ausschließlich durch die Größe der Aufwendungen bei der Produktion von Gütern bestimmter Preis. Der natürliche Preis wurde von den Vertretern der objektiven Preistheorie, v.a. von den Klassikern, als endgültig bestimmend für den Marktpreis angesehen, bei dem im Einzelfall das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ausschlaggebend wirkt. [381] [382] [383]
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Kapitalmarkttheorie (18.12.2021)
Verweise:
- CAPM:
- APT:
Ergänzung Risikozuschlag
Die Ermittlung des Risikozuschlages ist beim objektivierten Unternehmenswert ausschließlich auf Basis kapitalmarkttheoretischer Modelle zulässig.[387]
Beim subjektiven Unternehmenswert sind für das Ertragswertverfahren auch individuellen Verhältnisse und Vorgaben zulässig.[388]
Markteffizienz
siehe auch Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Markteffizienz_.2813.2.2022.29
Multiplikatoren (10.12.2021)
ergänzen Vergleichsverfahren: - Kategorie:
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fehlender Link Branchenmultiplikator
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Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) (10.12.2021)
neue Seite: Kleine und Mittlere Unternehmen - Kategorie:
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Abgrenzung
siehe auch-> [[]]
Die Abgrenzung kann quantitativ oder qualitativ erfolgen.
Quantitative Abgrenzung
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siehe auch-> Größenklasse (UGB)
Purtscher in FS Mandl496
- UGB
- EU
Qualitativ Abgrenzung
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Purtscher in FS Mandl 497
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Standardsetter-Standards (10.11.2021)
- Institute of busines appraisers (IBA): https://ibgbusiness.com/affiliation/institute-of-business-appraisers/ PEM 143
- National Association of Certified Valuators and Analysts (NACVA) https://www.nacva.com/association PEM 144
- Die NACVA bietet die Ausbildung zum Certified Valuation Analyst an. Im deutschsprachigen Raum kann die Ausbildung über die EACVA absolviert werden.
- Die Standards der EACVA sind Übersetzungen der NACVA.
Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks (4.11.2021)
ergänzen Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks vor Maßgeblichkeit der rechtlichen Wertungen neues Kapitel
Anknüpfung des Maßgeblichkeitsprinzips
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Der Bewertungszweck ist in Österreich der Ausgangspunkt für die weitere Vorgehensweise der Unternehmensbewertung (Zweckadäquanzprinzip link?).[413] Die Funktion des Gutachters bestimmt sich ebenfalls nach dem Bewertungszweck.[414]
In Deutschland wird die Funktion des Gutachters aus dem Bewertungsanlass abgeleitet. Der Bewertungszweck bestimmt sich nach der Funktion. Die Bewertungsprämissen richten sich nach der Funktion.wirklich?
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Kapitalmaßnahmen (22.9.2021)
Kapitalerhöhung
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalerhöhung Unter Kapitalerhöhung werden sämtliche Kapitalmaßnahmen verstanden, die auf eine Erhöhung des Eigenkapitals von Unternehmen abzielen und sowohl als Innenfinanzierung als auch im Wege der Außenfinanzierung durchgeführt werden können. Das Gegenteil ist die Kapitalherabsetzung. Anmerkung Kapitalerhöhung zielt jur auf Nennkapital und nicht auf Eigenkapital.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapitalerhoehung-39612 Finanzierungsmaßnahme zur Erhöhung des unternehmerischen Eigenkapitals, beispielsweise bei AGs als effektive Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien gegen die Leistung von Einlagen durch die neuen Aktionäre. Im Fall einer nominellen Kapitalerhöhung hingegen werden bloß Rücklagen in Grundkapital umgewandelt, ohne dass der AG neue Mittel zufließen.
Die Kapitalerhöhung kann sein
- effektiv oder
- nominell
Unter nominelle Kapitalerhöhung versteht man die Umschichtung von frei verfügbaren (zB Gewinnrücklage) in ausschüttungsgesperrtes Eigenkapital (Nennkapital).
Eine effektive Kapitalerhöhung stellt eine Mittelzufuhr dar. [421] [422] [423]
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ausstehende Einlage (22.9.2021)
ergänzen Bilanz#Eigenkapital
- Weiterleitung: ausstehende Einlage -
Kategorie:
* Bewertung immaterielles Vermögen
- Bilanzkennzahl
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- Unternehmensrecht
* Wert
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Abk, Formel, Wiki
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Ausführung ex Unterlage Finpfl. [433] [434] [435]
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Investor (22.9.2021)
https://de.wikipedia.org/wiki/Investition (siehe auch fehlende Links
https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Weiterleitung von Investor
Gründe für Investitionen
Investitionen könne aus finanziellen oder strategischen Gründen getätigt werden.[439]
- Finanzinvestitionen (Akteur: Finanzinvestor) werden wegen der erwarteten laufenden Erträge oder dem Veräußerungsgewinn getätigt.
- Strategischen Investment (Akteur: strategischer Investor) liegt der Fokus auf der Verbindung des Anlageobjekts mit dem eigenen Geschäftszweck.
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Werttreiber (18.9.2021)
Werttreiber
in Arbeit
Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Value Driver (7.3.2019) übertragen
https://de.wikipedia.org/wiki/Werttreiber
Der Begriff wurde vom Value Management aufgegriffen und später auch von anderen Fachgebieten übernommen.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/werttreiber-47107
eigen
ergänzen vor Shareholder-Value#Literatur
Unterstützung strategische Planung
Der Shareholder Value kann die strategische Planung unterstützen, insbesondere bei der Strategieentwicklung und dem strategischen Controlling.[443]
Phasen der strategischen Planung:[444]
- Vision - Intention
- Strategische Analyse
- Strategieentwicklung
- Strategieumsetzung
- Strategisches Controlling
Ermittlungskonzepte
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Für die Wertermittlung schlägt Rappaport den Shareholder Value Added (SVA) zur Performancemessung vor.[448] 21
Seicht führt folgende Beraterkonzepte an:[449]
- Economic Value Added (EVA) bisher Weiterleitung Wiki
- Shareholder Value Added (SVA) keine Erläuterung wiki.en: "This shareholder value added should be compared to average/required increase in value, making reference to the organizations cost of capital."
- Economic Profit (EP) keine Erläuterung wiki.en verweist auf Gewinn.
- Geschäftswertbeitrag (GWB) keine Erläuterung lt Wiki ist Geschäftswertbeitrag ein Synonym für den EVA.
- Cash Value Added (CVA) keine Erläuterung https://de.wikipedia.org/wiki/Cash_Value_Added
Gemeinsam ist diesen Konzepten, dass es sich um Kennzahlen handelt, die Residualgewinne („Übergewinne“) im Sinn von Periodengewinnen lemma?, ev Erfolg minus kalkulatorische Verzinsung des gebundenen Kapitals ev besser investierten Kapitals darstellen.[450]
Der Economic Value Added (EVA) ist der Jahresbetrag des Überschusses des Marktwertes der Unternehmung über das bilanzielle Gesamtkapital.24 Der EVA ergibt sich aus dem Ergebnis nach Steuern abzüglich der Kapitalkosten.25
Der Market Value Added (MVA) ist der (gesamte) Überschuss des Marktwertes der Unternehmung über das bilanzielle Gesamtkapital. 26
21 Zur Formel vgl. Drukarczyk / Schüler (2016), S. 408. 22 23 24 Seicht (2002). 25 Vgl. Ballwieser (1994), S. 1388. 26 Seicht (2002).
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Economic Value Added (EVA)
Cash Value Added (CVA)
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siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Cash_Value_Added Der Cash Value Added (CVA) oder Unterschieds-Brutto-Cashflow (UBCF)[1] ist eine Residualgewinngröße auf der Basis des Cash Flow Return on Investment (CFROI). Eine Variation des CVA ist der Economic Value Added von Stern Stewart & Co.
Berechnung Der CVA kann auf zwei unterschiedlichen Wegen berechnet werden. Dabei ist (1) die allgemeinere Form, während (2) eine Modifizierung ist für den Fall, dass der CFROI nach der Variante II berechnet wird.
(1) CVA = (CFROI – wacc ) ⋅ {\displaystyle \cdot } \cdot BIB
oder
(2) CVA = BCF – ÖA – (wacc ⋅ {\displaystyle \cdot } \cdot BIB)
BCF – Bruttocashflow BIB – Bruttoinvestitionsbasis CFROI – Cash Flow Return on Investment wacc – weighted average cost of capital ÖA – Ökonomische Abschreibung
Der Bruttocashflow (BCF) soll die Ertragskraft des Unternehmens abbilden, weniger aber die Finanzkraft. Die Berechnung erfolgt retrograd, d. h. der Cash-Flow wird aus den Zahlen der Bilanz abgeleitet, da die wahren Cash-Flows im Allgemeinen nicht vorliegen. Die Bereinigung des Gewinns erfolgt nach dem Schema der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse/Schmalenbachgesellschaft (DVFA/SG).
Die Bruttoinvestitionsbasis (BIB) ist das bis zu einem Stichtag in ein Unternehmen investierte Kapital, d. h. nicht verzinsliches Fremdkapital ist nicht Bestandteil der Größe. Die BIB setzt sich aus planmäßig abschreibbaren Aktiva und nicht planmäßig abschreibbaren Aktiva zusammen. Für nicht abschreibbare Aktiva werden die Buchwerte als Basis verwendet. Das nicht verzinsliche Fremdkapital fällt aus der BIB heraus. Die Berechnung anhand der Bilanzdaten gestaltet sich dabei schwierig, da eine Aufschlüsselung nicht erfolgt. Daher wird vereinfachend angenommen, dass Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, Anzahlungen von Kunden und Steuerverbindlichkeiten unverzinslich sind.
Die Ökonomischen Abschreibungen (ÖA) sind der Betrag, der nötig ist, um zukünftige Ersatzinvestitionen zu tätigen. Der Betrag ist, ceteris paribus, kleiner als die handels- oder steuerrechtlichen Abschreibungen, da der Betrag mitverzinst wird. Berechnung der ÖA erfolgt durch: ÖA = w a c c ⋅ ( 1 + w a c c ) n ( 1 + w a c c ) n − 1 ⋅ {\displaystyle {\frac {wacc\cdot (1+wacc)^{n}}{(1+wacc)^{n}-1}}\cdot } {\displaystyle {\frac {wacc\cdot (1+wacc)^{n}}{(1+wacc)^{n}-1}}\cdot } Abschreibbare Aktiva
eigene
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siehe auch-> [[]]
Market Value Added
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Market_Value_Added Der Market Value Added (MVA) oder auch Marktwertzuwachs[1] (MWZ) ist die Differenz zwischen Marktwert (Börsenwert einer Aktiengesellschaft + Finanzschulden (Bankverbindlichkeiten, Hypotheken und Anleihen)) und Geschäftsvermögen (Anlagevermögen und Working Capital (Umlaufvermögen ohne operative Verbindlichkeiten)). Gibt an, welchen Wert eine Unternehmung seit seiner Gründung über das eingesetzte Kapital hinaus geschaffen hat.
Der MVA entspricht dem Barwert der erwarteten, zukünftigen EVAs (Economic Value Added).
Gabler Weiterleitung auf EVA
Unterlage (Shareholdervalue Der Market Value Added (MVA) ist der (gesamte) Überschuss des Marktwertes der Unternehmung über das bilanzielle Gesamtkapital. 26 26 Seicht (2002). Seicht: „Shareholder Value und Value Management“, RWZ 2002, 40, zitiert: Seicht (2002);
eigene
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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siehe auch-> [[]]
Economic Value Added & Market Value Added (13.9.2021)
Economic-Value-Added (EVA)
Petersen (2013), S. 627
https://de.wikipedia.org/wiki/Economic_Value_Added
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/economic-value-added-eva-34883
Eigene Überlegung
Beim EVA handelt es sich um keine Bewertungsmethode, sondern um eine Erfolgskennzahl.
EVA als Kennzahlensystem
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
2 | 4 | 6 | 8 | 10 | |||||||
2 | 4 | Anlagevermögen | + | Nettoumlaufvermögen (Working Capital) | 10 | ||||||
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | x | Steuersatz mE 1-Steuersatz |
Gesamtvermögen | x | Kappitalkosten lemma? |
10 | |||||
Net Operating Profit after Tax (NOPAT) | - | Kapitalkosten lemma? | |||||||||
Economic-Value-Added |
Rechtsform | Zufluss | Beschluss | Beschränkung |
---|---|---|---|
Einzelunternehmen | Entnahme | nicht erforderlich | keine Beschränkung |
Personengesellschaft | Entnahme | ?' | unbeschränkt haftende keine Beschränkung beschränkt haftende haften wenn durch Entnahmen |
Dividende
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Dividende
Dividende [537] istder Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft (oder eine andere Kapitalgesellschaft) an ihre Aktionäre (oder Anteilseigner) ausschüttet, bezeichnet.
Im Aktiengesetz wird der Begriff nicht verwendet.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/dividende-33380
betriebswirtschaftliches Eigenkapital (16.8.2021)
Hinweis: Eigenkapital, Buchwert des Eigenkapitals, Marktwert des Eigenkapitals
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- internationale Bilanzierung
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- Unternehmensrecht
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Auch der Gewinn, den ein Unternehmen erwirtschaftet und zur Finanzierung von Investitionen in der Firma belässt, ist betriebswirtschaftliches Eigenkapital.[541] Gelegentlich wird auch zwischen realem und buchmäßigem Eigenkapital unterschieden. Reales Eigenkapital ist dabei das von den Eigentümern dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Kapital zuzgllich der im Unternehmen verbleibenden Gewinne. Das buchmäßige Eigenkapital stellt die Differenz zwischen Aktiva und Verbindlichkeiten, Rückstellungen und passiven Rechnungsabrenzungsposten dar.[542] Dazu sei angemerkt dass alle drei Begriffe zum selben Ergebnis führen und m.E. nur unterschiedliche Aspekte des Eigenkapitals darstellen.
Wirtschaftliches Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital[543] | |
+ | II. Kapitalrücklage |
+ | III. Gewinnrücklagen |
+/- | IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag[544] |
+/- | V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag[545] |
= | Bilanzielles Eigenkapital |
- | Ausstehende Einlagen (die nicht direkt verfügbar sind),[546] |
+ | Forderungen gegen Gesellschafter (die eingetrieben werden können) |
- | Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter (die abgeführt werden müssen) |
+ | Eigenkapitalersetzende Darlehen i.S.d. §32a GmbHG |
+ | Sonderpostem mit Rücklageanteil. |
= | Wirtschaftliches Eigenkapital |
Stille Reserven aller Art deckt dieses Schema nicht auf.
Für den externen Analysten sind die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter nur schwer erkennbar. Wenn der Buchwert des Eigenkapitals keine hinreichende Aussage trifft sollte m.E. der Marktwert des Eigenkapitals verwendet werden.
https://www.gabler-banklexikon.de/definition/wirtschaftliches-eigenkapital-62677
1. Begriff: dasjenige Eigenkapital, welches einem Unternehmen tatsächlich als Verlustauffangpotenzial zur Verfügung steht.
2. Ermittlung: Das wirtschaftliche Eigenkapital ergibt sich aus einer gegenüber dem bilanziellen Eigenkapital detaillierteren Ermittlungsmethode. Sie wird deshalb zumeist für die Ermittlung der Kapitalstruktur-Kennzahlen im Rahmen der Bilanzanalyse bei Kapitalgesellschaften herangezogen. Das wirtschaftliche Eigenkapital setzt sich zusammen aus den Bilanzpositionen Grundkapital (Stammkapital) plus Rücklagen plus dem Anteil des Bilanzgewinns, der (voraussichtlich) nicht ausgeschüttet wird. Mit Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ist die Bedeutung dieser Größe gesunken, da Sonderposten mit Rücklageanteil dem wirtschaftlichen Eigenkapital nicht mehr hinzugerechnet oder aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung nicht mehr vom wirtschaftlichen Eigenkapital abgezogen werden müssen.
mm
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Jahresabschlussanalyse (20.6.2021)
verschoben nach Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Jahresabschlussanalyse (28.5.2022)
Zukunftsbezogenheitsprinzip (18.6.2021)
siehe auch Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Zukunfts-Vergangenheitsbezug_(24.2.2019)
- erg Kapitalwertverfahren#Zukunftsbezogenheitsprinzip
- Weiterleitung: Risiken-Chancen-Prinzip
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Das Prinzip der Zukungsbezogenheit wurde oft aus Objektivierungs- bzw. Vereinfachungsgesichtsprinzipien ev Hinweis]] Komplexitätsreduktion außer Beachtung gelassen und auf Vergangenheitswerte zurückgegriffen.[553] (So zB beim Wiener Verfahren, aber auch beim vereinfachten Ertragswertverfahren
Wohin damit? Das Konzept des nachhaltigen Ertrags stammt aus der Landwirtschaft und soll die naturbedingten Schwankungen glätten.[554] Besser wäre die Bezeichnung durchschnittlicher Ertrag.
Einwertige Erträge sind nicht realitätsgeerecht und entziehen das Ergebnis einer Überprüfung. "Nur ein Wahrsager kann einem Wahrsager widersprechen."[555]
Zukunftserträge sind unsicher. Diese Unsicherheit wird durch die mehrwertigen Erträge offengelegt. Zukünftige Entwicklungen sind mehrwertig. Für die Wertermittlung sind alle Chancen und Risiken zu berücksichtigen (Risiken-Chancen-Prinzip).
==== Prinzip der Wesentlichkeit ====
==== Grundsatz der Wesentlichkeit ====
mm
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Offenlegung (UGB) (6.6.2021)
bisher Weiterleitung Wiki: auf Seite Offenlegung [ergänzen / neue Seite: - Kategorie:
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Offenlegung weiterleitung? im weiteren Sinn umfasst die Einreichung und Hinterlegung der vorgeschriebenen Rechnungslegungsunterlagen beim Firmenbuch.[562] https://de.wikipedia.org/wiki/Publizit%C3%A4tspflicht#%C3%96sterreich https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/publizitaet-46318
Veröffentlichung weiterleitung? im weiteren Sinn bezieht sich auf jede Bekanntmachung des Jahres und Konzernabschlusses über Medien.[563]
Größenabhängige Vereinfachungen
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siehe auch-> Größenklasse (UGB)
- Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung brauchen keinen Lagebericht erstellen.[567]
- Kleinstgesellschaften brauchen keinen Anhang aufstellen, sofern bestimmte Daten in der Bilanz ersichtlich sind. [568]
- Kleine und mittlere Gesellschaften brauchen nur die Angaben des §§ 236 [8] und 237 UGB nicht aber des §§ 238 [9] u 239 UGB veröffentlichen.
- Mittlere Gesellschaften brauchen die Angaben des § 239 UGB [10] nicht veröffentlichen.
Bilanzoffenlegung
- Weiterleitung: Bilanzoffenlegung
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Der Zeitraum der Offenlegung beträgt:
- für Einzelunternehmen und Persondengesellschaften 9 Monate[573]
- für Kapitalgesellschaften
- Personengesellschaften:
- Gemäß § 193 Abs. 2 UGB hat der Unternehmer für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr einen Jahresab-schluss aufzustellen.
- Kapitalgesellschaften:
- Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben gemäß § 222 Abs. 1 UGB in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Ge-schäftsjahr unter anderem den um den Anhang erweiterten Jahresabschluss aufzustellen.
- Für Emittenten iSd § 1 Z 8 BörseG 2018 verkürzt sich die Aufstellungsfrist noch weiter, denn ein Emittent hat seinen Jahresfi-nanzbericht spätestens vier Monate nach Ablauf jedes Geschäftsjahres zu veröffentlichen
mm
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Kaufpreisallokation (14.5.2021)
Benutzer:Peter_Hager/fehlende_Links#D neue Seite: Kaufpreisallokation - Kategorie:
- internationale Rechnungslegung
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Weiterleitung: Purchase Price Allocation
- Abkürzung: PPA
https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufpreisallokation
Schiebel / Novak (2021)
https://de.wikipedia.org/wiki/Allokation
VO Hager(2016) Fol. 16: Bei der erstmaligen Einbeziehung eines neu erworbenen Unternehmens in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft wird der Kaufpreis auf die einzelnen übernommenen Vermögenswerte und Schulden verteilt.
Fol 18: Ein immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz (IAS 38,8). Zu Immat Vermögen da fehlt einÜbergang. Graphik einfügen oder erläutern
Fol. 19:
- Ein Vermögenswert ist identifizierbar, wenn
- - er entweder identifizierbar ist, d. h. er kann vom Unternehmen getrennt verkauft, übertragen lizenziert, vermietet oder getauscht werden. Dies kann einzeln oder in Verbindung mit einem Vertrag, einem identifizierbaren Vermögenswert oder einer identifizierbaren Schuld erfolgen oder
- - er aus vertraglichen oder anderen gesetzlichen Rechten entsteht, unabhängig davon, ob diese Rechte vom Unternehmen oder von anderen Rechten und Verpflichtungen übertragbar oder separierbar sind.
- Beherrschung: Ein Unternehmen hat Verfügungsgewalt über einen Vermögenswert, wenn es in der Lage ist, sich den künftigen wirtschaftlichen Nutzen, der aus der zu Grunde liegenden Ressource fließt, zu verschaffen, und es den Zugriff Dritter auf diesen Nutzen beschränken kann
- Künftiger wirtschaftlicher Nutzen: Der künftige wirtschaftliche Nutzen kann Erlöse aus dem Verkauf von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen, Kosteneinsparungen oder andere Vorteile, die sich für das Unternehmen aus der Eigenverwendung des Vermögenswertes ergeben, umfassen
Fol. 20: Übersicht Immaterielles Vermögen ex Hayn / Schlägel (2016) IV
Fol 32: Erwerb unterhalb des Marktwerts
Fol. 33: Relevanz für Steuerrecht nur zT richtig
Fol. 34: Literatur:
- Moser, U: Einzelfragen zur Kaufpreisallokation: Beurteilung der Plausibilität des Goodwill, BP 2009, I/2;
- Hillmer: Purchase Price Allocation und Earn-Outs: Aktuelle Entwicklungen der Unternehmensbewertung, BP 2006, S. 8
Eigene Kaufpreisallokation (engl. Purchase Price Allocation, PPA) ist die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf die einzelnen Vermögensgegenstände bzw. eines eventuellen Firmenwertes und Schulden der erworbenen Organisationseinheit ev besser Kaufgegenstandes.
Da Unternehmen und seine Teile nur als Gesamtheit sachgerecht bewertet werden können, muss diese auf die Einzelpositionen des Rechnungswesens übergeleitet werden.
Die Vorgangsweise hängt von der Art des Jahresabschlusses (Einzel- oder Konzernabschluss), der Rechtsgrundlage (Steuerrecht, Unternehmensrecht, IFRS) und der Art des Unternehmenskaufes (Asset- oder Share Deal) ab.
Unter Allokation (lat. locare, mittellat. allocare "platzieren", im weiteren Sinne "zuteilen") versteht man allgemein die Zuordnung beschränkter Ressourcen zu potenziellen Verwendern.[580]
Literatur
- Schiebel / Novak (2022);
- VO Hager(2016), Kap. 2
- VO Hager(2016): Hager, "Bewertung IAS – Bedeutung für die Unternehmens- und Steuerbilanz" Wissensweitergabe, Wien 14.10.2016, nicht veröffentlicht;
zu LitList
- Schiebel / Novak (2022): Schiebel / Novak, "Kaufpreisallokation nach UGB und IFRS", in Aschauer u.a. (Hrsg.): "Kauf und Verkauf von Unternehmen - Wr. Bilanzrechtstage 2021", Linde 2022;
mm
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- Synonyme: [[]]
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Wahrer Wert (10.5.2021)
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Bilanzkennzahl
- internationale Bilanzierung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Der wahre Wert einer Größe kann unter verschiedenen Gesichtspunkten charakterisiert werden.[587]
In der Statistik versteht man drunter, den tatsächlichen Merkmalswert unter den bei der Ermittlung herrschenden Bedingungen.[588]
In der Untenehmensbewertung wird auch der Begriff innerer Wert verwendet.
- Kommentarzeichen:
- Fußnote:einfach:
- Kleine Schrift: NN
- Einzelreferenz[589]
- Referenzname[590]
- Weitere Verwendung Name[590]
mm
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Bewertung - Wertfindung (17.3.2021)
siehe auch Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#vereinfachte Wertfindung (7.3.2019) ex Unterlage Datei:GA-vereinfach.pdf
Bewertung
neue Seite: Bewertung - Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
* Bilanzkennzahl
- internationale Bilanzierung
- Liegenschaftsbewertung
* Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
* Unternehmensrecht
- Wert
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Unter Bewertung versteht man Verfahren zur Bestimmung des Werts von Gütern oder Handlungsalternativen. Die Höhe des Wertansatzes richtet sich nach dem Zweck oder Anlass der Bewertung.[600]
Arten:[601]
- Bewertung in der Bilanz
- Bewertung in ausgewählten Sonderbilanzen
- Bewertung in der Kostenrechnung
- Bewertung einer Unternehmung als Ganzes
mE besser:
- Bewertung im Rechnungswesen ev lemma Bewertung im Rechnungswesen oder Bewertung in der UGB-Bilanz
- Unternehmensbewertung
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Liegenschaftsbewertung
Um die mit einer Unternehmensbewertung verbundenen hohen Kosten zu reduzieren, wurden von den Standardsettern Empfehlungen für vereinfachte Wertfindungen erstellt.
Bewertung (Bilanz)
- Weiterleitung: Bewertung (Bilanz)
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Bewertung_(Rechnungswesen) Die Bewertung entscheidet im kaufmännischen Rechnungswesen darüber, mit welchem Wertansatz ein Aktivum oder Passivum zu bilanzieren, das heißt mit welchem Betrag es in die Unternehmens- und besser oder in die Steuerbilanz aufzunehmen ist.[605]
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bewertung-27780
BH Skriptum S 54
Allgemeine Bewertungsgrundsätze gem. § 201 (1):
1. der Grundsatz der Beibehaltung der Bewertungsmethoden (Bewertungsstetigkeit, materielle Bilanzkontinuität)
2. der Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip)
3. der Grundsatz der Einzelbewertung
4. der Grundsatz der Vorsicht
nn
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Vereinfachte Wertfindung
- Weiterleitung: Wertfindung, vereinfachte Wertfindung
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Vereinfachte Wertfindungen sollen eine brauchbare Wertermittlung mit akzeptablen Kosten erbringen.[612]
Einschlägige Empfehlungen: fe Links
- Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung: „Hinweise zur Erstellung von vereinfachten Wertfindungen“ (KFS/BW1 E5) vom 24.1.2017;
- Bundessteuerberaterkammer und IDW: „Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen“ vom 13.3.2014
Das Ergebnis einer vereinfachten Wertfindung wird in einem Bericht dargestellt.
nn
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Gutachten - Bericht
Seite Gutachten vor Gutachten#Literatur neues Kapitel
Kurzgutachten / Bericht
- Weiterleitung: Kurzgutachten, Bericht (Kategorie wie Gutachten)
siehe auch-> [[]]
Ein Kurzgutachten ist ein Gutachten oder eine Bewertungsentscheidung, die hinter dem zurückbleibt, was ein formal lege artis erstelltes „Vollgutachten“ ausmacht.[619] Er wird in der Empfehlung KFS/BW1 E5 (2017) zur vereinfachten Wertfindung als Bericht bezeichnet. [620]
zu Lit: Bydlinski: „‘Kurzgutachten‘ bei der Liegenschaftsbewertung I: Begriff und Zulässigkeit“, RDW 2018/218, zitiert: Bydlinski (2018); Ein Bericht ist die Ber
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- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Kapitalbeteiligung (8.3.2021)
siehe auch-> Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Kapitalanteile_(29.11.2020)
Bisher Beteiligung als Weiterleitung Unternehmensanteil#Beteiligung. Bei Wiki Kapitalbeteiligung:
Unter Kapitalbeteiligung oder Unternehmensbeteiligung (kurz Beteiligung; englisch participation) versteht man den Besitz von Eigenkapital eines Unternehmens. Dann hinweis auf Eigner (Anteilseigner
Ergänzen Eigner vor Eigner#Risiken oder zuUnternehmensbeteiligung
Kapitalbeteiligung
Stakeholder
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Umgründung (1.3.2021)
siehe auch Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Unternehmenskauf_(21.1.2021)
Art | Bezeichnung | Begriff | Arten | Rechtsgrundlage | Beteiligte | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|---|
I | Verschmelzung | zT/ok | ok | fe/zT/ok | fe/zT/ok | |
II | Umwandlung | ok | ok | fe/zT/ok | fe/zT/ok | |
III | Einbringung | ok | ok (keine) | fe/zT/ok | fe/zT/ok | |
IV | Zusammenschluss | ok | ok | fe/zT/ok | fe/zT/ok | |
V | Realteilung | zT/ok | ok (keine) | fe/zT/ok | fe/zT/ok | |
VI | Handelsspaltung | ok | ok | fe/zT/ok | fe/zT/ok | |
VI | Steuerspaltung | fe/zT/ok | ok | ok | fe/zT/ok |
Voraussetzungen
Voraussetzungen Verschmelzung
Rechtsgrundlage:
- Die Verschmelzunng basiert auf Basis verschiedener unternehmensrechtlicher Vorschriften (vgl. § 1 Abs. 1 UmgrStG)
- §§ 219 ff AktG
- §§ 96 ff GmbHG
- §§ 17 ff SEG
- § 60 VAG
- § 1 GenVG
- § 25 SpG
- Weiters vergleichbare ausländische Vorschriften.
Rechtsform übertragender:
- In Abhängigkeit von der Rechtsquelle: AG, GmbH, SE, VAG, Gen, Sparkassen
Rechtsform Übernehmender:
- In Abhängigkeit von der Rechtsquelle: AG, GmbH, SE, VAG, Gen, Sparkassen
Anwendung UmgrStG:
- Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit (vgl. Walter (2011), Rz 46 ff);
- Erfordernis der Steuerhängigkeit (vgl. Walter (2011), Rz 49 ff);
Voraussetzungen Umwandlung
Rechtsgrundlage:
Rechtsform übertragender:
Rechtsform Übernehmender:
Voraussetzungen Einbringung
Rechtsgrundlage:
Rechtsform übertragender:
Rechtsform Übernehmender:
Voraussetzungen Zusammenschluss
Rechtsgrundlage:
Rechtsform übertragender:
Rechtsform Übernehmender:
Voraussetzungen Realteilung
Rechtsgrundlage:
Rechtsform übertragender:
Rechtsform Übernehmender:
Voraussetzungen Handelsspaltung
Rechtsgrundlage:
Rechtsform übertragender:
Rechtsform Übernehmender:
Voraussetzungen Steuerspaltung
Rechtsgrundlage:
Rechtsform übertragender:
Rechtsform Übernehmender:
Umgründungsstichtag
- Weiterleitung: Umgründungsstichtag
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Bei Umgründungen müssen Vertragsabschluss und steuerliche Wirksamkeit nicht zusammenfallen. erg zivilrechtliche und steuerliche Rückwirkung für Schenkung nicht wirksam
Verschmelzung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Gesellschaftsrechtlich darf die der Verschmelzung zu Grunde liegende Bilanz nicht Jahresabschluss? darf bei der Anmeldung beim Firmenbuch nicht älter als 9 Monate sein.[660] Die steuerlichen Folgen treten auch ein, wenn eine verspätetet angemeldete Verschmelzung eingetragen wurde.[661]
Umwandlung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Einbringung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Zusammenschluss
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Realteilung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Handelsspaltung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Steuerspaltung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
- Verschmelzung
- Umwandlung
- Einbringung
- Zusammenschluss
- Realteilung
- Handelsspaltung
- Steuerspaltung
Unternehmensleitung (29.1.2021)
- Unternehmerleistung: hat nicht mit Unternehmensleitung zu tun, sondern mit übertragbarer Ertragskraft, höchstpersönlicher Leistung
Transaktionskosten (21.1.2021)
Unternehmenskauf (21.1.2021)
Ergänzen Transaktion#Arten
==== Unternehmenskauf ====
Umgründungen
(bisher ausgeblendet)
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
- Fusion (Wirtschaft) bei Wikipedia, abgefragt 27.2.2021
==== Due-Diligence ====
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Weitere Begriffe
- https://de.wikipedia.org/wiki/Earn_out
- https://de.wikipedia.org/wiki/International_Financial_Reporting_Standard_3
- https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufpreisallokation
- https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensverbindung (+ https://de.wikipedia.org/wiki/Ministererlaubnis)
- https://de.wikipedia.org/wiki/Post_Merger_Integration
- https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2004/25/EG_betreffend_%C3%9Cbernahmeangebote https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2005/56/EG_%C3%BCber_die_Verschmelzung_von_Kapitalgesellschaften_aus_verschiedenen_Mitgliedstaaten https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_90/434/EWG_(Fusionsrichtlinie) https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapiererwerbs-_und_%C3%9Cbernahmegesetz
- https://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out
- https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensnachfolge
- https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenspacht
- https://de.wikipedia.org/wiki/Verkäuferdarlehen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Weißer_Ritter_(Wirtschaft)
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_gr%C3%B6%C3%9Ften_Unternehmensübernahmen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Squeeze-out_in_Deutschland
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Liste der verwendeten Literatur (18.1.2021)
Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung ändern in KFS/BW E...
Gewinn- Vermögensanteil (7.1.2021)
Bei Personengesellschaft#Gewinnverteilung Weiterleitung Gewinnanteil Kategorie * Unternehmensrecht
vor Personengesellschaft#Rechnungswesen neues Kapitel
Vermögensanteil
- Weiterleitung: Vermögensanteil
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Die Gesellschafter haben ein Anrecht auf das Vermögen, dies betrifft den Buchwert aber auch die stille Reserven lemma plural?. Die Aufteilung von Gewinn und Vermögen muss nicht unbedingt nach dem selben Verhältnis erfolgen
ev Hinweis Liquidationsvorab
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
- Kommentarzeichen:
- Fußnote:einfach:
- Kleine Schrift: NN
- Einzelreferenz[701]
- Referenzname[590]
- Weitere Verwendung Name[590]
Eigenfinanzierung (20.12.2020)
- Einlage / Entnahme (PGE / KGE)
- Kapitalgesellschaft
- EVI-Konto § 4 Abs 12
Finanzierung
Eigenfinanzierung
neue Seite Eigenfinanzierung - Kategorie:
[[Kategorie:Bilanzkennzahl]]
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
[[Kategorie:Steuerrecht]]
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
- Weiterleitung: investiertes Kapital, Beteiligungsfinanzierung
siehe auch-> Finanzierung
Eigenfinanzierung ieS (Beteiligungsfinanzierung) ist die Zuführung von Eigenkapital durch die Eigentümer der Gesellschaft. Die Eigenfinanzierung stellt eine Außenfinanzierung dar. Sie wird im Cash-Flow beim Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit abgebildet.
Merkmale LES 247
- Anspruch auf auf Gewinnbeteiligung
- Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös richtig -überschuss (Vermögensbeteiligung)
- Einfluß auf die Geschäftsführung (je nach Rechtsform unterschiedlich)
- Haftung für die Schulden des Unternehmens (je nach Rechtsform unterschiedlich)
ev besser
Das investierte Kapital stellt die Summe der Eigenfinanzierung dar und ist für die Rentabilitätsanalyse von Bedeutung.falsch
Einlage / Entnahme
Nettoinvestitionen
Begriff falsch, richtig investiertes Kapital
14 510 Rabel Der Terminal Value nach der Neufassung des Standards KFS BW1 RWZ 2014 50 16 130 Rabel Grobplanungsphase und Rentenphase nach dem Fachgutachten KFS/BW1 BP 2016 15 16 295 Rabel Grobplanungsphase und Terminal Value nach dem Standard KFS/BW1 RWZ 2016 65
KWT-E 4_Terminal-Value_2015 11) Der Return on Invested Capital (ROIC) wird als Quotient zwischen dem operativen Gewinn nach adaptierten Steuern (Net Operating Profit Less Adjusted Taxes bzw. NOPLAT) und dem investierten Kapital (Invested Capital bzw. IC) ermittelt.
Das investierte Kapital entspricht der Summe von Eigenkapital und verzinslichem Fremdkapital und wird ausgehend von den Buchwerten unter Berücksichtigung allfälliger Adaptierungen ermittelt.
Kapitalmaßnahme
vor Kapitalstruktur#Kennzahlen einfügen:
Kapitalmaßnahme
Eine Kapitalmaßnahme (engl.Corporate Action} umfasst bei Kapitalgesellschaften alle Maßnahmen, welche die Ausstattung mit Eigen- oder Fremdkapital und somit die Kapitalstruktur betreffen.
Es können dies sein:
- Kapitalerhöhungen
- Kapitalherabsetzungen
- Umschuldungen ev ein eigenes Kapitel Wo?
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
[708]
[709]
[710]
ao Ergebnis (8.12.2020)
ex [[11]]#Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit
- fehlende Links
- Weiterleitung: Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit ev ao Ergebnis
Hinweis ao Ergebnis erstellen wie war darstellung, wie ist darstellung fe Begriff
Bis zum Inkraftreten des RÄG 2014 war der außerordentliche Ergebnis link? gesondert auszuweisen. Die Summe von Betriebs- und Finanzergebnis wurde in der Position Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit ausgewiesen.[711]
Haben sich in einem Geschäftsjahr außergewöhnliche Einflüsse auf die Gewinnsituation ausgewirkt, so wird in der vergleichenden Analyse oft das EGT herangezogen, das um diese ao Einflüsse bereinigt ist. Das EGT ist damit ua Basis für die Berechnung der Eigenkapitalrentabilität sowie der Gesamtkapitalrentabilität,wenn sich das außerordentliche Ergebnis nicht auswirken soll.[712]
Bedeutung:
Literatur
- Auer (2004), S.
Weblinks:
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 6.12.2020
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.12.2020
ergänzen: / neue Seite - Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Bilanzkennzahl
- internationale Bilanzierung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
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- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
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- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Kapitalanteile (29.11.2020)
ergänzen: Kapital (vor Kapital#Fremdkapital, neues Kapitel
Kapitalanteile
siehe auch-> Unternehmensanteil
Nicht immer steht das Unternehmen im Eigentum eines einzelnen. Bei Personengesellschaften wird die Gesellschafterstruktur auch im Eigenkapital dargestellt. Bei Kapitalgesellschaften nicht.
fe Stammeinlage etc Kapitalanteil
- Kommentarzeichen:
- Fußnote:einfach:
- Kleine Schrift: NN
- Einzelreferenz[722]
- Referenzname[590]
- Weitere Verwendung Name[590]
Haftung
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, bei denen sich die Haftung auf die Einlage und einer allfälligen Nachschussverpflichtung beschränkt,
mm
Personengesellschaft - Anteilsbewertung (7.11.2020)
Haftung
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, bei denen sich die Haftung auf die Einlage und einer allfälligen Nachschussverpflichtung beschränkt, haften offene Gesellschafter, Komplementäre und die Gesellschafter einer GesbR unbeschränkt link?', d.h. mit ihrem gesamten Vermögen. Kommanditisten und stille Gesellschafter haften beschränkt link?'.
ersten Satzteil zu KGE-ABW
Haftung und Unternehmenswert
Die Kapitalstruktur ist dahingehend zu analysieren, ob künftig Gewinnthesaurierungen bzw. Kapitalerhöhungen notwendig sind, um die Eigenkapitalbasis zu stärken.[729]
Die unbeschränkt haftenden Gesellschafter müssen eventuell nachschießen (Nachschusspflicht) wiki. Dies kommt auch in der Finanzplanung von Kapitalgesellschaften vor. Es kann auch zu Ausschüttungssperren oder Entnahmesperren bzw. -beschränkungen kommen.
Einlage
Ergänzen Gesellschafter Personengesellschaft vor Gewinnverteilung
Im Zusammenhang mit der beschränkten Haftung ist zwischen der Pflichteinlage (vereinbarten Einlage) und der Hafteinlage (Haftsumme) zu unterscheiden. Erstere besteht im Innenverhältnis und regelt zB den Gewinnanteil, letztere gilt im Außenverhältnis und regelt die Haftung des beschränkt haftenden Gesellschafters.
Haftung
Die Haftung der Gesellschafter kann sein
- unbeschränkt (Offene Gesellschafter, Kommanditisten, Gesellschafter einer GesbR,
- beschränkt (Kommanditist, stille Gesellschafter, Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, Genossenschafter
Buchwertklausel
laut PGE ABW: Der Gesellschaftsvertrag kann bei Kündigung durch den Gesellschafter einen geringerer Abschich-tungsbetrag als der dem wirklichen Wert des Anteiles vorsehen (zB Buchwert, ohne Firmenwert40). Diese sogenannten „Klauselwerte“ sind im Verhältnis zu den übrigen Gesellschaftern gültig. 41 Wäh-rend Helbling (1998) eine Berücksichtigung fordert,42 empfiehlt Piltz (1994) eine Berücksichtigung in Abhängigkeit vom Bewertungszweck. 43
40 Dann ist jedoch die Mitunternehmerstellung zu hinterfragen. 41 Vgl. Piltz (1994), S. 239 ff. 42 Helbling (1998), S. S. 532 unter Verweis auf OLG Bremen 10.10.1979, abgedr. WPg 1980, 41. 43 Vgl. Piltz (1994), S. 239 ff.
laut [Wikipedia, Stichwort Buchwert: Insbesondere ältere Gesellschaftsverträge beinhalten als Abfindungsklausel häufig die so genannte Buchwertklausel, nach der der ausscheidende Gesellschafter den auf der Grundlage der Handels- oder Steuerbilanz ermittelten buchwertmäßigen Kapitalanteil ausgezahlt bekommt. Der Buchwert korrespondiert in der Regel jedoch nicht mit dem tatsächlichen Anteilswert. Er kann im Einzelfall mit dem tatsächlichen Anteilswert (Verkehrswert) zufällig zusammenfallen, höher sein, meist wird er aber niedriger sein.[4]
Die Ermittlung der Abfindung aufgrund einer Buchwertklausel ist für den abzufindenden Gesellschafter daher nachteilig. Handels- und Steuerbilanz sind nicht geeignet, den Unternehmenswert im Abfindungsfall zu bestimmen. Besteht zwischen dem nach der Bilanz ermittelten Buchwert und dem nach § 738 BGB ermittelten Verkehrswert ein Missverhältnis, so wird das Kündigungsrecht eines Gesellschafters in unzulässiger Weise eingeengt.[5][6]
5 BGH, Urteil vom 24. Mai 1993, Az. II ZR 36/92, Volltext = NJW 1993, 2101.
6 BGH, Urteil vom 20. September 1993, Az. II ZR 104/92, Volltext = NJW 1993, 3193.
[733]
[734]
[735]
Gesellschafterwechsel
ergänzen: Personengesellschaft? ev eigenes Kapitel Gründung Auflösung Gesellschafterwechsel
ex PGE-UBW Der Gesellschafterwechsel erfordert die Zustimmung der übrigen Mitglieder. Der Gesellschaftsvertrag kann anderes vorsehen.
Die Gründe zur Auflösung einer Personengesellschaft sind vielfältiger als bei einer Kapitalgesell-schaft. So zB der Tod eines Gesellschafters oder die Eröffnung über sein Vermögen. Die konkreten Auflösungsgründe sind von der Rechtsform abhängig und können vom Gesellschaftsvertrag erweitert werden.
Bewertungsobjekt (8.10.2020)
Fehlende Links:
* Beteiligung
* Konzern
* Teilbetrieb
ergänzen Bewertungsobjekt#Arten von Bewertungsobjekten
==== Besondere Bewertungsobjekte ====
mm
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Net Asset Value (16.8.2020)
ergänzen: Bewertungsmethoden neue Seite - Kategorie:
- Unternehmensbewertung
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Methoden ergänzen ev eigene Seite
13 274 Creutzmann Net Asset Value in Theorie und Praxis BP 2013 II 64 17 264 Creutzmann Besonderheiten beim Net Asset Value BP 2017 74 19 282 Köritz / Scholz Net Asset Value bei vermögensverwaltenden und Immobiliengesellschaften - OLG München, 12.07.2019 - 31 Wx 213/17, BP 2019 84 20 242 OLG München "12.7.2019 - 31 Wx 213/17: Net Asset Value als grundsätzlich geeignete Bewertungsmethode zur Schätzung des Unternehmenswerts" AG 2020 57
Paketzuschlag (4.8.2020)
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* Bewertung immaterielles Vermögen
- Bilanzkennzahl
- internationale Bilanzierung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
* Unternehmensrecht
- Wert
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Bei Ableitung aus Börsenwerten oder zeitnahen Transaktionen sieht § 13 Abs. 3 BewG und § 11 Abs. 3 (d)BewG einen Paketzuschlag vor.
Börse
In Börse#Börsenkurs ergänzen:
Da an der Börse Minderheitsanteile gehandelt werden, unterliegen die Börsenwerte Minderheitsabschläge, für den Unternehmenswert und Mehrheitsanteile daher Mehrheitszuschläge oder Paketzuschläge zu berücksichtigen. falsch
mm
Corona (17.7.2020)
Löschen oder gekürzt in Seite Krise
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- internationale Bilanzierung
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- Steuerrecht
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- Wert
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Verlauf
mm
mm
Literatur
Empfehlungen
Unternehmensbewertung
- Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW): „Fachliche Hinweise zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) auf Unternehmensbewertungen“ vom 15.4.2020, zitiert: KSW (2020); [752]
- Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW): „Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Unternehmensbewertungen“ vom 25.3.2020, zitiert: IDW (2020a);[753]
Bilanzierung
- Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC): „ Fachinformation: Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) auf die Unternehmensberichterstattung“ Stand April 2020, zitiert: AFRAC (2020);[754]
- Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW): „Fachlicher Hinweis: Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2019 und deren Prüfung“ vom 4.3.2020, zitiert: IDW (2020);[755]
- Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW): „Fachlicher Hinweis: Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (Teil 2)“ vom 25.3.2020, zitiert: IDW (2020a);[756]
- Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW): „Fachlicher Hinweis: Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (Teil 3)“ vom 8.4.2020, zitiert: IDW (2020c);
Artikel
Unternehmensbewertung
- Hager (2020): Hager, "COVID-19 und Unternehmensbewertung", SWK 2020, S. 892;
- Aschauer ua, "Renditeforderungen in Krisenzeiten", RWZ 2020/39;
- Bartl ua, "Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Unternehmensbewertung", RWZ 2020/27;
- Eiter / Patloch-Kofler, "Die Auswirkungen von COVID-19 auf Impairment-Tests gem IAS 36", RWZ 2020/30;
- Gleißner, "Die Corona-Krise: Fakten, Prognosen und Risiken", BP 2020, S. 121;
- Haring, "IFRS @ COVID-19 (Teil I) : Stresstest des internationalen Rechnungslegungssystems", CFOa 2020, S. 87;
- Mittelbach-Hörmanseder / Petutschnig, "Die Auswirkungen von COVID-19 auf die Gewinnausschüttungen österreichischer Unternehmen der Wiener Börse", RWZ 2020/35;
- Patloch-Kofler / Schmitzer, "Die implizite Marktrendite in Krisenzeiten", RWZ 2020/33;
- Rabel, "Berufsständische fachliche Hinweise zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Unternehmensbewertungen", RWZ 2020/31;
- Swoboda-Brachvogel, "Einfluss der COVID-19-Krise auf Kapitalkosten und Bewertungsniveaus in Europa", CFOa 2020, S. 80;
- Zwirner / Zimny, "Corona-Krise: Fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen auf Unternehmensbewertungen", DB 2020, S. 852;
Bilanzierung
"*)
- Berger, "Auswirkungen des neuen Coronavirus auf die Rechnungslegung", BB 2020, S. 876;
- Bertl / Hirschler, "Bilanzielle Vorsorgen im Zusammenhang mit COVID-19", RWZ 2020/23;
- Freichel / Wasmuth, "Die Bilanzierung gestörter Dauerschuldverhält-nisse - Umsatzrealisation in le iten der Corona-Krise", DStR 2020, S. 1271;
- Mader / Seitz, "Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern") wird unterstellt - auch in der Corona-Krise", DStR 2020, S. 996;
- Margetich / Schiebel, "Auswirkungen der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten nach dem 31.12.2019", RWZ 2020/29;
- Müller / Reinke, "Werthaltigkeit von Vermögenswerten angesichts der aktuellen Covid-19-Pandemie unter Berück-sichtigung aktueller Hinweise des IDW", DB 2020, S. 961;
- Plagens ua, "Ausgewählte betriebswirtschaftliche Aspekte der Corona-Krise für KMU", DStR 2020, S. 1062;
- Rimböck, "COVID-19-Krise: Bilanzrechtliche Aspekte", taxlex 2020, S. 126;
- Szaurer ua, "COVID-19: Wie beeinflusst die Pandemie den Jahres- und Konzernabschluss?", RWZ 2020/24;
- Tanski, "Das Coronavirus und die Bilanzierung", DStR 2020, S. 820;
- Winter ua, "Wie beeinflusst die Corona-Krise den Jahresabschluss nach UGB?", RWP 2020/11;
- Winter ua, "Corona-Krise: Die Bilanzierung von öffentlichen Zuschüssen", RWP 2020/12;
- Zwirner / Zimny, "Auswirkungen durch SARS-CoV-2 (sog. Corona-Virus) auf Rechnungstegung, Berichterstattung und Unternehmensbewertung", DB 2020, S. 633;
NN
mm
Impairmenttest (23.6.2020)
Unterlage Vergleich UGB-IFRS veröffentlichen?
C:\Users\Peter\Büro\Arbeitsprojekte\UBW-StR\TW\TW&Impair
VO Hager (2016) Fol. 36: Der Werthaltigkeits(Impairment)test dient der Überprüfung der Werthaltigkeit. Wessen Werthaltigkeit?
Gem. IAS ist die Werthaltigkeit zu prüfen:
- anlassbezogen: wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt.
- regelmäßig:
- immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer,
- noch nicht betriebsbereite immaterielle Vermögenswerte,
- Zahlungsgenerierende Einheit (ZGE), denen ein Firmenwert zugeordnet wurde.
Regelung:
- IAS 36
- IDW RS HFA 40 (früher RS HFA 16)
Fol. 37: Pflicht zur Durchführung ex Hayn / Schlägel (2016) V
Fol. 38: Es werden 2 Bewertungen durchgeführt:
- Fair Value (less cost of disposal): Was bekomme ich wenn ich es verkaufe (abzüglich der Verkaufskosten).
- Nutzungswert (Value in use): Was bringt es dem Unternehmen, wenn ich es weiter nutze
- Das Maximum ist maßgeblich
Fair Value Fol. 39: Bewertungsmethodik
- Grundsatz: Anwendung sämtlicher Bewertungskonzepte (marktbasiert, kapitalwertbasiert, kostenbasiert) unter Beachtung der Bewertungshierarchie
- Im Rahmen des Impairment Tests: Keine Anwendung von kostenbasierten Verfahren
- i.d.R. kommen kapitalwertbasierte Methoden zur Anwendung
Charakteristika Cash Flows
- Cash Flows basieren auf Erwartungen der Marktteilnehmer (IFRS 13.22)
- Grundlage für Ableitung der Cash Flows: Planungsrechnung für die zu bewertende Einheit
- Ggf. Anpassung um erwerberspezifische Synergien / Markteinschätzungen
- Keine Begrenzung auf Erhaltungsinvestitionen
Fol. 40: Diskontierungszinssatz
- Keine explizite Regelung in IAS 36
- Eignung des CAPM allgemein anerkannt
- Zahlungsströme und Diskontierungssatz müssen Annahmen widerspiegeln, auf die sich Marktteilnehmer stützen – sie müssen vergleichbar sein:
- Risikoäquivalenz
- Äquivalenz im Hinblick auf Zeitwert des Geldes
- Steueräquivalenz
- Äquivalenz in Bezug auf Währungsrisiko
- Ggf. Anpassung der Risikoprämie notwendig
Nutzungswert Fol. 41: Charakteristika:
- Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme, die aus einem Vermögenswert oder einer CGU realisiert werden können
- Perspektive des jeweiligen Unternehmens ist ausschlaggebend
- Basis: Business Plan für das Unternehmen bzw. die CGU (unter Einbezug erwerberspezifischer Synergien)
Cash Flows
- Cash Flows aus fortgesetzter Nutzung einschließlich Cash Flow aus Abgang
- Ausschließliche Berücksichtigung von Erhaltungsinvestitionen (day-to-day servicing of assets)
- Grundsatz: Keine Berücksichtigung von Erweiterungsinvestitionen (erst dann, wenn die Mittel abgeflossen sind)
- Berücksichtigung von Restrukturierungseffekten erst dann, wenn sie entsprechend IAS 37 berücksichtigt werden müssen
Fol. 45: Fachgutachten:
- IDW: „Bewertungen bei der Abbildung von Unternehmenserwerben und bei Werthaltigkeitsprüfungen nach IFRS“ (IDW RS HFA 16, Stand: 18.10.2005)
- IDW: „ Einzelfragen zu Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36“, (IDW RS HFA 40, Stand: 14.06.2016)
Literatur
- Grünberger IFRS 2014, Lexis Nexis 2014, S. 116ff
- Bertl: „Die Methode des Impairmenttests“ in Bertl ua: „Abschreibungen in der Handels- und Steuerbilanz“, Linde 2009
- Zwirner / Zimny: „Anwendung des IAS 36 vor dem Hintergrund des IDW RS HFA 40“, IRZ 11/2015
Literatur
Berater (6.5.2020)
Ergänzung Weblinks_Unternehmensbewertung vor Diverse_Links
Berater | Land | Person(en) | Downloads | Anmerkung |
---|---|---|---|---|
Valuesque[761] | D | Prof. Meitner | ||
Bachl-StB [762] | Ö | Dr. Bachl | ||
Rabel & Partner [763] | Ö | Prof. Rabel, Mag. Enzinger, Prof. Ehrke-Rabel | div. Publikationen[764] | |
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
mm
Kapitalmarkttheoretische Modelle (20.4.2020)
Ergänzung Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Risikozuschlagsmethode
- siehe auch Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Risikozuschlag bei Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Diskontierungszins_.2820.3.2020.29
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
Kapitalmarktmodelle reduzieren die Komplexität der realen Kapitalmärkte durch vereinfachende Annahmen. Sie bieten damit den Vorteil, geeignete und intersubjektiv nachvollziehbare Grundüberlegungen, Ausgangsgrößen und Maßstäbe für die geforderte Objektivierung der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes zu liefern. Die theoretischen Modelle versuchen empirisch beobachtbare Sachverhalte zu erklären. Die Ergebnisse dürfen nicht unreflektiert übernommen sondern sollen hinterfragt werden. [767]
Arten:
- Capital Asset Pricing Model (CAPM) in Arbeit bei / Vgl. Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#CAPM_.2823.3.2020.29
- Arbitragepreistheorie (APT) in Arbeit bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Arbitragepreistheorie
- Drei-Faktormodell nach Fama / French in Arbeit bei Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Dreifaktormodell_nach_Fama_.2F_French
- Vier-Faktormodell in Arbeit bei Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Vier-Faktormodell
b) Zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten (Implied Cost of Capital);
- [[
]] in Arbeit bei [[ ]]
mm
Zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten (7.4.2020)
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- Unternehmensbewertung
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
DÖ 41: Die zukunftsorientierte Schätzung von Eigenkapitalkosten basiert auf den erwarteten künftigen Renditeforderungen der Marktteilnehmer und wird auch als "Implied Cost of Capital" bezeichnet. 138 Die Grundidee dieses Ansatzes ist, die in den Marktpreisen und Überschusserwartungen der Kapitalmarktteilnehmer implizit enthaltenen Renditeforderungen zu identiftzieren.139 Dabei wird nicht der Marktwert des Eigenkapitals gesucht, sondern der der Bewertung zugrunde liegende interne Zinsfuß, der die Renditeanforderung der Marktteilnehmer widerspiegelt. 140 Der Marktwert des Eigenkapitals wird dabei durch den Aktienkurs eines Unternehmens abgebildet.
138 Vgl. Guay/Kothari/Shu, Properties ofImplied Cost ofCapital Using Analysts' Forecasts, Australian Journal of Management, S. 125; auch DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 408. 139 V gl. DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunfts orientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 408. 140 V gl. EstererlSchröder, Implied Cost of Capital Investment Strategies - Evidence from International Stock Markets, Working Paper 2012. S. 2ff. In diesem Zusammenhang wird auch von einer Inversion der gängigen Bewertungsmodelle gesprochen, vgl. Daske/Gebhardt, Znkunftsorientierte Bestimmung von Risikoprämien und Eigenkapitalkosten für die Unternehmensbewertung, ztbf2006, S. 537.
Die Formeln (21) und (22) veranschaulichen die Vorgehensweise anhand eines Dividendendiskontierungsmodells: 141
(21)
(22)
Pt
Dt x (1 + gDiJ = Dt+l
rDiV - gDiv rDiv - gDiv
jdpSt+l + gDiv
rDiv = Pt
JdpSt+l
rDiv - gDiv
Pt: Preis je Aktie zum Zeitpunkt t
Dt: Erwartete Nettodividende der Periode t
rDiv: Erwarteter Eigenkapitalkostensatz
gDiv: Langfristige Wachstumsrate der Nettodividenden
fdps,: Prognostizierte Nettodividende der Periode t
141 Die Gleichungen sind entuommen aus DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunftsorientierten Schätzung von EigenkapitaIkosten, FB 2005, S. 408f
DÖ 41f: Dividenden und deren Wachstumsraten, die als Inputgrößen in die Ableitung der (impliziten) Renditeforderung der Eigenkapitalgeber einfließen, werden durch Analystenprognosen gewonnen.142 Es wird unterstellt, dass diese Prognosen die Erwartungen des Kapitalmarkts repräsentieren und somit als Konsensusschätzungen betrachtet werden können. Unter der Annahme, dass die Informationen, auf deren Basis die Erwartungen des Kapitalmarkts abgeleitet wurden, ebenfalls Grundlage zur Bildung des Marktpreises sind, entsprechen die so ermittelten Kapitalkosten den gesuchten erwarteten Renditeforderungen der Marktteilnehmer.143
142 VgL hierzu und im Folgenden DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 408. 143 VgL DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunfts orientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 408.
DÖ 42: Die Methodik der impliziten Ableitung der Kapitalkosten schätzt dieraktuelleti Renditeerwartungen zum Bewertungsstichtag zukunftsorientiert, so dass sowohl das Stichtagsprinzip als auch das Abstellen auf den Zukunftserfolgswert gemäß IDW S 1 i. d. F. 2008 berücksichtigt werden. 144
144 Vgl. Daske/Gebhardt, Zukunftsorientierte Bestimmung von Risikoprämien und Eigenkapitalkosten für die Unternehmensbewertung, zfbf2006, S. 547.
Die Anwendung dieser Methode setzt jedoch voraus, dass das Bewertungsobjekt börsennotiert ist und von Analysten beobachtet wird.145 Wendet man den Ansatz weitergehend auf Branchenebene an, kann dies bspw. durch ein dominierendes Unternehmen innerhalb der Branche zu wesentlichen Ergebnisverzerrungen führen. Da sich gerade auf dem deutschen Markt vergleichsweise heterogene Branchenportfolios zeigen, sind die Anwendungsmöglichkeiten dieser Methode somit eingeschränkt.146
145 Vgl. Daske/Gebhard1lKlein, Estimating the Expected Cost of Equity Capital Using Analysts' Consensus Forecasts, SBR 2006, S. 29. 146 Vgl. DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunfts orientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 418.
Da die Prognosen der Analysten ein entscheidender Faktor :für diese Art der Ermittlung der Kapitalkosten sind, muss ihre Güte und ihre Vergleichbarkeit mit den tatsächlichen Erwartungen der Marktteilnehmer besonders kritisch betrachtet werden. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Überschusserwartungen der Analysten abhängig von der Länge des Prognosezeitraums ausfallen. 147 Darüber hinaus sind die Erwartungen im Durchschnitt systematisch zu optimistisch. 148 Fraglich ist ferner, ob die Auswirkungen unterschiedlicher Rechnungslegungssysteme auf die durch die Analysten erstellten Prognosen angemessen berücksichtigt werden.
147 Vgl. Daske/Gebhardt, Zukunfts orientierte Bestimmung von Risikoprämien und Eigenkapitalkosten für die Unternehmensbewertung, zfbf2006, S. 548 m. w. N. 148 Vgl. Daske/Gebhardt, Zukunfts orientierte Bestimmung von Risikoprämien und Eigenkapitalkosten für die Unternehmensbewertung, zfbf2006, S. 548 m. w. N.
DÖ 43:
Insgesamt erscheint der Ansatz der impliziten Kapitalkostenschätzung interessant und hinsichtlich der Grundidee einer zukunftsorientierten Schätzung von Kapitalkosten sinnvoll. Die Anwendung in der Bewertungspraxis ist allerdings bisher auf grund der genannten Schwierigkeiten eingeschränkt.
mm
Arbitrage Pricing Theory (4.4.2020)
neue Seite Arbitragepreistheorie - Kategorie: Unternehmensbewertung
- Weiterleitung: Arbitrage Pricing Theory, APT
Abk, Formel, Wiki
Modigliani / Miller (30.3.2020)
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- Unternehmensbewertung
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
Irrelevanzthese
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- Unternehmensbewertung
fehlende Links: Irrelevanzthese
- Reinform (1. Theorie) AS 113
- Nach Steuer AS 117
Modigliani/Miller haben eine theoretische Situation konstruiert, in der die Kapitalstruktur für den Unternehmenswert irrelevant ist (sog. Irrelevanzthese).
Nach der Irrelevanzthese nach Modigliani / Miller hat die Kapitalstruktur für den Unternehmenswert keine Bedeutung.[776]
Das Modell von Modigliani/Miller basiert dabei auf den folgenden Voraussetzungen:[777]
- Vollkommenheit und Vollständigkeit des Kapitalmarktes sowie vollständige Konkurrenz,
- Fremdkapital ist risikolos, unabhängig vom Fremdkapitalgeber und - nehmer, es gibt somit auch keine Konditionenunterschiede zwischen privater Verschuldung und Kreditaufnahmen durch Unternehmen,
- Indifferenz der Anleger zwischen privater Verschuldung und Beteiligung an einem verschuldeten Unternehmen,
- Fremdkapitalzins ist konstant, d.h. unabhängig von der Kapitalstruktur; keine Insolvenzkosten und keine Fungibilitätsrisiken,
- keine Unterschiede in der steuerlichen Behandlung von Eigen- und Fremdkapital.
kürzer formulieren
Formel:[778] name Formel? ev Irrelevanzthese zu Liste der verwendeten Formeln vergleiche/erg in Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole
Es gilt die Wertaddivität[779]
von Eigen- und Fremdkapital.[780] die Gilt doch immer
Liste der verwendeten Formeln vergleiche/erg in Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole
zuEigenkapitalverzinsung entsprechend Irrelevanzthese:[781]
Liste der verwendeten Formeln vergleiche/erg in Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole
zuWACC entsprechend Irrelevanzthese:[782]
Liste der verwendeten Formeln vergleiche/erg in Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole
zuDÖ 194 f
https://de.wikipedia.org/wiki/Modigliani-Miller-Theorem https://de.wikipedia.org/wiki/Wertadditivität [783] [784]
Tax Shield
Ergänzung: Steuervorteil der Fremdfinanzierung Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
Formel:[785] fe Abk Tax Shield
Anmerkung: Niedrig verzinste Verbindlichkeiten werden bei Ermittlung des Marktwertes des Fremdkapitals an eine fremdübliche Verzinsung angepasst.[786]
Modigliani-Miller-Theorem
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https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/modigliani-miller-theorem-40290 1. Begriff: 1958 von Modigliani und Miller aufgestellte Theoreme über die Zusammenhänge zwischen Marktwert, Kapitalstruktur und Kapitalkostensätzen.
Theorem I: Der Gesamtwert eines Unternehmens einer bestimmten Risikoklasse ist bei gegebenem Investitionsprogramm und damit gegebenem Erwartungswert der Erfolge auf einem vollkommenem Kapitalmarkt im Gleichgewicht unabhängig von der Kapitalstruktur. Das zentrale Theorem I wird durch einen Arbitragebeweis gestützt: Bestehende Marktwertunterschiede zwischen vergleichbaren Unternehmen mit unterschiedlicher Verschuldung werden von rational handelnden Investoren durch Arbitrageoperationen ausgeglichen.
Theorem II: Der von den Anteilseignern geforderte Erwartungswert ihrer Rendite (Eigenkapitalkostensatz) ist eine lineare Funktion des Verschuldungsgrades des Unternehmens.
Theorem III: Der Gesamt- oder durchschnittliche Kapitalkostensatz, der als Diskontierungssatz zur Vorteilhaftigkeitsprüfung verwendet wird, ist unabhängig davon, wie diese Objekte finanziert werden.
2. Folgerungen: Änderungen der Kapitalstruktur einer Aktiengesellschaft sind ohne Einfluss auf deren Marktwert und die Reichtumsposition der Eigentümer. Investoren können durch Wertpapiermischung (Aktien, Anleihen) oder private Verschuldung das Gleiche erreichen wie Unternehmensleitungen durch Variationen der Kapitalstruktur. Kapitalstrukturentscheidungen sind irrelevant.
Der durchschnittlichen Kapitalkostensatz ist unabhängig vom Verschuldungsgrad. Es existiert also keine besondere, den Gesamtkapitalkostensatz minimierende Kapitalstruktur.
Investitionsentscheidungen können über die Kapitalwertmethode mit den durchschnittlichen Kapitalkostensätzen als Diskontierungssatz unabhängig von der Finanzierung getroffen werden.
3. Gegenüberstellung mit der sog. traditionellen These: Die traditionelle These behauptet die Existenz einer optimalen Kapitalstruktur. Zentral ist dabei die Annahme, dass mit von Null aus wachsendem Verschuldungsgrad zunächst nicht nur der Fremd-, sondern auch der Eigenkapitalkostensatz (nahezu) konstant bleibt. Erst bei hinreichend hoher Belastung der Unternehmung mit fixen Zins- und Tilgungsverpflichtungen beginnen Fremd- und Eigenkapitalkostensatz wegen des höheren Risikos zu steigen. Vor diesem Hintergrund lohnt sich auf jeden Fall die Wahl eines über null hinausgehenden Verschuldungsgrads, weil auf diese Weise teures Eigen- durch preiswertes Fremdkapital substituiert und der Gesamtkapitalkostensatz somit gesenkt (der Unternehmenswert also gesteigert) werden kann (Substitutionseffekt). Erst wenn mit weiter wachsendem Verschuldungsgrad Eigen- und Fremdkapitalkostensatz derart steigen, sodass der Substitutionseffekt überkompensiert wird, lohnt sich schließlich die sukzessive Erhöhung der Fremdkapitalquote nicht mehr. Unbefriedigend an der traditionellen These ist, dass die unterstellten Verläufe von Eigen- und Fremdkapitalkostensatz als Funktion des Verschuldungsgrads nicht theoretisch fundiert sind, sondern ad hoc angenommen werden. Das Modigliani-Miller-Theorem zeigt nun gerade, dass auf dem vollkommenen Kapitalmarkt im Gleichgewicht der Eigenkapitalkostensatz nicht einmal im Bereich sehr geringer Verschuldungsgrade annähernd konstant ist und hat insofern die traditionelle These abgelöst.
4. Kritik: Das Modigliani-Miller-Theorem basiert auf der Annahme eines vollkommenen Kapitalmarktes im Gleichgewicht. Berücksichtigt man Unvollkommenheiten wie die Existenz von finanzierungsabhängigen Steuern und Insolvenzkosten oder ungleich verteilte Informationen zwischen den Marktteilnehmern, lässt sich eine (theoretisch fundierte) Relevanz unternehmerischer Finanzierungsentscheidungen für den Unternehmenswert belegen.
mm
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CAPM (23.3.2020)
Allgemein
Renditeanomalien
===== Unternehmensgrößen-Effekt =====
===== Value-Effekt =====
===== KGV-Effekt =====
===== Kalenderanomalien =====
==== Risiko ====
===== Arten =====
Überträge
ex Zi-EK 1.1.
(IHL 98f) Bei der mittelbaren Typisierung wird die Annahme getroffen, dass die Nettozuflüsse aus dem Bewertungsobjekt und der Alternativinvestition in ein Aktienportfolio auf der Anteilseignerebene einer vergleichbaren persönlichen Besteuerung unterliegen, so dass auf die explizite Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern verzichtet wird.424 Wie bereits angeführt, ist bei der Umsetzung darauf zu achten, dass sowohl die Ermittlung der zu kapitalisierenden finanziellen Überschüsse als auch die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes vor Berücksichtigung der Einkommensteuer auf Ebene der Anteilseigner vorgenommen wird.425
Die mittelbare Typisierung kommt bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte im Rahmen unternehmerischer Initiativen zur Anwendung. Damit wird die mittelbare Typisierung insbesondere bei Kaufpreisverhandlungen, Fairness Opinions, Zuführungen von Eigen- oder Fremdkapital, Sacheinlagen (einschließlich der Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens), Börsengängen, Management Buy Out und Kreditwürdigkeitsprüfungen angewandt.426 Bei diesen Bewertungsanlässen steht die kapitalmarktorientierte Informationsfunktion der Bewertung im Vordergrund. Gleichzeitig wird damit vor dem Hintergrund der international üblichen Bewertungen vor persönlichen Ertragsteuern der Internationalisierung der Kapitalmärkte Rechnung getragen.427
420 IDW 2005, Tz. 29, IAS 36.55, IDW 2012d, Tz. 8, eine Ausnahme besteht in denjenigen Fällen, in denen eine Beteiligung unter Veräußerungsgesichtspunkten bewertet wird vgl. IDW 2012d, Tz. 12. 421 Beumer und Duscha 2012, S. 1154f. 422 IDW 2008, Tz. 43–47 und Tz. 58. 423 IDW 2008, Tz. 29. 424 IDW 2008, Tz. 30. 425 IDW 2007, Tz. A 78. 426 IDW 2008, Tz. 9 und 30. 427 IDW 2007, Tz. A 78.
Bei gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Bewertungsanlässen ist hingegen die unmittelbare Typisierung der persönlichen Ertragsteuern vorzunehmen. Dabei erfolgt die Bewertung aus der Perspektive einer inländisch unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person als Anteilseigner.428 Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 kann dementsprechend bei Kapitalgesellschaften ein typisierter Steuersatz in Höhe der Abgeltungsteuersatz von 25 % (zzgl. SolZ) auf Ausschüttungen als angemessen und vertretbar angesehen werden. Sollte die Abgeltungsteuer nicht als sachgerechte typisierte Steuerlast angesehen werden, kann auch ein anderer Steuersatz angesetzt werden.429 Bspw. ist die abweichende Vorgehensweise bei Beteiligungen anzuwenden, die im Betriebsvermögen gehalten werden und für die das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG Anwendung findet.430
Die Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft erfordert dagegen grundsätzlich eine Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuern, wenn die persönliche Ertragsteuer der Mitunternehmer teilweise oder ganz an die Stelle der in der Alternativrendite bereits berücksichtigten Unternehmenssteuer tritt.431 428 IDW 2008, Tz. 31. 429 IDW 2012, Abschn. 4.4.2.5, Antwort auf Frage II. 430 IDW 2012, Abschn. 4.4.2.5, Antwort auf Frage II. 431 IDW 2008, Tz. 47.
Literatur
- Copeland (2000), S. 265ff
Fehlt
- Kritik CAPM
- Ergänzungen CAPM
- Tax-CAPM
- Built up etc
mm
Diskontierungszins (20.3.2020)
siehe auch
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Risikozuschlagsmethode
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Basiszins_.283.7.2019.29
Arten Diskontierungszinssätze (3.5.2022)
Arten:
- Individuelle Zuschläge
- Kapitalmarktorientierte Diskontierungszinssätze
- Capital Asset Pricing Model (CAPM)
- Arbitrage Pricing Theory (APT)
- Drei-Faktormodell nach Fama / French
- Vier-Faktormodell
- Nicht kapitalmarktbasierte Zinssatzermittlung (Bei Gleißner (2021), S. 86: inestitionstheortische Bewertung.)
- Zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten (Implied Cost of Capital)
- Ratingbasierte Kapitalkostenmodelle
Ratingbasierte Kapitalkostenmodelle
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Der Wert des finanziellen Überschusses ist abhängig vom Erwartungswert, dem Zeitpunkt und der Risikohaltigkeit.
Das Risiko lsst sich durch Maßstäbe wie die Standardabweichung, den Variationskoeffizienten oder den Value at Riskt der finanziellen Überschüsse beschreiben.
Daraus lässt sich ein risikogerechter Kapitalisierungszinssatz ableiten.[802]
Vorteil:
- Keine Ableitung aus historischen Aktienrenditeschwankungen eines Unternehmens oder einer Peer-Group.
- Gleißner (2021)
- Dorfleitner (2022)
- Dorfleitner (2022): Dorfleitner, "On the use of the terminal-value approach in risk-value models", Annals of Operations Research 2020, online bei link.springer.com, beide abgefragt 3.5.2022;
Basiszinssatz
neue Seite - Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Liegenschaftsbewertung?
- Unternehmensbewertung
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
- Svensson (1994): Svensson, "Estimating and Interpreting Forward Interest Rates: Sweden 1992-1994", SSRN Sept. 1994;[808]
https://de.wikipedia.org/wiki/Basiszinskurve
Überträge
ex EKV Kap.2
a1) Spotrates für langfristige Wertpapiere
Der Kassazinssatz bzw. die "spot rate" bezeichnet jenen Zinssatz, der bei sofortiger Mittelaufnahme bzw. -anlage am Markt gezahlt wird und wird i.d.R. aus Nullkuponanleihen ("Zero Bonds") abgeleitet. (Aschauer / Purtscher (2011), S. 163;)
b) Rendite der Neuemissionen
Alternativ zur Ableitung des Basiszinssatzes aus der Zinsstrukturkurve war vereinfachend auch in Höhe der Effektivrendite von Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von (ungefähr) 30 Jahren möglich. Dabei bestand die Möglichkeit auf die Effektivrenditen deutscher Bundesanleihen oder die kürzerfristi-gen österreichischen Daten abzustellen. (Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 171;) Gem. Rz. 104 KFS/BW 1 ist diese Methode nicht mehr zulässig.
c) Sekundärmarktrenditen / Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite
Die Sekundärmarktrendite "SMR" (=Umlaufrendite) ist im Bankwesen die gewogene durchschnittli-che Rendite ausgewählter, am Kapitalmarkt im Umlauf befindlicher öffentlicher Anleihen und sonstiger inländischer festverzinslicher Wertpapiere. (Vgl. wikipedia, Stichwort: Umlaufrendite, abgefragt 24.8.2017;) Sie wurde wegen der leichten Verfügbarkeit als Alternative zur Svensson-Formel verwendet. (Vgl. z.B. Mandl / Rabel (1997), S. 135;) Mit Ende März 2015 wurde die Sekundärmarktrendite durch die „Umlaufgewichtete Durch-schnittsrendite für Bundesanleihen“ (UDRB) abgelöst. (Vgl. www.oenb.at, abgefragt 24.8.2017;)
Die Ableitung aus der Sekundärmarktrendite ist wegen mangelnder Laufzeitäquivalenz abzulehnen. (Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 171;)
- Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite, bei ÖNB (ab Apr. 2015), abgefragt 24.8.2017
- Sekundärmarktrendite, bei ÖNB (bis Apr. 2015), abgefragt 24.8.2017
Gem. Rz. 104 KFS/BW 1 ist diese Methode nicht mehr zulässig.
DÖ 65
Möglichkeiten zur Fortschreibung für Laufzeiten über 30 Jahre:
- direkte Extrapolation der Svensson-Methode,
- Verwendung von auf Basis der jeweils letzten impliziten Forward Rate abgeleiteten Spot Rates,
- Verwendung der modellierten Spot Rate einer (hypothetischen) 30-jährigen Anleihe.
Direkte Extrapolation: Mittels Tabellenkalkulation lassen sich die Werte der Svenssonformel über die von der Deutschen Bundesbank berechneten 30 Jahre hinsau weiterrechnen.[809]
Impliziten Forward Rate: Aus Terminzinssätzen können Basiszinssätze abgeleitet werden.[810]
Fortschreibung der 30jährigen Anleihe:
Bei dieser Vorgehensweise wird di Spot Rate der 30jährigen Anleihe bis zum Ende des Betrachtugnszeitraumes fortgeschriben.[811] Die Empfehlungen der KFS Fe bzw. des IDW[812] bessere Quelle finden präferieren diese Lösung.
Risikozuschlag
Arten der Ermittlung der Zuschläge:
- subjektive Zuschläge
- Kapitalmarktorientierte Zuschläge
- Capital Asset Pricing Model (CAPM);
- Arbitrage Pricing Theory (APT);
- Zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten (Implied Cost of Capital);
- Drei-Faktornmodell nach Fama / French;
- Vier-Faktornmodell nach Carthart;
- Ratingbasierte Kapitalkostenmodelle.
Das bekannteste Modell kapitalmarktorientierter Zuschläge ist das CAPM, die anderen werden unter alternative Berechnung zusammengefasst. fe Hinweis KFB
sofern keine eigene Seite Zuschlag in einem Kapitel erläutern
Capital Asset Pricing Model (CAPM)
Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#CAPM_.2823.3.2020.29
Arbitrage Pricing Theory (APT)
siehe Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Arbitrage_Pricing_Theory_.284.4.2020.29
Zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten (Implied Cost of Capital)
DÖ 41:
Die zukunfts orientierte Schätzung von Eigenkapitalkosten basiert auf den erwarteten künftigen Renditeforderungen der Marktteilnehmer und wird auch als "Implied Cost of Capital" bezeichnet. 138 Die Grundidee dieses Ansatzes ist, die in den Marktpreisen und Überschusserwartungen der Kapitalmarktteilnehmer implizit enthaltenen Renditeforderungen zu identiftzieren.139 Dabei wird nicht der Marktwert des Eigenkapitals gesucht, sondern der der Bewertung zugrunde liegende interne Zinsfuß, der die Renditeanforderung der Marktteilnehmer widerspiegelt.140 Der Marktwert des Eigenkapitals wird dabei durch den Aktienkurs eines Unternehmens abgebildet.
138 Vgl. Guay/Kothari/Shu, Properties ofImplied Cost ofCapital Using Analysts' Forecasts, Australian Journal of Management, S. 125; auch DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 408. 139 V gl. DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunfts orientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 408. 140 V gl. EstererlSchröder, Implied Cost of Capital Investment Strategies - Evidence from International Stock Markets, Working Paper 2012. S. 2ff. In diesem Zusammenhang wird auch von einer Inversion der gängigen Bewertungsmodelle gesprochen, vgl. Daske/Gebhardt, Znkunftsorientierte Bestimmung von Risikoprämien und Eigenkapitalkosten für die Unternehmensbewertung, ztbf2006, S. 537.
Die Formeln (21) und (22) veranschaulichen die Vorgehensweise anhand eines Dividendendiskontierungsmodells: 141 141 Die Gleichungen sind entuommen aus DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunftsorientierten Schätzung von EigenkapitaIkosten, FB 2005, S. 408f.
DÖ 41f: Dividenden und deren Wachstumsraten, die als Inputgrößen in die Ableitung der (impliziten) Renditeforderung der Eigenkapitalgeber einfließen, werden durch Analystenprognosen gewonnen. 142 VgL hierzu und im Folgenden DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 408.
DÖ 42: Da die Prognosen der Analysten ein entscheidender Faktor :für diese Art der Ermittlung der Kapitalkosten sind, muss ihre Güte und ihre Vergleichbarkeit mit den tatsächlichen Erwartungen der Marktteilnehmer besonders kritisch betrachtet werden. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Überschusserwartungen der Analysten abhängig von der Länge des Prognosezeitraums ausfallen.147 Darüber hinaus sind die Erwartungen im Durchschnitt systematisch zu optimistisch. 148 Fraglich ist ferner, ob die Auswirkungen unterschiedlicher Rechnungslegungssysteme auf die durch die Analysten erstellten Prognosen angemessen berücksichtigt werden. 146 Vgl. DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunfts orientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 418. 147 Vgl. Daske/Gebhardt, Zukunfts orientierte Bestimmung von Risikoprämien und Eigenkapitalkosten für die Unternehmensbewertung, zfbf2006, S. 548 m. w. N. 148 Vgl. Daske/Gebhardt, Zukunfts orientierte Bestimmung von Risikoprämien und Eigenkapitalkosten für die Unternehmensbewertung, zfbf2006, S. 548 m. w. N.
DÖ 43: Insgesamt erscheint der Ansatz der impliziten Kapitalkostenschätzung interessant und hinsichtlich der Grundidee einer zukunftsorientierten Schätzung von Kapitalkosten sinnvoll. Die Anwendung in der Bewertungspraxis ist allerdings bisher auf grund der genannten Schwierigkeiten eingeschränkt.
Dreifaktormodell nach Fama / French
Stahl 27ff
4.2.1 Grundlagen Sta 27f: Das 3FM wurde von Eugene F. Fama und Kenneth R. French entwickelt und von ihnen 1992 im Journal of Finance bzw. 1993 im Journal of Financial Economics vorgestellt. Das 3FM erweitert das CAPM um zwei weitere Risikofaktoren mit dem Ziel einer exakteren Quantifizierung der Eigenkapitalkosten und stellt demnach ein Multifaktorenmodell dar. Die beiden Parameter basieren auf den in Abschnitt 3.3 beschriebenen Renditeanomalien zur Unternehmensgröße und zum B/M-Verhältnis.172 172 Vgl. Fama, E. F., French, K. R. (1992), S. 427-465; Fama, E. F., French, K. R. (1993), S. 3-56; m Vogler, O. (2009), S. 382f.
Sta 28: Im deutschsprachigen Raum wird das 3FM auch als Dreifaktorenmodell bezeichnet.
Es ergibt sich folgendes Kalkül: M ( rj ) = ' + ß jM t lJ ( rM ) ' '] + ß iS M B M (S M ß ) + ß jH M L M (H M L ) Quelle: Vgl. Vogler, O. (2009), S. 383.173 Formel 4: Ermittlung der spezifischen Wertpapierrendite im 3FM
Sta 28: Der neue Regressionsparameter p(SMB) steht für den erwarteten Unterschied der Renditen zwischen kleinen und großen Unternehmen (Small Minus Big). Er erhöht nach Adjustierung durch Pjsmb die erwartete Wertpapierrendite, um den Unternehmensgrößeneffekt einzubeziehen. Auf Grundlage des Effekts müsste ßjSMB umso höher sein, je geringer die Marktkapitalisierung des betrachteten Unternehmens ist. Hierdurch können die für kleinere Unternehmen durch das CAPM zu niedrig kalkulierten Eigenkapitalkosten ausgeglichen und damit der Erklärungsgehalt erhöht werden. Der B/M-Effekt wird gewürdigt, indem der durch ßjHML angepasste Renditeunterschied p(HML) additiv aufgenommen wird. HML ermittelt sich als Differenz zwischen den Renditen von Unternehmen mit hohem B/M-Verhältnis und Unternehmen mit geringem B/M-Verhältnis (High Minus Low). Unternehmen mit hohem B/MVerhältnis müssten demnach ein höheres ^hml aufweisen, damit die mit dem Modell prognostizierte Rendite erhöht bzw. der Renditeunterbewertung durch CAPM gegensteuert wird. Bei diesen Unternehmen handelt es sich um sog. Va/ue-Aktienwerte. Unternehmen mit einem niedrigen B/M-Verhältnis werden als Growf/i-Aktienwerte bezeichnet.174 173 Die Symbole wurden teilweise angepasst, damit ein einheitliches Erscheinungsbild mit vorangegangenen Formeln gewährleistet wird. 174 Vgl. Vogler, O. (2009), S. 383f.; Hanauer, M. etal. (2013), S. 4, Fußnote 4.
Um die Renditeunterschiede SMB und HML zu berechnen, werden sog. factormimicking-PorteteuiWes gebildet. Hierzu werden in einem ersten Schritt alle Aktienwerte des unterstellten Marktportefeuilles in verschiedene Gruppen eingeordnet. Für den Unternehmensgrößeneffekt existieren die Gruppen Small und Big, wobei der Median der Marktkapitalisierungen die Aufteilung bestimmt. Für den B/M-Effekt existieren die Gruppen High, Medium und Low. In die Gruppe High fallen nach Fama/French die 30% der Unternehmen mit dem größten B/M-Verhältnis, in die verbleibenden Gruppen die nachfolgenden Unternehmen mit den Aufteilungen 40% und
https://de.wikipedia.org/wiki/Fama-French-Dreifaktorenmodell https://de.wikipedia.org/wiki/Momentum_(Chartanalyse)
Vier-Faktormodell
Strahl 34f
https://de.wikipedia.org/wiki/Fama-French-Dreifaktorenmodell#Erweiterungen_des_Dreifaktorenmodells
Marktrisikoprämie
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Überträge
ex Zi-EK Kap 3.0
BAC 46
Die Marktrisikoprämie wird durch langfristige Kapitalmarktbeobachtungen abgeleitet und länder-spezifisch veröffentlicht. Im deutschsprachigen Raum bekannt sind vor allem die Untersuchun-gen von Prof. Richard Stehle zur Marktrisikoprämie in Deutschland (sog „Stehle-Studie"). In der Praxis greift man mitunter auf die von dem New Yorker Universitätsprofessor Aswath Damodaran für verschiedene Länder veröffentlichten Marktrisikoprämien zurück.
BAC 47 Neben dem derzeit in der Praxis üblichen national geprägten CAPM wird in der Literatur von man-chen Autoren aufgrund der zunehmenden internationalen Verflechtung der Kapitalmärkte und der Ge-schäftstätigkeit internationaler Konzerne die Anwendung des „Global-CAPM" empfohlen (vgl weiter-führend dazu Ruiz de Vargas/Breuer, BewertungsPraktiker 2015, 2).
Die Kapitalmarktstudieen von Stehle (2004) und (2009) Reese (2007) sind in DÖ 121 ff dargestellt. [819] [820]
ex
Beta-Faktor
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Überträge
ex EKV Kap.4
Beta-Faktor:
Gemessen wird das Beta anhand der Schwankungen (Volatilität) des Börsenkurses eines konkreten Wertpapiers im Vergleich zu den Schwankungen des Marktportefeuilles (zB einen den Markt repräsen-tierenden Aktienindex). Je stärker die Schwankungen des einzelnen Wertpapiers im Vergleich zum Markt, desto risikobehafteter ist das einzelne Wertpapier. Durch Multiplikation der Marktrisikoprämie mit dem Beta-Faktor erhält man die für das konkrete Wertpapier zutreffende Risikoprämie. (Bachl (2015), S. 31.)
Übersicht (BAC 52)
Begriff | Erklärung | |
---|---|---|
Asset Beta | siehe unlevered Beta | |
Debt Beta | Betafaktor des risikobehafteten Fremdkapitals (nicht zu verwechseln mit dem levered Beta für das von Eigenkapitalgebern übernommene Risiko eines verschuldeten Unternehmens) | richtig: Fremdkapital Beta |
Equity Beta | siehe levered Beta. | |
Levered Beta | Betafaktor für ein verschuldetes Unternehmen, das auch ein gegebenes Kapitalstrukturrisiko berücksichtigt. | |
Raw Beta | Das vom Kapitalmarkt erhobene Beta eines Unternehmens. Bei gegebener Verschuldung ist dies ein levered Beta. | |
Total Beta | Betafaktor aus Sicht eines gänzlich nicht diversifizierten Investors (enthält somit auch unsystematische Risiken). | |
Unlevered Beta | Betafaktor für ein (fiktiv) unverschuldetes Unternehmen. | |
So Zuschläge
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Bilanzkennzahl
- internationale Bilanzierung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
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Adaptierungen:
- Größenprämie (size premium),
- Länderrisikoprämie (country risk premium),
- build-up method,
- Anpassung wegen mangelnder Mobilität,
- Total-Beta.
- ratingbasierte Kapitalkostenmodelle
nn
mm
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- Bewertung immaterielles Vermögen
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- internationale Bilanzierung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
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nn
Buchung + Konto (12.3.2020)
Ergänzung Soll und Haben
Buchung
Arten der Buchungssätze:
- Ein einfacher Buchungssatz betrifft nur zwei Konten.
- Ein zusammengesetzter Buchungssatz betrifft mehr als zwei Konten
Einfacher Buchungssatz:
Sollkonto | / | Habenkonto (Betrag) |
Zusammengesetzter Buchungssatz:
Sollkonto1 (Betrag 1) Sollkonto2 (Betrag 2) |
/ / |
Habenkonto (Betrag) |
Betrag 1 + Betrag 2 = Betrag
Konto
- Benutzer:Peter_Hager/fehlende_Links#K bisher wiki
- nach Buchung
fe beschriftung + Verweis[831]
mail schicken
[832]
[833]
mm
Übersicht Rechnungswesen (19.2.2020)
fe | Fehlt |
H | Hinweis |
B | Baustelle |
Fertig | |
W | Weiterleitung |
Rechnungswesen [12] | Einzelseiten | Bilanzkennzahl [13] | Einzelseiten | Bemerkung | ||
---|---|---|---|---|---|---|
1 | Jahresabschluss | Ertragslage (W), Finanzlage (W), Vermögenslage (W) | Jahresabschlussanalyse (H) | |||
2 | Erfolg (B) Gewinn-Verlust-Rechnung |
Erfolgsanalyse (fe) | Rentabilität (H) | |||
3 | Finanzen (fe) | Finanzanalyse (fe) NN |
Liquiditätsanalyse fe), Cash-Flow (H) | bisheriges Lemma Baustelle Finanzanalyse auf Wertpapieranalyse ändern. | ||
4 | Vermögen, Kapital Bilanz |
|||||
1 | Anlagevermögen (W), Umlaufvermögen (W), Gesamtvermögen (W) | Vermögensstruktur | Anlagenintensität (W), Umlaufintensität (W) | |||
2 | Eigenkapital (W), Fremdkapital (W), Gesamtkapital (W) | Kapitalstruktur, NN | Eigenkapitalquote (W), Fremdkapitalquote (W), Anspannungsgrad (W), Verschuldungsgrad (W), Gearingquote (W) | [[
]] (W), | ||
5 | Kennzahlensysteme (H) | Retourn on investment (DuPont-Schema) (D) | ||||
NN | NN |
mm
Jahresabschlussanalyse (19.2.2020)
verschoben nach Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Jahresabschlussanalyse (28.5.2022)
Fachzeitschriften-Unternehmensbewertung (14.2.2020)
Ergänzung bestehende Seite:
ev:
- FR
- RWP
- Contr
- Board
löschen:
- FJ
zu Fachzeitschriften-Liegenschaftsbewertung
- Immolex
mm
Überschuldung (3.2.2020)
- Wikipedia, Stichwort: Überschuldung, abgefragt 3.2.2020
- Weiterleitungen: buchmäßige Überschuldung, negatives Eigenkapital, Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes
Ergänzung / neue Seite - Kategorie:
* Bewertung immaterielles Vermögen
- Bilanzkennzahl
- internationale Bilanzierung
* Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
* Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
* Wert
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
Eine buchmäßige Überschuldung (negatives Eigenkapital) liegt vor, wenn Nennkapital, Kapital- und Gewinnrücklagen fe link nicht ausreichen, die im laufenden Geschäftsjahr und den Vorjahren entstandenen kummulierten Verluste abzudecken.[840]
Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes setzt eine zu Liquidationswerten erstellte rechnerische Überschuldung und eine negative Fortbestehensprognose voraus.[841]
fiktive Schuldentilgungsdauer gem. § 24 Abs. 2 URG fe Ges vgl. ES 630
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ueberschuldung-48558 Sachverhalt, in dem das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt (§ 19 (d)InsO).
Zur Feststellung der Überschuldung sind nach überwiegender Auffassung Aktiva und Passiva der Bilanz mit den Zeitwerten anzusetzen (Überschuldungsbilanz).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ueberschuldungsbilanz-50917 Überschuldungsbilanz (Überschuldungsstatus): Vermögensübersicht, die die Überschuldung einer Unternehmung ausweist. Bewertung erfolgt nach überwiegender Auffassung zu Zeitwerten am Stichtag der Überschuldungsbilanz (bei Annahme der Fortführung der Unternehmung: Zeitwerte = sog. Betriebsbestehenswerte, i.d.R. die Wiederbeschaffungskosten; bei Zerschlagung: Zeitwerte = Realisationswerte durch Einzelliquidation).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unterbilanz-50190 Unterbilanz 1. Bei Kapitalgesellschaften ist eine Unterbilanz gegeben, wenn nach Verrechnung mit den offenen Rücklagen in der Jahresbilanz oder in einer Zwischenbilanz (mind.) ein Verlust in Höhe des halben gezeichneten Kapitals vorliegt (vgl. § 92 I AktG, § 49 III GmbHG). Die Bewertung zur Ermittlung der Unterbilanz erfolgt nach den Grundsätzen für die Jahresbilanz. Bei Unterbilanz besteht die Verpflichtung des Vorstands bzw. der Geschäftsführer zur Verlustanzeige gegenüber der Gesellschafterversammlung (ähnlich bei Genossenschaften).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsunfaehigkeit-50163 Zahlungsunfähigkeit Insolvenz; das auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, nach außen erkennbare, voraussichtlich dauernde Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen Geldschulden noch im Wesentlichen zu erfüllen.
Wichtigstes Kennzeichen: Zahlungseinstellung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsunf%C3%A4higkeit Zahlungsunfähigkeit (englisch insolvency, illiquidity) liegt in der Wirtschaft vor, wenn ein Schuldner seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Gegensatz ist die Zahlungsfähigkeit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Solvenz Solvenz (italienisch solvente, „lösend“; aus lateinisch solvere, „bezahlen, abbezahlen“) oder Zahlungsfähigkeit ist die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts (natürliche oder juristischen Person), seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit sofort oder in absehbarer Zeit erfüllen zu können.[1] Gegensatz ist die Insolvenz.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungseinstellung-48942
Nichtbezahlung der fälligen Schulden eines Schuldners wegen des tatsächlichen oder angeblichen Mangels an Geldmitteln. Der Mangel an Mitteln muss voraussichtlich andauernd sein. Kennzeichnend für Zahlungsunfähigkeit.
Anders: Zahlungsschwierigkeit.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsschwierigkeit-49866 Zahlungsschwierigkeit (Zahlungsstockung); der vorübergehende Mangel an liquiden Mitteln für die Erfüllung von fälligen Verpflichtungen (Illiquidität).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/illiquiditaet-33790 Zustand, in dem die flüssigen Mittel und leicht liquidierbaren Vermögensgegenstände nicht ausreichen, um die fälligen Verbindlichkeiten (hierzu gehört auch der Kapitaldienst langfristiger Verbindlichkeiten) zu erfüllen.
Illiquidität ist nicht gleichbedeutend mit Unterbilanz, Verlust oder Überschuldung (auch ein nicht überschuldetes Unternehmen kann illiquide werden).
Gegensatz: Liquidität.
2. Arten:
- Zeitpunkt-Illiquidität: Illiquidität, auf einen Zeitpunkt bezogen;
- Zeitraum-Illiquidität: Illiquidität, auf einen Zeitraum bezogen.
3. Illiquidität und Zahlungsunfähigkeit: Lässt sich dieser Zustand nicht beheben, so ist Zahlungsunfähigkeit gegeben. Insolvenz durch Zahlungsunfähigkeit (Insolvenzgrund) lässt sich vermeiden, wenn es gelingt, die Einzahlungen und Auszahlungen zeitlich wieder aufeinander abzustimmen, z.B. durch Aufnahme eines kurzfristigen Kredits, Beschleunigung des Geldeingangs mittels Intensivierung des Mahnwesens, Umwandlung kurzfristiger in langfristige Kredite, Zuführung weiterer Eigenmittel (Finanzierung, Sanierung).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/insolvenzgrund-40846 Was ist "Insolvenzgrund"?
Anlass zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. 1. Zahlungsunfähigkeit: Das ist ein auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhendes, nach außen erkennbares und voraussichtlich dauerndes Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen Geldschulden zu erfüllen. 2. Überschuldung: Überwiegen der Schulden über das Vermögen. 3. Zusätzlich zu den bisherigen Konkursgründen kann ein Insolvenzgrund bereits dann vorliegen, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. 4. Insolvenzgrund und Gesellschaftsformen: Die Insolvenzgründe sind je nach Gesellschaftsform unterschiedlich.
mm
Fristigkeit (27.1.2020)
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* Bewertung immaterielles Vermögen
- Bilanzkennzahl
- internationale Bilanzierung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
* Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
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- Weiterleitung:
fehlende Links:
- Auflösung einer Rückstellung
- Bildung einer Rückstellung
- kurzfristiges Fremdkapital
- kurzfristiges Vermögen
- langfristiges Fremdkapital
- langfristiges Vermögen
Liquidität
Finanzielles Gleichgewicht:
* Kurzfristige Liquidität: Liquidität ist hier die Fähikgeit des Unternehmens, die zu einem best6immten Zeitpunkt <s>zwingend fälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt erfüllen zu können. Ist sie nicht gegeben, besteht Insolvenzgefahr. Link?[844]
- Langfrisitge Liquidität: Betrachtet die strukturellen Zusammenhänge zwischen der Kapitalausstattung und der Kapitalverwendung. Sie wird durch die Finanzierungsregeln (vgl. auch Goldene Finanzierungsregel) und den Verschuldungsgrad (vgl. auch [Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#K|Verschuldungsgrad]]).[845]</s>
- Der Rentabilitätsaspekt: Ein Gleichgewicht herrscht, wenn der Ertrag aus dem eingesetzten Kapital einerseits für eine angemessene Gewinnausschüttung und andererseits für Rücklagenbildung (Thesaurierung) bzw. zur Substanzerhaltung ausreicht.[846]ev Ref in Überschrift
Eine Kapitalflussrechnung ist im UGB nur für Konzernunternehmen verpflichtend, wird aber durch KFS BW 2 (2019) für von allen prüfungspflichtigen Unternehmen verlangt.[847]
Liquiditätsanalyse
Durch die Liquidätsanalyse soll festgestellt werden, ob die für den Bestand des Unternehmens notwendige Bedingung der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit erfüllt ist.[850]
Die Jahresabschlussanalyse ist nur geeignet, die grundsätziche Liquidität eines unternehmens bzw. deren Entwicklung (Verbesserung oder Verschlechterung) über mehrere Jahre Hinweg festzustellen. ES 624 Dazu kommen in Frage:
- Bestandsgrößen
- Stromgrößen
Bestandsgröße
LES 904f:
- Deckungsregeln: horizontale Finanzierungsregel, goldene Bilanzregel
- Working Capital
ES 624 ff: horizontale Finanzierungsregel: ≤ ≥
Anlagevermögen | ≤ | Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital |
Umlaufvermögen | ≥ | kurzfristiges Fremdkapital |
Vermögen | = | Kapital |
ab UV eine Plattitüde
- langfristige Finanzierung:
- Anlagendeckung I-II
- kurzfrisitige Finanzierung Working Capital & -Ratio
- Goldene Bilanzregel (Deckungsgrad A) - 118
- Goldene Finanzierungsregel (Deckungsgrad B) 120
- Working capital / Netto-Umlaufvermägen - 206
- Liquiditätsrisikoindikator
- Working capital ratio - 209
Stromgröße
LES 906f
- Cash-Flow
- Geldflussrechnung
ES 926
- Cash Flow
- Cash-burn rate - 56
- Cashflow - 59
Cashflow als finanzwirtschaftlicher Erfolgsrnaßstab - 63Gewinnqualität
-
Cashflow als Innenfinanzierungskraft / Free Cashflow - 68
Investitionsdeckung, Investitionsgrad, Free Cashflow, Segment-Investitionsdeckung, Segment-Wachstumsquote, Selbstfinanzierungsgrad, Zinsdeckung, Dividendendeckung
- Cashflow als Indikator für die Verschuldungsfähigkeit - 73
- Entschuldungsdauer
- Cashflow-Statement - 74
- Free Cashflow, Investitionsdeckung, Wachstumsquote, Entschuldungsdauer, Cash-burn rate
Finanzmittelfonds
zu Cash-Flow Bis vor einigen Jahren wurden für die Geldflussrechnung unterschiedlich weit gefasste Finanzmittelfonds herangezogen:
- Fonds der flüssigen Mittel: Kassa, Bankguthaben, Wechsel, Schecks
- Fonds der flüssigen Mittel - Netto: Fonds der flüssigen Mittel abz. kurzfristige Bankverbindlichkeiten
- Fonds des Nettogeldvermögens: Flüssige Mittel zuzüglich kurzfirsitge Forderungen abzüglich kurzfristige Verbindlichkeiten ~Working Capital?
- Fonds des Netto-Umlaufvermögens (Working Capital): Netto-Geldvermögen zuzüglich Vorräte und aktive Rechnungsabgrenzungsposten abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten und passive_Rechnungsabgrenzungsposten
Durch das vom FASB herausgegebene FAS 95 bzw. dem IAS 7 hat sich die Nr. 1 und nur in Ausnahmen die Nr. 2 durchgesetzt. [851]
Literatur
Lit:
- Lechner ua (2010)
Weblink
Bilanzkennzahlen (31.12.2019)
wenn in Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Jahresabschlussanalyse (28.5.2022) oder Unterkap übernommen, hier durchstreichen.
Ergänzung / neue Seite - Kategorie:
- Bilanzkennzahl
- Rechnungswesen?
A
- Abschreibungen in % der Betriebsleistung (siehe Investitionspolitik)
- Anlagenabnutzungsgrad (siehe Investitionspolitik)
- Anlagendeckung (siehe Goldene Bilanzregel, Goldene Finanzierungsregel)
- Anlagenintensität (siehe Vermägensintensität)
B
- Betriebsnotwendiges Vermögen (siehe capital employed)
- Betriebsleistung (siehe Gesamtleistung)
- Break-Even-Analyse - 48
- Break-Even-Punkt
- Sicherheitsspanne
- Unhealthy point
C
- Capital Employed (betriebsnotwendiges Vermögen) - 52
- Cash-burn rate - 56
- Cash conversion cycle (CCC) - 57
- Cashflow - 59
- Cashflow als finanzwirtschaftlicher Erfolgsrnaßstab - 63
- Gewinnqualität
- Cashflow als Innenfmanzierungskraft / Free Cashflow - 68
- Investitionsdeckung
- Investitionsgrad
- Free Cashflow
- Segment-Investitionsdeckung
- Segment-Wachstumsquote
- Selbstfinanzierungsgrad
- Zinsdeckung
- Dividendendeckung
- Cashflow als Indikator für die Verschuldungsfähigkeit - 73
- Entschuldungsdauer
- Cashflow-Statement - 74
- Free Cashflow
- Investitionsdeckung
- Wachstumsquote
- Entschuldungsdauer
- Cash-burn rate
- Current ratio (siehe Liquiditätsgrade kurzfristig)
D
- Deckungsbeitrag und Deckungsbeitragsrechnung - 78
- DBU-Faktoren
- Deckungsbeitragsraten / DBU-Faktoren (siehe Deckungsbeitrag)
- Deckungsgrade kurzfristig (siehe Liquiditätsgrade kurzfristig)
- Deckungsgrade langfristig (siehe goldene Bilanzregel, goldene Finanzierungsregel)
- Dividenden-bezogene Kennzahlen - 82
- Dividende je Aktie
- Payout-Ratio
- Dividendenrendite
- Amortisationsdauer je Aktie
- Dividenden-DeckUngsgrad
E
* EBIT, EBITA, EBITDA und Abwandlungen - 85 in Arbeit
- Effektivverschuldung - 87
- Eigenkapitalrentabilität - 88
- Entschuldungsdauer / Entschuldungsgrad - 90
- EPS (siehe Gewinn je Aktie)
- Ergebnisstruktur - 92
- Betriebs-, Finanz-, ao Ergebnis
- EVA (Economic Value Added) - 94
F
- Finanzanlagen: Quote und Rentabilität - 99
- Forderungen: Konzemverflechtung - 101
- Forderungen: Umschlagshäufigkeit I Kundenziel - 102
- Free Cashflow (siehe Cashjlow als Innenjinanzierungskraft)
G
- Gesamtkapitalrentabilität / ROI / ROA / RONA / ROCE - 104
- CFROI (cashflow return on investment)
* Gesamtleistung - 109in Arbeit
* Gewinn: Mögliche Arten / Einsatz in der Analyse 110
- Bilanzgewinn/-verlust, Jahresüberschussl-fehlbetrag,
- EGT, EBT, EBILAT, EBIT, EBITDA, Betriebsergebnisin Arbeit
- Gewinn je Aktie
- Gewinn je Aktie (EPS) - 115
- Goldene Bilanzregel (Deckungsgrad A) - 118
- Goldene Finanzierungsregel (Deckungsgrad B) 120
I
- Investitionsdeckung - 122
- Investitionsdefizit
- Investitiönspolitik - 125
- Investitionsstruktur
- Investitionsquote
- Wachstumsquote
- Abschreibungsquote
- Kapitalintensität
- Anlagenabnutzungsgrad
- Investitionsdeckung
- Amortisationsdauer
K
- Kapitalflussrechnung (siehe Cashjlow-Statement)
- Kapitalkosten (siehe WACC)
- Kapitalrentabilität 134
- Übersicht über mögliche Kennzahlen
- Kapitalstrukturanalyse 136
- Eigenkapitalquote
- Fremdkapitalquote (Anpassungsgrad)
- Langfristiger Kapitalanteil
- Verschuldungsgrad
- Gearing ratio
- Bankverbindlichkeiten in % des Fremdkapitals
- Kapitalstruktur: Weitere Kennzahlen - 141
- Selbstfmanzierungsgrad
- Ausschüttungspotential
- Außenfmanzierungsgrad des Eigenkapitals
- Bilanzkurs
- Minderheitenanteil
- Anteil erfolgsneutrales Eigenkapital
- Kapitalumschlag - 144
- KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis), P/E-Ratio (price-earnings-ratio) - 146
- Kostenanalyse -148
- Kostenstellenanalyse - 151
- Herstellungsintensität
- Vertriebsintensität
- Verwaltungsintensität
- F&E-Intensität
- Deckungsbeitrag
- Kurs-Gewinn-Verhältnis (siehe KGV)
L
- Leverage-Analyse - 154
- Lieferantenverbindlichkeiten / Lieferantenziel -158
- Umschlagshäufigkeit
- Lieferantenziel
- Kosten Lieferantenkredit
- Liquiditätsgrade kurzfristig - 160
- Liquidität 1. Grades (absolute liquidity ratio)
- Liquidität 2. Grades (net quick ratio, acid test)
- Liquidität 3. Grades (current ratio)
- Working capital
M
- Marktanteils-Marktwachstums-Matrix -163
- Marktwertmultiples -165
- EK-Multiple
- GK-Multiple
- Materialintensität - 167
- Mobilitätsstatus - 169
N
- Nettofinanzschulden (siehe EjJektivverschuldung)
P
- P/E-Ratio (siehe KGV, Kurs-Gewinn-Verhältnis)
- Personalintensität -172
- Produktivität - 174
R
- ROI, ROA, RONA, ROCE (siehe Gesamtkapitalrentabilität)
S
- Schuldentilgungsdauer (siehe Entschuldungsdauer)
- Segmentkennzahlen - 175
- Umsatz, Ergebnis, Vermägen
- Investitionsdeckung
- Wachstumsquote
- Wertbeitrag
- Cashflow
* Shareholder Value - 178
U
- Umlaufmtensität (siehe Vermögensintensität)
- Umsatzanalyse - 181
- Märkte, Kunden, Produlcte
- Gesamtleistung
- Umsatzqualität
- Umsatzrelationen - 185
- Sachanlagenbindung
- Vorratsbindung
- Forderungsbindung
* Umsatzrentabilität (Gewinnmarge) - 187
- Umsatzrendite
- Bruttogewinnspanne
- Cashflow-Umsatzrendite
- Cashflow-Leistungsrate
- Umschlagshäufigkeiten / Umschlagskoeffizienten - 190
V
- Vermägensintensität / Vermägensstruktur - 192
- Anlagenintensität
- Umlaufmtensität
- Verschuldungsgrad (siehe Kapitalstrukturanalyse)
- Vorräte: Umschlagshäufigkeit / Umschlagsdauer - 195
- Vorräte: Vorratsintensität - 198
W
- WACC (Kapitalkosten) - 200
- Wertschöpfungsanalyse - 204
- Working capital / Netto-Umlaufvermägen - 206
- Liquiditätsrisikoindikator
- Working capital ratio - 209
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
mm
Erfolgskennzahlen (31.12.2019)
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Bilanzkennzahl
- internationale Bilanzierung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
Abk, Formel, Wiki
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- Ergebnisstruktur (Diverse Hinweise Au 92)
mm
Finanzplan (29.12.2019)
oder Finanzplanung vgl.Fehlende Links
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- Bilanzkennzahl?
- Rechnungswesen
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht?
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
mm
Bewertung Rechnungswesen (26.7.2019)
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- Bilanzkennzahl
- internationale Bilanzierung
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensrecht
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
Quelle: § 6 EStG § 201 ff UGB
- Kommentarzeichen:
- Fußnote:einfach:
- Kleine Schrift: NN
- Einzelreferenz[860]
- Referenzname[590]
- Weitere Verwendung Name[590]
Bewertungsmaßstab
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Bezug | Steuerrecht | Unternehmensrecht | Internationale Bilanzierung | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
Anschaffung | Anschaffungskosten | Anm. | ||
Herstellung | Herstellungskosten | Anm. | ||
Vergleich | Teilwert | beizulegender Wert^b | Fair Value^b Baustelle/Value in Use^b |
Anm. |
Alternativ | Verkehrswert, Gemeiner Wert, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/fiktive Anschaffungskosten,^b Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Fremdvergleichswert^b verdeckte Ausschüttung |
beizulegender Zeitwert^b - ? ? ? |
Int | Anm. |
Werthaltigkeitsüberprüfung super lemma | StR | UR | Werthaltigkeitstest nach IAS^n Impairmenttest |
Anm. |
Bezug | StR | UR | Int | Anm. |
Wertminderung (-erhöhung)
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
- Abschreibung: https://de.wikipedia.org/wiki/Abschreibung
- Außerplanmäßige Abschreibung: https://de.wikipedia.org/wiki/Außerplanmäßige_Abschreibung
- Teilwertabschreibung: https://de.wikipedia.org/wiki/Teilwertabschreibung
- außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung
- Zuschreibung: https://de.wikipedia.org/wiki/Zuschreibung_(Rechnungswesen)
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Wertminderung und Beibehaltung (26.7.2019)
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- internationale Bilanzierung
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensrecht
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
- Niederst- Höchstwertprinzipien
- Wertbeibehaltung
bei Anlagevermögen und Umlaufvermögen ergänzen.
mm
Anglizismen (26.7.2019)
Rentabilität (9.7.2019)
neue Seite - Kategorie Abk, Formel, Wiki
https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilit%C3%A4t#Eigenkapitalrentabilit%C3%A4t
Rentabilität (engl. profitability) ist der Oberbegriff für mehrere betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die der Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs wiki eines Unternehmens dienen.[872]
Unteschied Erfolg - Ertrag?
besser: Unter Rentabilität versteht man allgemein den Quotienten aus dem Überschuss aus Kapitalnutzung und dem Kapitaleinsatz.(Geyer 2011, S. 13)
Zur Geschichte vgl.-> Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilität
Je nach Analysezweck variieren die Faktoren.
Arten: ev erg Unterarten
- Eigenkapitalrentabilität
- Gesamtkapitalrentabilität
- Umsatzrentabilität
Unterschied Rendite
https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilität https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilitätsrechnung
https://de.wikipedia.org/wiki/Rendite erg
Die Rendite (von ital. "rendita", einbringen, englisch yield) ist im Finanzwesen der in Prozent eines Bezugswerts ausgedrückte Effektivzins, den ein Anleger bei Finanzprodukten oder ein Investor bei Investitionen innerhalb eines Jahres erzielt.[873]
Da sich die Rendite meist auf einen jährlichen Kapitalertrag bezieht, kann sie mit der Kennzahl Rentabilität, welche sich auf einen Unternehmenserfolg bezieht, nicht gleichgesetzt werden.[874]
Rentabilität (engl. profitability) ist der Oberbegriff für mehrere betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die der Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens dienen.[875]
Rentabilität ist eine Beziehungzahl, die eine den Erfolg darstellende Größe zu einer anderen Größe in Relation setzt, von der vermutet wird, dass sie wesentlich zur Erzielung des Erfolges beigetragen hat.[876] Kütting / Weber (2009): Kütting / Weber, "Die Bilanzanalyse", Schäffer-Poeschel 2009; Gräfer (2008): Grafer, "Bilanzanalayse", Herne 2008
Die Kruschwitz (2009) unterscheidet nicht zwischen Rentabilität und Rendite.[877]
Kruschwitz (2009), Kruschwitz: „Investitionsrechnung“, Oldenbourg, 2009,
Die Kapitalrendite und der Kapitalisierungszinssatz werden oft synonym verwendet (so zB bei Helbling (1998)). stimmt aber nicht
Bedeutung - Kennzahlensysteme
besser zu den Einzelkapiteln
- Kennzahlensysteme zB Du-Pont-Schema Wiki
- Return on Investment Wiki
Kennzahlen
Eigenkapitalrentabilität
- Weiterleitung: Eigenkapitalrentabilität, Eigenkapitalrendite (syn), ev:
Unternehmerrentabilität(syn), Return on Equity, abgekürzt: ROE - bei BAC markieren, Eigenkapitalrendite 54, 61, 67
Die Eigenkapitalrentabilität - EKR (Eigenkapitalrendite, Unternehmerrentabilität; engl. Return on Equity -ROE) dokumentiert, wie sich das Eigenkapital eines Unternehmens innerhalb einer Rechnungsperiode verzinst hat.[882] gefällt mir nicht
Formel berichtigen, Formel, Symb
Als Gewinn link? kommen für diese Kennzahl in Betracht:
- Der Jahresüberschuss / -fehlbetrag link? als das Ergebnis, letztendlich aus Sicht der Eigentümer verdient worden ist.
- Das EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) link? kann eingesetzt werden, um im Vergleich mit VOljahren außerordentliche Einflüsse auf das Ergebnis eines Geschäftsjahres auszuschalten.
(Hinweis: nach IFRS gibt es kein außerordentliches Ergebnis). Siehe zu daraus resultierenden Problemen aber die Ausführungen zum ---+EGT im Rahmen der möglichen Arten des ---+Gewinns. - Im Rahmen einer internationalen Analyse kann als Vergleichsmaßstab der Jahresüberschuss/-fehlbetrag vor Steuern (sog EBT, earnings before taxes) verwendet werden, um unterschiedliche steuerliche Rahmenbedingungen in den verglichenen Ländern auszuschließen.[885]
bei Auer durchschnittliches EK
Die Kapitalrentabilität gibt an, wie viel Erfolg (Gewinn) vom Kapital prozentuell erzielt wird. Beispielsweise bedeutet eine Eigenkapitalrentabilität von 12 %, dass von jedem Euro eingesetztem Eigenkapital 12 Cent Gewinn erzielt werden.[886]
Die Eigenkapitalrentabilität kann mit der Verzinsung des Eigenkapitals auf Kapitalmärkten verglichen werden. Insofern muss die Eigenkapitalrentabilität (deutlich) über dem marktüblichen Zins :für langfristige Anleihen liegen, da die Rentabilität eines Unternehmens im Gegensatz zu den (bei guter Bonität) idR sicheren Anleihen mit einem (hohen, höheren) Risiko verbunden ist.
Vergleichswerte liefern dementsprechend vergleichbare Branchendaten der Aktienmärkte.[887]
besser: Die Eigenkapitalrentabilität zeigt die Verzinsung des Eigenkapitals (ohne Berücksichtigung von Risiko).
Bedeutung
- Auer (2004), S. 88
https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilität#Eigenkapitalrentabilität
Gesamtkapitalrentabilität
Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Gesamtkapitalrendite
- Weiterleitung: Gesamtkapitalrendite, GKR
- Hauptartikel bei Rendite
Die Gesamtkapitalrendite (GKR) ( Gesamtkapitalrentabilität, Kapitalrentabilität, Kapitalrendite, Unternehmensrentabilität, Unternehmensrendite, englisch Return on Assets, RoA) trifft aussagen über die Profitabilität eines Unternehmens.[890]
Für die Gesamtkapitalrentabilität gilt:
- zu Formel
Die Gesamtkapitalrendite gibt an, wie effizient der Kapitaleinsatz eines Investitionsvorhabens innerhalb einer Abrechnungsperiode war. Durch den Einsatz dieser Kennzahl lassen sich die Nachteile der Eigenkapitalrentabilität, und somit die des Leverage-Effektes, umgehen.[891]
Die Gesamtkapitalrendite (GKR) ist eine Kennzahl, welche dem Analysten hilft, die Profitabilität einer Firma einzuschätzen. Sie gibt an, wie ein Unternehmen sein vorhandenes Kapital nutzt, um Gewinn zu erzielen. Man addiert hierzu den Gewinn und den Zinsaufwand, um den wirklich erwirtschafteten Gewinn zu erhalten. Nun teilt man das Ergebnis durch das Gesamtkapital und multipliziert den Quotienten mit Hundert und erhält für die Gesamtkapitalrendite eine Prozentzahl, die die Effizienz des Unternehmens in der Berechnungsperiode zeigt.<s> Für den Analysten sagt diese Kennzahl sehr viel über das Management der untersuchten Aktiengesellschaft aus. Auch bei der Gesamtkapitalrendite ist es schwer, einen Maßstab festzulegen, da diese stark branchenabhängig ist und somit von Branche zu Branche enorme Unterschiede aufweisen kann. Um aber alles etwas konkreter zu machen, legen wir einen universalen Maßstab fest: Eine GKR größer als 12 % gilt als gut. Liegt die GKR darunter, wird die Bewertung negativer. Das Beispielunternehmen weist einen Zinsaufwand von 1.000 Millionen € und ein Gesamtkapital von 12.000 Millionen € auf. Mit den bekannten Werten (Gewinn: 603 Millionen €) errechnet sich eine GKR von 13,36 %.
Auer (2004), 104
- Gesamtkapital- + Synonyme Auer (2004), S. 104
Fremdkapitalrendite
- BAC Fremdkapitalrendite 54
Umsatzrentabilität
- Witerleitung: Umsatzrentabilität
Die Netto-Umsatzrendite (auch: Umsatzrentabilität (engl. Return on Sales - ROS, operating profit margin) bezeichnet das Verhältnis von Gewinn zu Umsatz. innerhalb einer Rechnungsperiode
Sie darf nicht verwechselt werden mit dem Rohertrag (Bruttomarge): https://de.wikipedia.org/wiki/Rohertrag
Der so genannte „Rohertrag I“ berechnet sich wie folgt:
Umsatzerlöse (brutto) - Erlösschmälerungen - Umsatzsteuer - Wareneinsatz (netto) ------------------------------------------------- = Rohertrag I
Der so genannte „Rohertrag II“ berechnet sich durch das Miteinbeziehen der Warenbezugskosten wie folgt:
Rohertrag I - Warenbezugskosten ------------------------------------------------- = Rohertrag II
[896] [897] https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilit%C3%A4t#Umsatzrentabilität
mm
- Umsatzrentabilität Auer (2004), S. 187
Seiten löschen (7.7.2019)
- alte Baustellen
- Reproduktionskosten
- Rekonstruktionszeitwert
- Reproduktionszeitwert
Weiterleitung teilen (6.7.2019)
- Synonym - keine Kategorie (neue Kategorie oder Liste)
- Unterbegriff - Kategorie
Neuwert-Zeitwert-Wiederbeschaffungskosten (6.7.2019)
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederbeschaffungskosten https://de.wikipedia.org/wiki/Zeitwert
Zeitwert bisher Weiterleitung auf Substanzwert (?)neue Seite - Kategorie Abk, Formel, Wiki
Wiki mE widersprüchlich mE Neuwert = akt AK - Wertminderung = Zeitwert
https://de.wikipedia.org/wiki/Zeitwert : : .
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederbeschaffungskosten : Die Wiederbeschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes stellen die Anschaffungskosten des gleichen oder zumindest eines vergleichbaren Wirtschaftsguts in der Zukunft dar.
Man unterscheidet:
- Wiederbeschaffungsneuwert
- Der Wiederbeschaffungsneuwert stellt die Größe dar, die aufzubringen wäre, um den Gegenstand heute neu zu kaufen. Um diesen Wert mit dem eines bereits gebrauchten Gegenstands vergleichbar zu machen, muss er fortgeführt werden. Wurde der gebrauchte Gegenstand bereits zur Hälfte abgeschrieben, so schreibt man den Wiederbeschaffungsneuwert ebenfalls zur Hälfte ab und vergleicht nun die beiden Werte.
- Wiederbeschaffungszeitwert
- Der Wiederbeschaffungszeitwert ist ein Wert eines möglichst gut vergleichbaren Gegenstands, der gebraucht verkauft wird/wurde. Er ist direkt mit dem Wertansatz des gebrauchten Gegenstands vergleichbar.
In Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Termini als Klammerausdruck zu [Rekonstruktionszeitwert]] gesetzt.
mm
Basiszins (3.7.2019)
neue Seite - Kategorie Abk, Formel, Wiki
mm
Berater (2.7.2019)
ergänzen Seite Weblinks Unternehmensbewertung wo? eigenes Kapitel oder Teilen
- Rabel und Partner, Graz, abgefragt 2.7.2019
- Fachliteratur, abgefragt 2.7.2019
Abk, Formel, Wiki
mm
Wertpapieranalyse (30.6.2019)
Abk, Formel, Wiki
* Weiterleitung: Finanzanalyse, Sentimentanalyse
Die Finanzanalyse von Unternehmen, Wertpapieren und Märkten gliedert sich in drei Bereiche:
- Fundamentalanalyse
- Chartanalyse
- Sentimentanalyse
- befasst sich mit den Stimmungen von Investoren und versucht daraus, die Entwicklung von Wertpapierkursen abzuleiten.fe Ref
Fundamentalanalyse
* Weiterleitung: Fundamentalanalyse
Die Fundamentalanalyse ist eine Form der Finanzanalyse. Sie versucht, den fairen oder angemessenen Preis von Wertpapieren ("innerer Wert") zu ermitteln. Im Gegensatz zur Chartanalyse basiert sie nicht auf einer Betrachtung von Kursverläufen, sondern auf betriebswirtschaftlichen Daten und ökonomischem Umfeld eines Unternehmens, den sogenannten Fundamentaldaten.
Wichtige Kennzahlen:
- Kurs-Gewinn-Verhältnis
- Kurs-Buchwert-Verhältnis
- Kurs-Umsatz-Verhältnis
- Kurs-Cashflow-Verhältnis
- Gesamtkapitalrendite
- Eigenkapitalquote
Kurs-Gewinn-Verhältnis
* Weiterleitung: Kurs-Gewinn-Verhältnis, KGV, Price-Earnings-Ratio - PER, PE-Ratio
Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) (engl: Price-Earnings-Ratio - PER, PE-Ratio) entspricht dem Quotient aus dem aktuellen Kurs und dem (erwarteten) Unternehmensgewinn je Aktie. Der Gewinn je Aktie Wiki ev eigene Seite wird auch als earnings per share - EPS bezeichnet.[906]ev eigene Seite
- zu Formel
Bedeutung:
- Fundamentalanalyse: Eine Aktie, die mit einem KGV unterhalb des langjährigen branchenspezifischen Mittelwertes liegt, gilt demnach als günstig. Ein KGV von 10 bedeutet, dass das Unternehmen einen Gewinn von 10 % im Bezug auf den Wert des Unternehmens (der Wert aller Aktien zusammen) macht, ein KGV von 20, dass der Gewinn nur bei 5 % liegt.[907]
- Vergleichswert in der Unternehmensbewertung
- Plausibilisierung des Bewertungsergebnises,
- Multiplikator bei Vergleichswert - Marktwertmultiples vgl Auer (2004), 165
- Einsatz beim Economic Value Added - EVA vgl Auer (2004), 94
Auer (2004), 146 https://de.wikipedia.org/wiki/Kurs-Gewinn-Verhältnis
Kurs-Buchwert-Verhältnis
* Weiterleitung: Kurs-Buchwert-Verhältnis KBV, P/B ratio oder P/BV market-to-book ratio and the price-to-equity ratio
Das Kurs-Buchwert-Verhältnis (KBV; engl. price-to-book ratio, P/B ratio oder P/BV market-to-book ratio and the price-to-equity ratio) ist eine substanzorientierte Kennzahl zur Beurteilung der Börsenbewertung.[908]
Man erhält ihn , indem man den aktuellen Kurswert einer Aktie durch den Buchwert je Aktie teilt.
- zu Formel
- <s> Kritik
Die Aussagekraft dieser Kennzahl ist zu hinterfragen. Aussagen wie: "Die traditionelle Theorie des Value Investing besagt, dass eine Aktie umso preiswerter ist, je niedriger ihr KBV ist, und dass ihr fairer Wert in etwa dem Buchwert entspricht."[909] oder "Nach Tobin Wiki sollte ein Unternehmen ein Q (Anm. Verhältnis von Marktwert zu Buchwert) in der Gegend von 1 haben, so dass der Marktwert des Unternehmens ungefähr die Kosten widerspiegelt, die es benötigen würde, um das Unternehmen exakt nachzubilden; für die Gesamtheit aller Unternehmen sollte Q (laut Tobin) immer bei 1 liegen."ref>Wikipedia, Stichwort: Tobinsches Q Wiki , abgefragt 30.6.2019</ref> sind so wie der Substanzwert in der einschlägigen Fachliteratur nicht anerkannt. Betriebswirtschaftlich haben sie nur historische Bedeutung.
Auer (2004) https://de.wikipedia.org/wiki/Kurs-Buchwert-Verhältnis
Kurs-Umsatz-Verhältnis
* Weiterleitung: Kurs-Umsatz-Verhältnis, KUV
Das Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV) erhält man, wenn man den aktuellen Kurs einer Aktie durch den Umsatz je Aktie dividiert.[910]
- zu Formel
Das KUV berücksichtigt die Profitabilität eines Unternehmens nicht. Das KUV wird zur Beurteilung von Aktiengesellschaften eingesetzt, die Verluste schreiben sowie für zyklische Branchen Wiki . Das KGV ist für diese Unternehmen nicht ansetzbar, weil es ja noch keine Gewinne gibt. Tendenziell gilt ein Unternehmen mit einem im Branchenvergleich niedrigen Kurs-Umsatz-Verhältnis als günstig.
Das KUV kann bei Unternehmen mit zyklisch schwankender Umsatzrendite ein geeigneteres Bewertungskriterium sein als das KGV. In Turnaround-Situationen Wiki und bei jungen Unternehmen, die sich noch in der Phase der Anlaufverluste befinden, kann es im Gegensatz zum KGV eine sinnvolle Aussage liefern. In der Regel ist jedoch das KGV aussagekräftiger, da das KUV die Profitabilität der Unternehmen ignoriert.[911]
Zu Zeiten des New-Economy-Booms] Wiki wurden KUVs dazu herangezogen, die exorbitant hohen Bewertungen von oft unprofitablen Unternehmen zu rechtfertigen. Seither hat das KUV als Kennzahl an Popularität verloren.
Auer (2004)
https://de.wikipedia.org/wiki/Kurs-Umsatz-Verhältnis
Kurs-Cashflow-Verhältnis
* Weiterleitung: Kurs-Cashflow-Verhältnis, KCV
Das Kurs-Cash-Flow-Verhältnis (KCV) erhält man, wenn man den aktuellen Kurs einer Aktie durch den Cash-Flow je Aktie ev FN (operativen) Cash-Flow dividiert.
- zu Formel
In der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens sind viele verschiedene Faktoren wie Rückstellungen oder Abschreibungen enthalten, welche das Ergebnis des realen Geldflusses verfälschen. Der Cashflow eines Unternehmens bildet die wirklichen Zahlungsflüsse in einer bestimmten Zeitperiode ab. Gegenüber dem KGV ist das KCV weniger anfällig für die Maßnahmen, die von Firmen unternommen werden, um ihre Bilanzen zu schönigen. Es macht eine Aussage darüber, wie der Kurs einer Firma in Relation zu ihrer Liquidität steht.[912]
<s>Mit dem Kurs-Cashflow-Verhältnis kann man sozusagen die Entwicklung der Ertragskraft einer Aktiengesellschaft bewerten. Als Maßstab für das KCV gilt sieben als Richtwert für eine faire Bewertung, da das KCV unter dem KGV liegt. Im Jahresbericht des betrachteten Unternehmens wird als Cashflow 700 Millionen € angegeben. Teilt man diesen Wert durch die Anzahl der Aktien (201 Millionen) erhält man den Cashflow je Aktie: 3,48 €. Folglich haben wir bei unserem Beispiel ein KCV von 7,18 wenn man einen Aktienkurs von 24,99 € ansetzt.
Auer (2004) https://de.wikipedia.org/wiki/Kurs-Cash-Flow-Verh%C3%A4ltnis</s>
Gesamtkapitalrendite
Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Gesamtkapitalrentabilit.C3.A4t
- Weiterleitung: Gesamtkapitalrendite, GKR
- Hauptartikel bei Rendite
Die Gesamtkapitalrendite (GKR) ( Gesamtkapitalrentabilität, Kapitalrentabilität, Kapitalrendite, Unternehmensrentabilität, Unternehmensrendite, englisch Return on Assets, RoA) trifft aussagen über die Profitabilität eines Unternehmens.[913]
Für die Gesamtkapitalrentabilität gilt:
- zu Formel
Die Gesamtkapitalrendite gibt an, wie effizient der Kapitaleinsatz eines Investitionsvorhabens innerhalb einer Abrechnungsperiode war. Durch den Einsatz dieser Kennzahl lassen sich die Nachteile der Eigenkapitalrentabilität, und somit die des Leverage-Effektes, umgehen.[914]
Die Gesamtkapitalrendite (GKR) ist eine Kennzahl, welche dem Analysten hilft, die Profitabilität einer Firma einzuschätzen. Sie gibt an, wie ein Unternehmen sein vorhandenes Kapital nutzt, um Gewinn zu erzielen. Man addiert hierzu den Gewinn und den Zinsaufwand, um den wirklich erwirtschafteten Gewinn zu erhalten. Nun teilt man das Ergebnis durch das Gesamtkapital und multipliziert den Quotienten mit Hundert und erhält für die Gesamtkapitalrendite eine Prozentzahl, die die Effizienz des Unternehmens in der Berechnungsperiode zeigt.<s> Für den Analysten sagt diese Kennzahl sehr viel über das Management der untersuchten Aktiengesellschaft aus. Auch bei der Gesamtkapitalrendite ist es schwer, einen Maßstab festzulegen, da diese stark branchenabhängig ist und somit von Branche zu Branche enorme Unterschiede aufweisen kann. Um aber alles etwas konkreter zu machen, legen wir einen universalen Maßstab fest: Eine GKR größer als 12 % gilt als gut. Liegt die GKR darunter, wird die Bewertung negativer. Das Beispielunternehmen weist einen Zinsaufwand von 1.000 Millionen € und ein Gesamtkapital von 12.000 Millionen € auf. Mit den bekannten Werten (Gewinn: 603 Millionen €) errechnet sich eine GKR von 13,36 %.
Auer (2004), 104
Eigenkapitalquote
* Weiterleitung: Eigenkapitalquote, EKQ solange Hpt nicht fertig Weiterleitung, dann lö
- Hauptartikel: Kapitalstruktur(analyse)
Die Eigenkapitalquote (EKQ) zeigt das Eigenkapital eines Unternehmens im Verhältnis zu seinem Gesamtkapital in Prozent.[915]
- zu Formel
Mit dieser Kennzahl will man die finanzielle Stabilität und Fremdkapitalabhängigkeit des Unternehmens untersuchen. Je höher die EKQ, desto höher ist die Stabilität und die Unabhängigkeit von Fremdmitteln. Zudem verbessert sich die Kreditwürdigkeit der Aktiengesellschaft mit einer höheren EKQ und damit erhöht sich auch die Möglichkeit, mehr Fremdkapital aufzunehmen. Ein geringerer Fremdmittelanteil vermindert zudem die den Gewinn schmälernde/Verlust erhöhende Zinslast (sog. "finance leverage"). Dies ist besonders in Zeiten der Subprime-Krise, in der die Banken bei der Kreditvergabe vorsichtiger werden, wichtig, da Unternehmen mit einer hohen EKQ nicht so leicht Probleme mit steigenden Zinssätzen oder fehlendem Investitionskapital bekommen.[916]
Auer (2004), 137 https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenkapitalquote
Chartanalyse
* Weiterleitung: Chartanalyse, Technische Analyse
Die Chartanalyse (auch Technische Analyse) ist eine Form der Finanzanalyse. Sie versucht aus der Kurs- und Umsatzhistorie des Basiswerts günstige Kauf- bzw. Verkaufzeitpunkte zu ermitteln, d. h. die Kursentwicklung – oder zumindest deren Eintrittswahrscheinlichkeit – vorherzusagen.[917]
https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Analyse
Weblinks
https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzanalyse https://de.wikipedia.org/wiki/Sentimentanalyse_(Börse)
Avalprovision (16.6.2019)
Neue Seite oder zu Haftung Hinweise:
- PGE-UBW Kap.2.6.1.
- PGE-ABW Kap Haftung
mm
Unternehmenskauf (12.6.2019)
Arten:
- Asset Deal
- Share Deal
WOL 820 Wiki
mm
Vergleiche (16.5.2019)
- Vor- bzw. Nacherwerb
- Transaktionen
- Börsenkurs
Extrapolationsphase (16.5.2019)
Hirschböck fasst die Grobplanungs- und Rentenphase zum Überbegriff Extrapolationsphase zusammen.
Ertrag / Cash Flow (8.3.2019)
- fehlende Links Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Cash-Flow und Ertrag erstellen siehe auch Hinweis Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Ertrag (24.2.2019)
- Ertag: Bedeutung Ausdruck der innenfinanzierung in LES suchen
- fließt in den CAF ein jener Teil des CAF der dem Eigentümer zufließt, ist Basis des Unternehmenswertes siehe auch Hinweis Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Nettoentnahme- oder Nettoeinnahmenprinzip (24.2.2019)
die beiden Kapitel ev hierher
- Hinweis Thesauierung
Bewertungdaten (2.3.2019)
Unternehmerlohn, daten bei Seite bisher link auf Weblinks_Unternehmensbewertung#Bewertungsdaten sollte auch Begriff wiedergeben
- Begriffseite Bewertungsdaten-Begriff
- hier erläutern und verweis auf Weblink
- Unternehmensdaten
- Marktdaten
- Vergangenheits- Zukunftsdaten
- Weblink Bewertungsdaten-Quelle
Bachl (2018) Stichwörter (24.2.2019)
vgl. Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Stichwörter
Konvergenzannahme (9.3.2019)
Neue Seite: KFB 64 Purtscher / Sylle, "Grobplanungsphase und Konvergenz - Anmerkungen für die Umsetzung in der Praxis", RWZ 2015/48 (266/15) Forum UBW 2013: Bartl/Gleißner "Planung der finanziellen Überschüsse" 14
14 510 Rabel Der Terminal Value nach der Neufassung des Standards KFS BW1 RWZ 2014 50 Rabel, RWZ 2014, 218
(16 130 Rabel Grobplanungsphase und Rentenphase nach dem Fachgutachten KFS/BW1 BP 2016 15 16 295 Rabel Grobplanungsphase und Terminal Value nach dem Standard KFS/BW1 RWZ 2016 65
KFS/BW1 E4 4.11.2015 Empfehlung zur Grobplanungsphase und zur Rentenphase (Terminal Value)
BAC 31: Die Grobplanungsphase richtet sich daher hinsichtlich der Dauer im Einzelfall zB nach dem Verbrauch von steuerlichen Verlustvorträgen, der Dauer von Investitionsintervallen oder der Dauer, innerhalb der bestehende Überrenditen gegen ein branchenübliches Niveau oder die Kapitalkosten konvergieren. Hinsichtlich dieser Konvergenzannahme findet sich in der Literatur die Empfehlung, für den Regelfall von einer Dauer von zehn fahren auszugehen (vgl Purtscher/Sylle, RWZ 2015, 182). Im Hinblick darauf, dass sich diese Empfehlung doch auf ältere Untersuchungen stützt, die insgesamt Zeiträume betreffen, die allesamt mehr als 25 fahre zurückliegen, lässt sich durchaus vor dem Hintergrund ständig steigender Anpassungsgeschwindigkeiten in der Wirtschaft auch ein kürzerer Zeitraum vertreten.
BAC 35: Die Empfehlung des Fachgutachtens KFS BW 1, die wohl in der Praxis im Regelfall Anwendung finden wird (Ausnahmen sind natürlich in begründeten Fällen geboten), bedeutet Folgendes. Die Rendite auf im Unternehmen thesaurierte und dort investierte Beträge wird den Kapitalkosten gleichgesetzt. Die Rendite auf das bereits am Beginn der Rentenphase investierte Kapital wird hingegen unverändert für die Zukunft fortgeschrieben. Sehr langfristig nähert sich daher insgesamt die Rendite den Kapitalkosten an. Nachdem sich neu investiertes Kapital exakt zu den Kapitalkosten verzinst, hat zukünftiges Wachstum letztendlich keinen wertsteigernden Effekt (auch als „kapitalwertneutrale Wiederveranlagung“ bezeichnet). Für diesen Fall gilt für die Berechnung des Barwertes der ewigen Rente beim Bruttoverfahren folgende Formel:
TV = NOPLAT / WACC
Bei Anwendung des Equity Verfahrens gilt folgende Formel:
TV = JÜ / EKR
Obige Formeln werden auch als "Konvergenz-Formel" bezeichnet. Für die Ableitung dieser Formeln und Darstellung der weiterführenden Zusammenhänge sei an dieser Stelle auf spezielle Literatur (vgl zB Rabel, RWZ 2014, 218) und auf die Empfehlung der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenates für Betriebswirtschaft der KSW zur „Grobplanungsphase und Rentenphase (Terminal Value)“ vom 4. 11. 2015 verwiesen.
vereinfachte Wertfindung (7.3.2019)
- BAC 79
- Unterlage in Vorbereitung (Wartet auf VKW-Vereinf)
Vergangenheitsanalyse (7.3.2019)
eigene Seite oder bei Gutachten BAC 77
Nettoentnahme- oder Nettoeinnahmenprinzip (24.2.2019)
Zu Ertragswertverfahren oder Ertrag
Bachl (2018), S. 16: Die für die Bewertung maßgeblichen Zukunftserfolge sind die vom Investor erzielten Einnahmen aus dem Unternehmen abzüglich seiner damit verbundenen Ausgaben (sogenanntes Nettoentnahme- oder Nettoeinnahmenprinzip). Die vom Investor erzielten Einnahmen bestehen aus Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen einschließlich Kapitalrückzahlungen. Die damit verbundenen Ausgaben umfassen zB die aus diesen Einnahmen resultierenden Ertragsteuerbelastungen des Investors.
Die in Zukunft möglichen Auszahlungen des Unternehmens an den Investor hängen maßgeblich von den erwarteten Gewinnen sowie deren rechtlicher und faktischer (insbesondere in Bezug auf die Finanzierbarkeit) Ausschüttbarkeit ab. Nicht entscheidend sind daher die Gewinne, die auf Unternehmensebene erzielt werden, sondern nur jene Gewinne, die auch tatsächlich dem Investor (Gesellschafter, Unternehmenseigner) zufließen. Dies erfordert auch eine Prognose des zukünftigen Ausschüttungsverhaltens des Bewertungsobjektes.
Diverse Methoden (24.2.2019)
Dividend Discount Model
eigene Seite schon in Baustelle vorbereitet. Verweis bei Bewertungsverfahren#sonstige_Verfahren einfügen. Bachl (2018), S. 20: In der Literatur taucht auch immer wieder der Begriff des so genannten Dividend Discount Models (DDM) auf. Das DDM ist dem Ertragswertverfahren herkömmlicher Prägung ähnlich und entspricht letztendlich einem Equity-Ansatz, der konsequent auf die dem Investor zufließenden (Netto-) Ausschüttungen abstellt.
Economic Value Added /Residualwertverfahren
bereits ind Baustelle Residualgewinnverfahren begonnen mit mehreren Verweisen. Ev ergänzen.
Zukunfts-Vergangenheitsbezug (24.2.2019)
Für das Vergangene zahlt der Kaufmann nichts (Schmalenbach), die Zukunft kann man nur leider nicht greifen (Hager).
- Ev Aufsatz
Vergangenheitsorientierung:
- Mittelwertverahren (zB WRV)
- vereinfachtes EWV
Zukunftsorientierung Diskontierungsverfahren
Was ist mit Multiple? Beta MRP?
ertragschwaches Unternehmen (14.6.2018)
Vgl. Liquidationswert
Ertragsschwach sind Unternehmen, die nicht einmal die Kapitalkosten erwirtschaften. (Vgl. BStBK (2014) Rz. 52).
Geschichte der Werte (30.3.2018)
Ordentlicher - Außerordentlicher Wert
Sollte auf römisches Recht zurückgehen. Bei Dok GWE-VKW_entwurf.pdf begonnen.
Gemeiner Wert Verkehrswert
mm
mm
mm
Datei:Obj-Subj.pdf (14.1.2018)
Unternehmenskonzept
eigenes lema ev auch für bestehendes Konzept
- Hager: "Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung", Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Mai 2022;
Literatur Richtlinie: Rz. 79 KFS/BW 1, Rz. 29 IDW S1 Bücher: Bachl (2015), S. 8 f, Wollny (2010), S. 167 ff., WP-Handbuch II (2014), Tz. A 82, Unternehmenskonzept: findet seinen Niederschlag in einer im Regelfall mittelfristigen Unternehmensplanung.27 Wollny (2010), S. 169 sieht die Gleichsetzung von Planung mit Konzept als zu eng gegriffen. Die Planung sei nur ein Teil des Unternehmenskonzeptes. Ein Unternehmenskonzept könnte durch folgende Themenkreise, jeweils dokumentiert durch quantita-tive Planungen und Erläuterungen hierzu, beschrieben werden:28 • die Beschreibung der anzubietenden Produkte und Dienstleistungen (Ist und Plan), • die Beschreibung der zu bearbeitenden Märkte (Ist und Plan), • die Beschreibung der Rolle des Unternehmens auf diesen Märkten (Ist und Plan), • die Beschreibung der notwendigen Kapazitäten hinsichtlich Menschen, Produktionsmittel und Fi-nanzen (Ist und Plan), • die Beschreibung der Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Produktion, Ver-trieb und Finanzen, um diese Ziele zu erreichen. Wichtig ist zunächst die Festlegung auf das zum Bewertungsstichtag bestehende Unternehmenskon-zept. Nur jene Zukunftserwartungen dürfen in die Bewertung einfließen, die auf Basis des vorhandenen Unternehmenskonzeptes vernünftigerweise realisiert werden können. Jene Effekte, die sich aus dem Verkauf oder Erwerb des Unternehmens selbst ergeben (zB Synergieeffekte), sind bei objektivierten Bewertungen nicht zu berücksichtigen. 29
Synergie (17.11.2017)
Begriff aus subj-obj Hinweis Wiki insbesondere Wirtschaft https://de.wikipedia.org/wiki/Synergiepotenzial
- echt - unecht
- realisiert - nn realisiert
Wissenschaftstheoretische Einordnung der Unternehmensbewertung (18.10.2017)
Die Unternehmensbewertung ist Bestandteil der Betriebswirtschaftslehre. Die Investitionstheorie befasst sich mit den Günstigkeitsüberlegungen Wort von Vermögensgegenständen, die Unternehmensbewertung mit der von Unternehmen(bzw. Teilen von Unternehmen link Bewertungseinheit?
https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebswirtschaftslehre https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzwirtschaft
Planplausibilisierung (17.10.2017)
- formelle- materielle Plausibilisierung Passt hier?
- Vergangenheits-, Markt- und Umweltanalyse
Ergebnisplausibilisierung (17.10.2017)
- formelle- materielle Plausibilisierung
- Börsenkurse, Transaktionspreise (tatsächlich oder auch einzelne vergleichbare?
- Vergleichsverfahren
Schlüssigkeit (16.10.2017)
- https://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCssigkeit#Prozessrecht
- https://de.wiktionary.org/wiki/schl%C3%BCssig
mE passend wie Schlüssel und Schloß Stand der Wissenschaft Denkgesetze sind Eigenschaften von schlüssig
technischer Bewertungsstichtag (15.10.2017)
Fällt der Bewertungsstichtag nicht mit dem Ende eines Geschäftsjahres zusammen wird meist ein technischer Bewertungsstichtag gewählt und der Wert von diesem auf den tatsächlichenn Stichtag übergeleitet. auf Unterlage Bewertungsstichtag warten ev eigene Unterlage erstellen
Fortführungsphase (16.9.2017)
- link auf Rentenphase ändern und Weiterleitungsseite
- (Unternehmensdauer, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Terminal Value, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Mehrphasenmodell) bei: Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Rentenphase
Länger Offen - versteckt (mit Dat)
nach Datum sortiert, nach 12 Monaten nur Stichwort, Rest versteckt
Erledigt (mit Link)
chonologisch, nach 3 Jahren lö
2020
- Soll und Haben (2.1.2020)
- Generalnorm (4.1.2020)
- Schulden (20.2.2020)
- Discounted Cash-Flow-Verfahren DCF (31.3.2020)
- Äquivalenzprinzipien#Vergleichsobjekt (21.4.2020)
- Aktienkurse (26.4.2020)
- Mindestwert (9.8.2020)
- Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole (12.10.2020)
- Gesellschaft (17.10.2020)
- Streubesitz (20.10.2020)
- Offenlegung (21.10.2020)
- Gesellschafter (21.10.2020)
- Personengesellschaft (22.10.2020)
- Kapitalgesellschaft (23.10.2020)
- Aktie (26.10.2020)
- Recht (27.10.2020)
- Angebot und Nachfrage (10.11.2020)
- Net Operating Assets (4.12.2020)
- Ertrag (8.12.2020)
- Rechnungslegungsstandards (13.12.2020)
- Jahresabschluss-IFRS: Bilanz, Gewinn-Verlust-Rechnung, Jahresabschluss und Rechnungslegungsstandards (13.12.2020)
- Aktivierung / Passivierung: Vermögen, Aktivierung / Passivierung (25.12.2020)
- Transaktion (28.12.2020)
2021
- Bewertung Personengesellschaft (2.1.2021)
- Eigentümerrisiko (17.1.2021)
- Fungibilität (Begriff) (20.1.2021)
- Stille Reserve (22.1.2021)
- Bilanzierungshilfe (23.1.2021)
- Sicherheit (Begriff) (25.1.2021)
- Corporate Finance (27.1.2021)
- Unternehmensberater (22.2.2021)
- Delisting (27.2.2021)
- Management (28.2.2021)
- Private Equity: Beteiligungskapital, Beteiligungsgesellschaft (23.3.2021)
- Klassifikation (14.5.2021)
- DACH-Region (15.5.2021)
- Preisindex (18.5.2021)
- Anschaffungs-, Herstellungskosten (30.5.2021)
- Liquidität (Begriff) (14.7.2021)
- Herstellkosten (Herstellungskosten (14.7.2021)
- Wirtschaftswissenschaft (15.7.2021)
- WrV einbauen (16.7.2021)
- Leverage-Effekt (17.7.2021)
- Sterbetafel (23.7.2021)
- Gesamtvermögen: Ergänzung: Kapital u. Vermögen (5.8.2021)
- Kapitalerhaltung (6.9.2021)
- Anteilsbewertung (Erg.) (7.9.2021)
- Kapitalkonto (7.9.2021)
- Corporate-Governance (11.9.2021)
- Bilanzadressat (12.9.2021)
- Emission (Über- / Unter pari) (24.9.2021)
- Nennwert (5.10.2021)
- Kurs (6.10.2021)
- Unterlage Haftung (9.10.2021)
- Shareholder-Value (3.11.2021)
- Empfehlung (10.11.2021)
- Bestandsgröße, Stromgröße (16.12.2021)
- Zentralbank (19.12.2021)
- Supranationale Organisation (22.12.2021)
- Aufsichtsbehörde (24.12.2021)
- Standards Rechnungswesen: Rechnungslegungsstandard, Standardsetter (Rechnungswesen) (26.12.2021)
- (Kapital)markt (29.12.2021)
- Nutzen, Opportunitätskosten (31.12.2021)
- Gewinnmaximierung (31.12.2021)
2022
- Kursänderung (14.1.2022)
- Modell (24.1.2022)
- Tobinsches Q (6.2.2022)
- Portfoliotheorie (8.2.2022)
- Kapitalmarktlinie (12.2.2022)
- Geschäftsführer (Begriff) (21.2.2022)
- Duff & Phelps (2.4.2022)
- Entscheidungsbaum (3.5.2022)
- Confusio (5.5.2022)
- Äquivalenzprinzipien (12.5.2022)
- Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung (15.5.2022)
- Bilanzpolitik (13.6.2022)
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) (30.6.2022)
- Berufsgeheimnis (21.7.2022)
- Firmenwert (29.7.2022)
- Corporate Governance (1.8.2022)
- Buchdifferenz (5.9.2022)
- Rating (25.9.2022)
- Kennzahlensystem (20.10.2022)
- Gesellschafterzuschuss (21.10.2022)
- Ware (16.11.2022)
- Vermögen (Begriff) (19.11.2022)
- Wirtschaftseinheit (24.11.2022)
- Elastizität (27.11.2022)
- Übertragbarkeit (27.11.2022)
- Finanzwissenschaft (11.12.2022)
- Analyse (17.12.2022)
- Kennzahl (19.12.2022)
- Eigenkapitalspiegel (30.12.2022)
2023
- Stichtag, Bilanzstichtag (1.1.2023)
- Gläubiger (17.2.2023)
- Schuldner (18.02.2023)
Verweis Muster
Benutzer:Peter Hager/Musterseite
Einzelnachweise
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
- ↑ Vgl. Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 956, abgefragt 17.1.2021.
- ↑ Vgl. Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 956, abgefragt 17.1.2021.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Sicherheit, abgefragt 18.2.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑ Verlag Dr. Th. Gabler, Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 1, 1984, Sp. 162
- ↑ Wolfgang Hoffmeister, Investitionsrechnung und Nutzwertanalyse, 2007, S. 79
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
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- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt 19.12.2022.
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- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
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- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt 20.11.2022.
- ↑ Petra Oetken, Die deutschen Small Caps, 2010, S. 45
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- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
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- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt 20.11.2022.
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- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
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- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt 20.11.2022.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 20.11.2022.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 17.11.2022.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt 17.11.2022.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 17.11.2022.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
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- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt 17.11.2022.
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- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt 17.11.2022.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 17.11.2022.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
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- ↑ (B)örsennotierte, (E)rtragsanalyse, (F)inanzanalyse, (L)iquiditätanalyse, (S)ystem, Kennzahlen- und (V)ermögensanalyse.
- ↑ nn / iA / e.
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- ↑ Franco Modigliani/Merton Miller, The cost of capital, corporation finance and the theory of investment, in: The American Economic Review 48 vom 3. Juni 1958, S. 261–297.
- ↑ Fremdkapitalzinsen sind in den meisten Ländern als Betriebsausgaben steuerabzugsfähig
- ↑ Marliese Uhrig-Homburg, Fremdkapitalkosten, Bonitätsrisiken und optimale Kapitalstruktur, 2001, S. 187.
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- ↑ Weitere Beispiele bei Wikipedia, Stichwort: Höchstpersönliches Recht, abgefragt 8.10.2022.
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- ↑ Vgl. Franken / Schulte (2014), S.1.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ (V)ermögenslage und (F)inanzlage, (E)rtragslage (C)ash-flow-Kennzahlen.
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- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
- ↑ (V)ermögenslage und (F)inanzlage, (E)rtragslage, (C)ash-flow-Kennzahlen, (B) Börsenkennzahl, (K) KZ-System und (S) Sonstiges.
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- ↑ Vgl. Hirschler (2019), § 204, Rz. 76 f.
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- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Markteffizienzhypothese, abgefragt 18.2.2022.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Markteffizienzhypothese, abgefragt 18.2.2022.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Marktpreis, abgefragt 19.12.2021.
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- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt 19.12.2021.
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- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Vgl. KFS/BW 1 Rz. 101.
- ↑ Vgl. KFS/BW 1 Rz. 50 und Hager (2014a), S. 1128.
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- ↑ Aschauer / Purtscher (2011), S. 101 unter Verweis auf Moxter (1990), S. 5.
- ↑ KFS/BW 1 Rz. 22.
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- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Vgl. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 9.5.2022.
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- ↑ Holzer / Aigner (1996).
- ↑ Holzer / Aigner (1996).
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- ↑ Seicht (2002) Die letzten drei Konzepte sind weder im Aufsatz erklärt noch in der Fachliteratur zu finden.
- ↑ Seicht (2002) mit weiterführender Literatur.
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- ↑ Seicht (2002).
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- ↑ Vgl. Petersen u.a. (2013), S. 642.
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- ↑ Vgl. Petersen u.a. (2013), S. 649.
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- ↑ Vgl. Petersen (2013), S. 652.
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- ↑ Vgl. dazu WKO.at, Stichwort: Mitarbeiterbeteiligung, abgefragt 13.9.2021.
- ↑
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- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Aus lateinisch dividendus, „der zu verteilende“;englisch dividend.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ https://www.billomat.com/lexikon/e/eigenkapital/#
- ↑ https://www.billomat.com/lexikon/e/eigenkapital/#
- ↑ Ö: eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital)
- ↑ Ö: Im Bilanzgewinn enthalten und als "Davon" ausgewiesen.
- ↑ Ö: Bilanzgewinn.
- ↑ Ö: Vom Nennkapital abgezogen
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Moxter (1990), S. 119.
- ↑ Moxter (1990), S. 116.
- ↑ Moxter (1990), S. 117.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Hirschler (2019), § 277, Rz. 8.
- ↑ Hirschler (2019), § 277, Rz. 8.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Vgl. § 243 Abs. 4 UGB [1].
- ↑ Vgl. Vgl. § 242 Abs. 1 UGB [2].
- ↑
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
- ↑ § 193 Abs. 2 UGB[3]
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Allokation, abgefragt 2.8.2022.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Wahrer Wert uVa www.qz-online.de, abgefragt 10.5.2021.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Wahrer Wert, abgefragt 10.5.2021.
- ↑ Einzelreferenz
- ↑ 590,0 590,1 590,2 590,3 590,4 590,5 590,6 590,7 Referenztext
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
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- ↑ Die Vereinfachungen sind in der Unterlage (Gutachten-vereinfacht), S. 3 f dargestellt.
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- ↑ Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 113
- ↑ Aschauer / Purtscher (2011), S. 113
- ↑ Aus Aschauer / Purtscher (2011), S. 113
- ↑ Der Wert zweier unsicherer Zahlungsströme ist unabhängig davon, ob die Bewertung isoliert oder zusammengefasst erfolgt.
- ↑ Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 113
- ↑ Aus Aschauer / Purtscher (2011), S. 113
- ↑ Aus Aschauer / Purtscher (2011), S. 113
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- ↑ Aus Aschauer / Purtscher (2011), S. 118
- ↑ Ein Beispiel zur Umrechnung findet sich bei Bachl (2018), S. 55
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- ↑ Vgl. Gleißner (2021), S. 85 f u.V.a. Dorfleitner (2022)
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- ↑ Download, abgefragt 16.4.2020.
- ↑ Darstellung Dörschell u.a. (2012) S. 65 f
- ↑ Darstellung Dörschell u.a. (2012) S. 69 f
- ↑ Vgl. Dörschell u.a. (2012) S. 71
- ↑ FAUB: Ergänzende Hinweise zur Bestimmung des Basiszinssatzes, zitiert bei Dörschell u.a. (2012) S. 71
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- ↑ Vgl. Lechner ua (2010), S. 229
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