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Version vom 13. November 2024, 05:59 Uhr
Hinweis:
Inhaltsverzeichnis
- 1 Neu (mit Dat)
- 1.1 Diskontierungszinssatz (12.10.2024)
- 1.2 Unternehmenssteuer (8.10.2024)
- 1.3 Discounted Cash-Flow-Verfahren (6.10.2024)
- 1.4 Ertragswertverfahren (6.10.2024)
- 1.5 Bewertungsmethoden (6.10.2024)
- 1.6 Kursunterlagen (4.10.2024)
- 1.7 Sachkundiger Dritter (25.9.2024)
- 1.8 Vkw-GA (24.9.2024)
- 1.9 Vorgeleistete Ausgaben (10.9.2024)
- 1.10 Unsicherheit (15.8.2024)
- 1.11 Zitate (10.8.2024)
- 1.12 Weblinks Unternehmensbewertung (8.8.2024)
- 1.13 BEPS (ATAD) (8.7.2024)
- 1.14 Geschichte der Unternehmensbewertung (26.5.2024)
- 1.15 Aktiver Markt (26.5.2024)
- 1.16 International Glossary of Business Valuation Terms (20.5.2024)
- 1.17 Informationsaustausch der Finanzverwaltungen (20.5.2024)
- 1.18 Ausländische Gesellschaftsformen (14.5.2024)
- 1.19 Informationsasymetrie (2.5.2024)
- 1.20 Gleichgewichtszustand (steady state) (17.4.2024)
- 1.21 Alternative Länderwertungen (17.4.2024)
- 1.22 Länderwertungen (17.4.2024)
- 1.23 Kapitaltransfer (30.3.2024)
- 1.24 Aufstellung / Feststellung Jahresabschluss (24.3.2024)
- 1.25 Konsequenzen Zuschuss / Subvention (24.3.2024)
- 1.26 Veräußerung - Erwerb (17.3.2024)
- 1.27 Nachvollziehbarkeit (11.3.2024)
- 1.28 Erstellungsdatum (26.2.2024)
- 1.29 Geld / Zahlungsmittel (20.1.2024)
- 1.30 Währung (20.1.2024)
- 1.31 Außenwirtschaft (4.1.2024)
- 1.32 Wirtschaftseinheit (2.1.2024)
- 1.33 Interessenvertretung (2.1.2024)
- 1.34 Skalen-Verbund-Effekte (31.12.2023)
- 1.35 Unternehmensauflösung (28.12.2023)
- 1.36 Darlehen / Kredit (26.12.2023)
- 1.37 Subjektiver Unternehmenswert (2.12.2023)
- 1.38 Objektivierter Unternehmenswert (2.12.2023)
- 1.39 Objektivierter Wert (22.9.2023)
- 1.40 Synergie (21.9.2023)
- 1.41 Fachautoren (24.8.2023)
- 1.42 Übersicht - Review (6.8.2023)
- 1.43 Black-Scholes-Modell (6.8.2023)
- 1.44 Wachstumunternehmen (5.8.2023)
- 1.45 Personalaufwand (31.7.2023)
- 1.46 Fremdkapital Rendite - Kosten - Zinsen (23.7.2023)
- 1.47 Diskontierungszinssatz (23.7.2023)
- 1.48 Beta-Faktor (Begriff) (21.7.2023)
- 1.49 Kaufkraft (29.6.2023)
- 1.50 ESN (28.6.2023)
- 1.51 Strukturbilanz (19.6.2023)
- 1.52 Angebot / Nachfrage (17.6.2023)
- 1.53 Plausibilität der Unternehmensbewertung (6.6.2023)
- 1.54 Immobilie (5.6.2023)
- 1.55 Wirtschaftsraum (31.5.2023)
- 1.56 Einkommen (29.5.2023)
- 1.57 Big-Mac-Index (27.5.2023)
- 1.58 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (19.5.2023)
- 1.59 Krise (18.5.2023)
- 1.60 Immaterielles Vermögen (18.5.2023)
- 1.61 Gutachten (10.5.2023)
- 1.62 Liquidität (19.02.2023)
- 1.63 Rendite (18.02.2023)
- 1.64 Mitunternehmerschaft (18.02.2023)
- 1.65 Kalkulatorische Kosten (11.01.2023)
- 1.66 Kalkulatorische Abschreibung (11.01.2023)
- 1.67 Investition (04.01.2023)
- 1.67.1 Investition (lö)
- 1.67.2 Investitionsrechnung (lö)
- 1.67.3 Rest (lö)
- 1.67.4 Investor
- 1.67.5 Anlegerschutz
- 1.67.6
Investitionsplanung - 1.67.7 Investition und Steuer
- 1.67.8 Amortisation
- 1.67.9 Kapitalbindung - Kapitalfreisetzung
- 1.67.10 Investitionstheorie
- 1.67.11
Investor Relations - 1.67.12
Mezzaninkapital - 1.67.13
Investition in Volkswirtschaftslehre - 1.67.14 Desinvestition
- 1.67.15 mm
- 1.68 Jahresabschlussanalyse JAA (19.12.2022)
- 1.69 außerordentliches und periodenfremdes Ergebnis (19.12.2022)
- 1.70 Steuer (10.12.2022)
- 1.71 Börsennotierte Unternehmen (4.12.2022)
- 1.72 Pagatorik-Diskontierung-Nominalwert (1.12.2022)
- 1.73 Ökonomisches Prinzip (29.11.2022)
- 1.74 Gewinnermittlungszeitraum (20.11.2022)
- 1.75 Markt (17.11.2022)
- 1.76 Liquider Markt (2.11.2022)
- 1.77 Kennzahl (Übersicht) (30.10.2022)
- 1.78 Weitere Werte (25.10.2022)
- 1.79 Familienverträge (8.10.2022)
- 1.80 Transaktion (1.10.2022)
- 1.81 Kreditkosten (25.9.2022)
- 1.82 Insolvenz (11.9.2022)
- 1.83 Business Judgement Rule (30.7.2022)
- 1.84 Fairness Opinion (30.7.2022)
- 1.85 Vermögenswert (27.7.2022)
- 1.86 Wertänderung (13.7.2022)
- 1.87 Jahresabschlussanalyse (28.5.2022)
- 1.88 Abschreibung (22.5.2022)
- 1.89 Liquidation (12.5.2022)
- 1.90 Markteffizienz (13.2.2022)
- 1.91 Wachstumsäquivalenz (29.1.2022)
- 1.92 Risiko (30.12.2021)
- 1.93 Offenlegung und Prüfung (21.12.2021)
- 1.94 Marktpreis (19.12.2021)
- 1.95 Multiplikatoren (10.12.2021)
- 1.96 Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) (10.12.2021)
- 1.97 Standardsetter-Standards (10.11.2021)
- 1.98 Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks (4.11.2021)
- 1.99 Kapitalmaßnahmen (22.9.2021)
- 1.100 ausstehende Einlage (22.9.2021)
- 1.101 Investor (22.9.2021)
- 1.102 Werttreiber (18.9.2021)
- 1.103 Economic Value Added & Market Value Added (13.9.2021)
- 1.104 Beteiligungsbewertung (13.9.2021)
- 1.105 Wertorientierte Unternehmenssteuerung und Managementvergütung (12.9.2021)
- 1.106 Gewinnanteil (31.8.2021)
- 1.107 Dividende (24.8.2021)
- 1.108 betriebswirtschaftliches Eigenkapital (16.8.2021)
- 1.109 Offenlegung (UGB) (6.6.2021)
- 1.110 Kaufpreisallokation (14.5.2021)
- 1.111 Bewertung - Wertfindung (17.3.2021)
- 1.112 Kapitalbeteiligung (8.3.2021)
- 1.113 Umgründung (1.3.2021)
- 1.114 Unternehmensleitung (29.1.2021)
- 1.115 Transaktionskosten (21.1.2021)
- 1.116 Unternehmenskauf (21.1.2021)
- 1.117 Liste der verwendeten Literatur (18.1.2021)
- 1.118 Gewinn- Vermögensanteil (7.1.2021)
- 1.119 Eigenfinanzierung (20.12.2020)
- 1.120 ao Ergebnis (8.12.2020)
- 1.121 Kapitalanteile (29.11.2020)
- 1.122 Personengesellschaft - Anteilsbewertung (7.11.2020)
- 1.123 Bewertungsobjekt (8.10.2020)
- 1.124 Net Asset Value (16.8.2020)
- 1.125 Paketzuschlag (4.8.2020)
- 1.126 Impairmenttest (23.6.2020)
- 1.127 Kapitalmarkttheoretische Modelle (20.4.2020)
- 1.128 Zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten (7.4.2020)
- 1.129 Modigliani / Miller (30.3.2020)
- 1.130 CAPM (23.3.2020)
- 1.131 Diskontierungszins (20.3.2020)
- 1.132 Übersicht Rechnungswesen (19.2.2020)
- 1.133 Jahresabschlussanalyse (19.2.2020)
- 1.134 Überschuldung (3.2.2020)
- 1.135 Bilanzkennzahlen (31.12.2019)
- 1.136 Erfolgskennzahlen (31.12.2019)
- 1.137 Finanzplan (29.12.2019)
- 1.138 Bewertung Rechnungswesen (26.7.2019)
- 1.139 Wertminderung und Beibehaltung (26.7.2019)
- 1.140 Anglizismen (26.7.2019)
- 1.141 Rentabilität (9.7.2019)
- 1.142 Seiten löschen (7.7.2019)
- 1.143 Neuwert-Zeitwert-Wiederbeschaffungskosten (6.7.2019)
- 1.144 Wertpapieranalyse (30.6.2019)
- 1.145 Avalprovision (16.6.2019)
- 1.146 Extrapolationsphase (16.5.2019)
- 1.147 Bewertungdaten (2.3.2019)
- 1.148 Bachl (2018) Stichwörter (24.2.2019)
- 1.149 Zukunfts-Vergangenheitsbezug (24.2.2019)
- 1.150 ertragschwaches Unternehmen (14.6.2018)
- 1.151 Datei:Obj-Subj.pdf (14.1.2018)
- 1.152 Synergie (17.11.2017)
- 1.153 Wissenschaftstheoretische Einordnung der Unternehmensbewertung (18.10.2017)
- 1.154 Planplausibilisierung (17.10.2017)
- 1.155 Ergebnisplausibilisierung (17.10.2017)
- 1.156 Schlüssigkeit (16.10.2017)
- 1.157 technischer Bewertungsstichtag (15.10.2017)
- 1.158 Fortführungsphase (16.9.2017)
- 2 Länger Offen - versteckt (mit Dat)
- 3 Erledigt (mit Link)
- 4 Verweis Muster
- 5 Einzelnachweise
Neu (mit Dat)
nach Datum absteigend sortiert, nach 6 Monaten zu länger offen
Diskontierungszinssatz (12.10.2024)
Vgl.
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Diskontierungszinssatz (23.7.2023)
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Diskontierungszins (20.3.2020)
- [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#
]]
Hlf DKZ (lö)
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
ex Unterlage
1. Warum diskontieren
Vertiefung
Bücher:
Aschauer / Purtscher (2023), S. 1 ff, 27 ff; Kruschwitz (2009), Lechner u.a. (2010), S. 323;
Artikel:
Zischg (2008) u (2008a);
Unterlage:
Äquivalenz; Unsicherheit;
Weblinks:
Bewertungshilfe, Stichwort: Äquivalenzprinzipien;
Der künftige Konsum ist dem homo oeconomicus2 weniger wert als der heutige, er möchte dafür eine Entschädigung – den Zinssatz. Um Erträge verschiedener Perioden miteinander vergleichen zu können, müssen sie auf einen einheitlichen Bewertungsstichtag3 abgezinst (= diskontiert) werden.
Die Diskontierungsverfahren beruhen auf der Investitionsrechnung, insbesondere der Kapitalwertme-thode. Die Zukunftserfolge (Ertrag, Cash-Flow) werden auf den Bewertungsstichtag4 abgezinst (diskon-tiert).
Bewerten heißt vergleichen.5
Das Bewertungsobjekt wird mit einer sicheren Anlage6 verglichen, dabei müssen die Äquivalenz-prinzipien7 beachtet werden, insbesondere
- Laufzeitäquivalenz:8
- Besteuerungsäquivalenz:9
- Kaufkraftäquivalenz:10
- Risikoäquivalenz:11
2 Wörtlich Wirtschaftsmensch, vgl. Wikipedia, Stichwort homo oeconomicus, abgefragt 5.10.2024. 3 Zum Begriff vgl. Unterlage (Grundbegriffe), S. 5 f. 4 Zum Begriff vgl. Unterlage (Grundbegriffe), S. 5 f. 5 Moxter (1990), S. 123. 6 Zum Begriff vgl. Kap. 3. 7 Zum Begriff vgl. Unterlage (Äquivalenz), S. 1. 8 Details vgl. Unterlage (Äquivalenz), S. 2. 9 Details vgl. Unterlage (Äquivalenz), S. 3 f. 10 Details vgl. Unterlage (Äquivalenz), S. 4. 11 Details vgl. Unterlage (Äquivalenz), S. 5.
2. Ermittlung des Diskontierungszinssatzes
Vertiefung
Richtlinie / Fachgutachten / Empfehlungen:
KFS/BW 1 Rz. 101 ff; IDW S 1 Rz. 91 f;
Bücher:
Aschauer / Purtscher (2023), S. 132 ff; Mandl / Rabel (1997), S. 289 ff; Stahl (2015), S. 3 ff, 13 ff;
Artikel:
Hager (2014), S. 1128 f; Purtscher (2006);
Unterlage:
Unsicherheit, S. 5 f;
Weblinks:
Bewertungshilfe, Stichwort: Risiko;
Um Risikoäquivalenz zwischen sicherer Anlage und Bewertungsobjekt herzustellen, wird internatio-nal die Risikozuschlagsmethode12 verwendet. Dabei wird der sichere Zinssatz (Basiszinssatz) um einen Risikozuschlag erhöht.
12 Zum Begriff vgl. Unterlage (Unsicherheit), S. 6 f.
Formel 1: Diskontierungszinssatz Diskontierungszinssatz = Basiszinssatz + Risikozuschlag Arten der Ermittlung der Zuschläge: 1. Individuelle Zuschläge, 2. Kapitalmarktorientierte Zuschläge13 (insbesondere Capital Asset Pricing Model (CAPM)) und 3. alternative Berechnung Individuelle Zuschläge sind für objektivierte Werte nicht zulässig.14 CAPM ist der Standard der Fach-gutachten. Andere Kapitalmarktmodelle oder alternative Modelle sind zu begründen.15
13 Vgl. z.B. Aschauer / Purtscher (2023), S. 31 ff. 14 KFS/BW 1 Rz. 50. 15 KFS/BW 1 Rz. 112.
- 2.1. Capital Asset Pricing Model (CAPM) Capital Asset Pricing Model (CAPM)
ist ein Kapitalmarktmodell, nach dem die erwartete Rendite eines Wertpapiers eine lineare Funktion der Risikoprämie des Marktportfolios ist.16 Das CAPM ist ein Einperiodenmodell, 17 die Anwendung für eine mehrjährige Berechnung ist deshalb umstritten. Das CAPM beruht auf restriktiven Prämissen18, deren Vorhandensein von der Literatur be-stritten wird. Trotzdem scheint das CAPM den Anforderungen der Unternehmensbewertung am ehesten gerecht zu werden. Formel 2: Wertpapierrendite nach CAPM19 𝜇(𝑟𝑗)= 𝑖𝑟+𝛽𝑗 ×(𝜇(𝑟𝑚)−𝑖𝑟) Bei der Berechnung des Diskontierungszinses nach Capital Asset Pricing Model (CAPM) fließen fol-gende Variablen ein: 1) Basiszinssatz (Kap. 3), 2) Risikozuschlag a) Marktrisikoprämie (Kap. 4) und b) Beta-Faktor (Kap. 5). Zu den Ergänzungen des CAPM vgl. Kap. 6.
16 Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Capital Asset Pricing Model, abgefragt 5.10.2024. 17 Vgl. Stahl (2015), S. 3 und die dort angeführte Literatur. 18 Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 291. 19 Aus Mandl / Rabel (1997), S. 290.
3. Basiszinssatz
===== 4. Marktrisikoprämie =====
===== 5. Beta-Faktor =====
===== 6. Adaptierungen des Capital Asset Pricing Model (CAPM) =====
===== 7. Arten Diskontierungszinssatz =====
yy
eigene
Diskontierungszinssatz
ex Ganz alt Diskontierungssatz:[1]
- individuelle Renditevorgaben
- Renditeerwartung der besten Alternative
- Kapitalmarktdaten abgeleitete Renditen
--> fe
Basiszinssatz
Risikozuschlag
- vgl.
Ex alt
Arten der Ermittlung der Zuschläge:
- subjektive Zuschläge
- Kapitalmarktorientierte Zuschläge
- Capital Asset Pricing Model (CAPM);
- Arbitrage Pricing Theory (APT);
- Zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten (Implied Cost of Capital);
- Drei-Faktornmodell nach Fama / French;
- Vier-Faktornmodell nach Carthart;
- Ratingbasierte Kapitalkostenmodelle.
Das bekannteste Modell kapitalmarktorientierter Zuschläge ist das CAPM, die anderen werden unter alternative Berechnung zusammengefasst. fe Hinweis KFB
sofern keine eigene Seite Zuschlag in einem Kapitel erläutern
Capital Asset Pricing Model (CAPM)
Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#CAPM_.2823.3.2020.29
Arbitrage Pricing Theory (APT)
siehe Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Arbitrage_Pricing_Theory_.284.4.2020.29
Zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten (Implied Cost of Capital)
DÖ 41:
Die zukunfts orientierte Schätzung von Eigenkapitalkosten basiert auf den erwarteten künftigen Renditeforderungen der Marktteilnehmer und wird auch als "Implied Cost of Capital" bezeichnet. 138 Die Grundidee dieses Ansatzes ist, die in den Marktpreisen und Überschusserwartungen der Kapitalmarktteilnehmer implizit enthaltenen Renditeforderungen zu identiftzieren.139 Dabei wird nicht der Marktwert des Eigenkapitals gesucht, sondern der der Bewertung zugrunde liegende interne Zinsfuß, der die Renditeanforderung der Marktteilnehmer widerspiegelt.140 Der Marktwert des Eigenkapitals wird dabei durch den Aktienkurs eines Unternehmens abgebildet.
138 Vgl. Guay/Kothari/Shu, Properties ofImplied Cost ofCapital Using Analysts' Forecasts, Australian Journal of Management, S. 125; auch DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 408. 139 V gl. DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunfts orientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 408. 140 V gl. EstererlSchröder, Implied Cost of Capital Investment Strategies - Evidence from International Stock Markets, Working Paper 2012. S. 2ff. In diesem Zusammenhang wird auch von einer Inversion der gängigen Bewertungsmodelle gesprochen, vgl. Daske/Gebhardt, Znkunftsorientierte Bestimmung von Risikoprämien und Eigenkapitalkosten für die Unternehmensbewertung, ztbf2006, S. 537.
Die Formeln (21) und (22) veranschaulichen die Vorgehensweise anhand eines Dividendendiskontierungsmodells: 141 141 Die Gleichungen sind entuommen aus DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunftsorientierten Schätzung von EigenkapitaIkosten, FB 2005, S. 408f.
DÖ 41f: Dividenden und deren Wachstumsraten, die als Inputgrößen in die Ableitung der (impliziten) Renditeforderung der Eigenkapitalgeber einfließen, werden durch Analystenprognosen gewonnen. 142 VgL hierzu und im Folgenden DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 408.
DÖ 42: Da die Prognosen der Analysten ein entscheidender Faktor :für diese Art der Ermittlung der Kapitalkosten sind, muss ihre Güte und ihre Vergleichbarkeit mit den tatsächlichen Erwartungen der Marktteilnehmer besonders kritisch betrachtet werden. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Überschusserwartungen der Analysten abhängig von der Länge des Prognosezeitraums ausfallen.147 Darüber hinaus sind die Erwartungen im Durchschnitt systematisch zu optimistisch. 148 Fraglich ist ferner, ob die Auswirkungen unterschiedlicher Rechnungslegungssysteme auf die durch die Analysten erstellten Prognosen angemessen berücksichtigt werden. 146 Vgl. DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunfts orientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 418. 147 Vgl. Daske/Gebhardt, Zukunfts orientierte Bestimmung von Risikoprämien und Eigenkapitalkosten für die Unternehmensbewertung, zfbf2006, S. 548 m. w. N. 148 Vgl. Daske/Gebhardt, Zukunfts orientierte Bestimmung von Risikoprämien und Eigenkapitalkosten für die Unternehmensbewertung, zfbf2006, S. 548 m. w. N.
DÖ 43: Insgesamt erscheint der Ansatz der impliziten Kapitalkostenschätzung interessant und hinsichtlich der Grundidee einer zukunftsorientierten Schätzung von Kapitalkosten sinnvoll. Die Anwendung in der Bewertungspraxis ist allerdings bisher auf grund der genannten Schwierigkeiten eingeschränkt.
Dreifaktormodell nach Fama / French
Sta 28:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fama-French-Dreifaktorenmodell https://de.wikipedia.org/wiki/Momentum_(Chartanalyse)
Vier-Faktormodell
Strahl 34f
https://de.wikipedia.org/wiki/Fama-French-Dreifaktorenmodell#Erweiterungen_des_Dreifaktorenmodells
Ex DKZ
Disk4 Kap. 5.
Der Risikozuschlag ermittelt sich als Produkt aus der Marktrisikoprämie und dem Beta-Faktor als Maß für das bewertungsrelevante unternehmensindividuelle Risiko.
Ex Risikozuschlagsmethode#Risikozuschlag
Ex NN
eigene
Risikozuschlagsmethode#Risikozuschlag
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
bisher <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Risikozuschlag]] ändern. --> <!-- ''Hauptartikel-> [[]]'' * Synonyme: ''[[]]'' ''siehe auch-> [[]]'' --> <small> </small> <u> </u> <!-- -->
Durch den Risikozuschlag auf den Basiszinssatz (sicherer Zinssatz) wird die Vergleichbarkeit von Bewertungsobjekt und sicherer Anlage hergestellt.
Zuschlagermittlung:
- subjektiv (individuell )
- auf vertraglichen, gesetzlichen Vorgaben oder
- kapitalmarktorientiert
eigene
nn
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
==== Marktrisikoprämie ====
erledigt
Sichere Anlage
- vgl.
neue Seite / ergänzen: Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
nn
neue Seite / ergänzen: Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Beta-Faktor
==== Finanzierungspolitik ====
erledigt
NN
in Arbeit
neue Seite: Kategorie:
* Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
* Unternehmensrecht
- Wert
ev* Wirtschaftswissenschaft*
ex
fe Lemma:
- [[Benutzer:Peter_Hager/fehlende_Links#B|
Betafaktor
- levered Beta: (Kapitalstruktur, Rating, Risiko)
- unlevered Beta: (Risiko)
- relevered Beta, raw Beta
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
nn
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
nn
neue Seite / ergänzen: Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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- Synonyme: [[]]
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Unternehmenssteuer (8.10.2024)
Steuer Kap. Unternehmenssteuer ergänzen
- Weiterleitung: KSt-Satz
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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bisher <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Unternehmenssteuer]] ändern. --> siehe auch-> Körperschaftsteuer
Die Unternehmenssteuern sind jene Ertragsteuern, die durch den Betrieb des Unternehmens bedingt sind.[2] Eventuell sind steuerliche Verlustvorträge zu beachten.
ergänzen Als Unternehmenssteuer ist folgender KSt-Satz zu beachten:[3]
Jahr | Steuersatz | Quelle |
---|---|---|
ab 2024 | allgemein 23% | BGBl. I Nr. 10/2022 |
2023 | allgemein 24% | BGBl. I Nr. 10/2022 |
2005 – 2022 | allgemein 25% | BGBl. I Nr. 57/2004 |
1988 – 2004 | Allgemein 34% | BGBl. Nr. 401/1988 |
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Discounted Cash-Flow-Verfahren (6.10.2024)
ergänzen Kapitel :
- WACC-Verfahren
- APV-Verfahren
- TCF-Verfahren
- FTE-Verfahren
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
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- Unternehmensbewertung
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Ertragswertverfahren (6.10.2024)
ergänzen
- Formel
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siehe auch-> [[]]
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Bewertungsmethoden (6.10.2024)
ergänzen:
- Relevanz der Methoden
- Vereinfachtes Ertragswertverfahren als Unterkapitel bei Ertragswertverfahren
- Ertragswertverahren Formel
- DCF-Verahren Unterkapitel WACC etc
- Vergleichsverfahren ev grafik
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- Synonyme: [[]]
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Kursunterlagen (4.10.2024)
Unterlagen
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- Wie erstellt man eine Unternehmensbewertung ersetzt alt nn
- Literaturempfehlung nn
- Was ist bei Prüfung eines Gutachtens zu beachten le - Sandra Dokname Prüf-GA-allg
- Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachten zu beachten
- PDF OK, in BWH nn akt. Wenn GA ok altes DOk umbenennen auf Prüf-UBW-GA, dann akt.
-
Mustergutachten -
Positiver Verkehrswert und Gutachtenbereits erfasst - Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet ersetzt alt nn
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Auswerten, Links aktualisieren
- Hager: Diskontierungszinssatz – Ein kurzer Überblick, Datei:Zins kurz.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024; auswerten
Tabellen
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eigene
- Veröffentlicht
- Hager: "Berechnungstabelle Svensson-Formel", Datei:Svensson DBB.xlsx, Stand Okt. 2024;
- Hager: "Mustertabelle Ertragswertverfahren", Datei:Ertragswert-muster.xlsx, Stand Okt. 2024;
- Hager: Checkliste Gutachten, Datei:Gutachten Checkliste.xlsx, Stand Okt. 2024; nicht in Benutzer:Peter Hager/Opus, einarbeiten zB Gutachten
- Nicht veröffentlicht
-
Mathematik didaktisch - nein - Checkliste UBW-Gutachten Vers 1.0 nn
- Mustertabelle WrV erg nn
- Mustertabelle vEWV erg nn
nn
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siehe auch-> [[]]
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Sachkundiger Dritter (25.9.2024)
Sachkundiger Dritter bisher Weiteleitung Nachvollziehbarkeit#Sachkundiger Dritter ev erg
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> Gutachter, Sachverständiger
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bisher <!-- Bei Änderung Überschrift in [[sachkundiger Dritter]], [[Gutachtensadressat]] ändern. --> Bezugspunkt der Nachvollziehbarkeit ist der sachkundige Dritte. Dies gilt für Gutachten allgemein[4] und für Unternehmensbewertungsgutachten im Besonderen.[5] Dh der Gutachtensadressat (zB der Finanzbeamte) ist nicht der Maßstab für die Nachvollziehbarkeit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Experte Sachverständig Weiterleitung auf Experte
Ein Experte (auch Fach- oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“.[1] Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung.
- Fachkunde und Sachkunde
Die Fach- bzw. Sachkunde umfasst:
- das Fachwissen im eigentlichen Sinne:
- Kenntnis der fachspezifischen Ausdrücke und Fachtermini (Fachsprache).
- Kenntnis der fachspezifischen Methoden und Verfahren, Arbeitsmittel und Materialien und deren sachgemäße Verwendung.
- Kenntnis der in einem Fach behandelten Themen und Sachverhalte (Sachkunde, Überblick über das ganze Fachgebiet).
- Kenntnis der das Sachgebiet betreffenden Standards und des Rechtsrahmens.
- Kenntnis der vom Umgang mit der Sache ausgehenden Gefahren und Risiken sowie der daraus resultierenden Vorsichts-, Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen und das Bewusstsein der Verantwortung und Haftung.
Expertenwissen eignet sich jemand in der Regel durch eine Ausbildung oder ein Studium an, es kann jedoch auch durch Forschung oder autodidaktisch erworben werden. Eine Bescheinigung, dass eine Person über bestimmtes Fachwissen verfügt, erfolgt in der Regel durch Übergabe einer Urkunde, das durch eine staatliche bzw. staatlich anerkannte oder allgemein anerkannte Prüfung bestätigt wird. Da das Fachwissen auch öffentlich in Büchern, Internet und sonstige Quellen zu bekommen ist, kann sich dies eine Person im Eigenstudium aneignen, wird aber nicht zugleich als Fachmann oder Fachfrau anerkannt (siehe auch Befähigungsnachweis).
Fachkompetenz heißt, in der Lage zu sein, die einschlägigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten in sachbezogenen Fällen anzuwenden.
- Schlüsseleigenschaften
Schlüsseleigenschaften von Experten sind:[17]
- Sie erkennen große Bedeutungszusammenhänge.
- Sie arbeiten schneller und machen weniger Fehler.
- Sie haben ein besseres Kurzzeit- und Langzeitgedächtnis.
- Sie achten mehr auf Strukturen als auf oberflächliche Eigenschaften.
- Sie verwenden viel Zeit auf qualitative Analysen.
- Sie können ihre eigenen Fähigkeiten und Leistungen richtig beurteilen.
- All das gilt nur in ihrem jeweiligen Fachgebiet.
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Vkw-GA (24.9.2024)
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Verkehrswert
ergänzen Verkehrswert
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hlf (VKW)
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bisher Der Verkehrswert ist jener Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Sache bei einer Veräußerung unter Fremden erzielbar wäre.[6] Rz. 680 UmgrStR 2002 erweitert den Begriff jedoch dahingehend, dass der Verkehrswert jener Wert des Vermögens sei, der nach anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden ermittelt worden ist.
Der Verkehrswert stellt einen objektivierten Wert dar, er orientiert sich an der Verkäufersicht und ist in Stand-alone-Betrachtung zu ermitteln.
siehe auch-> Wert, Verkehrswert (Begriff) Verkehrswert (LBG)
Unterlage VKW-GA Verkehrswert: ist jener Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Sache bei einer Ver-äußerung unter Fremden erzielbar wäre.5 Der Verkehrswert i.S.d. UmgrStG entspricht dem ordentlichen Wert des ABGB.6 Das UmgrStG defi-niert den Begriff nicht,7 er ist jedoch dem Steuerrecht nicht fremd8. Positiver Verkehrswert: ist ein Wert größer als Null.9
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Bewertungsstichtag
Neues Kapitel vor Ermittlung
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Unterlage VKW-GA Der Bewertungsstichtag ist von zentraler Bedeutung für die Wertfindung. Er trennt Vergangenheit von Zukunft, d.h. finanzielle Überschüsse nach dem Stichtag sind zu berücksichtigen. Er ist maßgeblich für den Zinssatz. Auf ihn werden die Überschüsse abgezinst. Zentral ist seine Bedeutung für den Wissens-stand.
Das Vermögen muss am Stichtag, jedenfalls am Tag des Abschlusses des Vertrages, positiv sein. So-fern am Stichtag kein positiver Verkehrswert vorliegt, ist dies unschädlich, sofern dieser bei Vertragsab-schluss vorliegt. Ist der Verkehrswert am Stichtag positiv, jedoch bei Vertragsabschluss negativ, so ist die Anwendungsvoraussetzung eines positiven Verkehrswertes nicht gegeben.14 Daraus lässt sich fol-gende Matrix ableiten: Abbildung 2: Positiver Verkehrswert und Anwendung Art III UmgrStG 15
Stichtag | Vertragsabschluss | Anwendung Art III | |
---|---|---|---|
Verkehrswert | positiv | positiv | ja |
positiv | negativ | nein | |
negativ | positiv | ja | |
negativ | negativ | nein |
14 Hager (2014), S. 200 mit weiteren Literaturangaben. 15 Aus Hager (2014), S. 200.
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Ermittlung
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bisher Das Wiener Verfahren ist zum Nachweis eines zweifelhaften positiven Verkehrswertes nicht geeignet. Laut Rz. 680 UmgrStR 2002 ist ein Verkehrswert jener Wert des Vermögens, der nach anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden ermittelt worden ist. Betriebswirtschaftlich nicht anerkannte Methoden sind daher m.E. nicht anwendbar. Ausnahmsweise kann von den Grundsätzen des Fachgutachtens KFS/BW 1 abgewichen werden, wenn die Nachweiskraft des Gutachtens dadurch nicht leidet.
bw. anerkannte Methoden zur Ermittlung:
- Ertragswertverfahren
- DCF-Verfahren
- Multiplikatorverfahren,
- Anwendungsvoraussetzung Rz. 18 KS BW1 (2014):
- Das Bewertungsobjekt ist ein Kleinstunternehmen.
- Eine feste allgemeine Verkehrsauffassung über den Multiplikator muss sich gebildet haben.
- Der Multiplikator muss mit ausreichender Sicherheit eine verlässliche Grundlage der Wertermittlung darstellen.
- offene Fragen siehe Hager (2014a), S. 1122,
- Anwendungsvoraussetzung Rz. 18 KS BW1 (2014):
Unterlage VKW-GA Im Gegensatz zum § 13 BewG enthält das UmgrStG keine Vorschriften, welche Methode anzuwenden ist. Der VwGH hat sich im Gegensatz zum Teilwert mit dieser Frage noch nicht befasst. Die UmgrStR 2002 Rz. 681 schließen das Wr. Verfahren 1996 ausdrücklich aus und fordern eine Ermittlung nach einer betriebswirtschaftlich anerkannten Methode,17 eröffnet aber die Möglichkeit eines ausnahms-weisen Abweichens von Grundsätzen des Fachgutachtens KFS/BW 1, wenn die Nachweiskraft des Gut-achtens dadurch nicht leidet. 18 Beim Verkehrswert handelt es sich um einen Normwert19. Wichtig ist, dass bei rechtlichen Vorgaben die Leitlinie des KFS/BW 1 der Norm angepasst wird und nicht umgekehrt. Normwerte sind (i.d.R.) als objektivierte Werte20 zu ermitteln. Der objektivierte Unternehmenswert wird unter typisierenden Annahmen mit Hilfe eines Diskon-tierungsverfahrens ermittelt. Bestehen rechtliche Vorgaben für die Wertermittlung, richten sich der Blick-winkel der Bewertung sowie der Umfang der erforderlichen Typisierungen und Objektivierungen nach den für die Wertermittlung relevanten rechtlichen Regelungen.21 Die Ermittlung des objektivierten Wertes des Bewertungsobjektes erfolgt ausgehend von konkreten Plänen durch Typisierung.22
16 Zur Vertiefung: Hager (2014), S. 200; Unterlagen (Grundbegriffe), S. 5; (Bew-Anl), S. 7 (objektiviert-subjektiv); Bewertungshilfe, Stichwort: Objektivierter Unternehmenswert, abgefragt 6.9.2024. 17 Vgl. UmgrStR 2002 Rz. 680. Zum Begriff vgl. Unterlage (Methoden, nn publiziert), Kap. 1.1. 18 UmgrStR 2002 Rz. 673. 19 Zum Begriff: vgl. Unterlage (Bew-Anl), S. 8; Bewertungshilfe, Stichwort: Normwert, abgefragt 6.9.2024. 20 Zum Begriff: Unterlagen (Grundbegriffe), S. 5; (Bew-Anl), S. 7; Bewertungshilfe, Stichwort: Objektivierter Un-ternehmenswert, abgefragt 6.9.2024. Zur Ermittlung: vgl. Unterlage (objektiviert-subjektiv). 21 KFS/BW 1 Rz. 16. 22 Details: vgl. Unterlage (objektiviert-subjektiv).
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Abweichender Stichtag
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bisher
Unterlage VKW-GA 23 23 Zur Vertiefung: UmgrStR 2002 Rz. 684.
Planungsrechnungen werden i.d.R. für Geschäftsjahre erstellt. Da die Umgründungsverträge meist nicht am Tag des Abschlusses des Geschäftsjahres abgeschlossen werden und auch der Stichtag der Um-gründung oft nicht mit dem des Jahresabschlusses übereinstimmt, stellt sich die Frage, wie die Tage da-zwischen behandelt werden müssen.
Durch Hilfsrechnungen sind Doppel- und Nichterfassungen zu verhindern. Die Abzinsung erfolgt nicht auf Bruchteile von Jahren (z.B. Stichtag 30.6., Bilanzstichtag 31.12.: Rumpfperiode 0,5 Jahre, Fol-geperiode 1,5 Jahre). Bei Ertragswertmethoden findet man auch öfter die Vereinfachung, dass vom Plangewinn 2013 der Istgewinn I–V 2013 abgezogen wird. Dies ist zwar einfach, aber ungenau. Falsch ist das Ergebnis vom Stichtag 31.12.2013 (I–V darf in die Bewertung nicht einfließen), ebenso falsch ist der 31.12.2014 (es fehlt VI–XII). In der Praxis bestehen keine Bedenken, den Jahresabschluss ohne Adaptierungen zu übernehmen, wenn dieser einige Tage vor oder nach dem Stichtag (+/- 10 Tage) liegt. Dennoch sollte zumindest eine Plausibilisierung angestellt werden (z.B. sollte nicht das Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel unterge-hen).
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Nachweis des positiven Verkehrswertes
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bisher
Unterlage VKW-GA 24 Zur Vertiefung: UmgrStR 2002 Rz. 673 ff; Hager (2014), S. 199 f.
Der Steuerpflichtige hat folgende Möglichkeiten, den positiven Verkehrswert nachzuweisen: 1. Gutachten zum Stichtag ergibt einen positiven Verkehrswert und es bestehen keine Gründe, diesen zum Vertragsabschluss infrage zu stellen, insbesondere: – keine qualifizierte Verschlechterung der Ertragslage, – weiters dürfen die rückwirkenden Änderungen nicht höher sein als der zum Stichtag ermittelte Verkehrswert. 2. Gutachten zum Stichtag ergibt keinen positiven Verkehrswert: – die rückwirkenden Änderungen sind größer als der negative Verkehrswert oder – nachhaltige Änderung der Ertragslage im Rückwirkungszeitraum (die zu einem anderen Gut-achten geführt hätte). 3. Gutachten zum Vertragsabschluss ergibt einen positiven Verkehrswert.
- 2.1. Keine Amtswegigkeit
Der positive Verkehrswert ist eine Anwendungsvoraussetzung für Art. III – V UmgrStG. Umstritten ist, ob eine Nachweispflicht des Stpfl. besteht oder ob die Amtswegigkeit des Verfahrens zu beachten ist.
Laut VwGH 26.2.2014, 2011/13/0034 und Verwaltungspraxis25 stellt der Nachweis eine Anwendungs-voraussetzung dar. Hinfällig sind somit gegenteilige Literaturmeinungen.26 25 UmgrStR 2002 Rz. 673. 26 Vgl. Furherr in Kofler (2024), § 12, Rz. 199 i.V.m. 188.
Für spätere Prüfungen empfiehlt es sich m.E. entsprechende Nachweise des positiven Verkehrswertes zu erstellen bzw. aufzuheben (Beweisvorsorge).
- 2.2. Zweifelsfälle
Die UmgrStR 2002 enthalten positive und negative Aufzählungen über die Notwendigkeit von Gutachten. Der Nachweis des positiven Verkehrswertes ist unter folgenden Voraussetzungen nicht notwendig:
- Eine formlose (Zwischen)Bilanz (Status) zum Vertragsabschlusstag wurde erstellt und weist für das einzubringende Vermögen ein positives Eigenkapital auf.27
- Es liegen keine Gründe vor, die Anlass dazu geben, an positiven Zukunftserfolgen zu zweifeln. 28
- Daneben stellt in jenen Fällen, in denen materielle Prüfungspflicht des Firmenbuchgerichtes gege-ben ist, die Eintragung im Firmenbuch ein Indiz für das Vorliegen eines positiven Verkehrswertes dar.29
- Werden Kapitalanteile ohne Verbindlichkeiten eingebracht, spricht dies i.d.R. für das Vorhanden-sein eines positiven Verkehrswertes.30
27 UmgrStR 2002 Rz. 674. 28 UmgrStR 2002 Rz. 674. 29 UmgrStR 2002 Rz. 674. 30 UmgrStR 2002 Rz. 675.
zu a & b) Die beiden Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.
zu c) Eine Bindung der Abgabenbehörde an die Rechtsauffassung des Firmenbuchgerichtes ist nicht gegeben. Sofern keine konkreten Prüfungshandlungen durch das Firmenbuchgericht vorgenommen wurden, liegt m.E. kein starkes Indiz vor. Der Nachweis des positiven Verkehrswertes ist erforderlich:31
- (Buchmäßige) Überschuldung.
- Negative Erfolgszahlen in der Vergangenheit.
- In der Vergangenheit vorgenommene (Teilwert)Abschreibungen von noch im Betrieb befindlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens mit dem Argument eines geringen oder gar negativen Er-tragswertes, sofern den betroffenen Wirtschaftsgütern im Einbringungsvermögen eine gewisse Be-deutung zukommt.
- Wenn das Vorhandensein des positiven Verkehrswertes dadurch erklärt wird, dass stille Reserven in Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens vorhanden sind und diese durch Neube-wertungen dargestellt werden, die auf einer Nutzungsdauer basieren, die von der bisherigen be-triebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erheblich abweichen.
31 UmgrStR 2002 Rz. 676.
Für die Beurteilung, ob ein positiver Verkehrswert vorliegt, ist das Gesamtbild der Verhältnisse maßgeblich. 32 32 UmgrStR 2002 Rz. 676.
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Grundsätze der Ermittlung des Verkehrswertes
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bisher
Unterlage VKW-GA Zur Vertiefung: UmgrStR 2002 Rz. 673 f, 682 ff; Hager (2014), S. 200 f.
Bestehen Zweifel34 am Vorhandensein des positiven Verkehrswertes, so ist dieser durch ein Gutachten nachzuweisen. Neben den allgemeinen Grundsätzen der Unternehmensbewertung35 sind folgende Grundsätze zu beachten: 34 Vgl. Kap. 2.2. 35 Vgl. Unterlage (Grundsätze).
- die Nachweisverpflichtung trifft den Stpfl. 36
36 UmgrStR 2002 Rz. 683. Vgl. auch Kap. 2.1.
- das Gutachten muss begründet sein.37 Wenn die dem Gutachten zugrundeliegenden Tatsachen nicht erkennbar sind, ist das Gutachten als Beweismittel unbrauchbar.38
37 UmgrStR 2002 Rz. 673. 38 Vgl. Schimetschek (1975), S. 154 und die dort angeführte Literatur.
- Mangelhafte Gutachten sind nicht als Nachweis geeignet.
- Die einzuhaltenden Grundsätze dienen dazu, eine objektivierte, jederzeit nachvollziehbare, ausrei-chend dokumentierte und in sich methodisch schlüssige Wertfindung zu garantieren.39
39 UmgrStR 2002 Rz. 682.
- Die Unternehmensbewertung ist an keine feste Form gebunden.40
40 UmgrStR 2002 Rz. 683.
- Gutachten zum Nachweis des positiven Verkehrswertes haben Mindesterfordernissen zu genügen. Als solche gelten die im Fachgutachten KFS/BW 1 aufgestellten Anforderungen. 41
41 UmgrStR 2002 Rz. 683.
- Gutachten, die dem Fachgutachten nicht entsprechen, sind zwar zulässig, aber im Einzelfall auf ihre Nachweiskraft hin zu untersuchen.42
42 UmgrStR 2002 Rz. 673.
- Das Gutachten ist durch einen Sachverständigen zu erstellen.43 Dieser kann auch der steuerliche Vertreter sein.44
43 UmgrStR 2002 Rz. 673, 682. 44 UmgrStR 2002 Rz. 685.
- Der Gutachter muss als neutraler Gutachter einen objektivierten Unternehmenswert ermitteln und darf bei der Erstellung und Begründung der Unternehmensbewertung rein subjektive Entschei-dungswerte nicht in die Betrachtung mit einbeziehen.45
45 UmgrStR 2002 Rz. 685.
- Es ist ein objektivierter Unternehmenswert auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzeptes zu erstellen.46
46 UmgrStR 2002 Rz. 686.
- Stand-alone-Betrachtung.
- Außerachtlassung von (echten) Synergieeffekten und Confusio (= Stand-alone-Betrachtung)47; un-echte Synergieeffekte sind jedoch zu berücksichtigen.48
47 UmgrStR 2002 Rz. 673, 686. 48 UmgrStR 2002 Rz. 686.
- Die verwendeten (Plan)Größen und Faktoren sind in sich schlüssig darzustellen und auf nachvoll-ziehbare Art abzuleiten.49
49 UmgrStR 2002 Rz. 686.
- Die UmgrStR enthalten keine Aussagen über das Ausschüttungsverhalten, es richtet sich daher nach KFS/BW 1 Rz. 80.
Zu 11. Stand-alone-Betrachtung: Das zu bewertende Vermögen muss für sich betrachtet einen positiven Verkehrswert aufweisen.50 So muss lt. UmgrStR Rz. 678 jeder Mitunternehmeranteil für sich einen positiven Verkehrswert aufweisen, nicht nur die Gesamtheit aller eingebrachten Anteile. Wird die gesamte Mitunternehmerschaft einge-bracht, muss diese, nicht jedoch jeder einzelne Mitunternehmeranteil, einen positiven Verkehrswert auf-weisen. Außerachtlassung von (echten) Synergieeffekten und Confusio, unechte Synergieeffekte sind jedoch zu berücksichtigen. 50 UmgrStR 2002 Rz. 673, 678, 686.
Zu 12. Unter Synergieeffekten versteht man die Veränderung der finanziellen Überschüsse, die durch den wirt-schaftlichen Verbund zweier oder mehrerer Unternehmen entstehen und von der Summe der isoliert ent-stehenden Überschüsse abweichen. Unechte Synergieeffekte sind solche, die sich ohne Berücksichtigung der Auswirkungen aus dem Bewertungsanlass realisieren lassen oder mit einer nahezu beliebigen Vielzahl von Partnern erzielt wer-den können51 (z.B. Verlustvorträge). Durch die selbstständige Definition in UmgrStR Rz. 686 ist die neue Definition der realisierten Synergien in UmgrStR Rz. 88 nicht zu beachten. Confusio stellt die Vermögensänderung durch die Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkei-ten in einer Hand dar.52 51 UmgrStR 2002 Rz. 686. 52 Vgl. UmgrStR 2002 Rz. 162.
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Unterlage VKW-GA
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Vorgeleistete Ausgaben (10.9.2024)
Substanzwert vor Substanzwert als steuerlicher Mindestwert neues Kapitel
Vorgeleistete Ausgaben
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Mandel / Rabel in Peemöller (2019), S. 89 Das Konzept des Substanzwertes als vorgeleistete Ausgaben geht auf Sieben zurück.
Vorgeleistete Ausgaben Der erwerber erspart sich durch das Vorhandensein von vermögensgegenständen im Unternehmen Ausgaben, die er im Falle einer Neuerrichtung tätigen müsste. Der Substanzwert als "vorgeleistete Ausgaben" ergibt sich als Barwertdifferenz zwischen den Auszahlungen bei Erwerb und bei Neuerrichtung des Unternehmens.[7]
Sieben (1963) Vorgeleistete Ausgaben 17, 75, 81 f., 95
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Unsicherheit (15.8.2024)
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Zitate (10.8.2024)
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Stichwort | Zitat | Autor | Quelle | Anmerkung |
---|---|---|---|---|
Vergangenheit | Für das Vergangene zahlt der Kaufmann nichts. | Münstermann, Hans | Quelle erg | |
Prognose | Eine Prognose ist dann besonders schwer, wenn sie die Zukunft betrifft. | Autor[8] erg | Quelle | |
Bewertung | Bewerten heißt vergleichen. | Moxter, Adolf | Moxter (1993), S. 123 | |
Stichwort | NN | Autor erg | Quelle erg |
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siehe auch-> [[]]
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Weblinks Unternehmensbewertung (8.8.2024)
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- Kammern, Interessensvertretungen
9.1 Österreich 9.2 Deutschland 9.3 sonstige Länder
- Diverse Links
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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BEPS (ATAD) (8.7.2024)
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* Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
* Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Base_Erosion_and_Profit_Shifting Unter der englischen Bezeichnung Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) versteht man die geplante Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen und das grenzüberschreitende Verschieben von Gewinnen durch multinationale Konzerne. Der Begriff „Base Erosion and Profit Shifting“ wurde durch die für Steuerfragen zuständige Task Force der OECD geprägt.[1]
https://en.wikipedia.org/wiki/Tax_avoidance#EU_Anti-Tax_Avoidance_Package The Anti-Tax Avoidance Package is part of the European Commission's agenda as an effort to implement a more effective corporate taxation in the European Union. This package was implemented in 2016 and offers measures to prevent aggressive tax planning and encourage of tax transparency among others. The Anti- Tax Avoidance Package counts with an Anti-Tax avoidance directive, recommendation on Tax Treaties, revised administrative cooperation directive and communication on external strategy.[14]
Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD): On 20 June 2016 the European Council adopted the Directive (EU) 2016/1164 which contains five legally binding anti-abuse measures that should be applied as common forms of aggressive tax legislations. The member States must have applied these measures as from 1 January 2019. ATAD contains the following five anti-abuse measures: 1. Interest deductibility, to discourage artificial debt arrangements which are design to minimise taxes, 2. Exit taxation, for preventing the avoidance of taxes when companies are re-locating assets, 3. Incorporation of the GAAR for disregarding of non-genuine arrangements, 4. Controlled Foreign Company Rule (CFC), to deter that the profit is transferred to a low or no tax country, 5. Switchover rule, to prevent double non-taxation.[15]
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Geschichte der Unternehmensbewertung (26.5.2024)
ok
bisher !!! In Bearbeitung!!!
eigene Kurzinfo!
Objektive Unternehmensbewertung
ev besser Objektive Werttheorie
(zT) ok
bisher Der objektiven Unternehmensbewertung lag die Vorstellung zugrunde, dass ein objektiver Unternehmenswert existiere, der für jedermann gültig sei. Bewertungsmaßstab ist der Substanzwert. Die Bewertung orientierte sich primär an vergangenen und gegenwärtigen Verhältnissen. Trotzdem die Theorie sich in den 1960er Jahren von der Theorie der objektiven Unternehmensbewertung verabschiedet hat, wird diese Abkehr vom Gedankengut der objektiven Unternehmensbewertung von der Bewertungspraxis bis heute nicht vollständig mitgetragen.[9]
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Der objektiven Unternehmensbewertung lag die Vorstellung zugrunde, dass ein objektiver Unternehmenswert existiere, der für jedermann gültig sei. Bewertungsmaßstab ist der Substanzwert. Die Bewertung orientierte sich primär an vergangenen und gegenwärtigen Verhältnissen. Trotzdem die Theorie sich in den 1960er Jahren von der Theorie der objektiven Unternehmensbewertung verabschiedet hat, wird diese Abkehr vom Gedankengut der objektiven Unternehmensbewertung von der Bewertungspraxis bis heute nicht vollständig mitgetragen.[10]
Kritisiert wird der objektive Wert, da er nicht auf die besondere Situation von Käufer oder Verkäufer und ihrer Interessenlagen Rücksicht nimmt. Die spezielle Objekt-Subjekt-Beziehung kommt nicht zum Ausdruck.[11]
Subjektive Unternehmensbewertung
ev besser Subjektive Werttheorie
(zT) ok
bisher Nach Auffassung der subjektiven Unternehmensbewertung gibt es keinen allgemein gültigen Unternehmenswert, sondern nur den Wert des Unternehmens für einen konkreten Verkäufer bzw. Käufer. Das Konzept orientiert sich an den Erwartungen ("für das Gewesene gibt der Kaufmann nichts", Münstermann). Nicht der Substanzwert sondern der Ertragswert (Zukunftserfolgswert) stellt die Berechnungsgrundlage dar.[12]
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Nach Auffassung der subjektiven Unternehmensbewertung gibt es keinen allgemein gültigen Unternehmenswert, sondern nur den Wert des Unternehmens für einen konkreten Verkäufer bzw. Käufer. Das Konzept orientiert sich an den Erwartungen ("für das Gewesene gibt der Kaufmann nichts", Münstermann). Nicht der Substanzwert, sondern der Ertragswert (Zukunftserfolgswert) stellt die Berechnungsgrundlage dar.[13]
Kritisiert wird die im Einzelfall fehlende Nachvollziehbarkeit infolge Subjektivität und dem fehlenden Interessensausgleich.[14]
Funktionale Unternehmensbewertung
ev besser Funktionale Werttheorie
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bisher
Hauptartikel-> Funktionale Unternehmensbewertung
- Synonyme: Kölner Funktionenlehre
Diese Theorie wurde in den 1970er Jahren entwickelt und wird auch als Kölner Funktionenlehre bezeichnet. Der Wert orientiert sich am Zweck der Bewertung. Es gibt typische Zwecksetzungen, die in Hauptfunktionen (Beratungs-, Vermittlungs- und Argumentationsfunktion) und Nebenfunktionen (z.B. Steuerbemessung) gegliedert werden.[15] Die Funktionenlehre stellt heute im deutschsprachigen Raum die herrschende Meinung dar.[16] akt
Kritisiert wird der Katalog der Funktionen. Aktuelle Entwicklungen wie die wertorientierte Unternehmenssteuerung oder die Fairness Opinion. Peemöller 14
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Hauptartikel-> Funktionale Unternehmensbewertung
- Synonyme: Kölner Funktionenlehre
Diese Theorie wurde in den 1970er Jahren entwickelt und wird auch als Kölner Funktionenlehre bezeichnet. Der Wert orientiert sich am Zweck der Bewertung. Es gibt typische Zwecksetzungen, die in Hauptfunktionen (Beratungs-, Vermittlungs- und Argumentationsfunktion) und Nebenfunktionen (z.B. Steuerbemessung) gegliedert werden.[17] Die Funktionenlehre stellt heute im deutschsprachigen Raum die herrschende Meinung dar.[18] richtig Peemöller (2019) S.
Kapitalmarktorientierung
- Weiterleitung:
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bisher
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- Weiterleitung
In den 1980er und 90er Jahren verfeinerten kapitalmarkttheoretische Konzepte (Discounted Cash-Flow-Verfahren und Capital Asset Pricing Model) zu einer Verfeinerung der Wertermittlung.[19]
Kontingenzlehre
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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bisher Die Kontingenztheorie der Unternehmensbewertung baut auf einer modifizierten Funktionenlehre auf und ergänzt diese um weitere Zusammenzänge zwischen den Bewertungssituationen und den Merkmalen des Unternehmensbewertungsverfahrens.[20]
eigene
Die Kontingenztheorie der Unternehmensbewertung baut auf einer modifizierten Funktionenlehre auf und ergänzt diese um weitere Zusammenzänge zwischen den Bewertungssituationen und den Merkmalen des Unternehmensbewertungsverfahrens.[21] richtig Peemöller (2019), S.
Literatur
erg
bisher
- Henselmann: "Geschichte der Unternehmensbewertung" in Peemöller (2012)
- Mandl/Rabel: "Unternehmensbewertung", Ueberreuter 1997
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
neu
- Henselmann (2012); durch akt ers
- Herzig (2007)
- Mandl/Rabel (1997); erg Seite
erg Litlist
- Henselmann (2012): Henselmann, "Geschichte der Unternehmensbewertung" in Peemöller (2012);
- Herzig (2007): Herzig, "Unternehmensbewertung und Wirtschaftswissenschaft", WPg 2007, S. 806;
eigene
=== Fachliteratur ===
- Mandl/Rabel (1997), S. erg
- Peemöller (2019), S.
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
Aktiver Markt (26.5.2024)
siehe auch-> Kapitalmarkttheorie bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Kapitalmarkttheorie
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EU-IFRS Anhang Aktiver Markt:' ist ein Markt, auf dem Geschäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit ausreichender Häufigkeit und Volumen auftreten, so dass fortwährend Preisinformationen zur Verfügung stehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mark_to_market#Aktiver_Markt Ein aktiver Markt muss nach IAS 36.6, IAS 38.8 und IAS 41.8 kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen:
die auf dem Markt gehandelten Produkte sind homogen und vertragswillige Käufer und Verkäufer können in der Regel jederzeit gefunden werden und Preise stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Ein Finanzinstrument wird nach IAS 39 als auf einem aktiven Markt notiert angesehen, wenn notierte Preise leicht und regelmäßig (englisch readily and regularly) von einer Börse, einem Händler oder Broker, einer Branchengruppe (englisch industry group), einer Preis-Service-Agentur (etwa Reuters oder Bloomberg) oder einer Aufsichtsbehörde verfügbar sind und diese Preise tatsächliche und sich regelmäßig (englisch actual and regularly) ereignende Markttransaktionen nach dem Fremdvergleichsgrundsatz (englisch arm's length principle) repräsentieren.[1] Bei Notierungen auf organisierten Märkten im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes ist regelmäßig von einem aktiven Markt auszugehen.[2] Die Absicht, aus kurzfristigen Preisschwankungen Gewinne zu erzielen, setzt voraus, dass die Finanzinstrumente auf einem aktiven Markt im Sinn von § 255 Abs. 4 Satz 1 HGB gehandelt werden, da der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis entspricht, der auf einem aktiven Markt ermittelt wird.
Ein aktiver Markt liegt nicht mehr vor, wenn aufgrund des vollständigen und längerfristigen Rückzugs von Käufern und/oder Verkäufern aus dem Markt eine Marktliquidität nicht mehr festzustellen ist. Eine derartig nachhaltige Marktveränderung ist beispielsweise eingetreten, wenn der Handel dadurch zum Erliegen kommt, dass ein Market Maker über einen längeren Zeitraum keine verbindlichen Kurse mehr stellt und auch keine Markttransaktionen zu beobachten sind. Falls die Transaktionen nachweislich ausschließlich aus erzwungenen Geschäften, zwangsweisen Liquidationen oder Notverkäufen resultieren, ist dies ein Indiz für einen nicht mehr aktiven Markt für die betreffenden Finanzinstrumente[3].
https://datenbank.nwb.de/Dokument/386776/ Ein aktiver Markt ist kumulativ durch drei Merkmale gekennzeichnet:
Es werden homogene Produkte gehandelt,
vertragswillige Parteien können i. d. R. jederzeit gefunden werden und
die Preise sind öffentlich.
Damit ist nicht jeder Preis, der sich bei einer beobachtbaren Markttransaktion ergibt, zugleich ein Preis auf einem aktiven Markt. Eher das Gegenteil ist der Fall, denn häufig liegen die genannten Bedingungen für die Existenz eines aktiven Markts gerade nicht vor (z. B. beim Verkauf eines Unikats oder bei Notverkäufen).
Bis zur Veröffentlichung des IFRS 13 war der aktive Markt an verschiedenen Stellen im IFRS Regelwerk entsprechend definiert. Mit der Veröffentlichung des IFRS 13 ist er wie folgt definiert: „Markt, auf dem Geschäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit ausreichender Häufigkeit und Volumen auftreten, so dass fortwährend Preisinformationen zur Verfügung stehen“.
Mit Ausnahme der Einbeziehung des Schuldbegriffs als Gegenstand der Transaktion ergibt sich keine grundlegende Neuerung. Nach Auffassung des IASB hat sich nur der Wortlaut der Definition des aktiven Markts geändert, nicht aber die Bedeutung.
https://www.deltavalue.de/fair-value/ Der Fair Value (deutsch: „beizulegender Zeitwert“) ist ein Bewertungskonzept für Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, das in mehreren Rechnungslegungsstandards, insbesondere in IFRS 13, verankert ist. Ziel ist es, auch bei Fehlen eines aktiven Marktes eine objektive Bewertung unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten und Markterwartungen zu ermöglichen. Hierfür können verschiedene Methoden, wie der Marktwertansatz oder die Kapitalwertmethode, verwendet werden.
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International Glossary of Business Valuation Terms (20.5.2024)
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ev* Bewertung immaterielles Vermögen
* Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
ev* Liegenschaftsbewertung
* Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
* Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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Grbnic 2015, 246 Das International Glossary of Business Valuation Terms wurde von der AICPA, der ASA, der NACVA, dem IBA sowie dem Canadian Institute of Chartered Business Valuators vereinbart.
https://us.aicpa.org/content/dam/aicpa/interestareas/forensicandvaluation/membership/downloadabledocuments/intl-glossary-of-bv-terms.pdf Kein Datum zu finden https://cbvinstitute.com/wp-content/uploads/2021/11/International-Valuation-Glossary-Business-Valuation_EN.pdf February 24, 2022
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Informationsaustausch der Finanzverwaltungen (20.5.2024)
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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https://www.bmf.gv.at/themen/betrugsbekaempfung/automatischer-informationsaustausch.html Alle OECD- und G20-Länder sowie fast alle Finanzzentren haben sich am 29. Oktober 2014 beim Jahrestreffen des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch darauf geeinigt, den neuen OECD/G20-Standard umzusetzen. Dieser sieht den jährlichen automatischen Austausch von Steuerinformationen beginnend mit 2017 vor. Die Grundlage dafür bildet das multilaterale Übereinkommen zur gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen.
Die folgende Seite befasst sich mit dem automatischen und internationalen Informationsaustausch. Neben den Arbeiten auf OECD Ebene in diesem Bereich gibt es auch jene auf EU-Ebene.
In Zusammenhang mit diesem Informationsaustausch stehen mehrere Begriffe:
Automatischer Informationsaustausch – AEOI (Automatic Exchange of Information) Directive on Administrative Cooperation – DAC Common Reporting Standard - CRS
Bislang sind 7 Stufen (DAC) des Austausches vereinbart:
DAC 1 = Steuerdaten von EU-Mitgliedstaaten DAC 2 = Bankdaten von EU-Mitgliedstaaten und (derzeit) 26 OECD-Staaten DAC 3 = Rulings, Verrechnungspreise „Transfer Pricing“ DAC 4 = Country by Country Report DAC 5 = Steuerzugang zu Bankinfos DAC 6 = Steuerplanungsmodelle DAC 7 = Informationen über Anbieter auf digitalen Plattformen
Die folgende Übersicht führt die entsprechende DAC und die jeweilige europäische Rechtsgrundlage an:
DAC 1 - 2011/16/EU DAC 2 - 2014/107/EU DAC 3 - 2015/2376/EU DAC 4 - 2016/881/EU DAC 5 - 2016/2258/EU DAC 6 - 2016/881/EU DAC 7 - 2015/822/EU
Die detaillierten Informationen zur Übermittlung finden Sie auf: https://www.bmf.gv.at/services/finanzonline.html DAC 1 – Steuerinformationen
Die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (Directive on Administrative Cooperation in direkt taxation, DAC) ist eine der Maßnahmen der EU zur Durchführung der 2006 beschlossenen Strategie zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Sie soll sicherstellen, dass der OECD-Standard für den Informationsaustausch auf Anfrage in der EU einheitlich umgesetzt wird. Ein Mitgliedstaat soll von der Informationsweitergabe bezüglich eines Steuerpflichtigen an einen anderen Mitgliedstaat nicht dadurch abgehalten werden, dass die benötigte Information nur von einer Bank oder einem Finanzinstitut erteilt werden kann. Die Richtlinie gilt für Steuern aller Art, die von einem Mitgliedstaat bzw. von gebiets- oder verwaltungsmäßigen Gliederungseinheiten eines Mitgliedstaates, einschließlich der lokalen Behörden, erhoben werden. Ausgenommen sind indirekte Steuern, die bereits in den Rechtsvorschriften der Union über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten erfasst sind.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 sieht die Richtlinie den automatischen Austausch von Informationen über nicht finanzielle Kategorien von Einkommen und Kapital auf Grundlage verfügbarer Informationen vor:
unselbständige Erwerbseinkünfte Pensionen Aufsichtsratsvergütungen Besitz von und Einkommen aus unbeweglichem Vermögen Lebensversicherungsprodukte Lizenzgebühren ab 1.1.2024
DAC 2 – Bankinformationen
Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, zur verstärkten Bekämpfung von Steuerhinterziehung den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen in der EU zu erweitern. Mit der Änderungsrichtlinie 2014/107 vom 9. Dezember 2014 fällt mit Wirkung vom 1.1.2017 ebenfalls eine Liste von finanziellen Informationen in den Anwendungsbereich des automatischen Austauschs von Informationen.
Innerhalb der EU (sowie teilnehmender Drittstaaten) werden Informationen über Finanzkonten, die eine in einem anderen teilnehmenden Staat ansässige Person hält, übermittelt. Die Finanzinstitute (Banken, Treuhänder, Broker, gewisse Investmentvehikel, gewisse Versicherungsunternehmen) sind zur Meldung solcher Daten an die lokalen Steuerbehörden verpflichtet. Durch diese erfolgt dann die Weiterleitung an die jeweils zuständigen Steuerbehörden im anderen Staat.
Folgende Informationen werden ab dem Stichtag 31.12.2016 gemeldet:
Daten einer meldepflichtigen Person oder eines meldepflichtigen Rechtsträgers (Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer (TIN), Geburtsdatum und Geburtsort bei natürlichen Personen, Kontonummer) Namen und die österreichische Steueridentifikationsnummer des meldenden Finanzinstituts Kontosaldo oder -wert (einschließlich des Barwerts oder Rückkaufswerts bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen) zum Ende des betreffenden Kalenderjahres bei Verwahrkonten: Gesamtbruttobetrag der Zinsen/Dividenden/anderen Einkünfte und Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Finanzvermögen bei Einlagenkonten: Gesamtbruttoertrag der Zinsen
Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass Kapitalerträge, die im Ausland erzielt wurden und im Ansässigkeitsstaat deklarations- bzw. steuerpflichtig sind, vom Steuerpflichtigen nicht erklärt werden. Die Zinsbesteuerungsrichtlinie ebenso wie die Zinsbesteuerungsabkommen mit der Schweiz oder mit Liechtenstein wird obsolet. Durch die Abkommen konnten in einem Mitgliedstaat ansässige natürliche Personen zwischen einer anonymen 35%igen Sicherungssteuer vom Kapitalstock oder einer Meldung der Zinserträge an ihre Steuerbehörde wählen. DAC 3 – Rulings
Auch nach Änderung der Amtshilferichtlinie durch die Richtlinie 2014/107 sahen Kommission und Rat die weitere Verbesserung der administrativen Zusammenarbeit und Transparenz im Steuerbereich als vorrangig an. Die Richtlinie 2015/2376 erweitert die Richtlinie 2011/16 dahingehend, dass durch Einführung eines verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs über Steuervorbescheide mit grenzüberschreitender Dimension und über Vorabverständigungsvereinbarungen – eine besondere Form von Steuervorbescheiden, auf die im Zusammenhang mit Verrechnungspreisvereinbarungen zurückgegriffen wird – eine umfassende und effektive Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden gewährleistet wird.
Folgende Idee wird damit verfolgt: wenn Mitgliedstaaten verbindliche Vorabauskünfte in Situationen oder in Bezug auf Transaktionen geben, die voraussichtlich von Interesse für die Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten sein könnten, dann sollten diese Vorabauskünfte gebenden Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Informationen über Entscheidungen anderen Mitgliedstaaten systematisch zur Verfügung zu stellen.
Die Richtlinie 2015/2376 verlangt von den Mitgliedstaaten daher einen automatischen Austausch von Basisinformationen über Steuervorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen mit allen anderen Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten mussten diese Richtlinie bis zum 31. Dezember 2016 in ihre nationalen Rechtsordnungen umsetzen und sie ab dem 1. Januar 2017 anwenden.
Es besteht Informationspflicht an EU-Mitgliedstaaten und/oder Drittstaaten bei Auskunftsbescheiden nach § 118 BAO oder Treu und Glauben Auskünften, wenn grenzüberschreitende Transaktionen Inhalt der Auskunft sind
insbesondere Verrechnungspreise vereinzelt auch Umgründungen oder Gruppenbesteuerungsanfragen.
DAC 4 - Country by Country Reporting
In der 4. Stufe wird die Amtshilferichtlinie dahingehend erweitert, dass die länderspezifische Berichterstattung (Country-by-country-reporting, CBCR) in den automatischen Informationsaustausch einbezogen wird.
Konzerne mit konsolidiertem Gesamtumsatz von mindestens EUR 750 Mio. müssen nach dem Recht zahlreicher Staaten ein Country-by-Country Reporting erstellen und übermitteln. Dieser „Länderbezogene Bericht“ (Country-by-Country Report) ist ein Bericht, der Informationen zur weltweiten Verteilung der Erträge, der Steuern und der Geschäftstätigkeit einer multinationalen Unternehmensgruppe aufgeteilt auf die einzelnen Staaten oder Gebiete enthält.
Der Country-by-Country Report ist für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016 zu erstellen und ist spätestens zwölf Monate nach dem letzten Tag des betreffenden Wirtschaftsjahres an das zuständige Finanzamt der obersten Muttergesellschaft (sofern diese in Österreich ansässig ist) oder an das Finanzamt einer in Österreich ansässigen Geschäftseinheit, die für die oberste Muttergesellschaft diese Verpflichtung übernommen hat, zu übermitteln. DAC 5 - Steuerzugang zu Wirtschaftlichen Eigentümer-Informationen
Mit der Richtlinie 2016/2258/EU (DAC5) wurde im Gegensatz zu vorherigen Änderungsrichtlinien nicht der Umfang des automatischen Informationsaustauschs ausgeweitet, sondern vielmehr der Zugang der Steuerbehörden zu Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer sicherstellt, die gemäß der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche erfasst wurden.
Die neue Richtlinie 2016/2258/EU wurde vom Ministerrat am 6. Dezember 2016 angenommen und ist am 16. Dezember 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die nötigen Umsetzungsakte bis spätestens zum 31. Dezember 2017 zu erlassen und die entsprechenden Vorschriften ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden.
Darunter ist im wesentlichen das Register Wirtschaftlicher Eigentümer zu verstehen, das in Österreich bereits seit August 2018 umgesetzt ist.
Nähere Informationen zum Register Wirtschaftliche Eigentümer finden sich auf folgender Seite: Register Wirtschaftliche Eigentümer DAC 6 – Steuerplanungsmodelle
Am 13. März 2018 hat sich der Rat auf einen Vorschlag verständigt, der darauf abzielt, durch mehr Transparenz gegen aggressive grenzüberschreitende Steuerplanung vorzugehen. Für die Mitgliedstaaten wird es immer schwieriger, ihre Steuerbemessungsgrundlagen vor Aushöhlung zu schützen, da grenzüberschreitende Steuerplanungsstrukturen immer ausgefeilter werden. Ziel der Richtlinie ist es, aggressive Steuerplanung zu verhindern, indem die Tätigkeiten von Steuerintermediären stärker kontrolliert werden. Demnach werden diese Intermediäre wie Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte, die Steuerplanungsmodelle entwerfen und/oder anbieten, dazu verpflichtet, Modelle zu melden, die als potenziell aggressiv gelten. Anhand festgelegter "Kennzeichen" (Hallmarks) werden Modelle identifiziert, die den Steuerbehörden gemeldet werden müssen. Dass ein Modell gemeldet werden muss, heißt noch nicht, dass es schädlich ist, sondern nur, dass es für die Steuerbehörden von Interesse sein könnte, es genauer zu prüfen. Während einige Modelle vollkommen legitime Zwecke verfolgen, geht es darum, jene zu identifizieren, bei denen dies nicht der Fall ist.
Die Mitgliedstaaten werden somit ihrerseits verpflichtet, die auf diesem Wege erhaltenen Informationen über eine zentrale Datenbank automatisch untereinander auszutauschen. Somit ist es möglich, neue Gefahren der Steuervermeidung durch den Gebrauch schädlicher Steuerplanungsmodelle schneller zu erkennen und ihnen mit gezielten nationalen Maßnahmen entgegen zu treten. Die Mitgliedstaaten werden durch die Richtlinie verpflichtet, Strafen gegen Intermediäre und Steuerpflichtige zu verhängen, die sich nicht an die Transparenzvorschriften halten.
Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 31. Dezember 2019 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Die neuen Meldepflichten gelten ab dem 1. Juli 2020. Die Mitgliedstaaten müssen dann alle drei Monate Informationen austauschen, und zwar innerhalb eines Monats nach Ablauf des Quartals, in dem die Informationen eingegangen sind. DAC 7 – Informationen über Anbieter auf digitalen Plattformen
Die Richtlinie 2021/514/EU (DAC 7) zur Änderung der Richtlinie 2011/16 (Amtshilferichtlinie) verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur rechtswirksamen Umsetzung von Regeln zum verpflichtenden automatischen Austausch jener Informationen, die durch Plattformbetreiber in Bezug auf deren Anbieter gemeldet werden. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, die Transparenz und Steuerehrlichkeit in Bezug auf Tätigkeiten, die über digitale Plattformen angeboten werden, zu erhöhen. In Österreich wurde die DAC 7 durch das Digitale-Plattformen-Meldegesetz (DPMG, BGBl I Nr. 108/2022) umgesetzt, welches mit 01.01.2023 in Kraft tritt.
Das DPMG gliedert sich in die folgenden Abschnitte:
Abschnitt 1 enthält allgemeine Bestimmungen zum Anwendungsbereich des Gesetzes Abschnitt 2 beinhaltet Begriffsbestimmungen in Bezug auf die relevante Tätigkeit, Plattform, Plattformbetreiber, Anbieter sowie sonstige Begriffsbestimmungen Abschnitt 3 enthält Bestimmungen zur Registrierungspflicht von Drittstaatsplattformbetreibern und Folgen bei nicht fristgerechter Registrierung im Inland Abschnitt 4 regelt die Meldepflichten meldender Plattformbetreiber mitsamt Bestimmungen über die Befreiung von der Meldepflicht Abschnitt 5 beinhaltet Sorgfaltspflichten meldender Plattformbetreiber, wie etwa die Identifizierung freigestellter Anbieter, die Überprüfung meldepflichtiger Informationen und die Bestimmung des Ansässigkeitsstaats oder der Ansässigkeitsstaaten des Anbieters Abschnitt 6 enthält Bestimmungen zur Verarbeitung gemeldeter Informationen Abschnitt 7 inkludiert Strafbestimmungen bezüglich der Verletzung der Registrierungs- Melde- und Sorgfaltspflichten und Abschnitt 8 beinhaltet Schlussbestimmungen, wie etwa die Bestimmung zum Inkrafttreten des DPMG
Vom innerstaatlichen Anwendungsbereich erfasst sind Plattformbetreiber, wenn relevante Tätigkeiten durch Anbieter angeboten und ausgeübt werden. Als relevante Tätigkeiten gelten gem. § 3 Abs. 1 DPMG jene, die gegen Vergütung ausgeführt werden und unter einen der folgenden vier Tatbestände fällt:
Die Vermietung und Verpachtung von jeglichem unbeweglichen Vermögen, einschließlich Wohn- und Gewerbeimmobilien und Parkplätzen Eine persönliche Dienstleistung Der Verkauf von Waren Die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel
Nur meldende Plattformbetreiber müssen die Melde-, Sorgfalts- und Registrierungspflichten nach dem DPMG erfüllen und einen unmittelbaren oder mittelbaren Anknüpfungspunkt in Österreich aufweisen. Das Formular zur Registrierung ist abrufbar unter: BMF - Formulare Steuern & Zoll
Informationen zu den technischen Regelungen finden Sie unter: https://www.oecd.org/tax/exchange-of-tax-information/oecd-releases-it-format-to-support-exchange-of-tax-information-on-digital-platform-sellers.htm sowie unter Sonstige Erklärungen und Anträge (bmf.gv.at) Internationale Zusammenarbeit zur Betrugsbekämpfung
Damit die Mitgliedstaaten der EU gerade im Bereich der Betrugsbekämpfung eng zusammenarbeiten können, bedarf es Vorschriften, welche im Besonderen auch den Austausch von Informationen im Steuer- und Zollbereich innerhalb der Mitgliedstaaten der EU regeln. Steuer
In besonders betrugsanfälligen Bereichen, wie etwa der Umsatzsteuer, ist die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der damit verbundene Informationsaustausch in einer EU-Verordnung festgelegt. Dies bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat die gleichen Pflichten zu erfüllen hat und die gleichen Rechte in Anspruch nehmen kann.
In anderen Bereichen, wie z.B. bei den direkten Steuern, wird der Informationsaustausch in Form von Richtlinien geregelt, was bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen hat und dabei auf Vorschriften des nationalen Rechts Bedacht nehmen kann.
Insbesondere im Verhältnis zu Drittstaaten basiert der Austausch von Informationen und dort - wo vorgesehen - auch die Beitreibungsamtshilfe auf den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen.
Amtshilferichtlinie 2011/16/EU für direkte Steuern Beitreibungsrichtlinie 2010/24/EU für direkte und indirekte Steuern Beitreibung von Finanzstrafen - Rahmenbeschluss 2005-214-JI konsolidiert Durchführungsverordnung 1189/2011/EU zu Richtlinie 2010/24/EU Insolvenzverordnung 1346/2000/EG konsolidiert Mehrwertsteuererstattungsrichtlinie 2008/9/EG konsolidiert Umsatzsteuerverordnung 904/2010/EU EU-Amtshilfegesetz für direkte Steuern EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz für direkte und indirekte Steuern Doppelbesteuerungsabkommen EU-Amtshilfeportal: Formulare für Länder und Gemeinden
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Ausländische Gesellschaftsformen (14.5.2024)
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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eigene Ausländische Gesellschaftsformen lassen sich durch Typenvergleich mit den Österreichischen vergleichen. Dies ist u.a. für die steuerliche Behandlung relevant.
Übersicht wichtiger Länder
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Aus
Land | Rechtsform | Vergleichbar mit | Anmerkung |
---|---|---|---|
Australien | Public company limited by shares (PC ltd) | Körperschaft: vergleichbar mit AG | |
Australien | Limited company oder proprietary limited company (Pty Ltd) | Körperschaft: vergleichbar mit GmbH | |
Australien | Limited Liability Partnership (LLP) | Eher Personengesellschaft; Einzelfallprüfung | |
Belgien | Société anonyme (S.A.) oder Naamloze Vennootschap (N.V.) |
Körperschaft: vergleichbar AG | |
Belgien | Société d’une personne à responsabilité limitée (S.P.R.L.U) | Körperschaft: Ein-Personen-GmbH | |
Belgien | Société privée à responsabilité limitée (S.P.R.L) oder Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (B.V.B.A.) |
Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Belgien | Société en nom collectif (S.N.C) oder Vennootschap onder firma (V.O.F) |
Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Belgien | Société en commandite simple (S.C.S.) oder Commanditaire vennootschap |
Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Belgien | Société en commandite par actions (SCA) oder Commanditaire vennootschap op aandelen (CVoA) |
KGaA: grundsätzlich Körperschaft | |
Bulgarien | Aktionierno drushestwo (AD) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Bulgarien | Drushestwo s organitschena otgowornost (OOD) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Bulgarien | Komanditno druzhestvo s aktsii (KDA) | KGaA: grundsätzlich Körperschaft | |
Bulgarien | Sabiratelno druzhestvo (SD) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Bulgarien | Komanditno druzhestvo (KD) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
China | Foreign-Invested Commercial Enterprise (FICE) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
China | Wholly Foreign-Owned Enterprise (WFOE) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
China | Foreign Invested Partnership Enterprise (FIPE) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
China | Joing Venture (JV) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Dänemark | Aktieselskab (A/S) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Dänemark | Anpartsselskab (ApS) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Dänemark | Interessentskab (I/S) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Dänemark | Kommanditselskab (K/S) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Dänemark | Partnerselskab oder Kommanditaktieselskab (P/S) | KGaA: grundsätzlich Körperschaft | |
Deutschland | Aktiengesellschaft (AG) | Körperschaft: vergleichbar AG | Alle verlinken |
Deutschland | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Deutschland | Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Deutschland | Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | Personengesellschaft: vergleichbar GesBR | |
Deutschland | Offene Handelsgesellschaft (OHG) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Deutschland | Kommanditgesellschaft (KG) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Deutschland | Partnerschaftsgesellschaft (PartG) bzw Partnerschafts- gesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbBH) |
Personengesellschaft | |
Deutschland | Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) | Körperschaft | |
Dubai | Limited Liability Company | Einzelfallprüfung | |
Dubai | Free Zone Establishment | Körperschaft | |
Estland | Aktsiaselts (AS) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Estland | Osaühing (OÜ) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Estland | Täisühing (TÜ) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Estland | Usaldusühing (ÜÜ) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Finnland | Julkinen osakeyhtiö (Oyj) oder Publikt aktiebolag (Abp) |
Körperschaft: vergleichbar AG | |
Finnland | Osakeyhtiö (OY) oder Aktiebolag (AB) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Finnland | Avoin yhtiö (Ay) oder Öppet bolag | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Finnland | kommandiittiyhtiö (Ky) oder kommanditbolag (Kb) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Frankreich | Société anonyme (SA) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Frankreich | Société privée à Responsabilité Limitée (SARL) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Frankreich | Société par Actions Simplifiée (SAS) | Körperschaft | |
Frankreich | Société coopérative | Körperschaft: vergleichbar Genossenschaft | |
Frankreich | Entreprise unipersonelle à responsabilité limitée (EURL) | Körperschaft: Ein-Personen-GmbH | |
Frankreich | Société en nom collectif (SNC) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Frankreich | Société en commandite simple (SCS) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Frankreich | Société en commandite par actions (SCA) | KGaA: grundsätzlich Körperschaft | |
Frankreich | Société civile immobilière | Personengesellschaft: GesBR | |
Gibraltar | Company limited by guarantee not having shares (Ltd) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Gibraltar | Limited (Ltd) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Gibraltar | Limited Partnership | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Gibraltar | Limited Liability Partnership LLP | eher Personengesellschaft; Einzelfallprüfung | |
Griechenland | Anónimi Etería (A.E./S.A.) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Griechenland | Etería Periorisménis Euthínis (E.P.E.) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Griechenland | Omórithmi Etería (Ο.Ε.) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Griechenland | Eterórithmi Etería (E.E.) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Großbritannien | Public Company limited by shares (Plc) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Großbritannien | Private Company limited by shares (Ltd) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Großbritannien | Cooperative society | Körperschaft: vergleichbar Genossenschaft | |
Großbritannien | General partnership | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Großbritannien | Limited partnership (LP) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Großbritannien | Limited liability partnership (LLP) | Eher Personengesellschaft; Einzelfallprüfung | |
Großbritannien | Trust | Einzelfallprüfung | |
Indien | Public Limited Company (Ltd) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Indien | Private Limited Company (Pvt Ltd) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Indien | Limited Liability Partnership | Eher Personengesellschaft: Einzelfallprüfung notwendig | |
Irland | Public Company limited by shares (Plc) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Irland | Private Company limited by shares (PrC) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Irland | Unlimited Company | Körperschaft | |
Irland | Ordinary Partnership | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Irland | Limited Partnership | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Island | Hlutafélag (hf) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Island | Einkahlutafélag (ehf) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Island | Sameignarfélag (sf) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Island | Samlagsfélag (saf) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Italien | Società per azioni (S.p.A) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Italien | Società a responsibilità limitata (SrL) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Italien | Società a accomandita per azioni (S.a.p.a) | KGaA: grundsätzlich Körperschaft | |
Italien | Società in nome collettivo (S.n.c.) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Italien | Società in accomandita semplice (S.a.s) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Japan | Kabushiki Kaisha oder Kabushiki-gaisha (K.K.) | Körperschaft | |
Japan | Gōdō-kaisha oder gōdō-gaisha (G.K.) | Eher Körperschaft: Einzelfallprüfung | |
Japan | Gōmei-kaisha or gōmei-gaisha (GMK) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Japan | Gōshi-kaisha oder gōshi-gaisha (GSK) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Japan | Yūgen sekinin jigyō kumiai (“LLP”) | Eher Personengesellschaft; Einzelfallprüfung | |
Japan | Jersey Private company limited by shares | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Japan | Limited Partnership | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Kanada | Corporation (Inc oder ltd) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Kanada | General Partnership | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Kanada | Limited Partnership | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Kanada | Trust | Einzelfallprüfung notwendig | |
Korea[22] | Jusik hoesa | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Korea | Yuhan hoesa | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Korea | Hapmyeong hoesa | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Korea | Hapja hoesa | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Kroatien | Dioničko društvo (d.d.) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Kroatien | Društvo s ograničenom odgovornošću (d.o.o) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Kroatien | Jednostavno društvo s ograničenom odgovornošću (j.d.o.o.) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Kroatien | Javno trgovačko društvo (j.t.d.) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Kroatien | Komanditno društvo (k.d.) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Lettland | Akciju Sabiedrîba (AS) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Lettland | Sabiedrîba ar ierobefiotu atbildîbu (SIA) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Lettland | Pilna Sabiedrība (PS) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Lettland | Komandītsabiedrība (KS) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Liechtenstein | Aktiengesellschaft (AG) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Liechtenstein | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Liechtenstein | Anstalt | Körperschaft | |
Liechtenstein | Stiftung | Körperschaft: vergleichbar Privatstiftung | |
Litauen | Akcinė bendrovė (AB) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Litauen | Uždaroji akcinė bendrovė (UAB) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Litauen | Tikroji ūkinė bendrija (TŪB) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Litauen | Komanditinė ūkinė bendrija (KŪB) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Litauen | Mažoji bendrija (MB) | LLP: eher Personengesellschaft; Einzelfallprüfung | |
Luxemburg | Société anonyme (SA) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Luxemburg | Société à responsabilité limitée (SARL) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Luxemburg | Société en commandite per actions | KGaA: grundsätzlich Körperschaft | |
Luxemburg | Société en commandite simple (SCS) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Luxemburg | Société en nom collectif (SNC) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Malta | Limited liability company | Körperschaft: uU Einzelfallprüfung | |
Malta | Partnership en nom collectif | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Malta | Partnership en commandite | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Niederlande | Naamlose Vennootschap (NV) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Niederlande | Besloten Vennotschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Niederlande | Vennootschap onder firma (VOF) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Niederlande | Commanditaire Vennootschap (CV) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Niederlande | Commanditaire Vennootschap op Andelen (CVoA) | KGaA: grundsätzlich Körperschaft | |
Nordmazedonien | Akcionersko Društvo (D./А.) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Nordmazedonien | Društvo so Ograničena Odgovornost (D.O.O) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Nordmazedonien | Javno Trgovsko Društvo (J.T.D) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Nordmazedonien | Komanditno Društvo (K.D.) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Nordmazedonien | Komanditno Društvo so Akcie (D.A.) | KGaA: grundsätzlich Körperschaft | |
Norwegen | Allmennaksjeselskap (ASA) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Norwegen | Aksjeselskap Ansvarlig Selskap (AS) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Norwegen | Ansvarlig selskap (ANS) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Norwegen | Kommandittselskap (KS) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Polen | Spólka Akcyjna (SA) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Polen | Spólka z organiczona odpowiedzialnoscia (Sp.z.o.o.) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Polen | Spółka komandytowo-akcyjna (S.K.A.) | KGaA: grundsätzlich Körperschaft | |
Polen | Spółka jawna (Sp.j.) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Polen | Spółka komandytowa (Sp.k.) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Polen | Spółka partnerska (Sp.p.) | „LLP“ eher Personengesellschaft: Einzelfallprüfung | |
Polen | Spółka cywilna (s.c.) | Personengesellschaft: vergleichbar GesBR | |
Portugal | Sociedade Anónima (SA) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Portugal | Sociedade com responsabilidade limitada (Lda.) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Portugal | Sociedade civil | Personengesellschaft: vergleichbar GesbR | |
Portugal | Sociedade em nome colectivo | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Portugal | Sociedade em commandita | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Rumänien | Societate pe Acţiuni (S.A.) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Rumänien | Societate cu răspundere limitată (S.R.L.) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Rumänien | Societate în comandită pe acţiuni (S.C.A.) | KGaA: grundsätzlich Körperschaft | |
Rumänien | societate în nume colectiv (S.N.C.) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Rumänien | societate în comandită simplă (S.C.S.) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Russland | Aktsionernoye obshchestvo (АО) | Körperschaft | |
Russland | Obshchestvo s ogranichennoy otvetstvennostyu (OOO) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Russland | Prostoye Tovarishestvo | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Russland | Kommanditnoe Tovarishestvo | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Schweden | Publika oder Privata Aktiebolag (AB) | Körperschaft | |
Schweden | Handelsbolag (HB) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Schweden | Kommanditbolag (KB) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Schweiz | Aktiengesellschaft / société anonyme (AG/SA) |
Körperschaft: vergleichbar AG | |
Schweiz | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / Société à responsabilité limitée (Sàrl) |
Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Schweiz | einfache Gesellschaft (eG) / Société simple / Società semplice |
Personengesellschaft: vergleichbar GesBR | |
Schweiz | Kollektivgesellschaft (KolG) / Société en nom collectif (SNC) |
Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Schweiz | Kommanditgesellschaft (KG) / Société en commandite (SC) |
Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Schweiz | Kommanditaktiengesellschaft (KGaA) / Société en commandite par actions (SCA) |
KGaA: grundsätzlich Körperschaft | |
Slowakei | Akciová spoločnosť (a.a.) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Slowakei | Spoločnosť s ručením obmedzeným (s.r.o) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Slowakei | Verejná obchodná spoločnosť (v.o.s.) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Slowakei | Komanditná spoločnosť (k.s.) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Slowenien | Delniška družba (d.d.) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Slowenien | Družba z omejeno odgovornostjo (d.o.o.) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Slowenien | Komanditna delniska družba (k.d.d.) | KGaA: grundsätzlich Körperschaft | |
Slowenien | Druzba z neomejeno odgovornostjo (d.n.o.) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Slowenien | Komanditna družba(k.d.) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Spanien | Sociedad Anonima (S.A.) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Spanien | Sociedad de responsabilidad limitada / Sociedad Limitada (S.R.L./S.L.) |
Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Spanien | Sociedad commanditaria por acciones | KGaA: grundsätzlich Körperschaft | |
Spanien | Sociedad Regular Colectiva (S.R.C.) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Spanien | Sociedad comanditativa simple (S.C.) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Tschechien | Akčiová společnost (a.s.) | Körperschaft: vergleichbar AG | |
Tschechien | Společnost s ručením omezeným (s.r.o.) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Tschechien | Veřejná obchodní společnost (v.o.s.) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Tschechien | Komanditní společnost (k.s.) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
Ungarn | részvénytársaság (rt) Nyilvánosan működő részvénytársaság (Nyrt.) / Zártközűen működő részvénytársaság (Zrt) |
Körperschaft: vergleichbar AG | |
Ungarn | Korlátolt felelősségű társaság (Kft) | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Ungarn | Közkereseti társaság (Kkt) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Ungarn | Betéti társaság (Bt) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
USA [23] | Business Corporation, public corporation, close corporation (Corp/Inc/Ltd) |
Körperschaft: vergleichbar AG | |
USA | Limited liability company (LLC, LC, Ltd. Co.) | Einzelfallprüfung notwendig | |
USA | General partnership (GP) | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
USA | Limited partnership (LP) | Personengesellschaft: vergleichbar KG | |
USA | Limited Liability Partnership (LLP) | Eher Personengesellschaft: Einzelfallprüfung notwendig | |
USA | Limited Liability Limited Partnership (LLLP) | Eher Personengesellschaft: Einzelfallprüfung notwendig | |
Zypern | Public Company | Körperschaft | |
Zypern | Private company limited by shares | Körperschaft: vergleichbar GmbH | |
Zypern | General Partnership | Personengesellschaft: vergleichbar OG | |
Zypern | Limited Partnership | Personengesellschaft: vergleichbar KG |
EWR + wichtige Wirtschaftsländer
eigene
Kapitalgesellschaften
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Soci%C3%A9t%C3%A9_anonyme
https://de.wikipedia.org/wiki/Soci%C3%A9t%C3%A9_Anonyme_(Frankreich)
https://de.wikipedia.org/wiki/Aktiengesellschaft#Die_Aktiengesellschaft_in_verschiedenen_L%C3%A4ndern
eigene
- Vergleichbar der Aktiengesellschaft
Viele Staaten orientierten sich bei ihrem Gesellschaftsrecht am französichen Vorbild Code de commerce der 1808 in Kraft trat und die Société anonyme, (SA, S.A.) als Gesellschaftsform enthielt.
mm
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
mm
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Informationsasymetrie (2.5.2024)
neue Seite / ergänzen: Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
- Weiterleitung: Informationsasymetrie, Informationsungleichgewicht
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Asymmetrische_Information
eigene Die Informationsasymetrie widerspricht dem vollkommenen Kapitalmarkt. Sie ist bei der Plan-plausibilisierung zu beachten.
mm
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Gleichgewichtszustand (steady state) (17.4.2024)
- Volkswirtschaftslehre: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steady-state-45956
- Unternehmensbewertung: eingeschwungener Zustand
fe
fe
Alternative Länderwertungen (17.4.2024)
In Arbeit:
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Länderbewertung
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Alternative Länderbewertung
Länderwertungen (17.4.2024)
LW
- Weiterleitung: Indikator (Wirtschaft) ev besser Wirtschaftsindikator
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fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Indikator_(Wirtschaft) Ein volkswirtschaftlicher Indikator (auch Konjunkturindikator oder makroökonomische Kennzahl genannt) ist eine Messgröße, die Aussagen über die konjunkturelle Entwicklung oder die wirtschaftliche Situation im Allgemeinen von Volkswirtschaften erlaubt und insbesondere aus der makroökonomischen Theorie bzw. aus Forschungen abgeleitet wird. Solche Indikatoren können Grundlage für die Erstellung von Prognosen sein (siehe auch Ökonometrie).
In der Wirtschaft mit ihren komplexen Sachverhalten benötigen die Wirtschaftssubjekte Messgrößen, mit deren Hilfe sich fokussiert Unternehmen, Medien, Experten, Finanzanalysten und Laien ein Urteil über konjunkturelle Entwicklungen machen können. Auch die Zentralbanken, Regierungen und Wirtschaftsverbände nutzen diese Indikatoren, die vom Statistischen Bundesamt oder Wirtschaftsforschungsinstituten errechnet werden. Indikatoren verschaffen einen schnellen Überblick über die Wirtschaftsentwicklung. Um als Indikator allgemein anerkannt zu werden, sollen Indikatoren theoretisch plausibel, statistisch angemessen, zuverlässig, repräsentativ und aussagekräftig sein. Um die Aktualität der Indikatoren zu gewährleisten, müssen Daten zur wirtschaftlichen Beobachtung mindestens quartalsweise, besser noch monatlich, bereitstehen. Indikatoren müssen als „lange Reihen“ (Zeitreihen über mehrere Jahre) vorliegen, damit ein Langfristvergleich der konjunkturellen Entwicklung im Rahmen einer Zeitreihenanalyse möglich ist. Das wiederum erfordert oft eine Saisonbereinigung, um die verzerrenden saisonalen Effekte auszuschalten.
Das Statistische Bundesamt hat seit 1950 das Ziel, ein statistisches Gesamtbild der Wirtschaftsstruktur und des Wirtschaftsablaufs zu zeichnen. Als wichtigste Aufgabe wurde es angesehen, die Grunddaten für die kurz- und langfristige Wirtschaftsbeobachtung zu liefern, denn alle für die laufende Wirtschaftsbeobachtung anfallenden Indikatoren dienen der Konjunkturbeschreibung.[1] Seit August 1972 veröffentlicht das Statistische Bundesamt „Indikatoren zur Wirtschaftsentwicklung – Zeitreihen mit Saisonbereinigung“. Die Bundesbank hat bis 1987 die Zentralbankgeldmenge, seitdem die Geldmenge in ihrer Abgrenzung M3 als Indikator herangezogen. Die Europäische Zentralbank verfolgt seit 1994 mit ihrer „zwei-Säulen-Strategie“ einerseits realwirtschaftliche Indikatoren (z. B. Produktionspotenzial, Lohnentwicklung) und andererseits in der monetären Analyse längerfristige monetäre Indikatoren (z. B. die weit gefasste Geldmenge M3).
- Arten
Je nachdem, ob ein Indikator die konjunkturellen Wendepunkte früher, gleichzeitig oder später mit einer Referenzreihe erreicht, unterscheidet man Frühindikatoren (englisch leading indicators), Präsenzindikatoren (englisch roughly coincident indicators) und Spätindikatoren (englisch lagging indicators). Im Bereich der Konjunkturprognose hat es schon viele Versuche gegeben, Frühindikatoren herauszufinden, die dem Konjunkturzyklus vorauslaufen. Frühindikatoren geben Hinweise, wie sich die Wirtschaftslage künftig entwickeln wird. Bei ihnen liegen die Wendepunkte zeitlich vor den Wendepunkten der Konjunktur. Sie ermöglichen daher der Konjunkturpolitik, Maßnahmen, die nach der konjunkturellen Wende wirken sollen, schon frühzeitig zu ergreifen, um so die Wirkungsverzögerung (englisch time lag ‚Verzögerungseffekt‘) teilweise aufzufangen.[2] Präsenzindikatoren zeigen hingegen die aktuelle Wirtschaftsentwicklung, während Spätindikatoren den vergangenen Wirtschaftsverlauf reflektieren.
Außerdem unterscheidet man Einzelindikatoren, die lediglich auf einer einzigen Zeitreihe beruhen, und Gesamtindikatoren, die aus einer Verdichtung mehrerer Zeitreihen gewonnen werden. Einzelindikatoren sind etwa Auftragseingang, Arbeitslosenzahl oder Geldvolumen; sie sind anfällig für Sondereinflüsse. Gesamtindikatoren sind das Harvard-Barometer oder der vom Sachverständigenrat entwickelte Konjunkturindikator.
Man unterscheidet ferner die Indikatoren nach
der beschriebenen Größe in Mengen- und Preis- bzw. Kostenindikatoren, absoluten Größen (etwa Stand eines Aktienindex) oder Wachstumsraten (Inflationsrate).
Viele Indikatoren – zum Beispiel der Ifo-Geschäftsklimaindex – werden regelmäßig veröffentlicht. Übersichten über die anstehenden Veröffentlichungen bieten Veröffentlichungskalender.
- Konjunkturindikatoren
Unter den wichtigsten volkswirtschaftlichen Indikatoren[3] versteht man die Indikatoren, die erheblichen Einfluss auf die Entwicklung von Volkswirtschaften haben bzw. ein solcher von den Marktteilnehmern vermutet wird. Eine große Bedeutung von wirtschaftlichen Kennzahlen kann man insbesondere daran erkennen, dass die Veröffentlichung einer solchen deutlich sichtbare sofortige Auswirkungen auf die nationalen oder internationalen Aktien- und Rentenmärkte hat, sofern diese in ihrer Ausprägung von den Erwartungen der Marktteilnehmer abweichen. Diese Erwartungen werden unter anderem von Wirtschaftsinstituten, volkswirtschaftlichen Forschungsabteilungen in großen Banken und bedeutenden Wirtschaftszeitungen vorab veröffentlicht. Mengenindikatoren
Mengenindikatoren geben über die Mengenentwicklung eines Bezugsobjektes Auskunft.
Beispiele sind:
Arbeitslosenzahl Arbeitslosigkeit in den Niederlanden Arbeitsmarktstatistik der Vereinigten Staaten Auftragseingänge Industrieproduktion
Preisindikatoren
Preisindikatoren informieren über das Preisniveau bzw. die -entwicklung eines Bezugsobjektes.
Beispiele sind:
Aktienkurse (Marktwert des Eigenkapitals) Anleihenkurse Deutscher Rentenindex Immobilienpreise Case-Shiller-Index FHFA House Price Index Immobilienindex Inflationsrate (Wachstumsrate) Lebenshaltungskosten Harmonisierter Verbraucherpreisindex der EU Verbraucherpreisindex für Deutschland Lebensmittelpreise FAO Food Price Index Rohstoffpreise Goldpreis Ölpreis Palladiumpreis Platinpreis Silberpreis Währungskurse Euro Currency Index Euro Effective Exchange Rate Index Trade Weighted US Dollar Index U.S. Dollar Index
Frühindikatoren USA: Aktien als Frühindikator (gelb), BIP als gleichlaufender Indikator (blau), und Kreditaufnahme der Unternehmen als Spätindikator (rot).
Frühindikatoren (auch vorlaufende Indikatoren oder vorauseilende Indikatoren) geben Hinweise auf die zukünftige Entwicklung der Wirtschaftslage.
Beispiele sind:
Aktienindex Liste von Aktienindizes Auftragseingänge Baugenehmigungen im Hochbau Book-to-bill Ratio Einkaufsmanagerindex Einkaufsmanagerindex für Deutschland Empire State Index (Region New York) Philly Fed Index (Region Philadelphia) Purchasing Managers Index (US-Einkaufsmanagerindex) Einzelhandelsumsätze Geldmengenwachstum Geschäftsklimaindex Geschäftsklimaindex für Deutschland (ifo) NAHB/Wells Fargo Housing Market Index (Geschäftserwartungen von US-Bauunternehmen) Gewinnerwartungen Investitionsabsichten Konsumklimaindex Consumer Confidence Index (US-Verbrauchervertrauen) Konsumklimaindex für Deutschland (GfK) University of Michigan Consumer Sentiment Index (US-Konsumklimaindex) Lagerbestände Vorratsinvestitionen Logistikindex Baltic Dry Index (weltweite Schifffrachtkosten) Dow Jones Transportation Average (US-Transportunternehmen) Rohstoffindex Continuous Commodity Index Dow Jones-UBS Commodity Index Rogers International Commodity Index S&P GSCI CRB Index Zinsindex Zinsspread
Präsenzindikatoren
Präsenzindikatoren (auch gleichlaufende Indikatoren, Gegenwartsindikatoren oder Istindikatoren genannt) zeigen die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung. Kapazitätsauslastung, Beschäftigungsquote und im umgekehrten Maßstab die Arbeitslosenquote in den USA
Beispiele sind:
Aktuelle Konsumzahlen Bruttoinlandsprodukt – BIP (in einem Monat) bzw. Bruttonationaleinkommen Index der menschlichen Entwicklung (englisch Human Development Index, HDI) Industrieproduktion Kapazitätsauslastung Kurzarbeit Lagerbestände Offene Stellen Preise Sparquote Zinsen
Spätindikatoren
Spätindikatoren (auch nachlaufende Indikatoren oder nachhinkende Indikatoren) zeigen an, wie sich die Wirtschaft in der Vergangenheit entwickelt hat. Federal Funds Rate (Leitzins) der USA und dortige Kapazitätsauslastung des Verarbeitenden Gewerbes.
Beispiele sind:
Arbeitslosenquote Beschäftigungslage innerhalb eines Gewerbes Bruttoinlandsprodukt – BIP (eines Jahres) bzw. Bruttonationaleinkommen Inflationsrate Insolvenzen Lohnentwicklung Preisniveauentwicklung Steuereinnahmen des Staates Zinsniveauentwicklung
Die Einteilung ist nicht immer eindeutig möglich, wie man es beim Bruttoinlandsprodukt (das je nach beinhaltetem Zeitraum zu einer anderen Gruppe gehört) sehen kann. Sonstige
BERI-Index (Index zur Länderrisikoanalyse) Big-Mac-Index (Indikator für die Kaufkraft einer Währung) Economic Diversification Index (Gradmesser der wirtschaftlichen Stärke eines Staates) Index of Economic Freedom (Gradmesser für die wirtschaftliche Freiheit eines Staates) Index der wirtschaftlichen Komplexität (Misst die Komplexität und Diversifizierung der Exporte eines Staates) Elendsindex (Summe von Inflationsrate und Arbeitslosenquote) Echter Fortschrittsindikator Grubel-Lloyd-Index (misst das Ausmaß des intrasektoralen Handels) Rosenbluth-Index (Index für die absolute Konzentration auf Märkten) Schiffsindex Baltic Clean Tanker Index Baltic Dirty Tanker Index Baltic Dry Index HARPEX Howe Robinson Container Index Volatilitätsindex CBOE Volatility Index (VIX) VDAX VDAX-NEW
Der um den sogenannten Sixpack erweiterte Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union enthält ein sog. Scoreboard mit Indikatoren, die vor Störungen der makroökonomischen Gleichgewichte warnen sollen.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/konjunkturindikatoren-39586
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/harvard-barometer-34269 vergiss es
https://www.oecd.org/berlin/publikationen/maineconomicindicatorsdatabase.htm
- BIP (Veränderung ggü. Vorjahreszeitraum)
- Private Konsumausgaben (Veränderung ggü. Vorjahreszeitraum)
- Konsumausgaben des Staates (Veränderung ggü. Vorjahreszeitraum)
- Ausrüstungsinvestitionen (Veränderung ggü. Vorjahreszeitraum)
- Bauinvestitionen (Veränderung ggü. Vorjahreszeitraum)
- Vorratsveränderungen (Wachstumsbeitrag zum BIP)
- Außenbeitrag (Wachstumsbeitrag zum BIP)
https://www.oenb.at/Geldpolitik/Konjunktur/oenb-konjunkturindikator.html
- Prognose der wichtigsten Wirtschaftsindikatoren für Österreich
- Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts
- Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im Euroraum
- Entstehung des Bruttoinlandsprodukts
- Verwendung des Bruttoinlandsprodukts – nominell
- Verwendung des Bruttoinlandsprodukts – real auf Vorjahrespreisbasis
- Verwendung des Bruttoinlandsprodukts im Euroraum – real
- Wachstumsbeiträge zum Bruttoinlandsprodukt nach Verwendungskategorien
- Wachstumsbeiträge zum Bruttoinlandsprodukt nach Verwendungskategorien im Euroraum
- Verteilung des Bruttoinlandsprodukts – nominell
- Einkommen und Sparen der Privaten Haushalte und Privaten Organisationen ohne Erwerbszweck
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- Aktienkennzahl
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- Volkswirtschaftliche Kennzahl
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Literatur
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NN bei Wikipedia], abgefragt 21.4.2024;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 21.4.2024;
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NN bei Länderdaten.de], abgefragt 21.4.2024;
Kennzahl
Seite Kennzahl überarbeiten:
Kurzinfo!
Begriff (lö)
- Weiterleitung:
ev erg,
bisher:
eigene
Eine Kennzahl ist allgemein eine Zahl zur Quantifizierung eines naturwissenschaftlich-technischen, betrieblichen oder wirtschaftlichen Zusammenhangs.[24]
In der Betriebswirtschaft versteht man unter Kennzahlen verdichtete Informationen über quantifizierbare betriebliche Tatbestände.[25]
- Synonyme: Kenngröße, Kennwert oder Kennziffer
Arten:
- Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
- Volkswirtschaftliche Kennzahlen
lö
Bedeutung
- Weiterleitung:
erg,
bisher:
</nowiki> -->
In der Wirtschaftswissenschaft werden Kennzahlen sowohl in der Volkswirtschaftslehre (ökonomischer Indikator, volkswirtschaftliche Kennzahl), als auch in der Betriebswirtschaftslehre (für Jahresabschlussanalyse, Unternehmensführung, Controlling).
eigene In der Wirtschaftswissenschaft werden Kennzahlen in vielen Bereichen eingesetzt um Entwicklungen zu quantifizieren oder Vergleiche anzustellen.
lö
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
- Weiterleitung: betriebswirtschaftliche Kennzahl bisher Kennzahl#Arten
siehe auch-> Betriebsvergleich, Benchmarking
ev erg,
bisher:
eigene
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermöglichen innerbetrieblichen (betriebsindividuelle Kennzahlen) und zwischenbetrieblichen (Branchen-Kennzahlen) Vergleich (etwa Betriebsvergleich, Benchmarking).[26]
Prinzipiell lassen sich drei Hauptgruppen betriebswirtschaftlicher Kennzahlen unterscheiden:
Daneben gibt es Kennzahlen speziell für börsennotierte Unternehmen und Kennzahlensysteme.
lö
Volkswirtschaftliche Kennzahlen
- Weiterleitung: volkswirtschaftliche Kennzahl bisher Kennzahl#Bedeutung
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> Länderbewertung, alternative Länderbewertung
fe
bisher:
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 31.7.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 31.7.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 31.7.2024;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 31.7.2024;
- [
NN bei Länderdaten.de], abgefragt 31.7.2024;
nn
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
bisher:
eigene
Literatur
Weblinks
- [
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Einzelnachweise
(zT) ok
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- ↑ Rz. 113 KFS BW 1
- ↑ Vgl. KFS/BW 1 Rz. 83.
- ↑ Vgl. § 22 KStG[1]
- ↑ vgl. Pröll (2004)
- ↑ Hager (2013), S. 358
- ↑ Rz. 680 UmgrStR 2002
- ↑ Mandel / Rabel in Peemöller (2019), S. 89.
- ↑ Mögliche Autoren: Niels Bohr, Mark Twain oder Karl Valentin
- ↑ Mandl/Rabel (1997), S. 6f
- ↑ Mandl/Rabel (1997), S. 6 f.
- ↑ Vgl. Peemöller in Peemöller (2019), S. 5.
- ↑ Mandl/Rabel (1997), S. 7f
- ↑ Mandl/Rabel (1997), S. 7 f.
- ↑ Vgl. Peemöller in Peemöller (2019), S. 7.
- ↑ Mandl/Rabel (1997), S. 9f
- ↑ Henselmann (2012), S. 115
- ↑ Mandl/Rabel (1997), S. 9 f.
- ↑ Henselmann (2012), S. 115.
- ↑ Herzig (2007), S. 807.
- ↑ Henselmann (2012), S. 115
- ↑ Henselmann (2012), S. 11. 5
- ↑ Offiziell für Südkorea.
- ↑ Achtung bundestaatenweise abweichungen insbesondere Delaware.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Kennzahl, abgefragt 25.9.2022.
- ↑ Wiktionary, Stichwort: Kennzahl, abgefragt 25.9.2022.
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Kennzahlen, abgefragt 25.9.2022.
[[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]
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Kapitaltransfer (30.3.2024)
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- Bewertung immaterielles Vermögen
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- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
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- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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eigene Kapitalverkehrsfreiheit zählt zu den Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkt.
Berschränkungen des Kapitaltransfers (Kapitalflucht) stellen eine Verletzung der Ausschüttungsäquivalenz dar. ex Crobo Nicht entwickelte Volkswirtschaften und oft auch in Schwellenmärkten (Emerging Markets) ist der Rücktransfer von Kapital (Ausschüttung und Einlagen) beschränkt. In manchen Ländern ist auch der Bestand des Eigentums nicht gewährleistet (Verstaatlichung, Enteignung ausländischen Besitzes, Ein-frieren von Bankkonten bestimmter Eigentümer als außenpolitische Reaktion). Beschränkungen des Rücktransfers können einerseits als Thesaurierungsverpflichtung verstanden werden oder als eine Verletzung der Ausschüttungsäquivalenz. Droht der Verlust des Kapitalstamms sollte dies mE durch eine Reduzierung der geplanten Unter-nehmensdauer10 (ev mit Hilfe einer Szenarioanalyse11) berücksichtigt werden.
mm
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Aufstellung / Feststellung Jahresabschluss (24.3.2024)
ev erg Jahresabschluss neue Seite / ergänzen: Kategorie:
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Hir (19) 222/3 Zwischen Aufstellung und Feststellung (=Genehmigung) des Jahresabschlusses ist zu unterscheiden.
Die Aufstellung stellt einen Akt der Geschäftsführung dar. Auf Grundlage der Buchführung und Aufzeichungen ist der Jahresabschluss zu entwickeln und als Vorschlag der Geschäftsführung den zuständigen Organen zur Genehmigung vorzulegen. Der Geschäftsführung obliegt es bestehende Ermessensbereiche (zB Nutzungsdauer) und Wahlrechte auszuüben. Weiters dürfen Rücklagen gebildet bzw. aufgelöst werden um diese Weise das Ergebnis zu beeinflussen.
erg Beginn der Aufstellungspflicht
§ 193 Abs. 2 UGB Er [der Unternehmer] hat sodann für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen.
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Konsequenzen Zuschuss / Subvention (24.3.2024)
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§ 3 Abs. 1 6. Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (einschließlich Zinsenzuschüsse) zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens oder zu ihrer Instandsetzung (§ 4 Abs. 7). Dies gilt auch für entsprechende Zuwendungen der in § 4a Abs. 3 in der Fassung vor BGBl. I Nr. 188/2023 genannten Institutionen.
EStR 302 Der Begriff "Zuwendungen" im Sinne dieser Vorschrift umfasst Geldzuwendungen und Sachzuwendungen (zB Grundstücke zur Herstellung von Gebäuden), soweit sie für die Anschaffung (Herstellung) oder Instandsetzung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gewährt werden. Der Begriff "Zuwendungen" setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige auch eigene Mittel zur Anschaffung (Herstellung) oder Instandsetzung der Anlagegüter einsetzt. Unmaßgeblich ist, ob die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unter ein Aktivierungsverbot fallen.
Begünstigt ist auch die Zuwendung des Wirtschaftsgutes selbst (VwGH 23.2.2017, Ra 2015/15/0027).
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Veräußerung - Erwerb (17.3.2024)
ev erg Transaktion zB Kapitel Transaktionsergebnisse / Veräußerung / Erwerb
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* Bewertung immaterielles Vermögen
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https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsaufgabe Die Betriebsaufgabe ist ein Rechtsbegriff aus dem Gesellschafts- und Steuerrecht. Diese liegt vor,
- wenn die betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird und der Betrieb in zeitlichem Zusammenhang mit der Einstellung aufhört als lebender Organismus am Wirtschaftsleben teilzunehmen,
- wenn der Betriebsinhaber die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang
- an einen oder verschiedene Abnehmer veräußert
- oder sie ganz in sein Privatvermögen überführt
- oder sie teilweise veräußert und teilweise in sein Privatvermögen überführt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ver%C3%A4u%C3%9Ferung
https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsver%C3%A4u%C3%9Ferung Als Betriebsveräußerung nach § 16 EStG bezeichnet man im Steuerrecht Deutschlands jede entgeltliche Veräußerung des zivilrechtlichen oder (zumindest) wirtschaftlichen Eigentums an einem Betrieb oder Teilbetrieb auf ein anderes (Steuer-)Rechtssubjekt.[1][2] Wird ein ganzer Gewerbebetrieb oder ein Teilbetrieb veräußert, so gehören die Gewinne, die dabei erzielt werden, zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. (§ 16 Abs. 1 EStG). Durch die Betriebsveräußerung werden die bisher unversteuert gebliebenen stillen Reserven (nicht realisierte Gewinne) aufgedeckt.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/geschaeftsveraeusserung-im-ganzen-32508 1. Begriff: Übertragung eines Unternehmens oder des Betriebes eines Unternehmens im Ganzen (sog. Share Deal , wenn - bei Betriebsveräußerung, wenn er zuvor rechtlich verselbständigt wurde). Denkbar ist auch, dass alle (wesentlichen) Vermögensgegenstände eines Unternehmens (Grundstücke, Maschinen, Forderungen, Verträge etc.) per Einzelübertragungen, sog. Asset deals, an den Übernehmer gehen.
2. Allgemeine rechtliche Regelungen: Veräußerung.
3. Umsatzsteuer: a) innerdeutsch: Geschäftsveräußerung im Ganzen unterliegt seit dem 1.1.1994 nicht mehr der Umsatzsteuer, wenn sie - entgeltlich oder unentgeltlich - an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgt (§ 1 Ia UStG). Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist auch dann anzunehmen, wenn einzelne nicht wesentliche Wirtschaftsgüter von der Übertragung ausgeschlossen werden. Der erwerbende Unternehmer tritt an die Stelle des Veräußerers.
b) grenzüberschreitende Fälle: die Einstufung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen als nicht steuerbarer Vorgang ist in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie als ein Wahlrecht ausgestaltet; gehen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen also auch Vermögensteile auf den Rechtsnachfolger über, die nicht in Deutschland steuerbar wären, sondern im Ausland, so sind dort vorsichtshalber erkundigen darüber einzuziehen, ob die Geschäftsveräußerung im Ganzen dort ebenso behandelt wird wie hier in Deutschland.
4. Einkommensteuer: Veräußerungsgewinn.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/betriebsaufgabe-27837 1. Begriff: Form der Beendigung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebs oder der selbstständigen Tätigkeit. Eine Betriebsaufgabe ist anzunehmen, wenn (1) aufgrund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, (2) die Tätigkeit endgültig eingestellt wird (sonst Betriebsunterbrechung), (3) die wesentlichen Betriebsgrundlagen (4) in einem einheitlichen Vorgang (d.h. innerhalb eines kurzen Zeitraums; sonst: Abwicklung) (5) entweder an verschiedene Abnehmer verkauft oder ins Privatvermögen überführt oder teilweise veräußert und teilweise ins Privatvermögen überführt werden und (6) dadurch der Betrieb als selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört.
Gegensatz: Betriebsveräußerung, Betriebsverlagerung.
2. Besonderheiten bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit (R 18.3 III EStR).
3. Steuerliche Behandlung: a) Einkommensteuerlich gilt Betriebsaufgabe als Betriebsveräußerung (§§ 14, 14a III, 16 III, 18 III EStG). Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 gilt der Betrieb so lange als fortgeführt, bis der Steuerpflichtige die Aufgabe erklärt hat. Der im Zuge der Betriebsaufgabe erzielte Gewinn (§§ 16 und 18 III EStG i.V. mit § 34 EStG) unterliegt als außerordentliche Einkünfte der Einkommensteuer ggf. unter Gewährung eines Freibetrags und Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes (Veräußerungsgewinn). Sowohl der Freibetrag als auch der ermäßigte Steuersatz werden jeweils nur einmal im Leben gewährt, daher ist für die Gewährung jeweils ein entsprechender Antrag erforderlich (§§ 16 IV, 34 III EStG). Zur Ermittlung des Aufgabegewinns sind veräußerte Wirtschaftsgüter mit erzielten Veräußerungspreisen, nicht veräußerte mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe anzusetzen und dem Buchwert des Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe gegenüberzustellen.
b) Der im Zuge der Betriebsaufgabe erzielte Gewinn unterliegt bei natürlichen Personen nicht der Gewerbesteuer, weil die Gewerbesteuer bei natürlichen Personen auf den Gewinn nur aus einem "stehenden" (= aktiven) Gewerbebetrieb erhoben wird, dies aber auf den Aufgabegewinn nicht zutrifft. Dagegen wird bei den meisten juristischen Personen der Gewinn schon aufgrund der Rechtsform als gewerblich angesehen (§ 2 III GewStG, insbesondere bei AG und GmbH), was zur Folge hat, dass auch der Gewinn aus der Aufgabe des Betriebes ebenfalls noch automatisch als gewerblich i.S.d. Gewerbesteuergesetzes gilt und daher steuerpflichtig wird. Entsprechend diesen Grundsätzen ist bei einer Personengesellschaft der Aufgabegewinn gewerbesteuerfrei nur, soweit er auf einen Gesellschafter entfällt, der eine natürliche Person ist.
c) Die im Rahmen der Betriebsaufgabe getätigten Verkäufe unterliegen als Lieferung oder sonstige Leistungen, die Überführungen von Wirtschaftsgütern in das Privatvermögen als der Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte Entnahme (unentgeltliche Wertabgaben) der Umsatzsteuer. Die Befreiungen in § 4 UStG sind zu beachten. Nicht der Umsatzsteuer unterliegt jedoch die Veräußerung eines in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betriebs, wenn sie an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgt (§ 1a UStG, Geschäftsveräußerung im Ganzen).
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Nachvollziehbarkeit (11.3.2024)
ergänzen Nachvollziehbarkeit
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bisher Der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit bedeutet, dass ein Unternehmensbewertungsgutachten so aufzubauen ist, dass die Wertermittlung einem sachkundigen Dritten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes begreiflich sein muss.[1] 1 Prüfung Gutachten, S. 2
https://de.wikipedia.org/wiki/Nachvollziehbarkeit blödsinn, Nachvollziehbarkeit, keine Reproduzierbarkeit
https://de.wiktionary.org/wiki/nachvollziehbar so, dass man die Gründe oder den Werdegang verstehen kann
https://de.wiktionary.org/wiki/nachvollziehen [1] Geschehenes oder von anderen Überlegtes selbst durchdenken, so dass man es verstehen kann
https://de.wiktionary.org/wiki/vollziehen
- transitiv: etwas durchführen, in die Praxis umsetzen
- reflexiv: Schritt für Schritt ablaufen, geschehen
eigene Bei der Nachvollziehbarkeit ist zu unterscheiden:
- objektive,
- intersubjektive und
- subjektive Nachvollziehbarkeit.
Subjektivität
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https://de.wikipedia.org/wiki/Subjektivität
Subjektivität (lateinisch für Unterworfenheit) ist in der europäischen Philosophie diejenige Eigenschaft, die ein Subjekt von einem Gegenstand unterscheidet. Wie diese Eigenschaft genauer zu fassen ist, ist in Philosophie und Wissenschaft seit Beginn der Antike umstritten.
Der Kern der Subjektivität liegt im einzigartigen Akt der Selbstsetzung oder Selbstkonstitution[1]. In diesem ist jedes Subjekt ein Punkt absoluter Autonomie, kann also nicht auf ein Moment (Kräftepaar) im Netzwerk aus Ursache und Wirkung reduziert werden.[2]
Im abgeleiteten Sinne steht Subjektivität auch für dasjenige Verhältnis eines Subjekts zu seiner Umwelt, das nicht objektiv ist. In diesem Sinne wird Subjektivität in den Naturwissenschaften zumeist als Fehlerquelle angesehen und zu vermeiden versucht. In den Sozialwissenschaften und der Psychologie ist der Erkenntniswert subjektiver und subjektorientierter qualitativer Forschungsmethoden dagegen weitgehend anerkannt.
Die Soziologen Peter L. Berger und Thomas Luckmann gehen in ihrem Werk Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit davon aus, dass die gesellschaftliche Wirklichkeit von den Individuen durch ihre subjektive Wahrnehmung erst konstruiert wird und nicht objektiv (unabhängig) von der Subjektivität existieren kann.
Im Bereich der Sozialpädagogik ist Subjektivität ein Konstrukt des Bewältigungskonzeptes zur Wiederherstellung von Handlungsfähigkeit und Erhalt des Selbstwertes.
https://de.wiktionary.org/wiki/Subjektivit%C3%A4t
- Komplex der Eigenschaften, die ein Individuum ausmachen
- rein persönliche Auffassung
https://de.wiktionary.org/wiki/subjektiv
- von persönlichen Gefühlen, Meinungen oder Vorurteilen bestimmt; beeinflusst, unsachlich; im Bezug zu der Perspektive eines Subjektes
-
Sprachlehre: zum Subjekt gehörig
https://de.wiktionary.org/wiki/Subjekt Herkunft: im 16. Jahrhundert von lateinisch subiectum → la „Subjekt“ entlehnt. Zusammengesetzt aus sub → la „unter“ und iacere → la „werfen“. Das Wort ist eine Lehnübersetzung von griechisch ὑποκείμενον (hypokeimenon☆) → grc „Subjekt“.[1]
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Intersubjektivität
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https://de.wikipedia.org/wiki/Intersubjektivität Intersubjektivität (von lat. inter: zwischen und Subjekt: Person, Akteur usw.) drückt aus, dass ein komplexer Sachverhalt für mehrere Betrachter gleichermaßen erkennbar und nachvollziehbar sei: Man ist sich beispielsweise darüber einig, wie man etwas wahrnimmt, wie man es einordnet, oder was es bedeutet (z. B. „Fahrräder sind eine nützliche Erfindung“).
Der Begriff ist einerseits von der Subjektivität abgrenzbar: „Subjektiv“ nennt man, was nur dem einzelnen Individuum zugänglich ist, und wofür auch keine Allgemeingültigkeit beansprucht wird. Typische Beispiele sind lediglich durch Introspektion zugängliche Sachverhalte oder Geschmacksurteile („Der Spinat schmeckt mir nicht“).
Andererseits wird Intersubjektivität aber auch von der Objektivität unterschieden: Objektive Fakten sind idealerweise beweisbar, und zwar unabhängig von Bedingungen, die mit einzelnen Betrachtern zusammenhängen. Typische Beispiele sind mathematische und logische Wahrheiten („1 + 1 = 2“, „Ein Gegenstand kann nicht gleichzeitig eine Eigenschaft haben, und sie nicht haben“); nach einigen Positionen überhaupt alle Sachverhalte, die in der Außenwelt bestehen, die natürlichen Eigenschaften materieller Gegenstände betreffen, und prinzipiell für jeden zweifelsfrei erkennbar sind.
Der Begriff Intersubjektivität wird jedoch in vielen Theorien unterschiedlich verwendet und präzisiert. Insbesondere spielt er eine Rolle, wenn betont werden soll, dass bestimmte Probleme nur dann angemessen behandelt werden, wenn Beziehungen zwischen Personen mit ihren jeweiligen Sichtweisen zugrunde gelegt werden. Derartige Positionen werden in den unterschiedlichsten Disziplinen vertreten, etwa im Bereich der Wissenschaftstheorie, der politischen Theorie, der Ethik oder der Diskurstheorie (z. B. in einer Konsenstheorie der Wahrheit). Intersubjektivität ist Gegenstand grundlegender Debatten in der Philosophie und den Sozialwissenschaften (etwa im Werturteilsstreit oder Positivismusstreit).
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Objektivität
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https://de.wikipedia.org/wiki/Objektivität Objektivität (von lateinisch obiectum, dem Partizip Perfekt Passiv von obicere: das Entgegengeworfene, der Vorwurf oder der Gegenwurf) bezeichnet die Unabhängigkeit der Beurteilung oder Beschreibung einer Sache, eines Ereignisses oder eines Sachverhalts vom Beobachter beziehungsweise vom Subjekt. Die Möglichkeit eines neutralen Standpunktes, der absolute Objektivität ermöglicht, wird verneint.[1] Objektivität ist ein Ideal der Philosophie und der Wissenschaften. Da man davon ausgeht, dass jede Sichtweise subjektiv ist, werden wissenschaftliche Ergebnisse an bestimmten, anerkannten Methoden und Standards des Forschens gemessen.
https://de.wiktionary.org/wiki/objektiv
- nicht von persönlichen Gefühlen oder Meinungen bestimmt
- unabhängig vom Subjekt
Herkunft: Ableitung zum Substantiv Objekt mit dem Derivatem -iv
https://de.wiktionary.org/wiki/Objekt [1] Gegenstand, auf den sich jemand bezieht, auf den das Denken oder Handeln ausgerichtet ist
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Erstellungsdatum (26.2.2024)
ergänzen / neue Seite: - Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
* internationale Rechnungslegung
- Jahresabschlusskennzahl
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* Mathematischer Begriff
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- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
* Unternehmensrecht
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- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
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siehe auch-> [[]]
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Geld / Zahlungsmittel (20.1.2024)
Links
- Flüssige Mittel (Begriff)
- liquide Mittel (Bilanzposition)
- Fonds der flüssigen Mittel (Geldflussrechnung)
- Liquidität
fe Link:
- Geld - bisher auf Wiki verlinkt: (Preis, Transaktion, Gut, Produktionsfaktor)
- Geldmarkt - bisher auf Wiki verlinkt: (Markt, Analyse)
- Geldpolitik - bisher auf Wiki verlinkt: (Referenzzinssatz, Konjunktur) siehe auch Wirtschaftspolitik
- Geldwäsche - bisher auf Wiki verlinkt: (Wirtschaftliche Eigentümer Register)
ex Markt
ergänzen / neue Seite: - Kategorie:
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel https://de.wikipedia.org/wiki/Kryptow%C3%A4hrung https://de.wikipedia.org/wiki/Geld
- https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCnze
- https://de.wikipedia.org/wiki/Banknote
- https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronisches_Geld
https://de.wikipedia.org/wiki/Geldersatzmittel
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Zahlungsmittel
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> Zahlungsbilanz Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Zahlungsbilanz
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel Als Zahlungsmittel gelten im Zahlungsverkehr übertragbare, einheitliche und zählbare Wertträger, die als Gegenleistung (etwa beim Kaufvertrag) oder als Transferleistung (etwa bei der Schenkung) dienen. nicht super
Als Wertträger kommen entweder Geld oder geldähnliche Forderungsrechte (Geldsurrogate) in Frage. Zahlungsmittel dienen im modernen Zahlungsverkehr dem zahlungsverpflichteten Schuldner dazu, seinem Gläubiger die aus Vertrag oder Gesetz resultierende Geldschuld rechtswirksam zu tilgen.
- Siehe_auch
Zahlungsverfahren
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsmittel-47256
- Rechtlich
Geldforderung, die im Wirtschaftsverkehr als Tilgung von Geldschulden und i.d.R. auch als allg. Tauschmittel akzeptiert wird. Die Zahlungsmitteleigenschaft können bestimmte Finanzaktiva gewohnheitsmäßig oder kraft Gesetzes (sog. gesetzliche Zahlungsmittel) erlangen. Die vom Eurosystem emittierten Banknoten sind im Eurowährungsgebiet unbeschränkt gesetzliche Zahlungsmittel, d.h. jeder Gläubiger einer Geldforderung muss Eurobanknoten in unbegrenztem Umfang als Erfüllung seiner Forderung akzeptieren. Bei Euro- und Centmünzen ist die Annahmepflicht auf maximal 50 Münzen und betragsbezogen auf 200 Euro begrenzt.
Im Interbankenverkehr gibt es üblicherweise Zentralbankgeld als Zahlungsmittel, soweit nicht Bankengeld in Form von Giroguthaben bei Verrechnungsbanken im Settlement akzeptiert wird.
Vgl. auch Zahlung, Zahlungsinstrumente.
- Volkswirtschaftlich
Teil des Finanzvermögens mit der Eigenschaft, im Wirtschaftsverkehr zur Tilgung von Geldschulden und i.d.R. auch als allg. Tauschmittel akzeptiert zu werden (perfekte Zahlungsmittel). Die Zahlungsmitteleigenschaft können bestimmte Finanzaktiva gewohnheitsmäßig oder kraft Gesetzes erlangen. Im letzten Fall spricht man von gesetzlichen Zahlungsmitteln. In Deutschland sind die vom Eurosystem in Umlauf gebrachten Banknoten und Münzen gesetzliche bzw. beschränkt gesetzliche Zahlungsmittel. Zu den perfekten Zahlungsmitteln zählt heute das Giralgeld, da es i.d.R. kraft Treu und Glaubens im Zahlungsverkehr angenommen werden muss. In Zeiten zerrütteter Währungsverhältnisse - wie in Deutschland nach dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg - kann es zu einer Trennung der Zahlungsmittel- und Tauschmitteleigenschaft des staatlichen Geldes kommen.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21238/zahlungsmittel/ die im Zahlungsverkehr benutzten Geldarten. Grundsätzlich kann alles Zahlungsmittel sein, was im Tausch gegen Güter oder Forderungstitel akzeptiert wird. Besonders wichtig sind die gesetzlichen Zahlungsmittel, d. h. mit gesetzlichem Annahmezwang ausgestattete Geldarten wie Banknoten und Scheidemünzen, die jeder Gläubiger einer Geldforderung als Erfüllung seiner Forderung akzeptieren muss.
Zu den Zahlungsmitteln zählen neben Banknoten und Scheidemünzen (Bargeld) das Buchgeld und Geldsurrogate (Behelfszahlungsmittel wie Wechsel und Schecks).
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 28.3.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 28.3.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 28.3.2024;
Geld
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geld Geld sind die in einer Gesellschaft allgemein anerkannten Tausch- und Zahlungsmittel. net super
- Definitionen
Verschiedene Wissenschaften wie die Volkswirtschaftslehre und die Soziologie haben klassische Definitionen hervorgebracht. Volkswirtschaftlich ist für Friedrich Bendixen Geld eine „Anweisung auf das Sozialprodukt“, die einzelne Geldeinheit stellt einen „hypothetischen Inhaberanteil am staatlichen Sozialprodukt, einen ideellen Anspruch auf das Potential wirtschaftlicher Befriedigungsmöglichkeiten, dar“.[3] Damit fasste er Geld als Legitimation zum Empfang von Gegenleistungen aufgrund von vorangegangenen Vorleistungen auf. Günter Schmölders sah im Geld ein „dokumentiertes Wertversprechen allgemeiner Geltung“.[4]
Aus juristischer Sicht ist Geld das vom Staat vorgeschriebene gesetzliche Zahlungsmittel mit vorgegebenen Denominationen, ein „Geschöpf der Rechtsordnung“.[5] Geld ist das vom Staat oder einer staatlichen Behörde als Wertträger zum Umlauf ausgegebene und für den öffentlichen Verkehr bestimmte Zahlungsmittel.
Im praktischen Gebrauch ist Geld ein Zahlungsmittel, das sich von einfachen Tauschmitteln dadurch unterscheidet, dass es nicht unmittelbar den Bedarf eines Tauschpartners befriedigt, sondern aufgrund allgemeiner Akzeptanz zu weiterem Tausch eingesetzt werden kann.
Das in der Währungsverfassung eines Staates als gesetzliches Zahlungsmittel bestimmte Geld bezeichnet man als Währung.
- Rechtsfragen
Braunschweiger Geldschein (Staatskassenschein, Notgeld), 10 Mark
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit dem (strafrechtlichen) Begriff des Geldes befassen müssen. Danach ist Geld „… jedes vom Staat oder einer durch ihn ermächtigten Stelle als Wertträger beglaubigte, zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmtes Zahlungsmittel ohne Rücksicht auf einen allgemeinen Annahmezwang“.[18] Hierin kommen die bisher bereits erwähnten Grundfunktionen des Geldes zum Ausdruck. Regelmäßig ist der Staat oder eine von ihm beauftragte Stelle für die Ausgabe dieses verkehrsfähigen Zahlungsmittels zuständig, das als Wertträger fungieren soll. Dieses Monopol des Staates, Geld zu drucken und in Umlauf zu bringen, schließt mithin aus, dass nicht Autorisierte ebenfalls Geld drucken und in Umlauf bringen, sodass deren Handlungen als strafbare Fälschung von Zahlungsmitteln gelten (vgl. Falschgeld).
Nach deutschem Recht wird Geld als Rechtsbegriff den Inhaberpapieren gleichgestellt (§ 935 Abs. 2 BGB). Das bedeutet, dass Geld gutgläubig sogar dann noch erworben werden kann, wenn es dem rechtmäßigen Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen ist. Für andere bewegliche Sachen gilt das nicht (§ 935 Abs. 1 BGB), weil bei Geld und Inhaberpapieren deren Verkehrsfähigkeit nicht eingeschränkt werden soll.
Münzen und Scheine gehen ins Eigentum des Inhabers über; die oft behauptete Aussage, die Europäische Zentralbank sei Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer, gilt nicht für den Euro. Das Eigentum an Geld wird wie bei Inhaberpapieren durch einfache Einigung und Übergabe verschafft (§ 929 Satz 1 BGB). Euroscheine sind Sachen im Sinne von § 90 BGB. An Sachen kann jeder Eigentum gemäß allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen erwerben. Banknoten und Münzen gehören somit demjenigen, dem sie übereignet worden sind. Der Eigentümer kann mit ihm gehörenden Sachen in den durch die Rechtsordnung gesetzten Grenzen nach Belieben verfahren. Für den Euro gilt, dass die Zerstörung von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist.[19] In Deutschland gilt § 903 BGB, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf. Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden, sein Geld nie mehr auszugeben und damit für immer aus dem Umlauf zu nehmen. Mit einer unumkehrbaren Beschädigung von Zahlungsmitteln wird Geld auch nicht vernichtet, sondern nur unumkehrbar aus dem Umlauf genommen. Die Bundesbank leistet jedoch für absichtlich beschädigte Geldscheine keinen Ersatz.[20]
- Geldarten
In einem zweistufigen Geldsystem gibt es Zentralbankgeld, entweder als Bargeld, das in Form von Münzen und Banknoten (Papiergeld) als Kassenbestand vorhanden ist oder Einlagen von Geschäftsbanken bei der Zentralbank. Weiterhin gibt es Buchgeld (bzw. Giralgeld), einem Zahlungsanspruch einer Nichtbank gegenüber einem Kreditinstitut auf einem Girokonto.[6] Bargeld ist nach Definition der Europäischen Zentralbank[7] im Aggregat M 0 {\displaystyle M0} außerhalb der Zentralbank (inklusive Kassenbestände der Geschäftsbanken) plus dem Zentralbankgeldbestand der Kreditinstitute auf Konten bei der Zentralbank enthalten.[8] Das Aggregat M 1 {\displaystyle M1} erfasst den Bargeldumlauf bei Nichtbanken (also ohne Kassenbestände der Geschäftsbanken) plus Sichteinlagen der Nichtbanken. In den weiteren Aggregaten M 2 {\displaystyle M2} und M 3 {\displaystyle M3} sind zusätzlich Verbindlichkeiten von Banken gegenüber Kunden mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren enthalten. Je länger die Bindungsdauer (Frist) einer Verbindlichkeit ist, desto mehr verliert sich deren Charakter als flüssiges Zahlungsmittel für den Inhaber. Daher sind Geldmengen von ihrer Definition abhängig. Diese unterscheiden sich zwischen den Währungsräumen.
Geldarten
- Zentralbankgeld:
- Bargeld, das in Form von Münzen und Banknoten (Papiergeld) als Kassenbestand vorhanden ist oder
- Einlagen von Geschäftsbanken bei der Zentralbank.
- Buchgeld (bzw. Giralgeld), einem Zahlungsanspruch einer Nichtbank gegenüber einem Kreditinstitut auf einem Girokonto.
Aggregierte Geldmengen
- : Bargeldumlauf außerhalb des Bankensystems einschließlich der Zentralbankbestände der Kreditinstitute besser Banken
- : M0 plus Sichteinlagen der Nichtbanken.
- : M1 sind zusätzlich Verbindlichkeiten von Banken gegenüber Kunden mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren enthalten.
- : was besseres suchen!
- Geldfunktionen
Heutzutage wird ein Großteil der Zahlungen bargeldlos über EC-Karten oder Kreditkarten abgewickelt. Der größte Teil der Geldmenge besteht aus Girokonto- und Tagesgeldguthaben (Sichteinlagen). → Hauptartikel: Geldfunktion
In der Volkswirtschaftslehre wird Geld funktional definiert.[9] Karl Marx beschreibt in seinem Hauptwerk Das Kapital die Funktion des Geldes als „spezifische Äquivalentware“, als „Maß der Werte“ im Prozess der „Warenzirkulation“, die wiederum mittels des Geldes Ausgangspunkt des Kapitals ist.[10]
- Geld hat Zahlungsmittelfunktion: Unter einem Tausch- oder Zahlungsmittel versteht man ein Objekt oder auch ein erwerbbares Recht, das ein Käufer einem Verkäufer übergibt, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Geld vereinfacht den Tausch von Gütern und die Aufnahme und Tilgung von Schulden.
- Geld ist ein Wertaufbewahrungsmittel.
- Geld ist ein Wertmaßstab bzw. eine Recheneinheit: Durch die Denomination (Nominalwerte von Banknoten und Münzen) ist die geldliche Gegenleistung als Marktwert und Marktpreis für Güter und Dienstleistungen messbar und bietet die Möglichkeit zur Verrechnung.
Konstitutiv ist für das Wesen des Geldes hauptsächlich die Funktion als transaktionsdominierendes Tauschmittel.
Je besser ein Gut die Geldfunktionen erfüllt, umso eher wird es als Geld angesehen.
- Geldschöpfung
→ Hauptartikel: Geldschöpfung Stilisierte Bilanzbilder bei Kreditgewährung durch Geschäftsbank(en), einzel- vs. gesamtwirtschaftliche Betrachtung, erstellt durch die Bank of England 2014. Nicht jede Kreditgewährung führt zu einer Erhöhung der Geldmenge (Decker/Goodhart 2021), es hängt von den Zahlungsströmen ab – siehe auch Kreditmechanik.
Geld entsteht heutzutage üblicherweise im zweistufigen Bankensystem aus Zentralbank und (Geschäfts)-Banken.[11]
Zentralbankgeld besteht aus dem Bargeld und den Guthaben der Geschäftsbanken bei der Zentralbank. Verkaufen die Geschäftsbanken der Zentralbank Wechsel, Devisen oder Wertpapiere, so erhalten diese Zentralbankgeld in Form von Geldscheinen, Geldmünzen oder Zentralbankguthaben. Zentralbankgeld kann auch durch verzinsliche Kreditvergabe der Zentralbank an Geschäftsbanken gegen Pfandhinterlegung entstehen. Den Prozess der Zentralbankgeldschöpfung kann die Zentralbank über ihr geldpolitisches Instrumentarium (insbesondere Leitzins und Offenmarktpolitik) steuern. Geld entsteht auch, wenn die Zentralbank Ausgaben tätigt, für die sie mit Zentralbankgeld bezahlt.
Giralgeld entsteht hauptsächlich, indem eine Bank einen Kredit vergibt und dem Kunden den entsprechenden Betrag auf seinem Konto gutschreibt (Giralgeldschöpfung). Hierbei kommt es zu einer Bilanzverlängerung; die Aktivseite der Bankbilanz wächst um den Kreditbetrag, die Passivseite wächst um das Kontoguthaben des Kunden. Banken können die Geldmenge jedoch nicht beliebig durch Kreditvergabe erhöhen, weil sie verpflichtet sind, diese Kredite je nach Ausfallrisiko mit bis zu 8 % Eigenkapital zu unterlegen. Weitere begrenzende Faktoren sind generell die Bereitschaft der Banken zu Kreditvergaben sowie der Kunden zu Kreditaufnahmen (im Falle von Banken-, Wirtschafts- oder Finanzkrisen kann die Giralgeldschöpfung nachlassen und die Giralgeldmenge sinken – vgl. Nettokreditaufnahme
- Geldmengendefinitionen
Hauptartikel [https://de.wikipedia.org/wiki/Geldmenge Geldmenge
Die Geldmenge ist eine wichtige ökonomische Größe, weil sie im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen steht und Hinweise auf die zukünftige Preisentwicklung liefert. Die Geldmengendefinition ist nicht ganz einheitlich; im Folgenden wird beispielhaft die Geldmengendefinition der Europäischen Zentralbank dargestellt. Um den Umfang des geschöpften Giralgeldes zu messen, beobachtet die Zentralbank die Geldmengen M1-M3, die den Geldbestand von Nichtbanken erfassen. Die Geldmengen M1-M3 werden nach dem Grad der Verfügbarkeit des Geldes für die Bankkunden unterteilt.[1]
- Die Geldmenge Geldbasis genannt, umfasst das Zentralbankgeld, also Bargeld und Einlagen von Geschäftsbanken bei der Zentralbank. , auch
- Die Geldmenge Bargeld und die Sichteinlagen, also die innerhalb von einem Tag abrufbaren Bankguthaben (Girokonto, Tagesgeldkonto).[2] umfasst das
- Die Geldmenge Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten und Termineinlagen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren.[3] umfasst und
- Die Geldmenge Repogeschäfte, Geldmarktfondsanteile und Geldmarktpapiere sowie Bankschuldverschreibungen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu zwei Jahren.[3] beinhaltet und zusätzlich
- Geldmarkt und Geldpolitik
→ Hauptartikel: Geldpolitik
Über den Geldmarkt können Zentralbanken auf das Verhältnis von Geldangebot und Geldnachfrage einwirken. Das Geldangebot kann die Zentralbank weitgehend steuern. Die Geldnachfrage ist abhängig von dem Verhalten der Wirtschaftssubjekte (Unternehmen, Privathaushalte, der Staat nebst seinen Untergliederungen).
Monetäre Ursachen für Inflation und Deflation: Übersteigt das Geldangebot die Geldnachfrage, so steigen die Preise (Inflation). Ist das Geldangebot kleiner als die Geldnachfrage, fallen die Preise (Deflation). Zentralbanken haben ein geldpolitisches Dilemma. Einerseits möchten sie durch niedrige Zinsen für Zentralbankgeld die Wirtschaft ankurbeln, denn niedrige Zinsen fördern Investitionen und Wirtschaftswachstum. Andererseits soll das Geldangebot (die EZB beobachtet hauptsächlich die Geldmenge M3[15]) die Geldnachfrage nicht übersteigen, damit die Inflation niedrig bleibt. Hierzu muss ggf. durch Zinserhöhungen gegengesteuert werden. Zinserhöhungen verteuern die Geldschöpfung von Zentralbankgeld. Die Zentralbanken müssen also immer den situativ richtigen Zinspfad finden.[16]
Realwirtschaftliche Ursachen: Inflation ist nicht immer ein monetäres Phänomen, sie kann auch realwirtschaftliche Ursachen haben. Auf dem Gütermarkt können sich bestimmte Güter z. B. Rohöl verknappen, dies führt zu Preissteigerungen, die sich als Preissteigerungen in nachgelagerten Märkten (z. B. Transportgewerbe) fortpflanzen.[17]
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/geld-32540 Geld ist das allgemein anerkannte Tausch- und Zahlungsmittel, auf das sich eine Gesellschaft verständigt hat. Ist man durch die Rechtsordnung verpflichtet, das Geld anzunehmen, dient es als gesetzliches Zahlungsmittel, durch das eine Schuld mit rechtlicher Wirkung getilgt werden kann. Im Euro-Währungsgebiet ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. Im Eurosystem dürfen nur die Zentralbanken Euro-Bargeld schaffen und in Umlauf bringen.
1. Begriff/Charakterisierung: Geld oder Zahlungsmittel sind Aktiva, die aufgrund von Marktkonvention oder gesetzlicher Verpflichtung vom Gläubiger zur Abdeckung von Verbindlichkeiten angenommen werden.
Der Übergang von der Naturaltausch- zur Geldwirtschaft begann mit der zunächst lokalen Gewohnheit, durch die Einigung auf ein Zwischentauschgut den zuvor simultanen Austausch zweier Leistungen in getrennte Vorgänge des Kaufs und Verkaufs zu zerlegen. Als Medium dienten zunächst aufbewahrfähige Güter (Warengeld, z.B. Felle, Öle, Schmuck). Mit der Entwicklung des Handelsverkehrs und der Arbeitsteilung wurden diese durch Finanzaktiva (Münzen, private und staatliche Banknoten sowie Giralgeld in Form täglich fälliger Sichteinlagen bei Geschäftsbanken) ersetzt.
In der modernen Geldverfassung findet die Geldschöpfung durch die Zentralbank (Zentralbankgeld) oder das Banksystem (Giralgeld) statt. Die Verwendung gesetzlicher Zahlungsmittel bietet dem Schuldner die Gewähr, nicht in Verzug zu geraten.
2. Grundfunktionen: a) Rechenmittelfunktion: Durch Gleichsetzen einer Geldeinheit mit dem Nominalwert von Eins wird die mögliche Anzahl der Naturaltauschraten, die bei n Güterarten fast der Hälfte des Quadrats von n entspricht, auf n Geldpreise verringert. Die Funktion des Geldes als Rechenmittel des Tauschverkehrs könnte allerdings auch von einem abstrakten Maß wahrgenommen werden. Diese Funktion ist daher nicht konstitutiv für das Wesen des Geldes
b) Wertaufbewahrungsfunktion: Entsprechendes gilt für die Funktion der Wertaufbewahrung. Die Haltung von Geld erlaubt, Kaufkraft interregional und intertemporal zu transportieren. Diese Funktion wird aber auch von anderen Aktiva erfüllt, und zwar oft besser, weil mit sinkendem Wert des Geldes nur der Nominalwert, nicht dagegen der für die Qualität der Wertaufbewahrung entscheidende Realwert erhalten bleibt.
c) Tauschmittelfunktion: Konstitutiv für das Wesen des Geldes ist daher allein die Eigenschaft bzw. Funktion als transaktionsdominierendes Tauschmittel. Diese Eigenschaft verleiht Geld den höchsten Liquiditätsgrad von Eins; das bedeutet, dass Geld ohne Abschlag zum Nominalwert angenommen wird. Als transaktionsdominierendes Tauschmittel ermöglicht Geld den Marktteilnehmern die Einsparung von Transaktionskosten sowie von Informationskosten über die Marktmöglichkeiten. Als Tauschmittel erweitert das Geld mit dieser Kostenersparnis bei gegebener Faktorausstattung den Bereich der realen Produktionsmöglichkeiten der Volkswirtschaft.
3. Makroökonomische Geldaggregate: Geldmenge.
Vgl. auch Geldtheorie, virtuelle Währung; Wirtschaftssoziologie.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19443/geld/ allgemeines Tauschmittel, mit dessen Hilfe Güter getauscht werden können; mit Geld werden Güter bezahlt. Für die Vermittlung von Käufen und Verkäufen ist das Geld als allgemein anerkanntes Zahlungsmittel in einer arbeitsteiligen Wirtschaft unentbehrlich. Weiterhin dient Geld als Wertmesser oder Recheneinheit (mit Geld sind Güterwerte messbar und vergleichbar), als Wertaufbewahrungsmittel (mit Geld können Werte aufbewahrt und gespart werden und bei Bedarf in Güter umgetauscht werden) und als Wertübertragungsmittel (mithilfe von Geld können Werte an andere Personen z. B. durch Verkauf oder Schenkung übertragen werden). net super
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19442/geld/ Börsenbezeichnung für Wertpapiernachfrage. Steht hinter dem veröffentlichten Kurs eines Wertpapiers der Interner Link: Kurszusatz (siehe dort) »Geld« oder »G«, so heißt das: Für das betreffende Wertpapier herrschte große Nachfrage, aber es lagen keine entsprechenden Verkaufsangebote vor.
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 28.3.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 28.3.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 28.3.2024;
Geldsurrogate
- Weiterleitung: geldähnliche Forderungsrechte
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Geldersatzmittel Geldersatzmittel (oder Geldsurrogate) sind im Zahlungsverkehr alle Zahlungsmittel, die nicht zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln gehören.
- Allgemeines
Nur gesetzliche Zahlungsmittel unterliegen im Falle von Geldschulden einem Annahmezwang durch den Gläubiger. Will ein Schuldner seine Geldschulden mit gesetzlichen Zahlungsmitteln begleichen, so ist sein Gläubiger zur Annahme verpflichtet, was zur Erfüllung der Schuld führt. Bei Geldsurrogaten gibt es weder einen Annahmezwang durch den Gläubiger noch tritt im Falle der Annahme durch den Gläubiger sofortige Erfüllung ein. Verweigert der Gläubiger die Annahme eines Geldersatzmittels, ist die Geldschuld des Schuldners nicht erloschen, und er muss sie mit gesetzlichen Zahlungsmitteln begleichen. Die wertpapierrechtlichen Geldsurrogate – Kreditkarte, Scheck, Reisescheck oder Wechsel – sind also kein Geld.[1]
Um als Geldersatzmittel dienen zu können, müssen Geldsurrogate folgende Voraussetzungen erfüllen:[2]
- Allgemeine Akzeptanz als Zahlungsmittel,
- angemessener Monetarisierungsgrad bei der Umwandlung in Bar- oder Buchgeld,
- geringes Finanzrisiko einer Wertminderung durch Disagio bei der Monetarisierung und
-
Verzinslichkeit des Geldsurrogates.
Unter Berücksichtigung dieser drei Kriterien ist im Zahlungsverkehr zu beobachten, dass sich die Geldnähe der Geldsurrogate insbesondere bei sinkendem Monetarisierungsgrad verringert.[3]
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 28.3.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 28.3.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 28.3.2024;
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- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Literatur
Weblinks
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- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Literatur
Weblinks
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 28.3.2024;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 28.3.2024;
Währung (20.1.2024)
fe Links
- Devisenmarkt - bisher auf Wiki verlinkt: (Markt, Analyse)
- Währung - bisher auf Wiki verlinkt: (Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Wirtschaftsintegration) siehe auch Diverse_Hinweise
- Währungskrise - bisher auf Wiki verlinkt: (Wirtschaftskrise)
Links
- Währungsunion
- Währungsäquivalenz
- Wechselkurs erg Hinweis Wechselkursrisiko
- Wechselkursrisiko
- Wechselkursunion
ex Markt
- Devisenmarkt: Handel mit Devisen (dh ausländische Zahlungsmittel ausgenommen Valuten)
ergänzen / neue Seite: - Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- internationale Rechnungslegung
- Jahresabschlusskennzahl
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4hrung
https://de.wikipedia.org/wiki/Euro USD CHF Yen
https://de.wikipedia.org/wiki/Euro-Gruppe https://de.wikipedia.org/wiki/Eurosystem siehe auch Euroraum
https://de.wikipedia.org/wiki/Trilemma_des_Wechselkursregimes#Wechselkursstabilität
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mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Außenwirtschaft (4.1.2024)
Baustelle
- kürzen oder alle Eigenschaften als Kap. einarbeiten
- Marktanalyse iA ev kürzen
- Dienstleistung, Kapitalverkehr
- Wirtschaftsraum erl
- wohin mit Briefkastengesellschaft
Diverse Hinweise
-
Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wirtschaftseinheit (2.1.2024) Kapitel Außenwirtschaft aufteilen
- offen: Briefkastengesellschaft, Steuerflucht, Steuervermeidung
- Marktgleichgewicht: Grafik ex Wiki + Text ex BWH zu Markt] vor/nach Markttheorie
Hlf AW (lö)
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- Vorwort
Verschiedene Begriffe befassen sich mit Außenbeziehungen von Volkswirtschaften bzw. Unternehmen
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Außenwirtschaft
Zahlungsbilanz
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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2.1 Leistungsbilanz 2.2 Bilanz der Vermögensänderungen oder Vermögensübertragungen (Schenkungsbilanz) 2.3 Kapitalbilanz 2.4 Devisenbilanz 2.5 Restposten
Leistungsbilanz
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbilanz Die Handelsbilanz betrifft in der Volkswirtschaftslehre und konkret in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung den Außenhandel, also den grenzüberschreitenden Export und Import von Gütern eines Staates innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode. Dienstleistungen werden entsprechend in der Dienstleistungsbilanz erfasst
- Allgemeines
Sie ist eine wertmäßige Gegenüberstellung aller Importe (Einfuhren) und Exporte (Ausfuhren) einer Volkswirtschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums und wird daher auch Außenhandelsbilanz, Warenbilanz oder Warenhandelsbilanz genannt. Aus der Handelsbilanz eines Landes ergeben sich bei deren Ungleichgewicht Zahlungsforderungen bzw. -verpflichtungen an das Ausland (Handelsbilanzüberschuss bzw. Handelsbilanzdefizit genannt).
Die Handelsbilanz steht an oberster Stelle in der Leistungsbilanz und wird als deren wichtigste Unterbilanz angesehen. Als Teil der Leistungsbilanz – und somit auch Teil der Zahlungsbilanz – bietet sie eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen und Maßnahmen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsbilanz Die Leistungsbilanz (kurz LB) umfasst in der Volkswirtschaftslehre alle Ausgaben und Einnahmen einer Volkswirtschaft, darunter auch die Importe und Exporte von Gütern und Dienstleistungen in der volkswirtschaftlichen Zahlungsbilanz.
Der Saldo der Leistungsbilanz stellt eine wichtige volkswirtschaftliche Kennzahl zur Bewertung der Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft dar.
- Leistungsbilanz im System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
Die Zahlungsbilanz beinhaltet alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen dem Inland und dem Ausland innerhalb eines Jahres. Sie lässt sich im groben in zwei Teilbilanzen aufteilen. Einerseits gibt es die Kapitalbilanz, welche die Kapital-Transaktionen umfasst, und andererseits die Leistungsbilanz, welche alle Ausgaben und Einnahmen einer Volkswirtschaft erfasst, darunter auch die Importe und Exporte von Gütern. Die Leistungsbilanz lässt sich in vier Teilbilanzen unterteilen:
- die Handelsbilanz mit den exportierten und importierten Waren,
- die Dienstleistungsbilanz mit den Dienstleistungen aus Reiseverkehr, Transport- und Versicherungsleistungen,
- die Übertragungsbilanz mit den geleisteten und empfangenen privaten "Rücküberweisungen" von ausländischen Arbeitnehmern in ihre Heimatländer und den öffentlichen Übertragungen (also Überweisungen), den Beiträgen an internationale Organisationen und der Entwicklungshilfe und
- die Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die die Nettoerwerbseinkommen (z. B. Löhne und Gehälter) und Nettokapitaleinkommen (z. B. Zinsen und Dividenden) von Inländern erfasst
Fasst man Handelsbilanz und Dienstleistungsbilanz zusammen, erhält man einen Saldo. Dieser ist als Differenz von Export- und Importwert definiert. Er erfasst alle Güterströme und stellt den sogenannten Außenbeitrag dar, der auch ein Bestandteil des Sozialproduktes ist und sich direkt auf die Produktion und Beschäftigung auswirkt. Verschlechtert sich also die Bilanz, verschlechtert sich somit auch die Produktion und Beschäftigung eines Landes.
Im Folgenden sollen sowohl die Teilbilanzen der Leistungsbilanz als auch die Implikation eines Leistungsbilanzüberschusses bzw. Defizits am Beispiel Deutschlands dargestellt werden
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Kapitalbilanz
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Devisenbilanz
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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nn
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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==== Handelsbeziehung ====
Weltmarkt / Globalisierung
Wirtschaftseinheit
erg Kap. Weltwirtschaft
fe
bisher <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Weltwirtschaft]], [[Weltwirtschaftsordnung]] ändern. --> <!-- ''Hauptartikel-> [[]]'' * Synonyme: ''[[]]'' --> siehe auch-> Gruppe der Sieben (G7), Gruppe der Zwanzig (G20)
Weltwirtschaft bezeichnet die, durch den internationalen Handel sowie Bewegungen von Kapital und Arbeit zwischen den Volkswirtschaften entstehenden, internationalen Wirtschaftsbeziehungen und Verflechtungen. [4] Die Beziehungen werden durch die Weltwirtschaftsordnung bestimmt.
Weltwirtschaftsordnung System völkervertraglicher Regelungen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen.[5]
Verträge überstaatlicher Organisationen:
- Welthandelsorganisation (engl. World Trade Organization, WTO),
- Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (engl. General Agreement on Tariffs and Trade, GATT)
Weblinks:
- Weltwirtschaft bei Wikipedia, abgefragt 28.6.2023;
- Weltwirtschaft bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 28.6.2023;
- Weltwirtschaft bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 28.6.2023;
- Weltmarkt bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 28.6.2023;
- Weltwirtschaftsordnung bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 28.6.2023;
Listen:
- Welthandel/Tabellen und Grafiken bei Wikipedia, abgefragt 28.6.2023;
- Liste der Länder nach Bruttoinlandsprodukt, abgefragt 28.6.2023;
- pro Kopf Liste der Länder nach BIP pro Kopf, abgefragt 28.6.2023;
- Liste der Länder nach Exporten, abgefragt 28.6.2023;
- Liste der Länder nach Importen, abgefragt 28.6.2023;
- Liste der Länder nach Industrieproduktion, abgefragt 28.6.2023;
</nowiki>
erg siehe auch-> Wichtige Wirtschaftsräume, Weltmarkt
Weltwirtschaft bezeichnet die, durch den internationalen Handel sowie Bewegungen von Kapital und Arbeit zwischen den Volkswirtschaften entstehenden, internationalen Wirtschaftsbeziehungen und Verflechtungen. [6] Die Beziehungen werden durch die Weltwirtschaftsordnung bestimmt.
Weltwirtschaftsordnung System völkervertraglicher Regelungen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen.[7]
Verträge überstaatlicher Organisationen:
- Welthandelsorganisation (engl. World Trade Organization, WTO),
- Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (engl. General Agreement on Tariffs and Trade, GATT)
neu Der in der Weltwirtschaft entstehende Markt wird als Weltmarkt bezeichnet. Der Vorgang des Entstehens eines Weltmarktes als Globalisierung, diese wird durch die Globalisierungskritik begleitet.
alt wie bisher
eigene
Binnenmarkt (Begriff)
Regionale Märkte
- Weiterleitung: ev Heimmarkt
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> Binnenmarkt (Begriff)
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Weltmarkt Der Weltmarkt (englisch world market) ist im Außenhandel und der Außenwirtschaft ein die gesamte Welt umfassender gedachter Markt, auf dem Güter und Dienstleistungen durch internationalen Handel weltweit verfügbar sind und unter weitgehend homogenen Marktbedingungen gehandelt werden können.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/weltmarkt-49141 gedachter, nicht zu lokalisierender Markt für Welthandelsgüter, auf dem sich in gegenseitiger Abhängigkeit (Interdependenz) der volkswirtschaftlichen Binnenmärkte deren Verflechtung zu einer Weltwirtschaft ergibt.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21179/weltmarkt/ Bezeichnung für einen räumlich nicht zu bestimmenden Markt, auf dem Waren und Leistungen weltweit von Unternehmen oder ganzen Volkswirtschaften gehandelt werden. Die Preise für Güter am Weltmarkt, z. B. Rohstoffe, werden als Weltmarktpreise bezeichnet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Drittstaat
eigene Nach der regionalen Bedeutung werden unterschieden:
- regionaler Markt: innerhalb einer Region, zB NUTS AT124 Waldviertel,
- nationaler Markt: innerhalb eines Staates, zB NUTS:AT,
- Binnenmarkt: innerhalb einer Staatengemeinschaft, zB EU und
- Weltmarkt: die gesamte Welt umfassend
- Drittstaat: die Differenz zwischen Weltmarkt und Binnenmarkt (streng genommen, bei Staatsverträgen, die Nichtvertragsparteien[8])
nn
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
nn
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
nn
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Wirtschaftseinheit (2.1.2024)
Übersicht
- Leistungsbilanz noch bei Hlf
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Interessenvertretung (2.1.2024)
neue Seite: Interessenvertretung - Kategorie:
* Bewertung immaterielles Vermögen
- internationale Rechnungslegung
- Jahresabschlusskennzahl
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
ev * Recht, allgemein
* Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Interessenvertretung Eine Interessenvertretung (auch Interessengruppe, seltener Interessensvertretung oder Interessensgruppe[1]) ist eine Person, Gruppe oder Institution, die Interessen einer bestimmten Gesellschafts-, Wirtschafts- oder Berufsgruppe definieren und vertreten soll. Interessenvertretungen werden auch – nicht selten negativ konnotiert – als Lobbys bezeichnet.[2]
Oft treten solche Vertretungen in Konfliktsituationen als Pressure Groups auf, die auf Entscheidungsträger Druck auszuüben versuchen. Je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein solcher Druck zum Erfolg führt, desto mächtiger ist die Interessenvertretung.
- Strategien der Einflussnahme
Die Strategie der Einflussnahme sind vielfältig. Während die outside strategy sich primär an die Öffentlichkeit richtet und zu deren Mobilisierung dient, bezeichnet die inside strategy eine eher traditionelle Form des Lobbyismus, welcher meist von wirtschaftlichen Interessen getragen wird. Beide Strategien versuchen an verschiedenen Punkten des Politikzyklus anzusetzen[4].
- Öffentlichkeitsarbeit
Jede Interessenvertretung muss sich insbesondere der Kritik der anderen Seite stellen, weil es gesellschaftliche Gruppen mit entgegengesetzten Interessen gibt (Interessenkonflikt). Die Auseinandersetzungen werden in der Regel auch über die Medien und die Öffentlichkeit ausgetragen. Eine Öffentlichkeitsarbeit nach außen und auch nach innen (Information der Mitglieder) ist demzufolge notwendiger Bestandteil einer Interessenvertretung.
Bei der institutionell verankerten Interessenvertretung ist auch zu berücksichtigen, dass zum Beispiel Informationen aus der Mitwirkung in einem Verwaltungsrat oftmals dem Amtsgeheimnis unterliegen (vgl. Verwaltungsverfahrensgesetz), im Betriebsrat Schweigepflicht über die Beratungen mit Mitarbeitern einzuhalten ist und im Personalrat bei schwebenden Verfahren Stillschweigen gilt.
- Lobbyismus
Ein wesentliches Merkmal des Lobbyismus ist sein Projektcharakter.[5] Im Gegensatz zur Öffentlichkeitsarbeit der Interessenverbände, welche als dauerhafte Austauschbeziehung mit der Politik verstanden werden kann, erfolgt Lobbyismus punktuell, innerhalb spezifischer Rahmenbedingungen und mit dem Ziel, die Chancen zur Durchsetzung einzelner Interessen zu erhöhen.
- Stellungnahme
In Deutschland gibt es für Interessenverbände durch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien eine Möglichkeit der Interessenvertretung, die sich zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyismus bewegt. § 47 GGO schafft eine Grundlage für die Beteiligung betroffener Verbände im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren.[6] Das jeweils zuständige Fachministerium ist gehalten, betroffene Verbände zu einer Stellungnahme aufzufordern. Allerdings gibt es für die Verbände keinen Rechtsanspruch auf Übernahme ihrer Argumente in die Regelung.
- Probleme
Ein Grundproblem kann sich entwickeln, wenn eine Interessenvertretung ohne Einbezug ihrer Basis agiert, d. h. des Personenkreises, den sie vertreten sollen und der sie z. T. gewählt hat. Eine Meinung, von der nicht sichergestellt ist, dass sie von der eigenen Basis mehrheitlich gewünscht, verstanden und getragen wird, ist in der Regel auch nach außen unglaubwürdig und beschädigt das Ansehen und die Macht der Interessenvertretung.
Ferner können sich auch Interessenvertretungen entwickeln, die zwar die ökonomischen Bedürfnisse ihrer wirtschaftlich oder politisch starken Mitglieder wahren, aber den Interessen der Gesellschaft gegebenenfalls schaden können. Ursachen können fehlendes Bewusstsein für die gesellschaftliche Verantwortung und die möglicherweise schadhaften Auswirkungen des eigenen Handelns auf andere oder auch ein Beharren auf Ideologien sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Interessenvertretung Europäische Interessenvertretung bezeichnet die Möglichkeit sowie die Aufgabe von Interessenvertretern, den politischen Entscheidungsprozess in Europa zu beeinflussen. Ihnen stehen dabei unterschiedliche Instrumente zur Verfügung: Mittels Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs wird Einfluss auf die zuständigen Organe der EU ausgeübt. Mit dem Inkrafttreten des Vertrag von Lissabon eröffneten sich neue Mechanismen für Interessenvertreter. Insbesondere Artikel 11 EUV zur Bürgerbeteiligung verankert erstmals die Zusammenarbeit zwischen den Organen und der Zivilgesellschaft im Primärrecht. Das Ziel ist es, einen regelmäßigen, offenen und transparenten Dialog zu pflegen, um die Kohärenz und Transparenz der Europäischen Union zu gewährleisten. Die Einbindung von Interessenvertretern in den politischen Entscheidungsprozess geht über die Repräsentative Demokratie hinaus und ist Teil einer neuen europäischen „Partizipativen Demokratie“.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verband_(Recht) Verbände sind Personenvereinigungen natürlicher oder juristischer Personen als Mitglieder, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Interessen und Ziele zusammengeschlossen haben und über eine festgelegte interne Organisationsstruktur auf der Grundlage einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Satzung verfügen. Im Gegensatz dazu ist ein Verbund eine eher lose Vereinigung ohne die genannten internen Organisationsstrukturen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbund_(Kooperation) Als Verbund bezeichnet man im weiteren Sinne sämtliche Kooperationen zwischen Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen, die gemeinsame Interessen oder Ziele verfolgen. Von einem Verband unterscheidet er sich dadurch, dass der Verbund keine übergeordnete Organisationsstruktur hat, z. B. eine für alle Mitglieder bindende gemeinsame Geschäftsordnung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fachverband Fachverband bezeichnet den freiwilligen (Deutschland) Zusammenschluss von Personen, Körperschaften und juristischen Personen unter fachlichen Gesichtspunkten zur Vertretung gemeinsamer Interessen. Der Fachverband ist eine Form des Interessenverbandes, Fachverbände von Unternehmen sind meist Branchenverbände, sonst gibt es auch Fachverbände als branchenspezifische Abteilungen von Wirtschaftsverbänden.
- Siehe auch
- Berufsverband
- Gewerkschaft
- Standesvertretung
https://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus
Lobbyismus, Lobbying oder Lobbyarbeit ist eine aus dem Englischen (lobbying) übernommene Bezeichnung für Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft, bei der Interessengruppen („Lobbys“) – vor allem durch die Pflege persönlicher Verbindungen – versuchen, die Exekutive oder Legislative zu beeinflussen.[1][2] Außerdem wirkt Lobbying auf die öffentliche Meinung durch Öffentlichkeitsarbeit ein. Dies geschieht vor allem mittels der Massenmedien.[3] Gängige Bezeichnungen für Lobbyarbeit sind zum Beispiel Public Affairs, politische Kommunikation und Politikberatung. Unternehmen und Organisationen unterhalten bisweilen ein Hauptstadtbüro oder eine Hauptstadtrepräsentanz, aber auch Büros bei den Landesregierungen.
Lobbying ist ein Aspekt des öffentlichen politischen Entscheidungsprozesses in Demokratien und ist nicht per se eine unmoralische Praxis. Das Herantragen von Interessen an Entscheidungsträger gehört zum Wesensmerkmal parlamentarischer Demokratie[4] und lässt sich dem intermediären Bereich zwischen Bürger und Staat[5] zuordnen. Um Entscheidungen im Gesamtinteresse der Gesellschaft treffen zu können, müssen Politiker sich über hochkomplexe Fragestellungen und Inhalte informieren. Dabei sind sie auf gut aufbereitete Informationen und Argumente verschiedener Interessengruppen angewiesen. Vice versa gehen Interessenvertretungen mit den Politikern in den Dialog, um politische Entscheidungsprozesse zu beeinflussen.
Kritisch wird angemerkt, dass Lobbyismus nur bei Einhaltung von regulierenden Verhaltenskodizes[6] oder möglichst großer Transparenz[7] positive Auswirkungen auf die demokratische Qualität eines Staates hat. Insbesondere durch Lobbyismus-Affären (kurz Lobby-Affären) wird das idealtypische Bild von Lobbyismus getrübt. In diesen werden in der Regel Politiker in Machtpositionen von Unternehmen mit Geld bestochen, um Politik im Sinne der Geldgeber zu machen. In solchen Fällen ist Lobbyismus eine Form von Korruption.
Der Begriff Lobbyismus hat daher häufig eine negative Konnotation, sodass die jeweiligen Interessenvertreter (Lobbyisten) selten unter diesem Begriff auftreten, sondern stattdessen euphemistische Bezeichnungen wie Consultant, Public Affairs Manager oder Policy Advisor verwenden.[8]
https://de.wikipedia.org/wiki/Antichambrieren Antichambrieren bedeutet ein langes Warten oder auch mehrmaliges Vorsprechen im Vorzimmer (Antichambre) höhergestellter Persönlichkeiten oder Behörden. Davon wiederum abgeleitet ist die negative Bedeutung „in den Vorzimmern der Großen und Mächtigen verkehren und diesen dort zu schmeicheln“, um mit Buckeln und Kriechen eine Gunst oder Gnade von ebendiesen Großen zu erhalten.
Als Antichambres werden in Schlossbauten des 17. und 18. Jahrhunderts die oft zwei bis drei hintereinander Warte-, Empfangs- oder Botenzimmer vor dem Zimmer des Fürsten bezeichnet.[1]
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Skalen-Verbund-Effekte (31.12.2023)
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https://de.wikipedia.org/wiki/Skaleneffekt Als Skaleneffekt (englisch economies of scale) wird in der Produktionstheorie, der Betriebswirtschaftslehre und in der Mikroökonomie die Abhängigkeit der Produktionsmenge pro Zeitspanne von der Menge der eingesetzten Produktionsfaktoren definiert.
- Allgemeines
Der Skaleneffekt ist das Resultat der Nutzung des Gesetzes der Massenproduktion; Skaleneffekte setzen Massenproduktion voraus.[1] Um Fixkostendegression zu erreichen, wird in Unternehmen die Produktionsmenge (englisch output) bis zur bestehenden Kapazitätsgrenze bei abnehmenden fixen Stückkosten ausgedehnt. Wird die Kapazität sogar durch Erweiterungsinvestitionen erhöht, setzen sich die Größenvorteile wachsender Betriebsgröße durch Skaleneffekte in Form zunehmender Skalenerträge (englisch economies of scale) fort. Das Gesetz der Massenproduktion regt daher Unternehmen zu organischem Unternehmenswachstum an, wodurch sich die Marktanteile (und Marktmacht) steigern lassen. Je mehr die Massenproduktion ausgedehnt wird, umso mehr kann ein Unternehmen den Marktpreis dieser Massenprodukte senken (bei konstanter Gewinnmarge). Da die Produktion größerer Mengen niedrigere kostendeckende Preise erlaubt, kommt es zu einem Verdrängungswettbewerb, der theoretisch im so genannten natürlichen Monopol endet. Weitere Ursache für Skaleneffekte kann eine produktivitätssteigernde Spezialisierung sein.[2]
Der (marginale) Skalenertrag entspricht der Steigung der Niveau-Produktionsfunktion. Er zeigt an, um welchen Betrag sich die Produktionsmenge verändert, wenn der Einsatz aller Produktionsfaktoren (marginal) um einen bestimmten Faktor erhöht wird. Dagegen spricht man von Grenzproduktivität (Grenzertrag) bei partieller Faktorvariation, wenn also ein Faktor mengenmäßig marginal verändert wird. Skaleneffekte sind auch abzugrenzen von den Verbundeffekten (englisch economies of scope) und Dichtevorteilen (englisch economies of density).
- Folgen
Positive Skaleneffekte können in Verbindung mit anderen Faktoren ein „natürliches Monopol“ begründen.
- Abgrenzung zu den Economies of Density
Von den economies of scale werden die economies of density (Dichtevorteil) deutlich abgegrenzt. Während die economies of scale sowohl auf eine Skalenelastizität größer eins (Fixkostendegression), als auch auf eine Betriebsgrößenvariation zurückzuführen sein kann, beschreibt letztere kurzfristige, zeitlich begrenzte, intensitätsmäßige, kombiniert zeitlich-intensitätsmäßige oder quantitative Anpassungen. Demgegenüber sind ergo die economies of density lediglich von der Fixkostendegression abhängig, da eine konstante Betriebsgröße vorausgesetzt wird.
- Abgrenzung zu den Economies of Scope
Während sich Skaleneffekte auf die Effizienzvorteile aus der Produktionsmenge eines Produktes beziehen, erfasst der Begriff Verbundeffekte (economies of scope) solche Vorteile, die sich durch die Breite oder Tiefe der Produktion (bzw. der Leistungen) ergeben. Beispiele aus der Praxis sind Autohersteller, die ihre Angebotspalette um eine Modellreihe erweitern (Mercedes A-Klasse, VW Phaeton etc.), ein Schnellrestaurant, welches in einer abgegrenzten Sektion seiner Filialen Kaffeespezialitäten anbietet (McCafé), Hersteller, welche bestehende Produkte modifizieren um neue Zielgruppen zu erschließen (Dove for Men, Nivea for Men, Beck’s Gold, Coke Zero), oder Callcenter, die Hotlines für mehrere verschiedene Produkte abwickeln.
https://de.wikipedia.org/wiki/Skalenertrag Der Begriff der Skalenerträge (auch Niveaugrenzprodukt, engl. returns to scale) ist ein Bestandteil der Produktionstheorie. Im Gegensatz zu den Skaleneffekten geben die Skalenerträge die Rate an, mit der sich eine auf wenigstens zwei Produktionsfaktoren beruhende Produktion bei proportionaler Erhöhung aller Produktionsfaktoren erhöht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbundeffekt Unter dem Verbundeffekt (englisch economies of scope; auch Verbundvorteil oder Verbundertrag) wird in der Betriebswirtschaftslehre die qualitative Auswirkung einzelner gleichzeitig auf mehrere Produkte bezogener Aktivitäten auf die Kostenfunktionen von Marktteilnehmern verstanden.
- Allgemeines
Dies bedeutet beispielsweise, dass trotz zunehmender Produktvielfalt durch einen Verbundeffekt Synergien und Kostenvorteile realisiert werden können. Benannt ist der Effekt nach einem Unternehmensverbund, bei dem der Effekt durch die Kooperation mehrerer selbständig bleibender Unternehmen auftritt. Verbundeffekte können auch als effizientere Produktion durch gemeinsame Produktion verschiedener Produkte und die Mehrfachnutzung von Ressourcen umschrieben werden.[1] Economies of scope liegen dann vor, wenn zwei oder mehr Produkte gemeinsam zu niedrigeren Kosten produziert werden können als getrennt voneinander.[2] Der Begriff umfasst auch Effizienzvorteile durch die Erhöhung der Leistungsbreite oder Fertigungstiefe.[3]
An einem praktischen Beispiel lässt sich der Verbundeffekt wie folgt erklären: Produziert ein Unternehmen Butter, hat es vermutlich einen Kostenvorteil bei der Produktion von fettarmer Milch. Der Verbundeffekt kann mithin bereits bei der Kuppelproduktion auftreten.
- Arten
Man unterscheidet zwei Arten von Verbundeffekten, den Bündelungseffekt und Verkettungseffekt, die jeweils von sachlicher, räumlicher oder zeitlicher Natur sein können.[4]
- Bündelungseffekt Von Bündelungseffekt spricht man, wenn eine horizontale Bündelung der Produktsegmente erfolgt. Dies entspricht also einer Erhöhung der Leistungsbreite. Hierbei lässt sich unterscheiden zwischen:
- Sachlicher Bündelungseffekt: Bündelung ist durch sachliche Eigenschaften von Aktivitäten vorteilhaft. Dies ist beispielsweise bei der Kuppelproduktion der Fall. Hier können eigentlich ungewünschte Nebenprodukte als Endprodukte in einem anderen Produktionsprozess Verwendung finden. Andere Beispiele sind eine verbesserte Maschinenauslastung durch zusätzliche Produktion von anderen Produkten auf derselben Maschine oder eine Fixkostendegression in der Forschung bei Produkten mit verwandter Technologie. Auch in Zeitungs- und Zeitschriftenunternehmen können Bündelungseffekte auftreten, wenn einmal erstellte oder bezahlte Artikel für mehrere, getrennt voneinander produzierte Titel verwendet werden.
- Räumlicher Bündelungseffekt: Bündelung ist durch räumliche Nähe von Aktivitäten vorteilhaft. Dies ist beispielsweise bei Call-Centern der Fall, die eine Telefonhotline für verschiedene Unternehmen anbieten. Ein weiteres Beispiel kann die gemeinsame Nutzung von Strom- und Telefonleitungen sein oder die gemeinsame Beförderung von Passagieren und Frachtgut.
- Um diese verschiedenen Arten räumlicher Bündelungseffekte zu unterscheiden, lässt sich ein Schema erstellen, nach dem diese zum einen nach ihrer Mobilität und andererseits nach ihrer Nähe zum Kunden charakterisiert werden. So ist das Call-Center stationär und kundenfern, die gemeinsam genutzte Leitung ebenfalls stationär aber kundennah und die gemeinsame Beförderung erfolgt mobil und ebenfalls kundennah.
- Zeitlicher Bündelungseffekt: Bündelung ist durch gleichzeitige Durchführung von Aktivitäten vorteilhaft. Dies liegt beispielsweise beim Mobiltelefonkauf inkl. Mobilfunkvertrag vor. Hier werden gleichzeitig zwei Produkte verkauft und somit Vertriebskosten eingespart.
- Verkettungseffekt: Von Verkettungseffekt spricht man, wenn eine vertikale Verkettung von Wertschöpfungsstufen erfolgt. Dies entspricht also einer Erhöhung der Fertigungstiefe. Hierbei lässt sich analog unterscheiden zwischen sachlichem, räumlichem und zeitlichem Verkettungseffekt.
- Risiken
Den Möglichkeiten der Erzielung von Kostenersparnissen steht die Gefahr von Verbundnachteilen (englisch diseconomies of Scope), beispielsweise aufgrund möglicher steigender Transaktionskosten von Großunternehmen, gegenüber.
https://de.wikipedia.org/wiki/Synergie#Wirtschaft In der Wirtschaft entstehen Synergieeffekte durch Skaleneffekte (englisch economies of scale), Verbundeffekte (englisch economies of scope) und Dichtevorteile (englisch economies of density).[2] Sie können durch verschiedene Formen der Zusammenarbeit (z. B. durch Kooperation oder Kollusion) angestrebt werden, z. B. durch Joint Ventures, durch die Fusion oder den Unternehmenskauf von zwei oder mehr selbstständigen Unternehmen zu einem Unternehmen.
Die zusammenarbeitenden Wirtschaftssubjekte sind in der Regel bestrebt, ihren Nutzen zu maximieren. Das kann dazu führen, dass eines von ihnen mehr Nutzen hat als jedes einzelne vor der Kooperation.
Die Spieltheorie untersucht mit wissenschaftlichen Methoden Vorgänge, bei denen Nutzeffekte auch implizit (ohne gezielte Planung) auftreten, z. B. bei Konkurrenzdruck. Theoretische Grundlagen für die Spieltheorie erarbeitete u. a. John Nash; er stellte 1950 das Nash-Gleichgewicht vor. Dafür erhielt er 1995 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften.
Manche Marktteilnehmer konkurrieren und kooperieren; dies nennt man Coopetition oder Koopetition. Auch ihr Marktverhalten ist Untersuchungsgegenstand der Spieltheorie.
https://de.wikipedia.org/wiki/Dichtevorteil Als Dichtevorteil (englisch economies of density) werden in der Produktionstheorie der Mikroökonomie fallende Stückkosten aufgrund einer relativen Ballung von Nachfragern und/oder Anbietern in einem geografischen Raum (siehe auch: Cluster) bezeichnet. Dichtevorteile treten insbesondere in solchen Branchen auf, in denen der Versorgungsweg eine große Rolle spielt – sei es hinsichtlich der Kosten, der Belieferungsschnelligkeit oder anderer Faktoren. Beispiele
Dichtevorteile sind beispielsweise bei der Briefzustellung bedeutsam. Für jedes Post-zustellende Unternehmen oder jedes Paketzustellungsunternehmen ist es von Vorteil, innerhalb einer Straße gleich mehrere Kunden beliefern zu können. Kleinere Anbieter, die lediglich einen oder wenige Kunden in derselben Straße haben, müssen annähernd denselben Transportweg zurücklegen wie ein Anbieter, der viele Kunden auf einer Tour beliefern kann.
Dasselbe gilt auch für andere Branchen: Ein privater Autobahnbetreiber hat Dichtevorteile durch ein höheres Verkehrsaufkommen.
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Unternehmensauflösung (28.12.2023)
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensaufl%C3%B6sung Als Unternehmensauflösung bezeichnet man die Auflösung eines Unternehmens aufgrund der Einstellung der Geschäftstätigkeit am Ende seiner Bestandsdauer. Sie kann eine der Folgen eines Insolvenzverfahrens sein. Zu ihrem Zweck erfolgt die Veräußerung aller Vermögensgegenstände des Unternehmens (Liquidation). Ziel ist die Tilgung der Schulden des Unternehmens aus dem Erlös sowie die Ausschüttung des möglichen Veräußerungsgewinns an die Inhaber.[1] Bei einem negativen Saldo wird der verbleibende Veräußerungsverlust auf die Eigentümer gemäß ihrer Anteile verteilt.
Die Unternehmensauflösung ist eine der Unternehmensphasen, die die „genetische Gliederung“ der Betriebswirtschaftslehre prägen, und somit ein Gegenpol zur Unternehmensgründung.[1] Sie ist abzugrenzen vom Unternehmensverkauf, nach dem die Tätigkeit des Unternehmens im Sinne seines Zweckes nach Übernahme weiterhin ausgeübt wird. Sollten die neuen Eigentümer eine Fusion vornehmen, wäre dazu ebenfalls eine Unternehmensauflösung im rechtlichen Sinne notwendig, mit der der Bestand als Juristische Person endet.
Nach der Liquidation findet die Unternehmensauflösung ihren Abschluss durch die Löschung des Unternehmens im Handelsregister und somit die Vollbeendigung. Dem entspricht bei Einzelunternehmern, die nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, die Gewerbeabmeldung.
Die Auflösung des Unternehmens ist von der Auflösung der Unternehmensträgerin zu unterscheiden, d. h. der natürlichen Person, Personengesellschaft oder juristischen Person, die das Unternehmen trägt. Wenn das Unternehmen aufgelöst wird, besteht die Unternehmensträgerin fort, es sei denn, auch diese wird – in einem eigenständigen Verfahren – aufgelöst.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/aufloesung-28837
- Handelsrecht
Auflösung einer Handelsgesellschaft.
1. Grund: Ablauf der im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Zeit, durch Beschluss der Gesellschafter, Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen der Gesellschaft bzw. Abweisung mangels Masse, z.T. auch gerichtliche Entscheidung nach Auflösungsklage. Bei Personengesellschaften noch zusätzlich denkbar: Löschung wegen Vermögenslosigkeit (§§ 131 II Nr. 2 HGB, 394 FamFG).
2. Wirkung: Die Gesellschaft hört nicht auf zu bestehen, lediglich der bisherige Gesellschaftszweck fällt weg (Abwicklungsgesellschaft). An die Stelle der geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Gesellschafter treten die Abwickler bis zur Vollbeendigung (Vollbeendigung einer Gesellschaft). I. d. R. ist eine Anmeldung der Auflösung beim Handelsregister erforderlich (z. B. § 143 HGB).
Die steuerliche Rechtsfähigkeit erlischt erst mit vollständiger Ausschüttung des Vermögens an die Gesellschafter, frühestens mit Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Sperrjahres. Bei Ermittlung des gemeinen Wertes von Anteilen an Gesellschaften, die sich in Liquidation befinden, ist nur vom Vermögenswert auszugehen; Ertragsaussichten sind außer Acht zu lassen (Bewertung).
Vgl. auch Abwicklung, Liquidation.
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Darlehen / Kredit (26.12.2023)
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- Darlehen
https://de.wikipedia.org/wiki/Darlehen Darlehen (selten auch Darlehn) steht für:
- allgemein ein Zurverfügungstellen von Geld, siehe Kredit
https://de.wikipedia.org/wiki/Darlehen_(Österreich) Als Darlehensvertrag bezeichnet man im österreichischen Schuldrecht einen Vertrag nach § 983 ABGB. Danach verpflichtet sich hierbei „der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer vertretbare Sachen mit der Bestimmung zu übergeben, dass der Darlehensnehmer über die Sachen nach seinem Belieben verfügen kann. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber spätestens nach Vertragsende ebenso viele Sachen derselben Gattung und Güte zurückzugeben“.
Der Darlehensvertrag war bis 2010 in Anlehnung an das mutuum des römischen Rechts als Realvertrag gestaltet. Nach neuer Dogmatik ist das Darlehen nunmehr Konsensualvertrag.
Das österreichische Recht fasst unter dem Begriff Darlehen sowohl das Sach- als auch das Gelddarlehen: Einzige Voraussetzung nach § 984 ABGB ist, dass die Sache vertretbar sein muss.
https://de.wiktionary.org/wiki/Darlehen [1] Geldbetrag, den eine Person oder Institution einer anderen Personen oder Institution für eine gewisse Zeit zur Verfügung stellt Das Wort wurde am Ende des 16. Jahrhunderts zu darleihen (mittelhochdeutsch darlīhen) „leihweise überlassen“ gebildet, daneben existierte vom 15. bis 19. Jahrhundert auch die Form Darleihen; Die Form Darlehen hat sich wohl unter Einfluss des älteren Wortes Lehen durchgesetzt.[1]
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/darlehen-29385 1. Begriff: schuldrechtlicher Vertrag, durch den einem Darlehensnehmer Geld (Gelddarlehen §§ 488-505e BGB) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen (§§ 607-609 BGB) auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden. Im allg. Sprachgebrauch werden die Begriffe Darlehen und Kredit im gleichen Sinn gebraucht. Im Kreditgewerbe versteht man unter Darlehen mittel- und langfristige Kredite, die in einer Summe ausgezahlt und für die eine regelmäßige Tilgung vereinbart werden. Damit reicht der rechtliche Begriff des Darlehens weiter als die bankgeschäftliche Bezeichnung. Jedoch wird auch der Kreditbegriff rechtlich sehr weit gefasst (§ 19 KWG), so gibt es neben den vielen Kreditarten, die auch Darlehen sind, noch andere Formen wie Garantien und Bürgschaften, die keine Darlehen sind.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19101/darlehen/ allgemein die Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren Sachen zur freien Nutzung mit der Verpflichtung des Darlehensnehmers, dem Darleiher das Empfangene (zur vereinbarten Zeit oder auf Abruf bzw. Kündigung) in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Zinsen sind nur zu entrichten, wenn dies besonders vereinbart wurde.
Im Wirtschaftsleben stehen Gelddarlehen im Vordergrund. Sie werden meist gegen Zins oder Gewinnbeteiligung für eine begrenzte Zeit gegeben. Häufig werden die Begriffe Darlehen und Interner Link: Kredit (siehe dort) im gleichen Sinne gebraucht. In Bankkreisen versteht man unter Darlehen solche Ausleihungen, bei denen im Gegensatz zum Kredit der gesamte Geldbetrag in einer Summe zur Verfügung gestellt und eine regelmäßige Tilgung vereinbart wird. Eine klare begriffliche Abgrenzung besteht nicht.
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- Kredit
https://de.wikipedia.org/wiki/Kredit Unter Kredit (abgeleitet von lateinisch credere, „glauben, vertrauen“ und lateinisch creditum, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; englisch credit oder englisch loan = Leihe) versteht man allgemein die Übereignung von Bargeld (Banknoten, Münzen), Buchgeld oder vertretbaren Sachen vom Kreditgeber zwecks befristeter Gebrauchsüberlassung durch den Kreditnehmer, der sich zu einer zukünftigen Tilgung und häufig auch zu einer Gegenleistung in Form von Kreditzinsen verpflichtet.
https://de.wiktionary.org/wiki/Kredit
von italienisch: credito → it „Leihwürdigkeit“ im 15. Jahrhundert entlehnt; aus lateinisch creditum → la „das leihweise Anvertraute“; Partizip Perfekt Passiv von dem Verb credere → la „glauben, Vertrauen schenken“[1][2]
Sinnverwandte Wörter:
[1] Darlehen, Geldleihe
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kredit-37070 1. Begriff: I.e.S. die Überlassung von Kapital bzw. Kaufkraft auf Zeit (Kreditgewährung), i.w.S. das Vertrauen in die Fähigkeit und Bereitschaft, Schuldverpflichtungen (Verpflichtung zur Rückzahlung oder zur Bereitstellung der Deckung (Revaluierung)) zu erfüllen (Kreditwürdigkeit). Darüber hinaus wird auch das bei der Fremdfinanzierung überlassene Kapital selbst als Kredit bezeichnet.
2. Abgrenzung zwischen Kredit und Darlehen: Kredit ist gegenüber Darlehen der umfassendere Begriff, da er sich nicht nur auf die Geldleihe, sondern auch auf andere Kreditarten, wie Akzeptkredit und Avalkredit (Formen der Kreditleihe) und auch auf den Diskontkredit erstreckt. Diese Kreditverhältnisse sind rechtlich nicht als Darlehen, sondern als Geschäftsbesorgungsvertrag, als Bürgschaft bzw. Garantie oder als Kauf zu qualifizieren. Nach der Terminologie des BGB besteht das Darlehen in der Zurverfügungstellung eines Geldbetrags (§ 488 I BGB).
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19917/kredit/ die zeitweilige Überlassung von Kaufkraft durch den Kreditgeber an den Kreditnehmer aufgrund des Vertrauens des Gläubigers in die Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, das Empfangene, meist zuzüglich Interner Link: Zinsen (siehe dort) als Entgelt, später zurückzuerstatten. Rechtlich gesehen ist jeder Kredit, mit dem Bar- oder Buchgeld zur Verfügung gestellt wird, ein Interner Link: Darlehen (siehe dort). In der Praxis versteht man jedoch unter einem Darlehen einen Kredit, der in einer Summe oder in Teilbeträgen zur Verfügung gestellt wird und in festgelegten Raten oder in einer Summe am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen ist.
erg Fristigkeit
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Kreditmarkt
- Kreditmarkt: Handel mit Krediten].
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Subjektiver Unternehmenswert (2.12.2023)
ergänzen Subjektiver Unternehmenswert
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Literatur
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== Literatur == <small> </small> <u> </u> <s> </s> <!-- --> <!-- === Gesetz === === Erlässe === --> === Fachgutachten === * KFS/BW 1 Rz. 19; * IDW S1 Rz. 12, 168; === Fachliteratur === <!-- " *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small> --> * Aschauer / Purtscher (2023), S. 95 f; * Bachl (2006), 16 f; * Bachl (2018), S. 11; * Großfeld u.a. (2020), Rz. 97 ff; * Kranebitter / Maier (2017), S. 14 ff; * Mandl / Rabel (1997), S. 66 ff; * Moxter (1990), S. 23 ff; * WPH-Edition (2018), Tz. A 34; <!-- === Judikatur === --> === Unterlage(n) === <!-- <small> Sortiert nach Dateiname </small> --> * Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Okt. 2020, S. 5; * Hager: ''Objektivierter vs. subjektiver Wert'', [[Datei:Obj-Subj.pdf]], Stand Sep. 2023; <!-- === Folien === --> ''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Literatur]]'' <!-- , [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste englische Fachausdrücke]], [[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]] -->
Arten der Subjektivität
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... Die "Bewerterbezogenheit" des Unternehmenswertes ist, anders als die "Eignerbezogenheit", unerwünscht, aber grundsätzlich unvermeidlich.[9] Die Fachgutachten versuchen das Bewerterermessen durch Dokumentationserfordernisse auszuschalten.[10] Generell sind Ermessenspielräume offenzulegen.
vor Anknüpfung und Wertfindung
Exkurs: Ordentlicher oder außerordentlicher Preis
ev nur Hinweis ohne Überschrift
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bisher Unterlage 47 Zur Vertiefung: § 305 f ABGB; Bachl (2006), S. 16 f; Piltz (1994), S. 92 f; Winner (2008), S. 6 ff; Unterlage (Preis-Wert, nn publiziert). zu Preis#Arten
Ordentlicher (gemeiner) Preis gem. § 305 ABGB: ergibt sich aus dem Nutzen einer Sache, den sie mit Rücksicht auf Zeit und Ort gewöhnlich und allgemein erbringt. Besondere Vorlieben bleiben dabei unberücksichtigt. Der „objektive“ Wert ist der Wert, den der Gegenstand allgemein, d.h. für jedermann hat (pretium commune). Er wird durch den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Verkaufserlös bestimmt. Synonym wird er als „Verkehrswert“, als „Verkaufswert“, als „Normalverkaufswert“, als wahrer oder wirklicher Wert, als „objektiver“, „tatsächlicher“, als „innerer Wert“, als „gemeiner Wert“, als „Markt-wert“ bezeichnet.48 Sofern beim objektivierten Wert keine Adaptierungen vorgenommen werden, ergibt dieser (idealty-pisch) den Verkehrswert (= objektiver Preis).49 Sofern Gesetz oder Vereinbarung keine anderslautende Vereinbarung vorsehen, erfolgt gem. § 306 ABGB die Bewertung nach dem ordentlichen Preis. Außerordentlicher Preis gem. § 305 ABGB: stellt den Preis unter Berücksichtigung besonderer Verhältnisse und Vorlieben dar. Der „subjektive“ Wert ist der Wert, den der Gegenstand für eine ganz bestimmte einzelne Person hat (pretium singulare). Er wird synonym als „Interesse“ und „Liebhaberwert“ bezeichnet und ist grundsätz-lich nur im Schadenersatz von Bedeutung.50
48 Bachl (2006), S. 16 unter Verweis auf Piltz (1994), S. 93. 49 Vgl. Wollny (2010). 50 Vgl. Bachl (2006), S. 16.
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Arten des Subjektiven Wertes
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bisher
Unterlage a) Entscheidungswert und b) zT auch bei normorientierten Werten. 2.2.2.3.1. Entscheidungswert51 Für einen potentiellen Käufer bzw. Verkäufer soll dieser Wert die relevante Preisober- bzw. Preisun-tergrenze aufzeigen.52 52 KFS/BW 1 Rz. 19.
Ein Entscheidungswert dient vorrangig der Entscheidungsvorbereitung für Unternehmenserwerbe oder -verkäufe und hier der Ermittlung des subjektiven Grenzpreises des jeweiligen Bewertungssubjek-tes. Diesen Betrag kann der Investor als Kaufpreis (max.) aufwenden, ohne seine ökonomische Situation zu verschlechtern (sogenannter „subjektiver Grenzpreis").53 Dieselbe Überlegung stellt der Verkäufer an und ermittelt den (min.) Verkaufspreis, ab dem sich ein Verkauf rentiert. Bei der subjektiven Wertermittlung wird das Unternehmen aus Sicht eines konkreten Investors unter Berücksichtigung seiner speziellen Verhältnisse und Handlungsmöglichkeiten bewertet.54 2.2.2.3.2. Normwert Bei normorientierten Bewertungen werden subjektive Werte zB im Schadenersatzrecht oder auch in der Rechnungslegung ((d)FVerlV (2022) oder AFRAC 24 (2022)) herangezogen.55
53 Vgl. Bachl (2018), S. 3. 54 Vgl. Bachl (2018), 11. 55 Vgl. Bachl (2018), S. 3. Hinsichtlich des beizulegenden Wertes in AFRAC 24 (2022) ist dies m.E. jedoch zu bezweifeln.
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bisher
Unterlage
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Ermittlung
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siehe auch-> [[]]
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bisher
Unterlage Im Gegensatz zum objektiviert Wert unterliegt die Wertfindung beim subjektiven Wert keinen Typi-sierungen. Bei Ermittlung subjektiver Entscheidungswerte sind die individuellen Verhältnisse des Bewertungs-subjekts grundsätzlich uneingeschränkt zu berücksichtigen.56 Die Bewertungsprinzipien sind auch bei der Anteilsbewertung zu beachten. Beim subjektiven Wert muss die Summe der Anteilswerte nicht dem Gesamtwert des Unternehmens entsprechen. Weitere Details vgl. Unterlage (Anteilsbewertung Personengesellschaft) und (Anteilsbewertung Kapitalgesellschaft, nn publiziert).
56 Vgl. Rabel (2010), S. 515.
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Objektivierter Unternehmenswert (2.12.2023)
ergänzen Objektivierter Unternehmenswert
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Literatur
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== Literatur == <small> </small> <u> </u> <s> </s> <!-- --> <!-- === Gesetz === === Erlässe === --> === Fachgutachten === * KFS/BW 1 Rz. 16 ff; * IDW S1 Rz. 12, 29; === Fachliteratur === <!-- " *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small> --> * Adolff (2007), S. 178 ff; * Aschauer / Purtscher (2023), S. 96 f; * Bachl (2006), 16 f; * Bachl (2018), S. 11 f; * Fleischer / Hüttemann (2015), S. 80 f; * Großfeld u.a. (2020), Rz. 87 ff; * Kranebitter / Maier (2017), S. 16 ff; * Mandl / Rabel (1997), S. 25 f; * Mandl / Rabel (2006), 102 f; * Moxter (1990), S. 25 f, 33 ff; * Rabel (2010); * WPH-Edition (2018), Tz. A 33; * Wollny (2018); <!-- === Judikatur === --> === Unterlage(n) === <!-- <small> Sortiert nach Dateiname </small> --> * Hager: ''"Bewertungsanlass und -zweck - funktionale Bewertung"'', [[Datei:BewAZ.pdf]], Stand Nov. 2023, S. 7 ff; * Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Okt. 2020, S. 5; * Hager: ''Objektivierter vs. subjektiver Wert'', [[Datei:Obj-Subj.pdf]], Stand Sep. 2023; <!-- === Folien === --> ''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Literatur]]'' <!-- , [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste englische Fachausdrücke]], [[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]] -->
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ergänzen vor Arten
Exkurs Objektivierter – objektiver Wert
ev ohne Überschrift
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.... Bei Erstellung des objektivierten Unternehmenswertes wird der Gutachter als neutraler Gutachter tätig.
Vom objektivierten Wert ist der objektive Wert zu unterscheiden. Dieser war der bis in die 60er Jahre vorherrschende Bewertungsansatz und basierte auf dem Substanzwert.[11]
siehe auch-> Bewertungszweck, Subjektiver Unternehmenswert, Schiedswert
vor Kritik
Ermittlung
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siehe auch-> [[]]
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Unterlage Ausgangspunkt der Wertermittlung sind die die individuellen Verhältnisse des Bewertungssubjekts, die für den objektivierten Wert jedoch „entsubjektiviert" werden.[12]
Typisierungen allgemein: ev lö 1. Bewertungssubjekt: In IDW S 1 verschiedene Typisierungen. 2. Bewertung „Wie es steht“: Betrifft Unternehmenskonzept, Ertragskraft, Berücksichtigung von Maßnahmen 3. Synergieeffekte 4. Finanzierungs- und Ausschüttungsannahmen 5. Annahmen zu Management und persönliche Fähigkeiten 6. Vereinfachungen bei persönlichen Ertragsteuern 7. Transaktionskosten und transaktionsbedingte Ertragsteuerwirkungen: keine Berücksichtigung beim objektivierten Wert 8. Diskontierungszinssatz nur kapitalmarktorientiert.
Bezüglich der Besonderheiten Anteilsbewertung vgl. Unterlage (Anteilsbewertung Personengesell-schaft) und (Anteilsbewertung Kapitalgesellschaft, nn publiziert).
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Objektivierter Wert (22.9.2023)
ergänzen Objektivierter Unternehmenswert
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ex obj Bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte werden individuelle Ansätze beschränkt.
- Finanzielle Überschüsse
- Bestehendes Unternehmenskonzept als Prognosebasis (Vgl. Kap. 2.2.1),
- Synergieeffekte (Vgl. Kap. 2.3),
- Ausschüttungsverhalten (Vgl. Kap. 2.4),
- Managementfaktoren (Vgl. Kap. 2.5),
- Ertragsteuern der Unternehmenseigner (Vgl. Kap. 2.6.),
- Diskontierungssatz
- Aktienportfolio als Alternativinvestition (Vgl. Kap. ),
- Basiszinssatz (Vgl. Kap. 2.8.1.),
- Risikoprämie auf Basis kapitalmarkttheoretischer Modelle (Vgl. Kap. 2.8.2.),
- Mobilitätsrisiko nur bei begrenzter Behaltedauer (Vgl. Kap. 2.8.3) und
- Weitere Beschränkungen
- Bewertungssubjekt (Vgl. Kap. 2.1).
Die Typisierungen in KFS/BW 1 und IDW S1 stimmen nicht ganz überein.10 10 Vgl. Mandl / Rabel (2006).
- Bewertungssubjekt
Die beim objektivierten Wert erforderlichen Typisierungen werden in den Fachgutachten unterschied-lich gesehen. KFS/BW 1 verweist auf die rechtlichen Vorgaben, IDW S 1 trifft Typisierungen, die in den einzelnen Kapiteln eingebaut sind.12
- Bewertung „Wie es steht und liegt“
Die möglichen Entwicklungen eines Unternehmens werden für die Planung beim objektiviert Wert eingeengt. Das Unternehmen ist zu bewerten „wie es steht und liegt“. Die Planung : a) muss auf dem bestehenden Unternehmenskonzept beruhen, b) darf nur die vorhandene Ertragskraft und c) bereits eingeleitete bzw. hinreichend konkretisierte Maßnahmen berücksichtigen. 2.2.1. Bestehendes Unternehmenskonzept13 Unternehmenskonzept: findet seinen Niederschlag in einer im Regelfall mittelfristigen Unternehmensplanung.14 Wollny (2010), S. 169 sieht die Gleichsetzung von Planung mit Konzept als zu eng gegriffen. Die Planung sei nur ein Teil des Unternehmenskonzeptes. Ein Unternehmenskonzept könnte durch folgende Themenkreise, jeweils dokumentiert durch quantita-tive Planungen und Erläuterungen hierzu, beschrieben werden:15 • die Beschreibung der anzubietenden Produkte und Dienstleistungen (Ist und Plan), • die Beschreibung der zu bearbeitenden Märkte (Ist und Plan), • die Beschreibung der Rolle des Unternehmens auf diesen Märkten (Ist und Plan), • die Beschreibung der notwendigen Kapazitäten hinsichtlich Menschen, Produktionsmittel und Fi-nanzen (Ist und Plan), • die Beschreibung der Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Produktion, Ver-trieb und Finanzen, um diese Ziele zu erreichen. Wichtig ist zunächst die Festlegung auf das zum Bewertungsstichtag bestehende Unternehmenskon-zept. Nur jene Zukunftserwartungen dürfen in die Bewertung einfließen, die auf Basis des vorhandenen Unternehmenskonzeptes vernünftigerweise realisiert werden können. Jene Effekte, die sich aus dem
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Synergie (21.9.2023)
siehe auch
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Synergie (17.11.2017)
- Unterlage (Objektivierter vs. subjektiver Wert), Kap. 2.3.
- Unterlage (Syn-Begr, nn publiziert)
- Unterlage (Syn-Wert, nn publiziert)
- "Sind Synergieeffekte außerhalb des notwendigen Betriebsvermögen möglich"
- "Synergien mit und ohne Partner / Anlass"
- "Welche Synergien sind bei der Teilwertabschreibung zu beachten"
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- Jahresabschlusskennzahl
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
* Unternehmensrecht
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Fachautoren (24.8.2023)
ergänzen Fachautor
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Romuald Bertl -
Leonhard Knoll - Bernhard Schwetzler
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Romuald Bertl
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Web
- https://www.akademie-sw.at/seminare/referenten-detail/romuald-bertl_183
- https://www.wiwi-online.de/Professoren/4834/o.+Univ.-Prof.+Dr.+Romuald+Bertl
- https://www.wu.ac.at/revision/mitar/bertl/
- https://research.wu.ac.at/de/persons/romuald-bertl-3
Festschrift etc
- Eberhartinger (Hrsg.): "Rechnungswesen - Wirtschaftsprüfung - Steuem - Festschrift Bertl", LexisNexis 2013; mit Lit.verz
- NN: "Romuald Bertl - 60 Jahre", RWZ 2013/29;
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Jochen Drukarczyk
[6] erledigt
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Übersicht - Review (6.8.2023)
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- Wirtschaftswissenschaft
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https://de.wikipedia.org/wiki/Systematische_Übersichtsarbeit Eine systematische Übersichtsarbeit, auch englisch systematic review oder schlicht (der, die oder das) Review, ist eine wissenschaftliche Arbeit in Form einer Literaturübersicht, die zu einem bestimmten Thema durch geeignete Methoden versucht, alles verfügbare Wissen zu sammeln, zusammenzufassen und kritisch zu bewerten. Grundlage jeder Übersichtsarbeit ist die bereits publizierte Fachliteratur.
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hierarchy_of_Evidence.png
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Black-Scholes-Modell (6.8.2023)
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https://de.wikipedia.org/wiki/Black-Scholes-Modell
Das Black-Scholes-Modell (gesprochen ˌblæk ˈʃoʊlz)[1] ist ein finanzmathematisches Modell zur Bewertung von Finanzoptionen, das von Fischer Black und Myron Samuel Scholes 1973 (nach zweimaliger Ablehnung durch renommierte Zeitschriften) veröffentlicht wurde und als ein Meilenstein der Finanzwirtschaft gilt, siehe Abschnitt Preisformeln für das Ergebnis.
Die zum Black-Scholes-Modell führende Analyse betrachtet ein beliebiges Derivat, das eine nicht-dividendenzahlende Aktie als Basiswert hat. Annahmen
Das ursprüngliche Modell trifft einige idealisierende Annahmen:[3]
Der Preis des Basiswertes, – also der Aktienpreis, folgt einer geometrischen brownschen Bewegung mit konstantem Drift und Volatilität. Der Leerverkauf von Finanzinstrumenten ist uneingeschränkt möglich. Es gibt keine Transaktionskosten oder Steuern. Alle Finanzinstrumente sind in beliebig kleinen Einheiten handelbar. Von Abschluss bis Fälligkeit des Derivats gibt es keine Dividendenzahlung auf die zugrunde liegende Aktie. Es gibt keine risikolose Möglichkeit zur Arbitrage (Arbitragefreiheit). Finanzinstrumente werden kontinuierlich gehandelt. Es existiert ein risikofreier Zinssatz, der zeitlich konstant und für alle Laufzeiten gleich ist.
In Modellerweiterungen werden auch Dividendenzahlungen, stochastische Zinssätze oder stochastische Volatilitäten betrachtet.
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Wachstumunternehmen (5.8.2023)
in Arbeit bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Wachstum (Unternehmen)#Wachstumsunternehmen neue Seite: Wachstumunternehmen - Kategorie:
- Unternehmensbewertung
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- Wachstumsunternehmen
- junges Unternehmen (Start-up-Unternehmen)
Personalaufwand (31.7.2023)
Lohn (Begriff)
Personalaufwand
Keine fehlenden Links
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https://de.wikipedia.org/wiki/Personalkosten
https://de.wikipedia.org/wiki/Personalaufwand
https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnnebenkosten
;Europäischer Vergleich
besser gleich Statistia
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/182879/umfrage/lohnnebenkosten-in-der-eu/
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsentgelt
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/personalkosten-45374
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/personalnebenkosten-45027
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Fremdkapital Rendite - Kosten - Zinsen (23.7.2023)
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- internationale Rechnungslegung
- Jahresabschlusskennzahl
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
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- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
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Abk, Formel, Wiki
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Diskontierungszinssatz (23.7.2023)
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- Quelltext Markteffizienz
- Quelltext Random-Walk-Theorie
- in Arbeit
- Entscheidung unter Risiko Überarbeiten
- Risikozuschlag überarbeiten
- Entwurf, Quelltext
- Quelltexte
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Arbitrage Pricing Theory (4.4.2020)
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Modigliani / Miller (30.3.2020):
- Entwurf
- in Arbeit
- Quelltext
- Übersicht
- Kapitel: Ratingbasierte Kapitalkostenmodelle, Basiszinssatz, Risikozuschlag, Zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten (Implied Cost of Capital), Dreifaktormodell nach Fama / French, Vier-Faktormodell, Marktrisikoprämie, Beta-Faktor, So Zuschläge
- Quelltexte
fe
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Übersicht
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fe Link:
- Basiszinssatz (sicherer Zinssatz)
- Beta-Faktor:
- Diskontierungszinssatz
besser kurz: Diskontierungszinsin Arbeit - Fremdkapitalkosten
- Fremdkapitalzins
- Kalkulatorische Zinsen - bisher auf Wiki verlinkt
- Marktrisikoprämie:
- risikoloser Zinssatz
evzu Basiszinssatz - sichere Anlage
- Size-Premium:
- Zins siehe Kalkulatorische Zinsen
- Zinssatz des unverschuldeten Eigenkapital: besser Eigenkapitalzinssatz (verschuldeter Betrieb)
- Zinssatz des verschuldeten Eigenkapitals:
fe:
- Emissionsrendite / Umlaufrendite (auch Sekundärmarktrendite)
- Risikozuschlag
- sicherer Zinssatz
Übersicht: wenn Weiterleitung als Link
- Bestandteile: Basiszinssatz, Risikozuschlag, Marktrisikoprämie, Beta-Faktor, Weitere Anpassungen, [[Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diskontierungszinssatz#
|]],
- Ermittlung: Hurdle Rate, Individueller Risikozuschlag, Kapitalmarktorientierte Zuschläge ???, Nicht kapitalmarktorientierte Zuschlagsermittlung, Zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, (Implied Cost of Capital), Ratingbasierte Kapitalkostenmodelle, [[Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diskontierungszinssatz#
|]],
- Arten: unverschuldete Eigenkapitalkosten, verschuldete Eigenkapitalkosten, Weighted Average Costs of Capital (WACC) (incl. Tax-Shield), WACC (excl Tax-Shield), Fremdkapitalzinssatz, [[Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diskontierungszinssatz#
|]],
- Quervereise: Risiko, Risikozuschlagsmethode, Sicherheitsäquivalenzmethode, [[Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diskontierungszinssatz#
|]], [[Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diskontierungszinssatz# |]], [[Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diskontierungszinssatz# |]],
- : [[ ]],
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Beta-Faktor (Begriff) (21.7.2023)
Hlf BEF
bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Diskontierungszinssatz (12.10.2024)
==== Beta-Faktor (Übersicht) ====
erledigt
Beta-Faktor
Alpha-Faktor
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https://de.wikipedia.org/wiki/Alphafaktor Der Alphafaktor ( α \alpha -Faktor; kurz „Alpha“ oder Jensen-Alpha) ist in der Finanzwissenschaft und insbesondere in der Kapitalmarkttheorie eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die das bei einer Geldanlage oder Investition vom Risikoträger eingegangene unsystematische Risiko wiedergibt.
- Beschreibung
Der Alphafaktor entspricht der Differenz zwischen der tatsächlich erzielten Rendite und derjenigen Rendite, die ein Anleger risikoadjustiert (risikobereinigt) hätte erwarten können.[29]
Im Hinblick auf den Alphafaktor können drei Arten unterschieden werden:
-Faktor | Bedeutung | Fachausdruck |
---|---|---|
die Aktienrendite entspricht der Marktrendite | Vorlage:EnS | |
die Aktienrendite ist eine Überrendite | englisch Overperformer | |
die Aktienrendite ist eine Minderrendite | englisch Underperformer |
Der Alphafaktor ist auf dem vollkommenen Kapitalmarkt gleich Null, denn diese Marktform kennt nur einen einheitlichen Marktpreis. Beim unvollkommenen Kapitalmarkt ist ein positives Alpha eine vom systematischen Risiko einer Aktie zusätzliche Rendite (Überrendite), so dass der Alphafaktor eine Underperformance dieser Aktie am Aktienmarkt angibt.[4] Ein negativer Alphafaktor indiziert eine Minderrendite, die unterhalb der Marktrendite liegt und bedeutet Überbewertung.
- Mathematische Darstellung
Alphafaktor
Der Alphafaktor ist ein konstanter Parameter einer Regressionsgeraden. Beim Marktmodell (ex post) setzt sich die Aktienrendite einer bestimmten Aktie R i R_{i} aus der unsystematischen Rendite α i {\displaystyle \alpha _{i}} und der systematischen Rendite β i {\displaystyle \beta _{i}} zusammen:[5]
R i = α i + β i {\displaystyle R_{i}=\alpha _{i}+\beta _{i}}. risiko ergänzen
Durch Isolation dieses Marktmodells lässt sich der Alphafaktor wie folgt darstellen:
α i = R i − β i {\displaystyle \alpha _{i}=R_{i}-\beta _{i}}.
Im Markmodell setzt sich die Rendite aus einer systematischen und einer unsystematischen Rendite zusammen. Die systematische Rendite ist der Teil, der aus der Marktrendite resultiert, die unsystematische betrifft das Bonitätsrisiko des Emittenten.
- Varianten
Die wichtigsten risikobereinigten (risikoadjustierten) Performance-Maße sind außerdem:
- [Der Sharpe-Quotient S R {\displaystyle SR} misst die Überrendite relativ zum Gesamtrisiko eines Portfolios ( P F PF). Die Entscheidung des Anlegers ist von der individuellen Risikoneigung abhängig. Es besteht ein Trade-off zwischen Risikodiversifikation und Überrendite.
- Der Treynor-Quotient T R {\displaystyle TR} misst die Überrendite relativ zum eingegangenen Beta-Risiko:
https://www.gabler-banklexikon.de/definition/alpha-faktor-55574 Alpha-Faktor
- Begriff
(im Sinne der Gleichgewichtstheorie): Der Alpha-Faktor, oftmals zu Alpha abgekürzt, beschreibt aus Sicht der Kapitalmarktgleichgewichtstheorie die Überrendite oder Unterrendite eines Wertpapiers gegenüber ihrem gleichgewichtstheoretisch gerechtfertigten Wert, der z.B. aus dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) abgeleitet wird und sich dort nach dem Beta-Risiko bemisst. Diese ungerechtfertigte Mehr- oder Minderrendite ist Ausdruck eines nicht vollständig (informations-)effizienten Kapitalmarktes; auf einem solchen müsste der Alpha-Faktor jederzeit gleich null sein.
2. Empirische Ermittlung: In der Ex-post-Betrachtung entspricht der Alpha-Faktor dem Ordinatenabschnitt der Regressionsgeraden bei einer Regression der Überschussrendite (Rendite abzüglich dem risikolosen Zinssatz) eines Wertpapiers gegenüber dem Markt. Im Rahmen des Markt-Modells wird zu Zwecken der Vereinfachung üblicherweise eine Regression der (gesamten) Rendite – und nicht nur der Überschussrendite – vorgenommen. Demnach misst der Alphafaktor die sog. unsystematische (wertpapierbezogene) Rendite einer Aktie als Durchschnitt der innerhalb des Regressionszeitraums ermittelten unsystematischen Periodenrenditen; die systematische (marktbezogene) Rendite einer Aktie wird dagegen durch den Beta-Faktor abgebildet. Ein gemessenes positives Alpha bedeutet also eine zusätzliche, vom systematischen Risiko der Aktie unabhängige Rendite innerhalb des Beobachtungszeitraums.
3. Prognose: Eine Fortschreibung ermittelter historischer Alpha-Faktoren in die Zukunft, wie sie in der naiven Nutzung des Markt-Modells zum Zweck der Renditeschätzung eines einzelnen Wertpapiers impliziert ist, wird – im Unterschied zur Fortschreibung ermittelter historischer Beta-Faktoren – gemeinhin als nicht sachgerecht empfunden, da damit eine dauerhafte Unterbewertung (Alpha-Faktor größer null) oder Überbewertung (Alpha-Faktor kleiner null) eines Wertpapiers am Markt unterstellt würde. Da dies unrealistisch erscheint, bedarf es anderer Verfahren zur Prognose des Alpha-Faktors, d.h. letztlich insbesondere zum Aufspüren aktuell fehlbewerteter Wertpapiere, worin die Kernaufgabe des aktiven Portfolio-Managements (aktive Anlagestrategie) gesehen werden kann. Vgl. auch Portefeuille-Alpha, Jensen-Alpha, Information Ratio.
https://www.wienerborse.at/wissen/boersenlexikon/buchstabe-a/alpha-faktor/ Ein Faktor, der die Über- oder Unterbewertung einer Aktie ausdrückt. Ein positiver Alpha-Faktor für eine Aktie bedeutet, dass sie unterbewertet ist, ein negativer Alpha-Faktor, dass sie überbewertet ist.
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Rest Risiko
siehe auch Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Risiko (30.12.2021)
Risikomanagement
- Weiterleitung: Risikomanagement
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https://de.wikipedia.org/wiki/Risikomanagement Das Risikomanagement übernimmt in Unternehmen das Management von Unternehmensrisiken durch deren Risikoidentifikation, Risikoanalyse, Risikoquantifizierung, Risikoaggregation, Risikobeurteilung, Risikobewertung, Risikokommunikation und abschließende Risikobewältigung.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/risikomanagement-42454 Risikomanagement Definition: Was ist "Risikomanagement"?
Alle Aktivitäten im Umgang mit Risiken, oft inzwischen einschließlich Chancen; meist eines Unternehmens (Risiko); alternativer Begriff: Risk Management.
- Risikoanalyse, Risikoaggregation, Risikobewältigung, Risikoüberwachung
Teilaufgaben des Risikomanagements sind Risikoanalyse, Risikoaggregation, Risikoüberwachung, Risikobewältigung sowie die Aufbereitung von Risikoinformationen für unternehmerischen Entscheidungen (z.B. Investitionsbewertung).
Bei der Risikoanalyse werden alle wesentlichen Einzelrisiken, meist inhaltlich strukturiert nach Risikofeldern, systematisch identifiziert und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und quantitativen Auswirkungen beschrieben. Risikoquantifizierung ist die Beschreibung von Risiken mittels einer geeigneten Wahrscheinlichkeitsverteilung (z.B. Normal- oder Dreiecksverteilung), mit historischen Daten (z.B. Liste der Schadensfälle) oder der Häufigkeitsverteilung aus einer Monte-Carlo-Simulation. Ebenfalls zur Risikoquantifizierung gehört die Angabe des Risikoumfangs durch ein Risikomaß, wie Standardabweichung oder Value at Risk. Mit der Aggregation der Risiken kann der Gesamtrisikoumfang eines Unternehmens berechnet werden, z.B. ausgedrückt als Eigenkapital- oder Liquiditätsbedarf zur Abdeckung risikobedingt möglicher Verluste (Value at Risk). Bei einer Aggregation der Risiken in Bezug auf die Unternehmensplanung entsteht mittels Monte-Carlo-Simulation eine sog. Bandbreitenplanung, die den Umfang möglicher Planabweichungen aufzeigt (Risikoaggregation).
Mittels Risikobewältigungsmaßnahmen zur Risikosteuerung soll die Risikosituation eines Unternehmens verbessert werden. Diese können das Vermeiden von Risiken, die Begrenzung der Schadenshöhe oder die Verminderung der Eintrittswahrscheinlichkeit anstreben. Möglich ist zudem das Transferieren von Risiken auf Versicherungsgesellschaften oder den Kapitalmarktmarkt (z.B. Absicherung von Rohstoffpreisrisiken mit Derivaten: Hedging). Auch durch Vertragsgestaltung mit Kunden und Lieferanten können Risiken transferiert werden. Grundlegende Veränderungen der Risikoposition eines Unternehmens erfordern meist Änderung von Strategie und Geschäftsmodell (strategisches Risikomanagement, z.B. durch den Aufbau neuer Erfolgspotenziale oder die Reduzierung kritischer Abhängigkeiten). Eine Verbesserung von Prognose- und Frühwarnsystemen reduziert unerwartete Planabweichungen und damit das Risiko. Eine Erhöhung der Intensität der Risikobewältigung führt meist zu zunehmenden Kosten (z.B. für zusätzlichen Versicherungsschutz oder redundante Maschinen). Zielsetzung der Risikobewältigungsaktivitäten eines Unternehmens ist daher nicht eine Risikominimierung, sondern eine (wert-)optimale oder zumindest „akzeptable“ Risikoposition, die von der Unternehmensführung vorgegebene Risikoobergrenze nicht überschreitet („Safty First“). In Anlehnung an das Qualitätsmanagement orientieren sich Unternehmen bei der angestrebten kontinuierlichen Verbesserung der Risikobewältigung oft am PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act).
Da sich die Risiken im Zeitverlauf verändern, ist eine kontinuierliche Überwachung der wesentlichen Risiken im Risikomanagement erforderlich, um Transparenz über die Risikosituation zu gewährleisten. Gemäß den Anforderungen des KonTraG sollte daher die Verantwortlichkeit für die Überwachung der wesentlichen Risiken, die zugehörigen Prozesse und Kommunikationswege klar dokumentiert werden (siehe IDW PS 340 mit Empfehlungen dazu).
Die Gesamtheit aller Aufgaben, Regelungen und Träger des Risikomanagements wird als Risikomanagementsystem bezeichnet und umfasst im weiteren Sinn alles im Unternehmen, was sich mit Risiken befasst. Im engeren Sinn wird der Begriff Risikomanagementsystem auch nur für die Organisationseinheit eines Unternehmens verwendet, die ausdrücklich als „Risikomanagement“, „Risk-Management“ oder „Risikocontrolling“ bezeichnet wird (und z.B. von einem Risikomanager oder Chief Risk Officer geleitet wird).
Die Gesamtheit aller Dokumentationen zum Risikomanagement wird oft als Risikohandbuch oder Risikorichtlinie bezeichnet. Typische Inhalte sind z.B.:
Risikopolitik oder Risikostrategie (Ziele und risikopolitische Grundsätze) Beschreibung der Aufbau- und Ablauforganisation (Verantwortlichkeiten und Prozesse, z.B. der Risikoüberwachung und Risikokommunikation), Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Risikokultur.
Die organisatorische Stellung des Risikomanagements orientiert sich zudem oft am „Three Lines of Defence Modell“. Die erste Linie sind die operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte, von denen ein adäquater Umgang mit Risiken erwartet wird, was durch das interne Kontrollsystem überwacht wird. Auf der zweiten Linie befindet sich das Risikomanagement (im engeren Sinn), das Mitarbeiter im Umgang mit Risiken unterstützt (z.B. durch Coaching und Vorgabe von Methoden und Hilfsmitteln) und Risikoinformationen für die Unternehmensführung aufbereitet. Auch das Compliance-System und das Controlling gehören zur zweiten Linie. Auf der „dritten Linie“ steht die Interne Revision, die prozessunabhängig auch die Aktivitäten des Risikomanagements überwacht (siehe dazu den DIIR Revisionsstandard Nr. 2 des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. (aus November 2018)).
Viele Basisaufgaben für das Risikomanagement können durch existierende Managementsysteme effizient abgedeckt werden. So können z.B. durch die systematische Erfassung unsicherer Annahmen in Planung und Budgetierung durch das Controlling Risiken identifiziert werden. Jüngere Risikomanagementstandards, wie z.B. COSO ERM von 2017, zielen daher auf integrierte Managementsysteme und ein integrales, entscheidungsorientiertes Risikomanagement.
- Rechtliche Bedeutung des Risikomanagements
Die Anforderungen an das Risikomanagement werden in Deutschland geprägt durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) aus dem Jahr 1998 und dem darauf aufbauenden IDW Standard zur Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Abs. 4 HGB (IDW PS 340). Zentral ist folgende Forderung in § 91 Abs. 2 AktG mit ihrer Ausstrahlwirkung auch für andere Kapitalgesellschaften:
„Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“
Notwendig ist zur Erfüllung dieser Anforderung eine systematische und regelmäßige Identifikation und Quantifizierung von Risiken (Risikoidentifikation, Risikoquantifizierung). Mögliche „bestandsgefährdende Entwicklungen“ durch Kombinationseffekte von Einzelrisiken müssen zudem durch eine Risikoaggregation ermittelt werden.
Mit § 93 AktG fordert der Gesetzgeber zudem „angemessene Informationen“ bei unternehmerischen Entscheidungen, sodass bei der Entscheidungsvorbereitung insbesondere auch die mit dieser verbundenen Risiken zu betrachten sind (Business Judgement Rule).
Daneben gibt es verschiedene weitere Regelungen, z.B. zur Risikoberichterstattung (Deutscher Rechnungslegungsstandard, DRS 20) und branchenbezogene Risikomanagement-Regelungen z.B. für Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften (wie die MaRisk).
Wichtige internationale Standards zum Risikomanagement sind COSO Enterprise Risk Management (COSO ERM:2017), die Risikomanagement-Norm ISO 31000:2009 sowie die Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001:2015, die eine Integration von Qualitäts- und Risikomanagement unterstützt.
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Weblinks https://de.wikipedia.org/wiki/Risikomanagement https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/risikomanagement-42454
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt ..2023;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt ..2023;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt ..2023;
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Kaufkraft (29.6.2023)
Kaufkraft (Begriff)
Kaufkraft
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufkraft_(Konsum)#Kaufkraftindex Als Kaufkraft (selten Einkaufskraft) der Verbraucherhaushalte wird das in privaten Haushalten für Konsumzwecke verfügbare Einkommen bezeichnet, also derjenige Betrag, der pro Haushalt vom Einkommen verbleibt, nachdem alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (zum Beispiel Wohnungsmieten, Kreditraten, Versicherungsprämien) bedient wurden. Blödsinn, das Einkommen! Die Kaufkraft kann sich somit entweder auf das monatliche Einkommen oder auch auf das Jahreseinkommen einer Person oder eines Haushalts beziehen. Abhängig vom Zeitpunkt und Ort der Befragung gehört sie in verschiedenen Ländern zu den wichtigsten Sorgen der Bevölkerung.[1]
- Begrifflichkeiten
Die Kaufkraft eines Haushalts ist nicht allein an die Erwerbssituation der Haushaltsmitglieder geknüpft, sondern unterliegt auch deutlichen regionalen Unterschieden. Diese Unterschiede sind von großer Bedeutung für die Konsumgüterindustrie, die ihr Angebot an die in einer bestimmten Region vorliegende Kaufkraft anpassen muss, um nicht an den Bedürfnissen des Marktes vorbei zu produzieren.
Die Kaufkrafttheorie ist ein Ansatz in der ökonomischen Theorie darüber, wie sich Lohnerhöhungen auswirken.
Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte stellt einen besonders aussagefähigen Indikator für den (monetären) „Wohlstand“ der Bevölkerung dar und ist als der Betrag zu verstehen, der den in einer bestimmten Region lebenden Menschen für Konsumzwecke oder zur Ersparnisbildung zur Verfügung steht. Das verfügbare Einkommen ergibt sich aus den empfangenen Primäreinkommen nach Abzug der geleisteten laufenden Transfers und nach Hinzufügung der empfangenen laufenden Transfers. Allerdings sollte das verfügbare Einkommen nicht pauschal mit dem Begriff „Kaufkraft“ gleichgesetzt werden, da Kaufkraft neben dem nominellen Geldbetrag prinzipiell auch das Preisniveau berücksichtigen müsste (Reallohn), während das verfügbare Einkommen als reiner nominaler Geldbetrag grundsätzlich keine Preisunterschiede berücksichtigt.
Für den Einzelhandel spielt neben der Kaufkraft auch die Zentralität eine wichtige Rolle. Die Zentralitätskennziffer errechnet sich aus dem Verhältnis der Kaufkraftkennziffer (Kaufkraft im Vergleich zum Bundesdurchschnitt) zur Umsatzkennziffer (Einzelhandelsumsatz im Vergleich zum Bundesdurchschnitt).
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19958/kaufkraft/ Kaufkraft Geldwert
der Maßstab für den Wert des Geldes. Die Kaufkraft des Geldes gibt an, welche Gütermenge mit einer Geldeinheit oder einem bestimmten Geldbetrag gekauft werden kann. Die Preise der Güter verändern sich jedoch ständig. So wird z. B. Heizöl im Winter teurer, während andere Güter wie Fahrräder oder Computer im gleichen Zeitraum billiger werden. Die Kaufkraft des Geldes kann deshalb nur in Bezug auf bestimmte Güter gemessen werden. Dazu wird ein Warenkorb zusammengestellt, der die typischen Güter enthält, die von einem Haushalt gekauft werden, und der bei der Berechnung des Interner Link: Verbraucherpreisindex zugrunde gelegt wird.
Ist der Preisindex der Lebenshaltung gestiegen (gesunken), hat sich die Kaufkraft des Geldes in Bezug auf die Güter des Warenkorbs verringert (erhöht). Die Kaufkraft des Geldes ist also gestiegen (gesunken), wenn für eine Geldeinheit mehr (weniger) Güter als zu einem früheren Zeitpunkt gekauft werden können. Geldwert und Interner Link: Preisniveau (siehe dort) verhalten sich also umgekehrt. Wenn die Kaufkraft bei gleich hohem Nominaleinkommen sinkt, wird von Geldentwertung oder Inflation gesprochen. Steigt die Kaufkraft des Geldes bei gleich hohem Einkommen, spricht man von Deflation.
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Geldwert
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geldwert Geldwert (auch Kaufkraft; englisch monetary value) ist in der Volkswirtschaftslehre das Austauschverhältnis zwischen Geld und Gütern oder Dienstleistungen.
Damit ist der Geldwert reziproke Größe zum Preisniveau :[30]die
- .
- Arten
Es gibt einen inneren und einen äußeren Geldwert.[18] Der innere Geldwert („Binnenwert des Geldes“) ist der Wert des Geldes, der rechnerisch im inländischen Preisindex zum Ausdruck kommt. Der äußere Geldwert ergibt sich durch den Devisenkurs eines Landes. Er berücksichtigt neben dem Devisenkurs auch das Preisniveau im Ausland.[19] Stimmen der innere und der äußere Geldwert nicht überein, so ist eine Aufwertung oder Abwertung zwischen zwei Fremdwährungen erforderlich. Eine Aufwertung ist vorzunehmen, wenn der innere Geldwert im Verhältnis zum äußeren Geldwert zu hoch ist und deshalb der Außenwert durch einseitige Wechselkursänderung heraufgesetzt (die inländische Währung aufgewertet) wird und umgekehrt.[20] Weisen die unterschiedlichen Währungen nach Auf- oder Abwertung durch ihre Wechselkurse denselben Geldwert auf, spricht man von Kaufkraftparität. Innerhalb des Euroraumes und der EU wird der Kaufkraftstandard (KKS) in Form einer fiktiven Währung verwendet, über die der Euro mit einem Prozentwert zum europäischen Mittelwert in das nationale Preisniveau umgerechnet werden kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufkraftparit%C3%A4t Die Kaufkraftparität (KKP oder KKB = kaufkraftbereinigt; englisch purchasing power parity, PPP; Parität = Gleichheit von lateinisch par ‚gleich‘) ist ein Begriff aus der Makroökonomie. Kaufkraftparität zwischen zwei geographischen Räumen im selben Währungsraum liegt dann vor, wenn Waren und Dienstleistungen eines Warenkorbes für gleich hohe Geldbeträge erworben werden können. Werden zwei unterschiedliche Währungsräume verglichen, so werden die Geldbeträge durch Wechselkurse vergleichbar gemacht. In diesem Fall herrscht Kaufkraftparität, wenn die unterschiedlichen Währungen durch die Wechselkurse dieselbe Kaufkraft haben und man somit denselben Warenkorb kaufen kann. Wenn Kaufkraftparität zwischen zwei Ländern herrscht, so ist der reale Wechselkurs gleich eins. Kaufkraftparität (KKP) ist das makroökonomische Gegenstück zum mikroökonomischen Gesetz von der Unterschiedslosigkeit der Preise.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufkraftstandard Der Kaufkraftstandard, kurz KKS, englisch Purchasing Power Standard, PPS ist eine für Wirtschaftsvergleiche innerhalb der Europäischen Union verwendete fiktive Geldeinheit. Der KKS wird angewandt, um die Verzerrungen aufgrund von Unterschieden im Preisniveau verschiedener Länder auszublenden. Ein KKS entspricht dem Wert nach dem EU-Durchschnitt der Kaufkraft des Euro. Es werden Kaufkraftparitäten (KKP) ermittelt, die aus einer Mischung repräsentativer Waren und Dienstleistungen eines Landes berechnet werden.
Oft wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP, angegeben in KKS) normiert, wobei 100 den EU-Durchschnitt darstellt. Ist der Wert größer als 100, so hat das Land (gemessen nach inländischer Kaufkraft) ein BIP pro Kopf über dem EU-Durchschnitt (und umgekehrt).
- Siehe auch
-
Kaufkraft (Konsum), Kaufkraft (Währung) - Big-Mac-Index
- Harmonisierter Verbraucherpreisindex
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kaufkraft-40286
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19462/geldwert/ Geldwert
einerseits die Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Kaufkraft
(siehe dort) des Geldes innerhalb eines Währungsgebiets und andererseits der Tauschwert einer Währung gegenüber anderen Währungen, z. B. der Wert des Euro im Verhältnis zum US-Dollar.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kaufkraftparitaet-40272 Kaufkraftparität Situation, in der die Kaufkraft zweier Währungen, gemessen anhand eines Index von verschiedenen Güterpreisen, gleich ist.
Arten: (1) Absolute Kaufkraftparität: Schreibt man P* bzw. P für den in ausländischer bzw. heimischer Währung ausgedrückten Preis des im Ausland bzw. Inland erzeugten identischen Gutes, und w für den nominellen Wechselkurs in Preisnotierung, so impliziert die Kaufkraftparität: P = wP*. Bei fixem Wechselkurs folgt aus der Kaufkraftparitätenbedingung, dass sich das Inland nicht vor Preisniveauschocks aus dem Ausland abschotten kann (internationaler Preiszusammenhang). Hebt man die Fixierung des Wechselkurses auf, so folgt aus der Kaufkraftparitätenbedingung eine Theorie zur Erklärung von Wechselkursbewegungen bei exogen determinierten Preisniveaus (Kaufkraftparitätentheorie). (2) Relative Kaufkraftparität: Absolute Kaufkraftparität kommt dann nicht zustande, wenn die Güter in den beiden Ländern nicht zu denselben Preisen, ausgedrückt in identischer Währung, angeboten werden. Hierfür verantwortlich sind Transportkosten, Handelshemmnisse, Marktsegmentierung, nicht handelbare Güter. In diesen Fällen kann die Kaufkraftparität gleichwohl in relativer Form erfüllt sein, sodass die Veränderungsrate des nominellen Wechselkurses in Preisnotierung gleich ist der Inflationsdifferenz zwischen dem Inland und dem Ausland.
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Preisniveaustabilität
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https://de.wikipedia.org/wiki/Preisniveaustabilität
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ESN (28.6.2023)
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https://de.wikipedia.org/wiki/Environmental,_Social_and_Governance ESG zu Deutsch: Umwelt-, Sozial- und Regierungs-, Amts- oder Unternehmensführung (Environmental, Social and Corporate Governance) bildet Rahmenbedingungen und Kriterien für die Berücksichtigung von Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Sozialfragen innerhalb von Unternehmensführungen, öffentlichen Körperschaften, Regierungen und Behörden.[1] ESG Kriterien sind so konzipiert, dass sie in die Strategie eines Unternehmens eingebettet sind und die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Wertschöpfung für alle Interessengruppen des Unternehmens (wie Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Geldgeber) berücksichtigen.[2]
- Definition und Grundlagen
ESG umfasst drei Schlüsselbereiche, die bei der Analyse der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens bewertet werden:
- Umwelt (Environment): Dieser Aspekt bezieht sich auf die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt, einschließlich Themen wie Klimawandel, Energieeffizienz, Ressourcenverbrauch, Abfallmanagement und Umweltverschmutzung. Unternehmen, die sich auf umweltfreundliche Praktiken konzentrieren und ihre ökologischen Auswirkungen minimieren, werden positiv im ESG-Rating bewertet.[3]
- Soziales (Social): Der soziale Aspekt von ESG betrifft die Beziehungen eines Unternehmens zu seinen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Gemeinschaften und anderen relevanten Stakeholdern. Dazu gehören Themen wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Vielfalt und Inklusion, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie das Engagement in der Gemeinschaft. Unternehmen, die sozial verantwortlich handeln und sich um das Wohlergehen ihrer Stakeholder kümmern, erhalten positive Bewertungen.[4]
- Governance: Governance bezieht sich auf die Art und Weise, wie ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird. Dies umfasst die Unternehmensführung, ethische Grundsätze, Integrität, Transparenz, Vorstandszusammensetzung, unabhängige Prüfung und die Einhaltung von Vorschriften. Unternehmen mit guter Governance-Struktur und -Praxis werden als vertrauenswürdig angesehen und erzielen eine höhere ESG-Bewertung.[5]
- Wirtschaftliche, wissenschaftliche und politische Einordnung
Seit 2020 gibt es zunehmende Anreize von den Vereinten Nationen (UN), ESG-Daten mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu verknüpfen, basierend auf ihrer Arbeit, die in den 1980er Jahren begann. Der Begriff ESG wurde erstmals in einem Bericht von 2004 mit dem Titel "Who Cares Wins" populär verwendet, der auf Einladung der UN eine gemeinsame Initiative von Finanzinstituten war.[6] Innerhalb von weniger als 20 Jahren hat sich die ESG-Bewegung von einer Initiative zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen, die von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde, zu einem globalen Phänomen entwickelt, das mehr als 30 Billionen US-Dollar an verwaltetem Vermögen repräsentiert.[7] Allein im Jahr 2019 flossen nach Angaben von Morningstar, Inc. Kapital in Höhe von insgesamt 17,67 Milliarden US-Dollar in ESG-verknüpfte Produkte, ein Anstieg um fast 525 Prozent gegenüber 2015.[8]
Die Erfassung und Analyse von ESG-Daten sowie die Verknüpfung mit den SDGs erfordern eine interdisziplinäre Herangehensweise und den Einsatz wissenschaftlicher Methoden. Forscher, Experten und Akademiker auf verschiedenen Gebieten wie Global Studies, Umweltwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften tragen zur wissenschaftlichen Erkenntnis und Diskussion im Bereich ESG bei.[9] Durch solche Forschungsarbeiten werden Erkenntnisse über die Auswirkungen von ESG-Faktoren auf Unternehmen, Märkte und die Gesellschaft gewonnen, was zu fundierteren Entscheidungen und einer nachhaltigeren Entwicklung führen kann.[10]
- Bedeutung und Auswirkungen von ESG
ESG hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Investoren erkennen zunehmend, dass ESG-Faktoren finanzielle Risiken und Chancen beeinflussen können. Durch die Integration von ESG-Kriterien in ihre Anlagestrategien können Investoren Unternehmen identifizieren, die langfristig nachhaltig und erfolgreich sein können.[11]
Unternehmen, die ESG-Praktiken übernehmen, können auch Vorteile wie verbesserte Geschäftsergebnisse, gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit, besseren Zugang zu Kapital und eine stärkere Bindung an Kunden und Mitarbeiter erlangen. Darüber hinaus können sie zur Erreichung globaler Nachhaltigkeitsziele wie den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) beitragen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit ist ein Handlungsprinzip bei der Nutzung von Ressourcen. Hierbei soll eine dauerhafte Bedürfnisbefriedigung gewährleistet werden, indem die natürliche Regenerationsfähigkeit der beteiligten Systeme bewahrt wird, vor allem von Lebewesen und Ökosystemen.
Im entsprechenden englischen Wort sustainable ist dieses Prinzip wörtlich erkennbar: to sustain im Sinne von „aushalten“ bzw. „ertragen“. Mit anderen Worten: Die beteiligten Systeme können ein bestimmtes Maß an Ressourcennutzung „dauerhaft aushalten“, ohne Schaden zu nehmen. Das Prinzip wurde zuerst in der Forstwirtschaft angewendet: Im Wald ist nur so viel Holz zu schlagen wie permanent nachwächst. Als in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erkannt wurde, dass alle Rohstoffe und Energievorräte auf der Welt auszugehen drohen, ging sein Gebrauch auf den Umgang mit allen Ressourcen über.
In seiner ersten und älteren Bedeutung weist „nachhaltig“ als Adjektiv oder bei adverbialem Gebrauch darauf hin, dass eine Handlung längere Zeit anhaltend wirkt.[1] Beispiel: Die (ungeregelte) Ressourcennutzung führt über längere Zeit zum Verlust der Ressourcen. Da das oben genannte Handlungsprinzip das Gegenteil, nämlich die Ressourcenerhaltung trotz Nutzung zum Ziel hat, ist darauf zu achten, dass die erste und die hinzugekommene Bedeutung zueinander nicht widerspruchsfrei sind.[2]
- Begriffsgeschichte
Die Bezeichnung hat eine komplexe und facettenreiche Begriffsgeschichte. Das Wort Nachhaltigkeit stammt von dem Verb nachhalten mit der Bedeutung „längere Zeit andauern oder bleiben“. Heutzutage sind im Wesentlichen drei Bedeutungen zu unterscheiden:[3]
- die ursprüngliche Bedeutung „einer längere Zeit anhaltende[n] Wirkung“,[1][4]
- die besondere forstwissenschaftliche Bedeutung als „forstwirtschaftliches Prinzip, nach dem nicht mehr Holz gefällt werden darf, als jeweils nachwachsen kann“,[5]
- die moderne, umfassende Bedeutung im Sinne eines „Prinzip[s], nach dem nicht mehr verbraucht werden darf, als jeweils nachwachsen [oder] sich regenerieren [und] künftig wieder bereitgestellt werden kann“.[6]
- Kritik
Manche Autoren stellen fest, dass aufgrund der vielfältigen Definition „Nachhaltigkeit“ zu einem „Gummiwort“[18] geworden sei.
https://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Gerechtigkeit Der Begriff der sozialen Gerechtigkeit bezieht sich auf gesellschaftliche Zustände, die hinsichtlich ihrer relativen Verteilung von Rechten, Möglichkeiten und Ressourcen als fair oder gerecht bezeichnet werden können.[1] Was genau Inhalt und Maßstab dieser Form von Gerechtigkeit sei, ist aber seit jeher umstritten und vielschichtig.[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/Governance Governance (von französisch gouverner, „verwalten, leiten, erziehen“, aus lateinisch gubernare; gleichbedeutend griechisch κυβερνάω bzw. κυβερνῶ (kontr.) / kybernáo bzw. kybernō: das Steuerruder führen) – oft übersetzt als Regierungs-, Amts- bzw. Unternehmensführung bezeichnet allgemein das Steuerungs- und Regelungssystem im Sinn von Strukturen (Aufbau- und Ablauforganisation) einer politisch-gesellschaftlichen Einheit wie Staat, Verwaltung, Gemeinde, privater oder öffentlicher Organisation. Häufig wird es auch im Sinne von Steuerung oder Regelung einer jeglichen Organisation (etwa einer Gesellschaft oder eines Betriebes) verwendet. Der Begriff Governance wird häufig unscharf verwendet.
- Begriffsunterscheidungen
Für den aus dem Amerikanischen Englisch kommenden Begriff (Governance)[1] gibt es keine deutsche Entsprechung. Bisherige Eindeutschungsversuche wie „Gouvernanz“ haben sich nicht durchgesetzt.[2] Im politischen Umfeld ist der Ausdruck alternativ zum Begriff Government (Regierung) entstanden und soll ausdrücken, dass innerhalb der jeweiligen politisch-gesellschaftlichen Einheit Steuerung und Regelung nicht nur vom Staat („Erster Sektor“), sondern auch von der Privatwirtschaft („Zweiter Sektor“) und vom „Dritten Sektor“ (Vereine, Verbände, Interessenvertretungen) durchgeführt werden. Unter Corporate Governance versteht man die Kontroll- und Steuerungsstruktur innerhalb, gelegentlich – bezüglich rechtlicher Regelungen – auch außerhalb privatwirtschaftlicher Unternehmen.
- Normative und deskriptive Ansätze
Prinzipien der Governance sind
- Fairness
- Accountability: Rechenschaftspflicht
- Responsibility: Verantwortlichkeit
- Transparency: Offenheit und Transparenz von Strukturen bzw. Prozessen
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Strukturbilanz (19.6.2023)
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- Unternehmensrecht
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https://de.wikipedia.org/wiki/Strukturbilanz Eine Strukturbilanz wird von Analysten genutzt, um Bilanzen von Unternehmen vergleichbar und besser analysierbar zu machen.
Grbnic ua 29 Der veröffentlichte Jahresabschluss entspricht nicht den Erfordernissen der lahresabschlussanalyse. Bevor mit der Analyse des Jahresabschlusses begonnen werden kann, ist daher eine Aufbereitung in formaler und sachlicher Hinsicht erforderlich, um dadurch die Mängel des Jahresabschlusses so weit wie möglich zu beheben. Die Zahlen einer oder mehrerer Jahresabschlüsse sind
- entsprechend zu bereinigen (Bilanzbereinigung) -> Ergebnis ist die Strukturbilanz sowie
- entsprechend umzugliedern (Bilanzaufbereitung) -> Ergebnis ist die fristenkongruente Strukturbilanz
Grbnic ua 39 ff enthält eine detailierte Aufbereitung
Kütting / Weber 83: Die Aufbereitungsmaßnahmen lassen sich unterscheiden:
- Umgliederung
- ohne Änderung der Bilanzsumme
- Umgruppierung
- Neubildung
- Aufspaltung
- mit Änderung der Bilanzsumme
- Saldierung
- Erweiterung
- Umbewertung
Die Strukturbilanz ist eine nach Zielsetzung und Aufgabe der Jahresabschlussanalyse umgestaltetet Originalbilanz.
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Angebot / Nachfrage (17.6.2023)
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- Angebot OK
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Plausibilität der Unternehmensbewertung (6.6.2023)
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- siehe auch siehe auch: Formelle Planplausibilisierung, Materielle Planplausibilisierung, Marktanalyse, Umweltanalyse
bisher:
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Planplausibilisierung (17.10.2017)
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Ergebnisplausibilisierung (17.10.2017)
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Vergangenheitsanalyse (7.3.2019)
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Markt (17.11.2022) (Marktanalyse)
- [[Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#
- Börsenkurs: Weiterleitung Kurs#Bedeutung
- Aktienkurs: Weiterleitung Kurs#Bedeutung
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Börsenkapitalisierung - Marktkapitalisierung: Weiterleitung Kurs#Marktkapitalisierung
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Plausibilität
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https://de.wikipedia.org/wiki/Plausibilität
- Wissenschaftliche Präzisierung des Begriffs
Der Begriff „plausibel“ wird zur Beurteilung von Aussagen verwendet[2] und meint so viel wie „einleuchtend“, „verständlich“, „begreiflich“ etc.[3] Plausibel bewegt sich dabei zwischen „absurd“ und „offenkundig“.[4] Eine absurde Behauptung im alltäglichen Sinne von „dem gesunden Menschenverstand völlig fern“, „abwegig“, „töricht“ etc.[5] ist dabei zu wenig, um als plausibel erachtet zu werden (Bsp.: „Es gibt geflügelte Pferde.“). Dieser Gegensatz zwischen absurd und plausibel findet sich bereits in einem Zitat von Goethe im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm: „wer die menschen betrügen will, musz vor allen dingen das absurde plausibel machen.“[6] Gilt eine Aussage hingegen als offenkundig im alltäglichen Sinne von „für jeden ersichtlich“, „augenscheinlich“, „(umgangssprachlich) auf der Hand liegend“,[7] so ist sie mehr als nur plausibel (Bsp.: „Der Schnee ist weiß.“). Plausibilität ist jedoch kein objektives Beurteilungskriterium, da eine Aussage für eine Person plausibel sein kann, für eine andere hingegen nicht. Plausibel ist daher ein Relationsbegriff, der eine gemeinsame Bezugsgröße („Verstehensumgebung“[8]) verlangt, vor der eine Beurteilung von Aussagen jeweils erst möglich wird. Bei einem Wechsel der Bezugsgröße kann sich die Beurteilung derselben Aussagen ändern, etwa vor der Verstehensumgebung verschiedener Kulturen oder im Kontrast zwischen Laien und Experten.
https://de.wiktionary.org/wiki/plausibel
https://de.wiktionary.org/wiki/plausibilisieren
http://www.zeno.org/Pierer-1857/A/Plausibel?hl=plausibel
https://de.wikipedia.org/wiki/Glaubwürdigkeit Glaubwürdigkeit ist ein Maß der Bereitschaft des Adressaten, die Aussage einer anderen Person als gültig zu akzeptieren. Erst im Weiteren wird der Person und ihren Handlungen Glauben geschenkt. Glaubwürdigkeit ist eine attributionale Eigenschaft, die anderen zugeschrieben wird. Vor allem die Rechtswissenschaften, Psychologie, Politikwissenschaft und Kommunikationswissenschaft widmeten sich dem Thema in den letzten Jahrzehnten. Glaubwürdigkeit ist von zentraler Bedeutung für die Wirksamkeit von Handlungsmotiven und spielt daher in der Öffentlichkeitsarbeit, Marktforschung und Meinungsforschung (Public Relations) eine wichtige Rolle.
https://de.wikipedia.org/wiki/Glaubhaftigkeit (Weiterleitung Glaubwürdigkeit (Recht))
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Plausibel stammt vom lat. plausibilis = "beifallswürdig" und hat seine Wurzel in plaudere = (Beifall) klatschen und bedeutet nachvollziehbar, als glaubwürdig aufgefasst.[39]
Plausibilisierung bedeutet etwas nachvollziehbarer machen, die Gründe und Fakten beibringen, die den Wahrheitsgehalt oder die Wahrscheinlichkeit von etwas stützen. Das Gegenteil von plausibilisieren ist widerlegen.[40]
In der Unternehmensbewertung gibt es zwei wesentliche Plausibilisierungen:
- Planplausibilisierung und
- Plausibilisierung des Bewertungsergebnisses. Ev kurz Ergebnisplausibilisierung
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Immobilie (5.6.2023)
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https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie Eine Immobilie (lateinisch im-mobilis ‚unbeweglich‘; ähnlich Liegenschaft), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder ein Bauwerk (Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie).
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundstück Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. In vielen Ländern – insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz – werden Grundstücke in öffentlichen Registern (Grundbuch) verzeichnet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C3%BCcksgleiches_Recht nur deutsche Rechtslage
fehlt Baurecht, Servitut
https://de.wikipedia.org/wiki/Bauwerk kein eigene Art von immoblie, sondern Bestandteil von Grundstücken
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Wirtschaftsraum (31.5.2023)
==== Wirtschaftsraum ====
erledigt
==== Begriff Wirtschaftsraum ====
==== Wirtschaftsgebiet ====
==== Freihandel ====
erledigt
==== In- / Ausland ====
erledigt bei Wirtschaftsraum
==== Besondere Wirtschaftsräume ====<s>
Steueroase
<s> erledigt bei Wirtschaftsraum erg Liste Steueroasen
==== Offshore-Finanzplatz ====
Briefkastengesellschaft
wohin damit?
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https://de.wikipedia.org/wiki/Briefkastengesellschaft Briefkastengesellschaft (englisch letterbox company, base company, nominee company, paper company, shell corporation; spanisch empresa fantasma; deutsch auch Briefkastenfirma, Basisgesellschaft oder Offshore-Firma[1]; Schweiz und Liechtenstein: Domizilgesellschaft) ist in der Umgangssprache die Bezeichnung für ein nach dem Recht des betreffenden Sitzlandes formal als Gesellschaft durch Eintragung in ein Firmenregister errichtetes Unternehmen, das zwar rechtlich existiert, jedoch tatsächlich keinen Geschäftsbetrieb unterhält. Es werden durch die Briefkastengesellschaft ausschließlich die wirtschaftlichen Zwecke eines Hintermannes verfolgt, und dieser tritt nach außen nicht in Erscheinung.[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/Briefkastenbank Briefkastenbank (auch Bank-Mantelgesellschaft oder Offshore-Bank; englisch Shell bank) ist die Bezeichnung für Kreditinstitute, die in ihrem Sitzland zwar eine Banklizenz besitzen, dort aber keinen Geschäftsbetrieb ausüben und keinem Finanzdienstleistungskonzern angehören, der einer wirksamen Bankenaufsicht unterliegt. Nicht zu den Briefkastenbanken gehören mithin die regulierten Tochtergesellschaften (englisch regulated affiliates) einer beaufsichtigten Bank. Pendant bei den Nichtbanken sind die Briefkastengesellschaften.
https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerflucht
- Geschichte
In der deutschsprachigen Fachliteratur werden Basisgesellschaft, Briefkastenfirma oder Domizilgesellschaft zuweilen voneinander unterschieden. Der Bundesfinanzhof (BFH), der von Basisgesellschaften spricht, erwähnte in einem Urteil vom Dezember 1995 dann auch die Domizilgesellschaft, für ihn ist sie „eine Gesellschaft ohne eigenes Personal, ohne eigene Geschäftsräume und ohne eigene Geschäftsausstattung“.[14] Die Basisgesellschaft ist ein selbständiger, von in Hochsteuerländern ansässigen Kapitalgebern gegründeter oder erworbener Rechtsträger, dessen statuarischer Sitz in einem ausländischen Staat mit in der Regel günstigen steuerlichen Bedingungen liegt. Sie ist von Briefkasten- oder Domizilgesellschaften zu unterscheiden, weil letztere über kein eigenes Personal, keine eigenen Liegenschaften und keinen Geschäftsbetrieb verfügten.[15] Während demnach die Basisgesellschaft eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit durchführe, sei dies bei Briefkasten- oder Domizilgesellschaften nicht der Fall. Die herrschende Meinung in der Fachliteratur bezeichnet indes Briefkastengesellschaften als Basisgesellschaften ohne eigenes Personal und eigene Geschäftsräume.[16] Es ist daher davon auszugehen, dass alle drei Begriffe denselben Begriffsinhalt aufweisen. Steuerrechtlich hat sich der Begriff Basisgesellschaft durchgesetzt. In der Schweiz und in Liechtenstein ist der Begriff Domizilgesellschaft geläufig; es handelt sich um eine rechtlich, wirtschaftlich und geschäftlich selbständige juristische Person, die eine Verwaltungstätigkeit, aber keine Geschäftstätigkeit ausübt. Die Verwaltungstätigkeit beschränkt sich auf die Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens.
https://de.wikipedia.org/wiki/Briefkastengesellschaft Briefkastengesellschaft (englisch letterbox company, base company, nominee company, paper company, shell corporation; spanisch empresa fantasma; deutsch auch Briefkastenfirma, Basisgesellschaft oder Offshore-Firma[1]; Schweiz und Liechtenstein: Domizilgesellschaft) ist in der Umgangssprache die Bezeichnung für ein nach dem Recht des betreffenden Sitzlandes formal als Gesellschaft durch Eintragung in ein Firmenregister errichtetes Unternehmen, das zwar rechtlich existiert, jedoch tatsächlich keinen Geschäftsbetrieb unterhält. Es werden durch die Briefkastengesellschaft ausschließlich die wirtschaftlichen Zwecke eines Hintermannes verfolgt, und dieser tritt nach außen nicht in Erscheinung.[2]
So führt die international sehr unterschiedliche Besteuerung dazu, dass es Hochsteuer- und Niedrigsteuerländer (Steueroasen) gibt. Dabei ist die Steuerpflicht international – auch in Deutschland – an den Sitz (bei Unternehmen) oder Wohnsitz (natürliche Personen) geknüpft (Wohnsitzlandprinzip). Um Vermögen oder Einkommen nicht in einem Hochsteuerland der Steuerpflicht zu unterwerfen, versuchen einige Steuerpflichtige durch Vertragsgestaltung, ihre Vermögen und/oder Einkommen in Niedrigsteuerländer zu dort ansässigen Firmen zu verlagern. Da diese Firmen nach dem Wohnsitzlandprinzip steuerpflichtig sind, unterliegen sie der Steuerpflicht im Niedrigsteuerland. International werden mit Briefkastenfirmen auch strenge Gesetze zur Rohstoffausbeutung, zum Umweltschutz, zur Finanzwirtschaft aber auch zum Sicherheits- bzw. Söldnerwesen in den Ländern umgangen, aus denen die Unternehmen ursprünglich stammen.[3] Schwarze Kassen auf Briefkastenkonten werden auch von Managern geführt, um Unternehmensgelder zu veruntreuen.[2] In der internationalen Kunstszene werden teilweise durch Briefkastengesellschaften die Existenz von vermeintlich verschollenen Kunstwerken oder die Eigentumsverhältnisse an Kunstwerken verschleiert.[4]
Nach Schätzungen haben 95 Prozent der klassischen Briefkastenfirmen einen kriminellen Hintergrund, wobei davon 70 Prozent auf organisierte Kriminalität und nur 20 Prozent auf Steuerbetrug entfallen sollen. Das grundsätzliche damit auch verbundene weltweite Offshore-Vermögen beträgt geschätzte 21 bis 32 Billionen US-Dollar.[5] International gesehen stellen viele Banken trotz erheblichen Geldwäschebedenken ihrerseits Offshore-Gesellschaften und Briefkastenfirmen eigene Konten zur Verfügung bzw. helfen, die Geldwäsche zu verschleiern
Rechtsfragen
Der BFH nennt sie „funktionslose Basisgesellschaften“. Sie sind bereits seit Januar 1975 Gegenstand der BFH-Rechtsprechung. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung[22] erfüllt die Zwischenschaltung von Basisgesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft im niedrig besteuernden Ausland den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs, wenn hierfür wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen. Sie fallen unter den Tatbestand des Scheingeschäfts nach § 41 Abs. 2 AO, des Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO oder des § 50d Abs. 1 EStG (Doppelbesteuerungsabkommen). Ein steuerliches Scheingeschäft liegt nach § 41 Abs. 2 AO vor, wenn die formalrechtlichen Gestaltungen tatsächlich nicht bestehen. Nach § 42 Satz 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Sinne liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist.[23] Unangemessen ist danach im Allgemeinen eine rechtliche Gestaltung, die verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts, insbesondere des erstrebten wirtschaftlichen Ziels, als unpassend nicht wählen würden.[24] § 50 d Abs. 1a EStG dient der Gesetzesbegründung zufolge[25] der Konkretisierung des Grundsatzes, dass bilaterale Abkommen unter einem Umgehungsvorbehalt stehen. § 50d Abs. 3 EStG schließt den Anspruch einer ausländischen Gesellschaft auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung nach § 44d EStG oder nach einem Doppelbesteuerungsabkommen aus, soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Steuerentlastung nicht zustünde, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielten, und für die Einschaltung der ausländischen Gesellschaft wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen und sie keine eigene Wirtschaftstätigkeit entfaltet. Werden im Inland erzielte Einnahmen zur Vermeidung inländischer Steuer durch eine ausländische Kapitalgesellschaft „durchgeleitet“, gilt dies auch dann, wenn es sich bei dem Sitzstaat der ausländischen Kapitalgesellschaft nicht um ein Niedrigbesteuerungsland handelt.[26] Da die Einkünftezurechnung nicht Gegenstand der Doppelbesteuerungsabkommen ist, gelten insoweit die jeweiligen nationalen Zurechnungsvorschriften und damit auch § 42 AO. Eine bloße Briefkastengesellschaft, die sich letztlich in ihrer formalen Existenz erschöpft, wird auch den supranationalen Erfordernissen nicht gerecht.
Es besteht in diesen Fällen die tatsächliche Vermutung, dass derjenige, der für die Zwischenschaltung einer solchen Gesellschaft keinen überzeugenden Grund angeben kann, mit dieser Gestaltung die Umgehung der Besteuerung im Inland verfolgt.[27] Werden im Inland erzielte Einnahmen zur Vermeidung inländischer Steuer durch eine ausländische Basisgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft „durchgeleitet“, so kann ein Gestaltungsmissbrauch unabhängig davon vorliegen, ob der Staat, in dem die Kapitalgesellschaft ihren Sitz hat, ein Niedrigsteuerland ist.[28]
Das europäische Gesellschaftskollisionsrecht ermöglicht Briefkastengesellschaften aus allen EU- und EWR-Mitgliedstaaten. Infolge der EuGH-Urteile Daily Mail, Centros, Überseering und Inspire Art muss Deutschland die nach dem Recht dieser Staaten wirksam gegründeten Gesellschaften anerkennen, auch wenn der Verwaltungssitz in Deutschland liegt. Es ist Deutschland – und allen EU-Mitgliedstaaten – damit versagt, in solchen Fällen die Sitztheorie anzuwenden, nach der ggf. ausländischen Gesellschaften die Rechtsfähigkeit als juristische Person versagt wird. Eine Maßnahme zur Herstellung von Transparenz und zur Bekämpfung von illegalen Geschäften mit Briefkastengesellschaften ist die Schaffung von Registern wirtschaftlicher Eigentümer von Unternehmen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Domizilgesellschaft Unter einer Domizilgesellschaft versteht man im Steuerrecht eine Gesellschaft, die ihren satzungsmäßigen (auch: statutarischen) Sitz im Ausland hat und sich nicht eigenwirtschaftlich betätigt. Der Begriff der Domizilgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert.
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Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt ..2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt ..2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt ..2024;
Einkommen (29.5.2023)
Hlf (lö)
Einkommen bisher Weiterleitung Erfolg#Arten und Bedeutung neue Seite: - Kategorie:
- Steuerrecht
- Wirtschaftswissenschaft erg!
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Der Erfolg wird in den einzenlen Teilbereichen des Rechnungswesens unterschiedlich definiert. [41] Gemeinsam ist den Erfolgsarten, dass sie eine Saldengröße aus wertmäßigem Output und dem damit zusammenhängenden Input darstellen.
Entsprechend der Erfolgsarten gibt es unterschiedliche Ermittlungen.
- Cash-Flow-Ermittlung, (Geld-, Kapitalflussrechnung)
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Betriebsvermögensvergleich, Gewinn-Verlust-Rechnung
- Betriebsergebnisrechnung
Während der Erfolg insbes der Gewinn eine objektbezogene Größe darstellt, bezeichnet das Einkommen[42] eine subjektbezogene Größe. Sie ist für die Volkswirtschaftslehre und das Steuerrecht nicht aber für die Betriebswirtschaftslehre relevant.
Einkommen bezeichnet die einer natürlichen oder juristischen Person in einem bestimmten Zeitraum als Geld oder Sache zufließenden Leistungen.[43] Steuerrechtlich sind die Einkommensbegriffe des EStG bzw. KStG zugrunde zu legen. Dabei ist der Begriff der Einkünfte[44] bzw. der Einkunftsart [45] beachtlich.
Die Finanzwirtschaft unterscheidet verschiedene Theorien zur Abgrenzung des Einkommens:[46]
- Quellentheorie [47] [48]
- Reinvermögenszugangstheorie [49] [50]
- Schanz-Haig-Simons-Ansatz: [51]
- Markteinkommenstheorie [52]
eigene
Einkommen
Hlf (lö)
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
- Begriff (VWL, StR
- Bedeutung
- Einkommensverteilung
bisher
Während der Erfolg insbes der Gewinn eine objektbezogene Größe darstellt, bezeichnet das Einkommen[53] eine subjektbezogene Größe. Sie ist für die Volkswirtschaftslehre und das Steuerrecht nicht aber für die Betriebswirtschaftslehre relevant.
Einkommen bezeichnet die einer natürlichen oder juristischen Person in einem bestimmten Zeitraum als Geld oder Sache zufließenden Leistungen.[54] Steuerrechtlich sind die Einkommensbegriffe des EStG bzw. KStG zugrunde zu legen. Dabei ist der Begriff der Einkünfte[55] bzw. der Einkunftsart [56] beachtlich.
Die Finanzwirtschaft unterscheidet verschiedene Theorien zur Abgrenzung des Einkommens:[57]
- Quellentheorie [58] [59]
- Reinvermögenszugangstheorie [60] [61]
- Schanz-Haig-Simons-Ansatz: [62]
- Markteinkommenstheorie [63]
eigene
Begriff
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siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Einkommensverteilung
mm
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Big-Mac-Index (27.5.2023)
ergänzen / neue Seite: - Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- internationale Rechnungslegung
- Jahresabschlusskennzahl
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/199335/umfrage/big-mac-index-weltweiter-preis-fuer-einen-big-mac/ https://de.wikipedia.org/wiki/Big-Mac-Index https://www.bwl-lexikon.de/wiki/big-mac-index/
https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufkraft https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufkraft_(Konsum)
eigene
mm
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (19.5.2023)
==== Hlf VGR (lö) ====
erledigt
zu Wohlstand, Kaufkraft
https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttonationaleinkommen
- Alternativen
Um treffendere Indikatoren für tatsächlichen Wohlstand zu entwickeln, wurden unter anderem folgende Indikatoren entwickelt:
Index der nachhaltigen wirtschaftlichen Wohlfahrt Indikator echten Fortschritts, Weiterentwicklung des obigen Index Index der menschlichen Entwicklung (Abkürzung HDI von englisch Human Development Index) Soziale Indikatoren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttonationaleinkommenkategorisierung_(Weltbank)
Die Weltbank gliedert die Staaten nach vier Stufen des Bruttonationaleinkommen. Diese ökonomischen Status sind:
Gruppe | USD pro Kopf und Jahr |
---|---|
gering (low income) |
unter 1.085 |
unteres Mittel (lower middle income) |
1.086 bis 4.255 |
oberes Mittel (upper middle income) |
4.256 bis 13.205 |
hoch (high income) |
über 13.205 |
- Low Income Country
- Der Begriff low income country bzw. Land mit geringem Einkommen (Niedriglohnland) bezeichnet diejenigen Länder, deren Bruttonationaleinkommen pro Kopf und Jahr geringer als 1.085 US-Dollar (USD) ist.[72] Beispiele sind unter anderem (Stand 2015) Afghanistan, Bangladesch, Gambia, Haiti, Nepal, Tadschikistan.[73]
- Lower Middle Income Country
- Der Begriff lower middle income country bzw. Land mit mittlerem Einkommen im unteren Bereich bezeichnet diejenigen Länder, deren Bruttonationaleinkommen pro Kopf zwischen 1.086 USD und 4.255 USD liegt.[74]
- Upper Middle Income Country
- Upper Middle Income Country bzw. Land mit mittlerem Einkommen im oberen Bereich bezeichnet diejenigen Länder, deren Bruttonationaleinkommen pro Kopf zwischen 4.256 und 13.205 USD liegt. [1] Beispiele sind unter anderem (Stand 2015) Mexico, Venezuela, Irak, Algerien.[2]
- High Income Country
- High Income Country bzw. Land mit hohem Einkommen (Hochlohnland) bezeichnet diejenigen Länder, deren Bruttonationaleinkommen pro Kopf über 13.205 USD liegt
https://de.wikipedia.org/wiki/Pro-Kopf-Einkommen
https://www.wko.at/service/zahlen-daten-fakten/daten-VGR.html
https://www.statistik.at/statistiken/volkswirtschaft-und-oeffentliche-finanzen/volkswirtschaftliche-gesamtrechnungen
https://www.wifo.ac.at/themen/konjunktur/volkswirtschaftliche_gesamtrechnung/qualitaetsanalysen
https://www.oenb.at/Statistik/Standardisierte-Tabellen/Realwirtschaftliche-Indikatoren/Volkswirtschaftliche-Kennziffern.html
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19165/einkommensverteilung/ </s>
Einkommensverteilung
Abgrenzung verschiedener Begriffe
die tatsächliche oder rechnerische Verteilung der Gesamteinkommen, die in einer Volkswirtschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums erzielt wurden. Die Zusammenfassung (Aggregation) der Einkommen zum Volkseinkommen kann nach verschiedenen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Bei der funktionalen Einkommensverteilung werden die Einkommen nach den Leistungsarten, für die sie die Gegenleistung darstellten, zusammengefasst. Dabei wird unterschieden in Arbeitnehmerentgelte (Bruttolöhne und Bruttogehälter zuzüglich Sozialbeiträge der Arbeitgeber, früher Einkommen aus unselbstständiger Arbeit) einerseits und Einkommen aus Unternehmertätigkeit (Selbstständigeneinkommen) und Vermögen andererseits (Kapitaleinkommen). Besonders von Bedeutung ist der Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen, berechnet als Interner Link: Lohnquote (siehe dort), im Vergleich zum Anteil der Unternehmens- und Vermögenseinkommen (Gewinnquote).
Die Zusammenfassung der Einkommen nach den Gruppen der Einkommensempfänger (z. B. Selbstständige, Angestelle, Arbeiter, Beamte oder Landwirte) wird als personelle Einkommensverteilung bezeichnet. Der Zusammenhang zwischen Einkommensverteilung und Einkommensbeziehern wird gewöhnlich mit der Interner Link: Lorenzkurve (siehe dort) dargestellt. Die Zusammenfassung der Einkommen nach der Entstehungsart erlaubt Rückschlüsse darüber, in welchen Wirtschaftsbereichen (z. B. in Land- und Forstwirtschaft, im warenproduzierenden Gewerbe, im Handel und Verkehr oder Dienstleistungsbereich) die Einkommen erwirtschaftet wurden. Die aus dem volkswirtschaftlichen Produktionsprozess hervorgehende Verteilung (primäre Einkommensverteilung) wird durch staatliche Maßnahmen der Umverteilung korrigiert (sekundäre Einkommensverteilung).
<s>
==== Wertschöpfung (Begriff) ====
erledigt
==== Vorleistung (Begriff) ====
erledigt
mm
Krise (18.5.2023)
Krise (Begriff)
Wirtschaftskrise
Unternehmenskrise
https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenskrise
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Unternehmenszusammenbrüchen_und_-skandalen
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unternehmungskrise-49331?redirectedfrom=50168
Sanierung
in Arbeit bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Unternehmenskrise
https://de.wikipedia.org/wiki/Sanierung_(Wirtschaft)
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sanierung-42511
Restrukturierung
Konsolidierung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/konsolidierung-39713
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Finanzwissenschaft Betriebswirtschaftslehre Bankwesen
Konsolidation. Finanzwissenschaft
Begrenzung und Rückführung von öffentlichen Defiziten in den Haushalten der Gebietskörperschaften und Parafisci (Haushaltskonsolidierung). Betriebswirtschaftslehre
1. Transformation von Schulden in Eigenkapital oder langfristige Verbindlichkeiten. Anders: Sanierung.
2. Aufrechnung konzerninterner Vorgänge (z.B. Beteiligungen, interne Warenströme).
https://de.wikipedia.org/wiki/Konsolidierung_(Finanzwesen)
Konsolidierung (oder Konsolidation) ist im Finanzwesen die Umwandlung kurzfristiger Schulden in langfristige oder die Zusammenfassung von Jahresabschlüssen der Konzernunternehmen zu einem Konzernabschluss.
eigene
Katastrophe
https://de.wikipedia.org/wiki/Katastrophe https://de.wikipedia.org/wiki/Katastrophe_(Begriffskl%C3%A4rung)
mm
fe
eigene
Immaterielles Vermögen (18.5.2023)
bisher:
- Immaterielles Vermögen Weiterleitung: Bilanz#Anlagevermögen
- Immaterieller Vermögensgegenstand Weiterleitung: Vermögen#Körperlichkeit
- Recht Weiterleitung: Vermögen#Recht
fehlende Links:
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eigene
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Gutachten (10.5.2023)
ergänzen Gutachten
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
Kurz bisher Ein Gutachten ist die (schriftliche oder mündliche) Aussage eines Sachverständigen(Gutachters) in einer sein Fachgebiet betreffenden Frage. [75]
Ein Gutachten soll den Denkgesetzen und dem Stand der Wissenschaft entsprechen, schlüssig und intersubjektiv nachvollziehbar, sowie frei von Bewerterbezogenheit sein.[76]
in Immat Ein Gutachten ist die durch Sachverstand in dem betreffenden Fachgebiet gekennzeichnete Aussage zur einer Frage, die mit nur allgemeinen Wissen über dieses Fachgebiet nicht beantwortet werden kann. *)
Für ein Gutachten ist nicht die Qualifikation des Gutachters, sondern die Qualifikation der Aussa-ge maßgeblich. Nicht zutreffend ist ein Verweis auf die Qualifikation als Sachverständiger. [77]
Ein Gutachten besteht aus einem Befund, das sind die tatsächlichen Grundlagen, und dem eigentlichen Gutachten, das ist jener Teil in dem der Gutachten die an ihn gestellte Frage beantwortet. Diese Ableitung muss schlüssig, d.h. nicht im Widerspruch zu den Denkgesetzen stehen und dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Befund und Ableitung müssen intersubjektiv nachvollziehbar sein.
eigene Befund erläutern ev eigenes Kapitel
Stand der Wissenschaft
ändern
- Weiterleitung:
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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mm
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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eigene
Liquidität (19.02.2023)
hlf lö
siehe auch:
- Liquidität (Begriff) - ändern
- Liquidität (Aktie) (Weiterleitung: Aktie#Liquidität
- Liquidität
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liquiditätsanalyse
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liquidation
Neu:
Liquidität (Unternehmen)
Liquidität (Begriff)
bisher
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Liquidität bedeutet:
- Liquidität eines Unternehmens als dessen Fähigkeit, den einzelnen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht und in voller Höhe zu entsprechen;
- Liquidität einer Aktie oder eines sonstigen Wertpapieres als dessen Veräußerbarkeit.[78]
== Einzelnachweise== <references /> [[Kategorie:Bilanzkennzahl]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]]
neu
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Das Wort Liquidität leitet sich vom lateinischen liquidus "flüssig" ab[79] und bedeutet:
- Liquidität eines Unternehmens als dessen Fähigkeit, den einzelnen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht und in voller Höhe zu entsprechen;
- Liquidität eines Marktes ergänzen
- Die Veräußerung eines Vermögensgegenstandes im Allgemeinen und im besonderen:
- Liquidität einer Aktie oder eines sonstigen Wertpapieres als dessen Veräußerbarkeit.[80]
- In der Volkswirtschaftslehre bezeichnet Liquidität die ausreichende Geldmenge einer Volkswirtschaft.[81]
- In der Bankbetriebslehre bezeichnet Liquidität, die ausreichende Ausstattung der Banken mit flüssigen Mitteln.[82]
== Einzelnachweise== <references /> [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] ev besser [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]
Marktliquidität
- neue seite? oder Weiterleitung: Marktliquidität
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fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Liquidität
Marktliquidität
Die Marktliquidität erfordert[5]
- Marktbreite (englisch market breadth) mit niedrigen Transaktionskosten in Form einer geringen Geld-Brief-Spanne,
- Markttiefe (englisch market depth) mit niedrigen Transaktionskosten für großes Marktvolumen und
- Erholungsfähigkeit (englisch market resiliancy), indem Abweichungen vom inneren Wert eines Handelsobjekts schnell korrigiert werden.
Ein liquider Markt ist durch hohe Markttiefe, Marktbreite und Erholungsfähigkeit gekennzeichnet.[6]
Ein liquider Markt ist wertpapierrechtlich gemäß § 2 Abs. 23 WpHG ein Markt für ein Finanzinstrument oder für eine Kategorie von Finanzinstrumenten, auf dem kontinuierlich kauf- oder verkaufsbereite vertragswillige Käufer oder Verkäufer verfügbar sind und der unter Berücksichtigung der speziellen Marktstrukturen des betreffenden Finanzinstruments oder der betreffenden Kategorie von Finanzinstrumenten nach den folgenden Kriterien bewertet wird:
- Durchschnittsfrequenz und -volumen der Geschäfte bei einer bestimmten Bandbreite von Marktbedingungen unter Berücksichtigung der Art und des Lebenszyklus von Finanzprodukten innerhalb der Kategorie von Finanzinstrumenten;
- Zahl und Art der Marktteilnehmer, einschließlich des Verhältnisses der Marktteilnehmer zu den gehandelten Finanzinstrumenten in Bezug auf ein bestimmtes Finanzinstrument und
- durchschnittlicher Spread (Geld-Brief-Spanne), sofern verfügbar.
Die Marktliquidität ist ein Kriterium für die Erfüllung der Marktfunktionen.
Ein aktiver Markt ist im Bilanzrecht ein liquider Markt mit homogenen Produkten und der Öffentlichkeit zugänglichen Preisen
https://en.wikipedia.org/wiki/Market_liquidity In business, economics or investment, market liquidity is a market's feature whereby an individual or firm can quickly purchase or sell an asset without causing a drastic change in the asset's price. Liquidity involves the trade-off between the price at which an asset can be sold, and how quickly it can be sold. In a liquid market, the trade-off is mild: one can sell quickly without having to accept a significantly lower price. In a relatively illiquid market, an asset must be discounted in order to sell quickly.[1][2] Money, or cash, is the most liquid asset because it can be exchanged for goods and services instantly at face value.[1]
übersetzt: In den Bereichen Wirtschaft, Wirtschaft oder Investitionen ist Marktliquidität ein Merkmal eines Marktes, bei dem eine Person oder ein Unternehmen einen Vermögenswert schnell kaufen oder verkaufen kann, ohne eine drastische Änderung des Vermögenswerts zu verursachen.
https://en.wikipedia.org/wiki/Liquidity Liquidity is a concept in economics involving the convertibility of assets and obligations. It can include:
- Market liquidity, the ease with which an asset can be sold
- Accounting liquidity, the ability to meet cash obligations when due
- Liquid capital, the amount of money that a firm holds
- Liquidity risk, the risk that an asset will have impaired market liquidity
Liquidität ist ein wirtschaftswissenschaftliches Konzept, das die Konvertierbarkeit von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten beinhaltet. Es kann beinhalten:
- Marktliquidität, die Leichtigkeit, mit der ein Vermögenswert verkauft werden kann
- Buchhaltungsliquidität, die Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen
- Flüssiges Kapital, der Geldbetrag, den ein Unternehmen hält
- Liquiditätsrisiko, das Risiko, dass ein Vermögenswert die Marktliquidität beeinträchtigt
eigene
Liquidität (Vermögen)
Erg: Aktie#Liquidität)
ok
bisher <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Liquidität (Aktie)]], [[Veräußerbarkeit]] ändern. --> siehe auch-> Liquidität (Begriff) bisher Liquidität ist die Möglichkeit Aktien, Wertpapiere oder andere Werte möglichst schnell zu kaufen und zu verkaufen bzw. in Bargeld umwandeln zu können (= Veräußerbarkeit). [83]
neu <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Liquidität (Aktie)]], [[Veräußerbarkeit]] ändern. --> siehe auch-> Liquidität (Begriff)
Liquidität (Veräußerbarkeit, Verflüssigung, Versilberung) ist die Möglichkeit Aktien, Wertpapiere oder andere Werte möglichst schnell zu kaufen und zu verkaufen bzw. in Bargeld umwandeln zu können (= Veräußerbarkeit). [84] Je kleiner dieser Umwandlungszeitraum ist, desto liquider ist die Vermögensanlage.
Bei hoher Rendite und gleichzeitig hohem Finanzrisiko ist idR die Liquidität eingeschränkt.[85]
Im Zusammenhang mit der Liquidität sind auch die damit im Zusammenhang stehenden (Straf-)Kosten zu sehen.[86]
Fristigkeit
siehe auch CCC
Flüssige Mittel (Begriff)
Forderungs- / Verbindlichkeitsspiegel
erledigt ergänzen
Liquiditätsanalyse
hlf (lö)
Seite Liquidität ergänzen::
alt Unter Liquidität versteht man die Fähigkeit zur termin- und betragsgenauen Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen. [87]
ergänzen: ... Das Wort leitet sich vom lateinischen liquidus „flüssig“ ab.[88]
Berechnung
Vor Liquidität#Berechnungsgr.C3.B6.C3.9Fe einfügen.
Hauptartikel-> Liquiditätsanalyse
Die Liquiditätsanalyse kann auf Stromgrößen (dynamische Analyse link?) oder Bestandsgrößen (statische Analyse link?) beruhen. Während in der älteren Literatur die statische Analyse vorherrschte, wird nunmehr die dynamische Analyse bevorzugt.
nn
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
mm
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fe
eigene
Rendite (18.02.2023)
hlf (lö)
ergänzen / neue Seite:
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
ex Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Investor#Rendite
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siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)
Die Liquidität sagt etwas darüber aus, wie schnell ein Anleger ohne Veräußerungsverluste die Anlage wieder in Geld umwandeln kann. Bei hoher Rendite und gleichzeitig hohem Finanzrisiko ist wiederum die Liquidität eingeschränkt. Die Anlageobjekte können je nach Erfüllbarkeit der Anlageziele in Risikoklassen eingeteilt werden. Risikoscheue Anleger ziehen Sicherheit und Liquidität vor, risikofreudige präferieren dagegen die Rendite und nehmen bewusst hohe Finanzrisiken in Kauf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage
https://de.wikipedia.org/wiki/Rendite
https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilität
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/rentabilitaet-45028
Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Erfolgsanalyse#Rentabilität
eigene
Ertrag
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
- Ertrag betrifft Berechnungsgröße des Ertragswertverfahrens
- Ertrag (Begriff)
- Ertrag (Rechnungswesen)
- Ertragslage (Weiterleitung Jahresabschluss#Generalnorm)
- Ertragskraft fe, Hinweis auf Zukunftserfolg
fe
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mm
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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eigene
Mitunternehmerschaft (18.02.2023)
ergänzen Personengesellschaft - Kategorie:
- Steuerrecht
- Weiterleitung:
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mitunternehmerschaft Eine Mitunternehmerschaft ist der Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischen Personen (Mitunternehmer) zur gemeinsamen Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünften aus Gewerbebetrieb oder Einkünften aus selbständiger Arbeit.
Mitunternehmerschaft ist ein rein steuerrechtlicher Begriff. Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, wer als Gesellschafter einer Personengesellschaft Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann.
Das Ergebnis einer Mitunternehmerschaft wird nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und verfahrensrechtlich nach § 179, § 180 AO gesondert und einheitlich für alle Beteiligten festgestellt und auf die Mitunternehmer verteilt.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/mitunternehmerschaft-38838
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mehrheit von Mitunternehmern.
1. Einkommensteuer: Die Mitunternehmerschaft selbst ist nicht steuerpflichtig, sondern die Mitunternehmer.
2. Die Feststellung der Gewinnanteile der einzelnen Mitunternehmer erfolgt durch einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung (§§ 179 f. AO).
3. Bewertung: Alle Wirtschaftsgüter, die einer Mitunternehmerschaft gehören, bilden eine wirtschaftliche Einheit und sind dem Betriebsvermögen zuzurechnen (§ 97 BewG).
EStR Rz. 1508 ff 5801 Personengesellschaften und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind kein Steuersubjekt und damit als solche nicht einkommensteuerpflichtig. Die Gewinne der Personengesellschaft werden im Wege der Gewinnfeststellung anteilig bei ihren Gesellschaftern erfasst. Gesellschafter von Personengesellschaften können natürliche und juristische Personen sein. 19.1.2 Begriff 5802 Mitunternehmerschaft ist kein unternehmensrechtlicher, sondern ein rein steuerlicher Begriff. Als Mitunternehmerschaften gelten nur solche Personengesellschaften, die im Rahmen eines Betriebes unternehmerisch tätig sind. Ihre Gesellschafter als Mitunternehmer erzielen daher betriebliche Einkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb). 5803 Der Gewinn/Verlust der Mitunternehmerschaft wird nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften (§§ 4 bis 14 EStG 1988, § 17 EStG 1988) ermittelt und unter Beachtung der besonderen Leistungsbeziehungen (§ 21 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, § 22 Z 3 EStG 1988, § 23 Z 2 EStG 1988) auf die einzelnen Mitunternehmer verteilt und zur Einkommensbesteuerung erfasst. Ist an einer Mitunternehmerschaft eine andere Mitunternehmerschaft beteiligt, dann vermittelt diese den an ihr beteiligten natürlichen oder juristischen Personen Mitunternehmerstellung, die Anteile an den Einkünften der Mutter- Personengesellschaft werden festgestellt und bei den Gesellschaftern der Tochter- Personengesellschaft gemäß ihrem Beteiligungsverhältnis erfasst.
5804 Mitunternehmer ist nur, wer Unternehmerwagnis eingeht (Entfalten von Unternehmerinitiative und Übernahme von Unternehmerrisiko). Das Zutreffen dieser Voraussetzungen ist grundsätzlich für jeden Gesellschafter einer Personengesellschaft zu prüfen.
19.1.2.1 Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko 5805 Unternehmerinitiative entfaltet, wer betriebliche Abläufe mitgestaltet, indem er entweder die Geschäfte führt oder Stimmrechte ausübt oder Kontroll- und Widerspruchsrechte wahrnimmt (VwGH 29.6.1995, 94/15/0103). Es ist nicht notwendig, dass er die ihm zustehenden Rechte auch tatsächlich wahrnimmt, es reicht die Möglichkeit dazu. 5805a Keine mitunternehmerische Betätigung wird durch eine bloße Gebrauchsregelung gemeinschaftlicher Wirtschaftsgüter begründet. Die im Zuge einer solchen Gebrauchsregelung zu leistenden Zahlungen auf ein Gemeinschaftskonto zur Deckung der Betriebskosten stellen daher keine Einkünfte dar (VwGH 27.2.2014, 2011/15/0082, zu einem gemeinschaftlichen Erwerb und Nutzung landwirtschaftlicher Maschinen). 5806 Unternehmerrisiko übernimmt, wer an den wirtschaftlichen Risken des Unternehmens teilnimmt. Der Mitunternehmer hat Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens mitzutragen. IdR zeigt sich dies in der Beteiligung am Gewinn/Verlust, den stillen Reserven und dem Firmenwert der Gesellschaft, aber auch in der Haftung für Gesellschaftsschulden. Trotz fehlender Mitunternehmerinitiative ist die Mitunternehmerstellung des atypisch stillen Gesellschafters wegen seiner Teilnahme an den stillen Reserven und am Firmenwert zu bejahen (VwGH 23.2.1994, 93/15/0163). Grundsätzlich wird die Mitunternehmerstellung nach dem Vorliegen von Unternehmerwagnis insgesamt zu beurteilen sein, dh., dass zu geringe Unternehmerinitiative durch höheres Unternehmerrisiko kompensiert wird. 5807 Mitunternehmerstellung liegt nicht vor, wenn der
Formulierung StR1 Mitunternehmerschaft § 23 EStG; EStR Rz 5802 ff; Dor § Rz; Hir § Rz ; HHR § Rz ; HR § Rz ; JAK § 23 Rz 121 ff; QS § Rz ; Als Mitunternehmerschaften gelten Perso-nengesellschaften und vereinigungen, die im Rahmen eines Betriebes unternehmerisch tätig sind. Merkmale: • Personengesellschaft • Betrieb • unternehmerische Tätigkeit
Querverweis • Vermögensverwaltende Personengesell-schaft •
Vermögensverwaltung § 32 BAO; § EStG; § UGB EStR Rz ; Dor § Rz; Hir § Rz ; HHR § Rz ; HR § Rz ; JAK § Rz ; QS § Rz ;
Vermögensverwaltung (im Sinn der Abga-benvorschriften): liegt insbesondere vor, wenn Vermögen ge-nutzt (Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet) wird. Das Charakteristikum der Vermögensver-waltung liegt in der Nutzung des Vermögens. Die Vermögensverwaltung wird in § 32 BAO durch die verzinsliche Anlage von Kapitalver-mögen und die Vermietung oder Verpachtung von unbeweglichem Vermögen umschrieben. Diese Beispiele grenzen die Vermögensverwal-tung nicht endgültig ab, Die Definition erfolgt letztlich danach ob die Tätigkeit nicht dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffas-sung einen Gewerbebetrieb ausmacht. Querverweis • Betrieb • (Einkünfte aus) Gewerbebetrieb) •
eigene
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- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Kalkulatorische Kosten (11.01.2023)
ergänzen / neue Seite:
siehe auch->
- Kostenrechnung: Rechnungswesen#Kostenrechnung
- Leistung (Kostenrechnung): Erfolg#Betriebserfolg
- Kosten: Erfolg#Betriebserfolg
- Fixkosten: Wiki
- Variable Kosten: Wiki
- Opportunitätskosten: Nutzen#Opportunitätskosten
- Pagatorik Wiki
- Betriebserfolg: Erfolg#Betriebserfolg
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- Weiterleitung:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Kalkulatorische Abschreibung (11.01.2023)
ergänzen vor Abschreibung#außerplanmäßige Abschreibung (Teilwertabschreibung)
Kalkulatorische Abschreibung
- Weiterleitung: Kalkulatorische Abschreibung - Kategorie:
- Rechnungswesen
ev * Wirtschaftswissenschaft
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Kalkulatorische_Abschreibung Die kalkulatorische Abschreibung ist im Rechnungswesen ein Teil der kalkulatorischen Kosten, die den tatsächlichen Werteverzehr vom Sachanlagevermögen unabhängig von handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Schranken zugrunde legen.
Es gibt Kostenarten im Unternehmen, die nicht als Aufwand (pagatorische Kosten) in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheinen, aber dennoch bei der Kalkulation in der Kostenrechnung berücksichtigt werden müssen. Diese Zusatzkosten oder Anderskosten werden in der unternehmensinternen Preiskalkulation verwendet, damit sie die Selbstkosten der Kostenträger mit dem effektiven Werteverzehr belasten. Zu diesen kalkulatorischen Kosten gehören im Einzelnen Abschreibungen, Zinsen, Mieten, Unternehmerlohn und Wagnisse.[1
Berechnung:
Siehe auch
- kalkulatorischer Unternehmerlohn
- kalkulatorische Zinsen
- kalkulatorische Miete
- kalkulatorisches Wagnis
- kalkulatorische Erlöse
- kalkulatorischer Gewinn
eigene
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- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Investition (04.01.2023)
siehe auch:
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Gläubiger (2.2.2023)
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Investor (22.9.2021
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Vermögensanalyse#Nettoinvestition + Gesamtinvestition
fehlende Links:
- Investition (bisher Wiki)
- Investor
- Investitionsdeckung vgl. Liquiditätsanalyse
- Investitionsrechnung (bisher Wiki)
- Investitionsgut (bisher Wiki)
Investition (lö)
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Investition
Volkswirtschaftslehre Literatur
Investitionsrechnung (lö)
https://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsrechnung
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investitionsrechnung-41465
c) Die dynamische Amortisationsrechnung ermittelt den Zeitraum, der vergeht, bis die ursprünglichen Investitionsauszahlungen unter Berücksichtigung von Zinsen zurückgeflossen sind.
e) Die modifizierte interne Zinsfußmethode verwendet ebenfalls eine prozentuale Zielgröße, wobei jedoch die problematische implizite Wiederanlageprämisse der internen Zinsfußmethode durch eine realitätsnähere Wiederanlageprämisse ersetzt wird (z.B. Anlage zur durchschnittlichen Unternehmensrentabilität).
f) Die Kapitalwertrate setzt den Kapitalwert ins Verhältnis zum investierten Kapital und ist damit ebenfalls eine relative Zielgröße. Diese dimensionslose Größe beschreibt den relativen Beitrag, um den sich das Vermögen des Investors infolge eines Investitionsprojektes erhöht.
3. Aussagefähigkeit: Die dynamischen Investitionsrechenverfahren zeichnen sich durch ihre Zahlungs- und Zukunftsorientierung sowie durch die Berücksichtigung des Opportunitätskostenprinzips aus. Damit werden die Investoren unmittelbar darüber informiert, welchen Beitrag ein Investitionsprojekt zur Erfüllung ihrer finanzwirtschaftlichen Ziele leistet. Grenzen der dynamischen Investitionsrechenverfahren resultieren aus dem für die Ermittlung der Zahlungsreihe erforderlichen Planungs- und Prognoseaufwand sowie auf der ebenfalls aufwändigen Ableitung des relevanten Kalkulationszinssatzes.
Berücksichtigung von Steuern
In der Unternehmenspraxis lösen Investitionsentscheidungen regelmäßig steuerliche Konsequenzen aus, sodass Steuern bei der Investitionsbeurteilung zu berücksichtigen sind. Es wird dabei zwischen gewinnunabhängigen und gewinnabhängigen Steuerarten unterschieden.
1. Gewinnunabhängige Steuern sind Substanz- oder Verbrauchsteuern (z.B. Grundsteuer, Mineralölsteuer). Diese Steuerzahlungen sind Auszahlungen, die bei der Prognose der Zahlungsreihe analog zu anderen betrieblichen Auszahlungen geplant werden. Die Umsatzsteuer ist ebenfalls eine gewinnunabhängige Steuerart, die letztlich vom Endverbraucher getragen wird. Bei den vom Unternehmen vereinnahmten Umsatzsteuerzahlungen handelt es sich um durchlaufende Posten, die um die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) vermindert und an den Fiskus abgeführt wird. In der Investitionsrechnung ist die Umsatzsteuer daher nicht zu berücksichtigen.
2. Gewinn- bzw. ertragsabhängige Steuern (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) mindern ebenfalls die zukünftigen Einzahlungsüberschüsse. Steuerbemessungsgrundlage sind allerdings nicht die Einzahlungsüberschüsse, sondern der steuerpflichtige Gewinn. Daher werden die Steuerzahlungen in der Investitionsrechnung üblicherweise durch ein Näherungsverfahren bestimmt. Hierzu werden die betrieblichen Einzahlungsüberschüsse um die steuerrechtlich relevanten Abschreibungen (Absetzung für Abnutzung (AfA)) vermindert. Die Differenz wird anschließend mit dem durchschnittlichen Ertragsteuersatz des Unternehmens multipliziert, um die ertragsabhängigen Steuerzahlungen zu ermitteln. Die Einzahlungsüberschüsse nach Steuern errechnen sich schließlich als Differenz zwischen den Einzahlungsüberschüssen vor Steuern und den Steuerzahlungen. Die Einzahlungsüberschüsse nach Steuern werden dann mit einem Kalkulationszinssatz nach Steuern abgezinst, um den Kapitalwert unter Berücksichtigung von Steuern zu ermitteln. Bei anderen Investitionsrechenverfahren erfolgt die Berücksichtigung von Steuern in analoger Weise, indem sowohl die jährlichen Erfolgsgrößen als auch der Kalkulationzinssatz um steuerliche Auswirkungen korrigiert werden. Berücksichtigung von Unsicherheit
1. Problematik: Die bisher beschriebenen Rechenverfahren beurteilen Investitionen grundsätzlich unter der Annahme von Sicherheit, d.h. bei Vorliegen vollkommener Information. In der Unternehmenspraxis sind die meisten der benötigten Einflussgrößen jedoch unsicher. Die Unsicherheit betrifft die erwarteten Umsatzeinzahlungen, die Auszahlungen für die betriebliche Leistungserstellung, die Nutzungsdauer sowie den verwendeten Kalkulationszinssatz (Opportunitätskosten). Für die Investitionsrechnung stellt sich die Aufgabe, die Unsicherheit bzw. das Risiko in den Entscheidungsprozess (Investitionsplanung) so zu integrieren, dass der Investor eine rationale Entscheidung treffen kann. Grundsätzlich werden Investitionsentscheidungen unter Unsicherheit ebenfalls auf Basis der o.g. statischen und dynamischen Investitionsrechenverfahren getroffen. Zur Berücksichtigung der Unsicherheit können mehrwertige Zielgrößen ermittelt werden, indem unterschiedliche Szenarien untersucht werden (Szenario-Technik). Ist dagegen eine einwertige Zielgröße gewünscht, werden die Einflussgrößen modifiziert (z. B. durch Risikozuschläge). Hierzu dienen folgende Verfahren:
a) Pauschale Korrekturverfahren modifizieren die für die Höhe der Zielgröße (z.B. Kapitalwert) relevanten Einflussgrößen (z.B. Ein- und Auszahlungen, Kalkulationszinssatz, Nutzungsdauer). In Abhängigkeit von der Wirkungsrichtung einer Einflussgröße wird das Risiko entweder durch einen Risikozuschlag (z.B. im Kalkulationszinssatz) oder durch einen Risikoabschlag (z.B. auf die Einzahlungsüberschüsse) erfasst.
b) Kapitalmarktorientierte Risikoberücksichtigung: Kapitalmarktmodelle (z.B. Capital Asset Pricing Model (CAPM), Weighted Average Cost of Capital (WACC)) nutzen Kapitalmarktdaten, um die risikoabhängigen Renditeforderungen der Investoren abzuleiten. Investoren sind i.d.R. risikoavers und erwarten für die Übernahme des Investitionsrisikos eine Prämie. Daher liegen die risikoadjustierten Renditeforderungen regelmäßig oberhalb des risikofreien Kalkulationszinssatzes. In der Investitionsrechnung dienen die nach dem CAPM bzw. WACC-Ansatz ermittelten Renditeforderungen als Kalkulationszinssatz, um den Kapitalwert zu berechnen.
3. Aussagefähigkeit: Im Vergleich zu den pauschalen Korrekturverfahren weist die kapitalmarktorientierte Risikoberücksichtigung Vorteile hinsichtlich Transparenz, Objektivierbarkeit und Investorenorientierung auf. Grenzen der Kapitalmarktmodelle resultieren aus der Datenverfügbarkeit sowie der Datenqualität. In der Finanzierungspraxis hat sich die Kapitalkostenermittlung mithilfe des CAPM sowie des WACC-Ansatzes weitgehend durchgesetzt, sodass diese Modelle heute als State-of-the-Art der Risikoberücksichtigung in der Investitionsrechnung gelten.
https://www.controllingportal.de/Fachinfo/Investitionsrechnung/dynamische-und-statische-Investitionsrechnungen.html
Endwertmethode
Die Endwertmethode zinst die Überschüsse einer Investition bis zum Endjahr auf. Der Endwert stellt somit die Summe alle aufgezinsten Überschüsse dar. Diese Methode wird angewandt, um die Investition mit alternativen Anlageformen zu vergleichen. Dabei stellt der Kalkulationszinssatz die Verzinsung des Kapitals in der alternativen Investition dar. Wenn der Endwert somit höher ist als die Auszahlungssumme der Investition, ist diese Investition vorteilhafter als die alternative Anlage des Kapitals.
Formel:
∑Zn * Ün = Endwert
Zn Aufzinsungsfaktor des Jahres n Ün Überschuss des Jahres n
Rest (lö)
Wöhe
Unter Finanzierung versteht man die Bereitstellung finanzieller Mittel, die zur Durchführung einer Investition notwendig sind. S. 464 wohin damit? ev Kapital#Finanzierung
Die Bilanz lässt sich im Hinblick auf Investition und Finanzierung wie folgt darstellen: S. 466
Bilanz | |
---|---|
Aktiva | Passiva |
Investitionsbereich | Kapitalbereich |
Zahlungsbereich |
Kruschwitz (2009)
Finanzierung ist eine Handlung, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten (t) Ein- und Auszahlungen vorursacht, wobei dieser Vorgang immer mit einer Einzahlung beginnt. S. 4
Investor
Wöhe S 750
Während in der kontinentaleuropäischen Rechtstradition (zB UGB fe Link) der Gläubigerschutz vorherscht, hat in der angelsächsischen Rechtstradition (IFRS, US-GAAP fe Link) der Investorenschutz fe Link) im Vorrang. am besten zu Jahresabschluss
Wöhe S 561
Je nach Fondstyp bestehen unterschiedliche Ausprägungen des Anlegerschutzes: Wohin damit?
- Investmentfonds hoher Schutz durch Bankenaufsicht
- Private-Equity- und Hedgefonds: unterentwickelter Schutz, nur durch Prospekthaftung näheres heraussuchen
https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)
Allgemein
Arten, allgemein
Privatanleger
Institutionelle Anleger
Kriterien der Anleger Mit dem Anleger rechtlich oder wirtschaftlich verbunden sind die Anlageberatung, seine Risikobereitschaft, seine Anlageziele und die möglichen Anlageobjekte.
Anlageberatung
Risikobereitschaft Der Anleger geht mit seiner Anlageentscheidung bestimmte, mit dem Anlageobjekt verbundene Finanzrisiken ein, die er als Risikoträger übernehmen muss. Der Grad seiner Risikoeinstellung schwankt dabei zwischen Risikoaversion (der Anleger übernimmt keine oder lediglich vernachlässigbare Risiken) über Risikoneutralität bis zur Risikoaffinität (er geht sehr hohe Risiken ein). Diese Risiken lassen sich anhand der Risikoklasse einstufen, der jedes Anlageobjekt zugeordnet ist. Mit der Risikoeinstellung hängt die Risikoprämie unmittelbar zusammen. Der Risikoprämie R R können somit folgende Risikoeinstellungen zugeordnet werden:[9][10]
Risikoneutrale Anleger erwarten eine Rendite in Höhe des risikolosen Zinssatzes, weil sie keine Risikoprämie einfordern und dem Risiko einen Disnutzen zuordnen. Risikoscheue Anleger bevorzugen dagegen Anlagen, bei denen sie eine Risikoprämie zahlen. Risikofreudige Anleger wiederum erhalten vom Kontrahenten sogar eine Risikoprämie.[11]
Anlageziele
Anlageobjekte Als Anlageobjekte kommen alle Finanzprodukte und Finanzinstrumente des Finanzmarkts in Frage, außerdem auch Beteiligungskapital an allen Unternehmensformen (etwa Private Equity) bis hin zu Mezzanine-Kapital (etwa Nachrangdarlehen). Auch die auf dem Immobilienmarkt gehandelten Immobilien (Wohn- und Gewerbeimmobilien), die an Warenbörsen gehandelten Commodities (vor allem Edelmetalle) sowie die auf dem Kunstmarkt gehandelten Kunstwerke können Anlageobjekte sein. Der Anleger kann einen Vermögenszuwachs durch ihre relative Knappheit erzielen, weil mit der Knappheit im Regelfall eine langfristige Wertsteigerung verbunden ist. Die Anlageobjekte des Finanzmarkts sind in Risikoklassen unterteilt, die wiederum mit der Risikobereitschaft des Anlegers positiv korrelieren.
Klumpenrisiken, also die kumulative Häufung eines Anlageobjekts im Portfolio (Wertpapierdepot) mit ähnlich hohen oder identisch hohen Korrelationswerten, sind zu vermeiden. Vielmehr ist eine Risikomischung durch hohe Granularität anzustreben. So dürfen beispielsweise Investmentgesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften Mittel nur nach dem Grundsatz der Risikomischung anlegen (vgl. § 214 KAGB, § 243 KAGB), was auf alle Anleger zu übertragen ist. Das gilt auch für Versicherungen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 VAG, wonach die Anlagen in angemessener Weise so zu mischen und zu streuen sind, dass eine übermäßige Abhängigkeit von einem bestimmten Vermögenswert oder Emittenten oder von einer bestimmten Unternehmensgruppe oder einem geographischen Raum und eine übermäßige Risikokonzentration im Portfolio als Ganzem vermieden werden und Vermögensanlagen bei demselben Emittenten oder bei Emittenten, die derselben Unternehmensgruppe angehören, nicht zu einer übermäßigen Risikokonzentration führen dürfen.
Diese Risikostreuung zielt allgemein darauf ab, Vermögensrisiken möglichst zu diversifizieren, also den Anlagebetrag auf unterschiedliche Anlageobjekte, Betragshöhen, Emittenten und Laufzeiten zu verteilen. Auf diese Weise werden Klumpenrisiken vermieden.
Anlagemotivation
Wirtschaftliche Aspekte
- Im Sinne der Kapitalmarkttheorie ist der Anleger ein Marktteilnehmer auf einem vollkommenen Kapitalmarkt. Dadurch verfügen die Anleger über vollständige Voraussicht (Sicherheit) der künftigen Marktentwicklung,[16] Homogenität ihrer Erwartungen,[17] es besteht völlige Substituierbarkeit der Finanzprodukte, das Marktverhalten der Anleger ist rational im Sinne der Gewinn- oder Nutzenmaximierung, sie besitzen keine zeitlichen, örtlichen, sachlichen oder persönlichen Präferenzen, verfügen über vollständige Markttransparenz, und es gibt weder Transaktionskosten, Arbitragemöglichkeiten noch Steuern.[18] Anleger werden als rational handelnde, informationssuchende Personen mit stabilen Präferenzen modelliert, die in der Lage sind, Informationen zutreffend zu verarbeiten und deren Grenzen einzuschätzen.[19]
- Die Realität weicht von diesem wissenschaftlichen Idealtypus des Anlegers stark ab. Asymmetrische Information verhindert vollständige Markttransparenz, rationales Verhalten wird durch Intuition ergänzt, die Marktentwicklung ist durch Ungewissheit geprägt und bestimmte Präferenzen lenken seine Anlageentscheidungen – er agiert auf einem unvollkommenen Kapitalmarkt. Die Nutzenfunktion eines risikoscheuen Anlegers ist Kenneth J. Arrow zufolge durch abnehmenden Grenznutzen unsicherer Vermögen gekennzeichnet.[20] Die Nachfrageelastizität nach sicheren Anlagen ist ≥ 1. Damit sind sichere Anlagen Luxusgüter und keine Grundbedürfnisse.[21]
Geldanlagen erfolgen bei Unternehmen aus einer Finanzplanung heraus, durch Haushaltsplan (Staat und seine Untergliederung) oder durch private Finanzplanung (Privathaushalte). Der Anleger tauscht Bargeld oder Buchgeld in weniger liquide Anlageobjekte ein und muss im Regelfall hierfür Transaktionskosten in Kauf nehmen. Am Tag des Tauschs ergibt sich meist keine Vermögensveränderung. Das Risiko der Anlageobjekte zeigt sich später in ihrem Kurswert, Marktwert, Metallwert, Sammlerwert oder Verkehrswert, die eine künftige Vermögensveränderung verursachen können.
Als Märkte kommen für Anleger der Geldmarkt, Kapitalmarkt (Wertpapierbörsen mit den Börsensegmenten Aktienmarkt und Rentenmarkt), Warenbörsen, Immobilienmarkt oder der Gütermarkt und Kunstmarkt in Frage. Auf letzteren werden Commodities und als Anlageobjekte geeignete Kunstwerke gehandelt. Bei zunehmender Enge der Märkte kommt auch der öffentliche Subventionsmarkt in Betracht. Entweder treten Anleger auf diesen Märkten unmittelbar als Akteure auf oder mittelbar über Kreditinstitute, Versicherungen, Anlagevermittlung oder auch über Schattenbanken.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investor-41809
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/esg-kriterien-120056
Wohin damit. Dienen dem Schutz
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anlegertypen-52875
https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzielle_Allgemeinbildung
Link bei passender Stelle einbauen
In einem „Arbeitspapier Finanzielle Allgemeinbildung als Bestandteil der ökonomischen Bildung“ wird Finanzielle Allgemeinbildung wie folgt definiert: „Finanzielle Allgemeinbildung bezeichnet den Prozess zur Entwicklung von Finanzkompetenz. Diese wird als die Summe von Einstellungen, Motivationen, Wertvorstellungen, Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten verstanden, die es einem Individuum ermöglichen, sich kompetent und mündig auf dem Finanzdienstleistungsmarkt zu orientieren, es befähigen, seine privaten Finanzen zu organisieren, entsprechend zu handeln und sich an der Analyse und Gestaltung der institutionellen Rahmenbedingungen des Finanzdienstleistungsbereichs zu beteiligen. Finanzielle Allgemeinbildung umfasst neben der Verbraucherperspektive auch die Unternehmensperspektive und die ordnungspolitische Dimension, um eine multiperspektivische Auseinandersetzung mit dem Finanzwesen, den Finanzprodukten und den darauf bezogenen institutionellen Rahmenbedingungen zu ermöglichen.“[8]
Schwerpunkt finanzieller Allgemeinbildung ist das Finanzwesen. Hierbei geht es nicht um Fachwissen über besondere Finanzprodukte oder Finanzinstrumente, sondern vielmehr um die Vermittlung von Wirkungsweisen und ökonomischen Zusammenhängen und das Verständnis über die Phasen von Finanzinstrumenten oder Finanzkontrakten:[15]
- Ermittlung und Bewertung der eigenen Bedürfnisse
- Informationsbeschaffung
- Bewertung von Handlungsalternativen
- Kontakt mit Anbietern
- Entscheidung
- Vertragsabschluss
- Umgang mit Rechten und Pflichten aus dem Vertrag
- Reaktion auf Situationen mit Anpassungsbedarf
https://de.wikipedia.org/wiki/Institutioneller_Anleger
Anlagebeschränkungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage
eigene
Anlegerschutz
https://de.wikipedia.org/wiki/Anlegerschutz
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Investitionsplanung
Investition und Steuer
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siehe auch-> [[]]
LES 373 f
eigene
Amortisation
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Amortisation Amortisation (oder Amortisierung; von französisch amortir, „tilgen“) ist allgemein in der Wirtschaft ein Prozess, in welchem ein angefallener Aufwand oder vorhandene Verbindlichkeiten durch Erträge oder Tilgungen ausgeglichen oder gedeckt werden. In mehreren Fachgebieten wird unter Amortisation ein anderer Begriffsinhalt verstanden.
- Amortisationszeit
Die Amortisationszeit (Vorlage:EnS) ist in der Investitionsrechnung ein Zeitraum, innerhalb dessen das in einer Investition gebundene Kapital (beispielsweise die Investitionsausgaben) durch Einnahmen, Erträge oder Umsatzerlöse zurückgeflossen ist.[89] In einer gemittelten Betrachtungsweise bedeutet das:[90]
- .
Wann sich eine Investition dynamisch, also unter Berücksichtigung der zu zahlenden Kreditzinsen, amortisiert hat, lässt sich wie folgt berechnen:
- .
Durchschnittlicher Gewinn ist der durchschnittliche Gewinn vor Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen. In der Pharmaindustrie beispielsweise müssen die enormen Forschungs- und Entwicklungskosten für neue Arzneimittel innerhalb der verbleibenden Patentlaufzeit durch erzielte Umsatzerlöse hereingeholt werden.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/amortisationsdauer-31538 Amortisationsdauer
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kapitalrückflussdauer, Payback Period, Payoff Period. 1. Begriff: Zeitpunkt, in dem die Summe der Einzahlungsüberschüsse eines Investitionsprojekts (bei statischer Amortisationsrechnung) oder deren Barwert (bei dynamischer Amortisationsrechnung) gleich der Investitionsausgabe (Anschaffungsauszahlung) ist.
2. Bedeutung: Kriterium zur Vorteilhaftigkeitsbeurteilung von Investitionsprojekten (Investitionsrechnung). Die Amortisationsdauer beurteilt v.a. das Investitionsrisiko, da die Prognosegenauigkeit der Investitionsrückflüsse mit höherer Kapitalrückflussdauer abnimmt. Die Amortisationsdauer trifft allerdings keine Aussage über den Gewinn oder die Verzinsung (Rentabilität) des Investitionsprojektes.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/break-even-point-27541 Break-Even-Point Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Punkt, an dem eine Ausbringungsgröße eine Einsatzgröße erstmalig im Zeitablauf überschreitet.
2. Kostenrechnung: Beschäftigungsgrad, bei dem der Umsatz einer Periode gerade sämtliche fixen Kosten der Periode und die angefallenen variablen Kosten deckt. Wird auch als Deckungspunkt, Gewinnpunkt, Gewinnschwelle, Kostenschwelle, Nutzschwelle und „Toter Punkt” bezeichnet.
Ermittlung des Break-Even-Points: vgl. auch Break-Even-Analyse.
3. Investitionsrechnung: Break-Even-Point eines Investitionsobjekts ist der Zeitpunkt, zu dem die kumulierten Einzahlungen erstmals die kumulierten Auszahlungen überschreitet.
Vgl. auch Amortisationsdauer.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/amortisation-30226 Amortisation usführliche Definition im Online-Lexikon
1. Tilgung einer Schuld.
2. Rückfluss der Investitionsbeträge unter dem Gesichtspunkt (1) der Finanzierung (Finanzplan, Liquidität); (2) der Wirtschaftlichkeitsrechnung (Amortisationsdauer, Amortisationsrechnung).
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Kapitalbindung - Kapitalfreisetzung
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalbindung Kapitalbindung ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl für die in einem Unternehmen nicht sofort freisetzbaren Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens. Gegensatz ist die Kapitalfreisetzung.
- Allgemeines
Kapital ist dann gebunden, wenn es nicht sofort liquide in Geld ausgezahlt werden kann, wenn seine Liquidierbarkeit eingeschränkt ist. In Unternehmen spielt die Kapitalbindung eine wichtige Rolle, weil das den Unternehmen zur Verfügung stehende Eigen- und Fremdkapital verzinst werden muss und daher auch Zinsaufwand (Fremdkapital) oder eine Gewinnverwendung (Dividende beim Eigenkapital) auslöst. Das vorhandene gebundene Gesamtkapital verursacht dann Ausgaben, die durch Einnahmen aus dem betrieblichen Produktionsprozess finanziert werden müssen. Damit ist die Kapitalbindung eine Stromgröße. Die Frage der Kapitalbindung taucht im Unternehmen erst auf, wenn Investitionen getätigt werden, also wenn etwa Produktionsmaschinen angeschafft oder selbst hergestellt werden. Zudem führt auch jede Bestandshaltung im Umlaufvermögen (Lagerhaltung) zu einer Kapitalbindung. Die Kapitalbindung bleibt so lange bestehen, bis das Investitionsobjekt aus dem Betriebsvermögen ausscheidet oder die gelagerten Produkte verkauft wurden.
- Kapitalbindungsdauer
Die Kapitalbindungsdauer drückt die aus einer getätigten Investition verursachten Ausgaben aus, die noch nicht durch erwartete Einnahmen gedeckt sind. Bei abnutzbarem Anlagevermögen (Produktionsmaschinen) verringert sich die Kapitalbindung im Zeitablauf durch die Abschreibungen, die über die erzielten Umsatzerlöse wiedergewonnen werden.[1] Dadurch verringert sich die Kapitalbindung während des Investitionszeitraums. Die durchschnittliche Kapitalbindung D K B {\displaystyle DKB} ist das arithmetische Mittel aus dem Restwert einer Investition zu Beginn eines Geschäftsjahres R b {\displaystyle R_{b}} und deren Restwert R e {\displaystyle R_{e}} zum Ende des Geschäftsjahres:
D K B = R b + R e 2 {\displaystyle DKB={\frac {R_{b}+R_{e}}{2}}}
Die Gleichung unterstellt, dass Investitionsgüter vollständig abgeschrieben werden und kein Restwert mehr verbleibt.
Auf ähnliche Weise errechnet sich die Kapitalbindungsdauer beim Umlaufvermögen. Eine wichtige Kennzahl ist hier die Cash-to-Cash-Cycle Time, die sich als Summe verschiedener betrieblicher Teilprozesse ergibt. Dabei werden die Durchlaufzeiten (DLZ) eines Rohstoffs vom Eingangslager über die Produktionszeit (einschließlich Zwischenlagerungen) bis hin zum Ausgangslager addiert und die Laufzeit der Kundenforderung bis zu deren Bezahlung berücksichtigt. Von dieser Summe wird die DLZ der Lieferantenverbindlichkeiten abgezogen, die Differenz ist die Cash-to-Cash-Cycle Time.[2]
- Folgen der Kapitalbindung
Die Kapitalbindung ist Grundlage für die Ermittlung des Kapitalbedarfs in einer Unternehmung. Der Kapitalbedarf beginnt mit einer leistungswirtschaftlichen Auszahlung (Kapitalbindung) und endet mit einer entsprechenden Einzahlung (Kapitalfreisetzung).[3] Insofern ist jede Investition die zielgerichtete Bindung von Kapital.[4] Je kürzer die Kapitalbindung, umso geringer sind die Zinsaufwendungen für den erforderlichen Kapitalbedarf, weil durch die erzielten Einnahmen Kapital freigesetzt werden kann.[5] Ein höherer Kapitalumschlag senkt daher entsprechend die Kapitalbindung.
Hauptziel der Investitions- und Produktionsprozesse im Unternehmen sollte die Minimierung der Kapitalbindungsdauer sein. Deshalb können Maßnahmen zur Überwachung der Kapitalbindung und deren Optimierung ergriffen werden. Die Just-in-time-Produktion zielt letztlich darauf ab, die Kapitalbindung des Materiallagers zu senken.[6] Die Kapitalbindung kann ebenfalls durch Verkürzung der Produktions- und Absatzprozesse, aber auch durch Outsourcing erzielt werden. Lean Production dient dabei zur Verkürzung der Produktionsprozesse. Die Cash-to-Cash-Cycle Time lässt sich verringern, wenn das Lieferantenzahlungsziel verlängert und/oder das Kundenzahlungsziel verkürzt werden und die Durchlaufzeiten im Eingangslager, in Produktion und im Ausgangslager reduziert werden.[2] Diese Zieldefinition setzt allerdings eine Effizienz steigernde Innovation voraus, welche für disruptive Innovationen so nicht gelten.[7]
Ein besonderer Druck zur Verringerung der Kapitalbindung lastet auf Unternehmen, die aufgrund ihrer Produktionsweise umfangreiche Produktionsanlagen vorhalten müssen. Eine hohe Kapitalbindung ist deshalb insbesondere in anlagenintensiven Branchen vorhanden. Mit zunehmender Zeitspanne, in der das Kapital gebunden ist, sinkt die Fungibilität des Kapitals. Geringere Kapitalbindungsprobleme gibt es bei lagerintensiven Unternehmen mit schneller Lagerumschlagshäufigkeit.
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Investitionstheorie
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https://de.wikipedia.org/wiki/Investitionstheorie Investitionstheorie ist ein Sammelbegriff für verschiedene Theorien in der Betriebswirtschaftslehre, die sich mit betrieblichen Investitionsentscheidungen befassen. schwach
Allgemeines
Die Investitionstheorie nimmt heute im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Forschung eine zentrale Stellung ein. Das liegt daran, dass Investitionsentscheidungen in besonderem Maße risikobehaftet sind, weil sie auf unsicheren Zukunftserwartungen beruhen und darüber hinaus zu einem späteren Zeitpunkt entweder gar nicht oder nur unter Inkaufnahme hoher Verluste korrigierbar sind. Zudem ist die Kapitalbindung auch bei Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen von bedeutender Größenordnung.[1] Deshalb hängt die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen in hohem Maße von Investitionsentscheidungen ab, die auf optimalen Investitionsplanungen beruhen müssen. Die betriebliche Investitionstheorie hat vornehmlich Verfahren zur optimalen Auswahl von einzelnen Investitionsmaßnahmen und ganzen Investitionsprogrammen zum Inhalt.[2] Klassische Investitionstheorie
Die Investitionstheorien sind aus der volkswirtschaftlichen Zins- und Kapitaltheorie hervorgegangen. Zum ersten Mal begegnet man ihr bei Irving Fishers Kapital- und Investitionstheorie im Jahre 1906[3] und 1907,[4] aber die klarste und berühmteste Darstellung seiner Theorie stellt seine Zinstheorie (englisch The Theorie of Interest) aus 1930 dar. Unter der Annahme eines vollkommenen Kapitalmarktes bei Sicherheit begnügte sich die mit dem Fisher-Separationstheorem begonnene[5] klassische Investitionstheorie mit der eher oberflächlichen Untersuchung einer Vergleichsinvestition zu einem bestimmten Kalkulationszinsfuß.[6] Hierzu bediente sie sich für die Investitionsrechnung der drei finanzmathematischen Grundmodelle der Kapitalwertmethode, der Methode des internen Zinsfußes (Risikoprämie) oder der Annuitätenmethode. Wegen des vollkommenen Kapitalmarktes musste sie nicht zwischen Eigenkapital oder Fremdkapital unterscheiden, brauchte sie keine finanziellen Engpässe zu berücksichtigen und legte einen einzigen Kapitalmarktzins zugrunde. Neoklassische Investitionstheorie
Diese wenig realistischen Annahmen versuchte die neoklassische Investitionstheorie zu überwinden. Sie berücksichtigt das Risiko, dass mit einer Investition möglicherweise umfangreiche Sunk costs in Kauf zu nehmen sind, dass die Cashflows aus der irreversiblen Investition der Unsicherheit (Ungewissheit) unterliegen und dass der Investor häufig eine zeitliche Flexibilität im Hinblick auf den Investitionszeitpunkt besitzt.[7] Dabei bedient sie sich der Realoptionsanalyse. Die explizite Berücksichtigung von Anpassungskosten des Kapitalstocks in der Investitionstheorie findet sich erstmals 1963.[8] Neo-institutionelle Investitionstheorie Erst die ab etwa 1980 entwickelte Neo-institutionelle Investitionstheorie überwand auch den vollkommenen Kapitalmarkt und geht von einem unvollkommenen Kapitalmarkt aus. Es gibt Transaktions- und Informationskosten, Steuern, Informationsasymmetrie, Präferenzen sowie irrationales Verhalten. Sie betont marktzinsorientierte Investitionsrechnungen[9] und bedient sich der Theorie der Verfügungsrechte sowie der Transaktionskostentheorie auf der Grundlage der Neuen Institutionenökonomik.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investitionstheorie-38148 Investitionstheorie sführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Teilbereich der Finanzierungs- und Investitionstheorie. Während die Finanzierungstheorie die Frage der Finanzmittelbeschaffung untersucht, analysiert die Investitionstheorie die optimale Verwendung der aufgenommenen Finanzmittel.
2. Bedeutung: Im Sinn der entscheidungsorientierten Betriebswirtschaftslehre verfolgt die Investitionstheorie das Ziel, theoretisch fundierte Optimierungsregeln für Investitionsentscheidungen abzuleiten. Hierzu werden Investitionprojekte aus dem Blickwinkel eines rational handelnden Investors analysiert, der seinen monetären Nutzen maximieren will (Investitionsrechnung). Die Optimierungsregeln gehen dabei i.d.R. von risikoaversen Investoren aus (Risikopräferenz), die bei einem gegebenen Risiko die Rendite der Investition maximieren wollen.
3. Zusammenhang: Angesichts der engen Interdependenzen von Investition und Finanzierung fließen in die Investitionstheorie Erkenntnisse der Finanzierungstheorie und der Kapitalmarkttheorie ein. Weitere Verbindungen bestehen zur Produktions-, Kosten- und Absatztheorie.
eigene Die Investitionstheorie ist in der englischsprachigen Literatur und Lehre Bestandteil des Corporate Finance. In der deutschsprachigen Literatur wird die Investition meist in einem Atemzug mit der Fianzierung genannt.
Die Unternehmensbewertung basiert auf Überlegungen der Investitionstheorie
Investor Relations
Mezzaninkapital
Investition in Volkswirtschaftslehre
Desinvestition
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siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Desinvestition Der Begriff Desinvestition (auch Devestition; englisch divestment oder englisch disinvestment) bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre in einem Unternehmen die Kapitalfreisetzung durch die Veräußerung von Vermögensgegenständen, also die Umwandlung von Sach- oder Finanzwerten in liquide Mittel; eine Desinvestition kann auch durch ein Spin-off (Abspaltung) erfolgen (in diesem Fall erhalten die Gesellschafter einen Anteil an einem neuen Unternehmen). Gegensatz der Desinvestition ist die Investition. nur Verkauf? mE auch Abschreibungsüberhang
eigene
mm
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siehe auch-> [[]]
eigene
Jahresabschlussanalyse JAA (19.12.2022)
hlf JAA (lö)
siehe auch:
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise 1#RONIC (3.11.2024)
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Kennzahl (Übersicht) (30.10.2022)
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Jahresabschlussanalyse (28.5.2022)
-
Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Jahresabschlussanalyse (20.6.2021) - Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise##Übersicht Rechnungswesen (19.2.2020)
- [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#
]]
- [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#
]]
eigene
Übersicht (lö)
eigene
Übersicht:
- Kennzahl (Übersicht) (in Arbeit )
- Jahresabschlussanalyse (in Arbeit): Erfolgsanalyse, Vermögensanalyse, Finanzanalyse, Liquiditätskennzahlen lemma ändern (Cash-Flow-Kennzahlen), Kennzahlen für börsennotierte Unternehmen, Kennzahlensysteme
- Vermögensanalyse (in Arbeit): Anlagenintensität (in Arbeit), Abschreibungsquote (in Arbeit), Anlagenabnutzungsgrad (in Arbeit), Wachstumsrate Anlagevermögen (in Arbeit), Investitionsrate Anlagevermögen (in Arbeit), Umlaufintensität (in Arbeit), Lagerumschlagshäufigkeit (in Arbeit), Umschlagshäufigkeit der Debitoren (in Arbeit), Konzernverflechtungsgrad (in Arbeit), Vermögensumschlagshäufigkeit (in Arbeit), Geldumschlag (in Arbeit), Vermögensgrößen, die keine Kennzahl sind (in Arbeit),
- OO (nn, ): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
- Finanzanalyse (in Arbeit): Eigenkapitalquote (nn, ), Fremdkapitalquote (nn, ), Verschuldungsgrad (nn, ), Nettoverschuldung (nn, ), Nettoverschuldungsgrad (nn, ), Effektivverschuldung (nn, ), Weitere (Eigen)Kapitalstrukturkennzahlen (nn, ), Finanzgrößen, die keine Kennzahl sind (nn, ),
): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
- siehe auch: Finanzanalyse (Begriff) (in Arbeit),
3.1 Stromgrößen (dynamische Analyse) 3.1.1 Cash-Flow 3.1.2 Entschuldungsdauer (Schuldentilgungsdauer, dynamischer Verschuldungsgrad) 3.1.3 Cash-Flow-Umsatzrate (Cash-Flow-Leistungsrate) 3.1.4 Cash-Burn-Rate 3.1.5 nn 3.2 Bestandsgrößen (statische Analyse) 3.2.1 Deckungsgrad 1 (goldene Bilanzregel) 3.2.2 Deckungsgrad 2 (silberne Bilanzregel, Anlagendeckungsgrad) 3.2.3 Deckungsgrad 3 (Goldene Finanzregel) 3.2.4 Nettoumlaufvermögen (Working Capital) - Mobilitätsgrad (Working Capital Ratio) 3.2.5 Liquidität 1. Grades 3.2.6 Liquidität 2. Grades (Quick Ratio) 3.2.7 Liquidität 3. Grades 3.2.8 Zinsdeckung 3.2.9 Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen 3.2.10 Investitionsdeckung 3.2.11 nn 3.3 mm 3.3.1 nn
4 Liquiditätsgrößen, die keine Kennzahl sind
- Liquiditätskennzahlen (in Arbeit): OO (nn, ), OO (nn, ), OO (nn, ),
- OO (nn, ): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
- siehe auch: Liquidität (in Arbeit),
- Kennzahlen für börsennotierte Unternehmen (nn, ): OO (nn, ), OO (nn, ), OO (nn, ),
- OO (nn, ): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
- siehe auch: NN ([[
|in Arbeit]]),
OO (nn, ), OO (nn, ), OO (nn, ),
- OO (nn, ): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
- siehe auch: NN ([[
|in Arbeit]]),
- MM (nn, ): OO (nn, ), OO (nn, ), OO (nn, ),
- OO (nn, ): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
- MM (nn, ): OO (nn, ), OO (nn, ), OO (nn, ),
- OO (nn, ): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
- NN (nn, ): MM (nn, ), MM (nn, ), MM (nn, ),
- MM (nn, ): OO (nn, ), OO (nn, ), OO (nn, ),
- OO (nn, ): PP (nn, ), PP (nn, ), PP (nn, ),
===== Earnings after Taxes =====
erledigt
mm
ergänzen / neue Seite: - Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
eigene
nn
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
eigene
außerordentliches und periodenfremdes Ergebnis (19.12.2022)
fehlende Links:
siehe auch Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#ao Ergebnis (8.12.2020)
ergänzen / neue Seite: - Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Periodenfremdes Ergebnis
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Erfolg ist eine zeitraumbezogende Größe (vgl. Gewinnermittlungszeitraum). Dies gilt unabhängig von der dem Erfolg zugrunde gelegten Größe (
- Cash-Flow (Zahlungsüberschuss)
- Überschuss (der Einnahmen über die Ausgaben)
- Gewinn
- Betriebserfolg
Die Erfassungsperiode des Einnahmenüberschusses muss aber nicht mit der Erfassung als Gewinn übereinstimmen, da erstere nach dem Zu- /Abflussprinzip (Istprinzip) erfasst werden. Letztere nach dem Zeitpunkt des Entstehens (Sollprinzip.
Vor allem bei der Gewinnermittlung durch Bilanzierung kann es infolge des Vorsichtsprinzips dazu kommen, dass im Vorjahr nicht ausgewiesene Erträge realisiert werden, bzw. im Vorjahr zu hoch ausgwiesene Aufwände (zB Rückstellung) rückgangig zu machen sind.
Bei der Überschussermittlung wird dies nur selten vorkommen.
Unternehmensrecht
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siehe auch-> [[]]
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Unternehmensrechtlich sind später
Steuerrecht
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Steuer (10.12.2022)
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siehe auch
- Steuerparadoxon
- Barwert der Steuervorteile
- Steuervorteil der Fremdfinanzierung
- Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen
- Gewinn / Verlust
- Verlustvortrag
Steuern bei Wiki
-
Einkommensteuer (Österreich) -
Umsatzsteuer (Österreich) - Kommunalsteuer (Österreich)
-
Grunderwerbsteuer (Österreich) -
Körperschaftsteuer (Österreich) - Versicherungssteuer (Österreich)
- Motorbezogene Versicherungssteuer
- Feuerschutzsteuer#Österreich
- Lohnsteuer (Österreich)
- Werbeabgabe
- Gebührengesetz (Österreich)
- Grundsteuer (Österreich)
- Normverbrauchsabgabe
- Stiftungseingangssteuergesetz
- Tabaksteuer (Österreich)
Steuertarif
bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Steuer#Steuertarif in Arbeit
Vor- / Nachsteuerbetrachtung
- Weiterleitung: Persönliche Ertragsteuer, Unternehmenssteuer,
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene Hinsichtlich der Berücksichtigung der Ertragsteuer gilt: Entsprechend dem Grundsatz der Besteuerungsäquivalenz müssen finanzielle Überschüsse und Diskontierungszinssatz einheitlich berücksichtigt werden. Dabei sind Unternehmenssteuer und persönliche Ertragsteuer zu unterscheiden.
Unternehmenssteuern sind jene Ertragsteuern, deren Steuersubjekt das Unternehmen ist. Beispiele: KSt, GwSt.
Persönliche Ertragsteuern sind jene Ertragsteuern, die mit der Person des Eigners verknüpft sind und uU persönliche Befreiungen in Fragen kommen. Das Unternehmen ist zwar Steuerschuldner, nicht aber Steuerträger.
Die Fachgutachten KFS/BW 1 und IDW S 1 sowie die deutschsprachige Fachliteratur gehen davon aus, dass korrekterweise eine Nachsteuerbetrachtung, anzustellen ist. International ist eine Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuer nicht üblich. Die Kapitalmarktdaten basieren auf einer Betrachtung nach Unternehmensteuer aber vor persönlicher Ertragsteuer. Dementsprechend ist eine Steuervereinfachung in KFS/BW 1 Rz. 84 u. 86 vorgesehen. Die Bewertung kann demnach unter bestimmten Umständen vor persönlicher Ertragsteuer erfolgen.[91]
Soweit die Nachsteuerbetrachtung angewandt wird, muss dass Capital Asset Pricing Model durch das Tax-CAPM ersetzt werden.[92]
Steuerarten
Rest ex Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Steuer#Steuerarten
fe
eigene
Ertragsteuer
Rest ex Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Steuer#Ertragsteuer
Rest Baustelle fe KESt, LSt, ev erg Hinweis Einkommensentstehung
Weblinks https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapitalertragsteuer-40249 https://de.wikipedia.org/wiki/Kostensteuern
Durchlaufende Posten
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Durchlaufender_Posten Ein durchlaufender Posten ist ein umsatzsteuerrechtlicher Begriff, der auch in der Buchführung verwendet wird. Nach der Legaldefinition des § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG sind dies „Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt“, so dass diese Beträge nur zeitweilig vereinnahmt bzw. verauslagt werden und das Unternehmen somit lediglich als Treuhänder für den Betrag fungiert. Folge ist, dass als durchlaufende Posten verauslagte Beträge nicht zum steuerpflichtigen Entgelt gehören (§ 10 UStG). Dies führt dazu, dass zwar ggf. der ursprüngliche Rechnungssteller Umsatzsteuer auf seine Leistung zu erheben hat, nicht jedoch der verauslagende Unternehmer. Im Rechnungswesen stellen durchlaufende Posten regelmäßig erfolgsneutrale, zusammengehörige Einnahmen und Ausgaben dar, zu der auch die Umsatzsteuer gehört.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/durchlaufende-posten-33484 Buchhaltung
Beträge, die zwar im Betrieb eingehen, jedoch in gleicher Höhe an einen Dritten weitergegeben werden, ohne den eigentlichen Betriebszweck zu berühren, z.B. einem Rechtsanwalt werden die für einen Mandanten eingeklagten Forderungsbeträge überwiesen, er gibt sie an seinen Mandanten weiter. Durchlaufende Posten gehen in die Betriebsbuchhaltung nicht ein. Umsatzsteuer
Durchlaufende Posten sind nicht zum umsatzsteuerpflichtigen Entgelt gehörende Beträge, die der Unternehmer (offensichtlich) im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt oder verausgabt (§ 10 I UStG). Der Unternehmer hat auf Verlangen des Finanzamts Angaben über die bei ihm durchlaufenden Posten zu machen.
Keine durchlaufenden Posten sind z.B. Telefongebühren, die ein Vertreter von seinem Auftraggeber ersetzt erhält, da hier keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Kunden entstanden sind, sondern zwischen dem Vertreter und der Post (der Vertreter schuldet der Telefongesellschaft seine Telefongebühren im eigenen Namen, nicht im Namen seines Auftraggebers, wenn er vom eigenen Telefonanschluss telefoniert hat - daran scheitert die Einstufung als "durchlaufender Posten", da der Vertreter bei Zahlung seiner Telefonrechnung nun nicht mehr Zahlungen "in fremdem Namen" leistet, die er sich ersetzen lässt, sondern eigene Kosten hat, für die er vertragsgemäß Ersatz fordern kann).
eigene
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 14.7.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 14.7.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 14.7.2024;
Steuerbemessungsgrundlage
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siehe auch-> [[]]
fe
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Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 14.7.2024;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 14.7.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 14.7.2024;
mm
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Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 14.7.2024;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 14.7.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 14.7.2024;
Börsennotierte Unternehmen (4.12.2022)
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- Unternehmensrecht
eigene
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Börsennotiertes Unternehmen
- Weiterleitung: Börsennotiertes Unternehmen Kat w.o.
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siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B6rsennotiertes_Unternehmen Börsennotiertes Unternehmen (auch Publikumsgesellschaft; englisch listed/quoted/public company) ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, dessen Unternehmensanteile börsennotiert sind.
An den meisten weltweiten Börsen werden überwiegend Aktien gehandelt, so dass sich die Rechtsform von börsennotierten Unternehmen auf die Aktiengesellschaft (AG; und in Deutschland zusätzlich auf die Kommanditgesellschaft auf Aktien, KGaA) und die Europäische Gesellschaft (SE) beschränkt. Ihr Grundkapital befindet sich ganz oder teilweise in Streubesitz, wobei im Idealfall 100 % der Aktien eines Unternehmens an der Börse gehandelt werden. Allein die Tatsache der Marktkapitalisierung ist für die Einstufung als börsennotiertes Unternehmen maßgeblich, so dass bereits >0 % Streubesitz ein Unternehmen zum börsennotierten Unternehmen macht.
Im Englischen wird ein börsennotiertes Unternehmen auch verwirrend als „public company“ bezeichnet (deutsch „öffentliche Gesellschaft“, auch „Publikumsgesellschaft“).[1] Diese Übersetzung darf nicht verwechselt werden mit öffentlichen Unternehmen (Unternehmen im Staatseigentum) und mit öffentlichen Stellen.
Arten
Allgemein werden weltweit die börsennotierten Unternehmen in – allerdings nicht vereinheitlichte – Größenklassen unterteilt, wobei die Betriebsgröße anhand der Umsatzerlöse gemessen wird. Dabei ist zwischen Small Caps, Mid Caps und Large Caps zu unterscheiden:[93] Diese Begriffe sind auf den Aktienmarkt beschränkt.
Kriterium | Small Cap | Mid Cap | Large Cap |
---|---|---|---|
Größenklassen | ≤ € 100 Mio. | € 100 Mio. ≤ € 2 Mrd. | > € 2 Mrd. |
Anzahl der Unternehmen | 520 | 175 | 44 |
Marktkapitalisierung (allgemein) | € 11,32 Mrd. | € 87,45 Mrd. | € 581,63 Mrd. |
Marktkapitalisierung (Streubesitz) | € 5,01 Mrd. | € 36,42 Mrd. | € 347,61 Mrd. |
Wirtschaftliche Aspekte Börsennotierte Unternehmen haben aufgrund ihrer Teilnahme an der Börse eine bessere Möglichkeit, ihren Kapitalbedarf an Eigenkapital durch Kapitalerhöhungen zu decken, weil im Regelfall die Marktliquidität höher ist als bei nicht notierten Unternehmen. Letztere sind auf die Vermögenslage ihrer Gesellschafter, auf die Akquisition neuer Gesellschafter oder auf Fremdkapital angewiesen. Die Unternehmensbewertung fällt leichter, weil über den Börsenkurs der Marktwert (konkret die Marktkapitalisierung) ermittelt werden kann, die eine betriebswirtschaftliche Kennzahl zur Ermittlung des Unternehmenswerts darstellt. Nicht notierte Unternehmen stellen externe Finanzanalysten dagegen vor große Herausforderungen, weil durch deren geringere Publizitätspflicht einige Unternehmensdaten nicht zur Verfügung stehen.[7] Um sie bewerten zu können, ist ein so genannter Fungibilitätszuschlag zu berücksichtigen, der sich aus der schlechteren Fungibilität gegenüber vergleichbaren börsennotierten Unternehmen ergibt.[8] Dieser Fungibilitätszuschlag nützt jedoch nichts, wenn ein Verkauf nicht gelingt.[9]
Zu den börsennotierten Unternehmen gehören typischerweise meist kapitalintensive Großunternehmen, während kleine und mittlere Unternehmen und Familienunternehmen meist nicht notiert sind. Für börsennotierte Unternehmen ist das Unternehmenswachstum ein Mittel zum Erhalt der Marktkapitalisierung und damit der Verteidigung der eigenen Position und dem Schutz vor Übernahmen.[10]
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_b%C3%B6rsennotierten_deutschen_Unternehmen https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_b%C3%B6rsennotierten_%C3%B6sterreichischen_Unternehmen https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_b%C3%B6rsennotierten_Schweizer_Unternehmen
https://www.oenb.at/Statistik/Standardisierte-Tabellen/Wertpapiere/boersennotierte-aktien.html Börsennotierte Aktien sind an einer Börse notierte Anteilspapiere. Eine solche Börse kann eine anerkannte Börse oder jede andere Form eines Sekundärmarkts sein.
Verschiedene Statistiken zB https://www.oenb.at/isaweb/report.do?lang=DE&report=803.1.2
https://www.oenb.at/Statistik/Standardisierte-Tabellen/Wertpapiere/nicht-boersennotierte-aktien.html Nicht-börsennotierte Aktien sind nicht an einer Börse oder in einer anderen Form auf einen Markt gehandelten Aktien bzw. Partizipationsscheinen. Zu den Anteilspapieren gehören z.B. folgende Aktien, die von nicht-börsennotierten Aktiengesellschaften ausgegeben worden sind: Aktien, die ihre Inhaber zu Teilhabern machen und ihnen zugleich im Liquidationsfall einen Anspruch auf einen Anteil am gesamten ausgeschütteten Gewinn sowie am gesamten Nettovermögen gewähren; Genussscheine; Dividendenaktien, auch Gründeraktien genannt, die nicht Teil des Aktienkapitals sind; Vorzugsaktien mit Beteiligung am Liquidationserlös, die zur Teilnahme bei der Verteilung des Restwerts der Gesellschaft im Fall der Liquidation berechtigen.
Verschiedene Statistiken zB https://www.oenb.at/isaweb/report.do?lang=DE&report=803.1.3
https://www.wienerborse.at/listing/aktien/unternehmensliste/ https://www.wienerborse.at/wissen/boersenlexikon/
eigene
Besonderheiten
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siehe auch-> [[]]
eigene
nn
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
eigene
mm
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siehe auch-> [[]]
Pagatorik-Diskontierung-Nominalwert (1.12.2022)
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
- Diskontierung
- Pagatorik (wiki)
- Im Steuerrecht: Nominalwertprinzip. vgl. Ausführungen BFH 15.12.1999, X R 23/95, BStBl 2000 II, 267 (215/22)
eigene
mm
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Ökonomisches Prinzip (29.11.2022)
bisher Weiterleitung wiki, neue Seite: Ökonomisches Prinzip - Kategorie:
- Wirtschaftswissenschaft
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> Gewinnmaximierung, Nutzenmaximierung
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96konomisches_Prinzip Das ökonomische Prinzip (auch Wirtschaftlichkeitsprinzip) ist eine wirtschaftliche Ausprägung des Rationalprinzips und bezeichnet die Rationalitätsannahme, dass Wirtschaftssubjekte aufgrund der Knappheit der Güter bei wirtschaftlichen Interaktionen die eingesetzten Mittel mit dem Ergebnis ins Verhältnis setzen und nach ihren subjektiven Präferenzen durch zweckrationales Handeln eine Nutzenmaximierung (so private Haushalte) beziehungsweise Gewinnmaximierung (so Unternehmen) anstreben. Das ökonomische Prinzip ist eine der Annahmen, auf denen das Modell des Homo oeconomicus basiert.
Ausprägungen In den Wirtschaftswissenschaften wird Wirtschaftlichkeit (Effizienz) als Quotient zwischen Ergebnis und Aufwand definiert.
- Minimalprinzip: Ein vorgegebenes Ergebnis ist mit einem minimalen Aufwand zu erreichen.
- Maximalprinzip: Ein maximales Ergebnis soll, durch einen vorgegebenen Aufwand erreicht werden.
- Extremumprinzip (Optimum-): Das Verhältnis zwischen Ergebnis und Aufwand sollt optimiert werden.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wirtschaftlichkeitsprinzip-48143?redirectedfrom=45953 ökonomisches Prinzip; Grundsatz, dass ein bestimmter Erfolg mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz (Minimalprinzip) bzw. mit einem bestimmten Mitteleinsatz der größtmögliche Erfolg (Maximalprinzip) erzielt werden soll.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20261/oekonomisches-prinzip/ Grundsatz der Wirtschaftstheorie, nach dem vernünftiges wirtschaftliches Handeln unter den Bedingungen knapper Mittel zur Erreichung wirtschaftlicher Ziele (z. B. Nutzenmaximierung beim privaten Haushalt, Gewinnmaximierung beim Unternehmen) erfolgen sollte. Entweder gilt es, mit gegebenen Mitteln einen möglichst großen Erfolg zu erzielen, oder es gilt, ein vorgegebenes Ziel mit möglichst geringem Aufwand zu erreichen. Die erste Handlungsweise wird auch als Interner Link: Maximalprinzip (siehe dort), die zweite als Interner Link: Minimalprinzip (siehe dort) bezeichnet. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, das Verhältnis von Erfolg und Mitteleinsatz möglichst optimal zu gestalten (Extremumprinzip).
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20097/maximalprinzip/ wirtschaftlicher Grundsatz, nach dem mit vorgegebenen Mitteln ein größtmöglicher Erfolg erreicht werden soll. Nach dieser Formulierung des Interner Link: ökonomischen Prinzips (siehe dort) bemüht sich z. B. ein Unternehmen, mit einer gegebenen betrieblichen Ausstattung an Maschinen, Personal und Rohstoffen eine möglichst große Produktionsmenge zu erreichen.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20121/minimalprinzip/ Sparprinzip
wirtschaftlicher Grundsatz, nach dem ein bestimmtes vorgegebenes Ziel unter Einsatz geringstmöglicher Mittel erreicht werden soll. Nach dieser Formulierung des Interner Link: ökonomischen Prinzips (siehe dort) beabsichtigt z. B. ein Unternehmen, eine festgelegte Materialmenge zu möglichst geringen Kosten einzukaufen.
eigene
Wirtschaftlichkeit
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeit (englisch relativ selten: „economicalness“, noch seltener: „economicity“, französisch „économicité“, italienisch „economicità“, portugiesisch „economicidade“) ist ein Wirtschaftssystem- und unternehmenszielindifferenter Ausdruck dafür, inwieweit eine Tätigkeit dem Wirtschaftlichkeitsprinzip genügt.[1]
Kennzahlen Wirtschaftlichkeit kann durch eine betriebswirtschaftliche Kennzahl repräsentiert sein, deren Maß „Effizienz“ im weitesten Sinne ist. Sie wird ausgedrückt durch einen Quotienten, der aus einem Bruchterm hervorgeht, in dessen Zähler unterschiedliche Variablen des „Nutzens“ und in dessen Nenner unterschiedliche Variablen der „Entbehrung“ eingesetzt werden können, welche untereinander in Zusammenhang stehen. Im Einzelnen kann man unter anderem folgende betriebswirtschaftliche Kennzahlen des Wirtschaftlichkeitsbegriffs voneinander unterscheiden:
- Wirtschaftlichkeit
- Kostenwirtschaftlichkeit
- Sparsamkeitsgrad
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wirtschaftlichkeit-47252 1. Begriff: Wirtschaftssystem- und unternehmenszielindifferenter Ausdruck dafür, inwieweit eine Tätigkeit dem Wirtschaftlichkeitsprinzip genügt.
2. Ausprägungsformen: a) Absolute Wirtschaftlichkeit: Für eine bestimmte Handlung ermittelte Beziehung zwischen dem Handlungsergebnis und dem dafür erforderlichen Mitteleinsatz. Der Wert des Handlungsergebnisses und des Mitteleinsatzes wird durch die jeweils relevanten Ziele festgelegt, in einem erwerbswirtschaftlichen Unternehmen durch Erträge und Aufwendungen oder Erlöse und Kosten gemessen. Ein Investitionsprojekt ist z.B. dann absolut wirtschaftlich, wenn sein Kapitalwert größer als Null ist.
b) Relative Wirtschaftlichkeit: Beziehung zur absoluten Wirtschaftlichkeit einer anderen Handlung. Ein Investitionsprojekt A ist z.B. dann relativ wirtschaftlich gegenüber einem Projekt B, wenn sein Kapitalwert größer ist, unabhängig davon, ob er Null übersteigt oder nicht.
3. Abgrenzung: a) zur Produktivität: Die Wirtschaftlichkeit ist wertmäßig erfassbar (bewertete Beziehung zwischen Mitteleinsatz und Handlungsergebnis).
b) zur Rentabilität: Es erfolgt keine zwangsläufige Bezugnahme auf das eingesetzte Kapital.
eigene
Effektivität
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Effektivität
Effektivität ist allgemein das Verhältnis zwischen geplanten Sollwerten (Zielen) und tatsächlich erreichten Istwerten. Der Begriffsinhalt und die Abgrenzung zur Effizienz sind in vielen Fachgebieten umstritten.
In der Betriebswirtschaftslehre gibt es keine Einigkeit über die Bedeutung der Begriffe Effektivität und Effizienz; sie werden entweder gegeneinander abgegrenzt oder synonym verwendet.[2] Effektivität stammt aus lateinisch effectuvis (für „bewirkend“), Effizienz leitet sich von lateinisch efficere (für „bewirken“) ab. Als Synonyme für die Effizienz tauchen Leistungsfähigkeit, Produktivität, Wirtschaftlichkeit oder Ergiebigkeit auf.[3] Für Günter Wöhe ist die Effizienz das Verhältnis von wertmäßigem Output zu wertmäßigem Input,[4] also identisch mit der Wirtschaftlichkeit. Einige Autoren ordnen die Effizienz der Effektivität unter.[5] Effektivität wird manchmal als strategisch ausgerichteter Begriff gesehen, Effizienz wird dann eher operativ verstanden.[6]
2 Kurt Bohr, Effizienz und Effektivität, in: Erwin Grochla/Waldemar Wittmann (Hrsg.), Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, Band I, 1993, Sp. 855 3 Kurt Bohr, Effizienz und Effektivität, in: Erwin Grochla/Waldemar Wittmann (Hrsg.), Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, Band I, 1993, Sp. 855 4 Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeines Betriebswirtschaftslehre, 25. Auflage, 2013, S. 8; ISBN 9783800646876 5 Ulrich Wever, Unternehmenskultur in der Praxis, 1989, S. 180 6 Alexandra Rausch/Werner Mussnig, Controlling von innerbetrieblichen Kommunikationsprozessen, 2008, S. 47
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftlichkeit Effektiv arbeiten bedeutet, so zu arbeiten, dass ein angestrebtes Ergebnis erreicht wird. Effizient arbeiten bedeutet, so zu arbeiten, dass erzieltes Ergebnis und eingesetzte Mittel in einem möglichst günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen und der Nutzen dabei größer ist als die Kosten (ökonomisches Prinzip). Der Begriff der "Kosten" umfasst hierbei nicht nur monetäre Kosten und nicht nur sofort anfallende Kosten, sondern alle negativen Konsequenzen der Aktion.
- Effektivität beschreibt den Grad der Zielerreichung (Wirksamkeit, Qualität der Zielerreichung).[4][5]
- Effizienz ist ein Maß für die Wirtschaftlichkeit (Kosten-Nutzen-Relation).[Anm. 1]
Wirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der Quotient aus erreichtem Ist(-Ergebnis) (beispielsweise dem betriebswirtschaftlichen Ertrag) und dem aufgewendeten Mitteleinsatz (beispielsweise dem betriebswirtschaftlichen Aufwand) gleich oder größer 1 ist:
- Wenn die Effizienz > 1 ist, liegt Wirtschaftlichkeit vor.
- Wenn die Effizienz = 1 ist, liegt aufwandsdeckende Wirtschaftlichkeit vor.
- Wenn die Effizienz < 1 ist, handelt es sich um Unwirtschaftlichkeit.
In einem produzierenden Unternehmen erfordert Wirtschaftlichkeit das in Preisen bewertete Verhältnis zwischen Ausbringungsmenge (englisch Output) und Einsatzmenge (englisch Input). Dies ist nicht ohne Weiteres anwendbar auf reine Dienstleistungsunternehmen und auch nicht auf öffentliche Institutionen, solange diese keine „produzierenden Abteilungseinheiten“ betriebswirtschaftlich integrieren müssen.[Anm. 2]
eigene
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Gewinnermittlungszeitraum (20.11.2022)
siehe auch:
Gegenstand Gewinnermittlung
Der Gewinn wird steuerrechtlich für den Betrieb ermittelt.
Gem. § 189 Abs. 1 Z 3 UGB link besteht Buchführungspflicht bei Überschreiten einer Umsatzgrenze des Betriebes. IAS 1.36 spricht vom Unternehmer, der einen Jahresabschluss aufzustellen hat.
mm
Markt (17.11.2022)
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
ergänzen Markt:
Marktgleichgewicht
- Weiterleitung: Marktgleichgewicht
- Kategorie:
- Wirtschaftswissenschaft
siehe auch-> Angebots-, Nachfragefunktion
fe Graphische Darstellung
https://de.wikipedia.org/wiki/Marktgleichgewicht
Als Marktgleichgewicht bezeichnet man in der Wirtschaftswissenschaft die Marktentwicklung auf einem Markt, in der die Menge des Angebots gleich der Nachfragemenge ist. Diese Menge wird als Gleichgewichtsmenge bezeichnet.
eigene
Marktformen
Marktstruktur
Marktanalyse
===== Analyse =====
in Arbeit
===== Marktdaten =====
in Arbeit bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Marktanalyse
===== Marktpotenzial =====
==== Segmentierung ====
Anbieter / Nachfrager
Angebot, Angebotsfunktion, Anbieter, [[ ]], [[
Nachfrage, Nachfragefunktion, Nachfrager, [[ ]], [[
eigene
nn
- Weiterleitung:
- Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
eigene
Marktarten
ergänzen Markt
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsmarkt
- Marktstrukturen
Sämtliche klassischen volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren werden auf Faktormärkten gehandelt, und zwar die Arbeit auf dem Arbeitsmarkt, der Boden auf dem Immobilienmarkt und das Kapital auf dem Kapitalmarkt.
Markt | Angebot | Nachfrage | Preis |
---|---|---|---|
Arbeitsmarkt | Arbeitsnachfrage | Arbeitsangebot | Arbeitsentgelt |
Gütermarkt | Güterangebot | Güternachfrage | Marktpreis |
Geldmarkt | Geldangebot | Geldnachfrage | Geldmarktzins |
Kapitalmarkt | Kapitalangebot | Kapitalnachfrage | Kapitalmarktzins |
Kreditmarkt | Kreditangebot | Kreditnachfrage | Kreditzins |
Immobilienmarkt | Angebot an Wohn- und Gewerbeimmobilien, Agrar- und Waldflächen |
Nachfrage | Kaufpreis/Immobiliarmiete/ Bodenrente/Pacht |
eigene
==== Marktphase ====
Marktteilnehmer
bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wirtschaftseinheit (2.1.2024)
mm
- Weiterleitung:
- Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
eigene
nn
- Weiterleitung:
- Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
eigene
Liquider Markt (2.11.2022)
ergänzen / neue Seite: - Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
ex https://de.wikipedia.org/wiki/Liquidit%C3%A4t#Marktliquidität Die Marktliquidität erfordert[5]
- Marktbreite (englisch market breadth) mit niedrigen Transaktionskosten in Form einer geringen Geld-Brief-Spanne,
- Markttiefe (englisch market depth) mit niedrigen Transaktionskosten für großes Marktvolumen und
- Erholungsfähigkeit (englisch market resiliancy), indem Abweichungen vom inneren Wert eines Handelsobjekts schnell korrigiert werden.
Ein liquider Markt ist durch hohe Markttiefe, Marktbreite und Erholungsfähigkeit gekennzeichnet.[6]
Ein liquider Markt ist wertpapierrechtlich gemäß § 2 Abs. 23 WpHG ein Markt für ein Finanzinstrument oder für eine Kategorie von Finanzinstrumenten, auf dem kontinuierlich kauf- oder verkaufsbereite vertragswillige Käufer oder Verkäufer verfügbar sind und der unter Berücksichtigung der speziellen Marktstrukturen des betreffenden Finanzinstruments oder der betreffenden Kategorie von Finanzinstrumenten nach den folgenden Kriterien bewertet wird:
- Durchschnittsfrequenz und -volumen der Geschäfte bei einer bestimmten Bandbreite von Marktbedingungen unter Berücksichtigung der Art und des Lebenszyklus von Finanzprodukten innerhalb der Kategorie von Finanzinstrumenten;
- Zahl und Art der Marktteilnehmer, einschließlich des Verhältnisses der Marktteilnehmer zu den gehandelten Finanzinstrumenten in Bezug auf ein bestimmtes Finanzinstrument und
- durchschnittlicher Spread (Geld-Brief-Spanne), sofern verfügbar.
Die Marktliquidität ist ein Kriterium für die Erfüllung der Marktfunktionen.
Ein aktiver Markt ist im Bilanzrecht ein liquider Markt mit homogenen Produkten und der Öffentlichkeit zugänglichen Preisen (IAS 36.5).
Siehe auch
Liquiditätsablaufbilanz Liquiditätsgrad Liquiditätsrisiko Marktliquiditätsrisiko Zahlungsbedingungen Zahlungsverhalten
ev ergänzen Markt oder Liquidität (Begriff)
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Kennzahl (Übersicht) (30.10.2022)
- vgl. auch
in Arbeit
siehe auch -> Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Termini, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
(c) durch (L) ersetzen Formelquelle ev lö
ÜT
- Kennzahlen:
Eigenkapitalquote (equity ratio), Fremdkapitalquote (Anspannungsgrad) (debt ratio), Verschuldungsgrad, Nettoverschuldung (Net Debt), Nettoverschuldungsgrad (Gearing), Effektivverschuldung
- Weitere (Eigen)Kapitalstrukturkennzahlen: [[ ]],
- keine Kennzahl: [[ ]],
| Finanzierungsaufwand in % des Umsatzes
| -
| (E)
| JAA 4a, S. 3
|
|-
| Herstellungskostenanteil
| -
| (E)
| JAA 4a, S. 3f
| </s>
|-
offen
| Entschuldungsdauer
| -
| (C)
| JAA 3, S. 3
|
|-
| Cash-Flow-Umsatzrate
| -
| (C)
| JAA 3, S. 3
|
|-
| Cash-Burn-Rate
| -
| (C)
| JAA 3, S. 4
|
|-
| Deckungsgrad 1
(goldene Bilanzregel)
| -
| (C)
| JAA 3, S. 5
|
|-
| Deckungsgrad 2
(silberne Bilanzregel, Anlagendeckungsgrad)
| -
| (C)
| JAA 3, S. 5
|
|-
| Deckungsgrad 3 (Goldene Finanzregel)
| -
| (C)
| JAA 3, S. 6
|
|-
| Nettoumlaufvermögen
(Working Capital)
| WC
| (C)
| JAA 3, S. 6
|
|-
| Mobilitätsgrad
(Working Capital Ratio)
| -
| (C)
| JAA 3, S. 6
|
|-
| Operatives Working Capital
| -
| (C)
| JAA 3, S. 6
|
|-
| Operative Working Capital Ratio
| -
| (C)
| JAA 3, S. 7
|
|-
| Liquidität 1. Grades
| -
| (C)
| JAA 3, S. 7
|
|-
| Liquidität 2. Grades (Quick Ratio)
| -
| (C)
| JAA 3, S. 7
|
|-
| Liquidität 3. Grades
| -
| (C)
| JAA 3, S. 7
|
|-
| Zinsdeckung
| -
| (C)
| JAA 3, S. 8
|
|-
| Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen
| -
| (C)
| JAA 3, S. 8
|
|-
| Investitionsdeckung
| -
| (C)
| JAA 3, S. 8
|
|-
| Wertschöpfung
| -
| (E)
| JAA 4, S. 7
| ev teilen Entstehung, Verteilung
|-
| Net Asset
| -
| (V)
| JAA 4, S. 12f
|
|-
| Capital Employed
| -
| (V)
| JAA 4, S. 13
| ev Abk CE
|-
| Finanzanlagenrentabilität
| -
| (E)
| JAA 4, S. 14
|
|-
| Wertschöpfungsrentabilitäten
| -
| (E)
| JAA 4, S. 14
|
|-
| Rohaufschlag
| -
| (E)
| JAA 4a, S. 3
|
|-
| Spanne
| -
| (E)
| JAA 4a, S. 3
|
|-
| Anteil Betriebsergebnis
| -
| (E)
| JAA 4a, S. 7
| ev besser: Betriebsergebnisanteil
|-
| Anteil Finanzergebnis
| -
| (E)
| JAA 4a, S.
| ev besser: Finanzergebnisanteil
|-
| durchschnittliche Nutzungsdauer
| -
| (V)
| JAA 5, S. 4
|
|-
| Eigenkapitalquote
(equity ratio
| EKQ
| (F)
| JAA 5, S. 10
|
|-
| Risikokapitalquote
| -
| (F)
| JAA 5, S. 10
|
|-
| Risikokapital
| -
| (F)
| JAA 5, S. 10
|
|-
| Fremdkapitalquote
(Anspannungsgrad, debt ratio)
| -
| (F)
| JAA 5, S. 11
|
|-
| Nettoverschuldung
(Net Debt
| -
| (F)
| JAA 5, S. 11
|
|-
| Flüssige Mittel
(Liquide Mittel
| -
| (F)
| JAA 5, S. 11
|
|-
| verzinsliches Fremdkapital
| -
| (F)
| JAA 5, S. 11
|
|-
| Nettoverschuldungsgrad
(Gearing
| -
| (F)
| JAA 5, S. 12
|
|-
| Effektivverschuldung
([[ ]]
| -
| (F)
| JAA 5, S. 12
|
|-
| Verschuldungsgrad
(debt to equity ratio
| -
| (F)
| JAA 5, S. 12f
|
|-
| Selbstfinanzierungsgrad
| -
| (F)
| JAA 5, S. 14
| eher lö
|-
| Ausschüttungspotential
| -
| (F)
| JAA 5, S. 14
| eher lö
|-
| Außenfinanzierungsgrad
| -
| (F)
| JAA 5, S. 14
| eher lö
|-
| Minderheitsanteil
| -
| (F)
| JAA 5, S. 14
| eher lö
|-
| Rückstellungen in % der Bilanzsumme
| -
| (F)
| JAA 5, S. 15
| eher lö
|-
| Bankverschuldungsquote
| -
| (F)
| JAA 5, S. 15
|
|-
| Verschuldungsquote
| -
| (F)
| JAA 5, S. 15
|
|-
| [[ ]]
([[ ]]
| -
| (F)
| JAA 5, S.
|
|-
| [[ ]]
([[ ]]
| -
| (F)
| JAA 5, S.
|
|-
| [[ ]]
([[ ]]
| -
| (F)
| JAA 5, S.
|
|-
| [[ ]]
([[ ]]
| -
| (F)
| JAA 5, S.
|
|-
| [[ ]]
([[ ]]
| -
| (F)
| JAA 5, S.
|
|-
| Cash Flow in % Betriebsleistung
| -
| (?)
| ?
| bei Kralicek‘scher Quicktest
|-
| Schuldentilgungsdauer
|
| (V) (F) (E) (C)???
| JAA x, S.
| bei Kralicek‘scher Quicktest, Zu Entschuldungsdauer? siehe auch fiktive Schuldentilgungsdauer
|-
| Eigenmittelquote
|
| (V) (F) (E) (C)??
| JAA x, S.
| bei URG-Kennzahlen siehe auch Eigenkapitalquote
|-
| fiktive Schuldentilgungsdauer
|
| (V) (F) (E) (C) ???
| JAA x, S.
| bei URG-Kennzahlen siehe auch Entschuldungsdauer, Schuldentilgungsdauer,
|-
| [[ ]]
|
| (V) (F) (E) (C)
| JAA x, S.
|
|-
Begriffe
Größe | Generalnorm | Analyse | Kennzahl | Anmerkung |
---|---|---|---|---|
Erfolg | Ertragslage | Erfolgsanalyse (ia) | Erfolgskennzahl ([[ |ia]]) | |
Finanzen | Finanzlage | Finanzanalyse (ia) | Finanzkennzahl ([[ |ia]]) | Kapitalstruktur |
Vermögen | Vermögenslage | Vermögensanalyse (ia) | Vermögenskennzahl bisher: -struktur | |
Liquidität (ia) | - | Liquiditätsanalyse ([[ |ia]]) | Liquiditätskennzahl ([[ |ia]]) | |
- [[Erfolgs
- [[Finanz
- [[Vermögens
- [[Liquiditäts
, [[ ]]
([[ |ia]])
Kapitalstruktur
bisher Inhalt nach Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Finanzanalyse
Neu Neues Kapitel vor Kapitalstruktur#Literatur
Optimale Kapitalstruktur
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalstruktur#Optimale_Kapitalstruktur Die richtungweisenden Irrelevanzthesen von Franco Modigliani und Merton Miller vom Juni 1958 stellen die bekannteste Veröffentlichung zur Theorie der Kapitalstruktur dar.[96] Sie gehen in ihrem Aufsatz davon aus, dass bei einem (irrealen) vollkommenen Markt ohne Steuern,[97] Insolvenzkosten, Informationsasymmetrie und Transaktionskosten jede Kapitalstruktur gleich gut sei, weil Veränderungen der Kapitalstruktur keine Auswirkungen auf den Unternehmenswert hätten. Der Unternehmenswert kann aber in der Realität dadurch maximiert werden, dass der gegebene Anteil von Eigen- und Fremdkapital die durchschnittlichen Kapitalkosten minimiert.[98]
Da es in der Wirtschaftspraxis nur unvollkommene Märkte gibt, ist für eine gesunde Finanzierung die Kenntnis über die vorhandene Kapitalstruktur notwendig. Wird durch eine gesunde Finanzierung der Unternehmenswert mit Hilfe einer optimalen Dimensionierung von Eigen- und Fremdkapital maximiert, liegt eine so genannte optimale Kapitalstruktur vor.
Praktische Regeln zur optimalen (horizontalen) Kapitalstruktur stellen die Finanzierungsregeln dar. Die goldene Bilanzregel besagt in ihrer strengen Form, dass das Anlagevermögen mit Eigenkapital gedeckt sein muss und dass für das Umlaufvermögen Fremdkapital eingesetzt werden darf. Sie lautet
Anlageintensive Betriebe weisen mithin eine tendenziell höhere Eigenkapitalquote auf. In ihrer weniger strengen Form („silberne Finanzierungsregel“) wird eine Fristenübereinstimmung zwischen langfristigem Kapital und Vermögen gefordert:
Hiernach decken Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital das langfristig dem Betrieb zur Verfügung stehende Anlagevermögen. Risiken der Anschlussrefinanzierung und Zinsrisiken sind im Idealfall durch Fristenkongruenz ausgeschlossen. Weitere Regeln sind die Eins-zu-eins-Regel oder die Goldene Bankregel.
Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Modigliani / Miller (30.3.2020)
eigene
nn
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Weitere Werte (25.10.2022)
Liste ex https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeiner_Wert#Siehe_auch
- https://de.wikipedia.org/wiki/Zeitwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederbeschaffungswert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Restwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungswert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Minderwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Wertschöpfung_(Wirtschaft)%7CMehrwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Schrottwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Höchstwertprinzip
- https://de.wikipedia.org/wiki/Niederstwertprinzip
- https://de.wikipedia.org/wiki/Neuwert_(Versicherungsrecht)%7CNeuwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Sachwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Ertragswert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Tauschwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Beleihungswert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Buchwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Substanzwert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenswert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Repartitionswert
- https://de.wikipedia.org/wiki/Wertminderung
fe TWE, BZW, Fair Val i Use, BZZ, VKW
Familienverträge (8.10.2022)
neue Seite: Familienvertrag - Kategorie:
* Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
* Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht (Recht, allgemein)
* Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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siehe auch-> [[]]
Nach § 25 BAO [7]
§ 25. (1) Angehörige im Sinn der Abgabenvorschriften sind 1. der Ehegatte; 2. die Verwandten in gerader Linie und die Verwandten zweiten, dritten und vierten Grades in der Seitenlinie; 3. die Verschwägerten in gerader Linie und die Verschwägerten zweiten Grades in der Seitenlinie; 4. die Wahl-(Pflege-)Eltern und die Wahl-(Pflege-)Kinder; 5. Personen, die miteinander in Lebensgemeinschaft leben, sowie Kinder und Enkel einer dieser Personen im Verhältnis zur anderen Person; 6. der eingetragene Partner.
(2) Die durch eine Ehe begründete Eigenschaft einer Person als Angehöriger bleibt aufrecht, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht.
(3) Abs. 1 Z 3 gilt für eingetragene Partner sinngemäß. Die durch eine eingetragene Partnerschaft begründete Eigenschaft einer Person als Angehöriger bleibt aufrecht, auch wenn die eingetragene Partnerschaft nicht mehr besteht.
Das Steuerrecht verwendet auch den tautologischen Begriff nahe Angehörige oder Familienverträge
EStR 2000 Rz. 1130 kürzen Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen finden - selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen (vgl. zB VwGH 3.9.1997, 93/14/0095, VwGH 26.1.1999, 98/14/0095) - im Steuerrecht nur dann Anerkennung, wenn sie
- nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität),
- einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und
- auch zwischen Familienfremden unter den selben Bedingungen abgeschlossen worden wären (ständige Rechtsprechung; vgl. zB VwGH 22.2.2000, 99/14/0082, VwGH 28.5.2015, 2013/15/0135).
Bei Transaktion, Transaktionsbeteiligte und Transaktionspreis ergänzen.
mm
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siehe auch-> [[]]
Transaktion (1.10.2022)
diverse Projekte
* erledigt:
- Transaktion 2 Ergänzungen:
- dort als Weiterleitung: Transaktionspreis, Transaktionsprozess,
- Hinweis: Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen, transaktionsbezogener Bewertungsanlass
siehe auch
-
Wirtschaftseinheit - Kunde, Konsument (Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wirtschaftseinheit_.2829.9.2022.29
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Marktpreis (19.12.2021)
Tausch: fe Hinweis Steuerrecht ergänzen:
erg USt
Verunglückte Einlagen lemma? gelten ebenfalls als Tausch.[99]
Kreditkosten (25.9.2022)
ev besser: Fremdkapitalkosten
ergänzen / neue Seite: - Kategorie:
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- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
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siehe auch-> [[]]
fehlende Links:
siehe auch:
- Kreditaufschlag (Credit Spread)
- Fremdkapital
- Rating
- https://de.wikipedia.org/wiki/Credit_Spread
- Fremdkapital-Beta (debt-Beta)
Die Fremdkapitalkosten sind vom Fremdkapitalzins zu unterscheiden.
mm
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siehe auch-> [[]]
Insolvenz (11.9.2022)
hlf Ins (lö)
vgl. auch
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liquidität
- Fristigkeit
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Überschuldung (3.2.2020)
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenz
Die Art und Durchführung einer Insolvenz ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt. Auch das Ziel des Insolvenzverfahrens ist von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich; während das vornehmliche Ziel in Deutschland, der Schweiz und Österreich die Befriedigung der bzw. die gerechte Verteilung der Verluste auf die Gläubiger ist, ist Ziel in Frankreich der Erhalt von Arbeitsplätzen und in den USA, dem Schuldner einen fresh start zu ermöglichen.[1] Vom Insolvenzrecht ausgenommen sind insolvenzunfähige Schuldner.
- Gründe
Eine Insolvenz kann auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wobei allgemein zwischen internen und externen Insolvenzursachen[3] differenziert wird.
Interne Ursachen umfassen dabei sämtliche Aktivitäten, die unmittelbar vom betreffenden Unternehmen oder der Person selbst ausgehen und schließlich zur Insolvenz führen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Fehlplanungen beziehungsweise Fehleinschätzungen handeln.
Externe Insolvenzursachen beschreiben hingegen sämtliche Faktoren, die von außen einwirken. Beispiele für externe Ursachen sind dabei strukturelle und konjunkturelle Veränderungen des Marktgeschehens, Konkurrenzsituationen (Arbeitsmarkt, Absatz), aber oft auch unvorhergesehene Ereignisse.
- Abwendungsmöglichkeiten
ev besser zu Sanierung Um eine Insolvenz abzuwenden, gibt es folgende Möglichkeiten:
Verhandlung mit dem oder den Gläubiger(n) des Schuldners, ob ein Schuldenerlass (ganz oder teilweise), eine Ratenzahlung oder eine Stundung (Aufschub auf einen bestimmten oder unbestimmten Zeitpunkt) gewährt wird, die Bürgschaft eines solventen (also zahlungsfähigen) Dritten, etwa eines Verwandten oder eines Kreditinstituts.
Für die private Insolvenz gibt es Schuldenberater, die dabei helfen können, Kostenersparnisse durch Einschränkungen in der privaten Lebensführung zu erzielen.
Im Rahmen eines Schuldenbereinigungsplanes können die Einnahmen zum Beispiel bei Unternehmensinsolvenz über Werbemaßnahmen oder Spezialisierungen erhöht werden. Bei Privatinsolvenz ist die Veräußerung von Wertgegenständen und nicht benötigten Konsumgütern zu prüfen.
Erst dann schließt sich gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren (nach Insolvenzrecht) an, das entweder in ein gerichtliches Verfahren oder in einen außergerichtlichen Vergleich mündet. Voraussetzung ist, dass die Insolvenzmasse für die Gebühren und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie zumindest teilweise zur Befriedigung der Schulden der Gesamtheit der Gläubiger noch ausreicht.
Für juristische Personen und bei Selbständigen sind die entsprechenden Vorschriften im Handelsgesetzbuch zu berücksichtigen, die genauer vorgeben, wann ein Insolvenzzeitpunkt eintritt – im Gegensatz zur „gefühlten“ Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson. Insbesondere ist die Befriedigung eines einzelnen Gläubigers unter Schlechterstellung anderer Gläubiger problematisch, da sich hieraus Anfechtungstatbestände ergeben. Die zu späte Anmeldung einer Insolvenz kann ggf. als Straftat betrachtet werden und zu einem Verfahren wegen Insolvenzverschleppung führen.
- Rechtslage nach Ländern
- Deutschland
- Österreich
→ Hauptartikel: Insolvenzrecht (Österreich)
- Siehe auch
Insolvenzrisiko Insolvenztabelle Insolvenzprognoseverfahren VermögensverfallZeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsunfaehigkeit-50163
nsolvenz; das auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, nach außen erkennbare, voraussichtlich dauernde Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen Geldschulden noch im Wesentlichen zu erfüllen.
Wichtigstes Kennzeichen: Zahlungseinstellung.
Zahlungsunfähigkeit ist Insolvenzgrund.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19742/insolvenz
Insolvenz
die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Sie liegt vor: 1) wenn es seine fälligen Zahlungen nicht mehr leistet; 2) wenn Überschuldung vorliegt, d. h., die Verbindlichkeiten höher als das Vermögen sind; 3) wenn der Schuldner seine Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht erfüllen kann. (3) me Falsch
https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzunfähigkeit
Insolvenzunfähigkeit ist im Insolvenzrecht das Privileg bestimmter Schuldner, kraft Gesetzes vom allgemein geltenden Insolvenzregime befreit zu sein.
in D: z.B. Gemeinden, KöR
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausfallverlustquote
Die Verlustquote[1] oder Ausfallverlustquote[2], auch englisch als Loss Given Default (Abkürzung LGD) bezeichnet, ist im Bankwesen ein bankenaufsichtsrechtlicher Risikoparameter zur Messung der Kreditrisiken.
Hierbei bezeichnet
- LGD die Verlustquote,
- EL die erwartete Ausfallhöhe,
- EaD das Ausfallvolumen.
Anmerk entspricht der Höhe des zu erwarteten Verlustes und nicht der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls.
Zombiunternehmen
eigene
Insolvenz und Gläubiger
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Glaeubiger_im_Insolvenzverfahren.html 1. Insolvenzgläubiger ist, wer gegen den Schuldner eine Insolvenzforderung hat.
Insolvenzforderung ist jene persönliche Forderung des Gläubigers, die schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner entstanden ist.
Auch für Insolvenzgläubiger gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf der Schuldner die Lage einzelner Gläubiger nicht auf Kosten der anderen verbessern. Insolvenzgläubiger können nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits aufrechenbar waren. Sie können ihre Forderungen außerhalb des Insolvenzverfahrens nicht mehr einklagen oder Zwangsvollstreckungsverfahren in die Insolvenzmasse einleiten oder fortsetzen.
Rechtshandlungen des Schuldners, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, können binnen einem Jahr vom Insolvenzverwalter wegen Benachteiligungsabsicht, Unentgeltlichkeit, Begünstigung oder Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners angefochten werden.
Hat der Vertragspartner des Schuldners einen zweiseitigen Vertrag voll erfüllt, so kann er seine Gegenforderung als Insolvenzforderung geltend machen. Ist der Vertragspartner des Schuldners laut Vertrag zur Vorausleistung verpflichtet und mussten ihm die schlechten Vermögensverhältnisse des Schuldners nicht bekannt sein, so kann er seine Vorausleistung bis zu einer allfälligen Sicherstellung durch den Insolvenzverwalter verweigern.
Besonderheiten bestehen hinsichtlich Absonderungs- und Aussonderungsgläubigern sowie hinsichtlich einbezahlten Stammkapitals oder eigenkapitalersetzender Darlehen. 2. Massegläubiger ist, wer gegen den Schuldner eine Masseforderung hat (z.B. auf die Verfahrenskosten sowie auf alle Auslagen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Masse).
Sie entsteht grundsätzlich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder wird wenigstens nach ihr fällig. Masseforderungen werden aus der Insolvenzmasse vorweg befriedigt, müssen im Insolvenzverfahren nicht angemeldet werden und können trotz laufenden Insolvenzverfahrens gerichtlich geltend gemacht werden 3. Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist beim Insolvenzgericht anmelden. Eine Forderungsanmeldung ist grundsätzlich auch nach Fristablauf bis spätestens 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung möglich. Dies kann aber dazu führen, dass das Gericht den Ersatz der Kosten für zusätzliche, sonst nicht notwendige Tagsatzungen auferlegt, sodass die "Rentabilität derartiger verspäteter Anmeldungen (Höhe der zu erwartenden Quote und Kostenersatz) zu prüfen ist. Die angemeldeten Forderungen können vom Insolvenzverwalter, Schuldner, aber auch von anderen Insolvenzgläubigern bestritten werden. Unbestrittene Forderungen bilden nach Beendigung des Insolvenzverfahrens einen Exekutionstitel gegen den Schuldner. 4. Wer ist Absonderungs- bzw. Aussonderungsgläubiger?
a. Der Absonderungsgläubiger hat ein Recht auf abgesonderte, bevorzugte Befriedigung an bestimmten Sachen des Schuldners, wie etwa aufgrund eines Pfand- oder Zurückbehaltungsrechtes. Das Absonderungsrecht wird durch ein laufendes Insolvenzverfahren nicht berührt.
Lässt die Befriedigung des Absonderungsgläubigers keine volle Deckung erwarten, kann er seine ungesicherte Restforderung als Insolvenzforderung geltend machen. In den letzten 60 Tagen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworbene richterliche Pfandrechte zur Befriedigung oder Sicherstellung erlöschen (ausgenommen solche zugunsten öffentlicher Abgaben) mit der Verfahrenseröffnung.
Vertragliche oder gerichtliche Absonderungsrechte an Arbeitseinkünften erlöschen gleichfalls nach bestimmten Zeitabläufen.
b. Der Aussonderungsgläubiger ist Eigentümer einer Sache, die sich bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Verfügungsmacht des Schuldners befindet. Der Eigentümer oder sonst zur Herausgabe Berechtigte (z.B. Vermieter) kann die Aussonderung begehren, da die Sache nicht in die Masse gehört.
Ein Aussonderungsrecht ist bei Sachen, welche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, gegeben. Der Insolvenzverwalter kann die Aussonderung bis zu sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinauszögern, wenn die auszusondernde Sache für die Fortführung des Betriebes notwendig ist. Stand: 12.02.2021
Unternehmensreorganisation
- Weiterleitung:
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siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Reorganisationsverfahren Das österreichische Reorganisationsverfahren ist eine gesetzlich geregelte, vorbeugende Maßnahme zur nachhaltigen Sanierung eines Unternehmens, um eine Insolvenz zu vermeiden.
Mit dem Unternehmensreorganisationsgesetz von 1997 wurde in Österreich die Möglichkeit geschaffen, Unternehmen bereits vor Eintritt der materiellen Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit; Überschuldung) zu reorganisieren.
Das Verfahren kann von Unternehmen beantragt werden, die noch nicht insolvent sind. Die Reorganisation wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchgeführt, um Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines im Bestand gefährdeten Unternehmens zu verbessern und damit die nachhaltige Weiterführung des Unternehmens zu ermöglichen.
Das Verfahren konnte sich wegen seiner strukturellen Mängel in der Praxis nicht durchsetzen, so dass das Unternehmensreorganisationsgesetz „totes Recht“ geblieben ist
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Unternehmensreorganisation.html Ist für ein Unternehmen prognostisch eine wesentliche und nachhaltige Verschlechterung der Eigenmittelquote anzunehmen, dann ist von der Reorganisationsbedürftigkeit dieses Unternehmens auszugehen! Ob es sich dabei um ein Einzelunternehmen oder eine Kapital- oder Personengesellschaft handelt, spielt keine Rolle. Ziel einer Unternehmensreorganisation hat es jedenfalls zu sein, betriebswirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage eines bestandsgefährdeten Unternehmens zu setzen, um dessen nachhaltige Weiterführung zu ermöglichen.
Die Reorganisationsmaßnahmen können verschiedenartigster Natur sein, sie können leistungs- und/oder finanzwirtschaftliche Ansätze verfolgen, sie können sich auch der Instrumente des Unternehmensreorganisationsgesetzes (URG) bedienen.
Reorganisationen können – wie schon erwähnt – auf verschiedenste Art erfolgen: Wenn aber eine juristische Person (wie GmbH, AG, GmbH & Co KG ohne eine natürliche Person als Vollhafter), die nach handelsrechtlichen Vorschriften als prüfpflichtig gilt (Bilanzsumme über 5 Mio. EUR und/oder eine Umsatzsumme über 10 Mio. EUR und/oder mehr als 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt beschäftigt und einen gesetzlichen Aufsichtsrat haben muss) in einen (Anschluss-)Konkurs schlittert und ihre vertretungsbefugten Organe (= Geschäftsführer, Vorstände) die Krisensymptome nicht sehen konnten (z.B. weil der Jahresabschluss nicht oder verspätet erstellt bzw. die Prüfung nicht unverzüglich in Auftrag gegeben worden ist) oder nicht erkannten, dann trifft diese auch selbst die persönliche Haftung für ungedeckte Gesellschaftsverbindlichkeiten bis zu 100.000 EUR Krisensymptome, die die Organe prüfpflichtiger Gesellschaften zum Reagieren veranlassen, sind eine betriebliche Eigenmittelquote unter 8 % und eine fiktive Schuldentilgungsdauer von über 15 Jahren laut der Jahresabschlüsse der jeweils letzten zwei Jahre! Diese persönliche Haftung vertretungsbefugter Organe entfällt, wenn ein Wirtschaftstreuhänder-Gutachten die Vermutung eines Reorganisationsbedarfes widerlegt hat, innerhalb der Zweijahresfrist vom Abschlussprüfer kein Bericht über die Vermutung des Reorganisationsbedarfes mehr erstattet wird oder nachweisbar eine eingetretene Unternehmensinsolvenz auf andere Gründe zurückzuführen ist.
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/reorganisationsverfahren-voraussetzungen-und-verfahren.html Das Reorganisationsverfahren ist eine mit Juli 2021 neu eingeführte Art von Verfahren, die es dem Unternehmer ermöglichen soll, den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden und die Bestandsfähigkeit seines Unternehmens sicherzustellen. Es steht Unternehmern und Unternehmen offen, nicht jedoch Verbrauchern.
Dieses Reorganisationsverfahren ist eine weitere Verfahrensart und besteht neben dem Unternehmensreorganisationsgesetz.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die wahrscheinliche Insolvenz des Unternehmens. Diese wird bei Erreichen der Warnkennzahlen des Unternehmensreorganisationsgesetzes (URG) vermutet: Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre. Der Unternehmer kann überschuldet sein. Für zahlungsunfähige Schuldner steht das Reorganisationsverfahren grundsätzlich nicht zur Verfügung, was allerdings bei Einleitung des Verfahrens nicht durch das Gericht geprüft wird. Ist ein Insolvenzverfahren bereits anhängig, ist die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens unzulässig.
Zuständig ist das Landesgericht (in Wien das Handelsgericht), in dessen Sprengel das Unternehmen betrieben wird. Das Verfahren ist nicht in der Ediktsdatei bekanntzumachen.
eigene
mm
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siehe auch-> [[]]
Business Judgement Rule (30.7.2022)
neue Seite: Business Judgement Rule - Kategorie:
* Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
* Wert
- Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Business_Judgment_Rule Die Business Judgment Rule (vorherrschende Schreibweise Judgment; teilweise auch Business Judgement Rule)[1] (deutsch Regel der geschäftlichen Beurteilung) beschreibt den Umfang des unternehmerischen Entscheidungsspielraums von Geschäftsführern und Vorständen, der nicht gerichtlich überprüfbar ist. Die Regel entstammt dem US-amerikanischen Rechtssystem, wo sie seit 1994 die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen gegenüber den Eigentümern des Unternehmens regelt und limitiert. Seit 1997 ist sie auch in Deutschland geltendes Recht. Danach haften Geschäftsführer und Vorstände dann nicht für negative Folgen unternehmerischer Entscheidungen, wenn die Entscheidung auf Grundlage angemessener Informationen, ohne Berücksichtigung sachfremder Interessen, zum Wohl der Gesellschaft und in gutem Glauben gefasst wurde.
Die Business Judgment Rule („Regel für unternehmerische Entscheidungen“) beruht auf den Principles of Corporate Governance des American Law Institute aus dem Jahr 1994 und der deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH.[5] Der BGH hatte in seinem Urteil vom 21. April 1997 entschieden,[6] dass ein Unternehmensleiter hinsichtlich der zu treffenden unternehmerischen Entscheidungen einen bestimmten Spielraum genießt. „Ihn trifft keine persönliche Haftung, wenn er ausreichend gut informiert ist und eine Entscheidung nachvollziehbar im besten Sinne des Unternehmens getroffen hat“, urteilte der BGH.[7]
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/business-judgement-rule-53987 Business Judgement Rule Gesetzlich verankertes Haftungsprivileg zugunsten von Vorständen und Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften, das unter bestimmten Voraussetzungen von Gesetzes wegen eine Pflichtverletzung ausschließt; bei schadensauslösender Risikoverwirklichung aufgrund einer zuvor getroffenen unternehmerischen Entscheidung besteht dann keine Haftung für entstehende Schäden (§§ 93 Abs. 1 S. 2, 116 S. 1 AktG). Die im AktG verankerte Idee wird auch auf die Situation in anderen vergleichbaren Gesellschaften, z.B. in GmbHs angewandt.
Der Gedanke der Business Judgement Rule (BJR) entspringt dem US-amerikanischen Recht, schon vor ihrer gesetzlichen Einführung über § 93 Abs. 1 S. 2 AktG (2005) hatte der BGH (sog. ARAG-Entscheidung, BGHZ 135, 244) darauf erkannt, dass es haftungsfreie unternehmerische Handlungsspielräume (auch "safe harbour" genannt) geben muss. Nach § 93 Abs. 1 S. 2 AktG liegt demgemäß eine Pflichtverletzung des Vorstands nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung "vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln." Ausgehend von dem Grundgedanken, dass das Eingehen geschäftlicher Risiken oft unvermeidbar ist, dies unter Umständen sogar erst den wirtschaftlichen Erfolg begründet, bietet schon die allgemeine Norm des § 93 Abs. 1 S. 1 AktG (Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters) aufgrund eines zu bewertenden Verschuldensmaßstabs zugunsten des Vorstands gewisse Ermessensspielräume (arg. § 93 Abs. 2 S. 2 AktG). § 93 Abs. 1 S. 2 AktG konkretisiert das für unternehmerische Entscheidungen. Verlangt für einen Haftungsausschluss wird eine bewusste unternehmerische Entscheidung, getroffen u.a. nach verantwortlicher Risikoabwägung. Diese Entscheidung muss freilich handwerklich sauber zustande gekommen sein. "Dumme" (=fahrlässige) handwerkliche Fehler, die eine unternehmerische Entscheidung beeinflusst haben, führen daher nicht zum Ausschluss einer Pflichtverletzung. Das gilt z.B. dann, wenn die Entscheidung unrechtmäßig ist. Wegen Einzel- und Abgrenzungsfragen der einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG (z.B. zu unternehmerische Entscheidung und dem Postulat der angemessenen Informationsbasis) wird auf Spezialliteratur, etwa in Kommentaren zum AktG (vgl. auch den Aufsatz von Berwanger, in: Der Aufsichtsrat 2014, 2) verwiesen. Aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung in § 116 S. 1 AktG gilt die BJR auch zugunsten von Aufsichtsräten. Das Haftungsprivileg greift jedoch auch hier nur bei unternehmerischen Entscheidungen, die man am ehesten in Fällen getroffener Entscheidungen aufgrund des § 111 Abs. 4 S. 2 AktG (Zustimmungsvorbehalte bei wesentlichen Maßnahmen) wird antreffen können, grundsätzlich jedoch nicht bei der Erfüllung der allgemeinen Überwachungsaufgaben nach § 111 Abs. 1 AktG. Instruktiv zu einschlägigen Haftungsthemen bei Vorstand und Aufsichtsrat und zu verschiedenen damit zusammenhängenden Spezialfragen (u.a. fehlende Aufsichtsratszustimmung, aber Zustimmung des Vorsitzenden; rechtmäßiges Alternativverhalten; fehlende AR-Zustimmung, aber Zustimmung des Alleinaktionärs) die Ausführungen des BGH in seinem Urteil v. 10.7.2018, II ZR 24/17, u.a. mit folgenden Ansätzen: Ein Vorstand hat die Zustimmung des Aufsichtsrats grundsätzlich vor der Durchführung des Geschäfts einzuholen, wenn das so von der Satzung für bestimmte Arten von Geschäften vorgesehen ist. Die Zustimmung kann, vorbehaltlich der Übertragung der Zustimmungsentscheidung auf einen Ausschuss, nur durch ausdrücklichen Beschluss des Aufsichtsrats erteilt werden. Sie kann nicht durch eine Entscheidung des Aufsichtsratsvorsitzenden ersetzt werden. Die Inanspruchnahme des Vorstandsmitglieds auf Schadensersatz durch eine Aktiengesellschaft wegen Pflichtverletzung ist regelmäßig nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Alleinaktionär zuvor in das haftungsbegründende Geschäft eingewilligt hatte. Der Vorstand kann gegenüber einer Schadensersatzklage der Aktiengesellschaft, die mit dem Verstoß gegen einen zu Gunsten des Aufsichtsrats eingerichteten Zustimmungsvorbehalt begründet ist, einwenden, der Aufsichtsrat hätte den von ihm durchgeführten Maßnahmen zugestimmt, wenn er ihn gefragt hätte.
Eigene: Im amerikanischen Englisch: Business Judgment Rule sinngemäß "Regel der geschäftlichen Beurteilung" oder Regel für unternehmerische Entscheidungen (gefällt mir besser), stammt aus dem US-amerikanischen Recht.
Literatur
mm
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siehe auch-> [[]]
Fairness Opinion (30.7.2022)
neue Seite: Fairness Opinion - Kategorie:
- Unternehmensbewertung
ev * Unternehmensrecht
- Weiterleitung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fairness_Opinion Fairness Opinions sind Stellungnahmen eines unabhängigen Gutachters zur Beurteilung eines geplanten Unternehmens(ver)kaufs (Mergers & Acquisitions) aus Sicht der Aktionäre.
Während die Fairness Opinion lediglich die Durchsicht öffentlich zugänglicher Dokumente beinhaltet, werden beim Due-Diligence-Verfahren Strategien und Bücher der betroffenen Unternehmen einer tiefgehenden Prüfung unterzogen und bewertet.[1]
Franken / Schulte (2014) D e r Begriff d er Fairness Opinion bezeichnet im wirtschaftlichen Sprachgebrauch die Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen zur Angemessenheit ein e r vereinbarten oder angebotenen Gegenleistung im Rahmen von Un tern ehm en stran sak tio n en. D e r Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet sinngemäß anständige, ehrliche o d er gerechte Meinung. S. 1
IDW S8
Eine Fairness Opinion i.S. dieses IDW Standards ist die Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers zur finanziellen Angemessenheit eines Transaktionspreises im Rahmen einer unternehmerischen Initiative.
VO Hager (2016)
Fol. 5:
Fairness Opinion ist die Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen zur finanziellen Angemessenheit einer Angebotsleistung im Rahmen einer (geplanten)
Unternehmenstransaktion.
Zweck der Fairness Opinion ist es festzustellen, ob Preis und Wert zusammenpassen.
Fol. 34:
- Winner: “Fairness Opinion“, S. 678 in Fleischer / Hüttemann (Hrsg): „Rechtshandbuch Unternehmensbewertung“, Verlag Otto Schmidt, 2015
- Zimmermann: “Fairness Opinion“, S. 352ff in Petersen u.a.: „Handbuch der Unternehmensbewertung“, Bundesanzeiger, 2013;
eigene: Eine Fairness Opinion ist eine Stellungnahme eines Sachverständigen zur (finanziellen) eigentlich eine Tautologie Angemessenheit eines Transaktionspreises im Rahmen einer unternehmerischen Initiative was ist das?.[100]
Literatur:
- DVFA (2008);
- IDW S 8 (2011);
- Franken / Schulte (2014);
Schima, G.: Reform des Untreue-Tatbestandes und gesetzliche Verankerung der Business Judgment Rule im Gesellschaftsrecht. Hrsg.: RdW. 2016.
- DVFA (2008): Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA), "Grundsätze für Fairness Opinions (Version 2.0 vom November 2008)";
- IDW S 8 (2011): Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), "IDW Standard: Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions (IDW S 8) (Stand: 17.01.2011)";
- VO Hager(2016), Kap. 1
- VO Hager(2016): Hager, "Bewertung IAS – Bedeutung für die Unternehmens- und Steuerbilanz" Wissensweitergabe, Wien 14.10.2016, nicht veröffentlicht;
mm
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siehe auch-> [[]]
Vermögenswert (27.7.2022)
ergänzen Vermögen: - Kategorie:
- internationale Rechnungslegung
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
einfügen vor Arten
==== Vermögenswert ====
https://de.wikipedia.org/wiki/Vermögensgegenstand
Lüdenbach S. 4 f
Das Rahmenkonzept R 49 definiert:
* Ein Vermögenswert ist eine Ressource, die vom Unternehmen als Resultat vergangener Ereignisse beherrscht wird und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird.
- Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens aus vergangenen Ereignissen, von deren Erfüllung erwartet wird, dass vom Unternehmen Ressourcen mit abfließen werden, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern.
- Das Eigenkapital ist der nach Abzug aller Schulden des Unternehmens verbleibende Restbetrag seiner Vermögenswerte.
mm
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siehe auch-> [[]]
Wertänderung (13.7.2022)
neue Seite: - Kategorie:
* Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlusskennzahl
- internationale Rechnungslegung
* Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
ev* Steuerrecht
* Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
ev * Wert
* Wirtschaftswissenschaft
Abk, Formel, Wiki
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> Wert
vgl. auch
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Bewertung Rechnungswesen (26.7.2019) (Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wertminderung (-erhöhung))
Wertänderungen von Vermögensgegenständen (aktiven Wirtschaftsgüter sind im Jahresabschluss entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu berücksichtigen. fe Passiva
Dabei sind insbesondere zu beachten:
- (Strenges bzw. gemildertes) Niederstwertprinzip und das Höchstwertprinzip als Ausprägungen des Vorsichtsprinzip,
- Grundsatz der Bilanzkontinuität (Bilanzstetigkeit),
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit.
Wertänderungen können sein:
- Werterhöhung: Zuschreibung
- Wertminderung: planmäßige Abschreibung, außerplanmäßige Abschreibung (Teilwertabschreibung).
Hinweis Wertaufholung
https://de.wikipedia.org/wiki/Wertminderung: Unter Wertminderung (englisch Impairment) versteht man im Rechnungswesen den Betrag, um den der aktuelle Wert eines Vermögensgegenstands zu einem bestimmten Zeitpunkt unter seinem anfänglichen Buchwert liegt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zuschreibung_(Rechnungswesen): Zuschreibung ist im Handels-, Bilanz- und Steuerrecht die Erhöhung des Buchwerts eines Vermögensgegenstandes gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr aufgrund einer eingetretenen Werterhöhung. Technisch wird der im Vorjahr gewählte Buchwert im laufenden Geschäftsjahr an den höheren Wertansatz angepasst. Komplementärbegriff ist die Abschreibung. falsch: außerplanmäßige Abschreibung
mm
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Jahresabschlussanalyse (28.5.2022)
siehe auch: Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Kennzahl (Übersicht) (30.10.2022)
- Fehlende Links: , Erfolgsanalyse, Erfolgskennzahl, Liquiditätsanalyse (in Arbeit: Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liquidität; fertig: Cash-Flow, Geldflussrechnung),
- in Arbeit:
- ev überarbeiten Vermögensstruktur,
Kategorie ändern
Kennzahl
neue Seite: Kennzahl - erledigt
Jahresabschlussanalyse (Neue Seite)
Erfolgsanalyse
Finanzanalyse
ergänzen Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Finanzanalyse: - Kategorie:
- internationale Rechnungslegung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Die Finanzanalyse bezieht sich auf:
- Vermögensstruktur (Aktivseite)
- Kapitalstruktur (Passivseite) und die
- Liquiditätsstruktur () fe Link.
Die Finanzanalyse gibt Auskunft über die Finanz- und die Vermögenslage.
Vermögensstruktur
Kapitalstruktur
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
oo
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
nn
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
oo
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
mm
ergänzen / neue Seite: - Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschluss
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
nn
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
bisher
wenn erledigt neu vor alt
-
Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Jahresabschlussanalyse (20.6.2021)erledigt - Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Bilanzkennzahlen (31.12.2019) wenn Kennzahl angelegt dort
streichen
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Übersicht Rechnungswesen (19.2.2020)
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Liquiditätsanalyse in Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Fristigkeit (27.1.2020)
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Überschuldung (3.2.2020)
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Erfolgskennzahlen (31.12.2019)
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Rentabilität (9.7.2019)
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Wertpapieranalyse (30.6.2019) in Arbeit bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Finanzanalyse Hinweis hier lö und bei Finanzanalyse einfügen
- [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#
]]
ex Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Jahresabschlussanalyse (19.2.2020)
Bisherige Hinweise:
Weblinks: (zu Erfolgsanalyse)
- Ergebnis nach DVFA bei Wikipedia, abgefragt 28.5.2022;
- Cash-Flow nach DVFA/SG bei Wikipedia, abgefragt 28.5.2022;
Bestehende Seiten ergänzen
- Kapitalstruktur erg. Synonym Finanzierungsanalyse ???
- Kategorie:Bilanzkennzahl in Kategorie:Jahresabschlusskennzahl oder betriebswirtschaftliche Kennzahl
Übersicht
(c) durch (L) ersetzen
Bestehende Seiten laut Kategorie
Stand 29.9.2022
Bilanzkennzahl
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Name | Kurz | Typ [102] | Formel | Anmerkung |
---|---|---|---|---|
Bestandsgröße | Typ V / F / E / C / B / S | Anmerk | ||
Betriebsergebnis | BE ? | E | Anmerk | |
Betriebsleistung | BL | E | Anmerk | |
Betriebsnotwendiges Kapital | ? | S | Anmerk | |
Name Betriebsnotwendiges Vermögen (Begriff) | S | Anmerk | ||
[[]] | Kurz | Typ V / F / E / C / B / S | Anmerk | |
[[]] | Kurz | Typ V / F / E / C / B / S | Anmerk | |
[[]] | Kurz | Typ V / F / E / C / B / S | Anmerk |
B
Bilanzgewinn Bilanzsumme Bilanzverlust Bonität Buchwert des Eigenkapitals Buchwert des Fremdkapitals
E
Earnings Before Interest Earnings before interest and taxes Earnings before interest, taxes and amortization Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization Earnings Before Taxes EBT Eigenkapital Eigenkapitalquote Erfolg Erfolgsgrößen Ergebnis nach Steuern Ergebnis vor Steuern Ergebnis vor Zinsen nach angepassten Ertragsteuern Ertrag (Begriff)
F
Finanzierung Flow-to-Equity Free-Cash-Flow Fremdkapital Fremdkapitalquote
G
Gearingquote Gesamtkapital Gesamtleistung Gesamtvermögen Gewinn Gewinn nach Steuern Gewinn vor Steuern
J
Jahresfehlbetrag Jahresüberschuss
K
Kapital Kapitalstruktur Kurzfristiges Fremdkapital Kurzfristiges Vermögen
L
Langfristiges Fremdkapital Langfristiges Vermögen Liquidität (Begriff) Liste der verwendeten Formeln
N
Net Operating Asset Net Operating Profit After Taxes Net Operating Profit Less Adjusted Taxes NOPAT NOPLAT
R
Reinvermögen
S
Schulden Stromgröße
T
Total-Cash-Flow
U
Umlaufintensität Umsatzerlös
V
Verlust Vermögen Verschuldungsgrad
nn
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Abschreibung (22.5.2022)
planmäßige Abschreibung
IFRS
- Weiterleitung: Neubewertungsmodell, Wertminderung-IFRS
erg Abschreibung Kapitel Berrechnungsgrundlagen
Bei IFRS-Bilanzierungen kann die Abschreibung neben dem Anschaffungskosten für Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (für die ein aktiver Makrt existiert) auch nach einem Neubewertungsmodell erfolgen. Beim Neubeertungsmodell ist als Wertansatz ein verlässlich zu ermittelnder Zeitwert richtiger Link, oder Fair value abzüglich kummulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen anzusetzen.[103]
außerplanmäßige Abschreibung
vgl. auch
- Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Bewertung Rechnungswesen (26.7.2019) (Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wertminderung (-erhöhung))
- Teilwert,
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/beizulegender Wert
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/beizulegender Zeitwert
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Fair Value
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Value in Use
- Vorsichtsprinzip (strenges bzw. gemildertes Niederstwertprinzip)
außerplanmäßige Abscheibung IFRS
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Zugangswert
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Ergänzen Abschreibung#Berechnungsgrundlagen
bisher: Zugangswert:
- idR Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
- Sonderbestimmungen bestehen unternehmensrechtlich für:
- Einlagen oder Zuwendungen (§ 202 Abs 1 UGB[8]),
- Umgründungen (§ 202 Abs 2 UGB) und
- Firmenwert (§ 203 Abs 5 UGB[9]).
- Steuerrechtlich sind abweichend anzusetzen:
ergänzen: fe
Liquidation (12.5.2022)
- siehe auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liquidation Allgemeines Aus der gesellschaftsrechtlichen Perspektive ist die Liquidation oder Abwicklung der Beginn des Zeitraumes nach der Auflösung der Gesellschaft oder des Vereins, durch den sie zur tatsächlichen Vermögenslosigkeit geführt werden, um die Vollbeendigung ihrer Existenz durch registerliche Löschung zu ermöglichen. Es handelt sich also um die zweite Phase der Beendigung einer Gesellschaft oder eines Vereins, ihr vorauszugehen hat rechtsformunabhängig die Auflösung, ihr folgt die Löschung im Register. Die Liquidationsphase findet nur statt, wenn eine (nicht insolvente) Gesellschaft regulär beendet werden soll oder ein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wurde. Die Liquidation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens folgt hingegen den komplexen Sondernormen der Insolvenzordnung.
Liquidator Die Abwicklung wird nach der gesetzlichen Festlegung durch die Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer durchgeführt, im Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss der Hauptversammlung kann jedoch auch eine andere Person als Abwickler bestimmt werden (§ 265 Abs. 1 und 2 AktG, §§ 146 ff. HGB für Personengesellschaften). Die mit der Liquidation eines Vereins oder einer Handelsgesellschaft nach deutschem Recht (z. B. nach HGB, GmbHG, AktG oder BGB) betrauten Personen werden auch Liquidator genannt. Die gleiche Bezeichnung tragen in der Schweiz unter anderem die mit der Durchführung eines Liquidationsvergleichs betrauten Personen. Die Abwickler vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich (§ 269 Abs. 1 AktG). Ähnliche Regeln gelten für die GmbH (§ 66 Abs. 1 GmbHG). Die Liquidatoren werden bei Handelsgesellschaften in das Handelsregister eingetragen.
Aufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger sowie der Aktionäre und Gesellschafter eine möglichst große Verteilungsmasse zu erwirtschaften. Bei einer Offenen Liquidation haben die Abwickler die Liquidationsabsicht öffentlich bekanntzumachen, die laufenden Geschäfte zu beenden, die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen und durch einen Gläubigeraufruf diese aufzufordern, sich zu melden (§ 65 Abs. 2 GmbHG). Ab dieser Bekanntmachung beginnt die Frist für das Sperrjahr (§ 73 Abs. 1 GmbHG), vor dessen Ablauf und kompletter Schuldentilgung darf das verbleibende Gesellschaftsvermögen nicht an die Gesellschafter verteilt werden; bei Verstoß haften die Liquidatoren mit ihrem Privatvermögen (Gläubigerschutz). Vor dem 1. September 2009 hatte diese Bekanntmachung noch drei Mal zu erfolgen, bevor das Sperrjahr beginnen konnte.[1]
Der Liquidator ist Organ der Gesellschaft und haftet in dieser Funktion nach den allgemeinen Regeln. Beispielsweise hat er die steuerlichen Pflichten für die Liquidationsgesellschaft zu erfüllen.[2]
ev kürzer: Derjenige der die Liquidation durchführt wird Liquidator (Abwickler) genannt.
Durchführung der Liquidation
Zur Liquidation gehört auch die Veräußerung des Unternehmens insgesamt oder in betriebsfähigen Teilbetrieben. Es dürfen alle der Liquidation dienlichen Geschäfte durchgeführt und gegebenenfalls auch Neuverträge abgeschlossen werden. Während der Liquidationsphase tragen die Gesellschaften einen den Abwicklungsprozess kennzeichnenden Firmenzusatz („i. L.“ für „in Liquidation“ oder „i. A.“/„i. Abw.“ für „in Abwicklung“; z. B. § 71 Abs. 5 GmbHG). Zweck und Inhalt der Liquidation ist die Beendigung der laufenden Geschäfte mit dem Ziel, nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten das verbleibende, ausschließlich in Geld bestehende Vermögen an die Gesellschafter zu verteilen (§ 72 GmbHG). Das zu verteilende Restvermögen abzüglich der Liquidationskosten wird als Liquidationserlös bezeichnet. <s>
Fe Verteilung
Löschung Nach Durchführung der Liquidation ist erforderlichenfalls die Löschung aus dem Firmenbuch vorzunehmen. Stellt sich nachträglich heraus, dass doch noch bisher unentdecktes Vermögen vorhanden ist, muss eine Nachtragsliquidation durchgeführt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Nachtragsliquidation
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/liquidation-37058
Abwicklung der Geschäfte einer aufgelösten Handelsgesellschaft; aus einer vorher werbenden Gesellschaft ist eine "sterbende Gesellschaft" geworden.
Vgl. auch Abwicklung.
Buchhalterische Durchführung: Abwicklungsbilanz.
Finanztechnische Durchführung: Finanzierung.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abwicklung-31096
fe Hinweis Liquidationswert, Liquidationsgeschwindigkeit
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]] <s>
Markteffizienz (13.2.2022)
in Arbeit Kategorie: ev* Unternehmensbewertung
- Wirtschaftswissenschaft
https://de.wikipedia.org/wiki/Markteffizienzhypothese
besser: Die Markteffizienzhypothese (engl. efficient market hypothesis) ist eine Kapialmarkttheorie die besagt, dass die Preise der gehandelten Güter alle verfügbaren Informationen widerspiegeln.[104]
Die Markteffizienzhypothese stellt eine theoretische Grundlage der modernen Portfoliotheorie dar. Abweichungen von der Markteffizienzypothese werden als Marktanomalien bezeichnet. Mit der Markteffizienzhypothese im Zusammenhang steht die Verbundhypothese, im Widerspruch dazu steht die Random-Walk-Theorie.
Die Hypothese beruht auf den Arbeiten von Louis Bachelier, Paul Samuelson und vor allem Eugene Fama zurück, letzterer erhielt dafür den Nobel-Gedächtnispreis für Wirtschaftswissenschaften.[105]
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/effizienz-des-kapitalmarkts-36070 1. Dimensionen: Kapitalmarkteffizienz ist zu untergliedern in Marktorganisationseffizienz, Informationseffizienz und Allokationseffizienz. In dieser Reihenfolge ist die Erfüllung der einzelnen Subkategorien als notwendige, nicht aber hinreichende Bedingung für die Erfüllung der nächsthöheren Effizienz anzusehen.
2. Definition: Als Kapitalmarkteffizienz i.e.S. kann die Informationseffizienzhypothese, zurückgehend auf Eugene F. Fama (1965), angesehen werden. Ein Kapitalmarkt ist in diesem Sinne bez. einer Informationsmenge effizient, wenn basierend auf diesen Informationen durch Anlagestrategien keine dauerhaften Gewinne (Überrenditen) zu erzielen sind. Dies erfordert die unverzügliche Einpreisung neuer Informationen in den Marktpreis und impliziert die Unmöglichkeit von Prognosen über zukünftige Kursverläufe auf Basis dieser Informationsmenge.
3. Informationseffizienzhypothesen: a) Schwache Informationseffizienzhypothese: Sämtliche historischen marktrelevanten Informationen sind in dem aktuellen Marktpreis berücksichtigt. b) Mittelstrenge Informationseffizienzhypothese: Sämtliche öffentlich verfügbaren marktrelevanten Informationen sind in dem aktuellen Marktpreis eingepreist. c) Strenge Informationseffizienzhypothese:Zusätzlich sind auch nicht öffentlich zugängliche marktrelevante Informationen bereits in dem aktuellen Marktpreis antizipiert. Die Erfüllung der jeweils schwächeren Formen der Informationseffizienz ist wiederum Voraussetzung für die Erfüllung der nächsthöheren Effizienzstufe.
4. Bedeutung: Der Informationseffizienz eines Kapitalmarktes kam seither in den Bereichen der Wertpapieranalyse (technisch vs. fundamental), Wertpapierbewertung und der Performanceanalyse eine entscheidende Rolle zu. Ihre hohe Relevanz beweist sich in zahlreichen empirischen Studien zu dieser Fragestellung (bspw. Event Studies). Aktuell ist die Kapitalmarkteffizienz in der Diskussion durch den Hochfrequenzhandel (automatisierte Handelsverfahren mit ultrakurzen Reaktionszeiten).
GRO rz 887 Zweifel an CAPM infolge des Markteffizienz. "Wenn Märkte effizient wären, müsste man börsennotierte Unternehmen nicht bewerten" rz 890 Vorläufer Rz 889
Random-Walk-Theorie
- Weiterleitung: Random-Walk-Theorie
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Random-Walk-Theorie
Die Random-Walk-Theorie (RWT) bzw. Theorie der symmetrischen Irrfahrt, Irrflugstatistik) ist eine Theorie, die den zeitlichen Verlauf von Marktpreisen (insbesondere von Aktienkursen und anderen Wertpapierpreisen) mathematisch beschreibt. Sie wird auch Irrflugstatistik genannt. Der Begriff Random Walk bzw. Symmetrische Irrfahrt ist eine unmittelbare Folgerung der Markteffizienzhypothese.
Nicht zutreffend ist die Aussage bei Wikipedia wonach der Random Walk eine unmittelbare Folgerung der Markteffizienzhypothese sei, sie steht mE vielmehr im diametralen Widerspruch. Denn das errreichen des wahren Wertes ist nur ceteris paribus möglich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Random_Walk Ein Random Walk (stochastische Irrfahrt, Zufallsweg) ist ein mathematisches Modell für eine Verkettung zufälliger Bewegungen. Es handelt sich um einen stochastischen Prozess in diskreter Zeit mit unabhängigen und identisch verteilten Zuwächsen. Random-Walk-Modelle eignen sich für nichtdeterministische Zeitreihen, wie sie beispielsweise in der Finanzmathematik zur Modellierung von Aktienkursen verwendet werden (siehe Random-Walk-Theorie). Mit ihrer Hilfe können auch die Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Messwerten physikalischer Größen verstanden werden. Der Begriff geht zurück auf Karl Pearsons Aufsatz The Problem of the Random Walk aus dem Jahr 1905.[2] Die deutsche Bezeichnung Irrfahrt wurde von George Pólya erstmals im Jahr 1919 in der Arbeit Wahrscheinlichkeitstheoretisches über die „Irrfahrt“ verwendet.[3]
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/random-walk-hypothese-44211 Hypothese über die Entwicklung von Aktienkursen im Zeitablauf. Auf effizienten Kapitalmärkten beschreiben Aktienkurse einen Zufallspfad (Random Walk). Alle bewertungsrelevanten Tatsachen sind im Augenblick ihres Entstehens allen Marktteilnehmern bekannt und somit voll im Kurs einer Aktie eskomptiert (Effizienz des Kapitalmarkts). Die Aktien sind zu keinem Zeitpunkt über- oder unterbewertet. Deshalb ist der zukünftige Kursverlauf nur vom Zufall, nämlich vom Auftreten neuer bewertungsrelevanter Tatsachen abhängig.
Aus der Random-Walk-Hypothese ergibt sich, dass die technische Aktienanalyse keine Erfolgsaussichten bietet.
Die Random-Walk-Hypothese ist für die großen amerik. Börsen empirisch gut bestätigt.
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Wachstumsäquivalenz (29.1.2022)
ergänzen Äquivalenzprinzipien
- Unternehmensbewertung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
WPH führ Wachstumsäquivalenz als eigenes Äquivalenzprinzip an, siehe auch Benutzer:Peter_Hager/fehlende_Links (Wachstum)
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Risiko (30.12.2021)
Risiko
Rest:
Entscheidung unter Risiko
Entscheidung unter Risiko Überarbeiten
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
bisher <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Risiko]] ändern. --> Beim Risiko sind dem Entscheidenden die Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten von Umweltbedingungen bekannt. Die Wahrscheinlichkeit des Eintrittes kann objektiv oder subjektiv gewonnen werden.
Wahrscheinlichkeiten:
- objektive Wahrscheinlichkeit:werden aus aus empirischen Häufungsverteilungen gewonnen.
- subjektive Wahrscheinlichkeit: Diese werden auf grund subjektiver Erfahrungen oder Einschätzungen des Entscheidenden gebildet.
siehe auch-> Entscheidung unter Unsicherheit
== Literatur == === Fachgutachten ===
- KFS/BW 1 Rz. 99 ff;
- IDW S1 Rz. 88 ff;
=== Fachliteratur ===
- Mandl / Rabel (1997), S. 212 ff;
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
=== Unterlage(n) === * Hager: ''Unsicherheit in der Unternehmensbewertung'', [[Datei:Risiko.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015 <nowiki>== Weblinks ==
- Entscheidung unter Risiko bei Wikipedia, abgefragt 16.1.2022;
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
eigene
Erwartungswert-Varianz-Prinzip https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_unter_Risiko#Die_%CE%BC-%CF%83-Regel In der μ-σ-Regel oder Erwartungswert-Varianz-Prinzip und deshalb eigentlich μ-σ²-Regel, findet die Risikoeinstellung des Entscheiders dadurch Berücksichtigung, dass auch die Standardabweichung berücksichtigt wird. Bei risikoneutralen Entscheidern entspricht sie der Bayes-Regel, bei risikoaversen (risikoscheuen) Entscheidern sinkt die Attraktivität einer Alternative a i {\displaystyle a_{i}} a_{i} mit zunehmender Standardabweichung. Bei risikofreudigen Entscheidern steigt die Attraktivität hingegen.
Für α < 0 {\displaystyle \alpha <0} \alpha <0 gilt: Der Entscheider ist risikofreudig, eine Alternative mit einem höheren σ {\displaystyle \sigma } \sigma wird einer Alternative mit gleichem Erwartungswert μ {\displaystyle \mu } \mu aber niedrigerem σ vorgezogen. Für α > 0 {\displaystyle \alpha >0} \alpha >0 gilt: Der Entscheider ist risikoavers, eine Alternative mit niedrigerem σ {\displaystyle \sigma } \sigma wird einer Alternative mit gleichem Erwartungswert, aber höherem σ {\displaystyle \sigma } \sigma vorgezogen. Für α = 0 {\displaystyle \alpha =0} \alpha =0 entspricht die Regel der Bayes-Regel, der Entscheider ist risikoneutral, die Standardabweichung σ {\displaystyle \sigma } \sigma hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Alternativen.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/erwartungswert-varianz-prinzip-53962 Entscheidungsprinzip bei Risiko, kurz (μ,σ)-Prinzip genannt. Bei Anwendung des (μ,σ)-Prinzips ist die Präferenzfunktion über den Erwartungswert μ und die Varianz (σ²) bzw. Standardabweichung σ des Ergebnisses definiert. Die Präferenzfunktion ist entsprechend zu konkretisieren, d.h. der Entscheider muss spezifizieren, wie μ und σ in die Präferenzfunktion eingehen.
Risikozuschlag
- Nach Ende Zins erg.
- siehe auch Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Diskontierungszins (20.3.2020)
- Bei vereinfachtem Ertragswertverfahren einheitlicher Risikozuschlag.
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Offenlegung und Prüfung (21.12.2021)
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- Bilanzkennzahl
- internationale Bilanzierung
* Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
* Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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- Zur Prüfung
https://de.wikipedia.org/wiki/Jahresabschlusspr%C3%BCfung
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Marktpreis (19.12.2021)
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https://de.wikipedia.org/wiki/Marktpreis
In der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre ist der Marktpreis der für Güter und Dienstleistungen auf einem Markt zu einem bestimmten Zeitpunkt von Marktteilnehmern bezahlte und erzielte Preis wird. [106]
Der Marktpreis ist auch ein Rechtsbegriff, bei dem es jedoch an einer Legaldefinition fehlt. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht im Marktpreis das ortsübliche Entgelt,[16] also der am Erfüllungsort zur Erfüllungszeit für bestimmte Waren einer bestimmten Gattung gezahlte Durchschnittspreis.[17]
rest verm falsch Im Handelsrecht ist der Marktpreis mit dem Börsenpreis gleichgestellt. Börsenpreise sind alle Börsenkurse, die für die an einer Börse gehandelten Effekten (Effektenbörse) oder Commodities (Warenbörse) notiert werden. Alle übrigen Preise auf einem aktiven Markt sind Marktpreise. Soweit jedoch kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, ist der beizulegende Zeitwert mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen (§ 253 Abs. 4 HGB). Das Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB verlangt beim Umlaufvermögen die Zugrundelegung von Börsen- oder Marktpreisen, um den niedrigsten Wert eines Vermögensgegenstands zu ermitteln. Dabei setzt § 255 Abs. 4 HGB den beizulegenden Zeitwert dem Marktpreis gleich.[18] Hierdurch sind sowohl der Börsenpreis als auch der den beizulegende Zeitwert handelsrechtlich dem Marktpreis gleichgestellt.
Bilanzrechtlich ist der Marktpreis ein Preis, der für vergleichbare Vermögenswerte wie dem zu bewertenden Vermögenswert auf einem aktiven Markt am Bilanzstichtag (zeitgleich) gezahlt wird. Vergleichbar bedeutet hierbei, dass alle preisbildenden Parameter weitgehend gleich sind, so dass keine Anpassungen des beobachteten Preises vorgenommen werden müssen. Ein aktiver Markt zeichnet sich dadurch aus, dass weitgehend homogene Vermögenswerte zu öffentlich zugänglichen Preisen gehandelt werden und in der Regel jederzeit vertragswillige Käufer und Verkäufer zu finden sind. Der Marktpreis wird als an einem aktiven Markt ermittelt angesehen, wenn er an einer Börse, von einem Händler, von einer Branchengruppe oder von einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich ist und auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen zwischen unabhängigen dritten Marktteilnehmern beruht. Ist Wertersatz zu leisten, bestimmt sich der Wert des Gutes nach dem Marktpreis (§ 429 Abs. 3 HGB).
Das BGB erwähnt den Börsen- oder Marktpreis vor allem bei der Verwertung von Kreditsicherheiten (Verpfändung: § 1221 BGB, § 1235 Abs. 2 BGB; gesetzliches Pfandrecht: § 1259, Pfandrecht an Rechten: § 1279 und § 1295 BGB).
Sind steuerrechtlich Wirtschaftsgüter vergleichbarer Art und Güte am Markt tatsächlich erhältlich, so stimmt der Marktpreis in aller Regel mit dem Teilwert überein.[19]
16 BGH NJW 2000, 1254, 1255 zum Kaufvertrag 17 BGH NJW 1979, 758, 759 18 BT-Drs. 16/10067 BT-Drucksache 16/10067 vom 30. Juli 2008, Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts, S. 61 19 BFH, Urteil vom 29. Juli 1965, Az.: IV 164/63 U
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/marktpreis-38454 1. Ein von den Klassikern der Nationalökonomie im Gegensatz zum natürlichen Preis geprägter Begriff für den ausschließlich durch Angebot und Nachfrage auf einem Markt über die unsichtbare Hand (Tâtonnement) bestimmten Gleichgewichtspreis.
2. Der auf einem Markt (Produktenbörse, Effektenbörse, Wochenmarkt, Weltmärkten etc.) entsprechend dem durchschnittlichen Angebot und der allg. Nachfrage während der Marktzeit erzielte Preis; auch der bei staatlicher Preispolitik festgelegte, am Tageswert orientierte Preis. Dieser durchschnittliche Preis liegt der amtlichen Preisstatistik zugrunde.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/natuerlicher-preis-37185 Der natürliche Preis ist im Gegensatz zum Marktpreis ein ausschließlich durch die Größe der Aufwendungen bei der Produktion von Gütern bestimmter Preis. Der natürliche Preis wurde von den Vertretern der objektiven Preistheorie, v.a. von den Klassikern, als endgültig bestimmend für den Marktpreis angesehen, bei dem im Einzelfall das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ausschlaggebend wirkt.
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Multiplikatoren (10.12.2021)
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fehlender Link Branchenmultiplikator
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Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) (10.12.2021)
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ev * Unternehmensrecht Abk, Formel, Wiki
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Abgrenzung
siehe auch-> [[]]
Die Abgrenzung kann quantitativ oder qualitativ erfolgen.
Quantitative Abgrenzung
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siehe auch-> Größenklasse (UGB)
Purtscher in FS Mandl496
- UGB
- EU
Qualitativ Abgrenzung
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Purtscher in FS Mandl 497
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Standardsetter-Standards (10.11.2021)
- Institute of busines appraisers (IBA): https://ibgbusiness.com/affiliation/institute-of-business-appraisers/ PEM 143
- National Association of Certified Valuators and Analysts (NACVA) https://www.nacva.com/association PEM 144
- Die NACVA bietet die Ausbildung zum Certified Valuation Analyst an. Im deutschsprachigen Raum kann die Ausbildung über die EACVA absolviert werden.
- Die Standards der EACVA sind Übersetzungen der NACVA.
Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks (4.11.2021)
ergänzen Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks vor Maßgeblichkeit der rechtlichen Wertungen neues Kapitel
Anknüpfung des Maßgeblichkeitsprinzips
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Der Bewertungszweck ist in Österreich der Ausgangspunkt für die weitere Vorgehensweise der Unternehmensbewertung (Zweckadäquanzprinzip link?).[107] Die Funktion des Gutachters bestimmt sich ebenfalls nach dem Bewertungszweck.[108]
In Deutschland wird die Funktion des Gutachters aus dem Bewertungsanlass abgeleitet. Der Bewertungszweck bestimmt sich nach der Funktion. Die Bewertungsprämissen richten sich nach der Funktion.wirklich?
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Kapitalmaßnahmen (22.9.2021)
Kapitalerhöhung
Kapitalherabsetzung
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalherabsetzung Als Kapitalherabsetzung (englisch capital decrease) wird in der Betriebswirtschaftslehre und im Gesellschaftsrecht eine Kapitalmaßnahme von Unternehmen bezeichnet, die auf eine Verminderung des Eigenkapitals abzielt. Gegensatz ist die Kapitalerhöhung.
- Arten
Kapitalherabsetzung
- ordentliche Kapitalherabsetzung
- vereinfachte Kapitalherabsetzung
- Einziehung von Aktien
Im Hinblick darauf, ob bei einer Kapitalherabsetzung Liquidität aus dem Unternehmen abfließt oder nicht, wird zwischen nomineller und effektiver Kapitalherabsetzung unterschieden:[5]
- Die nominelle Kapitalherabsetzung beseitigt einen bestehenden Bilanzverlust. Um diesen wird das Grundkapital/Stammkapital vermindert, so dass keine Liquidität abfließt.
- Bei der effektiven Kapitalherabsetzung dagegen wird das Grund- oder Stammkapital wegen Überkapitalisierung als überflüssiges Kapital an die Gesellschafter aus dem Betriebsvermögen als Buchgewinn ausgeschüttet.
Im ersten Fall spricht man auch von einer Denomination, weil das Grundkapital buchmäßig herabgesetzt wird und kein Abfluss liquider Mittel stattfindet. Die nominelle Kapitalherabsetzung ist ein Passivtausch, die effektive eine Bilanzverkürzung und damit eine Dekapitalisierung.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapitalherabsetzung-38442 erringerung des Grund- bzw. des Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft.
Zu unterscheiden: 1. Nominelle Kapitalherabsetzung: Ausgleich von Verlusten oder Wertminderungen durch Anpassung des Eigenkapitals (Sanierung). 2. Effektive Kapitalherabsetzung: Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals oder Umwandlung von Grundkapital in Rücklagen.
- Aktiengesellschaft
1. Ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222–228 AktG): a) Voraussetzungen: Beschluss der Hauptversammlung nur mit Dreiviertel- oder höherer Mehrheit. Im Beschluss ist der Zweck der Kapitalherabsetzung festzulegen, bes., ob Rückzahlungen an die Aktionäre erfolgen sollen. b) Verfahren: Bei Nennbetragsaktien Herabsetzung des Nennbetrags pro Aktie (Aktienherabsetzung) oder Aktienzusammenlegung. Mit der Eintragung des Beschlusses im Handelsregister ist das Grundkapital herabgesetzt. c) Den Gläubigern, die sich binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Zahlungen an Aktionäre sind erst nach Gewährung dieser Sicherheiten gestattet. d) Eine Kapitalherabsetzung unter den Mindestnennbetrag des Grundkapitals (§ 228 AktG) ist nur zulässig, wenn zugleich eine Kapitalerhöhung ohne Sacheinlage beschlossen wird. Ziel ist Verlustausgleich bei gleichzeitigem Mittelzufluss.
2. Vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229–236 AktG): Es dürfen keine Zahlungen an die Aktionäre erfolgen. Die Kapitalherabsetzung ist zulässig zur Verlustdeckung, Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage. Die Gewinnrücklagen sind vorher ganz aufzulösen, die gesetzliche und Kapitalrücklage insoweit, als sie 10 Prozent des nach Herabsetzung verbleibenden Grundkapitals übersteigen. Gewinne dürfen erst wieder ausgeschüttet werden, wenn die gesetzliche und die Kapitalrücklage 10 Prozent des Aktienkapitals erreichen; höhere Ausschüttung als 4 Prozent auf das Grundkapital ist erst nach Befriedigung oder Sicherstellung der Gläubiger zulässig.
3. Einziehung von Aktien (§§ 237–239 AktG): Aktieneinziehung.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Der Beschluss auf eine Kapitalherabsetzung muss in den Geschäftsblättern bekannt gemacht werden, verbunden mit der Aufforderung an die Gläubiger, sich bei der Gesellschaft zu melden (§ 58 GmbHG). Die Ansprüche der Gläubiger, die der Kapitalherabsetzung nicht zustimmen, sind zu befriedigen oder sicherzustellen.
Ri/Hu Ri/Hu Kapitalherabsetzung (AG) 424 ff durch Einziehung (AG) 427 effektive 425 ff nominelle 426 f ordentliche 425 ff verbunden mit Kapitalerhöhung 427 f vereinfachte 426 f Kapitalherabsetzung (GmbH) 329 ff Aufgebotsverfahren 330 f durch Einziehung 332 f effektive 330 nominelle 331 f ordentliche 330 ff verbunden mit Kapitalerhöhung 333 vereinfachte 331 f
329 Kapitalherabsetzung ist jede Verminderung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft (§ 54 Abs 2).
Die Herabsetzung des Stammkapitals kann im Wesentlichen erfolgen durch
- ordentliche effektive Kapitalherabsetzung: Rückzahlung von Stammeinlagen an die Gesellschafter oder Befreiung von Verpflichtungen zur Einzahlung der Stammeinlagen; dadurch vermindert sich das Gesellschaftsvermögen;
- ordentliche nominelle Kapitalherabsetzung: Herabsetzung des Nennbetrages der Stammeinlagen; es kommt zu keiner Verminderung des Gesellschaftsvermögens;
- vereinfachte (nominelle) Kapitalherabsetzung: nominelle Kapitalherabsetzung, die dazu dient, einen sonst auszuweisenden Bilanzverlust zu decken.
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ausstehende Einlage (22.9.2021)
ergänzen Bilanz#Eigenkapital
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Ausführung ex Unterlage Finpfl.
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Investor (22.9.2021)
https://de.wikipedia.org/wiki/Investition (siehe auch fehlende Links
https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Weiterleitung von Investor
Gründe für Investitionen
Investitionen könne aus finanziellen oder strategischen Gründen getätigt werden.[109]
- Finanzinvestitionen (Akteur: Finanzinvestor) werden wegen der erwarteten laufenden Erträge oder dem Veräußerungsgewinn getätigt.
- Strategischen Investment (Akteur: strategischer Investor) liegt der Fokus auf der Verbindung des Anlageobjekts mit dem eigenen Geschäftszweck.
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Werttreiber (18.9.2021)
==== Werttreiber ====
erledigt
==== Shareholder-Value ====
erledigt
Economic Value Added (EVA)
Cash Value Added (CVA)
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https://de.wikipedia.org/wiki/Cash_Value_Added Der Cash Value Added (CVA) oder Unterschieds-Brutto-Cashflow (UBCF)[1] ist eine Residualgewinngröße auf der Basis des Cash Flow Return on Investment (CFROI). Eine Variation des CVA ist der Economic Value Added von Stern Stewart & Co.
Berechnung Der CVA kann auf zwei unterschiedlichen Wegen berechnet werden. Dabei ist (1) die allgemeinere Form, während (2) eine Modifizierung ist für den Fall, dass der CFROI nach der Variante II berechnet wird.
(1) CVA = (CFROI – wacc ) ⋅ {\displaystyle \cdot } \cdot BIB
oder
(2) CVA = BCF – ÖA – (wacc ⋅ {\displaystyle \cdot } \cdot BIB)
BCF – Bruttocashflow BIB – Bruttoinvestitionsbasis CFROI – Cash Flow Return on Investment wacc – weighted average cost of capital ÖA – Ökonomische Abschreibung
Der Bruttocashflow (BCF) soll die Ertragskraft des Unternehmens abbilden, weniger aber die Finanzkraft. Die Berechnung erfolgt retrograd, d. h. der Cash-Flow wird aus den Zahlen der Bilanz abgeleitet, da die wahren Cash-Flows im Allgemeinen nicht vorliegen. Die Bereinigung des Gewinns erfolgt nach dem Schema der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse/Schmalenbachgesellschaft (DVFA/SG).
Die Bruttoinvestitionsbasis (BIB) ist das bis zu einem Stichtag in ein Unternehmen investierte Kapital, d. h. nicht verzinsliches Fremdkapital ist nicht Bestandteil der Größe. Die BIB setzt sich aus planmäßig abschreibbaren Aktiva und nicht planmäßig abschreibbaren Aktiva zusammen. Für nicht abschreibbare Aktiva werden die Buchwerte als Basis verwendet. Das nicht verzinsliche Fremdkapital fällt aus der BIB heraus. Die Berechnung anhand der Bilanzdaten gestaltet sich dabei schwierig, da eine Aufschlüsselung nicht erfolgt. Daher wird vereinfachend angenommen, dass Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, Anzahlungen von Kunden und Steuerverbindlichkeiten unverzinslich sind.
Die Ökonomischen Abschreibungen (ÖA) sind der Betrag, der nötig ist, um zukünftige Ersatzinvestitionen zu tätigen. Der Betrag ist, ceteris paribus, kleiner als die handels- oder steuerrechtlichen Abschreibungen, da der Betrag mitverzinst wird. Berechnung der ÖA erfolgt durch: ÖA = w a c c ⋅ ( 1 + w a c c ) n ( 1 + w a c c ) n − 1 ⋅ {\displaystyle {\frac {wacc\cdot (1+wacc)^{n}}{(1+wacc)^{n}-1}}\cdot } {\displaystyle {\frac {wacc\cdot (1+wacc)^{n}}{(1+wacc)^{n}-1}}\cdot } Abschreibbare Aktiva
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Market Value Added
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https://de.wikipedia.org/wiki/Market_Value_Added Der Market Value Added (MVA) oder auch Marktwertzuwachs[1] (MWZ) ist die Differenz zwischen Marktwert (Börsenwert einer Aktiengesellschaft + Finanzschulden (Bankverbindlichkeiten, Hypotheken und Anleihen)) und Geschäftsvermögen (Anlagevermögen und Working Capital (Umlaufvermögen ohne operative Verbindlichkeiten)). Gibt an, welchen Wert eine Unternehmung seit seiner Gründung über das eingesetzte Kapital hinaus geschaffen hat.
Der MVA entspricht dem Barwert der erwarteten, zukünftigen EVAs (Economic Value Added).
Gabler Weiterleitung auf EVA
Unterlage (Shareholdervalue Der Market Value Added (MVA) ist der (gesamte) Überschuss des Marktwertes der Unternehmung über das bilanzielle Gesamtkapital. 26 26 Seicht (2002). Seicht: „Shareholder Value und Value Management“, RWZ 2002, 40, zitiert: Seicht (2002);
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Economic Value Added & Market Value Added (13.9.2021)
Economic-Value-Added (EVA)
Petersen (2013), S. 627
https://de.wikipedia.org/wiki/Economic_Value_Added
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/economic-value-added-eva-34883
Eigene Überlegung
Beim EVA handelt es sich um keine Bewertungsmethode, sondern um eine Erfolgskennzahl.
EVA als Kennzahlensystem
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2 | 4 | 6 | 8 | 10 | |||||||
2 | 4 | Anlagevermögen | + | Nettoumlaufvermögen (Working Capital) | 10 | ||||||
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | x | Steuersatz mE 1-Steuersatz |
Gesamtvermögen | x | Kappitalkosten lemma? |
10 | |||||
Net Operating Profit after Tax (NOPAT) | - | Kapitalkosten lemma? | |||||||||
Economic-Value-Added |
Rechtsform | Zufluss | Beschluss | Beschränkung |
---|---|---|---|
Einzelunternehmen | Entnahme | nicht erforderlich | keine Beschränkung |
Personengesellschaft | Entnahme | ?' | unbeschränkt haftende keine Beschränkung beschränkt haftende haften wenn durch Entnahmen |
Dividende
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siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Dividende
Dividende [115] istder Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft (oder eine andere Kapitalgesellschaft) an ihre Aktionäre (oder Anteilseigner) ausschüttet, bezeichnet.
Im Aktiengesetz wird der Begriff nicht verwendet.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/dividende-33380
betriebswirtschaftliches Eigenkapital (16.8.2021)
Hinweis: Eigenkapital, Buchwert des Eigenkapitals, Marktwert des Eigenkapitals
ev lö, keine superquellen
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Bilanzkennzahl
- internationale Bilanzierung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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siehe auch-> [[]]
Auch der Gewinn, den ein Unternehmen erwirtschaftet und zur Finanzierung von Investitionen in der Firma belässt, ist betriebswirtschaftliches Eigenkapital.[116] Gelegentlich wird auch zwischen realem und buchmäßigem Eigenkapital unterschieden. Reales Eigenkapital ist dabei das von den Eigentümern dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Kapital zuzgllich der im Unternehmen verbleibenden Gewinne. Das buchmäßige Eigenkapital stellt die Differenz zwischen Aktiva und Verbindlichkeiten, Rückstellungen und passiven Rechnungsabrenzungsposten dar.[117] Dazu sei angemerkt dass alle drei Begriffe zum selben Ergebnis führen und m.E. nur unterschiedliche Aspekte des Eigenkapitals darstellen.
Wirtschaftliches Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital[118] | |
+ | II. Kapitalrücklage |
+ | III. Gewinnrücklagen |
+/- | IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag[119] |
+/- | V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag[120] |
= | Bilanzielles Eigenkapital |
- | Ausstehende Einlagen (die nicht direkt verfügbar sind),[121] |
+ | Forderungen gegen Gesellschafter (die eingetrieben werden können) |
- | Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter (die abgeführt werden müssen) |
+ | Eigenkapitalersetzende Darlehen i.S.d. §32a GmbHG |
+ | Sonderpostem mit Rücklageanteil. |
= | Wirtschaftliches Eigenkapital |
Stille Reserven aller Art deckt dieses Schema nicht auf.
Für den externen Analysten sind die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter nur schwer erkennbar. Wenn der Buchwert des Eigenkapitals keine hinreichende Aussage trifft sollte m.E. der Marktwert des Eigenkapitals verwendet werden.
https://www.gabler-banklexikon.de/definition/wirtschaftliches-eigenkapital-62677
1. Begriff: dasjenige Eigenkapital, welches einem Unternehmen tatsächlich als Verlustauffangpotenzial zur Verfügung steht.
2. Ermittlung: Das wirtschaftliche Eigenkapital ergibt sich aus einer gegenüber dem bilanziellen Eigenkapital detaillierteren Ermittlungsmethode. Sie wird deshalb zumeist für die Ermittlung der Kapitalstruktur-Kennzahlen im Rahmen der Bilanzanalyse bei Kapitalgesellschaften herangezogen. Das wirtschaftliche Eigenkapital setzt sich zusammen aus den Bilanzpositionen Grundkapital (Stammkapital) plus Rücklagen plus dem Anteil des Bilanzgewinns, der (voraussichtlich) nicht ausgeschüttet wird. Mit Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ist die Bedeutung dieser Größe gesunken, da Sonderposten mit Rücklageanteil dem wirtschaftlichen Eigenkapital nicht mehr hinzugerechnet oder aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung nicht mehr vom wirtschaftlichen Eigenkapital abgezogen werden müssen.
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Offenlegung (UGB) (6.6.2021)
bisher Weiterleitung Wiki: auf Seite Offenlegung [ergänzen / neue Seite: - Kategorie:
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Offenlegung weiterleitung? im weiteren Sinn umfasst die Einreichung und Hinterlegung der vorgeschriebenen Rechnungslegungsunterlagen beim Firmenbuch.[122] https://de.wikipedia.org/wiki/Publizit%C3%A4tspflicht#%C3%96sterreich https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/publizitaet-46318
Veröffentlichung weiterleitung? im weiteren Sinn bezieht sich auf jede Bekanntmachung des Jahres und Konzernabschlusses über Medien.[123]
Zeitraum?
Größenabhängige Vereinfachungen
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siehe auch-> Größenklasse (UGB)
- Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung brauchen keinen Lagebericht erstellen.[124]
- Kleinstgesellschaften brauchen keinen Anhang aufstellen, sofern bestimmte Daten in der Bilanz ersichtlich sind. [125]
- Kleine und mittlere Gesellschaften brauchen nur die Angaben des §§ 236 [10] und 237 UGB nicht aber des §§ 238 [11] u 239 UGB veröffentlichen.
- Mittlere Gesellschaften brauchen die Angaben des § 239 UGB [12] nicht veröffentlichen.
Bilanzoffenlegung
- Weiterleitung: Bilanzoffenlegung
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Der Zeitraum der Offenlegung beträgt:
- für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 9 Monate[126]
- für Kapitalgesellschaften
- Personengesellschaften:
- Gemäß § 193 Abs. 2 UGB hat der Unternehmer für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr einen Jahresab-schluss aufzustellen.
- Kapitalgesellschaften:
- Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben gemäß § 222 Abs. 1 UGB in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Ge-schäftsjahr unter anderem den um den Anhang erweiterten Jahresabschluss aufzustellen.
- Für Emittenten iSd § 1 Z 8 BörseG 2018 verkürzt sich die Aufstellungsfrist noch weiter, denn ein Emittent hat seinen Jahresfi-nanzbericht spätestens vier Monate nach Ablauf jedes Geschäftsjahres zu veröffentlichen
mm
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siehe auch-> [[]]
Kaufpreisallokation (14.5.2021)
Benutzer:Peter_Hager/fehlende_Links#D neue Seite: Kaufpreisallokation - Kategorie:
- internationale Rechnungslegung
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Weiterleitung: Purchase Price Allocation
- Abkürzung: PPA
https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufpreisallokation
Schiebel / Novak (2021)
https://de.wikipedia.org/wiki/Allokation
VO Hager(2016) Fol. 16: Bei der erstmaligen Einbeziehung eines neu erworbenen Unternehmens in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft wird der Kaufpreis auf die einzelnen übernommenen Vermögenswerte und Schulden verteilt.
Fol 18: Ein immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz (IAS 38,8). Zu Immat Vermögen da fehlt einÜbergang. Graphik einfügen oder erläutern
Fol. 19:
- Ein Vermögenswert ist identifizierbar, wenn
- - er entweder identifizierbar ist, d. h. er kann vom Unternehmen getrennt verkauft, übertragen lizenziert, vermietet oder getauscht werden. Dies kann einzeln oder in Verbindung mit einem Vertrag, einem identifizierbaren Vermögenswert oder einer identifizierbaren Schuld erfolgen oder
- - er aus vertraglichen oder anderen gesetzlichen Rechten entsteht, unabhängig davon, ob diese Rechte vom Unternehmen oder von anderen Rechten und Verpflichtungen übertragbar oder separierbar sind.
- Beherrschung: Ein Unternehmen hat Verfügungsgewalt über einen Vermögenswert, wenn es in der Lage ist, sich den künftigen wirtschaftlichen Nutzen, der aus der zu Grunde liegenden Ressource fließt, zu verschaffen, und es den Zugriff Dritter auf diesen Nutzen beschränken kann
- Künftiger wirtschaftlicher Nutzen: Der künftige wirtschaftliche Nutzen kann Erlöse aus dem Verkauf von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen, Kosteneinsparungen oder andere Vorteile, die sich für das Unternehmen aus der Eigenverwendung des Vermögenswertes ergeben, umfassen
Fol. 20: Übersicht Immaterielles Vermögen ex Hayn / Schlägel (2016) IV
Fol 32: Erwerb unterhalb des Marktwerts
Fol. 33: Relevanz für Steuerrecht nur zT richtig
Fol. 34: Literatur:
- Moser, U: Einzelfragen zur Kaufpreisallokation: Beurteilung der Plausibilität des Goodwill, BP 2009, I/2;
- Hillmer: Purchase Price Allocation und Earn-Outs: Aktuelle Entwicklungen der Unternehmensbewertung, BP 2006, S. 8
Eigene Kaufpreisallokation (engl. Purchase Price Allocation, PPA) ist die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf die einzelnen Vermögensgegenstände bzw. eines eventuellen Firmenwertes und Schulden der erworbenen Organisationseinheit ev besser Kaufgegenstandes.
Da Unternehmen und seine Teile nur als Gesamtheit sachgerecht bewertet werden können, muss diese auf die Einzelpositionen des Rechnungswesens übergeleitet werden.
Die Vorgangsweise hängt von der Art des Jahresabschlusses (Einzel- oder Konzernabschluss), der Rechtsgrundlage (Steuerrecht, Unternehmensrecht, IFRS) und der Art des Unternehmenskaufes (Asset- oder Share Deal) ab.
Unter Allokation (lat. locare, mittellat. allocare "platzieren", im weiteren Sinne "zuteilen") versteht man allgemein die Zuordnung beschränkter Ressourcen zu potenziellen Verwendern.[127]
Literatur
- Schiebel / Novak (2022);
- VO Hager(2016), Kap. 2
- VO Hager(2016): Hager, "Bewertung IAS – Bedeutung für die Unternehmens- und Steuerbilanz" Wissensweitergabe, Wien 14.10.2016, nicht veröffentlicht;
zu LitList
- Schiebel / Novak (2022): Schiebel / Novak, "Kaufpreisallokation nach UGB und IFRS", in Aschauer u.a. (Hrsg.): "Kauf und Verkauf von Unternehmen - Wr. Bilanzrechtstage 2021", Linde 2022;
mm
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Bewertung - Wertfindung (17.3.2021)
Bewertung
Bewertung (Begriff) erledigt
Bewertung (Bilanz)
neue Seite Bewertung (Rechnungswesen) oder neues Kapitel bei Bilanz
siehe auch Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Bewertung Rechnungswesen (26.7.2019)
- Weiterleitung: Bewertung (Bilanz)
siehe auch-> Bewertungs (Begriff)
https://de.wikipedia.org/wiki/Bewertung_(Rechnungswesen) Die Bewertung entscheidet im kaufmännischen Rechnungswesen darüber, mit welchem Wertansatz ein Aktivum oder Passivum zu bilanzieren, das heißt mit welchem Betrag es in die Unternehmens- und besser oder in die Steuerbilanz aufzunehmen ist.[128]
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bewertung-27780
BH Skriptum S 54 Allgemeine Bewertungsgrundsätze gem. § 201 (1): 1. der Grundsatz der Beibehaltung der Bewertungsmethoden (Bewertungsstetigkeit, materielle Bilanzkontinuität) 2. der Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) 3. der Grundsatz der Einzelbewertung 4. der Grundsatz der Vorsicht
nn
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Vereinfachte Wertfindung
Gutachten - Bericht
Kurzgutachten / Bericht
Anforderungen an ein Unternehmensbewertungsgutachten im Steuerrecht
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
ex GA-Vereinf Unternehmensbewertungen für steuerliche Zwecke müssen nach einer Berechnung entsprechend dem Stand der Wissenschaften ermittelt werden.[1 Ausgenommen ist die Ermittlung des gemeinen Wertes. Nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 2 BewG und der dazu ergangenen Judikatur[2 ist der gemeine Wert durch eine Schätzung zu ermitteln. [3 Gutachten die sich an einem aktuellen Fachgutachten orien-tieren, entsprechen dem Stand der Wissenschaft.[4
1 Beispielsweise zum Teilwert VwGH 23.3.2000, 97/15/0112. 2 Zuletzt VwGH 18.7.2001, 99/13/0217. 3 AA Furherr / Reiter (2019), S. 901 f, demnach ist auch für den gemeinen Wert eine Wertermittlung gem. KFS/BW 1 erforderlich. 4 Vgl. Hager (2013), S. 360.
Unternehmensbewertungen als Beweismittel im Steuerrecht müssen nachvollziehbar und schlüssig sein. Das Postulat einer intersubjektiven Nachvollziehbarkeit verlangt, dass eine Wertschätzung jedem sachkundigen Dritten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes begreiflich sein muss.[5 Was notwendig ist, damit eine Unternehmensbewertung nachvollziehbar ist wird in den einschlägigen Fachgutachten (KFS/BW 1 und IDW S1) in den jeweils gültigen Fassungen idealtypisch erläutert. Ein Gutachten, das sich daran orientiert, wird idR nachvollziehbar sein. Im Einzelfall reichen eventuell weniger Informati-onen, es ist aber auch denkbar, dass zusätzliche Erläuterungen notwendig sind.[6 Dies bedeutet, wenn man die Vorgaben von KFS/BW 1 verlässt, kann es dazu führen, dass ein Gutachten nicht mehr nach-vollziehbar ist. Die Gefahr besteht insbesondere bei größeren Unternehmen und komplizierten Sachver-halten.
5 Vgl Pröll (2004). 6 Vgl. Hager (2013), S. 213.
Nach KFS/BW1 E5 (2017) Rz 4 ist eine vereinfachte Wertfindungen für das Steuerrecht nicht geeig-net. Dies ist im Hinblick auf den Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel gem. § 166 BAO zu relativieren. Bei Großbetrieben oder schwierigen Sachverhalten werden die Vereinfachungen jedoch rasch zu Fehlern führen. Dabei ist insbesondere die fehlende Plausibilisierung der Planung und des Be-wertungsergebnisses ein Problem. Ein Gutachten entsprechend einem einschlägigen Fachgutachten ist der vereinfachten Wertfindung immer überlegen.
Zu beachten ist, dass UmgrStR 2002 Rz. 683 hinsichtlich der Mindesterfordernisse auf das Fachgut-achten KFS/BW 1 verweist.
eigene
mm
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Kapitalbeteiligung (8.3.2021)
siehe auch-> Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Kapitalanteile_(29.11.2020)
Bisher Beteiligung als Weiterleitung Unternehmensanteil#Beteiligung. Bei Wiki Kapitalbeteiligung:
Unter Kapitalbeteiligung oder Unternehmensbeteiligung (kurz Beteiligung; englisch participation) versteht man den Besitz von Eigenkapital eines Unternehmens. Dann hinweis auf Eigner (Anteilseigner
Ergänzen Eigner vor Eigner#Risiken oder zuUnternehmensbeteiligung
Kapitalbeteiligung
Stakeholder
mm
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Umgründung (1.3.2021)
siehe auch Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Unternehmenskauf_(21.1.2021)
Art | Bezeichnung | Begriff | Arten | Rechtsgrundlage | Beteiligte | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|---|
I | Verschmelzung | zT/ok | ok | fe/zT/ok | fe/zT/ok | |
II | Umwandlung | ok | ok | fe/zT/ok | fe/zT/ok | |
III | Einbringung | ok | ok (keine) | fe/zT/ok | fe/zT/ok | |
IV | Zusammenschluss | ok | ok | fe/zT/ok | fe/zT/ok | |
V | Realteilung | zT/ok | ok (keine) | fe/zT/ok | fe/zT/ok | |
VI | Handelsspaltung | ok | ok | fe/zT/ok | fe/zT/ok | |
VI | Steuerspaltung | fe/zT/ok | ok | ok | fe/zT/ok |
Voraussetzungen
Voraussetzungen Verschmelzung
Rechtsgrundlage:
- Die Verschmelzunng basiert auf Basis verschiedener unternehmensrechtlicher Vorschriften (vgl. § 1 Abs. 1 UmgrStG)
- §§ 219 ff AktG
- §§ 96 ff GmbHG
- §§ 17 ff SEG
- § 60 VAG
- § 1 GenVG
- § 25 SpG
- Weiters vergleichbare ausländische Vorschriften.
Rechtsform übertragender:
- In Abhängigkeit von der Rechtsquelle: AG, GmbH, SE, VAG, Gen, Sparkassen
Rechtsform Übernehmender:
- In Abhängigkeit von der Rechtsquelle: AG, GmbH, SE, VAG, Gen, Sparkassen
Anwendung UmgrStG:
- Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit (vgl. Walter (2011), Rz 46 ff);
- Erfordernis der Steuerhängigkeit (vgl. Walter (2011), Rz 49 ff);
Voraussetzungen Umwandlung
Rechtsgrundlage:
Rechtsform übertragender:
Rechtsform Übernehmender:
Voraussetzungen Einbringung
Rechtsgrundlage:
Rechtsform übertragender:
Rechtsform Übernehmender:
Voraussetzungen Zusammenschluss
Rechtsgrundlage:
Rechtsform übertragender:
Rechtsform Übernehmender:
Voraussetzungen Realteilung
Rechtsgrundlage:
Rechtsform übertragender:
Rechtsform Übernehmender:
Voraussetzungen Handelsspaltung
Rechtsgrundlage:
Rechtsform übertragender:
Rechtsform Übernehmender:
Voraussetzungen Steuerspaltung
Rechtsgrundlage:
Rechtsform übertragender:
Rechtsform Übernehmender:
Umgründungsstichtag
- Weiterleitung: Umgründungsstichtag
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Bei Umgründungen müssen Vertragsabschluss und steuerliche Wirksamkeit nicht zusammenfallen. erg zivilrechtliche und steuerliche Rückwirkung für Schenkung nicht wirksam
Verschmelzung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Gesellschaftsrechtlich darf die der Verschmelzung zu Grunde liegende Bilanz nicht Jahresabschluss? darf bei der Anmeldung beim Firmenbuch nicht älter als 9 Monate sein.[156] Die steuerlichen Folgen treten auch ein, wenn eine verspätetet angemeldete Verschmelzung eingetragen wurde.[157]
Umwandlung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Einbringung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Zusammenschluss
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Realteilung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Handelsspaltung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Steuerspaltung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
- Verschmelzung
- Umwandlung
- Einbringung
- Zusammenschluss
- Realteilung
- Handelsspaltung
- Steuerspaltung
Unternehmensleitung (29.1.2021)
- Unternehmerleistung: hat nicht mit Unternehmensleitung zu tun, sondern mit übertragbarer Ertragskraft, höchstpersönlicher Leistung
Transaktionskosten (21.1.2021)
Unternehmenskauf (21.1.2021)
Ergänzen Transaktion#Arten
==== Unternehmenskauf ====
Umgründungen
(bisher ausgeblendet)
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
- Fusion (Wirtschaft) bei Wikipedia, abgefragt 27.2.2021
==== Due-Diligence ====
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Weitere Begriffe
- https://de.wikipedia.org/wiki/Earn_out
- https://de.wikipedia.org/wiki/International_Financial_Reporting_Standard_3
- https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufpreisallokation
- https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensverbindung (+ https://de.wikipedia.org/wiki/Ministererlaubnis)
- https://de.wikipedia.org/wiki/Post_Merger_Integration
- https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2004/25/EG_betreffend_%C3%9Cbernahmeangebote https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2005/56/EG_%C3%BCber_die_Verschmelzung_von_Kapitalgesellschaften_aus_verschiedenen_Mitgliedstaaten https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_90/434/EWG_(Fusionsrichtlinie) https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapiererwerbs-_und_%C3%9Cbernahmegesetz
- https://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out
- https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensnachfolge
- https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenspacht
- https://de.wikipedia.org/wiki/Verkäuferdarlehen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Weißer_Ritter_(Wirtschaft)
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_gr%C3%B6%C3%9Ften_Unternehmensübernahmen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Squeeze-out_in_Deutschland
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Liste der verwendeten Literatur (18.1.2021)
Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung ändern in KFS/BW E...
Gewinn- Vermögensanteil (7.1.2021)
Bei Personengesellschaft#Gewinnverteilung Weiterleitung Gewinnanteil Kategorie * Unternehmensrecht
vor Personengesellschaft#Rechnungswesen neues Kapitel
Vermögensanteil
- Weiterleitung: Vermögensanteil
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Die Gesellschafter haben ein Anrecht auf das Vermögen, dies betrifft den Buchwert aber auch die stille Reserven lemma plural?. Die Aufteilung von Gewinn und Vermögen muss nicht unbedingt nach dem selben Verhältnis erfolgen
ev Hinweis Liquidationsvorab
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
- Kommentarzeichen:
- Fußnote:einfach:
- Kleine Schrift: NN
- Einzelreferenz[197]
- Referenzname[198]
- Weitere Verwendung Name[198]
Eigenfinanzierung (20.12.2020)
-
Einlage / Entnahme (PGE / KGE) - Kapitalgesellschaft
- EVI-Konto § 4 Abs 12
Finanzierung
Eigenfinanzierung
neue Seite Eigenfinanzierung - Kategorie:
[[Kategorie:Bilanzkennzahl]]
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
[[Kategorie:Steuerrecht]]
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
- Weiterleitung: investiertes Kapital, Beteiligungsfinanzierung
siehe auch-> Finanzierung
Eigenfinanzierung ieS (Beteiligungsfinanzierung) ist die Zuführung von Eigenkapital durch die Eigentümer der Gesellschaft. Die Eigenfinanzierung stellt eine Außenfinanzierung dar. Sie wird im Cash-Flow beim Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit abgebildet.
Merkmale LES 247
- Anspruch auf auf Gewinnbeteiligung
- Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös richtig -überschuss (Vermögensbeteiligung)
- Einfluß auf die Geschäftsführung (je nach Rechtsform unterschiedlich)
- Haftung für die Schulden des Unternehmens (je nach Rechtsform unterschiedlich)
ev besser
Das investierte Kapital stellt die Summe der Eigenfinanzierung dar und ist für die Rentabilitätsanalyse von Bedeutung.falsch
==== Einlage / Entnahme ====
Nettoinvestitionen
Begriff falsch, richtig investiertes Kapital
14 510 Rabel Der Terminal Value nach der Neufassung des Standards KFS BW1 RWZ 2014 50 16 130 Rabel Grobplanungsphase und Rentenphase nach dem Fachgutachten KFS/BW1 BP 2016 15 16 295 Rabel Grobplanungsphase und Terminal Value nach dem Standard KFS/BW1 RWZ 2016 65
KWT-E 4_Terminal-Value_2015 11) Der Return on Invested Capital (ROIC) wird als Quotient zwischen dem operativen Gewinn nach adaptierten Steuern (Net Operating Profit Less Adjusted Taxes bzw. NOPLAT) und dem investierten Kapital (Invested Capital bzw. IC) ermittelt.
Das investierte Kapital entspricht der Summe von Eigenkapital und verzinslichem Fremdkapital und wird ausgehend von den Buchwerten unter Berücksichtigung allfälliger Adaptierungen ermittelt.
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
[202]
[203]
[204]
ao Ergebnis (8.12.2020)
ex [[13]]#Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit
- fehlende Links
- Weiterleitung: Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit ev ao Ergebnis
Hinweis ao Ergebnis erstellen wie war darstellung, wie ist darstellung fe Begriff
Bis zum Inkraftreten des RÄG 2014 war der außerordentliche Ergebnis link? gesondert auszuweisen. Die Summe von Betriebs- und Finanzergebnis wurde in der Position Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit ausgewiesen.[205]
Haben sich in einem Geschäftsjahr außergewöhnliche Einflüsse auf die Gewinnsituation ausgewirkt, so wird in der vergleichenden Analyse oft das EGT herangezogen, das um diese ao Einflüsse bereinigt ist. Das EGT ist damit ua Basis für die Berechnung der Eigenkapitalrentabilität sowie der Gesamtkapitalrentabilität,wenn sich das außerordentliche Ergebnis nicht auswirken soll.[206]
Bedeutung:
Literatur
- Auer (2004), S.
Weblinks:
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 6.12.2020
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.12.2020
ergänzen: / neue Seite - Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Bilanzkennzahl
- internationale Bilanzierung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Kapitalanteile (29.11.2020)
ergänzen: Kapital (vor Kapital#Fremdkapital, neues Kapitel
Kapitalanteile
siehe auch-> Unternehmensanteil
Nicht immer steht das Unternehmen im Eigentum eines einzelnen. Bei Personengesellschaften wird die Gesellschafterstruktur auch im Eigenkapital dargestellt. Bei Kapitalgesellschaften nicht.
fe Stammeinlage etc Kapitalanteil
- Kommentarzeichen:
- Fußnote:einfach:
- Kleine Schrift: NN
- Einzelreferenz[216]
- Referenzname[198]
- Weitere Verwendung Name[198]
Haftung
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, bei denen sich die Haftung auf die Einlage und einer allfälligen Nachschussverpflichtung beschränkt,
mm
Personengesellschaft - Anteilsbewertung (7.11.2020)
Haftung
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, bei denen sich die Haftung auf die Einlage und einer allfälligen Nachschussverpflichtung beschränkt, haften offene Gesellschafter, Komplementäre und die Gesellschafter einer GesbR unbeschränkt link?', d.h. mit ihrem gesamten Vermögen. Kommanditisten und stille Gesellschafter haften beschränkt link?'.
ersten Satzteil zu KGE-ABW
Haftung und Unternehmenswert
Die Kapitalstruktur ist dahingehend zu analysieren, ob künftig Gewinnthesaurierungen bzw. Kapitalerhöhungen notwendig sind, um die Eigenkapitalbasis zu stärken.[223]
Die unbeschränkt haftenden Gesellschafter müssen eventuell nachschießen (Nachschusspflicht) wiki. Dies kommt auch in der Finanzplanung von Kapitalgesellschaften vor. Es kann auch zu Ausschüttungssperren oder Entnahmesperren bzw. -beschränkungen kommen.
Einlage
Ergänzen Gesellschafter Personengesellschaft vor Gewinnverteilung
Im Zusammenhang mit der beschränkten Haftung ist zwischen der Pflichteinlage (vereinbarten Einlage) und der Hafteinlage (Haftsumme) zu unterscheiden. Erstere besteht im Innenverhältnis und regelt zB den Gewinnanteil, letztere gilt im Außenverhältnis und regelt die Haftung des beschränkt haftenden Gesellschafters.
Haftung
Die Haftung der Gesellschafter kann sein
- unbeschränkt (Offene Gesellschafter, Kommanditisten, Gesellschafter einer GesbR,
- beschränkt (Kommanditist, stille Gesellschafter, Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, Genossenschafter
Buchwertklausel
laut PGE ABW: Der Gesellschaftsvertrag kann bei Kündigung durch den Gesellschafter einen geringerer Abschich-tungsbetrag als der dem wirklichen Wert des Anteiles vorsehen (zB Buchwert, ohne Firmenwert40). Diese sogenannten „Klauselwerte“ sind im Verhältnis zu den übrigen Gesellschaftern gültig. 41 Wäh-rend Helbling (1998) eine Berücksichtigung fordert,42 empfiehlt Piltz (1994) eine Berücksichtigung in Abhängigkeit vom Bewertungszweck. 43
40 Dann ist jedoch die Mitunternehmerstellung zu hinterfragen. 41 Vgl. Piltz (1994), S. 239 ff. 42 Helbling (1998), S. S. 532 unter Verweis auf OLG Bremen 10.10.1979, abgedr. WPg 1980, 41. 43 Vgl. Piltz (1994), S. 239 ff.
laut [Wikipedia, Stichwort Buchwert: Insbesondere ältere Gesellschaftsverträge beinhalten als Abfindungsklausel häufig die so genannte Buchwertklausel, nach der der ausscheidende Gesellschafter den auf der Grundlage der Handels- oder Steuerbilanz ermittelten buchwertmäßigen Kapitalanteil ausgezahlt bekommt. Der Buchwert korrespondiert in der Regel jedoch nicht mit dem tatsächlichen Anteilswert. Er kann im Einzelfall mit dem tatsächlichen Anteilswert (Verkehrswert) zufällig zusammenfallen, höher sein, meist wird er aber niedriger sein.[4]
Die Ermittlung der Abfindung aufgrund einer Buchwertklausel ist für den abzufindenden Gesellschafter daher nachteilig. Handels- und Steuerbilanz sind nicht geeignet, den Unternehmenswert im Abfindungsfall zu bestimmen. Besteht zwischen dem nach der Bilanz ermittelten Buchwert und dem nach § 738 BGB ermittelten Verkehrswert ein Missverhältnis, so wird das Kündigungsrecht eines Gesellschafters in unzulässiger Weise eingeengt.[5][6]
5 BGH, Urteil vom 24. Mai 1993, Az. II ZR 36/92, Volltext = NJW 1993, 2101.
6 BGH, Urteil vom 20. September 1993, Az. II ZR 104/92, Volltext = NJW 1993, 3193.
[227]
[228]
[229]
Gesellschafterwechsel
ergänzen: Personengesellschaft? ev eigenes Kapitel Gründung Auflösung Gesellschafterwechsel
ex PGE-UBW Der Gesellschafterwechsel erfordert die Zustimmung der übrigen Mitglieder. Der Gesellschaftsvertrag kann anderes vorsehen.
Die Gründe zur Auflösung einer Personengesellschaft sind vielfältiger als bei einer Kapitalgesell-schaft. So zB der Tod eines Gesellschafters oder die Eröffnung über sein Vermögen. Die konkreten Auflösungsgründe sind von der Rechtsform abhängig und können vom Gesellschaftsvertrag erweitert werden.
Bewertungsobjekt (8.10.2020)
Fehlende Links:
* Beteiligung
* Konzern
* Teilbetrieb
ergänzen Bewertungsobjekt#Arten von Bewertungsobjekten
==== Besondere Bewertungsobjekte ====
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Net Asset Value (16.8.2020)
ergänzen: Bewertungsmethoden neue Seite - Kategorie:
- Unternehmensbewertung
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
Methoden ergänzen ev eigene Seite
13 274 Creutzmann Net Asset Value in Theorie und Praxis BP 2013 II 64 17 264 Creutzmann Besonderheiten beim Net Asset Value BP 2017 74 19 282 Köritz / Scholz Net Asset Value bei vermögensverwaltenden und Immobiliengesellschaften - OLG München, 12.07.2019 - 31 Wx 213/17, BP 2019 84 20 242 OLG München "12.7.2019 - 31 Wx 213/17: Net Asset Value als grundsätzlich geeignete Bewertungsmethode zur Schätzung des Unternehmenswerts" AG 2020 57
Paketzuschlag (4.8.2020)
neue Seite - Kategorie:
* Bewertung immaterielles Vermögen
- Bilanzkennzahl
- internationale Bilanzierung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
* Unternehmensrecht
- Wert
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
Bei Ableitung aus Börsenwerten oder zeitnahen Transaktionen sieht § 13 Abs. 3 BewG und § 11 Abs. 3 (d)BewG einen Paketzuschlag vor.
Börse
In Börse#Börsenkurs ergänzen:
Da an der Börse Minderheitsanteile gehandelt werden, unterliegen die Börsenwerte Minderheitsabschläge, für den Unternehmenswert und Mehrheitsanteile daher Mehrheitszuschläge oder Paketzuschläge zu berücksichtigen. falsch
mm
Impairmenttest (23.6.2020)
Unterlage Vergleich UGB-IFRS veröffentlichen?
C:\Users\Peter\Büro\Arbeitsprojekte\UBW-StR\TW\TW&Impair
VO Hager (2016) Fol. 36: Der Werthaltigkeits(Impairment)test dient der Überprüfung der Werthaltigkeit. Wessen Werthaltigkeit?
Gem. IAS ist die Werthaltigkeit zu prüfen:
- anlassbezogen: wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt.
- regelmäßig:
- immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer,
- noch nicht betriebsbereite immaterielle Vermögenswerte,
- Zahlungsgenerierende Einheit (ZGE), denen ein Firmenwert zugeordnet wurde.
Regelung:
- IAS 36
- IDW RS HFA 40 (früher RS HFA 16)
Fol. 37: Pflicht zur Durchführung ex Hayn / Schlägel (2016) V
Fol. 38: Es werden 2 Bewertungen durchgeführt:
- Fair Value (less cost of disposal): Was bekomme ich wenn ich es verkaufe (abzüglich der Verkaufskosten).
- Nutzungswert (Value in use): Was bringt es dem Unternehmen, wenn ich es weiter nutze
- Das Maximum ist maßgeblich
Fair Value Fol. 39: Bewertungsmethodik
- Grundsatz: Anwendung sämtlicher Bewertungskonzepte (marktbasiert, kapitalwertbasiert, kostenbasiert) unter Beachtung der Bewertungshierarchie
- Im Rahmen des Impairment Tests: Keine Anwendung von kostenbasierten Verfahren
- i.d.R. kommen kapitalwertbasierte Methoden zur Anwendung
Charakteristika Cash Flows
- Cash Flows basieren auf Erwartungen der Marktteilnehmer (IFRS 13.22)
- Grundlage für Ableitung der Cash Flows: Planungsrechnung für die zu bewertende Einheit
- Ggf. Anpassung um erwerberspezifische Synergien / Markteinschätzungen
- Keine Begrenzung auf Erhaltungsinvestitionen
Fol. 40: Diskontierungszinssatz
- Keine explizite Regelung in IAS 36
- Eignung des CAPM allgemein anerkannt
- Zahlungsströme und Diskontierungssatz müssen Annahmen widerspiegeln, auf die sich Marktteilnehmer stützen – sie müssen vergleichbar sein:
- Risikoäquivalenz
- Äquivalenz im Hinblick auf Zeitwert des Geldes
- Steueräquivalenz
- Äquivalenz in Bezug auf Währungsrisiko
- Ggf. Anpassung der Risikoprämie notwendig
Nutzungswert Fol. 41: Charakteristika:
- Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme, die aus einem Vermögenswert oder einer CGU realisiert werden können
- Perspektive des jeweiligen Unternehmens ist ausschlaggebend
- Basis: Business Plan für das Unternehmen bzw. die CGU (unter Einbezug erwerberspezifischer Synergien)
Cash Flows
- Cash Flows aus fortgesetzter Nutzung einschließlich Cash Flow aus Abgang
- Ausschließliche Berücksichtigung von Erhaltungsinvestitionen (day-to-day servicing of assets)
- Grundsatz: Keine Berücksichtigung von Erweiterungsinvestitionen (erst dann, wenn die Mittel abgeflossen sind)
- Berücksichtigung von Restrukturierungseffekten erst dann, wenn sie entsprechend IAS 37 berücksichtigt werden müssen
Fol. 45: Fachgutachten:
- IDW: „Bewertungen bei der Abbildung von Unternehmenserwerben und bei Werthaltigkeitsprüfungen nach IFRS“ (IDW RS HFA 16, Stand: 18.10.2005)
- IDW: „ Einzelfragen zu Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36“, (IDW RS HFA 40, Stand: 14.06.2016)
Literatur
- Grünberger IFRS 2014, Lexis Nexis 2014, S. 116ff
- Bertl: „Die Methode des Impairmenttests“ in Bertl ua: „Abschreibungen in der Handels- und Steuerbilanz“, Linde 2009
- Zwirner / Zimny: „Anwendung des IAS 36 vor dem Hintergrund des IDW RS HFA 40“, IRZ 11/2015
Literatur
Kapitalmarkttheoretische Modelle (20.4.2020)
Ergänzung Risikozuschlagsmethode
- siehe auch Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Risikozuschlag bei Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Diskontierungszins_.2820.3.2020.29
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
Kapitalmarktmodelle reduzieren die Komplexität der realen Kapitalmärkte durch vereinfachende Annahmen. Sie bieten damit den Vorteil, geeignete und intersubjektiv nachvollziehbare Grundüberlegungen, Ausgangsgrößen und Maßstäbe für die geforderte Objektivierung der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes zu liefern. Die theoretischen Modelle versuchen empirisch beobachtbare Sachverhalte zu erklären. Die Ergebnisse dürfen nicht unreflektiert übernommen sondern sollen hinterfragt werden. [236]
Arten:
- Capital Asset Pricing Model (CAPM) in Arbeit bei / Vgl. Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#CAPM_.2823.3.2020.29
- Arbitragepreistheorie (APT) in Arbeit bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Arbitragepreistheorie
- Drei-Faktormodell nach Fama / French in Arbeit bei Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Dreifaktormodell_nach_Fama_.2F_French
- Vier-Faktormodell in Arbeit bei Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Vier-Faktormodell
b) Zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten (Implied Cost of Capital);
- [[
]] in Arbeit bei [[ ]]
mm
Zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten (7.4.2020)
neue Seite - Kategorie:
- Unternehmensbewertung
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
DÖ 41: Die zukunftsorientierte Schätzung von Eigenkapitalkosten basiert auf den erwarteten künftigen Renditeforderungen der Marktteilnehmer und wird auch als "Implied Cost of Capital" bezeichnet. 138 Die Grundidee dieses Ansatzes ist, die in den Marktpreisen und Überschusserwartungen der Kapitalmarktteilnehmer implizit enthaltenen Renditeforderungen zu identiftzieren.139 Dabei wird nicht der Marktwert des Eigenkapitals gesucht, sondern der der Bewertung zugrunde liegende interne Zinsfuß, der die Renditeanforderung der Marktteilnehmer widerspiegelt. 140 Der Marktwert des Eigenkapitals wird dabei durch den Aktienkurs eines Unternehmens abgebildet.
138 Vgl. Guay/Kothari/Shu, Properties ofImplied Cost ofCapital Using Analysts' Forecasts, Australian Journal of Management, S. 125; auch DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 408. 139 V gl. DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunfts orientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 408. 140 V gl. EstererlSchröder, Implied Cost of Capital Investment Strategies - Evidence from International Stock Markets, Working Paper 2012. S. 2ff. In diesem Zusammenhang wird auch von einer Inversion der gängigen Bewertungsmodelle gesprochen, vgl. Daske/Gebhardt, Znkunftsorientierte Bestimmung von Risikoprämien und Eigenkapitalkosten für die Unternehmensbewertung, ztbf2006, S. 537.
Die Formeln (21) und (22) veranschaulichen die Vorgehensweise anhand eines Dividendendiskontierungsmodells: 141
(21)
(22)
Pt
Dt x (1 + gDiJ = Dt+l
rDiV - gDiv rDiv - gDiv
jdpSt+l + gDiv
rDiv = Pt
JdpSt+l
rDiv - gDiv
Pt: Preis je Aktie zum Zeitpunkt t
Dt: Erwartete Nettodividende der Periode t
rDiv: Erwarteter Eigenkapitalkostensatz
gDiv: Langfristige Wachstumsrate der Nettodividenden
fdps,: Prognostizierte Nettodividende der Periode t
141 Die Gleichungen sind entuommen aus DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunftsorientierten Schätzung von EigenkapitaIkosten, FB 2005, S. 408f
DÖ 41f: Dividenden und deren Wachstumsraten, die als Inputgrößen in die Ableitung der (impliziten) Renditeforderung der Eigenkapitalgeber einfließen, werden durch Analystenprognosen gewonnen.142 Es wird unterstellt, dass diese Prognosen die Erwartungen des Kapitalmarkts repräsentieren und somit als Konsensusschätzungen betrachtet werden können. Unter der Annahme, dass die Informationen, auf deren Basis die Erwartungen des Kapitalmarkts abgeleitet wurden, ebenfalls Grundlage zur Bildung des Marktpreises sind, entsprechen die so ermittelten Kapitalkosten den gesuchten erwarteten Renditeforderungen der Marktteilnehmer.143
142 VgL hierzu und im Folgenden DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 408. 143 VgL DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunfts orientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 408.
DÖ 42: Die Methodik der impliziten Ableitung der Kapitalkosten schätzt dieraktuelleti Renditeerwartungen zum Bewertungsstichtag zukunftsorientiert, so dass sowohl das Stichtagsprinzip als auch das Abstellen auf den Zukunftserfolgswert gemäß IDW S 1 i. d. F. 2008 berücksichtigt werden. 144
144 Vgl. Daske/Gebhardt, Zukunftsorientierte Bestimmung von Risikoprämien und Eigenkapitalkosten für die Unternehmensbewertung, zfbf2006, S. 547.
Die Anwendung dieser Methode setzt jedoch voraus, dass das Bewertungsobjekt börsennotiert ist und von Analysten beobachtet wird.145 Wendet man den Ansatz weitergehend auf Branchenebene an, kann dies bspw. durch ein dominierendes Unternehmen innerhalb der Branche zu wesentlichen Ergebnisverzerrungen führen. Da sich gerade auf dem deutschen Markt vergleichsweise heterogene Branchenportfolios zeigen, sind die Anwendungsmöglichkeiten dieser Methode somit eingeschränkt.146
145 Vgl. Daske/Gebhard1lKlein, Estimating the Expected Cost of Equity Capital Using Analysts' Consensus Forecasts, SBR 2006, S. 29. 146 Vgl. DaskelWiesenbach, Praktische Probleme der zukunfts orientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten, FB 2005, S. 418.
Da die Prognosen der Analysten ein entscheidender Faktor :für diese Art der Ermittlung der Kapitalkosten sind, muss ihre Güte und ihre Vergleichbarkeit mit den tatsächlichen Erwartungen der Marktteilnehmer besonders kritisch betrachtet werden. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Überschusserwartungen der Analysten abhängig von der Länge des Prognosezeitraums ausfallen. 147 Darüber hinaus sind die Erwartungen im Durchschnitt systematisch zu optimistisch. 148 Fraglich ist ferner, ob die Auswirkungen unterschiedlicher Rechnungslegungssysteme auf die durch die Analysten erstellten Prognosen angemessen berücksichtigt werden.
147 Vgl. Daske/Gebhardt, Zukunfts orientierte Bestimmung von Risikoprämien und Eigenkapitalkosten für die Unternehmensbewertung, zfbf2006, S. 548 m. w. N. 148 Vgl. Daske/Gebhardt, Zukunfts orientierte Bestimmung von Risikoprämien und Eigenkapitalkosten für die Unternehmensbewertung, zfbf2006, S. 548 m. w. N.
DÖ 43:
Insgesamt erscheint der Ansatz der impliziten Kapitalkostenschätzung interessant und hinsichtlich der Grundidee einer zukunftsorientierten Schätzung von Kapitalkosten sinnvoll. Die Anwendung in der Bewertungspraxis ist allerdings bisher auf grund der genannten Schwierigkeiten eingeschränkt.
mm
Modigliani / Miller (30.3.2020)
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Abk, Formel, Wiki
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Irrelevanzthese
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fehlende Links: Irrelevanzthese
- Reinform (1. Theorie) AS 113
- Nach Steuer AS 117
Modigliani/Miller haben eine theoretische Situation konstruiert, in der die Kapitalstruktur für den Unternehmenswert irrelevant ist (sog. Irrelevanzthese).
Nach der Irrelevanzthese nach Modigliani / Miller hat die Kapitalstruktur für den Unternehmenswert keine Bedeutung.[237]
Das Modell von Modigliani/Miller basiert dabei auf den folgenden Voraussetzungen:[238]
- Vollkommenheit und Vollständigkeit des Kapitalmarktes sowie vollständige Konkurrenz,
- Fremdkapital ist risikolos, unabhängig vom Fremdkapitalgeber und - nehmer, es gibt somit auch keine Konditionenunterschiede zwischen privater Verschuldung und Kreditaufnahmen durch Unternehmen,
- Indifferenz der Anleger zwischen privater Verschuldung und Beteiligung an einem verschuldeten Unternehmen,
- Fremdkapitalzins ist konstant, d.h. unabhängig von der Kapitalstruktur; keine Insolvenzkosten und keine Fungibilitätsrisiken,
- keine Unterschiede in der steuerlichen Behandlung von Eigen- und Fremdkapital.
kürzer formulieren
Formel:[239] name Formel? ev Irrelevanzthese zu Liste der verwendeten Formeln vergleiche/erg in Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole
Es gilt die Wertaddivität[240]
von Eigen- und Fremdkapital.[241] die Gilt doch immer
Liste der verwendeten Formeln vergleiche/erg in Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole
zuEigenkapitalverzinsung entsprechend Irrelevanzthese:[242]
Liste der verwendeten Formeln vergleiche/erg in Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole
zuWACC entsprechend Irrelevanzthese:[243]
Liste der verwendeten Formeln vergleiche/erg in Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole
zuDÖ 194 f
https://de.wikipedia.org/wiki/Modigliani-Miller-Theorem https://de.wikipedia.org/wiki/Wertadditivität
Tax Shield
Ergänzung: Steuervorteil der Fremdfinanzierung Abk, Formel, Wiki
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Formel:[244] fe Abk Tax Shield
Anmerkung: Niedrig verzinste Verbindlichkeiten werden bei Ermittlung des Marktwertes des Fremdkapitals an eine fremdübliche Verzinsung angepasst.[245]
Modigliani-Miller-Theorem
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https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/modigliani-miller-theorem-40290 1. Begriff: 1958 von Modigliani und Miller aufgestellte Theoreme über die Zusammenhänge zwischen Marktwert, Kapitalstruktur und Kapitalkostensätzen.
Theorem I: Der Gesamtwert eines Unternehmens einer bestimmten Risikoklasse ist bei gegebenem Investitionsprogramm und damit gegebenem Erwartungswert der Erfolge auf einem vollkommenem Kapitalmarkt im Gleichgewicht unabhängig von der Kapitalstruktur. Das zentrale Theorem I wird durch einen Arbitragebeweis gestützt: Bestehende Marktwertunterschiede zwischen vergleichbaren Unternehmen mit unterschiedlicher Verschuldung werden von rational handelnden Investoren durch Arbitrageoperationen ausgeglichen.
Theorem II: Der von den Anteilseignern geforderte Erwartungswert ihrer Rendite (Eigenkapitalkostensatz) ist eine lineare Funktion des Verschuldungsgrades des Unternehmens.
Theorem III: Der Gesamt- oder durchschnittliche Kapitalkostensatz, der als Diskontierungssatz zur Vorteilhaftigkeitsprüfung verwendet wird, ist unabhängig davon, wie diese Objekte finanziert werden.
2. Folgerungen: Änderungen der Kapitalstruktur einer Aktiengesellschaft sind ohne Einfluss auf deren Marktwert und die Reichtumsposition der Eigentümer. Investoren können durch Wertpapiermischung (Aktien, Anleihen) oder private Verschuldung das Gleiche erreichen wie Unternehmensleitungen durch Variationen der Kapitalstruktur. Kapitalstrukturentscheidungen sind irrelevant.
Der durchschnittlichen Kapitalkostensatz ist unabhängig vom Verschuldungsgrad. Es existiert also keine besondere, den Gesamtkapitalkostensatz minimierende Kapitalstruktur.
Investitionsentscheidungen können über die Kapitalwertmethode mit den durchschnittlichen Kapitalkostensätzen als Diskontierungssatz unabhängig von der Finanzierung getroffen werden.
3. Gegenüberstellung mit der sog. traditionellen These: Die traditionelle These behauptet die Existenz einer optimalen Kapitalstruktur. Zentral ist dabei die Annahme, dass mit von Null aus wachsendem Verschuldungsgrad zunächst nicht nur der Fremd-, sondern auch der Eigenkapitalkostensatz (nahezu) konstant bleibt. Erst bei hinreichend hoher Belastung der Unternehmung mit fixen Zins- und Tilgungsverpflichtungen beginnen Fremd- und Eigenkapitalkostensatz wegen des höheren Risikos zu steigen. Vor diesem Hintergrund lohnt sich auf jeden Fall die Wahl eines über null hinausgehenden Verschuldungsgrads, weil auf diese Weise teures Eigen- durch preiswertes Fremdkapital substituiert und der Gesamtkapitalkostensatz somit gesenkt (der Unternehmenswert also gesteigert) werden kann (Substitutionseffekt). Erst wenn mit weiter wachsendem Verschuldungsgrad Eigen- und Fremdkapitalkostensatz derart steigen, sodass der Substitutionseffekt überkompensiert wird, lohnt sich schließlich die sukzessive Erhöhung der Fremdkapitalquote nicht mehr. Unbefriedigend an der traditionellen These ist, dass die unterstellten Verläufe von Eigen- und Fremdkapitalkostensatz als Funktion des Verschuldungsgrads nicht theoretisch fundiert sind, sondern ad hoc angenommen werden. Das Modigliani-Miller-Theorem zeigt nun gerade, dass auf dem vollkommenen Kapitalmarkt im Gleichgewicht der Eigenkapitalkostensatz nicht einmal im Bereich sehr geringer Verschuldungsgrade annähernd konstant ist und hat insofern die traditionelle These abgelöst.
4. Kritik: Das Modigliani-Miller-Theorem basiert auf der Annahme eines vollkommenen Kapitalmarktes im Gleichgewicht. Berücksichtigt man Unvollkommenheiten wie die Existenz von finanzierungsabhängigen Steuern und Insolvenzkosten oder ungleich verteilte Informationen zwischen den Marktteilnehmern, lässt sich eine (theoretisch fundierte) Relevanz unternehmerischer Finanzierungsentscheidungen für den Unternehmenswert belegen.
mm
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CAPM (23.3.2020)
erledigt
Fehlt:
- Kritik CAPM
Diskontierungszins (20.3.2020)
siehe auch
- Risikozuschlagsmethode
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Diskontierungszinssatz (12.10.2024)
Arten Diskontierungszinssätze (3.5.2022)
Arten:
- Individuelle Zuschläge
- Kapitalmarktorientierte Diskontierungszinssätze
- Capital Asset Pricing Model (CAPM)
- Arbitrage Pricing Theory (APT)
- Drei-Faktormodell nach Fama / French
- Vier-Faktormodell
- Nicht kapitalmarktbasierte Zinssatzermittlung (Bei Gleißner (2021), S. 86: inestitionstheortische Bewertung.)
- Zukunftsorientierten Schätzung von Eigenkapitalkosten (Implied Cost of Capital)
- Ratingbasierte Kapitalkostenmodelle
Ratingbasierte Kapitalkostenmodelle
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Der Wert des finanziellen Überschusses ist abhängig vom Erwartungswert, dem Zeitpunkt und der Risikohaltigkeit.
Das Risiko lsst sich durch Maßstäbe wie die Standardabweichung, den Variationskoeffizienten oder den Value at Riskt der finanziellen Überschüsse beschreiben.
Daraus lässt sich ein risikogerechter Kapitalisierungszinssatz ableiten.[246]
Vorteil:
- Keine Ableitung aus historischen Aktienrenditeschwankungen eines Unternehmens oder einer Peer-Group.
- Gleißner (2021)
- Dorfleitner (2022)
- Dorfleitner (2022): Dorfleitner, "On the use of the terminal-value approach in risk-value models", Annals of Operations Research 2020, online bei link.springer.com, beide abgefragt 3.5.2022;
==== Basiszinssatz ====
zu Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Diskontierungszinssatz (12.10.2024)
==== Risikozuschlag ====
zu Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Diskontierungszinssatz (12.10.2024)
Marktrisikoprämie
bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise# Diskontierungszinssatz (12.10.2024)
Beta-Faktor
Bearbeitung bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Beta-Faktor (Begriff) (21.7.2023)
So Zuschläge
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Adaptierungen:
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nn
mm
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nn
Übersicht Rechnungswesen (19.2.2020)
fe | Fehlt |
H | Hinweis |
B | Baustelle |
Fertig | |
W | Weiterleitung |
Rechnungswesen [14] | Einzelseiten | Bilanzkennzahl [15] | Einzelseiten | Bemerkung | ||
---|---|---|---|---|---|---|
1 | Jahresabschluss | Ertragslage (W), Finanzlage (W), Vermögenslage (W) | Jahresabschlussanalyse (H) | |||
2 | Erfolg (B) Gewinn-Verlust-Rechnung |
Erfolgsanalyse (fe) | Rentabilität (H) | |||
3 | Finanzen (fe) | Finanzanalyse (fe) NN |
Liquiditätsanalyse fe), Cash-Flow (H) | bisheriges Lemma Baustelle Finanzanalyse auf Wertpapieranalyse ändern. | ||
4 | Vermögen, Kapital Bilanz |
|||||
1 | Anlagevermögen (W), Umlaufvermögen (W), Gesamtvermögen (W) | Vermögensstruktur | Anlagenintensität (W), Umlaufintensität (W) | |||
2 | Eigenkapital (W), Fremdkapital (W), Gesamtkapital (W) | Kapitalstruktur, NN | Eigenkapitalquote (W), Fremdkapitalquote (W), Anspannungsgrad (W), Verschuldungsgrad (W), Gearingquote (W) | [[
]] (W), | ||
5 | Kennzahlensysteme (H) | Retourn on investment (DuPont-Schema) (D) | ||||
NN | NN |
mm
Jahresabschlussanalyse (19.2.2020)
verschoben nach Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Jahresabschlussanalyse (28.5.2022)
Überschuldung (3.2.2020)
- Wikipedia, Stichwort: Überschuldung, abgefragt 3.2.2020
- Weiterleitungen: buchmäßige Überschuldung, negatives Eigenkapital, Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes
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Eine buchmäßige Überschuldung (negatives Eigenkapital) liegt vor, wenn Nennkapital, Kapital- und Gewinnrücklagen fe link nicht ausreichen, die im laufenden Geschäftsjahr und den Vorjahren entstandenen kummulierten Verluste abzudecken.[247]
Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes setzt eine zu Liquidationswerten erstellte rechnerische Überschuldung und eine negative Fortbestehensprognose voraus.[248]
fiktive Schuldentilgungsdauer gem. § 24 Abs. 2 URG fe Ges vgl. ES 630
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ueberschuldung-48558 Sachverhalt, in dem das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt (§ 19 (d)InsO).
Zur Feststellung der Überschuldung sind nach überwiegender Auffassung Aktiva und Passiva der Bilanz mit den Zeitwerten anzusetzen (Überschuldungsbilanz).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ueberschuldungsbilanz-50917 Überschuldungsbilanz (Überschuldungsstatus): Vermögensübersicht, die die Überschuldung einer Unternehmung ausweist. Bewertung erfolgt nach überwiegender Auffassung zu Zeitwerten am Stichtag der Überschuldungsbilanz (bei Annahme der Fortführung der Unternehmung: Zeitwerte = sog. Betriebsbestehenswerte, i.d.R. die Wiederbeschaffungskosten; bei Zerschlagung: Zeitwerte = Realisationswerte durch Einzelliquidation).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unterbilanz-50190 Unterbilanz 1. Bei Kapitalgesellschaften ist eine Unterbilanz gegeben, wenn nach Verrechnung mit den offenen Rücklagen in der Jahresbilanz oder in einer Zwischenbilanz (mind.) ein Verlust in Höhe des halben gezeichneten Kapitals vorliegt (vgl. § 92 I AktG, § 49 III GmbHG). Die Bewertung zur Ermittlung der Unterbilanz erfolgt nach den Grundsätzen für die Jahresbilanz. Bei Unterbilanz besteht die Verpflichtung des Vorstands bzw. der Geschäftsführer zur Verlustanzeige gegenüber der Gesellschafterversammlung (ähnlich bei Genossenschaften).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsunfaehigkeit-50163 Zahlungsunfähigkeit Insolvenz; das auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, nach außen erkennbare, voraussichtlich dauernde Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen Geldschulden noch im Wesentlichen zu erfüllen.
Wichtigstes Kennzeichen: Zahlungseinstellung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsunf%C3%A4higkeit Zahlungsunfähigkeit (englisch insolvency, illiquidity) liegt in der Wirtschaft vor, wenn ein Schuldner seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Gegensatz ist die Zahlungsfähigkeit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Solvenz Solvenz (italienisch solvente, „lösend“; aus lateinisch solvere, „bezahlen, abbezahlen“) oder Zahlungsfähigkeit ist die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts (natürliche oder juristischen Person), seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit sofort oder in absehbarer Zeit erfüllen zu können.[1] Gegensatz ist die Insolvenz.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungseinstellung-48942
Nichtbezahlung der fälligen Schulden eines Schuldners wegen des tatsächlichen oder angeblichen Mangels an Geldmitteln. Der Mangel an Mitteln muss voraussichtlich andauernd sein. Kennzeichnend für Zahlungsunfähigkeit.
Anders: Zahlungsschwierigkeit.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsschwierigkeit-49866 Zahlungsschwierigkeit (Zahlungsstockung); der vorübergehende Mangel an liquiden Mitteln für die Erfüllung von fälligen Verpflichtungen (Illiquidität).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/illiquiditaet-33790 Zustand, in dem die flüssigen Mittel und leicht liquidierbaren Vermögensgegenstände nicht ausreichen, um die fälligen Verbindlichkeiten (hierzu gehört auch der Kapitaldienst langfristiger Verbindlichkeiten) zu erfüllen.
Illiquidität ist nicht gleichbedeutend mit Unterbilanz, Verlust oder Überschuldung (auch ein nicht überschuldetes Unternehmen kann illiquide werden).
Gegensatz: Liquidität.
2. Arten:
- Zeitpunkt-Illiquidität: Illiquidität, auf einen Zeitpunkt bezogen;
- Zeitraum-Illiquidität: Illiquidität, auf einen Zeitraum bezogen.
3. Illiquidität und Zahlungsunfähigkeit: Lässt sich dieser Zustand nicht beheben, so ist Zahlungsunfähigkeit gegeben. Insolvenz durch Zahlungsunfähigkeit (Insolvenzgrund) lässt sich vermeiden, wenn es gelingt, die Einzahlungen und Auszahlungen zeitlich wieder aufeinander abzustimmen, z.B. durch Aufnahme eines kurzfristigen Kredits, Beschleunigung des Geldeingangs mittels Intensivierung des Mahnwesens, Umwandlung kurzfristiger in langfristige Kredite, Zuführung weiterer Eigenmittel (Finanzierung, Sanierung).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/insolvenzgrund-40846 Was ist "Insolvenzgrund"?
Anlass zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. 1. Zahlungsunfähigkeit: Das ist ein auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhendes, nach außen erkennbares und voraussichtlich dauerndes Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen Geldschulden zu erfüllen. 2. Überschuldung: Überwiegen der Schulden über das Vermögen. 3. Zusätzlich zu den bisherigen Konkursgründen kann ein Insolvenzgrund bereits dann vorliegen, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. 4. Insolvenzgrund und Gesellschaftsformen: Die Insolvenzgründe sind je nach Gesellschaftsform unterschiedlich.
mm
Bilanzkennzahlen (31.12.2019)
wenn in Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Jahresabschlussanalyse (28.5.2022) oder Unterkap übernommen, hier durchstreichen.
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- Bilanzkennzahl
- Rechnungswesen?
A
- Abschreibungen in % der Betriebsleistung (siehe Investitionspolitik)
- Anlagenabnutzungsgrad (siehe Investitionspolitik)
- Anlagendeckung (siehe Goldene Bilanzregel, Goldene Finanzierungsregel)
- Anlagenintensität (siehe Vermägensintensität)
B
- Betriebsnotwendiges Vermögen (siehe capital employed)
- Betriebsleistung (siehe Gesamtleistung)
- Break-Even-Analyse - 48
- Break-Even-Punkt
- Sicherheitsspanne
- Unhealthy point
C
- Capital Employed (betriebsnotwendiges Vermögen) - 52
- Cash-burn rate - 56
- Cash conversion cycle (CCC) - 57
- Cashflow - 59
- Cashflow als finanzwirtschaftlicher Erfolgsrnaßstab - 63
- Gewinnqualität
- Cashflow als Innenfmanzierungskraft / Free Cashflow - 68
- Investitionsdeckung
- Investitionsgrad
- Free Cashflow
- Segment-Investitionsdeckung
- Segment-Wachstumsquote
- Selbstfinanzierungsgrad
- Zinsdeckung
- Dividendendeckung
- Cashflow als Indikator für die Verschuldungsfähigkeit - 73
- Entschuldungsdauer
- Cashflow-Statement - 74
- Free Cashflow
- Investitionsdeckung
- Wachstumsquote
- Entschuldungsdauer
- Cash-burn rate
- Current ratio (siehe Liquiditätsgrade kurzfristig)
D
- Deckungsbeitrag und Deckungsbeitragsrechnung - 78
- DBU-Faktoren
- Deckungsbeitragsraten / DBU-Faktoren (siehe Deckungsbeitrag)
- Deckungsgrade kurzfristig (siehe Liquiditätsgrade kurzfristig)
- Deckungsgrade langfristig (siehe goldene Bilanzregel, goldene Finanzierungsregel)
- Dividenden-bezogene Kennzahlen - 82
- Dividende je Aktie
- Payout-Ratio
- Dividendenrendite
- Amortisationsdauer je Aktie
- Dividenden-DeckUngsgrad
E
* EBIT, EBITA, EBITDA und Abwandlungen - 85 erledigt
- Effektivverschuldung - 87
- Eigenkapitalrentabilität - 88
- Entschuldungsdauer / Entschuldungsgrad - 90
- EPS (siehe Gewinn je Aktie)
- Ergebnisstruktur - 92
- Betriebs-, Finanz-, ao Ergebnis
- EVA (Economic Value Added) - 94
F
- Finanzanlagen: Quote und Rentabilität - 99
- Forderungen: Konzemverflechtung - 101
- Forderungen: Umschlagshäufigkeit I Kundenziel - 102
- Free Cashflow (siehe Cashjlow als Innenjinanzierungskraft)
G
- Gesamtkapitalrentabilität / ROI / ROA / RONA / ROCE - 104
- CFROI (cashflow return on investment)
* Gesamtleistung - 109erledigt
* Gewinn: Mögliche Arten / Einsatz in der Analyse 110
- Bilanzgewinn/-verlust, Jahresüberschussl-fehlbetrag,
- EGT, EBT, EBILAT, EBIT, EBITDA, Betriebsergebniserledigt
- Gewinn je Aktie
- Gewinn je Aktie (EPS) - 115
- Goldene Bilanzregel (Deckungsgrad A) - 118
- Goldene Finanzierungsregel (Deckungsgrad B) 120
I
- Investitionsdeckung - 122
- Investitionsdefizit
- Investitiönspolitik - 125
- Investitionsstruktur
- Investitionsquote
- Wachstumsquote
- Abschreibungsquote
- Kapitalintensität
- Anlagenabnutzungsgrad
- Investitionsdeckung
- Amortisationsdauer
K
- Kapitalflussrechnung (siehe Cashjlow-Statement)
- Kapitalkosten (siehe WACC)
- Kapitalrentabilität 134
- Übersicht über mögliche Kennzahlen
- Kapitalstrukturanalyse 136
- Eigenkapitalquote
- Fremdkapitalquote (Anpassungsgrad)
- Langfristiger Kapitalanteil
- Verschuldungsgrad
- Gearing ratio
- Bankverbindlichkeiten in % des Fremdkapitals
- Kapitalstruktur: Weitere Kennzahlen - 141
- Selbstfmanzierungsgrad
- Ausschüttungspotential
- Außenfmanzierungsgrad des Eigenkapitals
- Bilanzkurs
- Minderheitenanteil
- Anteil erfolgsneutrales Eigenkapital
- Kapitalumschlag - 144
- KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis), P/E-Ratio (price-earnings-ratio) - 146
- Kostenanalyse -148
- Kostenstellenanalyse - 151
- Herstellungsintensität
- Vertriebsintensität
- Verwaltungsintensität
- F&E-Intensität
- Deckungsbeitrag
- Kurs-Gewinn-Verhältnis (siehe KGV)
L
- Leverage-Analyse - 154
- Lieferantenverbindlichkeiten / Lieferantenziel -158
- Umschlagshäufigkeit
- Lieferantenziel
- Kosten Lieferantenkredit
- Liquiditätsgrade kurzfristig - 160
- Liquidität 1. Grades (absolute liquidity ratio)
- Liquidität 2. Grades (net quick ratio, acid test)
- Liquidität 3. Grades (current ratio)
- Working capital
M
-
Marktanteils-Marktwachstums-Matrix -163bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Marktanalyse - Marktwertmultiples -165
- EK-Multiple
- GK-Multiple
- Materialintensität - 167
- Mobilitätsstatus - 169
N
- Nettofinanzschulden (siehe EjJektivverschuldung)
P
- P/E-Ratio (siehe KGV, Kurs-Gewinn-Verhältnis)
- Personalintensität -172
- Produktivität - 174
R
- ROI, ROA, RONA, ROCE (siehe Gesamtkapitalrentabilität)
S
- Schuldentilgungsdauer (siehe Entschuldungsdauer)
- Segmentkennzahlen - 175
- Umsatz, Ergebnis, Vermägen
- Investitionsdeckung
- Wachstumsquote
- Wertbeitrag
- Cashflow
* Shareholder Value - 178
U
- Umlaufmtensität (siehe Vermögensintensität)
- Umsatzanalyse - 181
- Märkte, Kunden, Produlcte
- Gesamtleistung
- Umsatzqualität
- Umsatzrelationen - 185
- Sachanlagenbindung
- Vorratsbindung
- Forderungsbindung
* Umsatzrentabilität (Gewinnmarge) - 187
- Umsatzrendite
- Bruttogewinnspanne
- Cashflow-Umsatzrendite
- Cashflow-Leistungsrate
- Umschlagshäufigkeiten / Umschlagskoeffizienten - 190
V
- Vermägensintensität / Vermägensstruktur - 192
- Anlagenintensität
- Umlaufmtensität
- Verschuldungsgrad (siehe Kapitalstrukturanalyse)
- Vorräte: Umschlagshäufigkeit / Umschlagsdauer - 195
- Vorräte: Vorratsintensität - 198
W
- WACC (Kapitalkosten) - 200
- Wertschöpfungsanalyse - 204
- Working capital / Netto-Umlaufvermägen - 206
- Liquiditätsrisikoindikator
- Working capital ratio - 209
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mm
Erfolgskennzahlen (31.12.2019)
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- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
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- Ergebnisstruktur (Diverse Hinweise Au 92)
mm
Finanzplan (29.12.2019)
oder Finanzplanung vgl.Fehlende Links
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- Unternehmensrecht
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- Weiterleitung:
Quelle: § 6 EStG § 201 ff UGB
- Kommentarzeichen:
- Fußnote:einfach:
- Kleine Schrift: NN
- Einzelreferenz[249]
- Referenzname[198]
- Weitere Verwendung Name[198]
Bewertungsmaßstab
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Bezug | Steuerrecht | Unternehmensrecht | Internationale Bilanzierung | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
Anschaffung | Anschaffungskosten | Anm. | ||
Herstellung | Herstellungskosten | Anm. | ||
Vergleich | Teilwert | beizulegender Wert^b | Fair Value^b Baustelle/Value in Use^b |
Anm. |
Alternativ | Verkehrswert, Gemeiner Wert, fiktive Anschaffungskosten, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Fremdvergleichswert^b verdeckte Ausschüttung |
beizulegender Zeitwert^b - ? ? ? |
Int | Anm. |
Werthaltigkeitsüberprüfung super lemma | StR | UR | Werthaltigkeitstest nach IAS^n Impairmenttest |
Anm. |
Bezug | StR | UR | Int | Anm. |
Wertminderung (-erhöhung)
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
- Abschreibung:
- Außerplanmäßige Abschreibung:
- Teilwertabschreibung:
- außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung
- Zuschreibung: https://de.wikipedia.org/wiki/Zuschreibung_(Rechnungswesen)
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Wertminderung und Beibehaltung (26.7.2019)
Ergänzung / neue Seite - Kategorie:
- internationale Bilanzierung
- Rechnungswesen
- Steuerrecht
- Unternehmensrecht
Abk, Formel, Wiki
- Weiterleitung:
- Niederst- Höchstwertprinzipien
- Wertbeibehaltung
bei Anlagevermögen und Umlaufvermögen ergänzen.
mm
Anglizismen (26.7.2019)
Rentabilität (9.7.2019)
neue Seite - Kategorie Abk, Formel, Wiki
https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilit%C3%A4t#Eigenkapitalrentabilit%C3%A4t
Rentabilität (engl. profitability) ist der Oberbegriff für mehrere betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die der Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs wiki eines Unternehmens dienen.[250]
Unteschied Erfolg - Ertrag?
besser: Unter Rentabilität versteht man allgemein den Quotienten aus dem Überschuss aus Kapitalnutzung und dem Kapitaleinsatz.(Geyer 2011, S. 13)
Zur Geschichte vgl.-> Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilität
Je nach Analysezweck variieren die Faktoren.
Arten: ev erg Unterarten
- Eigenkapitalrentabilität
- Gesamtkapitalrentabilität
- Umsatzrentabilität
Unterschied Rendite
https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilität https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilitätsrechnung
https://de.wikipedia.org/wiki/Rendite erg
Die Rendite (von ital. "rendita", einbringen, englisch yield) ist im Finanzwesen der in Prozent eines Bezugswerts ausgedrückte Effektivzins, den ein Anleger bei Finanzprodukten oder ein Investor bei Investitionen innerhalb eines Jahres erzielt.[251]
Da sich die Rendite meist auf einen jährlichen Kapitalertrag bezieht, kann sie mit der Kennzahl Rentabilität, welche sich auf einen Unternehmenserfolg bezieht, nicht gleichgesetzt werden.[252]
Rentabilität (engl. profitability) ist der Oberbegriff für mehrere betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die der Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens dienen.[253]
Rentabilität ist eine Beziehungzahl, die eine den Erfolg darstellende Größe zu einer anderen Größe in Relation setzt, von der vermutet wird, dass sie wesentlich zur Erzielung des Erfolges beigetragen hat.[254] Kütting / Weber (2009): Kütting / Weber, "Die Bilanzanalyse", Schäffer-Poeschel 2009; Gräfer (2008): Grafer, "Bilanzanalayse", Herne 2008
Die Kruschwitz (2009) unterscheidet nicht zwischen Rentabilität und Rendite.[255]
Kruschwitz (2009), Kruschwitz: „Investitionsrechnung“, Oldenbourg, 2009,
Die Kapitalrendite und der Kapitalisierungszinssatz werden oft synonym verwendet (so zB bei Helbling (1998)). stimmt aber nicht
Bedeutung - Kennzahlensysteme
besser zu den Einzelkapiteln
- Kennzahlensysteme zB Du-Pont-Schema Wiki
- Return on Investment Wiki
Kennzahlen
Eigenkapitalrentabilität
- Weiterleitung: Eigenkapitalrentabilität, Eigenkapitalrendite (syn), ev:
Unternehmerrentabilität(syn), Return on Equity, abgekürzt: ROE - bei BAC markieren, Eigenkapitalrendite 54, 61, 67
Die Eigenkapitalrentabilität - EKR (Eigenkapitalrendite, Unternehmerrentabilität; engl. Return on Equity -ROE) dokumentiert, wie sich das Eigenkapital eines Unternehmens innerhalb einer Rechnungsperiode verzinst hat.[256] gefällt mir nicht
Formel berichtigen, Formel, Symb
Als Gewinn link? kommen für diese Kennzahl in Betracht:
- Der Jahresüberschuss / -fehlbetrag link? als das Ergebnis, letztendlich aus Sicht der Eigentümer verdient worden ist.
- Das EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) link? kann eingesetzt werden, um im Vergleich mit VOljahren außerordentliche Einflüsse auf das Ergebnis eines Geschäftsjahres auszuschalten.
(Hinweis: nach IFRS gibt es kein außerordentliches Ergebnis). Siehe zu daraus resultierenden Problemen aber die Ausführungen zum ---+EGT im Rahmen der möglichen Arten des ---+Gewinns. - Im Rahmen einer internationalen Analyse kann als Vergleichsmaßstab der Jahresüberschuss/-fehlbetrag vor Steuern (sog EBT, earnings before taxes) verwendet werden, um unterschiedliche steuerliche Rahmenbedingungen in den verglichenen Ländern auszuschließen.[259]
bei Auer durchschnittliches EK
Die Kapitalrentabilität gibt an, wie viel Erfolg (Gewinn) vom Kapital prozentuell erzielt wird. Beispielsweise bedeutet eine Eigenkapitalrentabilität von 12 %, dass von jedem Euro eingesetztem Eigenkapital 12 Cent Gewinn erzielt werden.[260]
Die Eigenkapitalrentabilität kann mit der Verzinsung des Eigenkapitals auf Kapitalmärkten verglichen werden. Insofern muss die Eigenkapitalrentabilität (deutlich) über dem marktüblichen Zins :für langfristige Anleihen liegen, da die Rentabilität eines Unternehmens im Gegensatz zu den (bei guter Bonität) idR sicheren Anleihen mit einem (hohen, höheren) Risiko verbunden ist.
Vergleichswerte liefern dementsprechend vergleichbare Branchendaten der Aktienmärkte.[261]
besser: Die Eigenkapitalrentabilität zeigt die Verzinsung des Eigenkapitals (ohne Berücksichtigung von Risiko).
Bedeutung
erg
- Auer (2004), S. 88
https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilität#Eigenkapitalrentabilität
Gesamtkapitalrentabilität
Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Gesamtkapitalrendite
- Weiterleitung: Gesamtkapitalrendite, GKR
- Hauptartikel bei Rendite
Die Gesamtkapitalrendite (GKR) ( Gesamtkapitalrentabilität, Kapitalrentabilität, Kapitalrendite, Unternehmensrentabilität, Unternehmensrendite, englisch Return on Assets, RoA) trifft aussagen über die Profitabilität eines Unternehmens.[262]
Für die Gesamtkapitalrentabilität gilt:
- zu Formel
Die Gesamtkapitalrendite gibt an, wie effizient der Kapitaleinsatz eines Investitionsvorhabens innerhalb einer Abrechnungsperiode war. Durch den Einsatz dieser Kennzahl lassen sich die Nachteile der Eigenkapitalrentabilität, und somit die des Leverage-Effektes, umgehen.[263]
Die Gesamtkapitalrendite (GKR) ist eine Kennzahl, welche dem Analysten hilft, die Profitabilität einer Firma einzuschätzen. Sie gibt an, wie ein Unternehmen sein vorhandenes Kapital nutzt, um Gewinn zu erzielen. Man addiert hierzu den Gewinn und den Zinsaufwand, um den wirklich erwirtschafteten Gewinn zu erhalten. Nun teilt man das Ergebnis durch das Gesamtkapital und multipliziert den Quotienten mit Hundert und erhält für die Gesamtkapitalrendite eine Prozentzahl, die die Effizienz des Unternehmens in der Berechnungsperiode zeigt.<s> Für den Analysten sagt diese Kennzahl sehr viel über das Management der untersuchten Aktiengesellschaft aus. Auch bei der Gesamtkapitalrendite ist es schwer, einen Maßstab festzulegen, da diese stark branchenabhängig ist und somit von Branche zu Branche enorme Unterschiede aufweisen kann. Um aber alles etwas konkreter zu machen, legen wir einen universalen Maßstab fest: Eine GKR größer als 12 % gilt als gut. Liegt die GKR darunter, wird die Bewertung negativer. Das Beispielunternehmen weist einen Zinsaufwand von 1.000 Millionen € und ein Gesamtkapital von 12.000 Millionen € auf. Mit den bekannten Werten (Gewinn: 603 Millionen €) errechnet sich eine GKR von 13,36 %.
Auer (2004), 104
- Gesamtkapital- + Synonyme Auer (2004), S. 104
Fremdkapitalrendite
- BAC Fremdkapitalrendite 54
Umsatzrentabilität
- Witerleitung: Umsatzrentabilität
Die Netto-Umsatzrendite (auch: Umsatzrentabilität (engl. Return on Sales - ROS, operating profit margin) bezeichnet das Verhältnis von Gewinn zu Umsatz. innerhalb einer Rechnungsperiode
Sie darf nicht verwechselt werden mit dem Rohertrag (Bruttomarge): https://de.wikipedia.org/wiki/Rohertrag
Der so genannte „Rohertrag I“ berechnet sich wie folgt:
Umsatzerlöse (brutto) - Erlösschmälerungen - Umsatzsteuer - Wareneinsatz (netto) ------------------------------------------------- = Rohertrag I
Der so genannte „Rohertrag II“ berechnet sich durch das Miteinbeziehen der Warenbezugskosten wie folgt:
Rohertrag I - Warenbezugskosten ------------------------------------------------- = Rohertrag II
https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilit%C3%A4t#Umsatzrentabilität
mm
- Umsatzrentabilität Auer (2004), S. 187
Seiten löschen (7.7.2019)
- alte Baustellen
- Reproduktionskosten
- Rekonstruktionszeitwert
- Reproduktionszeitwert
Neuwert-Zeitwert-Wiederbeschaffungskosten (6.7.2019)
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederbeschaffungskosten https://de.wikipedia.org/wiki/Zeitwert
Zeitwert bisher Weiterleitung auf Substanzwert (?)neue Seite - Kategorie Abk, Formel, Wiki
Wiki mE widersprüchlich mE Neuwert = akt AK - Wertminderung = Zeitwert
https://de.wikipedia.org/wiki/Zeitwert : : .
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederbeschaffungskosten : Die Wiederbeschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes stellen die Anschaffungskosten des gleichen oder zumindest eines vergleichbaren Wirtschaftsguts in der Zukunft dar.
Man unterscheidet:
- Wiederbeschaffungsneuwert
- Der Wiederbeschaffungsneuwert stellt die Größe dar, die aufzubringen wäre, um den Gegenstand heute neu zu kaufen. Um diesen Wert mit dem eines bereits gebrauchten Gegenstands vergleichbar zu machen, muss er fortgeführt werden. Wurde der gebrauchte Gegenstand bereits zur Hälfte abgeschrieben, so schreibt man den Wiederbeschaffungsneuwert ebenfalls zur Hälfte ab und vergleicht nun die beiden Werte.
- Wiederbeschaffungszeitwert
- Der Wiederbeschaffungszeitwert ist ein Wert eines möglichst gut vergleichbaren Gegenstands, der gebraucht verkauft wird/wurde. Er ist direkt mit dem Wertansatz des gebrauchten Gegenstands vergleichbar.
In Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Termini als Klammerausdruck zu [Rekonstruktionszeitwert]] gesetzt.
mm
Wertpapieranalyse (30.6.2019)
Abk, Formel, Wiki
* Weiterleitung: Finanzanalyse, Sentimentanalyse
Die Finanzanalyse von Unternehmen, Wertpapieren und Märkten gliedert sich in drei Bereiche:
- Fundamentalanalyse
- Chartanalyse
- Sentimentanalyse
- befasst sich mit den Stimmungen von Investoren und versucht daraus, die Entwicklung von Wertpapierkursen abzuleiten.fe Ref
Fundamentalanalyse
* Weiterleitung: Fundamentalanalyse
Die Fundamentalanalyse ist eine Form der Finanzanalyse. Sie versucht, den fairen oder angemessenen Preis von Wertpapieren ("innerer Wert") zu ermitteln. Im Gegensatz zur Chartanalyse basiert sie nicht auf einer Betrachtung von Kursverläufen, sondern auf betriebswirtschaftlichen Daten und ökonomischem Umfeld eines Unternehmens, den sogenannten Fundamentaldaten.
Wichtige Kennzahlen:
- Kurs-Gewinn-Verhältnis
- Kurs-Buchwert-Verhältnis
- Kurs-Umsatz-Verhältnis
- Kurs-Cashflow-Verhältnis
- Gesamtkapitalrendite
- Eigenkapitalquote
Kurs-Gewinn-Verhältnis
* Weiterleitung: Kurs-Gewinn-Verhältnis, KGV, Price-Earnings-Ratio - PER, PE-Ratio
Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) (engl: Price-Earnings-Ratio - PER, PE-Ratio) entspricht dem Quotient aus dem aktuellen Kurs und dem (erwarteten) Unternehmensgewinn je Aktie. Der Gewinn je Aktie Wiki ev eigene Seite wird auch als earnings per share - EPS bezeichnet.[264]ev eigene Seite
- zu Formel
Bedeutung:
- Fundamentalanalyse: Eine Aktie, die mit einem KGV unterhalb des langjährigen branchenspezifischen Mittelwertes liegt, gilt demnach als günstig. Ein KGV von 10 bedeutet, dass das Unternehmen einen Gewinn von 10 % im Bezug auf den Wert des Unternehmens (der Wert aller Aktien zusammen) macht, ein KGV von 20, dass der Gewinn nur bei 5 % liegt.[265]
- Vergleichswert in der Unternehmensbewertung
- Plausibilisierung des Bewertungsergebnises,
- Multiplikator bei Vergleichswert - Marktwertmultiples vgl Auer (2004), 165
- Einsatz beim Economic Value Added - EVA vgl Auer (2004), 94
Auer (2004), 146 https://de.wikipedia.org/wiki/Kurs-Gewinn-Verhältnis
Kurs-Buchwert-Verhältnis
* Weiterleitung: Kurs-Buchwert-Verhältnis KBV, P/B ratio oder P/BV market-to-book ratio and the price-to-equity ratio
Das Kurs-Buchwert-Verhältnis (KBV; engl. price-to-book ratio, P/B ratio oder P/BV market-to-book ratio and the price-to-equity ratio) ist eine substanzorientierte Kennzahl zur Beurteilung der Börsenbewertung.[266]
Man erhält ihn , indem man den aktuellen Kurswert einer Aktie durch den Buchwert je Aktie teilt.
- zu Formel
- <s> Kritik
Die Aussagekraft dieser Kennzahl ist zu hinterfragen. Aussagen wie: "Die traditionelle Theorie des Value Investing besagt, dass eine Aktie umso preiswerter ist, je niedriger ihr KBV ist, und dass ihr fairer Wert in etwa dem Buchwert entspricht."[267] oder "Nach Tobin Wiki sollte ein Unternehmen ein Q (Anm. Verhältnis von Marktwert zu Buchwert) in der Gegend von 1 haben, so dass der Marktwert des Unternehmens ungefähr die Kosten widerspiegelt, die es benötigen würde, um das Unternehmen exakt nachzubilden; für die Gesamtheit aller Unternehmen sollte Q (laut Tobin) immer bei 1 liegen."ref>Wikipedia, Stichwort: Tobinsches Q Wiki , abgefragt 30.6.2019</ref> sind so wie der Substanzwert in der einschlägigen Fachliteratur nicht anerkannt. Betriebswirtschaftlich haben sie nur historische Bedeutung.
Auer (2004) https://de.wikipedia.org/wiki/Kurs-Buchwert-Verhältnis
Kurs-Umsatz-Verhältnis
* Weiterleitung: Kurs-Umsatz-Verhältnis, KUV
Das Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV) erhält man, wenn man den aktuellen Kurs einer Aktie durch den Umsatz je Aktie dividiert.[268]
- zu Formel
Das KUV berücksichtigt die Profitabilität eines Unternehmens nicht. Das KUV wird zur Beurteilung von Aktiengesellschaften eingesetzt, die Verluste schreiben sowie für zyklische Branchen Wiki . Das KGV ist für diese Unternehmen nicht ansetzbar, weil es ja noch keine Gewinne gibt. Tendenziell gilt ein Unternehmen mit einem im Branchenvergleich niedrigen Kurs-Umsatz-Verhältnis als günstig.
Das KUV kann bei Unternehmen mit zyklisch schwankender Umsatzrendite ein geeigneteres Bewertungskriterium sein als das KGV. In Turnaround-Situationen Wiki und bei jungen Unternehmen, die sich noch in der Phase der Anlaufverluste befinden, kann es im Gegensatz zum KGV eine sinnvolle Aussage liefern. In der Regel ist jedoch das KGV aussagekräftiger, da das KUV die Profitabilität der Unternehmen ignoriert.[269]
Zu Zeiten des New-Economy-Booms] Wiki wurden KUVs dazu herangezogen, die exorbitant hohen Bewertungen von oft unprofitablen Unternehmen zu rechtfertigen. Seither hat das KUV als Kennzahl an Popularität verloren.
Auer (2004)
https://de.wikipedia.org/wiki/Kurs-Umsatz-Verhältnis
Kurs-Cashflow-Verhältnis
* Weiterleitung: Kurs-Cashflow-Verhältnis, KCV
Das Kurs-Cash-Flow-Verhältnis (KCV) erhält man, wenn man den aktuellen Kurs einer Aktie durch den Cash-Flow je Aktie ev FN (operativen) Cash-Flow dividiert.
- zu Formel
In der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens sind viele verschiedene Faktoren wie Rückstellungen oder Abschreibungen enthalten, welche das Ergebnis des realen Geldflusses verfälschen. Der Cashflow eines Unternehmens bildet die wirklichen Zahlungsflüsse in einer bestimmten Zeitperiode ab. Gegenüber dem KGV ist das KCV weniger anfällig für die Maßnahmen, die von Firmen unternommen werden, um ihre Bilanzen zu schönigen. Es macht eine Aussage darüber, wie der Kurs einer Firma in Relation zu ihrer Liquidität steht.[270]
<s>Mit dem Kurs-Cashflow-Verhältnis kann man sozusagen die Entwicklung der Ertragskraft einer Aktiengesellschaft bewerten. Als Maßstab für das KCV gilt sieben als Richtwert für eine faire Bewertung, da das KCV unter dem KGV liegt. Im Jahresbericht des betrachteten Unternehmens wird als Cashflow 700 Millionen € angegeben. Teilt man diesen Wert durch die Anzahl der Aktien (201 Millionen) erhält man den Cashflow je Aktie: 3,48 €. Folglich haben wir bei unserem Beispiel ein KCV von 7,18 wenn man einen Aktienkurs von 24,99 € ansetzt.
Auer (2004) https://de.wikipedia.org/wiki/Kurs-Cash-Flow-Verh%C3%A4ltnis</s>
Gesamtkapitalrendite
Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Gesamtkapitalrentabilit.C3.A4t
- Weiterleitung: Gesamtkapitalrendite, GKR
- Hauptartikel bei Rendite
Die Gesamtkapitalrendite (GKR) ( Gesamtkapitalrentabilität, Kapitalrentabilität, Kapitalrendite, Unternehmensrentabilität, Unternehmensrendite, englisch Return on Assets, RoA) trifft aussagen über die Profitabilität eines Unternehmens.[271]
Für die Gesamtkapitalrentabilität gilt:
- zu Formel
Die Gesamtkapitalrendite gibt an, wie effizient der Kapitaleinsatz eines Investitionsvorhabens innerhalb einer Abrechnungsperiode war. Durch den Einsatz dieser Kennzahl lassen sich die Nachteile der Eigenkapitalrentabilität, und somit die des Leverage-Effektes, umgehen.[272]
Die Gesamtkapitalrendite (GKR) ist eine Kennzahl, welche dem Analysten hilft, die Profitabilität einer Firma einzuschätzen. Sie gibt an, wie ein Unternehmen sein vorhandenes Kapital nutzt, um Gewinn zu erzielen. Man addiert hierzu den Gewinn und den Zinsaufwand, um den wirklich erwirtschafteten Gewinn zu erhalten. Nun teilt man das Ergebnis durch das Gesamtkapital und multipliziert den Quotienten mit Hundert und erhält für die Gesamtkapitalrendite eine Prozentzahl, die die Effizienz des Unternehmens in der Berechnungsperiode zeigt.<s> Für den Analysten sagt diese Kennzahl sehr viel über das Management der untersuchten Aktiengesellschaft aus. Auch bei der Gesamtkapitalrendite ist es schwer, einen Maßstab festzulegen, da diese stark branchenabhängig ist und somit von Branche zu Branche enorme Unterschiede aufweisen kann. Um aber alles etwas konkreter zu machen, legen wir einen universalen Maßstab fest: Eine GKR größer als 12 % gilt als gut. Liegt die GKR darunter, wird die Bewertung negativer. Das Beispielunternehmen weist einen Zinsaufwand von 1.000 Millionen € und ein Gesamtkapital von 12.000 Millionen € auf. Mit den bekannten Werten (Gewinn: 603 Millionen €) errechnet sich eine GKR von 13,36 %.
Auer (2004), 104
Eigenkapitalquote
* Weiterleitung: Eigenkapitalquote, EKQ solange Hpt nicht fertig Weiterleitung, dann lö
- Hauptartikel: Kapitalstruktur(analyse)
Die Eigenkapitalquote (EKQ) zeigt das Eigenkapital eines Unternehmens im Verhältnis zu seinem Gesamtkapital in Prozent.[273]
- zu Formel
Mit dieser Kennzahl will man die finanzielle Stabilität und Fremdkapitalabhängigkeit des Unternehmens untersuchen. Je höher die EKQ, desto höher ist die Stabilität und die Unabhängigkeit von Fremdmitteln. Zudem verbessert sich die Kreditwürdigkeit der Aktiengesellschaft mit einer höheren EKQ und damit erhöht sich auch die Möglichkeit, mehr Fremdkapital aufzunehmen. Ein geringerer Fremdmittelanteil vermindert zudem die den Gewinn schmälernde/Verlust erhöhende Zinslast (sog. "finance leverage"). Dies ist besonders in Zeiten der Subprime-Krise, in der die Banken bei der Kreditvergabe vorsichtiger werden, wichtig, da Unternehmen mit einer hohen EKQ nicht so leicht Probleme mit steigenden Zinssätzen oder fehlendem Investitionskapital bekommen.[274]
Auer (2004), 137 https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenkapitalquote
Chartanalyse
* Weiterleitung: Chartanalyse, Technische Analyse
Die Chartanalyse (auch Technische Analyse) ist eine Form der Finanzanalyse. Sie versucht aus der Kurs- und Umsatzhistorie des Basiswerts günstige Kauf- bzw. Verkaufzeitpunkte zu ermitteln, d. h. die Kursentwicklung – oder zumindest deren Eintrittswahrscheinlichkeit – vorherzusagen.[275]
https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Analyse
Weblinks
https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzanalyse https://de.wikipedia.org/wiki/Sentimentanalyse_(Börse)
Avalprovision (16.6.2019)
Neue Seite oder zu Haftung Hinweise:
- PGE-UBW Kap.2.6.1.
- PGE-ABW Kap Haftung
mm
Extrapolationsphase (16.5.2019)
Hirschböck fasst die Grobplanungs- und Rentenphase zum Überbegriff Extrapolationsphase zusammen.
Bewertungdaten (2.3.2019)
Unternehmerlohn, daten bei Seite bisher link auf Weblinks_Unternehmensbewertung#Bewertungsdaten sollte auch Begriff wiedergeben
- Begriffseite Bewertungsdaten-Begriff
- hier erläutern und verweis auf Weblink
- Unternehmensdaten
- Marktdaten
- Vergangenheits- Zukunftsdaten
- Weblink Bewertungsdaten-Quelle
Bachl (2018) Stichwörter (24.2.2019)
vgl. Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Stichwörter
Konvergenzannahme (9.3.2019)
Neue Seite: KFB 64 Purtscher / Sylle, "Grobplanungsphase und Konvergenz - Anmerkungen für die Umsetzung in der Praxis", RWZ 2015/48 (266/15) Forum UBW 2013: Bartl/Gleißner "Planung der finanziellen Überschüsse" 14
14 510 Rabel Der Terminal Value nach der Neufassung des Standards KFS BW1 RWZ 2014 50 Rabel, RWZ 2014, 218
(16 130 Rabel Grobplanungsphase und Rentenphase nach dem Fachgutachten KFS/BW1 BP 2016 15 16 295 Rabel Grobplanungsphase und Terminal Value nach dem Standard KFS/BW1 RWZ 2016 65
KFS/BW1 E4 4.11.2015 Empfehlung zur Grobplanungsphase und zur Rentenphase (Terminal Value)
BAC 31: Die Grobplanungsphase richtet sich daher hinsichtlich der Dauer im Einzelfall zB nach dem Verbrauch von steuerlichen Verlustvorträgen, der Dauer von Investitionsintervallen oder der Dauer, innerhalb der bestehende Überrenditen gegen ein branchenübliches Niveau oder die Kapitalkosten konvergieren. Hinsichtlich dieser Konvergenzannahme findet sich in der Literatur die Empfehlung, für den Regelfall von einer Dauer von zehn fahren auszugehen (vgl Purtscher/Sylle, RWZ 2015, 182). Im Hinblick darauf, dass sich diese Empfehlung doch auf ältere Untersuchungen stützt, die insgesamt Zeiträume betreffen, die allesamt mehr als 25 fahre zurückliegen, lässt sich durchaus vor dem Hintergrund ständig steigender Anpassungsgeschwindigkeiten in der Wirtschaft auch ein kürzerer Zeitraum vertreten.
BAC 35: Die Empfehlung des Fachgutachtens KFS BW 1, die wohl in der Praxis im Regelfall Anwendung finden wird (Ausnahmen sind natürlich in begründeten Fällen geboten), bedeutet Folgendes. Die Rendite auf im Unternehmen thesaurierte und dort investierte Beträge wird den Kapitalkosten gleichgesetzt. Die Rendite auf das bereits am Beginn der Rentenphase investierte Kapital wird hingegen unverändert für die Zukunft fortgeschrieben. Sehr langfristig nähert sich daher insgesamt die Rendite den Kapitalkosten an. Nachdem sich neu investiertes Kapital exakt zu den Kapitalkosten verzinst, hat zukünftiges Wachstum letztendlich keinen wertsteigernden Effekt (auch als „kapitalwertneutrale Wiederveranlagung“ bezeichnet). Für diesen Fall gilt für die Berechnung des Barwertes der ewigen Rente beim Bruttoverfahren folgende Formel:
TV = NOPLAT / WACC
Bei Anwendung des Equity Verfahrens gilt folgende Formel:
TV = JÜ / EKR
Obige Formeln werden auch als "Konvergenz-Formel" bezeichnet. Für die Ableitung dieser Formeln und Darstellung der weiterführenden Zusammenhänge sei an dieser Stelle auf spezielle Literatur (vgl zB Rabel, RWZ 2014, 218) und auf die Empfehlung der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenates für Betriebswirtschaft der KSW zur „Grobplanungsphase und Rentenphase (Terminal Value)“ vom 4. 11. 2015 verwiesen.
Nettoentnahme- oder Nettoeinnahmenprinzip (24.2.2019)
Zu Ertragswertverfahren oder Ertrag
Bachl (2018), S. 16: Die für die Bewertung maßgeblichen Zukunftserfolge sind die vom Investor erzielten Einnahmen aus dem Unternehmen abzüglich seiner damit verbundenen Ausgaben (sogenanntes Nettoentnahme- oder Nettoeinnahmenprinzip). Die vom Investor erzielten Einnahmen bestehen aus Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen einschließlich Kapitalrückzahlungen. Die damit verbundenen Ausgaben umfassen zB die aus diesen Einnahmen resultierenden Ertragsteuerbelastungen des Investors.
Die in Zukunft möglichen Auszahlungen des Unternehmens an den Investor hängen maßgeblich von den erwarteten Gewinnen sowie deren rechtlicher und faktischer (insbesondere in Bezug auf die Finanzierbarkeit) Ausschüttbarkeit ab. Nicht entscheidend sind daher die Gewinne, die auf Unternehmensebene erzielt werden, sondern nur jene Gewinne, die auch tatsächlich dem Investor (Gesellschafter, Unternehmenseigner) zufließen. Dies erfordert auch eine Prognose des zukünftigen Ausschüttungsverhaltens des Bewertungsobjektes.
Diverse Methoden (24.2.2019)
Dividend Discount Model
eigene Seite schon in Baustelle vorbereitet. Verweis bei Bewertungsverfahren#sonstige_Verfahren einfügen. Bachl (2018), S. 20: In der Literatur taucht auch immer wieder der Begriff des so genannten Dividend Discount Models (DDM) auf. Das DDM ist dem Ertragswertverfahren herkömmlicher Prägung ähnlich und entspricht letztendlich einem Equity-Ansatz, der konsequent auf die dem Investor zufließenden (Netto-) Ausschüttungen abstellt.
Economic Value Added /Residualwertverfahren
bereits ind Baustelle Residualgewinnverfahren begonnen mit mehreren Verweisen. Ev ergänzen.
Zukunfts-Vergangenheitsbezug (24.2.2019)
ertragschwaches Unternehmen (14.6.2018)
Vgl. Liquidationswert
Ertragsschwach sind Unternehmen, die nicht einmal die Kapitalkosten erwirtschaften. (Vgl. BStBK (2014) Rz. 52).
Datei:Obj-Subj.pdf (14.1.2018)
Unternehmenskonzept
eigenes lema ev auch für bestehendes Konzept
- Hager: "Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung", Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Mai 2022;
Literatur Richtlinie: Rz. 79 KFS/BW 1, Rz. 29 IDW S1 Bücher: Bachl (2015), S. 8 f, Wollny (2010), S. 167 ff., WP-Handbuch II (2014), Tz. A 82, Unternehmenskonzept: findet seinen Niederschlag in einer im Regelfall mittelfristigen Unternehmensplanung.27 Wollny (2010), S. 169 sieht die Gleichsetzung von Planung mit Konzept als zu eng gegriffen. Die Planung sei nur ein Teil des Unternehmenskonzeptes. Ein Unternehmenskonzept könnte durch folgende Themenkreise, jeweils dokumentiert durch quantita-tive Planungen und Erläuterungen hierzu, beschrieben werden:28 • die Beschreibung der anzubietenden Produkte und Dienstleistungen (Ist und Plan), • die Beschreibung der zu bearbeitenden Märkte (Ist und Plan), • die Beschreibung der Rolle des Unternehmens auf diesen Märkten (Ist und Plan), • die Beschreibung der notwendigen Kapazitäten hinsichtlich Menschen, Produktionsmittel und Fi-nanzen (Ist und Plan), • die Beschreibung der Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Produktion, Ver-trieb und Finanzen, um diese Ziele zu erreichen. Wichtig ist zunächst die Festlegung auf das zum Bewertungsstichtag bestehende Unternehmenskon-zept. Nur jene Zukunftserwartungen dürfen in die Bewertung einfließen, die auf Basis des vorhandenen Unternehmenskonzeptes vernünftigerweise realisiert werden können. Jene Effekte, die sich aus dem Verkauf oder Erwerb des Unternehmens selbst ergeben (zB Synergieeffekte), sind bei objektivierten Bewertungen nicht zu berücksichtigen. 29
Synergie (17.11.2017)
siehe auch Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Synergie (21.9.2023) Begriff aus subj-obj Hinweis Wiki insbesondere Wirtschaft https://de.wikipedia.org/wiki/Synergiepotenzial
- echt - unecht
- realisiert - nn realisiert
Wissenschaftstheoretische Einordnung der Unternehmensbewertung (18.10.2017)
Die Unternehmensbewertung ist Bestandteil der Betriebswirtschaftslehre. Die Investitionstheorie befasst sich mit den Günstigkeitsüberlegungen Wort von Vermögensgegenständen, die Unternehmensbewertung mit der von Unternehmen(bzw. Teilen von Unternehmen link Bewertungseinheit?
https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebswirtschaftslehre https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzwirtschaft
Planplausibilisierung (17.10.2017)
- formelle- materielle Plausibilisierung Passt hier?
- Vergangenheits-, Markt- und Umweltanalyse
Ergebnisplausibilisierung (17.10.2017)
- formelle- materielle Plausibilisierung
- Börsenkurse, Transaktionspreise (tatsächlich oder auch einzelne vergleichbare?
- Vergleichsverfahren
Schlüssigkeit (16.10.2017)
- https://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCssigkeit#Prozessrecht
- https://de.wiktionary.org/wiki/schl%C3%BCssig
mE passend wie Schlüssel und Schloß Stand der Wissenschaft Denkgesetze sind Eigenschaften von schlüssig
technischer Bewertungsstichtag (15.10.2017)
Fällt der Bewertungsstichtag nicht mit dem Ende eines Geschäftsjahres zusammen wird meist ein technischer Bewertungsstichtag gewählt und der Wert von diesem auf den tatsächlichenn Stichtag übergeleitet. auf Unterlage Bewertungsstichtag warten ev eigene Unterlage erstellen
Fortführungsphase (16.9.2017)
- link auf Rentenphase ändern und Weiterleitungsseite
- (Unternehmensdauer, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Terminal Value, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Mehrphasenmodell) bei: Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Rentenphase
Länger Offen - versteckt (mit Dat)
nach Datum sortiert, nach 12 Monaten nur Stichwort, Rest versteckt
Erledigt (mit Link)
chonologisch, nach 3 Jahren lö
2021
- Bewertung Personengesellschaft (2.1.2021)
- Eigentümerrisiko (17.1.2021)
- Fungibilität (Begriff) (20.1.2021)
- Stille Reserve (22.1.2021)
- Bilanzierungshilfe (23.1.2021)
- Sicherheit (Begriff) (25.1.2021)
- Corporate Finance (27.1.2021)
- Unternehmensberater (22.2.2021)
- Delisting (27.2.2021)
- Management (28.2.2021)
- Private Equity: Beteiligungskapital, Beteiligungsgesellschaft (23.3.2021)
- Klassifikation (14.5.2021)
- DACH-Region (15.5.2021)
- Preisindex (18.5.2021)
- Anschaffungs-, Herstellungskosten (30.5.2021)
- Liquidität (Begriff) (14.7.2021)
- Herstellkosten (Herstellungskosten (14.7.2021)
- Wirtschaftswissenschaft (15.7.2021)
- WrV einbauen (16.7.2021)
- Leverage-Effekt (17.7.2021)
- Sterbetafel (23.7.2021)
- Gesamtvermögen: Ergänzung: Kapital u. Vermögen (5.8.2021)
- Kapitalerhaltung (6.9.2021)
- Anteilsbewertung (Erg.) (7.9.2021)
- Kapitalkonto (7.9.2021)
- Corporate-Governance (11.9.2021)
- Bilanzadressat (12.9.2021)
- Emission (Über- / Unter pari) (24.9.2021)
- Nennwert (5.10.2021)
- Kurs (6.10.2021)
- Unterlage Haftung (9.10.2021)
- Shareholder-Value (3.11.2021)
- Empfehlung (10.11.2021)
- Bestandsgröße, Stromgröße (16.12.2021)
- Zentralbank (19.12.2021)
- Supranationale Organisation (22.12.2021)
- Aufsichtsbehörde (24.12.2021)
- Standards Rechnungswesen: Rechnungslegungsstandard, Standardsetter (Rechnungswesen) (26.12.2021)
- (Kapital)markt (29.12.2021)
- Nutzen, Opportunitätskosten (31.12.2021)
- Gewinnmaximierung (31.12.2021)
2022
- Kursänderung (14.1.2022)
- Modell (24.1.2022)
- Tobinsches Q (6.2.2022)
- Portfoliotheorie (8.2.2022)
- Kapitalmarktlinie (12.2.2022)
- Geschäftsführer (Begriff) (21.2.2022)
- Duff & Phelps (2.4.2022)
- Entscheidungsbaum (3.5.2022)
- Confusio (5.5.2022)
- Äquivalenzprinzipien (12.5.2022)
- Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung (15.5.2022)
- Bilanzpolitik (13.6.2022)
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) (30.6.2022)
- Berufsgeheimnis (21.7.2022)
- Firmenwert (29.7.2022)
- Corporate Governance (1.8.2022)
- Buchdifferenz (5.9.2022)
- Rating (25.9.2022)
- Kennzahlensystem (20.10.2022)
- Gesellschafterzuschuss (21.10.2022)
- Ware (16.11.2022)
- Vermögen (Begriff) (19.11.2022)
- Wirtschaftseinheit (24.11.2022)
- Elastizität (27.11.2022)
- Übertragbarkeit (27.11.2022)
- Finanzwissenschaft (11.12.2022)
- Analyse (17.12.2022)
- Kennzahl (19.12.2022)
- Eigenkapitalspiegel (30.12.2022)
2023
- Stichtag, Bilanzstichtag (1.1.2023)
- Gläubiger (17.2.2023)
- Schuldner (18.2.2023)
- Fristigkeit (7.4.2023)
- Firmenbuch (24.4.2023)
- Wirtschaftliche Eigentümer Register (29.4.2023)
- Bilanzrecht (22.5.2023)
- Recht (23.5.2023)
- Kapital (Begriff) (16.6.2023)
- Sicherheit (Begriff) (21.7.2023)
- Produktionsfaktoren (31.7.2023)
- Person (5.8.2023)
- Heuristik (17.8.2023)
- Funktionale Unternehmensbewertung (22.9.2023)
- Maßnahme (24.9.2023)
- Soll-Ist-Prinzip (2.12.2023)
- Gut (25.12.2023)
- Unternehmensphase (29.12.2023)
- Unternehmensgründung (30.12.2023)
2024
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Verweis Muster
Benutzer:Peter Hager/Musterseite
Einzelnachweise
- ↑ Geld und Geldpolitik – Schülerbuch für die Sekundarstufe II. (PDF) Deutsche Bundesbank, S. 70.
- ↑ Springer Gabler Verlag (Hrsg.): Gabler Wirtschaftslexikon. Stichwort: Geldmenge
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- ↑ Vgl. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Drittstaat, abgefragt 4.1.2024.
- ↑ Vgl. Moxter (1990), S. 24.
- ↑ ZB Unternehmensplanung KFS/BW 1 Rz. 70, Eigenkapitalzinssatz Rz. 112.
- ↑ Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 7.
- ↑ Vgl. Rabel (2010), S. 515.
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- ↑ Vgl. Hager (2014), S. 1127.
- ↑ Vgl. Hager (2014), S. 1127.
- ↑ Petra Oetken, Die deutschen Small Caps, 2010, S. 45
- ↑ (B)örsennotierte, (E)rtragsanalyse, (F)inanzanalyse, (L)iquiditätanalyse, (S)ystem, Kennzahlen- und (V)ermögensanalyse.
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- ↑ Fremdkapitalzinsen sind in den meisten Ländern als Betriebsausgaben steuerabzugsfähig
- ↑ Marliese Uhrig-Homburg, Fremdkapitalkosten, Bonitätsrisiken und optimale Kapitalstruktur, 2001, S. 187.
- ↑ Vgl. § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 [2].
- ↑ Vgl. Franken / Schulte (2014), S.1.
- ↑ (V)ermögenslage und (F)inanzlage, (E)rtragslage (C)ash-flow-Kennzahlen.
- ↑ (V)ermögenslage und (F)inanzlage, (E)rtragslage, (C)ash-flow-Kennzahlen, (B) Börsenkennzahl, (K) KZ-System und (S) Sonstiges.
- ↑ Vgl. Hirschler (2019), § 204, Rz. 76 f.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Markteffizienzhypothese, abgefragt 18.2.2022.
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- ↑ KFS/BW 1 Rz. 22.
- ↑ Vgl. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 9.5.2022.
- ↑ Seicht (2002).
- ↑ Vgl. Petersen u.a. (2013), S. 642.
- ↑ Vgl. Petersen u.a. (2013), S. 649.
- ↑ Vgl. Petersen (2013), S. 652.
- ↑ Vgl. dazu WKO.at, Stichwort: Mitarbeiterbeteiligung, abgefragt 13.9.2021.
- ↑ Aus lateinisch dividendus, „der zu verteilende“;englisch dividend.
- ↑ https://www.billomat.com/lexikon/e/eigenkapital/#
- ↑ https://www.billomat.com/lexikon/e/eigenkapital/#
- ↑ Ö: eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital)
- ↑ Ö: Im Bilanzgewinn enthalten und als "Davon" ausgewiesen.
- ↑ Ö: Bilanzgewinn.
- ↑ Ö: Vom Nennkapital abgezogen
- ↑ Hirschler (2019), § 277, Rz. 8.
- ↑ Hirschler (2019), § 277, Rz. 8.
- ↑ Vgl. § 243 Abs. 4 UGB [3].
- ↑ Vgl. Vgl. § 242 Abs. 1 UGB [4].
- ↑ § 193 Abs. 2 UGB[5]
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- ↑ Vgl. WP-Handbuch II (2014), Tz. A 308
- ↑ Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 113
- ↑ Aschauer / Purtscher (2011), S. 113
- ↑ Aus Aschauer / Purtscher (2011), S. 113
- ↑ Der Wert zweier unsicherer Zahlungsströme ist unabhängig davon, ob die Bewertung isoliert oder zusammengefasst erfolgt.
- ↑ Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 113
- ↑ Aus Aschauer / Purtscher (2011), S. 113
- ↑ Aus Aschauer / Purtscher (2011), S. 113
- ↑ Aus Aschauer / Purtscher (2011), S. 118
- ↑ Ein Beispiel zur Umrechnung findet sich bei Bachl (2018), S. 55
- ↑ Vgl. Gleißner (2021), S. 85 f u.V.a. Dorfleitner (2022)
- ↑ Vgl. Hirschler (2019) § 225 Rz.2.
- ↑ Vgl. Hirschler (2019) § 225 Rz.4.
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